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360_1993 AT

360. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung einer Journaldienstzulage im Bereich der Justizanstalten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 360. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung einer Journaldienstzulage im Bereich der Justizanstalten

Auf Grund des § 17 a in Verbindung mit § 15 Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 214/1972, sowie auf Grund des § 22 Abs. 1 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 215/1972 wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 29. Juni 1987, BGBl. Nr. 306, über die Festsetzung einer Journaldienstzulage im Bereich der Justizanstalten wird wie folgt geändert

Im § 2 werden nach der Ziffer 8 folgende Ziffern eingefügt

„9. für Beamte der Verwendungsgruppen K2 und K3 (Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppen k2 und k3) ............... 0,87 vH

10. für Beamte der Verwendungsgruppe K4 (Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe k4)..... 0,74 vH

11. für Beamte der Verwendungsgruppe K6 (Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe k6)..... 0,62 vH"

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. März 1993 in Kraft.

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