355. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/1999, insbesondere dessen §§ 6, 10, 16 und 23 wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule,
Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden, BGBl. Nr. 134/1963, zuletzt geändert durch die
Verordnung BGBl. II Nr. 310/1998, wird wie folgt geändert
1. Im Artikel I lautet im § 4 Abs. 2 der erste Satz
„Der Landesschulrat für Burgenland kann für die Schüler der Grundschule Kroatisch, Ungarisch und
Romanes als unverbindliche Übung im Ausmaß von bis zu drei Wochenstunden vorsehen.“
2. Artikel I § 4 Abs. 4 erster Satz lautet
„Das Schulforum der Volksschule hat unter Bedachtnahme auf die örtlichen Gegebenheiten für die
Grundschule die Wochenstunden im Bereich der Stundentafel der Vorschulstufe festzulegen und die
Stundentafel 1 oder die Stundentafel 2 zu wählen, wobei auf die gemeinsame oder getrennte Führung der
Schulstufen zu achten ist.“
3. Im Artikel I wird dem § 5 folgender Abs. 10 angefügt
„(10) § 4 Abs. 2 und 4 sowie Anlage A erster, zweiter, dritter, vierter, sechster und siebenter Teil
dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 355/1999 treten mit 1. September 1999 in
Kraft.“
4. Anlage A (Lehrplan der Volksschule) erster bis dritter Teil lautet
„ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Volksschule hat – wie alle österreichischen Schulen – im Sinne des § 2 des Schulorganisationsgesetzes
die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach sittlichen, religiösen und
sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer
Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend
mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum
selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen.
Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten
Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik
Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu selbstständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt,
dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen, sowie befähigt werden, am
Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und
Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.
Humanität, Solidarität, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit und Umweltbewusstsein sind tragende und
handlungsleitende Werte in unserer Gesellschaft. Auf ihrer Grundlage soll jene Weltoffenheit entwickelt
werden, die vom Verständnis für die existenziellen Probleme der Menschheit und von Mitverantwortung
getragen ist. Dabei hat der Unterricht aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichteten Demokratie
beizutragen sowie Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenzen zu fördern.
Gemäß § 9 des Schulorganisationsgesetzes hat die Volksschule in der Vorschulstufe die Aufgabe, die
Kinder im Hinblick auf die für die 1. Schulstufe erforderliche Schulreife zu fördern, wobei die soziale
Integration behinderter Kinder zu berücksichtigen ist. In den darauf folgenden vier Schulstufen der
Grundschule hat die Volksschule eine für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsame Elementarbildung
unter Berücksichtigung einer sozialen Integration von Kindern mit Behinderungen zu vermitteln.
Dabei soll den Kindern eine grundlegende und ausgewogene Bildung im sozialen, emotionalen,
intellektuellen und körperlichen Persönlichkeitsbereich ermöglicht werden.
Ausgehend von den individuellen Voraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler, hat die
Grundschule daher folgende Aufgabe zu erfüllen
– Entfaltung und Förderung der Lernfreude, der Fähigkeiten, Interessen und Neigungen;
– Stärkung und Entwicklung des Vertrauens der Schülerin bzw. des Schülers in seine eigene
Leistungsfähigkeit;
– Erweiterung bzw. Aufbau einer sozialen Handlungsfähigkeit (mündiges Verhalten, Zusammenarbeit,
Einordnung, Entwicklung und Anerkennung von Regeln und Normen; Kritikfähigkeit);
– Erweiterung sprachlicher Fähigkeiten (Kommunikationsfähigkeit, Ausdrucksfähigkeit);
– Entwicklung und Vermittlung grundlegender Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten
und Einstellungen, die dem Erlernen der elementaren Kulturtechniken (einschließlich eines
kindgerechten Umganges mit modernen Kommunikations- und Informationstechnologien), einer
sachgerechten Begegnung und Auseinandersetzung mit der Umwelt sowie einer breiten Entfaltung
im musisch-technischen und im körperlich-sportlichen Bereich dienen;
– schrittweise Entwicklung einer entsprechenden Lern- und Arbeitshaltung (Ausdauer, Sorgfalt,
Genauigkeit; Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme);
– ausgehend von den eher spielorientierten Lernformen der vorschulischen Zeit zu bewusstem,
selbstständigem, zielerreichendem Lernen hinführen.
Der umfassende Bildungsauftrag der Grundschule setzt sich die individuelle Förderung eines jeden
Kindes zum Ziel. Dabei soll einerseits der individuellen Erziehungsbedürftigkeit und Bildsamkeit der
Schülerinnen und Schüler entsprochen werden, andererseits bei allen Schülerinnen und Schülern eine
kontinuierliche Lernentwicklung angebahnt werden. Damit soll die Grundschule die Voraussetzungen für
ein erfolgreiches Lernen in den weiterführenden Schulen schaffen.
In der nur noch selten geführten Oberstufe (5. bis 8. Schulstufe) hat die Volksschule die Aufgabe,
eine grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln sowie die Schüler je nach Interesse, Neigung,
Begabung und Fähigkeit für das Berufsleben und zum Übertritt in mittlere Schulen oder in höhere
Schulen zu befähigen.
Volksschule als sozialer Lebens- und Erfahrungsraum
Die Schule ist ein vielfältiger Erfahrungs- und Handlungsraum für Schülerinnen und Schüler,
Lehrerinnen und Lehrer und Eltern. Schulleben geht über den Unterricht weit hinaus. Neben sachlichem
Lernen findet in der Schule immer auch soziales Lernen in unterschiedlichen Formen und Situationen
statt. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn Kinder mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen
bzw. Kinder mit Behinderungen (Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf) sowie Kinder mit
speziellen Bedürfnissen gemeinsam unterrichtet werden.
Die Volksschule muss dem Kind Raum und Schutz gewähren, damit es Selbstwertgefühl entwickeln
und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten aufbauen kann. Durch eine Situation gefühlsmäßiger Sicherheit
und Entspanntheit wird einerseits schulisches Lernen begünstigt, andererseits wird aber auch soziales
Verhalten positiv beeinflusst. Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür ist das grundsätzlich
wertschätzende Verhalten der Lehrerin bzw. des Lehrers jedem einzelnen Kind gegenüber. Ein Klima des
Vertrauens, der Zuneigung, der Anerkennung und Offenheit begünstigt soziale Verhaltensformen der
Kinder.
Die Volksschule soll den Kindern die Möglichkeit geben, ihre Bedürfnisse und Interessen unter
Berücksichtigung anderer Personen wahrzunehmen und zu vertreten.
Konflikte, die sich aus dem Zusammenleben bzw. aus Interessenunterschieden ergeben, müssen
frühzeitig zum Gegenstand gemeinsamer Reflexion gemacht werden; dabei wird die Schülerin bzw. der
Schüler Mittel und Wege der Konfliktbewältigung kennen lernen.
Eine besondere sozialerzieherische Aufgabe erwächst der Grundschule dort, wo sie interkulturelles
Lernen ermöglichen kann, weil Kinder mit deutscher und nichtdeutscher Muttersprache unterrichtet
werden. Die Aspekte des interkulturellen Lernens unter besonderer Berücksichtigung des Kulturgutes der
entsprechenden Volksgruppe werden im besonderen Maße in jenen Bundesländern zu verwirklichen sein,
in denen Angehörige einer Volksgruppe bzw. österreichische und ausländische Kinder gemeinsam
unterrichtet werden.
Im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem jeweils anderen Kulturgut sind insbesondere Aspekte
wie Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte (zB Erzählungen, Märchen, Sagen), Tradition,
Liedgut usw. aufzugreifen. Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß darauf, andere Kulturen
kennen zu lernen. Vielmehr geht es um das gemeinsame Lernen und das Begreifen, Erleben und
Mitgestalten kultureller Werte. Aber es geht auch darum, Interesse und Neugier an kulturellen
Unterschieden zu wecken, um nicht nur kulturelle Einheit, sondern auch Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu
machen.
Interkulturelles Lernen soll in diesem Zusammenhang einen Beitrag zum besseren gegenseitigen
Verständnis bzw. zur besseren gegenseitigen Wertschätzung, zum Erkennen von Gemeinsamkeiten und
zum Abbau von Vorurteilen leisten. Querverbindungen zum didaktischen Grundsatz des sozialen Lernens
und zum Unterrichtsprinzip Politische Bildung einschließlich Friedenserziehung sind sicherzustellen.
Eine günstige Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit und das Lernen der Kinder sind in hohem
Maße von der Persönlichkeit der Lehrerin bzw. des Lehrers abhängig. Aus der Sicht der Schülerinnen und
Schüler befindet sich die Lehrerin bzw. der Lehrer in einer Vorbildrolle. Diese Rolle wird bestimmt durch
Art und Fähigkeit der Lehrerin bzw. des Lehrers, der Schülerin bzw. dem Schüler offen zu begegnen. Sie
bzw. er soll auf die Bedürfnisse des Einzelnen eingehen, auftretende Schwächen mit Einfühlungsvermögen
und Verständnis akzeptieren und an ihrer Behebung bewusst mitarbeiten. Darüber hinaus muss
die Lehrerin bzw. der Lehrer durch ihr bzw. sein Verhalten Vorbild in Konfliktsituationen, Partner in
mitmenschlichen Beziehungen sowie Helfer und Berater bei der Auseinandersetzung mit Schwierigkeiten
sein. Im täglichen Unterricht darf sich die Lehrerin bzw. der Lehrer nicht ausschließlich als Wissensvermittler
und Belehrender, sondern auch als Lernender verstehen.
Nicht nur Lehrerverhalten, sondern auch bestimmte Rahmenbedingungen für Unterricht spielen in
diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle: kooperative Arbeitsformen, Abbau zu starker Lenkung,
Einschränkung von Konkurrenzsituationen usw. Dadurch erfahren die Selbsttätigkeit und die Eigeninitiative
der Schülerinnen und Schüler eine besondere Förderung.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE GRUNDSCHULE
1. Art, Funktion und Gliederung des Lehrplanes nach Lehrplan-Grundstufen
Der Lehrplan der Grundschule ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter. Dieser äußert sich in der
allgemeinen Festlegung des Bildungsziels, der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs für die
einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie der fächerübergreifenden Lernbereiche. Der Lehrplan bildet die
Grundlage für die eigenverantwortliche Planung und Durchführung des Unterrichts durch die Lehrerin
bzw. durch den Lehrer.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes ist die Grundschule in der Grundstufe I mit
einem getrennten Angebot von Vorschulstufe (bei Bedarf) sowie 1. und 2. Schulstufe oder mit einem
gemeinsamen Angebot von Schulstufen der Grundstufe I zu führen.
Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist die Planungsgrundlage für die Arbeit in der
Vorschulstufe der Lehrplan. Wegen des vielfältigen Förderauftrages und des kompensatorischen
Charakters der Vorschulstufe wird im Lehrplan eine umfassende Aufgabenbeschreibung der
vorschulischen Erziehung vorgenommen.
Er ist als Planungskonzept angelegt, das der Lehrerin bzw. dem Lehrer in der Auswahl der Aufgaben
und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Kinder und die
besonderen Gegebenheiten in der jeweiligen Vorschulklasse bzw. bei gemeinsamer Führung von
Schulstufen der Grundstufe I ermöglicht. Es ist im Sinne dieser Lehrplankonzeption, dass ein Durchlaufen
des gesamten Vorschulstufenlehrplanes für in diese Schulstufe aufgenommene Kinder nicht zwingend
erforderlich ist.
