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35_1960 AT

35. Verordnung: 8. Fachgruppenordnungsnovelle.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 35. Verordnung: 8. Fachgruppenordnungsnovelle.

Auf Grund des § 32 des Handelskammergesetzes,

BGBl. Nr. 182/1946, wird im Einvernehmen

mit den Bundesministerien für Inneres,

für Unterricht, für soziale Verwaltung, für

Finanzen, für Land- und Forstwirtschaft sowie

für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft verordnet

Der Anhang zur Fachgruppenordnung, BGBl.

Nr. 223/1947, in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 167/1948, BGBl. Nr. 38/1949, BGBl.

Nr. 244/1949, BGBl. Nr. 60/1950, BGBl. Nr. 69/

1954, BGBl. Nr. 4/1955 und BGBl. Nr. 189/1957

sowie in der Fassung der Kundmachungen BGBl.

Nr. 43/1948, BGBl. Nr. 208/1950, BGBl. Nr. 112/

1951, BGBl. Nr. 42/1952, BGBl. Nr. 56/1952,

BGBl. Nr. 56/1953 und BGBl. Nr. 28/1954 hat zu

lauten

ANHANG.

§ 1. Sektion Gewerbe.

(1) Im Bereich der Sektion Gewerbe führen die

Fachgruppen die Bezeichnung Landesinnung und

die Fachverbände die Bezeichnung Bundesinnung.

(2) Für den Bereich der Sektion Gewerbe werden

folgende Bundesinnungen errichtet

1.Bundesinnung der Baugewerbe,

umfassend

Baumeister,

Maurermeister,

Bauunternehmer,

Demolierungsunternehmer,

Inhaber von Konzessionen des Maurergewerbes

nach § 6 des Baugewerbegesetzes,

RGBl. Nr. 193/1893,

Deichgräber,

Straßenbauer.

2. Bundesinnung der Steinmetzmeister,

umfassend

Steinmetzmeister,

Grabsteinerzeuger,

Steinbildhauer,

Marmorwarenerzeuger,

Schleifsteinhauer,

Inhaber von Konzessionen des Steinmetzgewerbes

nach § 6 des Baugewerbegesetzes,

RGBl. Nr. 193/1893,

Werksteinbruchunternehmer.

3. Bundesinnung der Dachdecker

und Pflasterer, umfassend

Dachdecker,

Pflasterer.

4. Bundesinnung der Hafner, umfassend

Töpfer,

Hafner (Ofensetzer),

Keramiker,

Platten- und Fliesenleger.

5. Bundesinnung der Glaser, umfassend

Glaser, Glasschleifer, Glasätzer,

Glaserzeuger und Glasbläser, Glasinstrumentenerzeuger

und Glasbeleger,

Erzeuger von Edelsteinimitationen,

Glas- und Wachsperlenerzeuger,

Glaswarenmontierer,

Glaserdiamantenfasser und -erzeuger,

Erzeuger von Waren nach Gablonzer Art,

Hohlglasveredler.

6. Bundesinnung der Maler, Anstreicher

und Lackierer, umfassend

Anstreicher und Lackierer,

Schilder- und Schriftenmaler,

Maler für Industrieerzeugnisse,

Vergolder und Staffierer,

Zimmermaler,

Kalligraphen,

Kunstkitter.

7. Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe, umfassend

Brunnenmeister,

Inhaber von Konzessionen für das Brunnenmachergewerbe

nach § 6 des Baugewerbegesetzes,

RGBl. Nr. 193/1893,

Tiefbohrunternehmer,

Sprengungsunternehmer,

Gerüstverleiher,

Verleiher von Baumaschinen,

Isolierer,

Asphaltierer,

Schwarzdecker,

Steinholzleger,

Terrazzomacher,

Stukkateure und Gipser,

Betonwarenerzeuger,

Kunststeinerzeuger,

Erzeuger von Baustoffen aller Art,

Steinbruchunternehmer, Sand- und Schottererzeuger,

Kalkbrennereien.

8. Bundesinnung der Zimmermeister,

umfassend

Zimmermeister,

Inhaber von Konzessionen für das Zimmermannsgewerbe

nach § 6 des Baugewerbegesetzes,

RGBl. Nr. 193/1893.

9. Bundesinnung der Tischler, umfassend

Tischler,

Parkettbodenleger, Bodenschleifer, Intarsienschneider,

Bootbauer,

Stabzieher und Kehlleistenerzeuger,

Modelltischler,

Schiffbauer,

Mühlenbauer,

Rolladen- und Jalousienbauer, soweit sie

nicht der Innung der Schlosser (Punkt 14)

angehören,

Galanterietischler,

Kistentischler,

Hobelwerke.

10. Bundesinnung der Wagner und

Karosseriebauer, umfassend

Wagner,

Wagen(Karosserie)bauer,

Ski- und Rodelerzeuger,

Leiternerzeuger,

Segelflugzeugbauer,

Werkzeugstiel-, Gabel- und Rechenmacher.

11. Bundesinnung der Binder, Korb-

und Möbelflechter, umfassend

Binder,

Korkwarenerzeuger,

Erzeuger und Verarbeiter von Holzspan,

Korbflechter und Möbelflechter,

Bastwarenerzeuger,

Mattenflechter,

Siebreifenerzeuger.

12. Bundesinnung der Drechsler und

Holzbildhauer, umfassend

Drechsler, Meerschaumbildhauer und

Pfeifenschneider,

Holzbildhauer (gewerbliche Holzschnitzer),

Erzeuger von Berchtesgadner Waren,

Erzeuger von Probierbüsten und -puppen,

Wachsbüsten und -puppen,

Erzeuger von Hornknöpfen, Knopfformen,

Wickelrahmen, Muschelgalanteriewaren,

Domino- und Schachspielen, Rauchrequisiten,

Holzrundstäben, Schuhleisten- und

Stiefelbrettschneider, Holzsohlen- und

Holzstöckelerzeuger, Holzdrahterzeuger,

Erzeuger von Perlmutterwaren, Zelluloid-

und Kunsthornwaren.

13. Bundesinnung der Bürsten- und

Pinselmacher, Kammacher und

Haarschmuckerzeuger, umfassend

Bürstenmacher,

Pinselmacher,

Besenerzeuger,

Bürstenholzerzeuger,

Kammacher und Haarschmuckerzeuger,

Fächermacher,

Beinschneider.

14. Bundesinnung der Schlosser, umfassend

Schlosser,

Metallmöbelerzeuger,

Schweißer,

Kassenerzeuger,

Siebmacher und Gitterstricker,

Drahtwarenerzeuger,

Maschinenschlosser (Bau und Instandsetzung

von Grobmaschinen), Landmaschinenerzeuger

und Landmaschinenreparaturwerkstätten,

Metalldreher (Erzeuger von

Gas-, Wasser- und Dampfarmaturen, mit

Ausnahme von Meßgeräten und -apparaten).

15. Bundesinnung der Spengler und

Kupferschmiede, umfassend

Spengler,

Kupferschmiede.

16. Bundesinnung der Gas- und

Wasserleitungsinstallateure,

umfassend

Gas- und Wasserleitungsinstallateure, Aufstellung

von Zentralheizungs-, Warmwasserbereitungs-

und Lüftungsanlagen

und Anlagen zur Erzeugung künstlicher

Kälte.

17. Bundesinnung der Elektrotechniker

und Radiomechaniker,

umfassend

Elektroinstallateure,

Radiotechniker,

Erzeuger elektrischer Batterien,

Laden von Akkumulatoren.

18. Bundesinnung der Schmiede, umfassend

Grobschmiede, Hackenschmiede, Pfannenschmiede,

Ring- und Kettenschmiede,

Nagelschmiede, Wagenschmiede,

Hufschmiede (einschließlich Klauenbeschlag),

Dampfkesselerzeuger, Feilenhauer,

Radschrauben- und Hufstollenschmiede,

Feinzeugschmiede, Messerschmiede, Feinzeugschleifer,

Verfertigung und Verkauf von Waffen und

Munitionsgegenständen (Büchsenmacher

und Schwertfeger), sofern die Konzession

nicht ausschließlich auf den Handel

lautet.

19. Bundesinnung der Metallgießer,

Gürtler, Graveure, Metalldrucker,

Metallschleifer und

Galvaniseure, umfassend

Metallgießer, Gelbgießer, Zinngießer,

Glockengießer,

Gürtler, Bronzewaren- und Chinasilberwarenerzeuger,

Metallgalanteriewarenerzeuger,

Ziseleure,

Graveure, Metallographen, Formstecher,

Emailleure und Guillocheure,

Plattierer,

Schmuckwarenhersteller,

Kautschukstampiglienerzeuger,

Glasgraveure,

Edelsteingraveure, Edelsteinschleifer,

Sporer, Nadler, Webekammacher,

Metalldrucker, Metallpresser,

Polierer und Schleifscheibenerzeuger,

Stahl- und Metallschleifer,

Galvaniseure.

