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360_1988 AT

360. Verordnung: Errichtung einer zwölften Notarstelle in Graz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 360. Verordnung: Errichtung einer zwölften Notarstelle in Graz

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom

25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen

Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. Feber

1989 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in

Graz errichtet.

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