In der Grundstufe I sind der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden
1. und 2. Schulstufen so aufeinander abgestimmt, dass ein Wechsel gemäß § 17 Abs. 5 des Schulunterrichtsgesetzes
während des Unterrichtsjahres ermöglicht wird, um eine Über- oder Unterforderung
auszuschließen. Ein solcher Wechsel der Schulstufe kann erst nach dem Ausschöpfen dieser in den
Lehrplanstufen vorgesehenen Möglichkeiten erfolgen. Bei der Unterrichtsplanung gemäß Ziffer 5 ist dies
entsprechend zu berücksichtigen.
Die Neuordnung des Schuleingangsbereiches soll auch der Förderung von besonders begabten
Schülerinnen und Schülern dienen, indem diese von der 1. in die 2. Schulstufe wechseln können.
Mit dem allgemeinen Bildungsziel und den Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände
ist der Lehrplan zielorientiert. Der Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände deckt den
Inhaltsaspekt des Unterrichts ab. Die allgemeinen didaktischen Grundsätze und die den einzelnen
Unterrichtsgegenständen zugeordneten didaktischen Grundsätze geben Leitlinien für unterrichtliches
Entscheiden und Handeln.
Der Lehrstoff ist im Lehrplan in zwei Spalten dargestellt: In der linken Spalte wird die stoffliche
Grobstruktur angegeben und dadurch die inhaltliche Linienführung eines Unterrichtsgegenstandes
verdeutlicht. In der rechten Spalte wird die Grobstruktur modellhaft konkretisiert, sehr oft beispielhaft
interpretiert.
Der Lehrplan umfasst
– Allgemeines Bildungsziel,
– Allgemeine Bestimmungen einschließlich der Unterrichtsprinzipien,
– Allgemeine didaktische Grundsätze,
– Stundentafel,
– Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der Unterrichtsgegenstände.
Zur leichteren Lesbarkeit des Lehrplanes wurde die unten folgende Gliederung vorgenommen, bei
der zunächst die primär für die Vorschulstufe geltenden Bestimmungen aufscheinen. Wegen der
notwendigen Vernetzung aller für die Grundschule geltenden Lehrplanteile sind selbstverständlich auch
jene Bestimmungen, die schwerpunktmäßig für die Grundstufe II gelten, zu beachten.
Grundsätzlich werden die je einem Schuljahr entsprechenden Schulstufen im Lehrplan der
Volksschule (Grundschule) zu zwei Grundstufen zusammengefasst, und zwar so, dass sich die Grundstufe
I über die Vorschulstufe sowie die erste und zweite Schulstufe, die Grundstufe II über die dritte und vierte
Schulstufe erstreckt. Die Grundstufe I und die Grundstufe II bilden die Grundschule.
Innerhalb einer Grundstufe sind die im Lehrplan angegebenen Jahresziele als Richtmaß anzusehen.
Die Zusammenfassung von Schulstufen zu Lehrplan – Grundstufen ermöglicht die Verlängerung der
Lernzeit durch einen sich über zwei bzw. mehrere Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus
didaktischen Gründen erforderlich ist.
Zum Schuleingangsbereich vergleiche auch Punkt 11 und zur Volksschuloberstufe Punkt II.
2. Zur Organisation der Grundstufe I – Wechsel der Schulstufen
Die Grundschule ist gemäß § 12 des Schulorganisationsgesetzes in der Grundstufe I
– mit einem getrennten Angebot von Vorschulstufe (bei Bedarf) sowie der 1. und 2. Schulstufe oder
– mit einem gemeinsamen Angebot von Schulstufen der Grundstufe I
zu führen.
Bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe I gibt es zB folgende Möglichkeiten
– Vorschulstufe gemeinsam mit der 1. Schulstufe,
– Vorschulstufe gemeinsam mit der 1. und 2. Schulstufe,
– 1. und 2. Schulstufe.
In der Grundstufe I sind erforderlichenfalls der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der
darauf folgenden 1. und 2. Schulstufen aufeinander abgestimmt einzusetzen.
Wechsel der Schulstufen gemäß § 17 des Schulunterrichtsgesetzes
Der Zeitpunkt des Wechselns von Schulstufen wird von der individuellen Entwicklung des einzelnen
Kindes bestimmt. Bevor ein Wechsel von Schulstufen vorgenommen wird, sind alle Förder- bzw.
Differenzierungsmaßnahmen auszuschöpfen. Ein Wechsel der Schulstufe bezieht sich auf alle verbindlichen
Übungen bzw. Pflichtgegenstände. Dieser Wechsel ist unabhängig von der Organisationsform zu
gewährleisten und hat somit entsprechende Konsequenzen für die Unterrichtsplanung und -gestaltung,
sowie auf die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten im Sinne des § 19 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes.
3. Verbindliche Übungen auf der Vorschulstufe
Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist der Lehrstoff der Vorschulstufe im Lehrplan nach
verbindlichen Übungen gegliedert. Diese Gliederung der Lehrplanangebote in verbindliche Übungen und
deren weiteren Untergliederung in Teilbereiche weist die Lehrerin bzw. den Lehrer auf die Vielseitigkeit
der Aufgaben hin und zielt auf die Ausgewogenheit des Bildungsangebotes.
Bei der Arbeit in der Vorschulstufe ist von einer strengen Scheidung des Lehrstoffes nach
verbindlichen Übungen Abstand zu nehmen, vielmehr ist deren enge Verklammerung sicherzustellen. Die
konkrete Lernsituation hat auf die schulischen und außerschulischen Erlebnisse, Erfahrungen und
Interessen der Kinder Bezug zu nehmen. Lernanlässe ergeben sich aus kindnahen Sach- und
Lebensbereichen.
4. Gliederung der Bildungsangebote nach Unterrichtsgegenständen – Dauer unterrichtlicher
Einheiten
Auf Grund der §§ 6 und 10 des Schulorganisationsgesetzes ist der Lehrstoff der Grundschule nach
Unterrichtsgegenständen gegliedert, denen in den Stundentafeln Zeitrichtwerte zugeordnet werden. Damit
ist die Lehrerin bzw. der Lehrer verpflichtet, den Kindern Bildungsangebote aus allen angeführten
Lernbereichen zu machen. Dem Wesen des Grundschulunterrichts entspricht es, eine strenge Scheidung
des Lehrstoffs nach Unterrichtsgegenständen zu vermeiden. Dies ist schon deshalb nötig, weil der
Unterricht in der Grundschule – besonders auf der Grundstufe I – womöglich von den Erfahrungen,
Interessen und Bedürfnissen der Kinder ausgeht oder diese zumindest einbezieht. Somit sind die
Lernanlässe oft situationsorientiert und fachübergreifend. Auf der Grundstufe II wird sich der Unterricht
in größerem Ausmaß an den Eigengesetzlichkeiten bestimmter Lernbereiche orientieren.
Die Dauer unterrichtlicher Einheiten in der Grundschule orientiert sich vor allem an der
Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder und hängt von der jeweiligen Lehraufgabe und vom
Lehrstoff ab. Sie wird sich deshalb – mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem Unterricht (zB
Leibesübungen, Werkerziehung) – im Allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen Zeiteinheit
„Unterrichtsstunde“ orientieren. Im Stundenplan ist daher nur der raum- bzw. personengebundene
Unterricht auszuweisen.
Bei gemeinsamer Führung ist das Wochenstundenausmaß entsprechend der gewählten Stundentafel I
oder II vom Schulforum gemäß Art. I § 4 Abs. 4 festzulegen.
Darüber hinaus ist grundsätzlich für ein entsprechendes Ausmaß an täglicher Bewegungszeit für die
Kinder zu sorgen.
Die verbindliche Übung Lebende Fremdsprache ist auf der 1. und 2. Schulstufe der Grundstufe I
integrativ zu führen (in kürzeren Einheiten fächerübergreifend). Auf der Grundstufe II kann die
verbindliche Übung Lebende Fremdsprache im Rahmen der in der Stundentafel vorgesehenen Wochenstunden
in längeren Unterrichtseinheiten bzw. integrativ geführt werden.
5. Unterrichtsplanung
Im Sinne des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes ist unterrichtliches Planen Ausdruck der
eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers.
Der Lehrplan dient der Lehrerin bzw. dem Lehrer bei der Planung als Grundlage für
– die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der besonderen Bildungsaufgaben und
fachübergreifenden Lernbereiche sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen
Unterrichtsgegenstände;
– die Konkretisierung und Auswahl der Lehrstoffe;
– die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe;
– die Festlegung der Methoden (Unterrichtsgliederung, Sozial- und Arbeitsformen, Projekte,
Differenzierungsmaßnahmen und Ähnliches) und Medien des Unterrichts.
Jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer hat der Arbeit eine Planung zu Grunde zu legen, welche kontinuierlich
zu entwickeln ist. Angebotene Jahrespläne dienen der Lehrerin bzw. dem Lehrer als Hilfe für
diese Planungsentscheidungen.
Jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer hat bei der unterrichtlichen Arbeit von einer Jahresplanung
auszugehen, die eine Konkretisierung des Lehrplanes für die jeweilige Schulstufe oder Lerngruppe und
Schulsituationen bezogen auf ein Unterrichtsjahr, darstellt. Die Arbeit mit dem Lehrbuch ist dieser
Konzeption unterzuordnen.
Die Planung der Jahresarbeit auf der Vorschulstufe verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer
besondere Überlegungen hinsichtlich flexibler Gestaltung von Lernsituationen und individueller
Fördermaßnahmen. In dieser Planung sind sowohl die Inhalte der einzelnen verbindlichen Übungen
aufzunehmen, die allen Kindern angeboten werden sollen, als auch die speziellen Lernangebote zur
differenzierenden und individualisierenden Förderung einzelner Schüler und Schülerinnen bzw.
Schülergruppen.
Im Jahresplan erfolgt ab Beginn des Schuljahres eine erste vorläufige zeitliche Anordnung der
Lehrstoffe, und zwar nach Gegebenheiten des Jahreskreises, unter Berücksichtigung der regionalen und
örtlichen Bedingungen, hinsichtlich der Möglichkeit von Querverbindungen zwischen verschiedenen
Unterrichtsgegenständen (vorfachlicher, fachübergreifender Unterricht), nach vorgesehenen Schulveranstaltungen
usw. sowie nach sachlogischen bzw. lehrgangsmäßigen Gesichtspunkten gemäß der Stoffstrukturen.
Für Übung, Wiederholung, freies Lernen, Spiel und Feier usw. ist bereits bei der Jahresplanung
ein entsprechender Zeitrahmen vorzusehen. Aktuelle Ereignisse und Lernanlässe sind im Sinne
des Gelegenheitsunterrichts aufzugreifen. Der Grundschule ist damit mehr Möglichkeit gegeben, Lebens-
und Erfahrungsraum für Kinder zu sein. Die klassenbezogene Jahresplanung soll während des Schuljahres
durch mittelfristige Planungen ergänzt werden.
Diese sollen auch die aktuellen Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler
berücksichtigen und ihnen ein dem Alter und der Entwicklung entsprechendes Maß an Mitbestimmung
ermöglichen können. Hier bieten sich ua. auch Formen des offenen Unterrichts an.
6. Lernen und Lehren in der Grundschule
a) Lernorganisation auf der Vorschulstufe
Bei der Planung und Gestaltung des Schultages ist auf eine entsprechende Rhythmisierung zu achten.
Dabei ist auf den Wechsel der Lernbereiche, der individuellen und sozialen Lernphasen (Wechsel der
Sozialformen) und der Arbeits- und Pausenzeiten Bedacht zu nehmen.
Innerhalb und in der Wechselwirkung der Lernbereiche ist auf Ausgewogenheit der kognitiven,
affektiven und psychomotorischen Lerndimension zu achten.
Auf Grund der besonderen psychischen und sozialen Situation der Kinder der Vorschulstufe beginnt
der Schultag insbesondere in den ersten Monaten des Unterrichtsjahres mit einer Phase freien Spielens.
