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356_1987 AT

356. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 356. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der

Weltorganisation für geistiges Eigentum haben folgende

weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden

zum Abkommen von Nizza über die

Internationale Klassifikation von Waren und

Dienstleistungen für die Eintragung von Marken

vom 15. Juni 1957, revidiert in Stockholm am

H.Juli 1967 und in Genf am 13. Mai 1977 (BGBl.

Nr. 340/1982, in der Fassung BGBl. Nr. 124/1984)

hinterlegt

Staaten

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde

Barbados 12. Dezember 1984

Belgien 9. August 1984

Italien 18. November 1982

Liechtenstein 14. November 1986

Luxemburg 16. September 1983

Schweiz 22. Jänner 1986

Vereinigte Staaten 29. November 1983

Die Niederlande haben am 8. August 1986 den

Geltungsbereich des Abkommens auf Aruba ausgedehnt.

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