20. Bundesinnung der Mechaniker,

umfassend

Mechaniker, Feinmechaniker, Elektromechaniker,

Elektromaschinenbauer, Maschinenbauer,

Dreher,

Büromaschinenmechaniker, Nähmaschinenmechaniker,

Fahrradmechaniker, Werkzeugmechaniker

(Feinwerkzeugmacher),

Chirurgiemechaniker (Erzeugung chirurgischer

Instrumente und Apparate),

Herstellung und Reparatur von Kühlapparaten.

21. Bundesinnung der Kraftfahrzeugmechaniker,

umfassend

Kraftfahrzeugmechaniker,

Autoelektriker,

Vulkaniseure,

Zylinder- und Kurbelwellenschleifer.

22. Bundesinnung der Bandagisten

und Orthopädiemechaniker,

umfassend

Bandagisten,

Orthopädiemechaniker.

23. Bundesinnung der Gold- und

Silberschmiede, Juweliere und

Uhrmacher, umfassend

Gold- und Silberschmiede und Juwelenarbeiter,

Gold-, Silber- und Metallschläger,

Uhrmacher.

24. Bundesinnung der Musikinstrumentenerzeuger, umfassend

Klaviermacher, Klavierstimmer,

Erzeuger von Orgeln, Harmonien und

ähnlichen Musikinstrumenten,

Erzeuger von Blas-, Streich-, Saiten- und

Schlaginstrumenten,

Harmonikamacher,

Erzeuger von sonstigen Musikinstrumenten

und Musikspielwerken aller Art,

Saitenerzeuger.

25. Bundesinnung der Kürschner,

Handschuhmacher und Gerber,

umfassend

Kürschner, Kappenmacher und Rauhwarenfärber,

Zurichter,

Handschuhmacher und Säckler,

Gerber und Lederfärber,

Lederlackierer und Lederwalker,

Präparatoren,

Appreteure von Leder und Rauhwaren.

26. Bundesinnung der Lederwarenerzeuger,

Taschner, Sattler und

Riemer, umfassend

Taschner, Riemer, Peitschenmacher, Sattler

und Pferdegeschirrmacher,

Lederwarenerzeuger,

Erzeuger von Fußbällen und Hundesportartikeln,

Kunstlederwarenerzeuger,

Ledergalanteriewarenerzeuger,

Erzeuger von Fechtartikeln.

27. Bundesinnung der Schuhmacher,

umfassend

Maßschuhmacher,

Erzeuger serienmäßig hergestellter Schuhwaren,

Erzeuger orthopädischer Schuhe,

Erzeuger von Patschen und Filzschuhen,

Holzschuhmacher.

28. Bundesinnung der Buchbinder

und Kartonagewarenerzeuger,

umfassend

Buchbinder, Futteralmacher, Kartonagewarenerzeuger,

Papierwarenerzeuger,

Rastrierer, Passepartouterzeuger, Goldpräger,

Etui- und Kassettenerzeuger.

29. Bundesinnung der Tapezierer,

umfassend

Tapezierer,

Dekorateure,

Bettwarenerzeuger, Bettwarenreiniger,

Segelmacher, Zelterzeuger.

30. Bundesinnung der Hutmacher,

Modisten und Schirmmacher,

umfassend

Hutmacher, Modisten, Damenfilzhutmacher

und Strohhuterzeuger,

Hutstofferzeuger, Hasenhaarschneider,

Hutfuttererzeuger,

Kunstblumenerzeuger, Federnschmücker,

Sonnenschirm- und Regenschirmmacher,

Wildbartbinder.

31.Bundesinnung der Kleidermacher,

umfassend

Herrenkleidermacher (mit Einschluß des

Kleiderbügelns und Kleiderpressens),

Damenkleidermacher (mit Einschluß des

Kleiderbügelns und Kleiderpressens),

Achselpolstererzeuger,

Schnittzeichner,

Kleider- und Kostümverleiher.

32. Bundesinnung der Mieder- und

Wäschewarenerzeuger, umfassend

Miedererzeuger,

Wäschewarenerzeuger,

Wäscheschneider,

Krawattenerzeuger.

33. Bundesinnung der Sticker,

Stricker, Wirker, Weber, Posamentierer

und Seiler, umfassend

Posamentierer, Schnur- und Börtelmacher,

Gold- und Silberdrahtzieher, Gold- und

Silberplattner und -spinner,

Woll- und Seidenadjustierer,

Erzeuger von Perl- und Schuhaufputz,

Seiler,

Handstricker, Maschinstricker, Wirker,

Weber (Tuchmacher),

Teppichknüpfer,

Kunststopfer,

Banderzeuger,

Handsticker,

Gold-, Silber- und Perlensticker,

Maschinsticker,

Tamburierer,

Musterzeichner,

Spitzenklöppler,

Plissierer,

Stoffknopferzeuger,

Inhaber gewerblicher Spinnereien,

Repassierer.

34. Bundesinnung der Müller, umfassend

Getreidemüller, einschließlich der Schälmüller,

Zucker-, Gewürz- und Futterschrotmüller,

Vermahler anderer organischer Stoffe,

Ölpresser,

Futtermittelhersteller und Saatgutreiniger.

35. Bundesinnung der Bäcker, umfassend

Bäcker,

schwarzbroterzeugende Müller.

36. Bundesinnung der Zuckerbäcker,

umfassend

Zuckerbäcker,

Lebzelter und Wachszieher,

Gefroreneserzeuger.

37. Bundesinnung der Fleischer, umfassend

Fleischhauer und Fleischselcher,

Pferdefleischhauer und Pferdefleischselcher,

Gedärmereiniger,

Kleinverkäufer von frischem Fleisch, Wildbret-

und Geflügelkleinhändler,

Flecksieder.

38. Bundesinnung der Molkereien,

Käsereien, Schmelzwerke und

Eierkennzeichnungsstellen,

umfassend

Molkereien, Buttereien, Käsereien, Milchkäuferbetriebe,

Butter-, Käseschmelzwerke,

Erzeuger von Kondensmilch, Milchpulver,

Milchzucker, Milchprodukten, Streichkäse

und Quargel,

Eierkennzeichnungsstellen.

39. Bundesinnung der Nahrungs-

und Genußmittelgewerbe, umfassend

Erzeuger von Nahrungs- und Genußmitteln

im Sinne des § 35 HKG., soweit sie nicht

ausdrücklich unter eine andere Bundesinnung

fallen.

40. Bundesinnung der Gärtner und

Blumenbinder, umfassend

Friedhofs-, Zier-, Handelsgärtner und andere

gewerbliche Gärtner,

Garten- und Grünflächengestalter (Landschaftsgärtner),

Naturblumenbinder und -händler (mit

Ausnahme des unter § 60 Abs. 2 der Gewerbeordnung

fallenden Feilbietens im

Umherziehen), soweit die Gewerbeberechtigung

nicht ausschließlich auf den

Großhandel lautet.

41. Bundesinnung der graphischen

Gewerbe, umfassend

Drucker,

Drucker nach einfachen Verfahren (Vervielfältiger),

Schriftgießer und Druckletternerzeuger,

Erzeuger von Druckstöcken und Druckträgern

(Chemigraphen),

Schreibbüros,

Übersetzungsbüros,

Notenstecher.

42. Bundesinnung der Photographen,

umfassend

Photographen,

Pressephotographen,

Photokopierer,

Erzeuger von Laufbildern,

Lichtpauser,

Aufsteller von Photoautomaten.

43. Bundesinnung der chemischen

Gewerbe, umfassend

Erzeuger von Farben und Lacken, Kunststoffen

und Klebstoffen,

Erzeuger von Schädlingsbekämpfungsmitteln,

Seifensieder,

Erzeuger von Lederkonservierungsmitteln,

Schuhcreme, Fußbodenpflegemitteln,

technischen Schmiermitteln, Metallputzmitteln

und anderen chemisch-technischen

Waren, Parfümeriewaren, kosmetischen

Waren, Feuerwerksmaterial, Feuerwerkskörpern,

Sprengpräparaten,

Verarbeiter von Erdöl und Erdölprodukten,

Waschmittel- und Textilhilfsmittelerzeuger

sowie Erzeuger waschaktiver Substanzen,

Erzeuger pharmazeutischer Waren,

Chemische Laboratorien,

Schädlingsbekämpfer,

Zimmer- und Gebäudereiniger,

Unternehmer der Schwelchemie (Trockendestillation

des Holzes).

44. Bundesinnung der Friseure und

Kosmetiker, umfassend

Friseure, Raseure, Perückenmacher,

Haarverarbeiter,

Kosmetiker, Handpfleger, Masseure, Fußpfleger.