Bei der Dauer der Lernphasen sowie beim Übergang zu neuen Aktivitäten ist auf die Belastbarkeit der
Kinder bzw. auf die Einplanung von entsprechend gestalteten Erholungsphasen Rücksicht zu nehmen. Der
Großteil der zur Verfügung stehenden Zeit eines Schultages ist für die Kleingruppenaktivitäten
vorzusehen; dies ermöglicht den Kindern die Betätigung in unterschiedlichen Lernbereichen sowie ein
Nebeneinander von verschiedenen didaktischen Grundformen (Arbeit und Spiel). Kleingruppenaktivitäten
stellen eine besonders geeignete Form der Aktivierung und Motivierung der Schülerinnen und Schüler dar
und bieten der Lehrerin bzw. dem Lehrer Gelegenheit zur individuellen Förderung von Schülerinnen und
Schülern.
Für die Durchführung der Kleingruppenaktivitäten, aber auch für gemeinsames Tun der Klasse
(Gruppe) kommt der Einrichtung und Gestaltung des Raumes – auch im Hinblick auf das
Bewegungsbedürfnis der Kinder – besondere Bedeutung zu. Durch eine entsprechende Ausstattung wird
der Klassenraum zu einer kindgemäßen Lern- und Lebensstätte. Dafür ist eine Aufgliederung in Spiel-,
Bau- und Leseecke mit den entsprechenden Spiel- und Arbeitsmitteln zweckmäßig. Gezielte
Förderungsmaßnahmen dürfen grundsätzlich nicht zu Leistungsdruck und Überforderung führen. Dies
erfordert genaue Beobachtung und setzt bei der Lehrerin bzw. beim Lehrer großes Verständnis für
kognitive, physische, emotionale und soziale Belastbarkeit der Kinder voraus. Hausaufgaben sind auf
dieser Stufe nicht zu geben.
Zum Beobachten, Erkunden und Klären von Sachverhalten kommt den unmittelbaren Begegnungen
mit der Wirklichkeit auch außerhalb des Schulhauses besondere Bedeutung zu; in diesem Zusammenhang
kommt den Lehrausgängen großes Gewicht zu.
b) Lernformen
Um den Unterricht in der Grundschule kindgemäß, lebendig und anregend zu gestalten, soll die
Lehrerin bzw. der Lehrer verschiedene Lernformen ermöglichen. Ausgehend von den eher spielorien-
tierten Lernformen der vorschulischen Zeit soll zu bewusstem, selbstständigem, zielorientiertem Lernen
hingeführt werden. Dieses Lernen kann durch folgende grundschulgemäße Formen gefördert werden
– Lernen im Spiel,
– offenes Lernen,
– projektorientiertes Lernen,
– entdeckendes Lernen,
– informierendes Lernen,
– wiederholendes und übendes Lernen
ua. mehr.
c) Lerngesetzmäßigkeiten und Lerntechniken
Bei der Planung und Organisation von Lernprozessen sollen für das Lernen in der Schule relevante
Erkenntnisse der Lernforschung Berücksichtigung finden. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen
zu vermitteln und einzuüben.
d) Moderne Kommunikations- und Informationstechniken (Einsatz nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen
Gegebenheiten an der Schule)
Die Möglichkeiten des Computers sollen zum selbstständigen, zielorientierten und individualisierten
Lernen und zum kreativen Arbeiten genutzt werden. Der Computer kann dabei eine unmittelbare und
individuelle Selbstkontrolle der Leistung ermöglichen. Beim praktischen Einsatz des Computers im
Unterricht ist auf den möglichst unkomplizierten und einfachen Zugang für die Schülerinnen und Schüler
zu achten. Dies wird durch den integrativen Einsatz des Computers im Klassenzimmer in der Regel besser
erreicht als durch die Benutzung zentraler Computerräume. Ergonomische Gesichtspunkte sind zu
beachten.
7. Integration
Zu einer körperlichen bzw. geistigen Behinderung kommen häufig gesellschaftliche Benachteiligungen,
wie etwa Vorurteile, Unwissenheit, unangemessenes Mitleid, Unverständnis und Berührungsängste.
Die Solidarität mit Behinderten zu fördern und ein gemeinsames Aufwachsen im Wohnort zu
ermöglichen, sind Anliegen der sozialen Integration. Die Schule wird somit zum Begegnungsort
behinderter und nichtbehinderter Kinder. Im Vordergrund steht die soziale Integration der Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf in die Gemeinschaft der Gleichaltrigen. Wesentlich für das Gelingen
von sozialer Integration ist auch die Einbeziehung und Information aller Erziehungsberechtigten der
Schülerinnen und Schüler der Klasse.
In der Regel wird der Lehrplan der Grundschule den Ausgangspunkt der Lernplanung bilden. Beim
gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern können sowohl der Lehrplan der
Grundschule als auch der Lehrplan einer Sonderschule – auch unterschiedlicher Schulstufen – insgesamt
oder für einzelne Unterrichtsgegenstände zur Anwendung kommen und somit die Grundlage für die
Unterrichtsplanung bilden. Maßgeblich dafür sind die individuellen Lernvoraussetzungen der Kinder und
ihre spezifischen Bedürfnisse, um eine Über- oder Unterforderung auszuschließen.
Der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes während des Unterrichtsjahres hat das
Ausschöpfen aller zur Verfügung stehenden Fördermaßnahmen voranzugehen. Schulische Integration ist
ein Entwicklungsprozess, der von den Lehrerinnen und Lehrern Offenheit für geänderte Unterrichtssituationen
und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit (gemeinsame Planung; Abstimmung der Ziele und
methodisch-didaktischen Maßnahmen im Unterricht; gemeinsame Verantwortung für alle Kinder)
verlangt. Integrativer Unterricht bietet aber auch Gelegenheit, neue Wege des schulischen Lernens zu
gehen und jene Unterrichtsqualitäten zu entwickeln, die in Zukunft im Sinne des lebensbegleitenden
Lernens an Bedeutung gewinnen werden.
Der Rahmencharakter der Lehrpläne für die Grundschule (Volksschule, Sonderschule) eröffnet die
Möglichkeit auf unterschiedliche Situationen hilfreich, ermutigend und individualisierend einzugehen, um
bei der Leistungsfeststellung die Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstwertgefühl, ihrem Selbstvertrauen
und in ihrer Erfolgszuversicht zu stärken.
8. Unterrichtsprinzipien
Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand
oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend
im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für
diese Bildungs- und Erziehungsaufgaben ist, dass sie in besonderer Weise die Grundsätze der Lebensbezogenheit
und Anschaulichkeit und die Konzentration der Bildung berücksichtigen; kennzeichnend für
sie ferner, dass sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern als
Kombination stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind; und
schließlich, dass sie unter Wahrung ihres interdisziplinären Charakters jeweils in bestimmten
Unterrichtsgegenständen oder Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt
besitzen.
Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die auch „Unterrichtsprinzipien“ genannt werden,
sind aufzufassen
Gesundheitserziehung
Leseerziehung
Medienerziehung
Musische Erziehung
Politische Bildung (einschließlich Friedenserziehung)
Interkulturelles Lernen
Sexualerziehung
Sprecherziehung
Erziehung zum Umweltschutz
Verkehrserziehung
Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung)
Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern
Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der
Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung ihrer Querverbindungen, den Einsatz geeigneter zusätzlicher
Unterrichtsmittel und allenfalls die gelegentliche Heranziehung außerschulischer Fachleute. Für diese
Umsetzung bieten sich vor allem projektorientierter Unterricht und Formen offenen Unterrichts an. Die
Unterrichtsprinzipien sollten jedoch nicht eine Vermehrung des Lehrstoffs bewirken, sondern zu einer
intensiven Durchdringung und gezielten Auswahl des im Lehrplan beschriebenen Lehrstoffs beitragen.
Unterrichtsprinzipien bleiben auch gleichbedeutend, wenn in bestimmten Schulstufen zur selben
Thematik eigene Unterrichtsgegenstände geführt werden.
9. Entscheidungsfreiräume im Lehrplan – Methodenfreiheit und Methodengerechtheit
Der Rahmencharakter des Lehrplanes ermöglicht der Lehrerin bzw. dem Lehrer Entscheidungsfreiräume
hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung, der zeitlichen Verteilung, der Konkretisierung und
Strukturierung der Lehrstoffe sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach
verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten. Durch die Anwendung von Lehrplanteilen verschiedener
Schulstufen bzw. von Lehrplänen verschiedener Schularten (Volksschule, Sonderschule) gemäß § 17
Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes erwächst der Lehrerin bzw. dem Lehrer eine verantwortungsvolle
Aufgabe zur Sicherung der Kontinuität der individuellen Lernentwicklung.
Aus der Entscheidungsfreiheit der Lehrerin bzw. des Lehrers hinsichtlich der Unterrichtsarbeit
erwächst die pädagogische und didaktische Verantwortung. Wahl und Anwendung von Unterrichtsmethoden
sind zudem eine schöpferische Leistung.
Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe innerhalb der einzelnen Pflichtgegenstände,
verbindlichen und unverbindlichen Übungen ist Ausgewogenheit anzustreben; soziale, emotionale,
intellektuelle und körperliche Bildung stehen in engem Zusammenhang und sind daher entsprechend zu
berücksichtigen. Außerdem sollen bei der Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe und Unterrichtsmittel
beachtet werden
– die Berücksichtigung des Lernstandes der Klasse im Allgemeinen sowie einzelner Schülerinnen
und Schüler im Besonderen;
– die Berücksichtigung des sozialen und kulturellen Umfeldes des Kindes und der Schule sowie
aktueller Anlässe;
– das Vermeiden von Überlastungen bzw. Überforderungen der Schülerin bzw. des Schülers durch
zu umfangreiche, verfrühte oder zu komprimierte Anforderungen, die sowohl der notwendigen
Vertiefung und Verinnerlichung von Lern- und Bildungsinhalten als auch einer ausgewogenen
Persönlichkeitsentwicklung hinderlich sind;
– die Berücksichtigung exemplarischer Lehrstoffe, das heißt solcher Inhalte, die in besonderer
Weise geeignet erscheinen, grundlegende und bedeutsame Einsichten und Erkenntnisse, Fertigkeiten
und Fähigkeiten, Erfahrungen und Erlebnisse auf andere Sachverhalte zu übertragen;
– das Nutzen moderner Kommunikations- und Informationstechniken (nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen
Gegebenheiten an der Schule).
10. Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten, schulischen und außerschulischen Einrichtungen
Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben der Grundschule ist der enge Kontakt zwischen Lehrerin
bzw. Lehrer und Eltern besonders wichtig. Lehrerinnen bzw. Lehrer und Eltern sollten insbesondere über
Maßnahmen beraten, die erforderlich sind, um eine bestmögliche Förderung der Kinder sicherzustellen.
Diese Zusammenarbeit wird in besonderem Maße gefördert, wenn die Eltern auch an der Gestaltung
schulischer Aktivitäten mitwirken.
Aber auch die enge Wechselwirkung von schulischem und außerschulischem Lernen macht eine
kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
erforderlich. Je konsequenter die gegenseitige Information wahrgenommen wird, desto leichter wird es
gelingen, Unterschiede in den Erziehungsformen der Schule und jenen des Elternhauses zu erkennen und
pädagogische Maßnahmen zu überlegen.
Der Lehrerin bzw. dem Lehrer fällt auch die Aufgabe zu, die Erziehungsberechtigten nicht nur über
Inhalte und Gestaltung des Unterrichts, sondern auch über den individuellen Leistungsstand ihres Kindes
zu informieren.
Hiebei hat die Lehrerin bzw. der Lehrer besonders in der Vorschulstufe die Eltern über Maßnahmen
zu beraten, die die Gesamtentwicklung des Kindes fördern.
