358_1994
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358. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 358. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
1994_358_0 358. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Slowenien am 7 Jänner 1994 erklärt, sich rückwirkend mit 25. Juni 1991 weiterhin an das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (BGBl. Nr. 96/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 168/1994) gebunden zu erachten.