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357_2003 AT

357. Kundmachung: Verzeichnis der Herstellercodes der österreichischen Bootshersteller

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 357. Kundmachung: Verzeichnis der Herstellercodes der österreichischen Bootshersteller

Auf Grund des § 71 Abs. 3 bis 6 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, in Verbindung mit § 6

Abs. 4 der Sportboote-Sicherheitsverordnung – SpSV, BGBl. Nr. 19/1996, in der Fassung der Verordnung

BGBl. II Nr. 302/1998, wird die Neufassung des Anhangs 16 der SpSV kundgemacht. Die Kundmachung

BGBl. II Nr. 386/2002 vom 18. Oktober 2002 wird hiermit gegenstandslos.

Anhang 16 der SpSV lautet

„Anhang 16

zu § 6 Abs. 4

Verzeichnis der Herstellercodes der österreichischen Bootshersteller

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