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360_1984 AT

360. Verordnung: Änderung der Verordnung über Organstrafverfügungen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 360. Verordnung: Änderung der Verordnung über Organstrafverfügungen

Auf Grund des § 50 Abs. 1, 2, 4 und 5 des Verwaltungsstrafgesetzes

1950, BGBl. Nr. 172, in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 101/1977

wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung der Bundesregierung vom

24. August 1971, BGBl. Nr. 349, in der Fassung der

Verordnung BGBl. Nr. 367/1977 wird geändert

wie folgt

§ 4 Abs. 1 lautet

„(1) Die zur postalischen Einzahlung des Strafbetrages

(§ 50 Abs. 2 VStG 1950) zu verwendende

Drucksorte, die den Postvorschriften für Einzahlungsbelege

zu entsprechen hat, hat aus einem für

den Täter und einem für die Behörde bestimmten

Teil zu bestehen. Beide Teile haben ein gemeinsames

Kennzeichen zu erhalten, das die Kontrolle

der Einzahlung ermöglicht. Auf dem Teil, der für

den Täter bestimmt ist, muß die ihm zur Last

gelegte Verwaltungsübertretung ersichtlich

gemacht werden."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1984 in

Kraft.

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