356_1999
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356. Verordnung: Verordnung nach § 1 Abs. 3 Auslandsunterhaltsgesetz
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 356. Verordnung: Verordnung nach § 1 Abs. 3 Auslandsunterhaltsgesetz
1999_356_2 356. Verordnung: Verordnung nach § 1 Abs. 3 Auslandsunterhaltsgesetz
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Auf Grund des § 1 Abs. 3 des Auslandsunterhaltsgesetzes, BGBl. Nr. 160/1990, wird verordnet
Die Gegenseitigkeit mit der kanadischen Provinz Prince Edward Island ist im vollen Umfang (auch
hinsichtlich der Vollstreckung vollstreckbarer gerichtlicher Entscheidungen und sonstiger vollstreckbarer
Schuldtitel) verbürgt.
Zur Verordnung BGBl. II Nr. 82/1998 wird festgestellt, dass sich auf dem Gebiet der kanadischen
Provinz Northwest Territories ein neues Gebiet mit dem Namen Nunavut gebildet hat. Am Bestand der
Gegenseitigkeit hat sich hinsichtlich des verbleibenden Rests der kanadischen Provinz Northwest
Territories und des neuen Gebiets Nunavut nichts geändert.