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356_1994 AT

356. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 356. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches, abgeändert durch das Protokoll vom 16. November 1989 (BGBl. Nr. 181/1979 idF BGBl. Nr. 664/ 1992, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 709/1992) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde

Ehemalige jugoslawische

Republik Mazedonien 30. März 1994 Slowenien 7. Jänner 1993

Türkei 27. November 1993

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