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356_1978 AT

356. Kundmachung: Beitritt Kuwaits zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 356. Kundmachung: Beitritt Kuwaits zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen ist Kuwait am 28. April 1978

dem Übereinkommen über die Anerkennung

und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

(BGBl. Nr. 200/1961, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 351/

1977) beigetreten.

Die Beitrittsurkunde Kuwaits enthält folgende

Erklärung

„Der Staat Kuwait wird das Übereinkommen

nur auf die Anerkennung und Vollstreckung von

Schiedssprüchen anwenden, die in dem Hoheitsgebiet

eines anderen Vertragsstaates ergangen

sind."

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