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355_1999 AT

355. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 355. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/1999, insbesondere dessen §§ 6, 10, 16 und 23 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule,

Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden, BGBl. Nr. 134/1963, zuletzt geändert durch die

Verordnung BGBl. II Nr. 310/1998, wird wie folgt geändert

1. Im Artikel I lautet im § 4 Abs. 2 der erste Satz

„Der Landesschulrat für Burgenland kann für die Schüler der Grundschule Kroatisch, Ungarisch und

Romanes als unverbindliche Übung im Ausmaß von bis zu drei Wochenstunden vorsehen.“

2. Artikel I § 4 Abs. 4 erster Satz lautet

„Das Schulforum der Volksschule hat unter Bedachtnahme auf die örtlichen Gegebenheiten für die

Grundschule die Wochenstunden im Bereich der Stundentafel der Vorschulstufe festzulegen und die

Stundentafel 1 oder die Stundentafel 2 zu wählen, wobei auf die gemeinsame oder getrennte Führung der

Schulstufen zu achten ist.“

3. Im Artikel I wird dem § 5 folgender Abs. 10 angefügt

„(10) § 4 Abs. 2 und 4 sowie Anlage A erster, zweiter, dritter, vierter, sechster und siebenter Teil

dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 355/1999 treten mit 1. September 1999 in

Kraft.“

4. Anlage A (Lehrplan der Volksschule) erster bis dritter Teil lautet

„ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Volksschule hat – wie alle österreichischen Schulen – im Sinne des § 2 des Schulorganisationsgesetzes

die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach sittlichen, religiösen und

sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer

Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend

mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum

selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen.

Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten

Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik

Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu selbstständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt,

dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen, sowie befähigt werden, am

Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und

Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.

Humanität, Solidarität, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit und Umweltbewusstsein sind tragende und

handlungsleitende Werte in unserer Gesellschaft. Auf ihrer Grundlage soll jene Weltoffenheit entwickelt

werden, die vom Verständnis für die existenziellen Probleme der Menschheit und von Mitverantwortung

getragen ist. Dabei hat der Unterricht aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichteten Demokratie

beizutragen sowie Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenzen zu fördern.

Gemäß § 9 des Schulorganisationsgesetzes hat die Volksschule in der Vorschulstufe die Aufgabe, die

Kinder im Hinblick auf die für die 1. Schulstufe erforderliche Schulreife zu fördern, wobei die soziale

Integration behinderter Kinder zu berücksichtigen ist. In den darauf folgenden vier Schulstufen der

Grundschule hat die Volksschule eine für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsame Elementarbildung

unter Berücksichtigung einer sozialen Integration von Kindern mit Behinderungen zu vermitteln.

Dabei soll den Kindern eine grundlegende und ausgewogene Bildung im sozialen, emotionalen,

intellektuellen und körperlichen Persönlichkeitsbereich ermöglicht werden.

Ausgehend von den individuellen Voraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler, hat die

Grundschule daher folgende Aufgabe zu erfüllen

– Entfaltung und Förderung der Lernfreude, der Fähigkeiten, Interessen und Neigungen;

– Stärkung und Entwicklung des Vertrauens der Schülerin bzw. des Schülers in seine eigene

Leistungsfähigkeit;

– Erweiterung bzw. Aufbau einer sozialen Handlungsfähigkeit (mündiges Verhalten, Zusammenarbeit,

Einordnung, Entwicklung und Anerkennung von Regeln und Normen; Kritikfähigkeit);

– Erweiterung sprachlicher Fähigkeiten (Kommunikationsfähigkeit, Ausdrucksfähigkeit);

– Entwicklung und Vermittlung grundlegender Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten

und Einstellungen, die dem Erlernen der elementaren Kulturtechniken (einschließlich eines

kindgerechten Umganges mit modernen Kommunikations- und Informationstechnologien), einer

sachgerechten Begegnung und Auseinandersetzung mit der Umwelt sowie einer breiten Entfaltung

im musisch-technischen und im körperlich-sportlichen Bereich dienen;

– schrittweise Entwicklung einer entsprechenden Lern- und Arbeitshaltung (Ausdauer, Sorgfalt,

Genauigkeit; Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme);

– ausgehend von den eher spielorientierten Lernformen der vorschulischen Zeit zu bewusstem,

selbstständigem, zielerreichendem Lernen hinführen.

Der umfassende Bildungsauftrag der Grundschule setzt sich die individuelle Förderung eines jeden

Kindes zum Ziel. Dabei soll einerseits der individuellen Erziehungsbedürftigkeit und Bildsamkeit der

Schülerinnen und Schüler entsprochen werden, andererseits bei allen Schülerinnen und Schülern eine

kontinuierliche Lernentwicklung angebahnt werden. Damit soll die Grundschule die Voraussetzungen für

ein erfolgreiches Lernen in den weiterführenden Schulen schaffen.

In der nur noch selten geführten Oberstufe (5. bis 8. Schulstufe) hat die Volksschule die Aufgabe,

eine grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln sowie die Schüler je nach Interesse, Neigung,

Begabung und Fähigkeit für das Berufsleben und zum Übertritt in mittlere Schulen oder in höhere

Schulen zu befähigen.

Volksschule als sozialer Lebens- und Erfahrungsraum

Die Schule ist ein vielfältiger Erfahrungs- und Handlungsraum für Schülerinnen und Schüler,

Lehrerinnen und Lehrer und Eltern. Schulleben geht über den Unterricht weit hinaus. Neben sachlichem

Lernen findet in der Schule immer auch soziales Lernen in unterschiedlichen Formen und Situationen

statt. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn Kinder mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen

bzw. Kinder mit Behinderungen (Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf) sowie Kinder mit

speziellen Bedürfnissen gemeinsam unterrichtet werden.

Die Volksschule muss dem Kind Raum und Schutz gewähren, damit es Selbstwertgefühl entwickeln

und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten aufbauen kann. Durch eine Situation gefühlsmäßiger Sicherheit

und Entspanntheit wird einerseits schulisches Lernen begünstigt, andererseits wird aber auch soziales

Verhalten positiv beeinflusst. Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür ist das grundsätzlich

wertschätzende Verhalten der Lehrerin bzw. des Lehrers jedem einzelnen Kind gegenüber. Ein Klima des

Vertrauens, der Zuneigung, der Anerkennung und Offenheit begünstigt soziale Verhaltensformen der

Kinder.

Die Volksschule soll den Kindern die Möglichkeit geben, ihre Bedürfnisse und Interessen unter

Berücksichtigung anderer Personen wahrzunehmen und zu vertreten.

Konflikte, die sich aus dem Zusammenleben bzw. aus Interessenunterschieden ergeben, müssen

frühzeitig zum Gegenstand gemeinsamer Reflexion gemacht werden; dabei wird die Schülerin bzw. der

Schüler Mittel und Wege der Konfliktbewältigung kennen lernen.

Eine besondere sozialerzieherische Aufgabe erwächst der Grundschule dort, wo sie interkulturelles

Lernen ermöglichen kann, weil Kinder mit deutscher und nichtdeutscher Muttersprache unterrichtet

werden. Die Aspekte des interkulturellen Lernens unter besonderer Berücksichtigung des Kulturgutes der

entsprechenden Volksgruppe werden im besonderen Maße in jenen Bundesländern zu verwirklichen sein,

in denen Angehörige einer Volksgruppe bzw. österreichische und ausländische Kinder gemeinsam

unterrichtet werden.

Im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem jeweils anderen Kulturgut sind insbesondere Aspekte

wie Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte (zB Erzählungen, Märchen, Sagen), Tradition,

Liedgut usw. aufzugreifen. Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß darauf, andere Kulturen

kennen zu lernen. Vielmehr geht es um das gemeinsame Lernen und das Begreifen, Erleben und

Mitgestalten kultureller Werte. Aber es geht auch darum, Interesse und Neugier an kulturellen

Unterschieden zu wecken, um nicht nur kulturelle Einheit, sondern auch Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu

machen.

Interkulturelles Lernen soll in diesem Zusammenhang einen Beitrag zum besseren gegenseitigen

Verständnis bzw. zur besseren gegenseitigen Wertschätzung, zum Erkennen von Gemeinsamkeiten und

zum Abbau von Vorurteilen leisten. Querverbindungen zum didaktischen Grundsatz des sozialen Lernens

und zum Unterrichtsprinzip Politische Bildung einschließlich Friedenserziehung sind sicherzustellen.

Eine günstige Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit und das Lernen der Kinder sind in hohem

Maße von der Persönlichkeit der Lehrerin bzw. des Lehrers abhängig. Aus der Sicht der Schülerinnen und

Schüler befindet sich die Lehrerin bzw. der Lehrer in einer Vorbildrolle. Diese Rolle wird bestimmt durch

Art und Fähigkeit der Lehrerin bzw. des Lehrers, der Schülerin bzw. dem Schüler offen zu begegnen. Sie

bzw. er soll auf die Bedürfnisse des Einzelnen eingehen, auftretende Schwächen mit Einfühlungsvermögen

und Verständnis akzeptieren und an ihrer Behebung bewusst mitarbeiten. Darüber hinaus muss

die Lehrerin bzw. der Lehrer durch ihr bzw. sein Verhalten Vorbild in Konfliktsituationen, Partner in

mitmenschlichen Beziehungen sowie Helfer und Berater bei der Auseinandersetzung mit Schwierigkeiten

sein. Im täglichen Unterricht darf sich die Lehrerin bzw. der Lehrer nicht ausschließlich als Wissensvermittler

und Belehrender, sondern auch als Lernender verstehen.

Nicht nur Lehrerverhalten, sondern auch bestimmte Rahmenbedingungen für Unterricht spielen in

diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle: kooperative Arbeitsformen, Abbau zu starker Lenkung,

Einschränkung von Konkurrenzsituationen usw. Dadurch erfahren die Selbsttätigkeit und die Eigeninitiative

der Schülerinnen und Schüler eine besondere Förderung.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE GRUNDSCHULE

1. Art, Funktion und Gliederung des Lehrplanes nach Lehrplan-Grundstufen

Der Lehrplan der Grundschule ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter. Dieser äußert sich in der

allgemeinen Festlegung des Bildungsziels, der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs für die

einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie der fächerübergreifenden Lernbereiche. Der Lehrplan bildet die

Grundlage für die eigenverantwortliche Planung und Durchführung des Unterrichts durch die Lehrerin

bzw. durch den Lehrer.

Gemäß § 12 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes ist die Grundschule in der Grundstufe I mit

einem getrennten Angebot von Vorschulstufe (bei Bedarf) sowie 1. und 2. Schulstufe oder mit einem

gemeinsamen Angebot von Schulstufen der Grundstufe I zu führen.

Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist die Planungsgrundlage für die Arbeit in der

Vorschulstufe der Lehrplan. Wegen des vielfältigen Förderauftrages und des kompensatorischen

Charakters der Vorschulstufe wird im Lehrplan eine umfassende Aufgabenbeschreibung der

vorschulischen Erziehung vorgenommen.

Er ist als Planungskonzept angelegt, das der Lehrerin bzw. dem Lehrer in der Auswahl der Aufgaben

und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Kinder und die

besonderen Gegebenheiten in der jeweiligen Vorschulklasse bzw. bei gemeinsamer Führung von

Schulstufen der Grundstufe I ermöglicht. Es ist im Sinne dieser Lehrplankonzeption, dass ein Durchlaufen

des gesamten Vorschulstufenlehrplanes für in diese Schulstufe aufgenommene Kinder nicht zwingend

erforderlich ist.

In der Grundstufe I sind der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden

1. und 2. Schulstufen so aufeinander abgestimmt, dass ein Wechsel gemäß § 17 Abs. 5 des Schulunterrichtsgesetzes

während des Unterrichtsjahres ermöglicht wird, um eine Über- oder Unterforderung

auszuschließen. Ein solcher Wechsel der Schulstufe kann erst nach dem Ausschöpfen dieser in den

Lehrplanstufen vorgesehenen Möglichkeiten erfolgen. Bei der Unterrichtsplanung gemäß Ziffer 5 ist dies

entsprechend zu berücksichtigen.

Die Neuordnung des Schuleingangsbereiches soll auch der Förderung von besonders begabten

Schülerinnen und Schülern dienen, indem diese von der 1. in die 2. Schulstufe wechseln können.

Mit dem allgemeinen Bildungsziel und den Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände

ist der Lehrplan zielorientiert. Der Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände deckt den

Inhaltsaspekt des Unterrichts ab. Die allgemeinen didaktischen Grundsätze und die den einzelnen

Unterrichtsgegenständen zugeordneten didaktischen Grundsätze geben Leitlinien für unterrichtliches

Entscheiden und Handeln.

Der Lehrstoff ist im Lehrplan in zwei Spalten dargestellt: In der linken Spalte wird die stoffliche

Grobstruktur angegeben und dadurch die inhaltliche Linienführung eines Unterrichtsgegenstandes

verdeutlicht. In der rechten Spalte wird die Grobstruktur modellhaft konkretisiert, sehr oft beispielhaft

interpretiert.

Der Lehrplan umfasst

– Allgemeines Bildungsziel,

– Allgemeine Bestimmungen einschließlich der Unterrichtsprinzipien,

– Allgemeine didaktische Grundsätze,

– Stundentafel,

– Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der Unterrichtsgegenstände.

Zur leichteren Lesbarkeit des Lehrplanes wurde die unten folgende Gliederung vorgenommen, bei

der zunächst die primär für die Vorschulstufe geltenden Bestimmungen aufscheinen. Wegen der

notwendigen Vernetzung aller für die Grundschule geltenden Lehrplanteile sind selbstverständlich auch

jene Bestimmungen, die schwerpunktmäßig für die Grundstufe II gelten, zu beachten.

Grundsätzlich werden die je einem Schuljahr entsprechenden Schulstufen im Lehrplan der

Volksschule (Grundschule) zu zwei Grundstufen zusammengefasst, und zwar so, dass sich die Grundstufe

I über die Vorschulstufe sowie die erste und zweite Schulstufe, die Grundstufe II über die dritte und vierte

Schulstufe erstreckt. Die Grundstufe I und die Grundstufe II bilden die Grundschule.

Innerhalb einer Grundstufe sind die im Lehrplan angegebenen Jahresziele als Richtmaß anzusehen.

Die Zusammenfassung von Schulstufen zu Lehrplan – Grundstufen ermöglicht die Verlängerung der

Lernzeit durch einen sich über zwei bzw. mehrere Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus

didaktischen Gründen erforderlich ist.

Zum Schuleingangsbereich vergleiche auch Punkt 11 und zur Volksschuloberstufe Punkt II.

2. Zur Organisation der Grundstufe I – Wechsel der Schulstufen

Die Grundschule ist gemäß § 12 des Schulorganisationsgesetzes in der Grundstufe I

– mit einem getrennten Angebot von Vorschulstufe (bei Bedarf) sowie der 1. und 2. Schulstufe oder

– mit einem gemeinsamen Angebot von Schulstufen der Grundstufe I

zu führen.

Bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe I gibt es zB folgende Möglichkeiten

– Vorschulstufe gemeinsam mit der 1. Schulstufe,

– Vorschulstufe gemeinsam mit der 1. und 2. Schulstufe,

– 1. und 2. Schulstufe.

In der Grundstufe I sind erforderlichenfalls der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der

darauf folgenden 1. und 2. Schulstufen aufeinander abgestimmt einzusetzen.

Wechsel der Schulstufen gemäß § 17 des Schulunterrichtsgesetzes

Der Zeitpunkt des Wechselns von Schulstufen wird von der individuellen Entwicklung des einzelnen

Kindes bestimmt. Bevor ein Wechsel von Schulstufen vorgenommen wird, sind alle Förder- bzw.

Differenzierungsmaßnahmen auszuschöpfen. Ein Wechsel der Schulstufe bezieht sich auf alle verbindlichen

Übungen bzw. Pflichtgegenstände. Dieser Wechsel ist unabhängig von der Organisationsform zu

gewährleisten und hat somit entsprechende Konsequenzen für die Unterrichtsplanung und -gestaltung,

sowie auf die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten im Sinne des § 19 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes.

3. Verbindliche Übungen auf der Vorschulstufe

Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist der Lehrstoff der Vorschulstufe im Lehrplan nach

verbindlichen Übungen gegliedert. Diese Gliederung der Lehrplanangebote in verbindliche Übungen und

deren weiteren Untergliederung in Teilbereiche weist die Lehrerin bzw. den Lehrer auf die Vielseitigkeit

der Aufgaben hin und zielt auf die Ausgewogenheit des Bildungsangebotes.

Bei der Arbeit in der Vorschulstufe ist von einer strengen Scheidung des Lehrstoffes nach

verbindlichen Übungen Abstand zu nehmen, vielmehr ist deren enge Verklammerung sicherzustellen. Die

konkrete Lernsituation hat auf die schulischen und außerschulischen Erlebnisse, Erfahrungen und

Interessen der Kinder Bezug zu nehmen. Lernanlässe ergeben sich aus kindnahen Sach- und

Lebensbereichen.

