35_1947
AT
35. Verordnung: Umrechnung von Entgelten in ausländischer Währung.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 35. Verordnung: Umrechnung von Entgelten in ausländischer Währung.
Auf Grund des § 5, Abs. (1), des Umsatzsteuergesetzes
vom 16. Oktober 1934, Deutsches
R. G. Bl. I S. 942, wird verordnet
Entgelte in ausländischer Währung sind zur
Berechnung der Umsatzsteuer bis auf weiteres
wie folgt auf Schilling umzurechnen