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360_1987 AT

360. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Verletzung verursachen oder unterschiedslos wirken können, samt Protokollen I, II und III

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 360. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Verletzung verursachen oder unterschiedslos wirken können, samt Protokollen I, II und III

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten

ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen

über das Verbot oder die Beschränkung des

Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die

übermäßige Verletzung verursachen oder unterschiedslos

wirken können, samt Protokollen I, II

und III (BGBl. Nr. 464/1983) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde

Australien 29. September 1983

Indien 1. März 1984

Kuba 2. März 1987

Pakistan 1. April 1985

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