45. Bundesinnung der Chemischputzer,

Wäscher und Färber, umfassend

Chemischputzer,

Färber,

Teppichreiniger und -aufbewahrer,

Appreteure, Zeugdrucker, Tuchscherer,

Wollwäscher, Webwarensenger,

Schal- und Bandausschneider,

Wäscher,

Wäschebügler, Heißmangier, Wäscheroller,

Wäscheverleiher, Bleicher, Vorhangappreteure,

Übernahmsstellen für Chemischputzen,

Waschen und Färben, Mietwaschküchen.

46. Bundesinnung der Rauchfangkehrer,

umfassend

Rauchfangkehrer.

47. Bundesinnung der Bestatter, umfassend

Leichenbestatter.

48. Bundesinnung der Gebäudeverwalter,

Realitätenvermittler,

Inkassobüros und des wirtschaftlichen

Werbewesens, umfassend

Gebäudeverwalter,

Realitätenvermittler,

Handel mit Realitäten,

Geschäftsvermittler,

Wohnungsvermittler,

Versteigerer beweglicher Sachen,

Inkassobüros,

Ausgleichsvermittler,

Vermögensverwalter,

Werbeberater,

Markt- und Meinungsforscher,

Werbegraphiker,

Werbegestalter (Ausstellungs-, Messe- und

Schaufenstergestalter),

Werbungsmittler,

Werbungsvertreter (Anzeigenvertreter),

Werbeunternehmer (Adressenbüros, Werbemittelhersteller,

Werbemittelverteiler,

Ankündigungsunternehmen für Innen-

und Außenwerbung),

gewerbliche Zeichner.

49. Bundesinnung der Optiker, umfassend

Optiker und Glasaugenerzeuger.

50. Bundesinnung der Zahntechniker,

umfassend

Zahntechniker.

51.Bundesinnung der Spielzeughersteller,

umfassend

Puppenerzeuger, Erzeuger aller Art von

Spielzeug, Christbaumschmuckerzeuger,

Erzeuger magischer Geräte.

52. Bundesinnung der Sägewerke,

umfassend

Sägewerke.

53. Allgemeine Bundesinnung des

Gewerbes, umfassend

Alle Berufsgruppen, die nicht ausdrücklich

oder dem Sinne nach einer anderen Bundesinnung

angehören.

(3) Innerhalb jeder Bundesinnung kann gemäß

§ 2 der Fachgruppenordnung in jedem Bundesland

je eine Landesinnung errichtet werden.

(4) In Wien können in den nachstehend angeführten

Bundesinnungen mehrere Landesinnungen

errichtet werden.

A. Bei der Bundesinnung der Dachdecker

und Pflasterer (Ziffer 3)

a) Landesinnung Wien der Dachdecker,

umfassend

Dachdecker.

b) Landesinnung Wien der Pflasterer,

umfassend

Pflasterer.

B. Bei der Bundesinnung der Schmiede

(Ziffer 18)

a) Landesinnung Wien der

Schmiede, umfassend

Grobschmiede, Hackenschmiede, Pfannenschmiede,

Ring- und Kettenschmiede,

Nagelschmiede, Wagenschmiede, Hufschmiede,

Dampfkesselerzeuger, Radschrauben-

und Hufstollenschmiede.

b) Landesinnung Wien der Feinzeugschmiede,

umfassend

Feinzeugschmiede, Messerschmiede, Feinzeugschleifer,

Feilenhauer, Verfertigung

und Verkauf von Waffen und Munitionsgegenständen

(Büchsenmacher und

Schwertfeger), sofern die Konzession

nicht ausschließlich auf den Handel lautet.

C. Bei der Bundesinnung der Metallgießer,

Gürtler, Graveure, Metalldrucker,

Metallschleifer

und Galvaniseure (Ziffer 19)

a) Landesinnung Wien der Metallgießer,

umfassend

Metallgießer, Gelbgießer, Zinngießer,

Glockengießer.

b) Landesinnung Wien der Gürtler,

Graveure und Metalldrucker, umfassend

Gürtler, Bronzewaren- und Chinasilberwarenerzeuger,

Metallgalanteriewarenerzeuger,

Ziseleure, Graveure, Metallographen,

Formstecher, Emailleure und

Guillocheure, Plattierer, Schmuckwarenhersteller,

Kautschukstampiglienerzeuger,

Glasgraveure, Edelsteingraveure und

Edelsteinschleifer, Sporer, Nadler, Webekammacher,

Metalldrucker, Metallpresser,

Polierer und Schleifscheibenerzeuger.

c) Landesinnung Wien der Stahl-,

Metallschleifer und Galvaniseure,

umfassend

Stahl- und Metallschleifer und Galvaniseure.

D. Bei der Bundesinnung der Gold-

und Silberschmiede, Juweliere

und Uhrmacher (Ziffer 23)

a) Landesinnung Wien der Gold-

und Silberschmiede und Juweliere,

umfassend

Gold- und Silberschmiede, Juwelenarbeiter,

Gold-, Silber- und Metallschläger.

b) Landesinnung Wien der Uhrmacher,

umfassend

Uhrmacher.

E. Bei der Bundesinnung der Sticker,

Stricker, Wirker, Weber, Posamentierer

und Seiler (Ziffer 33)

a) Landesinnung Wien der Posamentierer

und Seiler, umfassend

Posamentierer, Schnur- und Börtelmacher,

Gold- und Silberdrahtzieher, Gold- und

Silberplattner und -spinner, Woll- und

Seidenadjustierer, Erzeuger von Perl-

und Schuhaufputz, Seiler, Banderzeuger.

b) Landesinnung Wien der Stricker,

Wirker und Weber, umfassend

Handstricker, Maschinstricker, Wirker,

Weber (Tuchmacher),

Teppichknüpfer,

Kunststopfer,

Inhaber gewerblicher Spinnereien,

Repassierer.

c) Landesinnung Wien der Sticker, umfassend

Handsticker,

Gold-, Silber- und Perlensticker,

Maschinsticker,

Tamburierer,

Musterzeichner,

Spitzenklöppler,

Plissierer,

Stoffknopferzeuger.

F. Bei der Bundesinnung der Gärtner

und Blumenbinder (Ziffer 40)

a) Landesinnung Wien der Gärtner,

umfassend

Friedhofs-, Zier-, Handelsgärtner und andere

gewerbliche Gärtner, Garten- und

Grünflächengestalter (Landschaftsgärtner).

b) Landesinnung Wien der Naturblumenbinder,

umfassend

Naturblumenbinder und -händler (mit

Ausnahme des unter § 60 Abs. 2 der Gewerbeordnung

fallenden Feilbietens im

Umherziehen), soweit die Gewerbeberechtigung

nicht ausschließlich auf den

Großhandel lautet.

G. Bei der Bundesinnung der chemischen

Gewerbe (Ziffer 43)

a) Landesinnung Wien der chemischen

Gewerbe, umfassend

Erzeuger von Farben und Lacken, Kunststoffen

und Klebestoffen, Erzeuger von

Schädlingsbekämpfungsmitteln, Seifensieder,

Erzeuger von Lederkonservierungsmitteln,

Schuhcreme, Fußbodenpflegemitteln,

technischen Schmiermitteln, Metallputzmitteln

und anderen chemisch-technischen

Waren, Parfümeriewaren, kosmetischen

Waren, Feuerwerksmaterial,

Feuerwerkskörpern, Sprengpräparaten,

Verarbeiter von Erdöl und Erdölprodukten,

Waschmittel- und Textilhilfsmittelerzeuger

sowie Erzeuger waschaktiver

Substanzen, Erzeuger pharmazeutischer

Waren, chemische Laboratorien, Unternehmer

der Schwelchemie (Trockendestillation

des Holzes).

b) Landesinnung Wien der Schädlingsbekämpfer,

umfassend

Schädlingsbekämpfer.

c) Landesinnung Wien der Zimmer-

und Gebäudereiniger, umfassend

Zimmer- und Gebäudereiniger.

H. Bei der Bundesinnung der Friseure

und Kosmetiker (Ziffer 44)

a) Landesinnung Wien der Friseure,

umfassend

Friseure, Raseure, Perückenmacher, Haarverarbeiter.

b) Landesinnung Wien der Fußpfleger

und Kosmetiker, umfassend

Kosmetiker, Handpfleger, Masseure, Hühneraugenschneider,

Fußpfleger.

I. Bei der Bundesinnung der Chemischputzer,

Wäscher und Färber

(Ziffer 45)

a) Landesinnung Wien der Chemischputzer

und Färber, umfassend

Chemischputzer, Färber, Teppichreiniger

und -aufbewahrer, Appreteure, Zeugdrucker,

Tuchscherer, Wollwäscher, Webwarensenger,

Schal- und Bandausschneider.

b) Landesinnung Wien der Wäscher,

umfassend

Wäscher, Wäschebügler, Heißmangier, Wäscheroller,

Wäscheverleiher, Bleicher,

Vorhangappreteure, Mietwaschküchen.

c) Landesinnung Wien der Übernahmsstellen

für Chemischputzen,

Waschen und Färben,

umfassend

Übernahmsstellen für Chemischputzen,

Waschen und Färben.

