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359_1970 AT

359. Kundmachung: Beitritt der Vereinigten Staaten von Amerika zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 359. Kundmachung: Beitritt der Vereinigten Staaten von Amerika zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

Nach Mitteilung des Generalsekretariates der

Vereinten Nationen werden die Vereinigten

Staaten von Amerika mit Wirksamkeit vom

29. Dezember 1970 Vertragsstaat des Übereinkommens

über die Anerkennung und Vollstreckung

ausländischer Schiedssprüche (BGBl.

Nr. 200/1961, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 166/1970).

Die Beitrittsurkunde enthält folgende Erklärung

„Die Vereinigten Staaten von Amerika werden

das Übereinkommen auf der Grundlage der

Gegenseitigkeit nur auf die Anerkennung und

Vollstreckung solcher Schiedssprüche anwenden,

die in dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates

ergangen sind.

Die Vereinigten Staaten von Amerika werden

das Übereinkommen nur auf Streitigkeiten aus

solchen Rechtsverhältnissen, ob vertraglich oder

nicht, die nach den nationalen Gesetzen der Vereinigten

Staaten von Amerika als Handelssachen

angesehen werden, anwenden."

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