35_1961
AT
35. Kundmachung: Beitritt Irans zum Protokoll, betreffend die Abänderung des Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels und des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 35. Kundmachung: Beitritt Irans zum Protokoll, betreffend die Abänderung des Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels und des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels.
1961_35_0 35. Kundmachung: Beitritt Irans zum Protokoll, betreffend die Abänderung des Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels und des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels.
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Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs
der Vereinten Nationen ist der Iran dem Protokoll
vom 4. Mai 1949, betreffend die Abänderung
des in Paris am 18. Mai 1904 unterzeichneten
Internationalen Abkommens zur Bekämpfung
des Mädchenhandels und des in Paris am
4. Mai 1910 unterzeichneten Internationalen
Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels,
BGBl. Nr. 203/1950, beigetreten.