J. Bei der Bundesinnung der Gebäudeverwalter,

Realitätenvermittler,

Inkassobüros und des wirtschaftlichen

Werbewesens (Ziffer

48)

a) Landesinnung Wien der Gebäudeverwalter,

Realitätenvermittler

und Inkassobüros,

umfassend

Gebäudeverwalter,

Realitätenvermittler,

Handel mit Realitäten,

Geschäftsvermittler,

Wohnungsvermittler,

Versteigerer beweglicher Sachen,

Inkassobüros,

Ausgleichsvermittler,

Vermögensverwalter.

b) Landesinnung Wien des wirtschaftlichen

Werbewesens, umfassend

Werbeberater,

Markt- und Meinungsforscher,

Werbegraphiker,

Werbegestalter (Ausstellungs-, Messe- und

Schaufenstergestalter),

Werbungsmittler,

Werbungsvertreter (Anzeigenvertreter),

Werbeunternehmer (Adressenbüros, Werbemittelhersteller,

Werbemittelverteiler,

Ankündigungsunternehmen für Innen-

und Außenwerbung),

gewerbliche Zeichner.

(5) In Vorarlberg können innerhalb der Bundesinnung

der Sticker, Stricker, Wirker, Weber,

Posamentierer und Seiler zwei Landesinnungen

errichtet werden, und zwar

a) Landesinnung Vorarlberg der

Sticker, umfassend

Maschinsticker,

Handsticker,

Musterzeichner,

Scherler,

Ausschneider,

Fergger.

b) Landesinnung Vorarlberg der

Stricker, Wirker, Weber, Posamentierer

und Seiler, umfassend

Posamentierer,

Woll- und Seidenadjustierer,

Seiler,

Handstricker, Maschinstricker, Wirker,

Weber (Tuchmacher),

Teppichknüpfer,

Kunststopfer,

Banderzeuger,

Tamburierer,

Plissierer,

Spitzenklöppler,

Inhaber gewerblicher Spinnereien,

Repassierer.

(6) In Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg

und Steiermark können innerhalb der Bundesinnung

der Schlosser zwei Landesinnungen errichtet

werden, und zwar

a) Landesinnung der Schlosser,

umfassend

Schlosser, Metallmöbelerzeuger, Schweißer,

Kassenerzeuger, Siebmacher und Gitterstricker,

Drahtwarenerzeuger, Maschinenschlosser

(Bau- und Instandsetzung von

Grobmaschinen), Metalldreher (Erzeuger

von Gas-, Wasser- und Dampfarmaturen,

mit Ausnahme von Meßgeräten und

-apparaten).

b) Landesinnung der Landmaschinenhandwerker,

umfassend

Landmaschinenerzeuger und Landmaschinenreparaturwerkstätten.

(7) In Oberösterreich können innerhalb der

Bundesinnung der Glaser (Ziffer 5) zwei Landesinnungen

errichtet werden, und zwar:.

a) Landesinnung Oberösterreich

der Glaser, umfassend

Alle im Abs. 2 Ziffer 5 angeführten Unternehmer,

ausgenommen die nachfolgend

unter lit. b angeführten.

b) Landesinnung Oberösterreich

der Erzeuger von Waren nach

Gablonzer Art, umfassend

Alle Erzeuger von Waren nach Gablonzer

Art.

§ 2. Sektion Industrie.

(1) Für den Bereich der Sektion Industrie werden

folgende Fachverbände errichtet

1. Fachverband der Bergwerke und der eisenerzeugenden

Industrie,

2. Fachvenband der Erdölindustrie,

3. Fachverband der Stein- und keramischen

Industrie,

4. Fachverband der Glasindustrie,

5. Fachverband der chemischen Industrie,

6. Fachverband der Papier-, Zellulose-, Holzstoff-

und Pappenindustrie,

7. Fachverband der papierverarbeitenden Industrie,

8. Fachverband der Filmindustrie,

9. Fachverband der Sägeindustrie,

10. Fachverband der holzverarbeitenden Industrie,

11. Fachverband der Nahrungs- und Genußmittelindustrie,

12. Fachverband der ledererzeugenden Industrie,

13. Fachverband der lederverarbeitenden Industrie,

14. Fachverband der Gießereiindustrie,

15. Fachverband der Metallindustrie,

16. Fachverband der Maschinen-, Stahl- und Eisenbauindustrie,

17. Fachverband der Fahrzeugindustrie,

18. Fachverband der Eisen- und Metallwarenindustrie,

19. Fachverband der Elektroindustrie,

20. Fachverband der Textilindustrie,

21. Fachverband der Bekleidungsindustrie,

22. Fachverband der Gaswerke.

(2) Die Bildung von fachlichen Unterverbänden

erfolgt durch die Fachverbände im Einvernehmen

mit der Sektion Industrie der Bundeskammer.

(3) In Vorarlberg können innerhalb des Fachverbandes

der Textilindustrie zwei Fachgruppen

errichtet werden, und zwar

a) Fachgruppe Vorarlberg der Stickereiindustrie,

umfassend alle Arten der Fabrikation

von Stickereien, ausgenommen die

handwerklichen Sticker.

b) Fachgruppe Vorarlberg der Textilindustrie,

umfassend alle übrigen Zweige der Textilindustrie.

§ 3. Sektion Handel.

(1) Im Bereich der Sektion Handel führen die

Fachgruppen die Bezeichnung Landesgremium,

die Fachverbände die Bezeichnung Bundesgremium.

(2) Für den Bereich der Sektion Handel werden

folgende Bundesgremien errichtet

1. Bundesgremium des Lebensmittel-

und Genußmittelgroßhandels,

umfassend

Großhandel mit Lebensmitteln,

Großhandel mit Genußmitteln,

Großhandel mit Mehl- und Mahlprodukten

aus Getreide aller Art,

Großhandel mit Hülsenfrüchten,

Großhandel mit Zucker,

Großhandel mit Süßwaren,

Großhandel mit Molkereiprodukten, Eiern

und Fett,

Fischgroßhandel,

Wildbret- und Geflügelgroßhandel,

Bierverleger.

2. Bundesgremium des Kleinhandels

mit Lebens- und Genußmitteln,

umfassend

Gemischtwarenhandel (soweit Lebens- und

Genußmittel geführt werden),

Kleinhandel mit Lebens- und Genußmitteln,

Kleinhandel mit Obst- und Grünwaren,

Kleinhandel mit Süßwaren,

Kleinhandel mit Molkereiprodukten, Eiern

und Fett,

Fischkleinhandel.

3. Bundesgremium der Konsumgenossenschaften,

umfassend den

von den Konsumgenossenschaften betriebenen

Warenhandel.

4. Bundesgremium des Landesproduktenhandels, umfassend

Handel mit Getreide aller Art und Getreideschälprodukten,

Handel mit Futtermitteln (Fouragehandel),

Großhandel mit Kartoffeln und Zwiebeln,

Großhandel mit Obst, Gemüse, Nüssen,

Edel- und Roßkastanien und Eicheln,

Handel mit Saaten und Samen aller Art,

Handel mit künstlichen Düngemitteln aller

Art,

Handel mit sonstigen landwirtschaftlichen

Produkten,

Handel mit landwirtschaftlichen Bedarfsartikeln.

5. Bundesgremium des Viehhandels, umfassend

Handel mit Zucht- und Nutzvieh,

Handel mit. Schlachtvieh,

Handel mit Stechvieh,

Handel mit Pferden,

Handel mit Schweinen und Ferkeln,

Handel mit Därmen und Fleischereibedarf,

Fleischagentur- und -kommissionshandel,

Viehagentur- und -kommissionshandel,

Zuchtgeflügelhandel.

6. Bundesgremium des Wein- und

Spirituosengroßhandels, umfassend

Großhandel mit Wein,

Großhandel mit Spirituosen,

Großhandel mit Obstmost und Obstwein.

7. Bundesgremium des Außenhandels, umfassend

Export- und Importhandel,

Großhandel mit Rauhwaren und Fellen.

8. Bundesgremium des Textilhandels, umfassend

Kleinhandel mit Bekleidung und Textilien.

Großhandel mit Bekleidung und Textilien,

Großhandel mit textilen Rohstoffen und

Halbfabrikaten,

Großhandel mit Geweben, Gewebesäcken,

Piachen und Decken,

Handel mit Borsten, Haaren und Federn.