4. Gliederung der Bildungsangebote nach Unterrichtsgegenständen – Dauer unterrichtlicher

Einheiten

Auf Grund der §§ 6 und 10 des Schulorganisationsgesetzes ist der Lehrstoff der Grundschule nach

Unterrichtsgegenständen gegliedert, denen in den Stundentafeln Zeitrichtwerte zugeordnet werden. Damit

ist die Lehrerin bzw. der Lehrer verpflichtet, den Kindern Bildungsangebote aus allen angeführten

Lernbereichen zu machen. Dem Wesen des Grundschulunterrichts entspricht es, eine strenge Scheidung

des Lehrstoffs nach Unterrichtsgegenständen zu vermeiden. Dies ist schon deshalb nötig, weil der

Unterricht in der Grundschule – besonders auf der Grundstufe I – womöglich von den Erfahrungen,

Interessen und Bedürfnissen der Kinder ausgeht oder diese zumindest einbezieht. Somit sind die

Lernanlässe oft situationsorientiert und fachübergreifend. Auf der Grundstufe II wird sich der Unterricht

in größerem Ausmaß an den Eigengesetzlichkeiten bestimmter Lernbereiche orientieren.

Die Dauer unterrichtlicher Einheiten in der Grundschule orientiert sich vor allem an der

Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder und hängt von der jeweiligen Lehraufgabe und vom

Lehrstoff ab. Sie wird sich deshalb – mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem Unterricht (zB

Leibesübungen, Werkerziehung) – im Allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen Zeiteinheit

„Unterrichtsstunde“ orientieren. Im Stundenplan ist daher nur der raum- bzw. personengebundene

Unterricht auszuweisen.

Bei gemeinsamer Führung ist das Wochenstundenausmaß entsprechend der gewählten Stundentafel I

oder II vom Schulforum gemäß Art. I § 4 Abs. 4 festzulegen.

Darüber hinaus ist grundsätzlich für ein entsprechendes Ausmaß an täglicher Bewegungszeit für die

Kinder zu sorgen.

Die verbindliche Übung Lebende Fremdsprache ist auf der 1. und 2. Schulstufe der Grundstufe I

integrativ zu führen (in kürzeren Einheiten fächerübergreifend). Auf der Grundstufe II kann die

verbindliche Übung Lebende Fremdsprache im Rahmen der in der Stundentafel vorgesehenen Wochenstunden

in längeren Unterrichtseinheiten bzw. integrativ geführt werden.

5. Unterrichtsplanung

Im Sinne des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes ist unterrichtliches Planen Ausdruck der

eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers.

Der Lehrplan dient der Lehrerin bzw. dem Lehrer bei der Planung als Grundlage für

– die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der besonderen Bildungsaufgaben und

fachübergreifenden Lernbereiche sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen

Unterrichtsgegenstände;

– die Konkretisierung und Auswahl der Lehrstoffe;

– die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe;

– die Festlegung der Methoden (Unterrichtsgliederung, Sozial- und Arbeitsformen, Projekte,

Differenzierungsmaßnahmen und Ähnliches) und Medien des Unterrichts.

Jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer hat der Arbeit eine Planung zu Grunde zu legen, welche kontinuierlich

zu entwickeln ist. Angebotene Jahrespläne dienen der Lehrerin bzw. dem Lehrer als Hilfe für

diese Planungsentscheidungen.

Jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer hat bei der unterrichtlichen Arbeit von einer Jahresplanung

auszugehen, die eine Konkretisierung des Lehrplanes für die jeweilige Schulstufe oder Lerngruppe und

Schulsituationen bezogen auf ein Unterrichtsjahr, darstellt. Die Arbeit mit dem Lehrbuch ist dieser

Konzeption unterzuordnen.

Die Planung der Jahresarbeit auf der Vorschulstufe verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer

besondere Überlegungen hinsichtlich flexibler Gestaltung von Lernsituationen und individueller

Fördermaßnahmen. In dieser Planung sind sowohl die Inhalte der einzelnen verbindlichen Übungen

aufzunehmen, die allen Kindern angeboten werden sollen, als auch die speziellen Lernangebote zur

differenzierenden und individualisierenden Förderung einzelner Schüler und Schülerinnen bzw.

Schülergruppen.

Im Jahresplan erfolgt ab Beginn des Schuljahres eine erste vorläufige zeitliche Anordnung der

Lehrstoffe, und zwar nach Gegebenheiten des Jahreskreises, unter Berücksichtigung der regionalen und

örtlichen Bedingungen, hinsichtlich der Möglichkeit von Querverbindungen zwischen verschiedenen

Unterrichtsgegenständen (vorfachlicher, fachübergreifender Unterricht), nach vorgesehenen Schulveranstaltungen

usw. sowie nach sachlogischen bzw. lehrgangsmäßigen Gesichtspunkten gemäß der Stoffstrukturen.

Für Übung, Wiederholung, freies Lernen, Spiel und Feier usw. ist bereits bei der Jahresplanung

ein entsprechender Zeitrahmen vorzusehen. Aktuelle Ereignisse und Lernanlässe sind im Sinne

des Gelegenheitsunterrichts aufzugreifen. Der Grundschule ist damit mehr Möglichkeit gegeben, Lebens-

und Erfahrungsraum für Kinder zu sein. Die klassenbezogene Jahresplanung soll während des Schuljahres

durch mittelfristige Planungen ergänzt werden.

Diese sollen auch die aktuellen Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler

berücksichtigen und ihnen ein dem Alter und der Entwicklung entsprechendes Maß an Mitbestimmung

ermöglichen können. Hier bieten sich ua. auch Formen des offenen Unterrichts an.

6. Lernen und Lehren in der Grundschule

a) Lernorganisation auf der Vorschulstufe

Bei der Planung und Gestaltung des Schultages ist auf eine entsprechende Rhythmisierung zu achten.

Dabei ist auf den Wechsel der Lernbereiche, der individuellen und sozialen Lernphasen (Wechsel der

Sozialformen) und der Arbeits- und Pausenzeiten Bedacht zu nehmen.

Innerhalb und in der Wechselwirkung der Lernbereiche ist auf Ausgewogenheit der kognitiven,

affektiven und psychomotorischen Lerndimension zu achten.

Auf Grund der besonderen psychischen und sozialen Situation der Kinder der Vorschulstufe beginnt

der Schultag insbesondere in den ersten Monaten des Unterrichtsjahres mit einer Phase freien Spielens.

Bei der Dauer der Lernphasen sowie beim Übergang zu neuen Aktivitäten ist auf die Belastbarkeit der

Kinder bzw. auf die Einplanung von entsprechend gestalteten Erholungsphasen Rücksicht zu nehmen. Der

Großteil der zur Verfügung stehenden Zeit eines Schultages ist für die Kleingruppenaktivitäten

vorzusehen; dies ermöglicht den Kindern die Betätigung in unterschiedlichen Lernbereichen sowie ein

Nebeneinander von verschiedenen didaktischen Grundformen (Arbeit und Spiel). Kleingruppenaktivitäten

stellen eine besonders geeignete Form der Aktivierung und Motivierung der Schülerinnen und Schüler dar

und bieten der Lehrerin bzw. dem Lehrer Gelegenheit zur individuellen Förderung von Schülerinnen und

Schülern.

Für die Durchführung der Kleingruppenaktivitäten, aber auch für gemeinsames Tun der Klasse

(Gruppe) kommt der Einrichtung und Gestaltung des Raumes – auch im Hinblick auf das

Bewegungsbedürfnis der Kinder – besondere Bedeutung zu. Durch eine entsprechende Ausstattung wird

der Klassenraum zu einer kindgemäßen Lern- und Lebensstätte. Dafür ist eine Aufgliederung in Spiel-,

Bau- und Leseecke mit den entsprechenden Spiel- und Arbeitsmitteln zweckmäßig. Gezielte

Förderungsmaßnahmen dürfen grundsätzlich nicht zu Leistungsdruck und Überforderung führen. Dies

erfordert genaue Beobachtung und setzt bei der Lehrerin bzw. beim Lehrer großes Verständnis für

kognitive, physische, emotionale und soziale Belastbarkeit der Kinder voraus. Hausaufgaben sind auf

dieser Stufe nicht zu geben.

Zum Beobachten, Erkunden und Klären von Sachverhalten kommt den unmittelbaren Begegnungen

mit der Wirklichkeit auch außerhalb des Schulhauses besondere Bedeutung zu; in diesem Zusammenhang

kommt den Lehrausgängen großes Gewicht zu.

b) Lernformen

Um den Unterricht in der Grundschule kindgemäß, lebendig und anregend zu gestalten, soll die

Lehrerin bzw. der Lehrer verschiedene Lernformen ermöglichen. Ausgehend von den eher spielorien-

tierten Lernformen der vorschulischen Zeit soll zu bewusstem, selbstständigem, zielorientiertem Lernen

hingeführt werden. Dieses Lernen kann durch folgende grundschulgemäße Formen gefördert werden

– Lernen im Spiel,

– offenes Lernen,

– projektorientiertes Lernen,

– entdeckendes Lernen,

– informierendes Lernen,

– wiederholendes und übendes Lernen

ua. mehr.

c) Lerngesetzmäßigkeiten und Lerntechniken

Bei der Planung und Organisation von Lernprozessen sollen für das Lernen in der Schule relevante

Erkenntnisse der Lernforschung Berücksichtigung finden. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen

zu vermitteln und einzuüben.

d) Moderne Kommunikations- und Informationstechniken (Einsatz nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen

Gegebenheiten an der Schule)

Die Möglichkeiten des Computers sollen zum selbstständigen, zielorientierten und individualisierten

Lernen und zum kreativen Arbeiten genutzt werden. Der Computer kann dabei eine unmittelbare und

individuelle Selbstkontrolle der Leistung ermöglichen. Beim praktischen Einsatz des Computers im

Unterricht ist auf den möglichst unkomplizierten und einfachen Zugang für die Schülerinnen und Schüler

zu achten. Dies wird durch den integrativen Einsatz des Computers im Klassenzimmer in der Regel besser

erreicht als durch die Benutzung zentraler Computerräume. Ergonomische Gesichtspunkte sind zu

beachten.

7. Integration

Zu einer körperlichen bzw. geistigen Behinderung kommen häufig gesellschaftliche Benachteiligungen,

wie etwa Vorurteile, Unwissenheit, unangemessenes Mitleid, Unverständnis und Berührungsängste.

Die Solidarität mit Behinderten zu fördern und ein gemeinsames Aufwachsen im Wohnort zu

ermöglichen, sind Anliegen der sozialen Integration. Die Schule wird somit zum Begegnungsort

behinderter und nichtbehinderter Kinder. Im Vordergrund steht die soziale Integration der Kinder mit

sonderpädagogischem Förderbedarf in die Gemeinschaft der Gleichaltrigen. Wesentlich für das Gelingen

von sozialer Integration ist auch die Einbeziehung und Information aller Erziehungsberechtigten der

Schülerinnen und Schüler der Klasse.

In der Regel wird der Lehrplan der Grundschule den Ausgangspunkt der Lernplanung bilden. Beim

gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern können sowohl der Lehrplan der

Grundschule als auch der Lehrplan einer Sonderschule – auch unterschiedlicher Schulstufen – insgesamt

oder für einzelne Unterrichtsgegenstände zur Anwendung kommen und somit die Grundlage für die

Unterrichtsplanung bilden. Maßgeblich dafür sind die individuellen Lernvoraussetzungen der Kinder und

ihre spezifischen Bedürfnisse, um eine Über- oder Unterforderung auszuschließen.

Der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes während des Unterrichtsjahres hat das

Ausschöpfen aller zur Verfügung stehenden Fördermaßnahmen voranzugehen. Schulische Integration ist

ein Entwicklungsprozess, der von den Lehrerinnen und Lehrern Offenheit für geänderte Unterrichtssituationen

und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit (gemeinsame Planung; Abstimmung der Ziele und

methodisch-didaktischen Maßnahmen im Unterricht; gemeinsame Verantwortung für alle Kinder)

verlangt. Integrativer Unterricht bietet aber auch Gelegenheit, neue Wege des schulischen Lernens zu

gehen und jene Unterrichtsqualitäten zu entwickeln, die in Zukunft im Sinne des lebensbegleitenden

Lernens an Bedeutung gewinnen werden.

Der Rahmencharakter der Lehrpläne für die Grundschule (Volksschule, Sonderschule) eröffnet die

Möglichkeit auf unterschiedliche Situationen hilfreich, ermutigend und individualisierend einzugehen, um

bei der Leistungsfeststellung die Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstwertgefühl, ihrem Selbstvertrauen

und in ihrer Erfolgszuversicht zu stärken.

8. Unterrichtsprinzipien

Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand

oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend

im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für

diese Bildungs- und Erziehungsaufgaben ist, dass sie in besonderer Weise die Grundsätze der Lebensbezogenheit

und Anschaulichkeit und die Konzentration der Bildung berücksichtigen; kennzeichnend für

sie ferner, dass sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern als

Kombination stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind; und

schließlich, dass sie unter Wahrung ihres interdisziplinären Charakters jeweils in bestimmten

Unterrichtsgegenständen oder Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt

besitzen.

Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die auch „Unterrichtsprinzipien“ genannt werden,

sind aufzufassen

Gesundheitserziehung

Leseerziehung

Medienerziehung

Musische Erziehung

Politische Bildung (einschließlich Friedenserziehung)

Interkulturelles Lernen

Sexualerziehung

Sprecherziehung

Erziehung zum Umweltschutz

Verkehrserziehung

Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung)

Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern

Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der

Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung ihrer Querverbindungen, den Einsatz geeigneter zusätzlicher

Unterrichtsmittel und allenfalls die gelegentliche Heranziehung außerschulischer Fachleute. Für diese

Umsetzung bieten sich vor allem projektorientierter Unterricht und Formen offenen Unterrichts an. Die

Unterrichtsprinzipien sollten jedoch nicht eine Vermehrung des Lehrstoffs bewirken, sondern zu einer

intensiven Durchdringung und gezielten Auswahl des im Lehrplan beschriebenen Lehrstoffs beitragen.

Unterrichtsprinzipien bleiben auch gleichbedeutend, wenn in bestimmten Schulstufen zur selben

Thematik eigene Unterrichtsgegenstände geführt werden.

9. Entscheidungsfreiräume im Lehrplan – Methodenfreiheit und Methodengerechtheit

Der Rahmencharakter des Lehrplanes ermöglicht der Lehrerin bzw. dem Lehrer Entscheidungsfreiräume

hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung, der zeitlichen Verteilung, der Konkretisierung und

Strukturierung der Lehrstoffe sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach

verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten. Durch die Anwendung von Lehrplanteilen verschiedener

Schulstufen bzw. von Lehrplänen verschiedener Schularten (Volksschule, Sonderschule) gemäß § 17

Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes erwächst der Lehrerin bzw. dem Lehrer eine verantwortungsvolle

Aufgabe zur Sicherung der Kontinuität der individuellen Lernentwicklung.

Aus der Entscheidungsfreiheit der Lehrerin bzw. des Lehrers hinsichtlich der Unterrichtsarbeit

erwächst die pädagogische und didaktische Verantwortung. Wahl und Anwendung von Unterrichtsmethoden

sind zudem eine schöpferische Leistung.

Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe innerhalb der einzelnen Pflichtgegenstände,

verbindlichen und unverbindlichen Übungen ist Ausgewogenheit anzustreben; soziale, emotionale,

intellektuelle und körperliche Bildung stehen in engem Zusammenhang und sind daher entsprechend zu

berücksichtigen. Außerdem sollen bei der Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe und Unterrichtsmittel

beachtet werden

– die Berücksichtigung des Lernstandes der Klasse im Allgemeinen sowie einzelner Schülerinnen

und Schüler im Besonderen;

– die Berücksichtigung des sozialen und kulturellen Umfeldes des Kindes und der Schule sowie

aktueller Anlässe;

– das Vermeiden von Überlastungen bzw. Überforderungen der Schülerin bzw. des Schülers durch

zu umfangreiche, verfrühte oder zu komprimierte Anforderungen, die sowohl der notwendigen

Vertiefung und Verinnerlichung von Lern- und Bildungsinhalten als auch einer ausgewogenen

Persönlichkeitsentwicklung hinderlich sind;

– die Berücksichtigung exemplarischer Lehrstoffe, das heißt solcher Inhalte, die in besonderer

Weise geeignet erscheinen, grundlegende und bedeutsame Einsichten und Erkenntnisse, Fertigkeiten

und Fähigkeiten, Erfahrungen und Erlebnisse auf andere Sachverhalte zu übertragen;

– das Nutzen moderner Kommunikations- und Informationstechniken (nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen

Gegebenheiten an der Schule).

10. Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten, schulischen und außerschulischen Einrichtungen

Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben der Grundschule ist der enge Kontakt zwischen Lehrerin

bzw. Lehrer und Eltern besonders wichtig. Lehrerinnen bzw. Lehrer und Eltern sollten insbesondere über

Maßnahmen beraten, die erforderlich sind, um eine bestmögliche Förderung der Kinder sicherzustellen.

Diese Zusammenarbeit wird in besonderem Maße gefördert, wenn die Eltern auch an der Gestaltung

schulischer Aktivitäten mitwirken.

Aber auch die enge Wechselwirkung von schulischem und außerschulischem Lernen macht eine

kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten

erforderlich. Je konsequenter die gegenseitige Information wahrgenommen wird, desto leichter wird es

gelingen, Unterschiede in den Erziehungsformen der Schule und jenen des Elternhauses zu erkennen und

pädagogische Maßnahmen zu überlegen.

Der Lehrerin bzw. dem Lehrer fällt auch die Aufgabe zu, die Erziehungsberechtigten nicht nur über

Inhalte und Gestaltung des Unterrichts, sondern auch über den individuellen Leistungsstand ihres Kindes

zu informieren.

