360_1992
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360. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Schlosser
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 360. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Schlosser
1992_360_0 360. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Schlosser
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Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet
Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Schlosser, BGBl. Nr. 537/1987, wird wie folgt geändert
1. Im § 9 Abs. 3 werden die Lehrberufe „Maschinenmechaniker" und „Werkzeugmechaniker" eingefügt.
2. Im § 9 Abs. 4 wird der Lehrberuf „Gießereimechaniker" eingefügt.