356_1978
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356. Kundmachung: Beitritt Kuwaits zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 356. Kundmachung: Beitritt Kuwaits zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
1978_356_0 356. Kundmachung: Beitritt Kuwaits zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen ist Kuwait am 28. April 1978
dem Übereinkommen über die Anerkennung
und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
(BGBl. Nr. 200/1961, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 351/
1977) beigetreten.
Die Beitrittsurkunde Kuwaits enthält folgende
Erklärung
„Der Staat Kuwait wird das Übereinkommen
nur auf die Anerkennung und Vollstreckung von
Schiedssprüchen anwenden, die in dem Hoheitsgebiet
eines anderen Vertragsstaates ergangen
sind."