Hiebei hat die Lehrerin bzw. der Lehrer besonders in der Vorschulstufe die Eltern über Maßnahmen

zu beraten, die die Gesamtentwicklung des Kindes fördern.

Bei der gemeinsamen Führung von Schulstufen der Grundstufe I sind erforderlichenfalls der

Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden höheren Schulstufen der Grundschule

flexibel bzw. individuell auszuschöpfen. Das erfordert einen intensiven Kontakt zu Eltern und

Erziehungsberechtigten, im Besonderen, wenn ein Kind für das Durchlaufen der Grundstufe I drei Jahre

benötigt. Durch die Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen und Lehrern und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten

können unterschiedliche Erwartungen und Anforderungen an das Kind durchschaubar und

daraus resultierende Belastungen reduziert werden. Für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der

Lehrerin bzw. des Lehrers kann es eine große Hilfe sein, wenn die Erziehungsberechtigten Aufschlüsse

über das Kind geben.

Für die individuelle Förderung der Kinder in der Vorschulstufe sowie in den weiteren Schulstufen

der Grundschule ist auch die Kooperation der Lehrerin bzw. des Lehrers mit anderen Einrichtungen

erforderlich. Besonders wichtig ist die Kontaktnahme mit dem Kindergarten und der 1. Schulstufe der

Grundschule. Darüber hinaus ist auch die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer mit anderen

Einrichtungen vorteilhaft (vgl. hiezu auch die Ziffern 11 und 12).

Wertvolle Hilfestellung kann durch den schulpsychologischen Dienst, die Schulärztin bzw. den

Schularzt und allenfalls weiteren in der Klasse beschäftigten Lehrerinnen und Lehrern sowie

gegebenenfalls durch Sonderpädagogische Zentren usw. erfolgen.

11. Schuleintritt

Einer pädagogischen Gestaltung der Schuleingangsphase kommt besondere Bedeutung zu. In

Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und vorschulischen Institutionen soll der Schuleintritt

möglichst harmonisch erfolgen.

In den ersten Schultagen und Schulwochen erwirbt das Kind wichtige Orientierungen für künftiges

Leben und Lernen. Das Kind soll Zeit und Gelegenheit haben, seine Mitschülerinnen und Mitschüler

kennen zu lernen und zu ihnen wie zur Lehrerin bzw. zum Lehrer positive Kontakte herzustellen. Es soll

mit dem Schulhaus und der Zeiteinteilung in der Schule vertraut werden.

Diese ersten schulischen Erfahrungen entscheiden mit darüber, ob sich die Lernfähigkeit und

Lernbereitschaft eines Kindes entsprechend entwickeln können. Es ist daher darauf zu achten, dass

zunächst die dem Kind bekannten und vertrauten Formen des täglichen Lebens, der Sprache, des Spielens

und des häufig eher zufälligen Lernens von der Schule aufgenommen werden. Allmählich und behutsam

sind diese Formen zu eher zielorientierten Lernformen zu erweitern. Die bereits angeführten

Möglichkeiten des Ausschöpfens des Rahmencharakters des Lehrplanes der Vorschulstufe einerseits und

der darauf folgenden Schulstufen andererseits dienen insbesondere der Vermeidung von Über- bzw.

Unterforderungen beim Wechsel von Schulstufen gemäß § 17 Abs. 5 des Schulunterrichtsgesetzes.

Anzustreben ist eine sachbezogene Arbeitshaltung, die unter anderem durch Genauigkeit, Sorgfalt und

Ausdauer gekennzeichnet ist, die aber auch Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme mit einschließt.

Besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, dass es nicht durch ein zu rasches Ansteigen der

Lernanforderungen im Schuleingangsbereich bei einzelnen Schülerinnen bzw. einzelnen Schülern zu

Überforderungen kommt.

Erfahrungsaustausch zwischen Lehrerinnen, Lehrern und Eltern kann widersprüchliche Lern- und

Erziehungsmuster durchschaubar machen und daraus resultierende Belastungen für Kinder abbauen.

Derartige Ziele werden nur dann erreichbar sein, wenn im Sinne der Schulpartnerschaft (siehe die

§§ 62, 63a sowie § 19 Abs. 8 des Schulunterrichtsgesetzes) die Zusammenarbeit zwischen Schule und

Elternhaus sowie ein entsprechendes Vertrauensverhältnis gegeben sind.

12. Schulübertritt

Der pädagogischen Gestaltung des Schulübertritts kommt besondere Bedeutung zu. In Zusammenarbeit

mit den Erziehungsberechtigten und den weiterführenden Schulen soll der Schulübertritt möglichst

harmonisch erfolgen.

Als besonders empfehlenswert haben sich Projekte zum gegenseitigen Kennenlernen erwiesen (zB

Schnuppertage, Schulfeste, Tage der offenen Tür, Besuche in der abgebenden bzw. aufnehmenden

Schule).

Möglichst häufige Kommunikation zwischen den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Erziehungsberechtigten

kann unterschiedliche bzw. widersprüchliche Lern- und Erziehungsmuster durchschaubar

machen und daraus resultierende Belastungen der Kinder abbauen.

Im Sinne der Aktivierung und Motivierung, aber auch des Sozialen Lernens der Schülerinnen und

Schüler kann die Kenntnis über die Arbeitsweisen in den weiterführenden Schulen wesentlich zum

Gelingen des Schulübertritts beitragen. Die Schülerinnen und Schüler sollen auf die neue Lernwelt

vorbereitet werden.

13. Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache“

Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache“ ist

in Verbindung mit dem Lehrplan „Deutsch, Lesen, Schreiben“ bzw. „Deutsch, Lesen“ Grundlage für das

Lehren und Lernen von Deutsch als Zweitsprache.

Eine detaillierte Berücksichtigung der zum Teil sehr unterschiedlichen Vorkenntnisse der Schülerinnen

bzw. der Schüler in der Zweitsprache Deutsch kann nicht im Lehrplan, sondern nur auf der Ebene

der klassenbezogenen Jahresplanung unter Berücksichtigung des jeweiligen lernorganisatorischen

Modells, das an der Schule verwirklicht wird, erfolgen.

Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache“ ist

nicht nach Schulstufen gegliedert. Er versteht sich als ein mehrjähriges Lernkonzept, das von

Schülerinnen bzw. Schülern mit keinen oder mit nur geringen sprachlichen Vorkenntnissen in Deutsch

jeweils vom Beginn an durchlaufen wird (unabhängig von der Schulstufe, in die die Schülerin bzw. der

Schüler eingestuft wird), das bei bestehenden Vorkenntnissen aber auch in Teilzeitbereichen übersprungen

werden kann.

Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache“ ist

im Wesentlichen als Differenzierungs- und Individualisierungshilfe für einen Unterricht zu verstehen, der

sich immer auch an den Lernzielen und Vermittlungsformen des allgemeinen Lehrplanes für Deutsch

orientiert. Dies ist schon allein deshalb erforderlich, weil Schülerinnen bzw. Schüler mit nichtdeutscher

Muttersprache in vielen Fällen in einem mehr oder weniger großen Ausmaß am Unterricht in „Deutsch,

Lesen, Schreiben“ bzw. „Deutsch, Lesen“ teilnehmen bzw. in diesen immer wieder einbezogen werden.

Die unterrichtspraktische Verklammerung zwischen einzelnen Teilbereichen des Lehrplanes für Deutsch

mit jenen des Lehrplan-Zusatzes wird mit zunehmender Lernzeit wachsen und zu fließenden Übergängen

führen. Hinsichtlich der Volksschuloberstufe siehe Anlage B (Lehrplan der Hauptschule), erster Teil

(Allgemeine Bestimmungen), Z 7.

14. Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) sind in der 1. bis

4. Schulstufe der Grundschule im Bereich der unverbindlichen Übungen vorgesehen. In der Volksschuloberstufe

sind schulautonome Lehrplanbestimmungen auch im Bereich der Pflichtgegenstände und

Freigegenstände sowie des Förderunterrichts im 4. und 6. bis 8. Teil vorgesehen.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben sich an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation

in einer Klasse oder Schule an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch-

bzw. Zielvorstellungen zu orientieren und haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden

und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu

beachten.

So weit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen für die Volksschuloberstufe in diesem

Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände

vorgesehen werden, für die dieser Lehrplan keinen Lehrstoff enthält, haben die schulautonomen

Lehrplanbestimmungen auch die diesbezüglichen Bestimmungen zu enthalten. Sofern durch die

schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall

des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird,

können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzlich Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische

Grundsätze und Lehrstoffumschreibungen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang sind

folgende Gesichtspunkte von grundsätzlicher Bedeutung

1. Im Rahmen des Konzeptes der Allgemeinbildung ist ein breit gefächertes Bildungsangebot

sicherzustellen, das die Vielfalt von Begabungen und Interessen berücksichtigt und zu frühe

Spezialisierungen vermeidet.

2. Allgemeinbildung schließt eine zu frühe, einengende Ausrichtung an möglichen Schul- und

Berufslaufbahnen durch spezielle Vorbereitungs- und Qualifikationsangebote aus. Dies steht

nicht im Widerspruch zum Bedarf nach erweiterten und intensivierten Angeboten zur Berufsorientierung

und Schullaufbahnberatung.

3. Auf die Bildungsaufgabe der Volksschule und die Übertrittsmöglichkeiten ist Bedacht zu

nehmen.

4. Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es

sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler

berücksichtigende Erweiterung zu handeln, die nicht Bildungsinhalte anderer Schularten in

wesentlichen Bereichen vorwegnehmen darf.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das im Betreuungsplan für ganztägige

Schulformen (Z 15) festgelegte Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit unter Bedachtnahme auf

pädagogische, räumliche und ausstattungsgemäße Gegebenheiten mit zwei oder vier Wochenstunden

festgesetzt werden. Bei zwei Wochenstunden gegenstandsbezogener Lernzeit beträgt das Ausmaß der

individuellen Lernzeit sechs Wochenstunden; bei vier Wochenstunden gegenstandsbezogener Lernzeit

beträgt das Ausmaß der individuellen Lernzeit zwei Wochenstunden.

15. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen

a) Vorschulstufe

Abschnitt I Z 14 (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) letzter Absatz und Z 15 (Betreuungsplan

für ganztägige Schulformen) finden mit der Maßgabe Anwendung, dass sich die gegenstandsbezogene

Lernzeit im Sinne eines zeitgemäßen Vorschulunterrichtes primär auf verbindliche Übungen bezieht.

b) Grundstufe I (einschließlich gemeinsamer Führung) und Grundstufe II

An ganztägigen Schulformen (§ 8 d des Schulorganisationsgesetzes) hat der Betreuungsteil wie der

Unterrichtsteil zur Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule gemäß § 2 des Schulorganisationsgesetzes

beizutragen. Er umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit

sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung).

Folgende Ziele sind im Rahmen der ganztägigen Schulform anzustreben

– Lernmotivation und Lernunterstützung,

– Soziales Lernen,

– Kreativität,

– Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung und

– Rekreation.

Lernmotivation und Lernunterstützung

Die Lernbereitschaft und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler soll sowohl durch gezielte

individuelle Förderung als auch durch partnerschaftliche Lernformen erhöht werden. Dabei ist auf ihre

jeweiligen Interessen und Möglichkeiten Bedacht zu nehmen. Lern- und Arbeitstechniken sind

situationsbezogen einzuüben bzw. anzuwenden.

Soziales Lernen

Die ganztägige Schulform soll durch ihr vielgestaltiges Schulleben mehr Gelegenheit für soziales

Lernen bieten und die Kontakte zwischen den Schülerinnen und Schülern (verschiedener Gesellschaftsschichten,

Religionen, Kulturen uä.) intensivieren. Kontaktfähigkeit, Toleranz und sozial angemessene

Begegnungsformen sollen weiterentwickelt und gefördert werden. Dabei sind die vor- und außerschulischen

Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.

Kreativität

Die ganztägige Schulform soll zusätzliche Möglichkeiten zur Entfaltung der Kreativität bieten.

Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung

Die ganztägige Schulform soll zu einem sinnvollen Freizeitverhalten (zB spielerische und sportliche

Aktivitäten, Umgang mit den Medien) führen. Dabei sollen vermehrt Haltungen und Einstellungen, aber

auch Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben und gefördert werden, die über die Schulzeit hinaus positive

Wirkung haben sollen.

Rekreation

Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre elementaren Bedürfnisse nach Bewegung, Sichzurückziehen-Können

und Erholung auch bei geringeren räumlichen und zeitlichen Möglichkeiten

erfüllen können. Dies setzt allerdings ein Mindestmaß an Raum und Ausstattung voraus. Wo die

Möglichkeit besteht, sollte auch für Aufenthalt im Freien gesorgt werden.

Zur Verwirklichung dieser Ziele sind folgende Grundsätze zu beachten

Auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler ist durch

Differenzierung und individuelle Zuwendung einzugehen. Sowohl lernschwache als auch

überdurchschnittlich lernbefähigte Kinder sollten möglichst gezielt gefördert werden.

Die biologische Leistungskurve ist bei der Abfolge der Lern- und Freizeiteinheiten zu berücksichtigen.

Der Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Erzieherinnen und Erzieher des

Betreuungsteiles mit den Erziehungsberechtigten sowie bezüglich der Lernzeiten mit den Lehrerinnen und

Lehrern des Unterrichtsteiles kommt in ganztägigen Schulformen besondere Bedeutung zu.

Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern gemäß Z 14 letzter Absatz

schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen

werden sollten. Im Sinne eines zeitgemäßen Grundschulunterrichtes bezieht sich die gegenstandsbezogene

Lernzeit primär auf Pflichtgegenstände. Sie dient der Festigung und Förderung des Unterrichtsertrages,

nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lehrstoffe. Hiebei ist auf vollständiges und möglichst eigenständiges

Arbeiten Wert zu legen. Arbeitsaufträge an einzelne Schülerinnen und Schüler sind unerlässlich und

sollen zu einer ökonomischen Nutzung der Lernzeit führen.

Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern sich aus Z 14 letzter Absatz nicht

anders ergibt). In der individuellen Lernzeit kommt den Lehrerinnen und Lehrern sowie den

Erzieherinnen und Erziehern die Aufgabe zu, die Schülerinnen und Schüler zu zweckmäßigen und

zeitökomonischen Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Aneignung des Lehrstoffes, Vorbereitung

auf Leistungsfeststellungen, Hausübungen usw.) anzuleiten.

Während der individuellen Lernzeit sind möglichst alle Hausübungen zu erledigen. Auf den

unterschiedlichen Umfang der Hausübungen und das unterschiedliche Lerntempo ist zu achten.

c) Volksschuloberstufe

Für die Volksschuloberstufe sind der letzte Absatz der Z 8 des ersten Teiles der Anlage B (Lehrplan

der Hauptschule) und Z 9 des ersten Teiles der Anlage B anzuwenden.

II. Allgemeine Bestimmungen für die Volksschuloberstufe

Die verhältnismäßig gleichartige Zusammensetzung der Schülerjahrgänge der 1. bis 4. Schulstufe ist

auf der Oberstufe der Volksschule nicht mehr gegeben. Der Übertritt von Schülerinnen bzw. Schülern in

Hauptschulen und in allgemein bildende höhere Schulen bedingt sehr veränderte Leistungssituationen,

besonders im Zusammenhang mit den verschiedenen Organisationsformen der wenig gegliederten

Schulen. Da die örtlichen Gegebenheiten der einzelnen Oberstufen der Volksschule sehr verschieden sind,

wird die Festlegung der Bildungs- und Lehraufgaben sowie des Lehrstoffes der einzelnen

Pflichtgegenstände den Landesschulräten übertragen, wobei sich diese am Lehrplan der Hauptschule

(Anlage B) zu orientieren haben. In den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende

Fremdsprache hat diese Orientierung an den Anforderungen für die II. Leistungsgruppe zu erfolgen. In

Klassen, die mehrere Schulstufen in sich vereinigen, ist der Lehrstoff so weit wie möglich in

gleichwertigen Jahreswechselfolgen durchzunehmen. Auf diese Weise soll ein Zersplittern des Unterrichts

vermieden werden. Das Lehrgut ist dabei so aufzuteilen, dass die jeweils neu hinzutretenden Schülerinnen

bzw. Schüler den Anschluss an den jeweiligen Abschnitt der Wechselfolge ohne Schwierigkeiten finden

können.

Im Hinblick auf eine abgerundete Bildung können zur Behandlung einzelner Bildungseinheiten alle

Entlassungsschüler zeitweise zusammengefasst werden.

In ähnlicher Weise ist auf der 8. Schulstufe für die Förderung begabter Schülerinnen bzw. Schüler,

besonders im Hinblick auf den Übertritt in weiterführende Schulen, zu sorgen.

DRITTER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

I. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE GRUNDSCHULE

Bei der Arbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers in der Grundschule insbesondere in der Vorschulstufe

sind

– das Aufgreifen von Lerngelegenheiten,

– das Arrangieren von Lernsituationen und

– das Organisieren von Lernprozessen

von besonderer Bedeutung.

Mit den folgenden didaktischen Grundsätzen sollen wesentliche und kennzeichnende Merkmale

eines kind- und grundschulgemäßen Unterrichts charakterisiert werden

1. Kindgemäßheit und Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen

Die Grundschullehrerin bzw. der Grundschullehrer hat den Unterricht grundsätzlich am Kind zu

orientieren, an seinen Lernmöglichkeiten und -grenzen im Spannungsfeld von dem, was es braucht, und

dem, was es will. Dies bedeutet auch, dass den Kindern ein ihrem Alter und ihrer Entwicklung

entsprechendes Maß an Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts wie bei der

Gestaltung des Schullebens insgesamt eingeräumt wird.

