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357_1992 AT

357. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Maschinenschlosser

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 357. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Maschinenschlosser

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet

Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Maschinenschlosser, BGBl. Nr. 535/1987, wird wie folgt geändert

Im § 9 Abs. 2 werden die Lehrberufe „Maschinenmechaniker" und „Werkzeugmechaniker" eingefügt.

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