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359_1971 AT

359. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Zuweisung von Disziplinarsachen bestimmter Behörden an Disziplinarkommissionen bei anderen Behörden

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 359. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Zuweisung von Disziplinarsachen bestimmter Behörden an Disziplinarkommissionen bei anderen Behörden

Auf Grund des § 100 Abs. 2 der Dienstpragmatik,

RGBl. Nr. 15/1914, in der derzeit geltenden

Fassung wird verordnet

Ziffer 7 der Verordnung des Bundesministeriums

für Inneres vom 20. Dezember 1968,

BGBl. Nr. 33/1969, über die Zuweisung von Disziplinarsachen

bestimmter Behörden an Disziplinarkommissionen

bei anderen Behörden wird

aufgehoben.

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