356_1992
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356. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Luftfahrzeugmechaniker
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 356. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Luftfahrzeugmechaniker
1992_356_0 356. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Luftfahrzeugmechaniker
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Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet
Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Luftfahrzeugmechaniker, BGBl. Nr. 665/1974 und 355/1976, wird wie folgt geändert
§ 5 lautet
„Zusatzprüfung
§ 5. Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Kraftfahrzeugmechaniker, Leichtflugzeugbauer oder Mechaniker kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Luftfahrzeugmechaniker abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände ,Prüfarbeit' im Umfang des § 2 Abs. 1 lit. b und ,Fachgespräch' zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gelten §§ 2, 4 und 6 Abs. 1."