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358_1992 AT

358. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Mechaniker

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 358. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Mechaniker

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet

Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Mechaniker, BGBl. Nr. 536/1987, wird wie folgt geändert

1. Im § 9 Abs. 1 werden die Lehrberufe „Luftfahrzeugmechaniker", „Maschinenmechaniker" und „Werkzeugmechaniker" eingefügt.

2. Im § 9 Abs. 3 werden die Lehrberufe „Anlagenelektriker" und „Gießereimechaniker" eingefügt.

3. Im § 9 Abs. 4 wird nach dem Lehrberuf „Orthopädiemechaniker" der Lehrberuf „Papiertechniker" eingefügt.

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