Bei der gemeinsamen Führung von Schulstufen der Grundstufe I sind erforderlichenfalls der
Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden höheren Schulstufen der Grundschule
flexibel bzw. individuell auszuschöpfen. Das erfordert einen intensiven Kontakt zu Eltern und
Erziehungsberechtigten, im Besonderen, wenn ein Kind für das Durchlaufen der Grundstufe I drei Jahre
benötigt. Durch die Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen und Lehrern und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
können unterschiedliche Erwartungen und Anforderungen an das Kind durchschaubar und
daraus resultierende Belastungen reduziert werden. Für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der
Lehrerin bzw. des Lehrers kann es eine große Hilfe sein, wenn die Erziehungsberechtigten Aufschlüsse
über das Kind geben.
Für die individuelle Förderung der Kinder in der Vorschulstufe sowie in den weiteren Schulstufen
der Grundschule ist auch die Kooperation der Lehrerin bzw. des Lehrers mit anderen Einrichtungen
erforderlich. Besonders wichtig ist die Kontaktnahme mit dem Kindergarten und der 1. Schulstufe der
Grundschule. Darüber hinaus ist auch die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer mit anderen
Einrichtungen vorteilhaft (vgl. hiezu auch die Ziffern 11 und 12).
Wertvolle Hilfestellung kann durch den schulpsychologischen Dienst, die Schulärztin bzw. den
Schularzt und allenfalls weiteren in der Klasse beschäftigten Lehrerinnen und Lehrern sowie
gegebenenfalls durch Sonderpädagogische Zentren usw. erfolgen.
11. Schuleintritt
Einer pädagogischen Gestaltung der Schuleingangsphase kommt besondere Bedeutung zu. In
Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und vorschulischen Institutionen soll der Schuleintritt
möglichst harmonisch erfolgen.
In den ersten Schultagen und Schulwochen erwirbt das Kind wichtige Orientierungen für künftiges
Leben und Lernen. Das Kind soll Zeit und Gelegenheit haben, seine Mitschülerinnen und Mitschüler
kennen zu lernen und zu ihnen wie zur Lehrerin bzw. zum Lehrer positive Kontakte herzustellen. Es soll
mit dem Schulhaus und der Zeiteinteilung in der Schule vertraut werden.
Diese ersten schulischen Erfahrungen entscheiden mit darüber, ob sich die Lernfähigkeit und
Lernbereitschaft eines Kindes entsprechend entwickeln können. Es ist daher darauf zu achten, dass
zunächst die dem Kind bekannten und vertrauten Formen des täglichen Lebens, der Sprache, des Spielens
und des häufig eher zufälligen Lernens von der Schule aufgenommen werden. Allmählich und behutsam
sind diese Formen zu eher zielorientierten Lernformen zu erweitern. Die bereits angeführten
Möglichkeiten des Ausschöpfens des Rahmencharakters des Lehrplanes der Vorschulstufe einerseits und
der darauf folgenden Schulstufen andererseits dienen insbesondere der Vermeidung von Über- bzw.
Unterforderungen beim Wechsel von Schulstufen gemäß § 17 Abs. 5 des Schulunterrichtsgesetzes.
Anzustreben ist eine sachbezogene Arbeitshaltung, die unter anderem durch Genauigkeit, Sorgfalt und
Ausdauer gekennzeichnet ist, die aber auch Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme mit einschließt.
Besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, dass es nicht durch ein zu rasches Ansteigen der
Lernanforderungen im Schuleingangsbereich bei einzelnen Schülerinnen bzw. einzelnen Schülern zu
Überforderungen kommt.
Erfahrungsaustausch zwischen Lehrerinnen, Lehrern und Eltern kann widersprüchliche Lern- und
Erziehungsmuster durchschaubar machen und daraus resultierende Belastungen für Kinder abbauen.
Derartige Ziele werden nur dann erreichbar sein, wenn im Sinne der Schulpartnerschaft (siehe die
§§ 62, 63a sowie § 19 Abs. 8 des Schulunterrichtsgesetzes) die Zusammenarbeit zwischen Schule und
Elternhaus sowie ein entsprechendes Vertrauensverhältnis gegeben sind.
12. Schulübertritt
Der pädagogischen Gestaltung des Schulübertritts kommt besondere Bedeutung zu. In Zusammenarbeit
mit den Erziehungsberechtigten und den weiterführenden Schulen soll der Schulübertritt möglichst
harmonisch erfolgen.
Als besonders empfehlenswert haben sich Projekte zum gegenseitigen Kennenlernen erwiesen (zB
Schnuppertage, Schulfeste, Tage der offenen Tür, Besuche in der abgebenden bzw. aufnehmenden
Schule).
Möglichst häufige Kommunikation zwischen den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Erziehungsberechtigten
kann unterschiedliche bzw. widersprüchliche Lern- und Erziehungsmuster durchschaubar
machen und daraus resultierende Belastungen der Kinder abbauen.
Im Sinne der Aktivierung und Motivierung, aber auch des Sozialen Lernens der Schülerinnen und
Schüler kann die Kenntnis über die Arbeitsweisen in den weiterführenden Schulen wesentlich zum
Gelingen des Schulübertritts beitragen. Die Schülerinnen und Schüler sollen auf die neue Lernwelt
vorbereitet werden.
13. Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache“
Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache“ ist
in Verbindung mit dem Lehrplan „Deutsch, Lesen, Schreiben“ bzw. „Deutsch, Lesen“ Grundlage für das
Lehren und Lernen von Deutsch als Zweitsprache.
Eine detaillierte Berücksichtigung der zum Teil sehr unterschiedlichen Vorkenntnisse der Schülerinnen
bzw. der Schüler in der Zweitsprache Deutsch kann nicht im Lehrplan, sondern nur auf der Ebene
der klassenbezogenen Jahresplanung unter Berücksichtigung des jeweiligen lernorganisatorischen
Modells, das an der Schule verwirklicht wird, erfolgen.
Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache“ ist
nicht nach Schulstufen gegliedert. Er versteht sich als ein mehrjähriges Lernkonzept, das von
Schülerinnen bzw. Schülern mit keinen oder mit nur geringen sprachlichen Vorkenntnissen in Deutsch
jeweils vom Beginn an durchlaufen wird (unabhängig von der Schulstufe, in die die Schülerin bzw. der
Schüler eingestuft wird), das bei bestehenden Vorkenntnissen aber auch in Teilzeitbereichen übersprungen
werden kann.
Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache“ ist
im Wesentlichen als Differenzierungs- und Individualisierungshilfe für einen Unterricht zu verstehen, der
sich immer auch an den Lernzielen und Vermittlungsformen des allgemeinen Lehrplanes für Deutsch
orientiert. Dies ist schon allein deshalb erforderlich, weil Schülerinnen bzw. Schüler mit nichtdeutscher
Muttersprache in vielen Fällen in einem mehr oder weniger großen Ausmaß am Unterricht in „Deutsch,
Lesen, Schreiben“ bzw. „Deutsch, Lesen“ teilnehmen bzw. in diesen immer wieder einbezogen werden.
Die unterrichtspraktische Verklammerung zwischen einzelnen Teilbereichen des Lehrplanes für Deutsch
mit jenen des Lehrplan-Zusatzes wird mit zunehmender Lernzeit wachsen und zu fließenden Übergängen
führen. Hinsichtlich der Volksschuloberstufe siehe Anlage B (Lehrplan der Hauptschule), erster Teil
(Allgemeine Bestimmungen), Z 7.
14. Schulautonome Lehrplanbestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) sind in der 1. bis
4. Schulstufe der Grundschule im Bereich der unverbindlichen Übungen vorgesehen. In der Volksschuloberstufe
sind schulautonome Lehrplanbestimmungen auch im Bereich der Pflichtgegenstände und
Freigegenstände sowie des Förderunterrichts im 4. und 6. bis 8. Teil vorgesehen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben sich an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation
in einer Klasse oder Schule an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch-
bzw. Zielvorstellungen zu orientieren und haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden
und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu
beachten.
So weit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen für die Volksschuloberstufe in diesem
Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände
vorgesehen werden, für die dieser Lehrplan keinen Lehrstoff enthält, haben die schulautonomen
Lehrplanbestimmungen auch die diesbezüglichen Bestimmungen zu enthalten. Sofern durch die
schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall
des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird,
können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzlich Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische
Grundsätze und Lehrstoffumschreibungen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang sind
folgende Gesichtspunkte von grundsätzlicher Bedeutung
1. Im Rahmen des Konzeptes der Allgemeinbildung ist ein breit gefächertes Bildungsangebot
sicherzustellen, das die Vielfalt von Begabungen und Interessen berücksichtigt und zu frühe
Spezialisierungen vermeidet.
2. Allgemeinbildung schließt eine zu frühe, einengende Ausrichtung an möglichen Schul- und
Berufslaufbahnen durch spezielle Vorbereitungs- und Qualifikationsangebote aus. Dies steht
nicht im Widerspruch zum Bedarf nach erweiterten und intensivierten Angeboten zur Berufsorientierung
und Schullaufbahnberatung.
3. Auf die Bildungsaufgabe der Volksschule und die Übertrittsmöglichkeiten ist Bedacht zu
nehmen.
4. Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es
sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler
berücksichtigende Erweiterung zu handeln, die nicht Bildungsinhalte anderer Schularten in
wesentlichen Bereichen vorwegnehmen darf.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das im Betreuungsplan für ganztägige
Schulformen (Z 15) festgelegte Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit unter Bedachtnahme auf
pädagogische, räumliche und ausstattungsgemäße Gegebenheiten mit zwei oder vier Wochenstunden
festgesetzt werden. Bei zwei Wochenstunden gegenstandsbezogener Lernzeit beträgt das Ausmaß der
individuellen Lernzeit sechs Wochenstunden; bei vier Wochenstunden gegenstandsbezogener Lernzeit
beträgt das Ausmaß der individuellen Lernzeit zwei Wochenstunden.
15. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen
a) Vorschulstufe
Abschnitt I Z 14 (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) letzter Absatz und Z 15 (Betreuungsplan
für ganztägige Schulformen) finden mit der Maßgabe Anwendung, dass sich die gegenstandsbezogene
Lernzeit im Sinne eines zeitgemäßen Vorschulunterrichtes primär auf verbindliche Übungen bezieht.
b) Grundstufe I (einschließlich gemeinsamer Führung) und Grundstufe II
An ganztägigen Schulformen (§ 8 d des Schulorganisationsgesetzes) hat der Betreuungsteil wie der
Unterrichtsteil zur Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule gemäß § 2 des Schulorganisationsgesetzes
beizutragen. Er umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit
sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung).
Folgende Ziele sind im Rahmen der ganztägigen Schulform anzustreben
– Lernmotivation und Lernunterstützung,
– Soziales Lernen,
– Kreativität,
– Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung und
– Rekreation.
Lernmotivation und Lernunterstützung
Die Lernbereitschaft und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler soll sowohl durch gezielte
individuelle Förderung als auch durch partnerschaftliche Lernformen erhöht werden. Dabei ist auf ihre
jeweiligen Interessen und Möglichkeiten Bedacht zu nehmen. Lern- und Arbeitstechniken sind
situationsbezogen einzuüben bzw. anzuwenden.
Soziales Lernen
Die ganztägige Schulform soll durch ihr vielgestaltiges Schulleben mehr Gelegenheit für soziales
Lernen bieten und die Kontakte zwischen den Schülerinnen und Schülern (verschiedener Gesellschaftsschichten,
Religionen, Kulturen uä.) intensivieren. Kontaktfähigkeit, Toleranz und sozial angemessene
Begegnungsformen sollen weiterentwickelt und gefördert werden. Dabei sind die vor- und außerschulischen
Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.
Kreativität
Die ganztägige Schulform soll zusätzliche Möglichkeiten zur Entfaltung der Kreativität bieten.
Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung
Die ganztägige Schulform soll zu einem sinnvollen Freizeitverhalten (zB spielerische und sportliche
Aktivitäten, Umgang mit den Medien) führen. Dabei sollen vermehrt Haltungen und Einstellungen, aber
auch Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben und gefördert werden, die über die Schulzeit hinaus positive
Wirkung haben sollen.
Rekreation
Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre elementaren Bedürfnisse nach Bewegung, Sichzurückziehen-Können
und Erholung auch bei geringeren räumlichen und zeitlichen Möglichkeiten
erfüllen können. Dies setzt allerdings ein Mindestmaß an Raum und Ausstattung voraus. Wo die
Möglichkeit besteht, sollte auch für Aufenthalt im Freien gesorgt werden.
Zur Verwirklichung dieser Ziele sind folgende Grundsätze zu beachten
Auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler ist durch
Differenzierung und individuelle Zuwendung einzugehen. Sowohl lernschwache als auch
überdurchschnittlich lernbefähigte Kinder sollten möglichst gezielt gefördert werden.
Die biologische Leistungskurve ist bei der Abfolge der Lern- und Freizeiteinheiten zu berücksichtigen.
Der Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Erzieherinnen und Erzieher des
Betreuungsteiles mit den Erziehungsberechtigten sowie bezüglich der Lernzeiten mit den Lehrerinnen und
Lehrern des Unterrichtsteiles kommt in ganztägigen Schulformen besondere Bedeutung zu.
Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern gemäß Z 14 letzter Absatz
schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen
werden sollten. Im Sinne eines zeitgemäßen Grundschulunterrichtes bezieht sich die gegenstandsbezogene
Lernzeit primär auf Pflichtgegenstände. Sie dient der Festigung und Förderung des Unterrichtsertrages,
nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lehrstoffe. Hiebei ist auf vollständiges und möglichst eigenständiges
Arbeiten Wert zu legen. Arbeitsaufträge an einzelne Schülerinnen und Schüler sind unerlässlich und
sollen zu einer ökonomischen Nutzung der Lernzeit führen.
Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern sich aus Z 14 letzter Absatz nicht
anders ergibt). In der individuellen Lernzeit kommt den Lehrerinnen und Lehrern sowie den
Erzieherinnen und Erziehern die Aufgabe zu, die Schülerinnen und Schüler zu zweckmäßigen und
zeitökomonischen Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Aneignung des Lehrstoffes, Vorbereitung
auf Leistungsfeststellungen, Hausübungen usw.) anzuleiten.
Während der individuellen Lernzeit sind möglichst alle Hausübungen zu erledigen. Auf den
unterschiedlichen Umfang der Hausübungen und das unterschiedliche Lerntempo ist zu achten.
c) Volksschuloberstufe
Für die Volksschuloberstufe sind der letzte Absatz der Z 8 des ersten Teiles der Anlage B (Lehrplan
der Hauptschule) und Z 9 des ersten Teiles der Anlage B anzuwenden.
II. Allgemeine Bestimmungen für die Volksschuloberstufe
Die verhältnismäßig gleichartige Zusammensetzung der Schülerjahrgänge der 1. bis 4. Schulstufe ist
auf der Oberstufe der Volksschule nicht mehr gegeben. Der Übertritt von Schülerinnen bzw. Schülern in
Hauptschulen und in allgemein bildende höhere Schulen bedingt sehr veränderte Leistungssituationen,
besonders im Zusammenhang mit den verschiedenen Organisationsformen der wenig gegliederten
Schulen. Da die örtlichen Gegebenheiten der einzelnen Oberstufen der Volksschule sehr verschieden sind,
wird die Festlegung der Bildungs- und Lehraufgaben sowie des Lehrstoffes der einzelnen
Pflichtgegenstände den Landesschulräten übertragen, wobei sich diese am Lehrplan der Hauptschule
(Anlage B) zu orientieren haben. In den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende
Fremdsprache hat diese Orientierung an den Anforderungen für die II. Leistungsgruppe zu erfolgen. In
Klassen, die mehrere Schulstufen in sich vereinigen, ist der Lehrstoff so weit wie möglich in
gleichwertigen Jahreswechselfolgen durchzunehmen. Auf diese Weise soll ein Zersplittern des Unterrichts
vermieden werden. Das Lehrgut ist dabei so aufzuteilen, dass die jeweils neu hinzutretenden Schülerinnen
bzw. Schüler den Anschluss an den jeweiligen Abschnitt der Wechselfolge ohne Schwierigkeiten finden
können.
Im Hinblick auf eine abgerundete Bildung können zur Behandlung einzelner Bildungseinheiten alle
Entlassungsschüler zeitweise zusammengefasst werden.
In ähnlicher Weise ist auf der 8. Schulstufe für die Förderung begabter Schülerinnen bzw. Schüler,
besonders im Hinblick auf den Übertritt in weiterführende Schulen, zu sorgen.
DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
I. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE GRUNDSCHULE
Bei der Arbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers in der Grundschule insbesondere in der Vorschulstufe
sind
– das Aufgreifen von Lerngelegenheiten,
– das Arrangieren von Lernsituationen und
– das Organisieren von Lernprozessen
von besonderer Bedeutung.
Mit den folgenden didaktischen Grundsätzen sollen wesentliche und kennzeichnende Merkmale
eines kind- und grundschulgemäßen Unterrichts charakterisiert werden
1. Kindgemäßheit und Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen
Die Grundschullehrerin bzw. der Grundschullehrer hat den Unterricht grundsätzlich am Kind zu
orientieren, an seinen Lernmöglichkeiten und -grenzen im Spannungsfeld von dem, was es braucht, und
dem, was es will. Dies bedeutet auch, dass den Kindern ein ihrem Alter und ihrer Entwicklung
entsprechendes Maß an Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts wie bei der
Gestaltung des Schullebens insgesamt eingeräumt wird.
Individualisierung verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer, dass sie bzw. er trotz der vereinheitlichenden
Tendenz jedes Klassenunterrichts die Verschiedenartigkeit der kindlichen Persönlichkeiten
und ihrer Bedingtheiten ernst nimmt und ihnen zu entsprechen versucht. Dabei wird sie bzw. er die
unterschiedlichen Entwicklungsstufen und Individuallagen der Schülerinnen bzw. der Schüler im
Allgemeinen sowie den sachstrukturellen Entwicklungsstand auf einem umschriebenen Sachgebiet auf
Grund bisheriger Lernerfahrungen im Besonderen, also die verschiedenen Bildungsvoraussetzungen der
Kinder, berücksichtigen.
Die Unterschiedlichkeiten der Kinder betreffen im Einzelnen ihr Lerntempo, ihre Lernbereitschaft
und Lernfähigkeit, ihre Interessen, ihre Vorerfahrungen, ihre Kooperationsbereitschaft und Kooperationsfähigkeit,
ihre Zugehörigkeit zu einem bestimmten Kulturkreis, ihre Kommunikationsfähigkeit, ihre
Selbstständigkeit und anderes. Diesen Unterschiedlichkeiten der Kinder soll die Lehrerin bzw. der Lehrer
durch differenzierende und individualisierende Maßnahmen entsprechen. In diesem Sinne sind auch die
wahrgenommenen Lernfortschritte des Kindes zu berücksichtigen. Ein besonderes Augenmerk gilt auch
jenen Kindern, die nach dem Lehrplan der Vorschulstufe unterrichtet werden.
Bei der Unterrichtsgestaltung ist darauf zu achten, dass dem besonderen Bewegungsbedürfnis des
Kindes Rechnung getragen wird. Es gibt zahlreiche Lernsituationen, die keinerlei Sitzzwang erfordern.
Schulkurzturnen wie gymnastische Übungen, Bewegungsspiele und andere motorische Aktivitäten sind in
den Unterricht einzubauen. Besondere Bedeutung kommt auch der Pausengestaltung zu. Bei der
Bemessung der Hausübungen muss darauf Bedacht genommen werden, dass auch langsamen und
lernschwachen Kindern genügend Zeit für Bewegung und Spiel bleibt.
2. Soziales Lernen
Soziales Lernen hat wie alles Lernen in der Schule Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung. Die
Entwicklung der sozialen Fähigkeiten spielt im Lebensvollzug des Kindes und des Erwachsenen eine
ebenso bedeutende Rolle wie seine Kenntnisse und Fertigkeiten. Zielorientiertes soziales Lernen greift
geeignete Situationen auf und ist um eine kontinuierliche Lernentwicklung bemüht.
In Verbindung mit und neben dem sachlichen Lernen hat die Lehrerin bzw. der Lehrer auch das
soziale Lernen der Kinder anzuregen, zu fördern und es damit weiter zu entfalten.
Die Förderung der Persönlichkeit der Kinder zielt einerseits auf die Stärkung des Selbstwertgefühles
und andererseits auf die Entwicklung des Verständnisses für andere ab. In besonderer Weise ermöglicht
diese: das Mit- und Voneinanderlernen, das gegenseitige Helfen und Unterstützen, das Erwerben
einfacher Umgangsformen, das Entwickeln und Akzeptieren von Regeln bzw. eines Ordnungsrahmens als
Bedingung für Unterricht, das gewaltfreie Lösen bzw. das Vermeiden von Konflikten, das Erkennen und
Durchleuchten von Vorurteilen, das ansatzweise Verständnis für Manipulation, die Sensibilisierung für
Geschlechterrollen.
Möglichkeiten dazu bieten zum Beispiel verschiedene Situationen im Zusammenleben der Klasse,
das Lernen in kooperativen Sozialformen (Kreisgespräch, Partner- und Gruppenarbeit, Rollenspiel,
Kinder als Helfer für Kinder usw.) und das Aufgreifen und Anbieten von sozialen Themen im Unterricht.
Um soziales Lernen zu ermöglichen, muss die Lehrerin bzw. der Lehrer trachten, ein Klima des
gegenseitigen Vertrauens und der mitmenschlichen Verantwortung zu schaffen.
Klasse und Schule sollen von Lehrerinnen bzw. Lehrern sowie Schülerinnen bzw. Schülern
gemeinsam als Hilfe-, Aussprache-, Arbeits-, Spiel- und Feiergemeinschaft gestaltet und erlebt werden.
Der Weg führt dabei von der Entwicklung möglichst vieler positiver Ich-Du-Beziehungen zwischen
Schülerinnen, Schülern und zwischen einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern und der Lehrerin bzw. dem
Lehrer über den Aufbau eines Wir-Bewusstseins zur gemeinsamen Verantwortung aller für alle in der
Klasse oder Lerngruppe, zum Mitleben in einer lebendigen Schulgemeinschaft und zum Verständnis für
andere größere Sozialgebilde des Lebens. Soziales Lernen erhält besonders große Bedeutung und Chance,
wenn Kinder mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, Kinder unterschiedlicher Schulstufen, Kinder
mit unterschiedlicher Muttersprache, Kinder mit Behinderungen (Kinder mit sonderpädagogischem
Förderbedarf) sowie Kinder mit speziellen Bedürfnissen gemeinsam unterrichtet werden.
3. Lebensbezogenheit und Anschaulichkeit
Die Grundsätze der Lebensbezogenheit und der Anschaulichkeit verlangen von der Lehrerin bzw.
vom Lehrer, dass der Unterricht nach Möglichkeit von der konkreten Erlebniswelt des Kindes ausgeht und
zu dieser auch wieder zurückführt. Veranschaulichung verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer, dass
sie bzw. er die Lehrstoffe den Erfahrungen der Kinder zugänglich machen soll. Dies kann auf der Ebene
der Sinneswahrnehmungen oder auf der Ebene der Vorstellungen geschehen. Inhalte können zum einen
dadurch konkret erfahrbar gemacht werden, dass man sie ihrer Art entsprechend, zB durch Sehen, Hören
usw., zugänglich macht, zum anderen, dass man sie durch Beispiele bzw. durch Nutzung der modernen
allenfalls vorhandenen Informationstechniken vergegenwärtigt. Wo es für das Lernen sinnvoll erscheint,
soll es mehr- bzw. vielsinnig angeregt werden. Von diesen Erfahrungen ausgehend, soll das Kind zum
Denken und zur Abstraktion geführt werden. Lernprozesse des Erkennens und Verstehens, des Denkens
und Abstrahierens werden oft durch die Auseinandersetzung mit der konkreten Wirklichkeit, oft aber auch
durch Nachbildungen, Abbildungen oder Symbole ermöglicht.
Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll Lerngelegenheiten arrangieren bzw. aufgreifen, die das soziale,
kulturelle und naturhafte Umfeld des Kindes und der Schule, die Alltagssituationen oder aktuelle
Ereignisse bieten. Sie bzw. er wird versuchen, dem Kind die Bedeutsamkeit und Sinnhaftigkeit der
Lehraufgaben und Lehrstoffe für sein gegenwärtiges und zukünftiges Leben zu vermitteln. Die
Lebensbezogenheit drückt sich auch in der Verbundenheit der Schule und des Unterrichts mit dem Leben
außerhalb der Schule aus.
4. Konzentration der Bildung
Die Schulerziehung hat den ganzen Menschen zu bilden und darf keinen Seinsbereich, vom
Körperlichen bis zum Seelisch-Geistigen, vernachlässigen.
Im Hinblick auf das Bildungsgut der Schule bedeutet dies, dass der Stoff in größeren Sinnganzheiten
unter Ausnützung aller Wechselbeziehungen an die Schülerin bzw. den Schüler heranzubringen ist.
Vom eher ganzheitlichen Erleben der Kinder ausgehend, wird die Wirklichkeit unter verschiedenen
Aspekten betrachtet. Damit wird, ausgehend vom vorfachlichen Unterricht auf der Grundstufe I, auf der
Grundstufe II allmählich zu einem stärker fachlich gegliederten Unterricht fortgeschritten. Zugleich
werden der Lebenszusammenhang und der sachstrukturelle Zusammenhang eines Lehrstoffes bei seiner
Vermittlung berücksichtigt.
5. Sachgerechtheit
Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat im Unterricht den Anspruch der Sache zur Geltung zu bringen,
hiebei ist Sachrichtigkeit grundsätzlich erforderlich, auch wenn aus psychologischen bzw. methodischen
Gründen Vereinfachungen geboten sind.
Außerdem ist der Unterricht so zu führen, dass die Schülerin bzw. der Schüler genügend Zeit zur
persönlichen Auseinandersetzung mit den Lehrstoffen hat. Es bedeutet auch keinen Verstoß gegen diesen
didaktischen Grundsatz, den Kindern die Möglichkeit zu geben, auf dem Umweg über Irrtümer zu lernen,
was häufig viel nachhaltiger und damit letztlich effektiver ist. (Dies gilt jedoch nicht für den Teilbereich
Rechtschreiben.) Denn auch dieses Lernen ist von der Absicht geleitet, zum Erfassen des „Sachrichtigen“
hinzuführen.
Sachgerechtheit und Kindgemäßheit sind einander notwendigerweise ergänzende, keinesfalls
einander ausschließende oder widersprechende Grundsätze.
6. Aktivierung und Motivierung
In allen Bereichen des Unterrichts sollen, wo immer möglich, spontanes Interesse, Neugierverhalten,
Wissensbedürfnis und Leistungsbereitschaft der Schülerin bzw. des Schülers geweckt und gepflegt
werden.
Im Sinne dieses Grundsatzes soll die Lehrerin bzw. der Lehrer an die natürliche Aktivität der Kinder
anknüpfen, und es gilt, möglichst viele und vielfältige Möglichkeiten für hantierenden Umgang bzw. für
das Handeln zu eröffnen. Das Tun soll zum Überlegen, Abwägen, Ordnen, Planen und zum Erkennen
führen. Die Aktivitäten reichen vom spielerischen Tun über planmäßiges Arbeiten bis zum selbst
gesteuerten, entdeckenden Lernen auf eigenen Wegen. Die Kinder können an der Vorbereitung (zB durch
vorbereitende Hausübungen) des Unterrichts, gelegentlich auch am Nachdenken über Unterricht beteiligt
werden. Die Kinder sollen durch Unterricht auch zu verschiedenen Aktivitäten außerhalb der Schule
angeregt werden.
Das Erlernen und Beherrschen von verschiedenen Arbeits- bzw. Lerntechniken ist eine wichtige
Grundlage für die Möglichkeit selbsttätigen Bildungserwerbs in verschiedenen Unterrichts- und
Sozialformen. Eine wichtige Voraussetzung für Aktivierung und Motivierung schafft die Lehrerin bzw.
der Lehrer dadurch, dass sie bzw. er versucht, die Bedeutsamkeit von Lehraufgaben und Lehrstoffen, dort,
wo es sinnvoll ist, über die subjektive Betroffenheit der Kinder zu vermitteln. Damit wird einerseits der
Sinn eines Unterrichtsabschnitts einsichtig, andererseits die Aufmerksamkeit für das Unterrichtsangebot
geweckt.
Die medienspezifischen Vorteile moderner Kommunikations- und Informationstechniken können zur
Aktivierung und Motivierung beitragen (Einsatz nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten
an der Schule).
7. Individualisieren, Differenzieren und Fördern
In der Grundschule unterscheiden sich die Schülerinnen und Schüler, insbesondere die Schulanfängerinnen
und Schulanfänger hinsichtlich des Entwicklungsstandes des Sozialverhaltens, der
Kommunikationsfähigkeit, der Selbstständigkeit, der Interessen, der Motivation, des Vorwissens, der
Lernfähigkeit, der Arbeitshaltung ua., wie kaum in einer anderen Schulart.
Diese Unterschiede müssen erkannt, beachtet und zum Ausgangspunkt für individualisierende und
differenzierende Lernangebote und Lernanforderungen gemacht werden. Eine verantwortungsvolle Berücksichtigung
der Unterschiede schafft die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen aller Schülerinnen
und Schüler und hilft mit, Über- bzw. Unterforderungen möglichst zu vermeiden.
Ein das Lernen fördernder Unterricht soll in einer pädagogischen Atmosphäre von Ermutigung und
Erfolgszuversicht, Geduld und Güte, Vertrauen und Verständnis, gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme
erfolgen.
Dies erfordert von der Lehrerin bzw. vom Lehrer, dass sie bzw. er sich um die bestmögliche
Förderung jeder einzelnen Schülerin bzw. jedes einzelnen Schülers bemüht. Der Klassenraum soll sowohl
als lernanregende Umwelt als auch als Raum für kindliches Zusammenleben gestaltet sein und eine
flexible Sitzordnung ermöglichen.
Jeder Unterrichtstag soll inhaltlich und zeitlich so ausgewogen gestaltet sein, dass Arbeit und Spiel,
Anstrengung und Entspannung einander ergänzen und durchdringen.
Maßnahmen der Individualisierung bzw. inneren Differenzierung sind im Sinne des Förderns und des
Forderns zu verstehen und zu gestalten. Sie tragen dazu bei, dass die Grundschule auch die sehr wichtige
Aufgabe der Begabungsförderung erfüllt.
Im Rahmen der Differenzierung werden innerhalb der Jahrgangsklassen oder heterogenen Lerngruppen
unterschiedliche, stets veränderbare Schülergruppierungen vorgenommen. Als mögliche Kriterien
für Gruppierungen gelten: Interesse, Selbsteinschätzung, unterschiedliche Lernvoraussetzungen,
Freundschaftsbeziehungen, Lerntempo usw.
Differenzierungsmaßnahmen beziehen sich auf Schülergruppen und Individualisierungsmaßnahmen
beziehen sich auf das einzelne Kind.
Als mögliche Verfahren bieten sich ua. an
– Unterschiede in der Aufgabenstellung (zB Anzahl der Aufgaben, Zeitaufwand, Schwierigkeitsgrad,
Anzahl der Wiederholungen);
– unterschiedliche Sozialformen;
– unterschiedliche Medien und Hilfsmittel;
– unterschiedliche Hilfestellung durch Lehrpersonen und Kinder.
Die Realisierung der Individualisierung, der inneren Differenzierung und Förderung wird durch eine
entsprechende Ausstattung der Schule bzw. der Klasse mit Arbeitsmitteln, technischen Medien, modernen
Informations- und Kommunikationsmedien usw. unterstützt.
Förderunterricht bietet die Möglichkeit, Lernprozesse durch gezielte Übungen, individualisierende
Arbeitsweisen, intensivierte Lehrerhilfen und zeitlich längeres Verweilen an Stoffelementen zu unterstützen,
einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern den Anschluss an den Lernfortschritt der Klasse zu sichern
sowie vorhandene Lücken zu schließen und einen kontinuierlichen Lernzuwachs zu ermöglichen.
Die Lehrerin bzw. der Lehrer wird sich nicht nur im Förderunterricht bemühen, vor allem lernschwächeren
Schülerinnen bzw. Schülern kontinuierliche Erfolgserlebnisse zu ermöglichen, die eine auf
Selbstvertrauen begründete Leistungsbereitschaft entstehen lassen.
Zur Unterstützung von Förderungsmaßnahmen sowie vor schwer wiegenden Entscheidungen soll die
Schule beratende Einrichtungen in Anspruch nehmen.
Wertvolle Hilfestellung wird dabei vor allem durch den schulpsychologischen Dienst erfolgen.
8. Sicherung und Kontrolle des Unterrichtsertrages
Die Schulanfängerinnen und Schulanfänger kommen im Allgemeinen mit einer hohen Lernbereitschaft
in die Schule. Eine wichtige Aufgabe der Grundschule ist es, diese ursprüngliche Lernbereitschaft
der Kinder weiterzuentwickeln und damit ihre Lernfähigkeit zu fördern.
Die Vorerfahrungen, das Vorwissen, die Lern- und Leistungsfähigkeit, das Lerntempo, die Konzentrationsfähigkeit
und vieles andere mehr sind bei den einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern in der Regel
sehr unterschiedlich ausgebildet. Daher darf grundsätzlich nicht erwartet werden, dass Kinder im gleichen
Zeitraum gleiche Leistungen erbringen. Das Lernangebot hat diese unterschiedlichen Voraussetzungen zu
berücksichtigen, um leistungsmäßige Über- wie Unterforderung möglichst zu vermeiden. Es sind auch
unterschiedlich lange Lernzeiten zu gewähren. Vor allem ist den Kindern im Rahmen der Grundstufe I für
die Erstlehrgänge in den Bereichen Lesen, Schreiben und Mathematik gegebenenfalls unter Einbeziehung
von Teilen der verbindlichen Übungen „Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben“
sowie „Mathematische Früherziehung“ genügend Zeit zu lassen. Beim Durchlaufen der Grundstufe I in
drei Schuljahren wird die für das erfolgreiche Absolvieren erforderliche Lernzeit zur Verfügung gestellt,
ohne dass es zu einem Wiederholen einer Schulstufe kommt. Um die Lern- bzw. Leistungsfreude und
-fähigkeit der Kinder zu erhalten und womöglich zu steigern, wird die Lehrerin bzw. der Lehrer
versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen. Dazu wird sie bzw. er
trachten, den Lernertrag zu sichern und zu bewahren, und zwar einerseits durch kontinuierliches,
abwechslungsreiches und sinnvolles Zusammenfassen und Üben bzw. Wiederholenlassen des Wesentlichen,
andererseits durch das Anwendenlassen des Gelernten in andersartigen Aufgabenstellungen und in
verschiedenen Zusammenhängen (auch in mündlichen und schriftlichen nachbereitenden Hausaufgaben,
wobei auf die Belastbarkeit des einzelnen Kindes Bedacht zu nehmen ist). So wird der Lernerfolg zur
sicheren Grundlage für weiteres Lernen und Leisten. Damit Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung
als ermutigende Rückmeldung auf den individuellen Lernprozess wirken können, soll im
Rahmen der Lernzielorientierung auch der individuelle Lernfortschritt des Kindes berücksichtigt werden.
Lernkontrolle ist ein integrierter Bestandteil von Lernprozessen. Die Kinder sollen daher allmählich
angeleitet werden, Lernkontrolle zunehmend auch in der Form von Selbstkontrolle ihrer Lernprozesse
wahrzunehmen. Dies wird ua. durch den Einsatz eines Computers erleichtert.
Lernen und schulische Leistungen beschränken sich nicht allein auf Fachwissen. Sozialverhalten und
Arbeitsverhalten sind zwei entscheidende Dimensionen schulischen Lernens, die Aufschlüsse darüber
geben, wie Leistungen zu Stande kommen.
Lernkontrolle und Beobachtung der Schülerleistung dienen der Lehrerin bzw. dem Lehrer dazu, die
Wirksamkeit der Unterrichtsarbeit zu überprüfen und Maßnahmen zu ihrer Verbesserung zu treffen; sie
informieren aber auch Schülerinnen bzw. Schüler und Eltern über den Leistungsstand und über Lernfortschritte
beim einzelnen Kind. Die dazu erforderlichen Kontakte sind sorgsam zu pflegen.
Die schulische Leistungsbereitschaft von Kindern wird wesentlich von ihrem Selbstwertgefühl,
ihrem Selbstvertrauen und ihrer Erfolgszuversicht bestimmt. Leistungsbeurteilungen haben daher äußerst
behutsam zu erfolgen. Der Rahmencharakter des Grundschullehrplanes eröffnet für eine ermutigende,
hilfreiche und individualisierende Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung ausreichende Möglichkeiten.
II. Didaktische Grundsätze der Volksschuloberstufe
Die didaktischen Grundsätze der Volksschuloberstufe orientieren sich an jenen der Hauptschule.“
5. In Anlage A vierter Teil (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der Pflichtgegenstände der
verbindlichen Übungen, des Förderunterrichtes, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen)
lautet lit. a (Stundentafel der Vorschulstufe) samt den Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe
„a) Stundentafel der Vorschulstufe
Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe
1. Die in der Stundentafel für die einzelnen verbindlichen Übungen angeführten Wochenstunden
sind als Richtmaß aufzufassen, wobei die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Zeit auf
kleinere Lernsequenzen der Lehrerin bzw. dem Lehrer überlassen bleibt.
2. In der Vorschulstufe kann im Rahmen der verbindlichen Übung „Sprache und Sprechen,
Vorbereitung auf Lesen und Schreiben“ eine besondere Förderung in der Muttersprache des
Kindes im Ausmaß von drei Wochenstunden bei Bedarf parallel zum Unterricht in den
verbindlichen Übungen bzw. ganz oder teilweise mit diesem gemeinsam geführt werden.
3. Zur Förderung im Hinblick auf einen Wechsel können Förderangebote zur Anwendung kommen,
wobei die in den Stundentafeln 1 oder 2 vorgesehenen Gesamtwochenstundenzahlen nicht überschritten
werden sollen.“
6. In Anlage A vierter Teil wird die Überschrift lit. b (Stundentafel der Grundschule) ersetzt durch die
Überschrift „b) Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe“.
7. In Anlage A vierter Teil lit. b Unterlit. aa (Stundentafel 1) wird die den Pflichtgegenstand
„Werkerziehung“ betreffende Zeile durch folgende Zeilen ersetzt
„Technisches Werken
"
8. In Anlage A vierter Teil lit. b Unterlit. bb (Stundentafel 2) wird die den Pflichtgegenstand „Werkerziehung“
betreffende Zeile durch folgende Zeilen ersetzt
„Technisches Werken
"
9. In Anlage A vierter Teil lauten die Bemerkungen zu den Stundentafeln der Grundschule samt
Überschrift
„Bemerkungen zu den Stundentafeln der Grundschule, 1. bis 4. Schulstufe
1. Bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe I kann gemäß § 13 Abs. 1 des
Schulorganisationsgesetzes für noch nicht schulreife Kinder eine entsprechend ausgebildete
Lehrerin bzw. ein Lehrer zusätzlich eingesetzt werden. Gleiches gilt in Klassen, in denen Kinder
mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache, welche
die Unterrichtssprache nicht ausreichend beherrschen, unterrichtet werden. Wenn wegen zu
geringer Schülerzahl mehrere Schulstufen in einer Klasse zusammengefasst werden, kann die
Schulbehörde erster Instanz über Antrag der Schulleiterin bzw. des Schulleiters für einen
gesondert zu führenden Unterricht aus den Pflichtgegenständen „Deutsch, Lesen, Schreiben“
bzw. „Deutsch, Lesen“ und „Mathematik“ bis zu insgesamt 5,5 Wochenstunden bewilligen.
2. Unterrichtsgegenstände mit einer Wochenstunde können mit zwei Stunden in jeder zweiten
Woche während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.
3. Der Förderunterricht in der Grundschule ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je
Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder
integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin
bzw. den Lehrer gem. § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer
(Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der
Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht („Deutsch, Lesen, Schreiben“ bzw.
„Deutsch, Lesen“ und/oder „Mathematik“), anzugeben.
4. Für außerordentliche Schülerinnen bzw. Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache kann zum
Erwerb der Unterrichtssprache ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu zwölf
Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht
in den Pflichtgegenständen bzw. verbindlichen Übungen als auch mit diesen gemeinsam geführt
werden. Sofern die Organisation des besonderen Förderunterrichtes nur zusätzlich zum Unterricht
in den Pflichtgegenständen möglich ist, ist durch Begrenzung des Förderunterrichtes oder durch
entsprechende Kürzungen in anderen Unterrichtsgegenständen dafür Sorge zu tragen, dass eine
zusätzliche zeitliche Belastung von höchstens fünf Wochenstunden nicht überschritten wird. Bei
Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichtes zulässig.
5. Für ordentliche Schülerinnen bzw. Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache kann bei Bedarf
abweichend vom Förderunterricht im Sinne der Z 3 ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß
von bis zu fünf Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel
zum Unterricht in den Pflichtgegenständen bzw. verbindlichen Übungen als auch mit diesen
gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichtes
zulässig. Bei einer drei- bis fünfstündigen Führung dieses Unterrichtes kann für die teilnehmenden
Schüler eine Kürzung der Gesamtwochenstundenzahl in den Pflichtgegenständen bis
zu drei Wochenstunden vorgesehen werden.
6. Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen mit schulautonomen
Lehrplanbestimmungen semesterweise oder epochal geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß
während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.
7. Bei der unverbindlichen Übung „Muttersprachlicher Unterricht“ siehe Artikel I § 4 Abs. 1 lit. a
der Verordnung.“
10. In Anlage A sechster Teil (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff und didaktische Grundsätze der
verbindlichen Übungen der Vorschulstufe) lautet die verbindliche Übung Sachbegegnung samt Überschrift
„Sachbegegnung
Bildungs- und Lehraufgabe
Aufgabe der verbindlichen Übung Sachbegegnung ist das Bewusstmachen sozialer und gegenständlicher
Sachverhalte der unmittelbaren Umwelt des Kindes, Grundlegung von Einsichten und
Einstellungen, sowie eine allmähliche Erweiterung des Verhaltens, des Wissens und Könnens sowie der
Lern- und Arbeitsweisen in diesem Bereich auf Grund eigener Erfahrungen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– ausgehend vom natürlichen Neugierverhalten zunehmend zum Klären, Deuten und Handeln in
ihrer sozialen und gegenständlichen Umwelt angeregt werden,
– ihre eigenen Lernerfahrungen durch neue Arbeitsweisen erweitern,
– Entwicklungsrückstände im Erfassen der sozialen und gegenständlichen Umwelt verringern bzw.
aufholen,
– zunehmend befähigt werden, Umwelteindrücke und Erfahrungen zu verbalisieren.
Die verbindliche Übung Sachbegegnung nimmt ihre Inhalte aus folgenden Erfahrungs- und Lernbereichen
– Gemeinschaft
– Natur
– Raum
– Zeit
– Wirtschaft
– Technik
Lehrstoff
Bei der Auswahl der Lehrstoffe sind Themenbereiche aufzugreifen, die bereichs- und fachübergreifendes
Lernen zulassen.
Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft
Orientierung im neuen Lebensraum In kontaktbehaglicher Atmosphäre einander vorstellen und
kennen lernen
Die Klasse als neue Gemeinschaft akzeptieren
Zusammenleben Spiel- und Arbeitsregeln finden und einhalten
Die Gemeinschaft mitgestalten
Arbeiten gemeinsam ausführen
Umgangsformen beachten (einander helfen, zuhören, aufeinander
Rücksicht nehmen, …)
Schule als Gemeinschaft Andere Personen bzw. andere Klassen im Schulhaus kennen
lernen
An der Schulgemeinschaft mitwirken
Die Familie als Lebensgemeinschaft Das Zusammenleben in der Familie
Familienmitglieder
Gleichberechtigung von Frau und Mann, Aufgabenteilung
Liebe und Partnerschaft
Wenn ein Baby kommt (Schwangerschaft, Geburt, Säuglingsalter,
…)
Erfahrungs- und Lernbereich Natur
Begegnung mit Tieren und Pflanzen um
uns
Kinder betreuen Tiere und Pflanzen und berichten darüber
(Tiere und Pflanzen in der Wohnung, in der Klasse, …)
Tiere und Pflanzen, die wir beobachtet haben (im Park, im
Wald, auf der Wiese, am Wasser, …)
Gemeinsame Merkmale und Unterschiede finden (zB Tiere
mit Fell; Tiere, die schwimmen können usw.)
Tiere und Pflanzen bringen Freude, aber auch Gefahren
(sachgemäßer Umgang mit Tieren, gefährliche Tiere bzw.
