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359_1987 AT

359. Kundmachung: Notifikation Spaniens zum Europäischen Übereinkommen über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 359. Kundmachung: Notifikation Spaniens zum Europäischen Übereinkommen über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates

hat Spanien am 15. Juni 1987 als zentrale

Empfangsstelle gemäß Art. 2 Abs. 2 des Europäischen

Übereinkommens über die Übermittlung von

Anträgen auf Verfahrenshilfe (BGBl. Nr. 190/

1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 402/1986) notifiziert

(Übersetzung)

Technischer Generalsekretär

Justizministerium

San Bernardo, 47

E-28015 Madrid

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