9. Bundesgremium des Schuhhandels, umfassend

Kleinhandel mit Schuhen,

Großhandel mit Schuhen.

10. Bundesgremium des Handels mit

Leder, Häuten und Tapeziererbedarf,

umfassend

Handel mit Häuten und Fellen,

Großhandel mit Leder und Schuhzubehör,

Kleinhandel mit Leder und Schuhzubehör,

Handel mit Tapezierer- und Sattlerbedarf.

11.Bundesgremium des Lederwaren-,

Spielwaren- und Sportartikelhandels,

umfassend

Kleinhandel mit Kurz-, Leder-, Galanterie-

und Bijouteriewaren und kunstgewerblichen

Artikeln,

Kleinhandel mit Spielwaren,

Kleinhandel mit Sportartikeln,

Kleinhandel mit Korbwaren und Kinderwagen,

Großhandel mit Kurzwaren,

Großhandel mit Galanterie-, Bijouterie-

und Lederwaren sowie Sportartikeln,

Spielwaren und kunstgewerblichen

Artikeln,

Handel mit Reiseandenken.

12. Bundesgremium des Papierhandels,

umfassend

Kleinhandel mit Papier, Papier- und

Schreibwaren, Büroartikeln und Zeichenbedarf,

Großhandel mit unverarbeitetem Papier,

Großhandel mit Papier- und Schreibwaren,

Büroartikeln, Zeichen- und Buchbindereibedarf,

Großhandel mit Postkarten.

13. Bundesgremium des Handels

mit Büchern, Kunstblättern,

Musikalien, Zeitungen und

Zeitschriften, umfassend

Handel mit Büchern, Musikalien und

Kunstblättern (Reproduktionen),

Großhandel mit Zeitungen und Zeitschriften,

Leihbibliotheken und Lesezirkel,

Buch- und Kunstverlag,

Musikalienverlag,

Bühnenvertrieb.

14. (Fällt leer aus.)

15. Bundesgremium des Handels

mit Juwelen, Gold-, Silberwaren,

Uhren, Bildern, Antiquitäten

und Kunstgegenständen,

umfassend

Großhandel mit Uhren, Uhrenbestandteilen

und Uhrmacherbedarf,

Kleinhandel mit Uhren,

Handel mit Edelmetallen, Edelmetallwaren,

echten, rekonstituierten, synthetischen

und unechten Edel- und Halbedelsteinen,

Korallen, Perlen und anderen

Schnitzstoffen, wie Bernstein, Perlmutter

u. dgl. sowie Edelmetallplattierungen

und Waren daraus,

Großhandel mit Bedarfsgegenständen für

Edelmetallschmiede,

Handel mit Antiquitäten, Bildern (Originalen),

Kunstgegenständen, Werken der

Graphik und der Plastik,

Handel mit Briefmarken und philatelistischen

Bedarfsgegenständen,

Handel mit Medaillen, Münzen, numismatischen

Gegenständen und einschlägigen

Bedarfsgegenständen.

16. Bundesgremium des Handels

mit Eisen, Metallen, Eisen-

und Metallwaren, Werkzeugen,

Waffen, Haus- und Küchengeräten,

Glas-, Porzellan- und

Keramikwaren, umfassend

Handel mit Eisen, Stahl und Metallen,

Röhren und sanitärem Installationsbedarf,

Handel mit Eisen-, Stahl- und Metallwaren,

Waffen und Werkzeugen,

Handel mit Haus- und Küchengeräten,

Glas-, Porzellan- und Keramikwaren,

Handel mit Schieß- und Sprengmitteln.

17. Bundesgremium des Maschinenhandels,

umfassend

Handel mit Büromaschinen und Büromöbeln

und Zubehör,

Handel mit Landmaschinen und Zubehör,

Handel mit Maschinen und Präzisionswerkzeugen

für die Be- und Verarbeitung von

Metallen, Holz, Kunststoff, Stein- und

sonstigen Materialien sowie Zubehör für

diese Maschinen,

Handel mit Maschinen für die Leder-,

Papier- und Textilerzeugung, -be- und

-verarbeitung, mit Bau-, Baustoff-, Bergwerks-

und graphischen Maschinen, mit

Maschinen für die chemische Produktion,

mit Maschinen für Versorgungsbetriebe

(wie für Gas-, Elektrizitäts-, Wasser- und

Fernheizwerke usw.) sowie Geräten und

Fachzubehör,

Handel mit Maschinen und Geräten für die

Be- und Verarbeitung und Erhaltung

von Nahrungs- und Genußmitteln sowie

deren Zubehör,

Handel mit technischem und industriellem

Bedarf.

18. Bundesgremium des Handels

mit Autos, Motorrädern, Fahrrädern,

Nähmaschinen und

deren Bestandteilen und Bereifung,

umfassend

Handel mit Automobilen und Motorrädern

sowie deren Bereifung,

Großhandel mit Automobil-, Motorradteilen

und Zubehör,

Kleinhandel mit Automobil-, Motorradteilen

und Zubehör,

Kleinhandel mit Fahrrädern und Nähmaschinen

sowie deren Bestandteilen und

Zubehör,

Großhandel mit Fahrrädern und Nähmaschinen

sowie deren Bestandteilen und

Zubehör,

Handel mit motorbetriebenen Wasserfahrzeugen

sowie deren Bestandteilen und

Zubehör,

Handel mit Flugzeugen sowie deren Bestandteilen

und Zubehör.

19. Bundesgremium des Handels

mit photographischem, optischem

und ärztlichem Bedarf,

umfassend

Handel mit Artikeln der Photobranche und

Kinobedarf,

Handel mit optischen und feinmechanischen

Geräten,

Handel mit ärztlichen Apparaten, Instrumenten

und Einrichtungsgegenständen,

Handel mit Zahnwarenbedarf und zahnärztlichen

Einrichtungen,

Handel mit Sanitätswaren, medizinischen

Gummiwaren und Laboratoriumsbedarf.

20. Bundesgremium des Radio- und

Elektrohandels, umfassend

Kleinhandel mit Elektrowaren, Elektroinstallationsmaterial,

Radioapparaten

und Musikinstrumenten,

Großhandel mit Elektrowaren, Elektroinstallationsmaterial,

Radioapparaten

und Musikinstrumenten,

Handel mit Tonaufnahme- und -wiedergabegeräten

und Zubehör,

Handel mit Schallplatten und Schallträgern,

Handel mit Fernsehgeräten und Zubehör.

21. Bundesgremium des Holz- und

Baustoffhandels, umfassend

Handel mit Holz aller Art, außer Brennholz-

Kleinhandel,

Handel mit Holzfabrikaten und Holzhäusern,

Großhandel mit Holzkohle,

Großhandel mit Flachglas,

Handel mit sonstigen Baustoffen.

22. Bundesgremium des Brennstoffhandels,

umfassend

Kleinhandel mit Kohle, Brennholz, Holzkohle

und anderen Brennstoffen,

Großhandel mit Kohle und anderen festen

mineralischen Brennstoffen.

23. Bundesgremium des Handels

mit Möbeln, Waren der Raumausstattung

und Tapeten, umfassend

Handel mit Möbeln,

Handel mit Linoleum, Teppichen und sonstigem

Fußbodenbelag,

Handel mit Tapeten,

Handel mit einschlägigen Waren zur

Raumausstattung.

24. Bundesgremium des Altstoffhandels, umfassend

Handel mit Alt- und Abfallstoffen.

25. Bundesgremium des Handels mit

Drogen, Pharmazeutika, Farben,

Lacken und Chemikalien,

umfassend

Kleinhandel mit Drogen und Chemikalien,

Großhandel mit Drogen und Chemikalien,

Großhandel mit Pharmazeutika,

Handel mit Farben, Lacken und Anstreicherbedarf,

Handel mit pflanzlichen und tierischen

Ölen sowie Fettstoffen für technische

Zwecke.

26. Bundesgremium des Parfümeriewarenhandels,

umfassend

Kleinhandel mit Parfümerien, Wasch- und

Haushaltsartikeln,

Großhandel mit Parfümerien, Wasch- und

Haushaltsartikeln.

27. Bundesgremium des Mineralölhandels,

umfassend

Großhandel mit Mineralöl und Mineralölprodukten,

Kleinhandel mit Mineralöl und Mineralölprodukten,

Großhandel mit Treib- und Schmierstoffen,

die Niederlassungen ausländischer

Mineralölproduzenten.

28. Bundesgremium der Tabakverschleißer,

umfassend

Tabaktrafikanten,

Tabakverleger.

29. Bundesgremium der Handelsvertreter,

Kommissionäre

und Vermittler, umfassend

Handelsvertreter,

Geld- und Kreditvermittler,

Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler),

Kommissionäre.