Individualisierung verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer, dass sie bzw. er trotz der vereinheitlichenden

Tendenz jedes Klassenunterrichts die Verschiedenartigkeit der kindlichen Persönlichkeiten

und ihrer Bedingtheiten ernst nimmt und ihnen zu entsprechen versucht. Dabei wird sie bzw. er die

unterschiedlichen Entwicklungsstufen und Individuallagen der Schülerinnen bzw. der Schüler im

Allgemeinen sowie den sachstrukturellen Entwicklungsstand auf einem umschriebenen Sachgebiet auf

Grund bisheriger Lernerfahrungen im Besonderen, also die verschiedenen Bildungsvoraussetzungen der

Kinder, berücksichtigen.

Die Unterschiedlichkeiten der Kinder betreffen im Einzelnen ihr Lerntempo, ihre Lernbereitschaft

und Lernfähigkeit, ihre Interessen, ihre Vorerfahrungen, ihre Kooperationsbereitschaft und Kooperationsfähigkeit,

ihre Zugehörigkeit zu einem bestimmten Kulturkreis, ihre Kommunikationsfähigkeit, ihre

Selbstständigkeit und anderes. Diesen Unterschiedlichkeiten der Kinder soll die Lehrerin bzw. der Lehrer

durch differenzierende und individualisierende Maßnahmen entsprechen. In diesem Sinne sind auch die

wahrgenommenen Lernfortschritte des Kindes zu berücksichtigen. Ein besonderes Augenmerk gilt auch

jenen Kindern, die nach dem Lehrplan der Vorschulstufe unterrichtet werden.

Bei der Unterrichtsgestaltung ist darauf zu achten, dass dem besonderen Bewegungsbedürfnis des

Kindes Rechnung getragen wird. Es gibt zahlreiche Lernsituationen, die keinerlei Sitzzwang erfordern.

Schulkurzturnen wie gymnastische Übungen, Bewegungsspiele und andere motorische Aktivitäten sind in

den Unterricht einzubauen. Besondere Bedeutung kommt auch der Pausengestaltung zu. Bei der

Bemessung der Hausübungen muss darauf Bedacht genommen werden, dass auch langsamen und

lernschwachen Kindern genügend Zeit für Bewegung und Spiel bleibt.

2. Soziales Lernen

Soziales Lernen hat wie alles Lernen in der Schule Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung. Die

Entwicklung der sozialen Fähigkeiten spielt im Lebensvollzug des Kindes und des Erwachsenen eine

ebenso bedeutende Rolle wie seine Kenntnisse und Fertigkeiten. Zielorientiertes soziales Lernen greift

geeignete Situationen auf und ist um eine kontinuierliche Lernentwicklung bemüht.

In Verbindung mit und neben dem sachlichen Lernen hat die Lehrerin bzw. der Lehrer auch das

soziale Lernen der Kinder anzuregen, zu fördern und es damit weiter zu entfalten.

Die Förderung der Persönlichkeit der Kinder zielt einerseits auf die Stärkung des Selbstwertgefühles

und andererseits auf die Entwicklung des Verständnisses für andere ab. In besonderer Weise ermöglicht

diese: das Mit- und Voneinanderlernen, das gegenseitige Helfen und Unterstützen, das Erwerben

einfacher Umgangsformen, das Entwickeln und Akzeptieren von Regeln bzw. eines Ordnungsrahmens als

Bedingung für Unterricht, das gewaltfreie Lösen bzw. das Vermeiden von Konflikten, das Erkennen und

Durchleuchten von Vorurteilen, das ansatzweise Verständnis für Manipulation, die Sensibilisierung für

Geschlechterrollen.

Möglichkeiten dazu bieten zum Beispiel verschiedene Situationen im Zusammenleben der Klasse,

das Lernen in kooperativen Sozialformen (Kreisgespräch, Partner- und Gruppenarbeit, Rollenspiel,

Kinder als Helfer für Kinder usw.) und das Aufgreifen und Anbieten von sozialen Themen im Unterricht.

Um soziales Lernen zu ermöglichen, muss die Lehrerin bzw. der Lehrer trachten, ein Klima des

gegenseitigen Vertrauens und der mitmenschlichen Verantwortung zu schaffen.

Klasse und Schule sollen von Lehrerinnen bzw. Lehrern sowie Schülerinnen bzw. Schülern

gemeinsam als Hilfe-, Aussprache-, Arbeits-, Spiel- und Feiergemeinschaft gestaltet und erlebt werden.

Der Weg führt dabei von der Entwicklung möglichst vieler positiver Ich-Du-Beziehungen zwischen

Schülerinnen, Schülern und zwischen einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern und der Lehrerin bzw. dem

Lehrer über den Aufbau eines Wir-Bewusstseins zur gemeinsamen Verantwortung aller für alle in der

Klasse oder Lerngruppe, zum Mitleben in einer lebendigen Schulgemeinschaft und zum Verständnis für

andere größere Sozialgebilde des Lebens. Soziales Lernen erhält besonders große Bedeutung und Chance,

wenn Kinder mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, Kinder unterschiedlicher Schulstufen, Kinder

mit unterschiedlicher Muttersprache, Kinder mit Behinderungen (Kinder mit sonderpädagogischem

Förderbedarf) sowie Kinder mit speziellen Bedürfnissen gemeinsam unterrichtet werden.

3. Lebensbezogenheit und Anschaulichkeit

Die Grundsätze der Lebensbezogenheit und der Anschaulichkeit verlangen von der Lehrerin bzw.

vom Lehrer, dass der Unterricht nach Möglichkeit von der konkreten Erlebniswelt des Kindes ausgeht und

zu dieser auch wieder zurückführt. Veranschaulichung verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer, dass

sie bzw. er die Lehrstoffe den Erfahrungen der Kinder zugänglich machen soll. Dies kann auf der Ebene

der Sinneswahrnehmungen oder auf der Ebene der Vorstellungen geschehen. Inhalte können zum einen

dadurch konkret erfahrbar gemacht werden, dass man sie ihrer Art entsprechend, zB durch Sehen, Hören

usw., zugänglich macht, zum anderen, dass man sie durch Beispiele bzw. durch Nutzung der modernen

allenfalls vorhandenen Informationstechniken vergegenwärtigt. Wo es für das Lernen sinnvoll erscheint,

soll es mehr- bzw. vielsinnig angeregt werden. Von diesen Erfahrungen ausgehend, soll das Kind zum

Denken und zur Abstraktion geführt werden. Lernprozesse des Erkennens und Verstehens, des Denkens

und Abstrahierens werden oft durch die Auseinandersetzung mit der konkreten Wirklichkeit, oft aber auch

durch Nachbildungen, Abbildungen oder Symbole ermöglicht.

Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll Lerngelegenheiten arrangieren bzw. aufgreifen, die das soziale,

kulturelle und naturhafte Umfeld des Kindes und der Schule, die Alltagssituationen oder aktuelle

Ereignisse bieten. Sie bzw. er wird versuchen, dem Kind die Bedeutsamkeit und Sinnhaftigkeit der

Lehraufgaben und Lehrstoffe für sein gegenwärtiges und zukünftiges Leben zu vermitteln. Die

Lebensbezogenheit drückt sich auch in der Verbundenheit der Schule und des Unterrichts mit dem Leben

außerhalb der Schule aus.

4. Konzentration der Bildung

Die Schulerziehung hat den ganzen Menschen zu bilden und darf keinen Seinsbereich, vom

Körperlichen bis zum Seelisch-Geistigen, vernachlässigen.

Im Hinblick auf das Bildungsgut der Schule bedeutet dies, dass der Stoff in größeren Sinnganzheiten

unter Ausnützung aller Wechselbeziehungen an die Schülerin bzw. den Schüler heranzubringen ist.

Vom eher ganzheitlichen Erleben der Kinder ausgehend, wird die Wirklichkeit unter verschiedenen

Aspekten betrachtet. Damit wird, ausgehend vom vorfachlichen Unterricht auf der Grundstufe I, auf der

Grundstufe II allmählich zu einem stärker fachlich gegliederten Unterricht fortgeschritten. Zugleich

werden der Lebenszusammenhang und der sachstrukturelle Zusammenhang eines Lehrstoffes bei seiner

Vermittlung berücksichtigt.

5. Sachgerechtheit

Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat im Unterricht den Anspruch der Sache zur Geltung zu bringen,

hiebei ist Sachrichtigkeit grundsätzlich erforderlich, auch wenn aus psychologischen bzw. methodischen

Gründen Vereinfachungen geboten sind.

Außerdem ist der Unterricht so zu führen, dass die Schülerin bzw. der Schüler genügend Zeit zur

persönlichen Auseinandersetzung mit den Lehrstoffen hat. Es bedeutet auch keinen Verstoß gegen diesen

didaktischen Grundsatz, den Kindern die Möglichkeit zu geben, auf dem Umweg über Irrtümer zu lernen,

was häufig viel nachhaltiger und damit letztlich effektiver ist. (Dies gilt jedoch nicht für den Teilbereich

Rechtschreiben.) Denn auch dieses Lernen ist von der Absicht geleitet, zum Erfassen des „Sachrichtigen“

hinzuführen.

Sachgerechtheit und Kindgemäßheit sind einander notwendigerweise ergänzende, keinesfalls

einander ausschließende oder widersprechende Grundsätze.

6. Aktivierung und Motivierung

In allen Bereichen des Unterrichts sollen, wo immer möglich, spontanes Interesse, Neugierverhalten,

Wissensbedürfnis und Leistungsbereitschaft der Schülerin bzw. des Schülers geweckt und gepflegt

werden.

Im Sinne dieses Grundsatzes soll die Lehrerin bzw. der Lehrer an die natürliche Aktivität der Kinder

anknüpfen, und es gilt, möglichst viele und vielfältige Möglichkeiten für hantierenden Umgang bzw. für

das Handeln zu eröffnen. Das Tun soll zum Überlegen, Abwägen, Ordnen, Planen und zum Erkennen

führen. Die Aktivitäten reichen vom spielerischen Tun über planmäßiges Arbeiten bis zum selbst

gesteuerten, entdeckenden Lernen auf eigenen Wegen. Die Kinder können an der Vorbereitung (zB durch

vorbereitende Hausübungen) des Unterrichts, gelegentlich auch am Nachdenken über Unterricht beteiligt

werden. Die Kinder sollen durch Unterricht auch zu verschiedenen Aktivitäten außerhalb der Schule

angeregt werden.

Das Erlernen und Beherrschen von verschiedenen Arbeits- bzw. Lerntechniken ist eine wichtige

Grundlage für die Möglichkeit selbsttätigen Bildungserwerbs in verschiedenen Unterrichts- und

Sozialformen. Eine wichtige Voraussetzung für Aktivierung und Motivierung schafft die Lehrerin bzw.

der Lehrer dadurch, dass sie bzw. er versucht, die Bedeutsamkeit von Lehraufgaben und Lehrstoffen, dort,

wo es sinnvoll ist, über die subjektive Betroffenheit der Kinder zu vermitteln. Damit wird einerseits der

Sinn eines Unterrichtsabschnitts einsichtig, andererseits die Aufmerksamkeit für das Unterrichtsangebot

geweckt.

Die medienspezifischen Vorteile moderner Kommunikations- und Informationstechniken können zur

Aktivierung und Motivierung beitragen (Einsatz nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten

an der Schule).

7. Individualisieren, Differenzieren und Fördern

In der Grundschule unterscheiden sich die Schülerinnen und Schüler, insbesondere die Schulanfängerinnen

und Schulanfänger hinsichtlich des Entwicklungsstandes des Sozialverhaltens, der

Kommunikationsfähigkeit, der Selbstständigkeit, der Interessen, der Motivation, des Vorwissens, der

Lernfähigkeit, der Arbeitshaltung ua., wie kaum in einer anderen Schulart.

Diese Unterschiede müssen erkannt, beachtet und zum Ausgangspunkt für individualisierende und

differenzierende Lernangebote und Lernanforderungen gemacht werden. Eine verantwortungsvolle Berücksichtigung

der Unterschiede schafft die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen aller Schülerinnen

und Schüler und hilft mit, Über- bzw. Unterforderungen möglichst zu vermeiden.

Ein das Lernen fördernder Unterricht soll in einer pädagogischen Atmosphäre von Ermutigung und

Erfolgszuversicht, Geduld und Güte, Vertrauen und Verständnis, gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme

erfolgen.

Dies erfordert von der Lehrerin bzw. vom Lehrer, dass sie bzw. er sich um die bestmögliche

Förderung jeder einzelnen Schülerin bzw. jedes einzelnen Schülers bemüht. Der Klassenraum soll sowohl

als lernanregende Umwelt als auch als Raum für kindliches Zusammenleben gestaltet sein und eine

flexible Sitzordnung ermöglichen.

Jeder Unterrichtstag soll inhaltlich und zeitlich so ausgewogen gestaltet sein, dass Arbeit und Spiel,

Anstrengung und Entspannung einander ergänzen und durchdringen.

Maßnahmen der Individualisierung bzw. inneren Differenzierung sind im Sinne des Förderns und des

Forderns zu verstehen und zu gestalten. Sie tragen dazu bei, dass die Grundschule auch die sehr wichtige

Aufgabe der Begabungsförderung erfüllt.

Im Rahmen der Differenzierung werden innerhalb der Jahrgangsklassen oder heterogenen Lerngruppen

unterschiedliche, stets veränderbare Schülergruppierungen vorgenommen. Als mögliche Kriterien

für Gruppierungen gelten: Interesse, Selbsteinschätzung, unterschiedliche Lernvoraussetzungen,

Freundschaftsbeziehungen, Lerntempo usw.

Differenzierungsmaßnahmen beziehen sich auf Schülergruppen und Individualisierungsmaßnahmen

beziehen sich auf das einzelne Kind.

Als mögliche Verfahren bieten sich ua. an

– Unterschiede in der Aufgabenstellung (zB Anzahl der Aufgaben, Zeitaufwand, Schwierigkeitsgrad,

Anzahl der Wiederholungen);

– unterschiedliche Sozialformen;

– unterschiedliche Medien und Hilfsmittel;

– unterschiedliche Hilfestellung durch Lehrpersonen und Kinder.

Die Realisierung der Individualisierung, der inneren Differenzierung und Förderung wird durch eine

entsprechende Ausstattung der Schule bzw. der Klasse mit Arbeitsmitteln, technischen Medien, modernen

Informations- und Kommunikationsmedien usw. unterstützt.

Förderunterricht bietet die Möglichkeit, Lernprozesse durch gezielte Übungen, individualisierende

Arbeitsweisen, intensivierte Lehrerhilfen und zeitlich längeres Verweilen an Stoffelementen zu unterstützen,

einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern den Anschluss an den Lernfortschritt der Klasse zu sichern

sowie vorhandene Lücken zu schließen und einen kontinuierlichen Lernzuwachs zu ermöglichen.

Die Lehrerin bzw. der Lehrer wird sich nicht nur im Förderunterricht bemühen, vor allem lernschwächeren

Schülerinnen bzw. Schülern kontinuierliche Erfolgserlebnisse zu ermöglichen, die eine auf

Selbstvertrauen begründete Leistungsbereitschaft entstehen lassen.

Zur Unterstützung von Förderungsmaßnahmen sowie vor schwer wiegenden Entscheidungen soll die

Schule beratende Einrichtungen in Anspruch nehmen.

Wertvolle Hilfestellung wird dabei vor allem durch den schulpsychologischen Dienst erfolgen.

8. Sicherung und Kontrolle des Unterrichtsertrages

Die Schulanfängerinnen und Schulanfänger kommen im Allgemeinen mit einer hohen Lernbereitschaft

in die Schule. Eine wichtige Aufgabe der Grundschule ist es, diese ursprüngliche Lernbereitschaft

der Kinder weiterzuentwickeln und damit ihre Lernfähigkeit zu fördern.

Die Vorerfahrungen, das Vorwissen, die Lern- und Leistungsfähigkeit, das Lerntempo, die Konzentrationsfähigkeit

und vieles andere mehr sind bei den einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern in der Regel

sehr unterschiedlich ausgebildet. Daher darf grundsätzlich nicht erwartet werden, dass Kinder im gleichen

Zeitraum gleiche Leistungen erbringen. Das Lernangebot hat diese unterschiedlichen Voraussetzungen zu

berücksichtigen, um leistungsmäßige Über- wie Unterforderung möglichst zu vermeiden. Es sind auch

unterschiedlich lange Lernzeiten zu gewähren. Vor allem ist den Kindern im Rahmen der Grundstufe I für

die Erstlehrgänge in den Bereichen Lesen, Schreiben und Mathematik gegebenenfalls unter Einbeziehung

von Teilen der verbindlichen Übungen „Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben“

sowie „Mathematische Früherziehung“ genügend Zeit zu lassen. Beim Durchlaufen der Grundstufe I in

drei Schuljahren wird die für das erfolgreiche Absolvieren erforderliche Lernzeit zur Verfügung gestellt,

ohne dass es zu einem Wiederholen einer Schulstufe kommt. Um die Lern- bzw. Leistungsfreude und

-fähigkeit der Kinder zu erhalten und womöglich zu steigern, wird die Lehrerin bzw. der Lehrer

versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen. Dazu wird sie bzw. er

trachten, den Lernertrag zu sichern und zu bewahren, und zwar einerseits durch kontinuierliches,

abwechslungsreiches und sinnvolles Zusammenfassen und Üben bzw. Wiederholenlassen des Wesentlichen,

andererseits durch das Anwendenlassen des Gelernten in andersartigen Aufgabenstellungen und in

verschiedenen Zusammenhängen (auch in mündlichen und schriftlichen nachbereitenden Hausaufgaben,

wobei auf die Belastbarkeit des einzelnen Kindes Bedacht zu nehmen ist). So wird der Lernerfolg zur

sicheren Grundlage für weiteres Lernen und Leisten. Damit Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung

als ermutigende Rückmeldung auf den individuellen Lernprozess wirken können, soll im

Rahmen der Lernzielorientierung auch der individuelle Lernfortschritt des Kindes berücksichtigt werden.

