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358_1968 AT

358. Kundmachung: Salinenarbeiter-Teuerungszulagenkundmachung 1968

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 358. Kundmachung: Salinenarbeiter-Teuerungszulagenkundmachung 1968

Mit Zustimmung des Hauptausschusses des

Nationalrates vom 18. September 1968 (Gesetz

vom 13. April 1920, StGBl. Nr. 180) wird kundgemacht

Auf Lohnansprüche der Arbeiter der Österreichischen

Salinen für die Zeit ab 1. Oktober

1968 ist Abschnitt I der Verordnung der Bundesregierung

über die Gewährung von Teuerungszulagen

an die Bundesbeamten des Dienststandes,

die Vertragsbediensteten des Bundes und an Personen,

die Anspruch auf Ruhe- oder Versorgungsgenuß

haben (Teuerungszulagenverordnung

1968) sinngemäß anzuwenden.

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