359. Kundmachung: Beitritt der Vereinigten Staaten von Amerika zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilung des Generalsekretariates der
Vereinten Nationen werden die Vereinigten
Staaten von Amerika mit Wirksamkeit vom
29. Dezember 1970 Vertragsstaat des Übereinkommens
über die Anerkennung und Vollstreckung
ausländischer Schiedssprüche (BGBl.
Nr. 200/1961, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 166/1970).
Die Beitrittsurkunde enthält folgende Erklärung
„Die Vereinigten Staaten von Amerika werden
das Übereinkommen auf der Grundlage der
Gegenseitigkeit nur auf die Anerkennung und
Vollstreckung solcher Schiedssprüche anwenden,
die in dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates
ergangen sind.
Die Vereinigten Staaten von Amerika werden
das Übereinkommen nur auf Streitigkeiten aus
solchen Rechtsverhältnissen, ob vertraglich oder
nicht, die nach den nationalen Gesetzen der Vereinigten
Staaten von Amerika als Handelssachen
angesehen werden, anwenden."