30. Bundesgremium des Markt-,

Straßen- und Wanderhandels,

umfassend

Marktfahrer,

Markthändler, die andere Waren als

Lebensmittel führen,

Marktviktualienhändler,

Straßenhändler,

Wanderhändler,

Hausierer.

31. Allgemeines Bundesgremium,

umfassend

alle Handelsgewerbe, die nicht ausdrücklich

oder dem Sinne nach einem anderen

Bundesgremium angehören, wie

Kleinhandel mit zoologischen Artikeln,

Handel mit Altwaren (Trödler, Tandler),

Automatenaufsteller,

Blumengroßhandel.

32. Bundesgremium der Warenhäuser,

umfassend

Inhaber von Warenhäusern.

(3) Innerhalb jedes Bundesgremiums kann nach

§ 2 der Fachgruppenordnung in jedem Bundesland

je ein Landesgremium errichtet werden.

(4) In Wien können innerhalb nachstehender

Bundesgremien mehrere Landesgremien errichtet

werden

A. Bundesgremium des Außenhandels (Ziffer 7)

a) Landesgremium Wien für den

Export- und Importhandel,

umfassend

Export- und Importhandel.

b) Landesgremium Wien für den

Großhandel mit Rauhwaren

und Fellen, umfassend

Großhandel mit Rauhwaren und Fellen.

B. Bundesgremium des Textilhandels (Ziffer 8)

a) Landesgremium Wien für den

Kleinhandel mit Bekleidung

und Textilien, umfassend

Kleinhandel mit Bekleidung und Textilien.

b) Landesgremium Wien für den

Großhandel mit Bekleidung

und Textilien, umfassend

Großhandel mit Bekleidung und Textilien,

Gewebesäcken, Piachen und Decken.

c) Landesgremium Wien für den

Großhandel mit textilen Rohstoffen

und Halbfabrikaten,

umfassend

Großhandel mit textilen Rohstoffen und

Halbfabrikaten sowie mit Geweben, Borsten,

Haaren und Federn.

C. Bundesgremium des Schuhhandels (Ziffer 9)

a) Landesgremium Wien für den

Großhandel mit Schuhen, umfassend

Großhandel mit Schuhen.

b) Landesgremium Wien für den

Kleinhandel mit Schuhen, umfassend

Kleinhandel mit Schuhen.

D. Bundesgremium des Handels mit

Leder, Häuten und Tapeziererbedarf

(Ziffer 10)

a) Landesgremium Wien für den

Handel mit Häuten und Fellen,

umfassend

Handel mit Häuten und Fellen.

b) Landesgremium Wien für den

Handel mit Leder, Tapezierer-

und Sattlerbedarf, umfassend

Großhandel mit Leder und Schuhzubehör,

Kleinhandel mit Leder und Schuhzubehör,

Handel mit Tapezierer- und Sattlerbedarf.

E. Bundesgremium des Lederwaren-,

Spielwaren- und Sportartikelhandels

(Ziffer 11)

a) Landesgremium Wien für den

Kleinhandel mit Leder-, Galanterie-

und Bijouterie waren sowie

kunstgewerblichen Artikeln,

umfassend

Kleinhandel mit Kurz-, Leder-, Galanterie-

und Bijouteriewaren sowie kunstgewerblichen

Artikeln und Reiseandenken.

b)Landesgremium Wien für den

Kleinhandel mit Spielwaren,

Sportartikeln, Korbwaren und

Kinderwagen, umfassend

Kleinhandel mit Spielwaren, Sportartikeln,

Korbwaren und Kinderwagen.

c) Landesgremium Wien für den

Großhandel mit Galanterie-,

Bijouterie- und Lederwaren sowie

Sportartikeln, Spielwaren

und kunstgewerblichen Artikeln,

umfassend

Großhandel mit Kurzwaren, Galanterie-,

Bijouterie- und Lederwaren sowie Sportartikeln,

Spielwaren, kunstgewerblichen

Artikeln und Reiseandenken.

F. Bundesgremium des Papierhandels

(Ziffer 12)

a) Landesgremium Wien für den

Kleinhandel mit Papier, Büroartikeln

und Schreibwaren, umfassend

Kleinhandel mit Papier, Papier- und

Schreibwaren, Büroartikeln und Zeichenbedarf.

b) Landesgremium Wien für den

Großhandel mit unverarbeitetem

Papier, umfassend

Großhandel mit unverarbeitetem Papier.

c) Landesgremium Wien für den

Großhandel mit Papier- und

Schreibwaren, Buchbindereibedarf

und Postkarten, umfassend

Großhandel mit Papier- und Schreibwaren,

Büroartikeln, Postkarten, Zeichen- und

Buchbindereibedarf.

G. Bundesgremium des Handels mit

Juwelen, Gold-, Silberwaren,

Uhren, Bildern, Antiquitäten

und Kunstgegenständen (Ziffer

15)

a) Landesgremium Wien für den

Kleinhandel mit Juwelen,

Gold-, Silberwaren und Uhren,

umfassend

Kleinhandel mit Uhren, Edelmetallen, Edelmetallwaren,

echten, rekonstituierten,

synthetischen und unechten Edel- und

Halbedelsteinen, Korallen, Perlen und

anderen Schnitzstoffen, wie Bernstein,

Perlmutter u. dgl. sowie Edelmetallplattierungen

und Waren daraus.

b) Landesgremium Wien für den

Großhandel mit Uhren und

Uhrenbestandteilen, Juwelen,

Gold-, Silberwaren, Edelsteinen

und Perlen, umfassend

Großhandel mit Uhren, Uhrenbestandteilen

und Uhrmacherbedarf, Edelmetallen,

Edelmetallwaren, echten, rekonstituierten,

synthetischen und unechten Edel-

und Halbedelsteinen, Korallen, Perlen

und anderen Schnitzstoffen, wie Bernstein,

Perlmutter u. dgl. sowie Edelmetallplattierungen

und Waren daraus

und mit Bedarfsgegenständen für Edelmetallschmiede.

c) Landesgremium Wien für den

Handel mit Bildern, Antiquitäten

und Kunstgegenständen

sowie Briefmarken, umfassend

Handel mit Antiquitäten, Bildern (Originalen),

Kunstgegenständen, Werken der

Graphik und der Plastik, Briefmarken

und philatelistischen Bedarfsgegenständen,

Medaillen, Münzen, numismatischen

Gegenständen und einschlägigen Bedarfsgegenständen.

H. Bundesgremium des Handels mit

Eisen, Metallen, Eisen- und Metallwaren,

Waffen, Werkzeugen,

Haus- und Küchengeräten,

Glas-, Porzellan- und Keramikwaren

(Ziffer 16)

a) Landesgremium Wien für den

Kleinhandel mit Eisen, Metallen,

Eisen- und Metallwaren,

Werkzeugen, Waffen, Haus- und

Küchengeräten, Glas-, Porzellan-

und Keramik waren, umfassend

Kleinhandel mit Eisen, Stahl und Metallen,

Eisen-, Stahl- und Metallwaren, Werkzeugen,

Waffen, Schieß- und Sprengmitteln,

Haus- und Küchengeräten, Glas-,

Porzellan- und Keramikwaren.

b) Landesgremium Wien für den

Großhandel mit Eisen und

Stahl, Röhren und sanitärem

Installationsbedarf, umfassend

Großhandel mit Eisen, Stahl, Röhren und

sanitärem Installationsbedarf.

c) Landesgremium Wien für den

Großhandel mit Eisen- und Metallwaren,

Werkzeugen, Waffen,

Haus- und Küchengeräten,

Glas-, Porzellan- und Keramikwaren,

umfassend

Großhandel mit Eisen, Stahl- und Metallwaren,

Werkzeugen, Waffen, Schieß-

und Sprengmitteln, Haus- und Küchengeräten,

Glas-, Porzellan- und Keramikwaren.

d) Landesgremium Wien für den

Großhandel mit Metallen und

Metallhalbfabrikaten, umfassend

Großhandel mit Metallen und Metallhalbfabrikaten.

J. Bundesgremium des Maschinenhandels

(Ziffer 17)

a) Landesgremium Wien für den

Handel mit Büromaschinen

und Büromöbeln, umfassend

Handel mit Büromaschinen, Büromöbeln

und Zubehör,

b) Landesgremium Wien für den

Handel mit Landmaschinen,

umfassend

Handel mit Landmaschinen und Zubehör.

c) Landesgremium Wien für den

Handel mit Maschinen und Präzisionswerkzeugen,

umfassend

Handel mit Maschinen und Präzisionswerkzeugen

für die Be- und Verarbeitung

von Metallen, Holz, Kunststoff, Stein

und sonstigen Materialien sowie Zubehör

für diese Maschinen.