Lernkontrolle ist ein integrierter Bestandteil von Lernprozessen. Die Kinder sollen daher allmählich

angeleitet werden, Lernkontrolle zunehmend auch in der Form von Selbstkontrolle ihrer Lernprozesse

wahrzunehmen. Dies wird ua. durch den Einsatz eines Computers erleichtert.

Lernen und schulische Leistungen beschränken sich nicht allein auf Fachwissen. Sozialverhalten und

Arbeitsverhalten sind zwei entscheidende Dimensionen schulischen Lernens, die Aufschlüsse darüber

geben, wie Leistungen zu Stande kommen.

Lernkontrolle und Beobachtung der Schülerleistung dienen der Lehrerin bzw. dem Lehrer dazu, die

Wirksamkeit der Unterrichtsarbeit zu überprüfen und Maßnahmen zu ihrer Verbesserung zu treffen; sie

informieren aber auch Schülerinnen bzw. Schüler und Eltern über den Leistungsstand und über Lernfortschritte

beim einzelnen Kind. Die dazu erforderlichen Kontakte sind sorgsam zu pflegen.

Die schulische Leistungsbereitschaft von Kindern wird wesentlich von ihrem Selbstwertgefühl,

ihrem Selbstvertrauen und ihrer Erfolgszuversicht bestimmt. Leistungsbeurteilungen haben daher äußerst

behutsam zu erfolgen. Der Rahmencharakter des Grundschullehrplanes eröffnet für eine ermutigende,

hilfreiche und individualisierende Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung ausreichende Möglichkeiten.

II. Didaktische Grundsätze der Volksschuloberstufe

Die didaktischen Grundsätze der Volksschuloberstufe orientieren sich an jenen der Hauptschule.“

5. In Anlage A vierter Teil (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der Pflichtgegenstände der

verbindlichen Übungen, des Förderunterrichtes, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen)

lautet lit. a (Stundentafel der Vorschulstufe) samt den Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe

„a) Stundentafel der Vorschulstufe

Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe

1. Die in der Stundentafel für die einzelnen verbindlichen Übungen angeführten Wochenstunden

sind als Richtmaß aufzufassen, wobei die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Zeit auf

kleinere Lernsequenzen der Lehrerin bzw. dem Lehrer überlassen bleibt.

2. In der Vorschulstufe kann im Rahmen der verbindlichen Übung „Sprache und Sprechen,

Vorbereitung auf Lesen und Schreiben“ eine besondere Förderung in der Muttersprache des

Kindes im Ausmaß von drei Wochenstunden bei Bedarf parallel zum Unterricht in den

verbindlichen Übungen bzw. ganz oder teilweise mit diesem gemeinsam geführt werden.

3. Zur Förderung im Hinblick auf einen Wechsel können Förderangebote zur Anwendung kommen,

wobei die in den Stundentafeln 1 oder 2 vorgesehenen Gesamtwochenstundenzahlen nicht überschritten

werden sollen.“

6. In Anlage A vierter Teil wird die Überschrift lit. b (Stundentafel der Grundschule) ersetzt durch die

Überschrift „b) Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe“.

7. In Anlage A vierter Teil lit. b Unterlit. aa (Stundentafel 1) wird die den Pflichtgegenstand

„Werkerziehung“ betreffende Zeile durch folgende Zeilen ersetzt

„Technisches Werken

"

8. In Anlage A vierter Teil lit. b Unterlit. bb (Stundentafel 2) wird die den Pflichtgegenstand „Werkerziehung“

betreffende Zeile durch folgende Zeilen ersetzt

„Technisches Werken

"

9. In Anlage A vierter Teil lauten die Bemerkungen zu den Stundentafeln der Grundschule samt

Überschrift

„Bemerkungen zu den Stundentafeln der Grundschule, 1. bis 4. Schulstufe

1. Bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe I kann gemäß § 13 Abs. 1 des

Schulorganisationsgesetzes für noch nicht schulreife Kinder eine entsprechend ausgebildete

Lehrerin bzw. ein Lehrer zusätzlich eingesetzt werden. Gleiches gilt in Klassen, in denen Kinder

mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache, welche

die Unterrichtssprache nicht ausreichend beherrschen, unterrichtet werden. Wenn wegen zu

geringer Schülerzahl mehrere Schulstufen in einer Klasse zusammengefasst werden, kann die

Schulbehörde erster Instanz über Antrag der Schulleiterin bzw. des Schulleiters für einen

gesondert zu führenden Unterricht aus den Pflichtgegenständen „Deutsch, Lesen, Schreiben“

bzw. „Deutsch, Lesen“ und „Mathematik“ bis zu insgesamt 5,5 Wochenstunden bewilligen.

2. Unterrichtsgegenstände mit einer Wochenstunde können mit zwei Stunden in jeder zweiten

Woche während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.

3. Der Förderunterricht in der Grundschule ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je

Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder

integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin

bzw. den Lehrer gem. § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer

(Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der

Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht („Deutsch, Lesen, Schreiben“ bzw.

„Deutsch, Lesen“ und/oder „Mathematik“), anzugeben.

4. Für außerordentliche Schülerinnen bzw. Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache kann zum

Erwerb der Unterrichtssprache ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu zwölf

Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht

in den Pflichtgegenständen bzw. verbindlichen Übungen als auch mit diesen gemeinsam geführt

werden. Sofern die Organisation des besonderen Förderunterrichtes nur zusätzlich zum Unterricht

in den Pflichtgegenständen möglich ist, ist durch Begrenzung des Förderunterrichtes oder durch

entsprechende Kürzungen in anderen Unterrichtsgegenständen dafür Sorge zu tragen, dass eine

zusätzliche zeitliche Belastung von höchstens fünf Wochenstunden nicht überschritten wird. Bei

Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichtes zulässig.

5. Für ordentliche Schülerinnen bzw. Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache kann bei Bedarf

abweichend vom Förderunterricht im Sinne der Z 3 ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß

von bis zu fünf Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel

zum Unterricht in den Pflichtgegenständen bzw. verbindlichen Übungen als auch mit diesen

gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichtes

zulässig. Bei einer drei- bis fünfstündigen Führung dieses Unterrichtes kann für die teilnehmenden

Schüler eine Kürzung der Gesamtwochenstundenzahl in den Pflichtgegenständen bis

zu drei Wochenstunden vorgesehen werden.

6. Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen mit schulautonomen

Lehrplanbestimmungen semesterweise oder epochal geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß

während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.

7. Bei der unverbindlichen Übung „Muttersprachlicher Unterricht“ siehe Artikel I § 4 Abs. 1 lit. a

der Verordnung.“

10. In Anlage A sechster Teil (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff und didaktische Grundsätze der

verbindlichen Übungen der Vorschulstufe) lautet die verbindliche Übung Sachbegegnung samt Überschrift

„Sachbegegnung

Bildungs- und Lehraufgabe

Aufgabe der verbindlichen Übung Sachbegegnung ist das Bewusstmachen sozialer und gegenständlicher

Sachverhalte der unmittelbaren Umwelt des Kindes, Grundlegung von Einsichten und

Einstellungen, sowie eine allmähliche Erweiterung des Verhaltens, des Wissens und Könnens sowie der

Lern- und Arbeitsweisen in diesem Bereich auf Grund eigener Erfahrungen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen

– ausgehend vom natürlichen Neugierverhalten zunehmend zum Klären, Deuten und Handeln in

ihrer sozialen und gegenständlichen Umwelt angeregt werden,

– ihre eigenen Lernerfahrungen durch neue Arbeitsweisen erweitern,

– Entwicklungsrückstände im Erfassen der sozialen und gegenständlichen Umwelt verringern bzw.

aufholen,

– zunehmend befähigt werden, Umwelteindrücke und Erfahrungen zu verbalisieren.

Die verbindliche Übung Sachbegegnung nimmt ihre Inhalte aus folgenden Erfahrungs- und Lernbereichen

– Gemeinschaft

– Natur

– Raum

– Zeit

– Wirtschaft

– Technik

Lehrstoff

Bei der Auswahl der Lehrstoffe sind Themenbereiche aufzugreifen, die bereichs- und fachübergreifendes

Lernen zulassen.

Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft

Orientierung im neuen Lebensraum In kontaktbehaglicher Atmosphäre einander vorstellen und

kennen lernen

Die Klasse als neue Gemeinschaft akzeptieren

Zusammenleben Spiel- und Arbeitsregeln finden und einhalten

Die Gemeinschaft mitgestalten

Arbeiten gemeinsam ausführen

Umgangsformen beachten (einander helfen, zuhören, aufeinander

Rücksicht nehmen, …)

Schule als Gemeinschaft Andere Personen bzw. andere Klassen im Schulhaus kennen

lernen

An der Schulgemeinschaft mitwirken

Die Familie als Lebensgemeinschaft Das Zusammenleben in der Familie

Familienmitglieder

Gleichberechtigung von Frau und Mann, Aufgabenteilung

Liebe und Partnerschaft

Wenn ein Baby kommt (Schwangerschaft, Geburt, Säuglingsalter,

…)

Erfahrungs- und Lernbereich Natur

Begegnung mit Tieren und Pflanzen um

uns

Kinder betreuen Tiere und Pflanzen und berichten darüber

(Tiere und Pflanzen in der Wohnung, in der Klasse, …)

Tiere und Pflanzen, die wir beobachtet haben (im Park, im

Wald, auf der Wiese, am Wasser, …)

Gemeinsame Merkmale und Unterschiede finden (zB Tiere

mit Fell; Tiere, die schwimmen können usw.)

Tiere und Pflanzen bringen Freude, aber auch Gefahren

(sachgemäßer Umgang mit Tieren, gefährliche Tiere bzw.

Pflanzen, …)

Naturerscheinungen Beobachtungen und einfache Versuche machen

Tageszeiten (Tag, Nacht)

Himmelskörper

Wetter

Jahreszeiten

Natur- und Umweltschutz Zum Natur- und Umweltschutz beitragen (Abfall richtig

trennen; Energie sparen)

Kind und Gesundheit

Der eigene Körper Körperteile benennen, Sinneseindrücke bewusst erleben

Regelmäßige Körperpflege/Zahnpflege

Bewegung und Sport

Freude und Wohlbefinden

Ernährung Vom Essen und Trinken (vielseitige Ernährung, Flüssigkeitsbedarf,

…)

Richtiger Umgang mit Lebensmitteln (Sauberkeit, Frische)

Gefahren für unsere Gesundheit Umgang mit technischen Geräten, mit elektrischem Strom;

mit Medikamenten; Reinigungsmitteln; mit alkoholischen

Getränken, …)

Krank sein Von verschiedenen Krankheiten

Ärztin bzw. Arzt, Zahnärztin bzw. Zahnarzt, Krankenhaus, …

Abbau übertriebener Ängste Wovor wir Angst haben

Verhalten in Situationen, die Kindern Angst machen

Erfahrungs- und Lernbereich Raum

Orientierung

– in der neuen Umgebung

Einrichtung der Klasse (Bezeichnung, Lage und Funktion der

Einrichtungsgegenstände)

Räumlichkeiten der Schule (deren Lage und Funktion)

Orientierungsspiele und -aufgaben in Klasse und Schule

– auf dem Schulweg Orientierungsgesichtspunkte finden und beschreiben

Wege beschreiben

(Querverbindungen zur Verkehrserziehung herstellen)

Raumlagebegriffe und Raumlagebeziehungen

Links, rechts, oben, unten, … (Querverbindungen zur Mathematischen

Früherziehung herstellen)

Arbeit mit Modellen Räumliche Gegebenheiten mit Bausteinen darstellen

Selbst hergestellte Modelle verwenden (Einrichtung der

Klasse planen; mein Wunschzimmer; …)

Erfahrungs- und Lernbereich Zeit

Tagesablauf erfassen Den Tagesablauf gliedern (am Morgen; am Nachmittag; in

der Klasse; in den Ferien; … )

Zeitliche Begriffe wie heute, gestern, morgen, … verwenden

Die Uhr Verschiedene Uhren

Erkennen der Uhrzeit vorbereiten (Stunden, halbe Stunde,

…)

Größere Zeitabschnitte Wochenablauf, Wochentage, Jahreszeiten,

Gliedern des Jahres durch Feste und Feiern

Erinnerungen Sich an Kindergartenzeit, an Geburtstage, Feste, Ereignisse

erinnern …

Woran sich andere Menschen erinnern (Großeltern, Eltern,

Verwandte, Bekannte)

Viele Dinge sahen früher anders aus (Spielsachen, Kleidung,

Fahrzeuge, Wohnung)

Erfahrungs- und Lernbereich Wirtschaft

Die Familie als Wirtschaftsgemeinschaft

Wirtschaften in der Familie (Zusammenhang Arbeit – Verdienst

– Geld ausgeben)

Dinge, die wir zum täglichen Leben brauchen (Lebensmittel,

Kleidung, …)

Unterschiedliche Wohn- und Lebensbedingungen

Wünsche und Wunscherfüllung

Arbeit und Arbeitsstätten Arbeit der Eltern

Ausgewählte Berufe und Arbeitsstätten kennen lernen (zB

Polizistin bzw. Polizist, Ärztin bzw. Arzt, Handwerksberufe;

Post, Feuerwehr, …)

Erstes Kennen lernen der Arbeitswelt

Erfahrungs- und Lernbereich Technik

Wie Dinge funktionieren Funktionsweise ausgewählter Geräte und Maschinen aus der

Umgebung des Kindes kennen lernen (Haushaltsgeräte,

Taschenlampe, Rad, …)

Gefahren der Technik Sachgemäßer, sicherer Umgang mit einfachen Geräten

Handhabung von Werkzeug

Umgang mit elektrischem Strom (zB Steckdose, elektrische

Geräte, Spielsachen, PC …)

Medien informieren und unterhalten Bewusstes Ansehen bzw. Anhören von Fernseh-, Rundfunksendungen,

CD, Kassetten, Videos, …

Spiele und Lernen mit dem Computer

Gefahren der Medien Anbahnen einer kritischen Haltung beim Gebrauch der

Medien

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht geht von den sehr unterschiedlichen Lebens- und Lernerfahrungen der Kinder aus,

hebt sie ins Bewusstsein, verdeutlicht, klärt bzw. ordnet sie und erweitert sie durch neue Erfahrungen und

Einsichten.

Dabei ist auf die Weckung und Pflege der Motivation, auf die Förderung der Wahrnehmungs- und

Handlungsfähigkeit, auf das soziale Lernen, auf die Erweiterung des Sprachgebrauchs sowie auf das

Gewinnen und Sichern von Grundeinsichten und -einstellungen besonderer Wert zu legen. In diesem

Zusammenhang sind die zahlreichen Möglichkeiten des Beobachtens, Vergleichens und Erprobens zu

konkreten Sachverhalten in und außerhalb der Klasse zu nützen.“

11. In Anlage A sechster Teil lautet die verbindliche Übung Sprache und Sprechen samt Überschrift

„Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben

Bildungs- und Lehraufgabe

Diese verbindliche Übung gliedert sich in „Sprache und Sprechen“ und „Vorbereitung auf Lesen und

Schreiben“.

Bei „Sprache und Sprechen“ geht es im Einzelnen darum,

– die Erweiterung der Sprachfähigkeit der Kinder behutsam zu fördern,

– zu einer adäquaten Verwendung der Standardsprache hinzuführen – ausgehend von der

individuellen Sprache des Kindes,

– die verfügbaren sprachlichen Mittel der Kinder zu üben, zu erweitern und als Verständigungsmittel

zunehmend besser und sicherer einsetzen zu lernen,

– den kreativen Umgang mit Sprache zu fördern,

– im Gebrauch der Sprache eine gewisse Sicherheit und Selbstständigkeit zu erreichen und

– die Erlebnis- und Ausdrucksfähigkeit durch die Begegnung mit Literatur anzuregen, das

Verständnis für die Umwelt anzubahnen und das schöpferische Denken zu fördern.

„Vorbereitung auf Lesen und Schreiben“ hat die Aufgabe, sowohl die individuelle Motivation zum

Lesen und Schreiben anzubahnen, zu entwickeln und zu fördern als auch die Grundleistungen für das

Erlernen des Lesens und Schreibens zu sichern und dient der Sicherung des Wechsels nach § 17 Abs. 5

Schulunterrichtsgesetz.

