Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
357_1987 AT

357. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 357. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten

ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum

Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen

erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen

Charakters (BGBl. Nr. 180/1958, letzte Kundmachung

des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 246/1979)

hinterlegt

Staaten

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde

Heiliger Stuhl 22. August 1979

Portugal 11. Juni 1984

San Marino 30. Juli 1985

Syrien 16. September 1980

Ungarn 15. März 1979

Die Salomon-Inseln haben am 3. September

1981 erklärt, sich auch nach Erlangung der Unabhängigkeit

an dieses Abkommen gebunden zu

erachten.

Die Niederlande haben mit Wirksamkeit vom

1. Jänner 1986 den Geltungsbereich dieses Abkommens

auf Aruba ausgedehnt.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs

der Vereinten Nationen zufolge gilt die Hinterlegung

der Ratifikationsurkunde durch die Schweiz

auch für Liechtenstein.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →