360_1987
AT
360. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Verletzung verursachen oder unterschiedslos wirken können, samt Protokollen I, II und III
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 360. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Verletzung verursachen oder unterschiedslos wirken können, samt Protokollen I, II und III
1987_360_0 360. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Verletzung verursachen oder unterschiedslos wirken können, samt Protokollen I, II und III
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten
ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen
über das Verbot oder die Beschränkung des
Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die
übermäßige Verletzung verursachen oder unterschiedslos
wirken können, samt Protokollen I, II
und III (BGBl. Nr. 464/1983) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde
Australien 29. September 1983
Indien 1. März 1984
Kuba 2. März 1987
Pakistan 1. April 1985