Lehrstoff

Situationsbezogenes Sprachhandeln

Alltagssituationen sprachlich

bewältigen, zB Auskunft geben

Kinder informieren (zB in Frage-und-Antwort-Spielen)

– über die eigene Person, über andere Personen

– über Tiere, Gegenstände

– über Sachverhalte (Situationen in der Schule, am Schulweg,

in der Sachbegegnung)

Auskunft einholen Kinder erkundigen sich

– über Personen, Tiere, Sachverhalte

– über Gegenstände (Name, Form, Farbe, Material, Geruch,

Geschmack …)

Jemandem etwas wünschen In verschiedenen Situationen jemandem entsprechende Wünsche

ausdrücken (Wünsche zu Anlässen, zu Ereignissen,

zu Vorhaben …)

Äußern von Bedürfnissen In entsprechenden Handlungssituationen Bedürfnisse ausdrücken

(zur Spielordnung, zur Sitzordnung, zur Raumordnung,

zur Zeiteinteilung …)

Trösten, Helfen, in Schutz nehmen Notsituationen bei Mitschülern erkennen und durch Sprachhandeln

zu lösen versuchen

Grüßen, Bitten, Danken In natürlichen Sprechsituationen

– entsprechende Grußformen kennen lernen und anwenden

(beim Kommen, beim Gehen, zu verschiedenen Tageszeiten

…)

– verschiedene Formen des Bittens und Dankens verwenden

und ausbauen

Erzählen und Zuhören

Erlebtes und Beobachtetes erzählen Den Kindern Gelegenheit geben, Erlebtes zu erzählen

Situationen schaffen, in denen die Kinder einen Vorgang

beobachten und danach beschreiben können (Pflanzen

setzen, Tisch decken …)

Bildgeschichten ordnen und erzählen lassen

Sensibilisierung der Wahrnehmungsfähigkeit

(Kimspiele, „Geschichtenjagd“, …)

Zuhören und Verstehen Die Aufnahmebereitschaft des Kindes wecken und fördern

(geeignete Erzählsituationen schaffen, eventuell Aufmerksamkeitsübungen)

Die Aufnahmefähigkeit des Kindes beachten (Wechsel

zwischen Zuhören und Mitreden, zwischen Stillsitzen und

Mithandeln)

Den Kindern ausreichend Zeit geben, das Gehörte zu

verarbeiten

Gehörtes wiedergeben Über Erzähltes oder Vorgelesenes sprechen (ohne Anspruch

auf Genauigkeit und Vollständigkeit)

Zu Gehörtem Fragen stellen

Miteinander sprechen

Vorformen des Gesprächs In entsprechenden Spielen (Frage-Antwort-Spiele …) das

gegenseitige Kennenlernen, Kontaktnehmen und Ansprechen

ermöglichen

Aufgreifen geeigneter Anlässe für spontane Gespräche

Gespräche aus dem Erfahrungs- und Interessenbereich der

Kinder in der Kleingruppe anregen

Einfache Gesprächsregeln Beim Miteinander-Sprechen Gesprächsregeln kennen lernen

bzw. vereinbaren und sich um deren Einhaltung bemühen,

zB

– den Sprecher ansehen

– dem Sprecher zuhören

– den Sprecher ausreden lassen

– sich zu Wort melden

– den Gesprächspartner mit dem Vornamen anreden

– den Sprecher nicht auslachen, wenn er etwas Unpassendes

sagt

– das Wort weitergeben (Redeketten)

– beim Thema bleiben

Gesprächsformen Hinführen zu Gesprächen (im Kreis, in einer Gruppe, mit

einem Partner)

Bewältigung und Klärung von Emotionen durch Sprache

Eigene Gefühle, Empfindungen und

Emotionen äußern

Spontane sprachliche Äußerungen von Gefühlen, Angst,

Wünschen ermöglichen

Darstellungsspiele und andere Spielformen arrangieren, bei

denen Kinder lernen, Gefühle auszudrücken

Durch Erzählen, Vorlesen, Vorspielen … und mit Hilfe von

Medien Gefühlsäußerungen der Kinder provozieren (im

Spiel lustige, gefährliche ua. Situationen darstellen …)

Gefühle, Empfindungen und Emotionen

anderer verstehen und beschreiben

Dargestellte (zB in Pantomime) bzw. durch Fotos oder Bilder

vermittelte Gefühlszustände (jemand ist fröhlich, zornig,

traurig, übermütig …) besprechen und deuten

Emotionen bewältigen Für Situationen emotionaler Not (Angst vor dem Alleinsein …)

Lösungsmöglichkeiten finden und besprechen

Spiele zum sozialen Lernen (Helferspiele …) und Situationsdarstellungen

in Kinderbüchern als Lerngelegenheiten

zur Bewältigung von Emotionen anbieten

Erweiterung der Sprachfähigkeit

Die individuelle Sprache des Kindes

akzeptieren

Grundlage für alle weiterführenden Maßnahmen ist, dass die

individuellen Sprachäußerungen des Kindes zunächst

angenommen werden

Hinführen zur Standardsprache Unter besonderer Berücksichtigung der mundartlichen Ausdrucksformen

Üben von Modellsätzen in spielerischer

Form

Memorieren von kurzen Texten (Sprüche, Lieder, alltagssprachliche

Texte …)

Sprachgehemmten Kindern entsprechende Hilfen anbieten

(gemeinsames Sprechen, Reim und Rhythmus ausnützen)

Gemeinsames Sprechen vorgeformter Texte (Reime, Sprüche,

einfache Kindergedichte …)

Erweiterung des Wortschatzes

(Begriffsbildung)

Benennen von Personen, Tieren, Pflanzen, Gegenständen und

Tätigkeiten in Situationen, in denen das Kind die

Wortbedeutung konkret erfahren kann

Benennen, Beschreiben und Vergleichen von Wahrgenommenem

(Gesehenes, Gehörtes …) in möglichst lebensnahen

Situationen

Finden einfacher Oberbegriffe Ordnungsübungen zum Finden einfacher Oberbegriffe

Deutliches Sprechen

Artikuliertes Sprechen Individuelle Hilfen für das richtige Bilden von Lauten

anbieten

Schwierige Lautverbindungen üben (Pfl …)

Übungen im artikulierten Sprechen von Wörtern (Flüstersprache,

verschiedene Tonhöhen, langsam, schnell, tonlos

artikulieren …)

Spielerische Umgang mit geeigneten Reimen (Zungenbrecher,

Schnellsprechübungen …)

Unterscheiden von Lauten Übungen zum Unterscheiden von Lauten

Wörtern mit gleichem Anlaut, Inlaut und allenfalls Auslaut

Ähnlich klingende Wörter und Reimwörter suchen

Erlebnishafte Lautbegegnungen in spielerischer Form (bekannte

Lieder auf la la singen, Sätze in der „a-Sprache“,

„u-Sprache“ … sprechen)

Erster Umgang mit Literatur

Zum Umgang mit Literatur motivieren Bilderbücher anbieten, die Unbekanntes beinhalten (wie

Kinder in anderen Ländern leben …)

Bilderbücher, Geschichten und Gedichte im Zusammenhang

mit aktuellen Erlebnissen der Kinder anbieten (Geburtstag,

Streit …)

Bilder aus Büchern anbieten

Eigene Bücher der Schüler mit einbeziehen

Allmählich eine eigene Bibliothek für die Klasse zusammenstellen

Bilderbücher für einige Zeit nach Hause entlehnen

Wahrnehmung

– Anregung und Differenzierung der

optischen Wahrnehmung

Vertieftes und wiederholtes Betrachten von Illustrationen

verschiedener Stilrichtungen; ausgehend von Abbildungen,

die deutlich dargestellt und leicht zu überblicken

sind, bis zu Bildern, die eine Fülle an Details zeigen

– Anregung und Differenzierung der

akustischen Wahrnehmungen

Wiederholtes und deutliches Anbieten (Erzählen, Vorlesen

…) von Bilderbuchtexten, Geschichten, Märchen,

Reimen und Gedichten

– Anregung der Aufmerksamkeit, der

Konzentration und des Gedächtnisses

Wiederholtes Sich-Erinnern an Vorgelesenes und Betrachtetes

Verarbeiten der Eindrücke durch Erzählen, im Rollenspiel,

im bildnerischen Gestalten …

Erweiterung des Wissens

– Erkennen von Zusammenhängen in

sachlichen und mitmenschlichen

Bereichen

Bilder und Geschichten darbieten, die sachlich richtige

Informationen über den Menschen, die Natur, die Technik,

die Arbeitswelt, das Leben in fernen Ländern geben

Bilder, Geschichten und Märchen, die dem Kind mitmenschliche

Beziehungen einsichtig machen

Sprachfähigkeit

– Erweiterung des Wortschatzes und

der Begriffe

Bilderbücher, Geschichten, Märchen, Gedichte mit differenzierter

Sprache und anschaulichen Begriffen anbieten

– Anregung der sprachlichen

Ausdrucksfähigkeit

Lustbetonte Frage-und-Antwort-Passagen aus Bilderbüchern,

Bilderbuch- oder Märchenthemen im Rollenspiel oder

Handpuppenspiel darstellen

Bildergeschichten in Worte kleiden lassen

Bilderbuchgeschichten und Märchen mit eigenen Worten

wiedergeben …

– Förderung des Sprachverständnisses

(Wortbedeutung, Wortklang,

Rhythmus, Sinnzusammenhang …)

Gedichte zu verschiedenen Themen, Festen, Stimmungen

anbieten; lautmalende Volksreime, kurze Gedichte, Abzählreime,

… lernen; über das Gehörte sprechen, etwa

„Was hat mir besonders gut gefallen?“; …

– Kreativer und kritischer Umgang mit

der Sprache

Reimspiele, Laut- und Wortverdrehspiele, Zungenbrecher,

lautmalende Wörter, Zaubersprüche, Werbesprüche anbieten

und selbst erfinden lassen …

Fantasie und Gestaltungsfreude

– Bei Problemstellungen nach

verschiedenen Lösungsmöglichkeiten

suchen

Beim Erzählen einer Geschichte oder eines Märchens an

einem bestimmten Punkt abbrechen und die Kinder

weitererzählen lassen

Geschichten mit offenem Schluss anbieten

Einen gegebenen Schluss verändern

– Sich eine literarische Figur, eine

Szene, einen Handlungszusammenhang

vorstellen können

Immer wieder Geschichten und Märchen erzählen, welche

die Kinder dazu anregen, sich den Ort der Handlung, die

Figuren und die Ereignisse in der Phantasie vorzustellen

– Sich etwas Neues vorstellen können,

das es in der Realität nicht gibt

Kurze Geschichten und Fantasiefiguren selbst erfinden lassen

– Bilderbuchgeschichten, Märchen oder

selbsterfundene Geschichten und

Figuren zeichnen und gestalten

Gestaltungsmöglichkeiten bieten sich an im Rollenspiel, mit

Handpuppen, Aufstellfiguren, Bau- und Konstruktionsmaterial,

Knetmasse, Malmaterialien …

Soziales und emotionales Verhalten

– Sensibilisieren für soziale Probleme

– Modelle für soziales Verhalten

kennen lernen und kritisch betrachten

Aufgreifen von problematischen Situationen in der Klasse,

Probleme bewusst machen, Lösungsstrategien entwickeln

Bilderbücher, Geschichten und Märchen anbieten, die zeigen,

wie Kinder und Erwachsene sich in verschiedenen

Lebenssituationen verhalten. Mit den Kindern über diese

Verhaltensmodelle sprechen, einzelne Verhaltensweisen

bewusst machen, kritisch betrachten

– Gefühle und Probleme durch

Identifikation mit den literarischen

Figuren nachempfinden

Über die Gefühle und Probleme der literarischen Figuren

sprechen und mit eigenen Emotionen vergleichen. Auf die

individuellen Probleme und Gefühle der Kinder eingehen

und ihnen beim Bewusstmachen und Bewältigen ihrer

Gefühle helfen

– Verständnis für aktuelle

gesellschaftliche Probleme gewinnen

Bilderbücher anbieten, die Probleme, wie Umweltschutz,

Kritik an den Konsumgewohnheiten, Friedenserziehung

… behandeln. Mit den Kindern über diese

Probleme sprechen und im Rollenspiel verarbeiten

– Verständnis für Werte fördern Bilderbuchgeschichten und Märchen auswählen, die Werte,

wie das Recht auf Anerkennung der eigenen Individualität,

Toleranz und Achtung anderen Menschen gegenüber

anbieten

Lieblingsbücher mitbringen und darüber sprechen, was daran

so gut gefällt

Lernfreude und Bildungswillen

– Lernen, die eigenen Interessen und

Fragen auch durch Literatur zu

befriedigen

Zur Beantwortung von Fragen und Problemen Bilderbücher

und Bilderlexika bereitstellen

Anhand von Bilderbüchern einen Lehrausgang vorbereiten

zB Feuerwehr, Bäcker …

Erlebnisse und Fragen, die sich nach einem Ausgang

ergeben, mit Hilfe von Bilderbüchern klären und

verarbeiten

Die Klassenbücherei allmählich vervollständigen und sie

gemeinsam mit den Kindern nach Themen ordnen

Einen Besuch in einer Bibliothek, in einer Buchhandlung

machen

Kreativer Umgang mit Sprache

Namen und Begriffe finden und

erfinden

Kindliche Begriffsbildung annehmen und anregen

Mit Sprache spielerisch umgehen Wortspielereien und Reimbasteleien anbieten und anregen

Geschichten erfinden und ändern Fantasiegeschichten ausdenken (realitätsnah und irreal)

Zu einfachen, kurzen Geschichten einen Schluss finden

Vorbereitung des Lesens

Interesse am Lesen wecken und

entwickeln

Erfahren, dass Zeichen Bedeutung haben

Deuten und Übersetzen von Zeichen aus der Umwelt des

Kindes

Freude am Umgang mit Literatur (Bilderbücher; vergleiche

auch den einschlägigen Teilbereich)

Akustische Gliederungs- und Merkfähigkeit

Akustische Signale und Geräusche erkennen, deuten, unterscheiden

und lokalisieren

Akustische Eigenschaften wie laut – leise, hoch – tief, hell –

dunkel erkennen und spielerisch anwenden

Erleben, dass Sprache gegliedert ist (Sätze, Wörter)

Ähnlich klingende Wörter voneinander unterscheiden und

später akustisch wieder erkennen (zB Tasche – Masche,

Hand – Hund)

Akustisch dargebotene Reime nachsprechen und wiedergeben

Reimwörter erkennen und bilden

Gleiche Wortanfänge und Wortenden erkennen (zB Hase –

Hafen, Dose – Hose)

Einen vorgegebenen Laut im Wort erkennen

Die Position eines vorgegebenen Lautes im An-, In- und

Auslaut erkennen (nicht bei Auslautverhärtung, zB Hand,

Korb, Tag)

Einfache Wörter in Laute zerlegen und die Anzahl der Laute

feststellen

Erkennen, dass sich die Bedeutung des Wortes durch

Hinzufügen, Weglassen bzw. Austauschen (zB ein – dein;

Maus – aus; Maus – Haus) ändert

Einfache Wörter „zusammenbauen“, auch aus vorgegebenem

Lautbestand

Visuelle Gliederungs- und

Merkfähigkeit

Formen, Formmerkmale und Größenunterschiede (an Gegenständen,

an Bildern, mit Lernspielen …) erfassen und

wieder erkennen

Symbolcharakter von Zeichen Verstehen, Verwenden und Bilden von symbolischen Darstellungen

(Symbolformen für Gegenstände, Sachverhalte,

Tätigkeiten, Symbolreihen für Handlungsabläufe …)

Vorhandene Motivation zum

Lesenlernen nutzen

Zur individuellen Sicherung und Förderung der Grundvoraussetzungen

und für einen beabsichtigten Wechsel von

Schulstufen findet Lehrplanteil „Erstlesen“ (Grundleistungen)

der Grundstufe I Anwendung

Grundlegende Begriffe Vor allem Raumordnungsbegriffe, wie links, rechts, oben,

unten, zwischen, erwerben

Vorbereitung des Schreibens

Interesse am Schreiben wecken und

entwickeln

Freude am grafischen Gestalten

Freude am Nachahmen von grafischen Formen

Erlebnisse erzählen und aufzeichnen („Schreibzeichnen“);

grafisches Gestalten auch in Verbindung mit Musik

Grob- und feinmotorische Übungen Lockerungsübungen, insbesondere für die Schulter-, Arm-,

Hand- und Fingermuskulatur, beidhändig, Fingerspiele …

Sensibilität für Bewegungsrichtung und Bewegungsrhythmus

entwickeln

Kräftigungsübungen für die Hand- und Fingermuskulatur

(Kneten, Falten, Formen, Biegen, Reißen …)

Schulung der Auge-Hand-Koordination Vorgegebene einfache und zusammenhängende Bewegungsabläufe

übernehmen und nachvollziehen

Vorgegebene rhythmische Bewegungsreihen übernehmen

und nachvollziehen

Schreibhaltung; verschiedene Schreibgeräte,

Schreibmaterialien gebrauchen

Hilfen und Hinweise zur Körper- und Handhaltung

Erfahrung im Umgang mit verschiedenen Schreibgeräten,

auch auf unterschiedlichen Schreibflächen, sammeln

Orientierung auf Schreibflächen Grunderfahrung auf verschiedenen Schreibflächen erwerben

(oben – unten, links – rechts, Mitte …)

Zeilenführung

Abstände

Formelemente der Schrift Zunächst ausgehend vom kindlichen Formerleben verschiedene

Formelemente wie Kreis, Quadrat, Dreieck, Strich

(waagrecht, senkrecht), Oval, Spitze, Girlande, Schleife

nachbilden und kreativ gestalten

Symbolverständnis vorbereiten Einfache Symbole erfinden, grafisch festhalten und deuten

Vorhandene Motivation zum

Schreibenlernen nutzen

Zur individuellen Sicherung und Förderung der Grundvoraussetzungen

und für einen beabsichtigten Wechsel

von Schulstufen findet Lehrplanteil „Erstlesen“ (Grundleistungen)

der Grundstufe I Anwendung

Didaktische Grundsätze

Alles sprachliche Lernen auf diese Schulstufe geht von den individuellen sprachlichen Vorerfahrungen

der Kinder aus. Differenzierte und gezielte Förderung der kindlichen Sprachentwicklung

versteht sich als Erweiterung der Sprachfähigkeit durch vielfältige Anregungen zum Sprachhandeln und

behutsame Anleitung zum richtigen Sprachgebrauch.