Handel mit Maschinen für die Leder-,

Papier- und Textilerzeugung, -be- und

Verarbeitung, mit Bau-, Baustoff-, Bergwerks-

und graphischen Maschinen, mit

Maschinen für die chemische Produktion,

mit Maschinen für Versorgungsbetriebe

(wie für Gas-, Elektrizitäts-, Wasser- und

Fernheizwerke usw.) sowie Geräten und

Fachzubehör.

Handel mit Maschinen und Geräten für die

Be- und Verarbeitung und Erhaltung

von Nahrungs- und Genußmitteln sowie

deren Zubehör.

d) Landesgremium Wien für den

Handel mit technischem und

industriellem Bedarf, umfassend

Handel mit technischem und industriellem

Bedarf.

K. Bundesgremium des Handels mit

Autos, Motorrädern, Fahrrädern,

Nähmaschinen und deren

Bestandteilen und Bereifung

(Ziffer 18)

a) Landesgremium Wien für den

Handel mit Automobilen, Motorrädern

und deren Bereifung

sowie für den Kleinhandel mit

Automobil-, Motorradteilen

und Zugehör, umfassend

Handel mit Automobilen und Motorrädern

sowie deren Bereifung, Handel mit Flugzeugen

und motorbetriebenen Wasserfahrzeugen,

Kleinhandel mit Automobil-

und Motorradteilen, Automobil- und

Motorradzugehör sowie mit Bestandteilen

und Zubehör für Flugzeuge und

motorbetriebene Wasserfahrzeuge.

b) Landesgremium Wien für den

Großhandel mit Automobil-,

Motorradteilen und Zugehör,

umfassend

Großhandel mit Automobil-, Motorradteilen

und Zugehör sowie mit Bestandteilen

und Zubehör für Flugzeuge und

motorbetriebene Wasserfahrzeuge.

c) Landesgremium Wien für den

Kleinhandel mit Fahrrädern,

Nähmaschinen, deren Bestandteilen

und Zugehör, umfassend

Kleinhandel mit Fahrrädern und Nähmaschinen

sowie deren Bestandteilen und

Zugehör.

d) Landesgremium Wien für den

Großhandel mit Fahrrädern,

Nähmaschinen, deren Bestandteilen

und Zugehör, umfassend

Großhandel mit Fahrrädern und Nähmaschinen

sowie deren Bestandteilen und

Zugehör.

L. Bundesgremium des Handels mit

photographischem, optischem

und ärztlichem Bedarf (Ziffer 19)

a) Landesgremium Wien für den

Handel mit Waren für Photo,

Kino und Optik, umfassend

Handel mit Artikeln der Photobranche,

Kinobedarf, optischen und feinmechanischen

Geräten.

b) Landesgremium Wien für den

Handel mit ärztlichem, zahnärztlichem

und Laborbedarf,

umfassend

Handel mit ärztlichen Apparaten, Instrumenten

und Einrichtungsgegenständen,

Zahnwarenbedarf und zahnärztlichen

Einrichtungen, Sanitätswaren, medizinischen

Gummiwaren und Laboratoriumsbedarf.

M. Bundesgremium des Radio- und

Elektrohandels (Ziffer 20)

a) Landesgremium Wien für den

Kleinhandel mit Elektrowaren,

Radioapparaten, deren Bestandteilen

und Zubehör und

Musikinstrumenten, umfassend;

Kleinhandel mit Elektrowaren, Radioapparaten,

deren Bestandteilen und Zubehör

und Musikinstrumenten,

Kleinhandel mit Tonaufnahme- und -wiedergabegeräten

und Zubehör,

Kleinhandel mit Schallplatten und Schallträgern,

Kleinhandel mit Fernsehgeräten und Zubehör.

b) Landesgremium Wien für den

Großhandel mit Elektrowaren,

Radioapparaten, deren Bestandteilen

und Zubehör und

Musikinstrumenten, umfassend

Großhandel mit Elektrowaren, Radioapparaten,

deren Bestandteilen und Zubehör

und Musikinstrumenten,

Großhandel mit Tonaufnahme- und -wiedergabegeräten

und Zubehör,

Großhandel mit Schallplatten und Schallträgern,

Großhandel mit Fernsehgeräten und Zubehör.

N. Bundesgremium des Holz- und

Baustoffhandels (Ziffer 21)

a) Landesgremium Wien für den

Handel mit Holz, umfassend

Handel mit Holz aller Art, außer Brennholz-

Kleinhandel,

Handel mit Holzfabrikaten und Holzhäusern,

Großhandel mit Holzkohle.

b) Landesgremium Wien für den

Handel mit Baustoffen und

Flachglas, umfassend

Großhandel mit Flachglas,

Handel mit sonstigen Baustoffen.

O. Bundesgremium des Brennstoffhandels

(Ziffer 22)

a) Landesgremium Wien für den

Kleinhandel mit Kohle und

anderen Brennstoffen, umfassend

Kleinhandel mit Kohle, Brennholz, Holzkohle

und anderen Brennstoffen.

b) Landesgremium Wien für den

Großhandel mit Kohle und anderen

festen mineralischen

Brennstoffen, umfassend

Großhandel mit Kohle und anderen festen

mineralischen Brennstoffen.

P. Bundesgremium des Handels mit

Drogen, Pharmazeutika, Farben,

Lacken und Chemikalien

(Ziffer 25)

a) Landesgremium Wien für den

Kleinhandel mit Drogen und

Chemikalien, umfassend

Kleinhandel mit Drogen und Chemikalien.

b) Landesgremium Wien für den

Großhandel mit Pharmazeutika,

Drogen, Chemikalien und

den Handel mit Farben und

Lacken, umfassend

Großhandel mit Pharmazeutika, Drogen

und Chemikalien,

Handel mit Farben und Lacken und Anstreicherbedarf,

Handel mit pflanzlichen und tierischen

Ölen sowie Fettstoffen für technische

Zwecke.

Q. Bundesgremium des Parfümeriewarenhandels

(Ziffer 26)

a) Landesgremium Wien für den

Kleinhandel mit Parfumerie-,

Wasch- und Haushaltsartikeln,

umfassend

Kleinhandel mit Parfumerie-, Wasch- und

Haushaltsartikeln.

b) Landesgremium Wien für den

Großhandel mit Parfumerie-,

Wasch- und Haushaltsartikeln,

umfassend

Großhandel mit Parfumerie-, Wasch- und

Haushaltsartikeln.

R. Bundesgremium des Mineralölhandels

(Ziffer 27)

a) Landesgremium Wien für den

Großhandel mit Mineralöl, Mineralölprodukten,

Treib- und

Schmierstoffen, umfassend

Großhandel mit Mineralöl, Mineralölprodukten,

Treib- und Schmierstoffen.

b) Landesgremium Wien für den

Kleinhandel mit Mineralöl

und Mineralölprodukten, umfassend

Kleinhandel mit Mineralöl und Mineralölprodukten.

c) Landesgremium Wien für Niederlassungen

ausländischer

Mineralölproduzenten, umfassend

Niederlassungen, ausländischer Mineralölproduzenten.

S. Bundesgremium der Tabakverschleißer

(Ziffer 28)

a) Landesgremium Wien der Tabakverschleißer,

umfassend

Tabakverschleißer.

b) Landesgremium Wien der Tabakverleger,

umfassend

Tabakverleger.

T. Bundesgremium des Markt-,

Straßen- und Wanderhandels

(Ziffer 30)

a) Landesgremium Wien der

Straßen- und Wanderhändler,

Marktfahrer, Hausierer und

Markthändler, die andere Waren

als Lebensmittel führen,

umfassend

Straßen- und Wanderhändler, Markthändler,

die andere Waren als Lebensmittel

führen, Marktfahrer, Hausierer.

b) Landesgremium Wien der

Marktviktualienhändler, umfassend

Marktviktualienhändler.

U. Allgemeines Bundesgremium

(Ziffer 31)

a) Landesgremium Wien für den

Kleinhandel mit Altwaren

(Trödler, Tandler), umfassend

Handel mit Altwaren (Trödler, Tandler).

b) Allgemeines Landesgremium

Wien, umfassend

alle Handelsgewerbe, die nicht ausdrücklich

oder dem Sinne nach einem anderen

Landesgremium angehören, wie zum

Beispiel

Kleinhandel mit zoologischen Artikeln,

Automatenaufsteller,

Blumengroßhandel.

§ 4. Sektion Geld-, Kredit- und

Versicherungswesen.

Für den Bereich der Sektion Geld-, Kredit-

und Versicherungswesen werden folgende Fachverbände

errichtet

1. Fachverband der Banken und

Bankiers

für Aktienbanken,

Bankiers,

Hypothekenanstalten,

Pfandleihanstalten,

Autofinanzierungsunternehmungen,

freie Makler,

Wechselstuben, die nicht von Sparkassen

oder Kreditgenossenschaften betrieben

werden.

2. Fachverband der Sparkassen

für Sparkassen einschließlich der Girozentrale

der österreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft.

