359_1971
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359. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Zuweisung von Disziplinarsachen bestimmter Behörden an Disziplinarkommissionen bei anderen Behörden
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 359. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Zuweisung von Disziplinarsachen bestimmter Behörden an Disziplinarkommissionen bei anderen Behörden
1971_359_0 359. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Zuweisung von Disziplinarsachen bestimmter Behörden an Disziplinarkommissionen bei anderen Behörden
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Auf Grund des § 100 Abs. 2 der Dienstpragmatik,
RGBl. Nr. 15/1914, in der derzeit geltenden
Fassung wird verordnet
Ziffer 7 der Verordnung des Bundesministeriums
für Inneres vom 20. Dezember 1968,
BGBl. Nr. 33/1969, über die Zuweisung von Disziplinarsachen
bestimmter Behörden an Disziplinarkommissionen
bei anderen Behörden wird
aufgehoben.