Grundhaltung in allen sprachlichen Lernsituationen sollte es sein, das Vertrauen des Kindes in seine

eigene Sprachfähigkeit zu stärken bzw. zu wecken. Keinesfalls soll die Hinführung zu den Formen der

Standardsprache unter Leistungsdruck erfolgen und dadurch sprachliche Hemmungen hervorrufen. Alle

Lernsituationen, die auf Richtigkeit des Sprachgebrauches zielen, sollten mechanisierende Übungsformen

möglichst vermeiden.

Der Lehrersprache kommt auf der Vorschulstufe grundlegende Bedeutung zu. Die Lehrerin bzw. der

Lehrer muss beim Sprechen berücksichtigen, dass die Sprechmuster die kindliche Sprachentwicklung

anregen sollen, die sprachlichen Äußerungen müssen aber auch dem Sprachverständnis der Kinder

entsprechen.

Da Sprache für den Menschen vor allem in Handlungssituationen bedeutsam wird, sich ihm dort als

Orientierungs-, Verständigungs- und Denkhilfe erweist, muss besonderes Gewicht auf das situationsbezogene

Sprachhandeln gelegt werden.

Solche Lernanlässe (Sprachlernsituationen) beziehen sich auf gegenwärtige und künftige Lebenssituationen

(Alltagssituationen). Als didaktische Möglichkeiten bieten sich der Lehrerin bzw. dem Lehrer

das Aufgreifen von geeigneten Situationen aus dem Schulalltag (spontane Sprechsituationen) und das

Herbeiführen gezielter Sprachhandlungssituationen (angeregte Sprechsituationen).

„Vorbereitung auf Lesen und Schreiben“ stellt keineswegs die Vorwegnahme eines systematischen

Lese- und Schreiblehrganges dar. Wohl aber sollen individuelle Entwicklungen in dieser Richtung

verstärkt und gefördert werden, um einen kontinuierlichen und leichteren Übergang zu den weiterführenden

Lehrplaninhalten aus der 1. Schulstufe des Pflichtgegenstandes „Deutsch, Lesen, Schreiben“ zu

gewährleisten. Dieser fließende Übergang erfolgt individuell und ist während des ganzen Unterrichtsjahres

möglich.“

12. In Anlage A sechster Teil lautet die verbindliche Übung Mathematische Früherziehung samt Überschrift

„Mathematische Früherziehung

Bildungs- und Lehraufgabe

Aufgabe der Mathematischen Früherziehung ist es, die Kinder in grundlegende Fähigkeiten,

Fertigkeiten und Einstellungen einzuführen, die ein bewusstes Erfassen der Umwelt ermöglichen und in

das begriffliche Vorfeld der Mathematik einmünden.

Mathematische Früherziehung ist Hinführen auf mathematisches Handeln und Denken.

Folgende grundlegende Zielbereiche aus der kognitiven und der sozioemotionalen Dimension sind

anzustreben

– Anbahnung einfacher mathematischer Denkweisen

Feststellen von Eigenschaften, Unterscheiden, Vergleichen

Ordnen, Zuordnen, Zusammenfassen, Klassifizieren

Herstellen von Beziehungen

Symbolisieren, Abstrahieren

Verallgemeinern

– Förderung des Denkens in handlungsorientierten Lernsituationen

– Entwicklung sachbezogenen Sprechens

– Anregung eigenständigen Problemlöseverhaltens

– Förderung der Kreativität

– Förderung der Bereitschaft zu kooperativen Verhalten

– Anregung spontaner Aktivitäten

Lehrstoff

Vertrautwerden mit Eigenschaften von Gegenständen

Erfahren der Beschaffenheit

– Größe (groß, klein)

– Farbe (Grundfarben; hell, dunkel)

– Form (eckig, rund; spitz, stumpf)

– Masse (schwer, leicht)

– Oberfläche (rau, glatt)

– Material (Werkstoff)

Freies Auseinandersetzen mit Gegenständen im Klassenraum,

aus dem Umweltbereich des Kindes, mit Naturmaterial

und strukturiertem Material

Übungen zur Wahrnehmungsdifferenzierung (Greifen, Tasten,

Fühlen, Betrachten, Beobachten usw.)

Förderung der Fähigkeit, die Aufmerksamkeit auf bestimmte

Eigenschaften eines Gegenstandes – unabhängig vom

emotionalen Gehalt – zu richten

Übungen zum eigenständigen Erklären der Beschaffenheit,

zum Benennen der Gegenstände, zum Beschreiben der

Eigenschaften

Erproben der Materialeigenschaften

durch Hantieren

Vielfältiger Umgang mit Naturmaterial, Bausteinen, verschiedenen

Werkstoffen, wertlosem Material …. zur Steigerung

des kreativen Verhaltens und der experimentellen

Neugier, ohne und mit Werkerklärung (Bauen, Stapeln,

Legen, Formen, Reißen, Schneiden, Kleben, Fädeln,

Knoten, Stecken, Schrauben, Einfüllen, Umfüllen, …)

Vertrautwerden mit dem Raum/Raumerleben

Erleben des Raums

– Platz

– Nähe, Ferne

– Abstand

Bewegungsaufgaben, wie Platz suchen, wieder finden, nahe

herangehen/weit weggehen, den Raum unter Rücksichtnahme

auf andere ausnützen, Abstände zu anderen bzw. zu

Gegenständen herstellen und einhalten

Erfahren der Raumlage

– oben, unten

– neben; links, rechts

– vorne, hinten

– innen, außen

Übungen zur Wahrnehmung der räumlichen Position und zur

Sicherung einfacher Raumlagebegriffe

Herstellen von Lagebeziehungen der Gegenstände zum

eigenen Körper

Bewusstwerden von links und rechts am eigenen Körper

Erfahren der Eigenschaften von

Körpern

Freies Auseinandersetzen und kreatives Gestalten (Bauen,

Stapeln, Legen, Einfüllen, Formen, Reißen, Schneiden,

Falten, Kleben …) mit Materialien aus dem Umweltbereich

des Kindes (Naturmaterial, Knetmasse, wertloses

Material und Bausteine, Würfel, Stäbe, Bälle, Perlen,

Legeplättchen, strukturiertes Material, Steckspiele, Baukästen,

didaktische Spiele)

Übungen zur Wahrnehmungsdifferenzierung (Greifen, Tasten,

Fühlen …)

Geometrische Eigenschaften

– rund

– eckig

Übungen zum eigenständigen Erklären, Benennen und Beschreiben

der Eigenschaften rund (kugelrund, walzenförmig;

kreisrund), eckig (würfelförmig, viereckig, dreieckig)

Anerkennen kindlicher Formulierungen

Handelnder Umgang mit Gegenständen zur Anbahnung mathematischen Denkens

Naives Zuordnen

– gleiche Dinge finden

– zusammengehörige Dinge finden

– Paare finden

– Gegensatzpaare finden

Aufgabenstellung aus dem Aufforderungscharakter des

Materials nach selbst gefundenen oder vorgegebenen

Regeln mit allmählich steigenden Anforderungen (Dinge

aus dem Umweltbereich des Kindes; selbst hergestelltes

Material; didaktische Spiele, wie Lotto, Memory, …)

Förderung des eigenständigen Verbalisierens der beim

Hantieren gewonnenen Einsichten

Reihen

– Bilden von Reihen

– Auffassen und Fortsetzen

Üben des Erkennens und Einhaltens einfacher Regeln beim

Legen, Stecken, Fädeln, Stapeln (Naturmaterial, Bausteine,

Legeplättchen, Steckmaterialien, Perlen …)

Sortieren

– nach Eigenschaften

– nach Oberbegriffen

Dinge nach eigenen Vorstellungen und vorgegebenen Gesichtspunkten

ordnen

Schätzen der Mächtigkeit der geordneten Dinge (viel, wenig;

mehr, weniger) zur Förderung des unbestimmten Zahlbegriffs

Gruppieren

– Zweiergruppen

– Dreiergruppen

– Vierergruppen

Hantieren mit Naturmaterialien, Bausteinen, teilstrukturiertem

Material, … in verschiedenen Anordnungen zur

Förderung der Simultan- bzw. Gestaltauffassung

– durch Angabe der Eigenschaft

– durch Zuordnen zu Oberbegriffen

– durch Zuordnen zu Symbolen für

einen Oberbegriff bzw. die

Eigenschaft

Sammeln, Aufsuchen, Aneinanderfügen von Dingen aus der

Umwelt des Kindes und den vorhandenen Arbeitsmitteln

nach einem vorgegebenen Kriterium und Zusammenfassen

durch Verwendung von Reifen, Behältern, Mengenseilen …

Förderung des Symbolverständnisses durch gemeinsames

Erarbeiten von Symbolen und Verwendung von selbst

hergestellten Merkmalkärtchen

Eigenständiges Auffinden und Verbalisieren von Kriterien

zur Gruppierung

Feststellen der Zugehörigkeit/Nichtzugehörigkeit

Handelnder Umgang mit elementaren Raumformen/Raumerleben

Raumlagebeziehungen Herstellen von Lagebeziehungen – von Gegenständen bzw.

Personen zueinander (zB vor mir; unter dem Tisch; links

und rechts)

Richtungen Bewegungsübungen im Raum/Hantieren mit Gegenständen,

auch mit Verwendung optischer/akustischer Signale

Aktive sprachliche Anwendung der gewonnenen Begriffe

Relationen Körper einander gegenüberstellen und ihre Eigenschaften

vergleichen (Bausteine, strukturiertes Material, Materialien

aus dem Umweltbereich des Kindes mit annähernd

geometrischer Form)

Übungen zum Verbalisieren der gewonnenen Einsichten

Aufsuchen von Gegensatzpaaren

– Raumlage

– Eigenschaften

Gegenüberstellen von Dingen mit deutlich unterschiedlicher

Raumlage/mit stark unterschiedlichen Eigenschaften zur

Sicherung der Raumlage- und Eigenschaftsbegriffe und

ihrer Bezeichnungen

Erleben der Relativität von

Eigenschaften

Gegenüberstellen von Dingen mit unterschiedlichen Eigenschaften

(ein und derselbe Gegenstand kann zB

größer/kleiner sein als der jeweilige Vergleichsgegenstand)

Gestalten raumhafter Gebilde aus

geometrischen Grundformen

Aufgabengebundenes Bauen mit Bausteinen, Würfeln,

Stäben usw. bzw. mit Materialien aus dem Umweltbereich

des Kindes, deren Form annähernd einem geometrischen

Körper entspricht (zB Verpackungen)

Förderung des Denkens durch eigenständiges Finden von

Lösungen und Lösungsvarianten

Anwenden der gefundenen Lösungsmöglichkeiten beim

Hantieren mit anderen Materialien

Nachbauen mit Regelveränderung

Eigenständiges Entwickeln von Regeln

Reihen von Körpern unter einem

Ordnungsgesichtspunkt

Unter Berücksichtigung der Eigenschaften bestimmte Anordnungen

von Körpern nach Regeln (nach der Größe, Dicke

usw.) herstellen

Erfahren der Symmetrie Bauen und Legen mit teilstrukturiertem Material (Bausteine,

Legeplättchen …)

Spiegelsymmetrische Gebilde mit einer

Achse

Falten und Schneiden einfacher symmetrischer Figuren

Untersuchen von Mengen

Auffassen von Mengen

– durch Angabe der mengenbildenden

Eigenschaften

– durch Angabe des Oberbegriffes

Anwenden der beim handelnden Umgang mit Mengen

erworbenen Erkenntnisse

Übungen zum eigenständigen Erklären der zur Mengenbildung

angewandten Kriterien (mengenbildende Merkmale)

Anbahnung der Abstraktion durch Verwendung bildhaften

Materials, durch Verwendung von Diagrammen und

Rastern

Versuch der bildhaften Wiedergabe gewonnener Einsichten

Setzen von Symbolen

– für den Oberbegriff

– für die Eigenschaft

– für die Anzahl (maximal 6)

Ausbau des Symbolverständnisses, behutsame Steigerung des

Abstraktionsniveaus, Verwendung der Ziffern nur im für

die gezielte individuelle Förderung nötigen Ausmaß

(insbesondere dann, wenn der Wechsel in die 1. Schulstufe

geplant ist)

Mächtigkeitsvergleiche durch

eindeutige Zuordnung (gleich viel,

mehr, weniger)

Zunächst Verwendung von Dingen, die eine natürliche

Zuordnung herausfordern (Ei – Eibecher, Tasse – Untertasse,

…)

Sichtbarmachen der Zuordnung durch Anfügen, Anlegen,

Anbinden, Legen von Schnüren, Ziehen von Strichen, …

Bilden bzw. Finden gleich mächtiger

Mengen (bis 4, maximal 6)

Üben des Erkennens der Gleichmächtigkeit (auch bei Änderung

der räumlichen Verteilung der Elemente) zur

Förderung des kardinalen Aspekts

Ordnen von Mengen (bis maximal 6) Sortieren nach Anzahlen

Ordnen der Anzahlen nach steigender/fallender Reihenfolge

Anbahnen der Abstraktion durch Verwendung bildhaften

Materials (Tuchtafelmaterial, bildliche Darstellungen von

Mengen, …)

Untersuchen im räumlichen Bereich/geometrische Grunderfahrungen

Erfahren räumlicher Situationen

– offen, geschlossen

– innen, außen

Aufsuchen konkreter Situationen, Darstellen in Spielsituationen

(Käfig, Zaun, …)

Symbolhafte Darstellung mit Seilen, Schnüren, …

Anwenden der gewonnenen Erfahrungen (Irrgarten bauen,

Irrwege gehen, …)

Auffassen des geometrischen

Formtypus

– Wieder erkennen an Gegenständen

– Identifizieren in verschiedenen Lagen

Erkennen der geometrischen Eigenschaften und Formen an

Gegenständen aus der Umwelt des Kindes

Übungen zum eigenständigen Beschreiben

Erfassen der Struktur in

zusammengesetzten Figuren

Nachbauen und Auslegen von einfachen Vorlagen mit

Teilfiguren (Bausteine, Plättchen, …)

Sichern der gewonnenen Erkenntnisse in didaktischen

Legespielen

Erfahren der Symmetrie Erweitern der Symmetrievorstellungen durch Legen, Falten,

Schneiden

Sichern der gewonnenen Erkenntnisse in didaktischen

Legespielen

Didaktische Grundsätze

Grundvoraussetzungen für die Erfüllung der kompensatorischen Aufgabe der Mathematischen

Früherziehung ist die Berücksichtigung der individuellen Ausgangslage. Unterschiede sind vorwiegend in

folgenden Bereichen zu beobachten

– Wahrnehmungsfähigkeit

– Anschauliches Vorstellungsvermögen

– Denkentwicklung

– Erfahrungen im Umgang mit Materialien

– Fähigkeit, mathematische Sachverhalte sprachlich auszudrücken

– Soziales Verhalten

Grundlage für die Jahresplanung ist die Auswahl der Bildungsinhalte auf Grund der Individuallage

der Kinder.

Die Erarbeitung der Bildungsinhalte des Lehrplans erfolgt in den drei Schritten

– Vertrautwerden

– Handelnder Umgang

– Untersuchen/Ordnen und Sichern von Grunderfahrungen

Die Reihenfolge des Lehrstoffes innerhalb eines Schrittes bedeutet nicht unbedingt eine zeitliche

Aufeinanderfolge.

Damit die mathematische Frühförderung allen Kindern weitgehend gerecht wird, sind differenzierende

Maßnahmen erforderlich.

Das Erarbeiten mathematischer Grunderfahrungen soll von den Kindern durch Handeln in konkreten

Situationen erlebt werden und darf nicht isoliert von anderen Lernbereichen erfolgen.

Die Lernatmosphäre soll frei sein von Leistungsdruck und Zwang, von Überforderung und

Mechanisierung.

Als Lernform bietet sich das Spiel in Kleingruppen-, Partner- und Einzelaktivitäten besonders an.

Das Spiel als handelnde Auseinandersetzung mit der Umwelt schafft Möglichkeiten für entdeckendes

Lernen, in dem mathematische Sachzusammenhänge selbsttätig erfasst werden können. Spielformen wie

Regelspiele, Begriffsspiele, Erkundungsspiele, Planspiele usw. sind besonders geeignet.

Ausreichende Verwendung und Variation der Arbeitsmittel ist eine wesentliche Voraussetzung für

die Einleitung mathematischer Denkprozesse. Sie sollen nicht nur an didaktischen Materialien, sondern

vorerst an Gegenständen der kindlichen Erfahrungswelt entwickelt werden. Es sind solche Arbeitsmaterialien

zu bevorzugen, die dem unterschiedlichen Leistungsvermögen der Kinder gerecht werden und

Lösungen verschiedener Art zulassen.