3. Fachverband der Kreditgenossenschaften

nach dem System

Schulze-Delitzsch

für Kreditgenossenschaften nach dem System

Schulze-Delitzsch,

Bausparkassen,

die Zentralkasse der Volksbanken Österreichs

reg. Genossenschaft m. b. H.

4. Fachverband der Kreditgenossenschaften

nach dem System

Raiffeisen

für Raiffeisenkassen und Raiffeisenzentralkassen

einschließlich der Genossenschaftlichen

Zentralbank Aktiengesellschaft.

5. Fachverband der Versicherungsunternehmungen

für Versicherungsunternehmungen.

6. Fachverband der kleinen Versicherungsvereine

auf Gegenseitigkeit

für kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit,

Versicherungsberater.

7. Fachverband der Lotteriegeschäftsstellen

für Klassenlotteriegeschäftsstellen,

Lottokollekturen.

8. Fachverband der Konsumgenossenschaften

mit dem Recht

zur Annahme von Spareinlagen

für die Zentralkasse der Konsumgenossenschaften

und für die Konsumgenossenschaften

mit dem Recht der Annahme

von Spareinlagen.

§ 5. Sektion Verkehr.

(1) Für den Bereich der Sektion Verkehr werden

folgende Fachverbände errichtet

1.Fachverband der Privatbahnen

für Privatbahnen (Hauptbahnen, Nebenbahnen,

Straßenbahnen, Oberleitungsomnibusbetriebe,

Hauptseilbahnen und

Kleinseilbahnen), Schlepplifte, Schlaf-

und Speisewagenunternehmungen, Wagenleihunternehmungen.

2. Fachverband der Schiffahrtsunternehmungen

für den Betrieb der

Strom- und Kanalschiffahrt (Groß- und

Kleinschiffahrt), Überfuhrunternehmungen

(Seilfähren, Motorbootfähren, Zillenüberfuhren),

Binnenseeschiffahrt,

Floßfahrt,

Hochseeschiffahrt,

Umschlagunternehmungen.

3. Fachverband der Luftfahrtunternehmungen

für Luftverkehrsunternehmungen,

Flugplatzunternehmungen.

4. (Fällt leer aus.)

5. Fachverband der Spediteure

für Betriebe der Spedition und Lagerei,

Betriebe der Frachtenreklamations-, Tarif-

und Transportberatungsunternehmer,

Betriebe der Transportagenturen,

Verlader.

6. Fachverband für die Personenfuhrwerksgewerbe

für Unternehmungen des Personehfuhrwerks

aller Art.

7. Fachverband für das Lastfuhrwerksgewerbe

für Unternehmungen des Güterbeförderungsgewerbes

(Lastfuhrwerksgewerbes)

aller Art.

8. Fachverband der Autobusunternehmungen

für Betriebe der linienmäßig betriebenen

Verkehrsunternehmungen,

Betriebe des Gelegenheitsverkehrs mit

Autobussen.

9. Fachverband der Kraftfahrschulen

für Kraftfahrschulen.

10. Fachverband der Garagen, Tankstellen-

und Servicestationsunternehmungen

für Garagenunternehmungen,

Tankstellenunternehmungen (ausschließlicher

Betrieb des Wiederverkaufes von

Betriebsstoffen an Kraftfahrer durch

Zapfstellen),

Unternehmungen zur Wartung von Kraftfahrzeugen

(Servicestationen).

11. Allgemeiner Fachverband des

Verkehrs

für alle Verkehrsunternehmungen, die nicht

ausdrücklich oder dem Sinne nach einem

anderen Fachverband zuzuordnen sind

(zum Beispiel die Unternehmungen des

drahtlosen Nachrichtenverkehrs sowie die

Hilfs- und die Nebenbetriebsunternehmungen

im Bereiche des Verkehrswesens).

(2) Die Errichtung der Fachgruppen in den

einzelnen Bundesländern hat nach § 2 der Fachgruppenordnung

zu erfolgen.

§ 6. Sektion Fremdenverkehr.

(1) Für den Bereich der Sektion Fremdenverkehr

werden folgende Fachverbände errichtet

1.Fachverband der Gast- und

Schankbetriebe

für Gasthäuser, Restaurants (auch Grill-

und Spezialitätenrestaurants),

Gasthöfe (gemischte Betriebe) mit höchstens

acht Fremdenbetten,

Rasthäuser mit höchstens acht Fremdenbetten,

Tankstellenbuffets,

Speisehäuser,

Klubs,

Kaffeehäuser, Kaffeerestaurants, Kaffeeschänken,

Espressobetriebe, Kaffeekonditoreien,

Weinhäuser, Weinhallen, Weinstuben,

Bahnhofs- und Schiffsrestaurants, Flughafenrestaurants,

Bars,

Frühstückstuben, Imbißstuben, Grillstuben,

Jausenstationen,

Buffets in Theatern, in Zirkussen, Lichtspieltheatern,

Varietés, bei Sportveranstaltungen,

auf Bahnhöfen usw.

Branntweinschänken,

Kantinen, Werksküchen,

Bierhütten,

Eissalons,

Milchbars, Milchtrinkhallen und Milchtrinkstuben.

2. Fachverband der Beherbergungsbetriebe

für Hotels,

Gasthöfe mit mehr als acht Fremdenbetten,

Rasthäuser mit mehr als acht Fremdenbetten,

Hüttenbetriebe,

Pensionen,

Pensionate,

Fremdenheime (Miethäuser),

Altersheime, Kinderheime.

3. Fachverband der Heilbadeanstalten,

Kuranstalten und Heilquellenbetriebe

für Heilbadeanstalten,

Kuranstalten,

Heil- und Mineralquellenbetriebe (einschließlich

Abfüll- und Versandbetriebe),

Betriebe zur Gewinnung und Versendung

natürlicher Heilmittel (zum Beispiel

Moore, Schlamme usw.).

4.Fachverband der Bäder

für Luftbäder,

Lichtbäder,

Sonnenbäder,

Freibäder,

Flußbäder,

Strandbäder,

Brausebäder,

Hallenbäder,

Wannenbäder,

Dampfbäder,

Saunabäder.

5. Fachverband der Reisebüros

für Unternehmungen gemäß der Reisebüroverordnung.

6. Fachverband der Privattheater

und verwandten Unternehmungen

für Privattheater mit hausgebundener Konzession,

Lizenz oder Spielgenehmigung,

ambulante Theater,

Varietés und Kabaretts mit hausgebundener

Konzession, Lizenz oder Spielgenehmigung,

ambulante Varietés oder Kabaretts,

Zirkusse,

Vergnügungsunternehmungen pratermäßiger

Art.

7. Fachverband der Lichtspieltheater

für Lichtspieltheater.

8. Fachverband der Privatkranken-,

Heil- und Pflegeanstalten

für von privaten Unternehmern betriebene

Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten,

Sanatorien,

Säuglingsheime.

9. Allgemeiner Fachverband des

Fremdenverkehrs

für alle Unternehmungen des Fremdenverkehrs,

die nicht ausdrücklich oder dem

Sinne nach einem anderen Fachverband

zuzuordnen sind, zum Beispiel Künstleragenturen

(Bühnen-, Konzert- und Artistenvermittler),

Konzertdirektionen,

Konzertbesorger, Buchmacher und Wettkommissionäre,

Betriebe von Eislaufplätzen,

von (Tisch-)Tennisplätzen

Bootsvermieter, Vermieter von Bootsplätzen,

Vermieter von Zelt-(Camping)-

Plätzen, Theaterkartenbüroinhaber,

Spielbanken (Kasinos), Spielautomatenaufsteller

(ausgenommen Inhaber von

Vergnügungsunternehmungen pratermäßiger

Art oder von gastgewerblichen

Betrieben, wenn sie höchstens acht Spielautomaten

als Nebenbetrieb halten),

Garderobehalter, Gepäck- und Fahrradaufbewahrer

und Gewerbetreibende, die

ihre persönlichen Dienstleistungen anbieten

(zum Beispiel Fremdenführer,

Dienstmänner).

(2) Die Errichtung der Fachgruppen in den einzelnen

Bundesländern hat nach § 2 der Fachgruppenordnung

zu erfolgen.

(3) In Wien können innerhalb des Fachverbandes

der Gast- und Schankbetriebe zwei Fachgruppen

errichtet werden, und zwar

a) Fachgruppe Wien der Gast- und

Schankbetriebe, umfassend alle Inhaber

der in Abs. 1 Z. 1 angeführten Betriebe,

ausgenommen die nachfolgend unter

lit. b aufgezählten.

b) Fachgruppe Wien der Kaffeehäuser,

umfassend alle Inhaber von

Kaffeehäusern,

Kaffeerestaurants,

Kaffeeschänken,

Espressobetrieben,

Kaffeekonditoreien.

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