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359_1992 AT

359. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Meß- und Regelmechaniker

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 359. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Meß- und Regelmechaniker

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet

Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Meß- und Regelmechaniker, BGBl. Nr. 670/1988, wird wie folgt geändert

1. Im § 9 Abs. 1 wird der Lehrberuf „Anlagenelektriker" eingefügt.

2. Im § 9 Abs. 3 werden die Lehrberufe „Maschinenmechaniker" und „Werkzeugmechaniker" eingefügt.

3. Im § 9 wird folgender Absatz 5 eingefügt

„(5) Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Papiertechniker kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Meß- und Regelmechaniker abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände ,Prüfarbeit', ,Fachgespräch' und ,Fachkunde' zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gelten die §§ 2, 3, 4, 6, 8 und 10."

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