Didaktische Materialien umfassen

– Homogenes Material (gleiche Form, Größe, Farbe; viele Exemplare): zB Würfel

– Teilstrukturiertes Material (unterschiedliche Form, Größe, Farbe; jeweils mehrere Exemplare): zB

Baukasten

– Strukturiertes Material (unterschiedliche Form, Größe, Farbe; jeweils ein Exemplar): zB logische

Blöcke

Der Einsatz von Arbeitsblättern soll nicht zu früh erfolgen und richtet sich nach den individuellen

Voraussetzungen der Kinder. Arbeitsblätter dienen keinesfalls als Ersatz für konkrete Aktivitäten.“

13. In Anlage A siebenter Teil (Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze

der Pflichtgegenstände der Grundschule und der Volksschuloberstufe) A. GRUNDSCHULE lautet der

Pflichtgegenstand Mathematik samt Überschrift für die Grundstufe I

„Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Mathematikunterricht soll dem Schüler Möglichkeiten geben,

– schöpferisch tätig zu sein;

– rationale Denkprozesse anzubahnen;

– die praktische Nutzbarkeit der Mathematik zu erfahren;

– grundlegende mathematische Techniken zu erwerben.

Schöpferische Fähigkeiten sind durch spielerisches, forschend-entdeckendes und konstruktives Tun

aufzubauen.

Rationale Denkprozesse sind an geistigen Grundtätigkeiten wie Vergleichen, Ordnen, Zuordnen,

Klassifizieren, Abstrahieren, Verallgemeinern, Konkretisieren sowie Analogisieren zu schulen.

Besonderes Gewicht ist auf die Entwicklung des logischen Denkens und des Problemlöseverhaltens zu

legen.

Sachverhalte der Umwelt sind mit Hilfe von Zahlen, Größen und Operationen zu durchdringen,

räumliche Vorstellungen sind aufzubauen. Die Vielfalt der angebotenen kindgemäßen mathematischen

Situationen aus den Bereichen Wirtschaft, Technik und Kultur soll der Schülerin bzw. dem Schüler die

Bedeutung der Mathematik bewusst machen.

Neben dem Erwerb der grundlegenden mathematischen Techniken sind praktische mathematische

Fertigkeiten wie Umgehen mit Zeichengeräten und Messgeräten anzustreben.

Der Unterrichtsgegenstand Mathematik gliedert sich in folgende Teilbereiche

– Aufbau der natürlichen Zahlen

– Rechenoperationen

– Größen

– Geometrie

Auf der Grundstufe II wird diese Gliederung durch das Kapitel „Bruchzahlen“ (im Anschluss an die

Rechenoperationen) erweitert.

Diese Aufgliederung in Teilbereiche verdeutlicht Sachstrukturen und stoffliche Linienführung des

Lehrplanes. Das soll aber keinesfalls zu einer isolierten Behandlung der einzelnen Teilbereiche führen,

sondern deren sinnvolle Vernetzung ist möglichst durchgehend anzustreben.

Lehrstoff

Grundstufe I

Aufbau der natürlichen Zahlen

Als Schwerpunkte bis zum Ende der 2. Schulstufe gelten

– das Sichern des Verständnisses für Zahlen unter Berücksichtigung des Kardinal-, Ordinal-,

Rechen- und Maßzahlaspekts und

– das Erarbeiten des Zahlenraumes bis 100 ausgehend von gesicherten Zahlenräumen.

Entwickeln grundlegender

mathematischer Fähigkeiten

Feststellen von Eigenschaften, Unterscheiden und Vergleichen,

Zuordnen, Ordnen, Zusammenfassen, Klassifizieren

Entwickeln des Zahlbegriffs Gewinnen des Zahlbegriffs im jeweiligen Zahlenraum

einschließlich der Null (zB Zählen, Simultanerfassung)

Auf- und Ausbauen des Zahlenraums

bis 100

Handlungsorientiertes Darstellen und Durchgliedern des

schrittweise zu erarbeitenden Zahlenraumes

Entwickeln von Zahlvorstellungen (zB durch Mächtigkeitsvergleiche,

Ordnen von Zahlen, Bündeln)

Veranschaulichen von Zahlen (zB durch Zahlbilder, Mengendarstellungen,

Zahlenstrahl, symbolische Darstellung)

Orientieren im jeweiligen Zahlenraum: Auf- und Abbauen

von Zahlenreihen, Herstellen von Relationen unter

Verwendung der Symbole =, ≠, <, >

Schaffen des Verständnisses für den dekadischen Aufbau

Lesen und Schreiben von Ziffern bzw. Zahlen, Unterscheiden

von Ziffer und Stellenwert der Ziffer

Operatives Durchforschen von Zahlen: zB Finden von

Nachbarzahlen, additives und multiplikatives Zerlegen

(zB 64 = 60 + 4, 80 = 4 . 20), Vergleichen (auch

Termvergleiche wie 10 + 2 = 2 . 6, 50 > 30 + 10)

Rechenoperationen

Als Schwerpunkte bis zum Ende der 2. Schulstufe gelten

– das Erarbeiten der Operationsbegriffe in engem Zusammenhang mit der Entwicklung des

Zahlenverständnisses;

– Durchführen der Rechenoperationen im additiven und im multiplikativen Bereich ohne und mit

Notation der Rechensätze;

– operatives Üben, zB Tausch-, Nachbar-, Umkehr-, Zerlegungsaufgaben;

– das Gewinnen handlungsorientierter Erfahrungen zur Bedeutung von Rechenregeln und das

Anwenden zunehmend auch als Lösungshilfe;

– das Anwenden der Rechenoperationen in Spiel- und Sachsituationen.

Verstehen der Operationsstrukturen Ausführen von Handlungen, zB Dazugeben, Wegnehmen,

Ergänzen, Vervielfachen, Teilen, Messen, die die Einsicht

in Operationsstrukturen vorbereiten

Herausarbeiten der Operationsstrukturen aus diesen

Handlungen unter Verwendung adäquater Sprechweisen,

wie plus, minus, (ist) gleich, mal, geteilt durch, enthalten

in

Sichern der Einsicht in die Operationsstrukturen über

verschiedene Darstellungsebenen (handelnd, bildhaft,

symbolisch)

Verwenden der entsprechenden Symbole

( +, –, = , ., : )

Rechenoperationen im additiven

Bereich

Gewinnen der additiven Rechenoperationen ohne Zehnerüber-

und Zehnerunterschreitung vorerst im kleineren

Zahlenraum ohne und mit Notation der Rechensätze

Anwenden verschiedener Darstellungsmodelle (zB Zahlenstrahl,

Operatorschreibweise) und Festigen der gewonnenen

Rechenoperationen

Erweitern der additiven Rechenoperationen bei steigendem

Schwierigkeitsgrad mit Zehnerüber- und Zehnerunterschreitung

im größeren Zahlenraum

Erkennen von Zusammenhängen, zB Tausch-, Nachbar-,

Umkehr- und Analogieaufgaben

Überprüfen (Abschätzen, Plausibilität, …) der Ergebnisse

von Rechenoperationen

Vergleichen von Rechenausdrücken unter Verwendung der

Relationszeichen =, ≠, <, >

Rechenoperationen im multiplikativen

Bereich

Sammeln von Grunderfahrungen zu multiplikativen Operationen

im kleineren Zahlenraum nur in Verbindung mit

konkretem Handeln und bildhaftem Darstellen

Anwenden verschiedener Darstellungsmodelle und Festigen

der gewonnenen Rechenoperationen

Vertiefen des Verständnisses für multiplikative Beziehungen

auch unter Verwendung der Null

Erarbeitung des Einmaleins und Einsineins unter Beachtung

von Zusammenhängen wie fortgesetztes Addieren, Verdoppeln,

Halbieren, Vertauschen, Zerlegen, Messen

Operatives Üben, zB Tausch-, Nachbar-, Umkehr-, Zerlegungsaufgaben

Weit gehendes Automatisieren von Grundaufgaben, insbesondere

des kleinen Einmaleins

Überprüfen (Abschätzen, Plausibilität, …) der Ergebnisse

von Rechenoperationen

Vergleichen von Rechenausdrücken unter Verwendung der

Relationszeichen =, ≠, <, >

Spielerisches Umgehen mit Zahlen und

Operationen

Beispielsweise: Bilden von Zahlenfolgen, spielerisches Anbahnen

des Verständnisses von Rechengesetzen, Erkennen

von Zusammenhängen und Rechenvorteilen

Durchführen von Würfelspielen, Wegspielen, Rechenpuzzles,

Zahlenrätseln, Strategiespielen

Operieren nach Spielplänen, Lösen von Magischen Quadraten

Lösen von Sachproblemen

Mathematisieren von Spiel- und

Sachsituationen nur aus dem kindlichen

Erlebnisbereich

Beschreiben von realen oder bildhaft dargestellten Sachsituationen

Zuordnen von Rechenoperationen zu Sachsituationen

Finden von Sachsituationen zu Rechenoperationen

Herausarbeiten mathematischer Strukturen aus einfachen

Texten mit Hilfe stufengemäßer Darstellungsformen, wie

Rollenspiel, Situationsskizzen, Rechenpläne

Errechnen und Überprüfen des Ergebnisses

Formulieren sachlich richtiger Antworten

Größen

Als Schwerpunkte bis zum Ende der 2. Schulstufe gelten

– Begriffsbildung über Vergleichen und Formulieren von Relationen;

– Einsetzen willkürlich gewählter Maßeinheiten zum Messen von Repräsentanten;

– Einführen genormter Maßeinheiten

Größenbereich Länge: Meter (m), Dezimeter (dm), Zentimeter (cm);

Größenbereich Masse: Kilogramm (kg), Dekagramm (dag);

Größenbereich Raum: Liter (l);

Größenbereich Zeit: Sekunde (s), Minute (min), Stunde (h); Tag, Woche, Monat, Jahr;

Größenbereich Geld;

– Anwenden von Größen in Sachsituationen und bei Sachaufgaben zur Vertiefung des Verständnisses

für Größen.

Entwickeln von Vorstellungen zu

Größen

Entdecken auffallender größenbezogener Merkmale (Länge,

Rauminhalt, Geldwert) an Objekten aus dem kindlichen

Erfahrungsbereich

Hantieren mit Repräsentanten für Größen aus Spiel- und

Sachsituationen (zB Stab, Stein, Becher, Tauschobjekt)

Bewusstes Erleben von Zeitabläufen

Herstellen von Relationen durch unmittelbares und mittelbares

Vergleichen auf der Handlungsebene, durch Messen

(mit willkürlich gewählten Maßeinheiten), Zuordnen,

Ordnen

Interpretieren von Mess-Ergebnissen

Einführen und Anwenden von

Maßeinheiten

Anschauliches Einführen der genormten Maßeinheiten

Schaffen von Modellvorstellungen zu Maßeinheiten ohne

Herstellen von Maßbeziehungen

Arbeiten mit Größen in Sachsituationen und Kennen lernen

der Notwendigkeit verschiedener genormter Maßeinheiten

Messgeräte

Herstellen von Maßbeziehungen Erfassen der Maßbeziehungen: m – cm, kg – dag; Geld

Herstellen der Beziehung Tag – Stunde, Woche – Tag, Jahr

– Monat, Minute – Sekunde, Stunde – Minute

Kennenlernen gebräuchlicher Notationen bei der Uhrzeit und

bei Geldbeträgen

Operieren mit Größen Anwenden von Größen in Sachaufgaben

Vergleichen, Ordnen und Messen unter Verwendung der

Maßeinheiten

Feststellen der Größe von Objekten durch Vergleich mit den

Maßeinheiten

Geometrie

Als Schwerpunkte bis zum Ende der 2. Schulstufe gelten

– Beobachten, Ordnen und Strukturieren von räumlichen Beziehungen und von Formen aus der

Erlebniswelt der Kinder;

– Steigern des Orientierungsvermögens;

– Hinführen zum Gebrauch von Zeichengeräten und das Herstellen von Querverbindungen zur

Arbeit mit Größen als integrierender Bestandteil des Unterrichts;

– Lösen von Sachproblemen.

Orientieren im Raum

– Räumliche Positionen und

Lagebeziehungen

Erfahren und Erfassen von Begriffen aus der Erlebniswelt

des Kindes, wie oben, unten, rechts, links, vorne, hinten,

innen, außen; vor/davor, hinter/dahinter, neben/daneben,

über/darüber, unter/darunter, zwischen/dazwischen, rechts

von, links von, oberhalb, unterhalb, außerhalb, innerhalb,

in der Mitte, auf dem Rand

Unterscheiden von Innerem und Rand bei Körpern

(Außenfläche) und Flächen

Umspannen, Umfahren, Umlegen, Umfassen von Körpern

und Flächen

– Richtungen und Richtungsänderungen Richtungen und Richtungsänderungen angeben, Durchführen

von Orientierungsübungen, zB Bewegungsaufträge und

Suchübungen, Wege begehen und (auch aus der

Vorstellung) beschreiben

Erfassen und Beschreiben einfacher geometrischer Figuren

– Untersuchen von Körpern Feststellen der Eigenschaften einfacher Körper durch Bauen,

Bewegen, Begreifen

Verwenden von Begriffen wie spitz, stumpf, eckig, rund;

krumm, gerade; offen, geschlossen

Hantieren mit würfel- und kugelförmigen Körpern aus der

Umwelt des Kindes und Erfassen ihrer Eigenschaften

Aufsuchen solcher Körper

Verwenden der Begriffe kantig, eckig, rund; Kante, Ecke

Gegenstände aus der Umwelt geometrischen Eigenschaften

zuordnen (zB rund: Dose, Flasche, Ball)

Benennen von Würfel und Kugel

Vergleichen von Körpern und Ordnen nach ihren Eigenschaften

Auf- und Abbauen von Körpern (zB mit Bausteinen)

– Untersuchen von Flächen Begrenzungsflächen von Körpern hantierend erfassen und

beschreiben

Sammeln von Erfahrungen zum Begriff Fläche, zB Begreifen,

Ausmalen, Nachfahren, Falten, Schneiden, Auslegen,

…

Aufsuchen und Benennen von viereckigen, dreieckigen und

runden Flächen, Flächen vergleichen und nach ihren

Eigenschaften ordnen

– Spielerische Gestalten mit Körpern

und Flächen

Freies Bauen mit Würfeln, Bausteinen, …

Formen geometrischer Körper (zB mit Knetmasse)

Fortsetzen, Nachlegen, Herstellen, Erfinden geometrischer

Figuren (zB Muster)

Handelndes Entdecken von Symmetrien, Herstellen und

Untersuchen einfacher symmetrischer Figuren (zB Faltschnitte,

jedoch ohne Verwendung einschlägiger Begriffe

wie etwa Symmetrieachse)

Hantieren mit Zeichengeräten Freies und gezieltes Umgehen mit dem Lineal−

Zeichnen gerader Linien in verschiedenen Lagen−

Herstellen von Mustern (zB unter Verwendung von

Karopapier)−

Messen von Längen an konkreten Gegenständen−

Messen von vorgegebenen Strecken−

Zeichnen von Strecken bestimmter Länge

Lösen von Sachproblemen

Durchforschen von Räumen Eigenschaften von Körpern und deren Lage in realitätsnahen

Situationen beschreiben

Wege beschreiben und deren Längen abschätzen

Wegskizzen erstellen

Längen vergleichen, Unterschiede feststellen, messen, addieren

(zB Stäbe, Bänder, Wege)“

15. In Anlage A siebenter Teil wird im Pflichtgegenstand Mathematik nach der Überschrift „Lehrstoff“ in

der Grundstufe II nach der Überschrift „Größen“ in der 3. Schulstufe nach der Wendung „Anwenden von

Größen in Sachaufgaben“ eingefügt

„ – Addieren, Subtrahieren und Ergänzen von dezimalen Geldbeträgen handlungsorientiert anbahnen

und festigen“

16. In Anlage A siebenter Teil wird im Pflichtgegenstand Mathematik nach der Überschrift „Lehrstoff“ in

der Grundstufe II nach der Überschrift „Größen“ in der 4. Schulstufe nach der Wendung „Anwenden von

Größen in Sachaufgaben“ eingefügt

„zB Rechnen mit dezimalen Geldbeträgen

– Addition, Subtraktion

– Multiplikation mit ganzzahligem, allenfalls zweistelligem Multiplikator“

17. In Anlage A siebenter Teil wird im Pflichtgegenstand Mathematik in den didaktischen Grundsätzen

nach der Überschrift „Größen“ nach dem ersten Absatz folgender Absatz eingefügt

„Die Entwicklung von Modellvorstellungen zum Geld soll anhand des Wertes von Objekten aus dem

kindlichen Erfahrungsbereich erfolgen. Geldbeträge können sowohl mehrnamig als auch in Kommaschreibweise

notiert werden. Auf die Schreibweise mit zwei Nachkommastellen sollte beim Geld grundsätzlich

geachtet werden. Von den im Zusammenhang mit dem Sachrechnen erforderlichen Rechenoperationen

ist die Division ausgenommen, und das Sachrechnen mit Geld sollte sich auf einfache und

sinnvolle Sachbezüge beschränken. Überschreitungen, die sich doch nicht ganz vermeiden lassen, könnten

über Umwandlungen gelöst werden.“

18. In Anlage C 4 (Lehrplan der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder) lauten im 4. Teil (Gesamtstundenanzahl

und Stundenausmaß der Pflichtgegenstände und der unverbindlichen Übungen [Stundentafel])

die die Summe aus dem Pflichtgegenstand Gesamtunterricht (grundlegender Unterricht in lebensbedeutsamen

Handlungsfeldern)“ betreffenden Zahlen „92–153“.

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