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35_1961 AT

35. Kundmachung: Beitritt Irans zum Protokoll, betreffend die Abänderung des Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels und des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 35. Kundmachung: Beitritt Irans zum Protokoll, betreffend die Abänderung des Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels und des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels.

Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs

der Vereinten Nationen ist der Iran dem Protokoll

vom 4. Mai 1949, betreffend die Abänderung

des in Paris am 18. Mai 1904 unterzeichneten

Internationalen Abkommens zur Bekämpfung

des Mädchenhandels und des in Paris am

4. Mai 1910 unterzeichneten Internationalen

Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels,

BGBl. Nr. 203/1950, beigetreten.

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