357_1991
AT
357. Verordnung: Ermächtigung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft zur Ausübung bestimmter Befugnisse im Zusammenhang mit der Rheinregulierung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 357. Verordnung: Ermächtigung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft zur Ausübung bestimmter Befugnisse im Zusammenhang mit der Rheinregulierung
1991_357_0 357. Verordnung: Ermächtigung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft zur Ausübung bestimmter Befugnisse im Zusammenhang mit der Rheinregulierung
Originalquelle öffnen
Auf Grund des Staatsvertrages zwischen der
Republik Österreich und der Schweizerischen
Eidgenossenschaft über die Regulierung des Rheines
von der Illmündung bis zum Bodensee, BGBl.
Nr. 178/1955, und des Artikels 2 des Verwaltungsentlastungsgesetzes,
BGBl. Nr. 277/1925, wird
verordnet
§ 1. Die Bundesregierung ermächtigt den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, die ihr
im Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich
und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über
die Regulierung des Rheines von der Illmündung bis
zum Bodensee eingeräumten Befugnisse, mit
Ausnahme der in Art. 23 Abs. 3 dieses Staatsvertrages
umschriebenen, an ihrer Stelle auszuüben.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. September
1991 in Kraft.