Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
357_1986 AT

357. Verordnung: Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 357. Verordnung: Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland

Auf Grund des § 25 c Abs. 1 der Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl. Nr. 133, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 572/1985, wird verordnet

Die in der Verordnung BGBl. Nr. 319/1984 festgesetzten Reisezulagen für Dienstverrichtungen im

Ausland werden für die nachstehend angeführten Länder mit Wirksamkeit vom 1. September 1986 neu

festgesetzt

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →