Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
35_1970 AT

35. Verordnung: Änderung der Vertragsbediensteten-Überstundenverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 35. Verordnung: Änderung der Vertragsbediensteten-Überstundenverordnung

Auf Grund des § 20 Abs. 4 des Vertragsbedienstetengesetzes

1948, BGBl. Nr. 86, in der

Fassung des Art. I Z. 3 der 16. Vertragsbedienstetengesetz-

Novelle, BGBl. Nr. 464/1969, wird

verordnet

Artikel I

Die Vertragsbediensteten-Überstundenverordnung,

BGBl. Nr. 181/1961, wird geändert wie

folgt

1. Die §§ 1 und 2 lauten

„§ 1. Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas

II gebührt, sofern nicht § 2 anzuwenden

ist, für jede Wochentagsüberstunde, durch die

eine 47stündige Wochendienstleistung überschritten

wird, das Eineinhalbfache des auf eine Wochentagsarbeitsstunde

entfallenden Teiles des

Monatsentgeltes.

§ 2. Fällt eine Überstunde in die Nachtzeit

(22 Uhr bis 6 Uhr), so gebührt den Vertragsbediensteten

des Entlohnungsschemas II für jede

Wochentagsüberstunde, durch die eine 43stündige

Wochendienstleistung überschritten wird, das

Zweifache des auf eine Wochentagsarbeitsstunde

entfallenden Teiles des Monatsentgeltes."

2. § 4 entfällt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 5. Jänner 1970 in

Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →