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35_1945 AT

35. Kundmachung: Berichtigung eines Druckfehlers.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 35. Kundmachung: Berichtigung eines Druckfehlers.

Auf Grund des § 2, Abs. (3), des Gesetzes vom

1. Mai 1945, St. G. Bl. Nr. 8, über das Staatsgesetzblatt

wird kundgemacht

In der Kundmachung vom 27. April 1945,

St. G. Bl. Nr. 2, über die Einsetzung einer provisorischen

Staatsregierung hat im Punkt 4 der

Name des Unterstaatssekretärs für Justiz statt

„Dr. Josef Nagl" richtig „Dr. Ferdinand Nagl"

zu lauten.

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