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359_2002 AT

359. Verordnung: Sicherheitsorganisationen-Verordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 359. Verordnung: Sicherheitsorganisationen-Verordnung

Auf Grund des § 13 des Polizeikooperationsgesetzes, BGBl. Nr. 104/1997, zuletzt geändert durch

das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 146/1999, wird verordnet

§ 1. Die Vereinten Nationen werden, soweit sie im Rahmen des durch die Resolution des Sicherheitsrates

Nr. 1267/1999 eingesetzten Komitees tätig werden, zur Sicherheitsorganisation erklärt.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2002 in Kraft.

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