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357_1991 AT

357. Verordnung: Ermächtigung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft zur Ausübung bestimmter Befugnisse im Zusammenhang mit der Rheinregulierung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 357. Verordnung: Ermächtigung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft zur Ausübung bestimmter Befugnisse im Zusammenhang mit der Rheinregulierung

Auf Grund des Staatsvertrages zwischen der

Republik Österreich und der Schweizerischen

Eidgenossenschaft über die Regulierung des Rheines

von der Illmündung bis zum Bodensee, BGBl.

Nr. 178/1955, und des Artikels 2 des Verwaltungsentlastungsgesetzes,

BGBl. Nr. 277/1925, wird

verordnet

§ 1. Die Bundesregierung ermächtigt den Bundesminister

für Land- und Forstwirtschaft, die ihr

im Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich

und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über

die Regulierung des Rheines von der Illmündung bis

zum Bodensee eingeräumten Befugnisse, mit

Ausnahme der in Art. 23 Abs. 3 dieses Staatsvertrages

umschriebenen, an ihrer Stelle auszuüben.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. September

1991 in Kraft.

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