Pflanzen, …)
Naturerscheinungen Beobachtungen und einfache Versuche machen
Tageszeiten (Tag, Nacht)
Himmelskörper
Wetter
Jahreszeiten
Natur- und Umweltschutz Zum Natur- und Umweltschutz beitragen (Abfall richtig
trennen; Energie sparen)
Kind und Gesundheit
Der eigene Körper Körperteile benennen, Sinneseindrücke bewusst erleben
Regelmäßige Körperpflege/Zahnpflege
Bewegung und Sport
Freude und Wohlbefinden
Ernährung Vom Essen und Trinken (vielseitige Ernährung, Flüssigkeitsbedarf,
…)
Richtiger Umgang mit Lebensmitteln (Sauberkeit, Frische)
Gefahren für unsere Gesundheit Umgang mit technischen Geräten, mit elektrischem Strom;
mit Medikamenten; Reinigungsmitteln; mit alkoholischen
Getränken, …)
Krank sein Von verschiedenen Krankheiten
Ärztin bzw. Arzt, Zahnärztin bzw. Zahnarzt, Krankenhaus, …
Abbau übertriebener Ängste Wovor wir Angst haben
Verhalten in Situationen, die Kindern Angst machen
Erfahrungs- und Lernbereich Raum
Orientierung
– in der neuen Umgebung
Einrichtung der Klasse (Bezeichnung, Lage und Funktion der
Einrichtungsgegenstände)
Räumlichkeiten der Schule (deren Lage und Funktion)
Orientierungsspiele und -aufgaben in Klasse und Schule
– auf dem Schulweg Orientierungsgesichtspunkte finden und beschreiben
Wege beschreiben
(Querverbindungen zur Verkehrserziehung herstellen)
Raumlagebegriffe und Raumlagebeziehungen
Links, rechts, oben, unten, … (Querverbindungen zur Mathematischen
Früherziehung herstellen)
Arbeit mit Modellen Räumliche Gegebenheiten mit Bausteinen darstellen
Selbst hergestellte Modelle verwenden (Einrichtung der
Klasse planen; mein Wunschzimmer; …)
Erfahrungs- und Lernbereich Zeit
Tagesablauf erfassen Den Tagesablauf gliedern (am Morgen; am Nachmittag; in
der Klasse; in den Ferien; … )
Zeitliche Begriffe wie heute, gestern, morgen, … verwenden
Die Uhr Verschiedene Uhren
Erkennen der Uhrzeit vorbereiten (Stunden, halbe Stunde,
…)
Größere Zeitabschnitte Wochenablauf, Wochentage, Jahreszeiten,
Gliedern des Jahres durch Feste und Feiern
Erinnerungen Sich an Kindergartenzeit, an Geburtstage, Feste, Ereignisse
erinnern …
Woran sich andere Menschen erinnern (Großeltern, Eltern,
Verwandte, Bekannte)
Viele Dinge sahen früher anders aus (Spielsachen, Kleidung,
Fahrzeuge, Wohnung)
Erfahrungs- und Lernbereich Wirtschaft
Die Familie als Wirtschaftsgemeinschaft
Wirtschaften in der Familie (Zusammenhang Arbeit – Verdienst
– Geld ausgeben)
Dinge, die wir zum täglichen Leben brauchen (Lebensmittel,
Kleidung, …)
Unterschiedliche Wohn- und Lebensbedingungen
Wünsche und Wunscherfüllung
Arbeit und Arbeitsstätten Arbeit der Eltern
Ausgewählte Berufe und Arbeitsstätten kennen lernen (zB
Polizistin bzw. Polizist, Ärztin bzw. Arzt, Handwerksberufe;
Post, Feuerwehr, …)
Erstes Kennen lernen der Arbeitswelt
Erfahrungs- und Lernbereich Technik
Wie Dinge funktionieren Funktionsweise ausgewählter Geräte und Maschinen aus der
Umgebung des Kindes kennen lernen (Haushaltsgeräte,
Taschenlampe, Rad, …)
Gefahren der Technik Sachgemäßer, sicherer Umgang mit einfachen Geräten
Handhabung von Werkzeug
Umgang mit elektrischem Strom (zB Steckdose, elektrische
Geräte, Spielsachen, PC …)
Medien informieren und unterhalten Bewusstes Ansehen bzw. Anhören von Fernseh-, Rundfunksendungen,
CD, Kassetten, Videos, …
Spiele und Lernen mit dem Computer
Gefahren der Medien Anbahnen einer kritischen Haltung beim Gebrauch der
Medien
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht geht von den sehr unterschiedlichen Lebens- und Lernerfahrungen der Kinder aus,
hebt sie ins Bewusstsein, verdeutlicht, klärt bzw. ordnet sie und erweitert sie durch neue Erfahrungen und
Einsichten.
Dabei ist auf die Weckung und Pflege der Motivation, auf die Förderung der Wahrnehmungs- und
Handlungsfähigkeit, auf das soziale Lernen, auf die Erweiterung des Sprachgebrauchs sowie auf das
Gewinnen und Sichern von Grundeinsichten und -einstellungen besonderer Wert zu legen. In diesem
Zusammenhang sind die zahlreichen Möglichkeiten des Beobachtens, Vergleichens und Erprobens zu
konkreten Sachverhalten in und außerhalb der Klasse zu nützen.“
11. In Anlage A sechster Teil lautet die verbindliche Übung Sprache und Sprechen samt Überschrift
„Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben
Bildungs- und Lehraufgabe
Diese verbindliche Übung gliedert sich in „Sprache und Sprechen“ und „Vorbereitung auf Lesen und
Schreiben“.
Bei „Sprache und Sprechen“ geht es im Einzelnen darum,
– die Erweiterung der Sprachfähigkeit der Kinder behutsam zu fördern,
– zu einer adäquaten Verwendung der Standardsprache hinzuführen – ausgehend von der
individuellen Sprache des Kindes,
– die verfügbaren sprachlichen Mittel der Kinder zu üben, zu erweitern und als Verständigungsmittel
zunehmend besser und sicherer einsetzen zu lernen,
– den kreativen Umgang mit Sprache zu fördern,
– im Gebrauch der Sprache eine gewisse Sicherheit und Selbstständigkeit zu erreichen und
– die Erlebnis- und Ausdrucksfähigkeit durch die Begegnung mit Literatur anzuregen, das
Verständnis für die Umwelt anzubahnen und das schöpferische Denken zu fördern.
„Vorbereitung auf Lesen und Schreiben“ hat die Aufgabe, sowohl die individuelle Motivation zum
Lesen und Schreiben anzubahnen, zu entwickeln und zu fördern als auch die Grundleistungen für das
Erlernen des Lesens und Schreibens zu sichern und dient der Sicherung des Wechsels nach § 17 Abs. 5
Schulunterrichtsgesetz.
Lehrstoff
Situationsbezogenes Sprachhandeln
Alltagssituationen sprachlich
bewältigen, zB Auskunft geben
Kinder informieren (zB in Frage-und-Antwort-Spielen)
– über die eigene Person, über andere Personen
– über Tiere, Gegenstände
– über Sachverhalte (Situationen in der Schule, am Schulweg,
in der Sachbegegnung)
Auskunft einholen Kinder erkundigen sich
– über Personen, Tiere, Sachverhalte
– über Gegenstände (Name, Form, Farbe, Material, Geruch,
Geschmack …)
Jemandem etwas wünschen In verschiedenen Situationen jemandem entsprechende Wünsche
ausdrücken (Wünsche zu Anlässen, zu Ereignissen,
zu Vorhaben …)
Äußern von Bedürfnissen In entsprechenden Handlungssituationen Bedürfnisse ausdrücken
(zur Spielordnung, zur Sitzordnung, zur Raumordnung,
zur Zeiteinteilung …)
Trösten, Helfen, in Schutz nehmen Notsituationen bei Mitschülern erkennen und durch Sprachhandeln
zu lösen versuchen
Grüßen, Bitten, Danken In natürlichen Sprechsituationen
– entsprechende Grußformen kennen lernen und anwenden
(beim Kommen, beim Gehen, zu verschiedenen Tageszeiten
…)
– verschiedene Formen des Bittens und Dankens verwenden
und ausbauen
Erzählen und Zuhören
Erlebtes und Beobachtetes erzählen Den Kindern Gelegenheit geben, Erlebtes zu erzählen
Situationen schaffen, in denen die Kinder einen Vorgang
beobachten und danach beschreiben können (Pflanzen
setzen, Tisch decken …)
Bildgeschichten ordnen und erzählen lassen
Sensibilisierung der Wahrnehmungsfähigkeit
(Kimspiele, „Geschichtenjagd“, …)
Zuhören und Verstehen Die Aufnahmebereitschaft des Kindes wecken und fördern
(geeignete Erzählsituationen schaffen, eventuell Aufmerksamkeitsübungen)
Die Aufnahmefähigkeit des Kindes beachten (Wechsel
zwischen Zuhören und Mitreden, zwischen Stillsitzen und
Mithandeln)
Den Kindern ausreichend Zeit geben, das Gehörte zu
verarbeiten
Gehörtes wiedergeben Über Erzähltes oder Vorgelesenes sprechen (ohne Anspruch
auf Genauigkeit und Vollständigkeit)
Zu Gehörtem Fragen stellen
Miteinander sprechen
Vorformen des Gesprächs In entsprechenden Spielen (Frage-Antwort-Spiele …) das
gegenseitige Kennenlernen, Kontaktnehmen und Ansprechen
ermöglichen
Aufgreifen geeigneter Anlässe für spontane Gespräche
Gespräche aus dem Erfahrungs- und Interessenbereich der
Kinder in der Kleingruppe anregen
Einfache Gesprächsregeln Beim Miteinander-Sprechen Gesprächsregeln kennen lernen
bzw. vereinbaren und sich um deren Einhaltung bemühen,
zB
– den Sprecher ansehen
– dem Sprecher zuhören
– den Sprecher ausreden lassen
– sich zu Wort melden
– den Gesprächspartner mit dem Vornamen anreden
– den Sprecher nicht auslachen, wenn er etwas Unpassendes
sagt
– das Wort weitergeben (Redeketten)
– beim Thema bleiben
Gesprächsformen Hinführen zu Gesprächen (im Kreis, in einer Gruppe, mit
einem Partner)
Bewältigung und Klärung von Emotionen durch Sprache
Eigene Gefühle, Empfindungen und
Emotionen äußern
Spontane sprachliche Äußerungen von Gefühlen, Angst,
Wünschen ermöglichen
Darstellungsspiele und andere Spielformen arrangieren, bei
denen Kinder lernen, Gefühle auszudrücken
Durch Erzählen, Vorlesen, Vorspielen … und mit Hilfe von
Medien Gefühlsäußerungen der Kinder provozieren (im
Spiel lustige, gefährliche ua. Situationen darstellen …)
Gefühle, Empfindungen und Emotionen
anderer verstehen und beschreiben
Dargestellte (zB in Pantomime) bzw. durch Fotos oder Bilder
vermittelte Gefühlszustände (jemand ist fröhlich, zornig,
traurig, übermütig …) besprechen und deuten
Emotionen bewältigen Für Situationen emotionaler Not (Angst vor dem Alleinsein …)
Lösungsmöglichkeiten finden und besprechen
Spiele zum sozialen Lernen (Helferspiele …) und Situationsdarstellungen
in Kinderbüchern als Lerngelegenheiten
zur Bewältigung von Emotionen anbieten
Erweiterung der Sprachfähigkeit
Die individuelle Sprache des Kindes
akzeptieren
Grundlage für alle weiterführenden Maßnahmen ist, dass die
individuellen Sprachäußerungen des Kindes zunächst
angenommen werden
Hinführen zur Standardsprache Unter besonderer Berücksichtigung der mundartlichen Ausdrucksformen
Üben von Modellsätzen in spielerischer
Form
Memorieren von kurzen Texten (Sprüche, Lieder, alltagssprachliche
Texte …)
Sprachgehemmten Kindern entsprechende Hilfen anbieten
(gemeinsames Sprechen, Reim und Rhythmus ausnützen)
Gemeinsames Sprechen vorgeformter Texte (Reime, Sprüche,
einfache Kindergedichte …)
Erweiterung des Wortschatzes
(Begriffsbildung)
Benennen von Personen, Tieren, Pflanzen, Gegenständen und
Tätigkeiten in Situationen, in denen das Kind die
Wortbedeutung konkret erfahren kann
Benennen, Beschreiben und Vergleichen von Wahrgenommenem
(Gesehenes, Gehörtes …) in möglichst lebensnahen
Situationen
Finden einfacher Oberbegriffe Ordnungsübungen zum Finden einfacher Oberbegriffe
Deutliches Sprechen
Artikuliertes Sprechen Individuelle Hilfen für das richtige Bilden von Lauten
anbieten
Schwierige Lautverbindungen üben (Pfl …)
Übungen im artikulierten Sprechen von Wörtern (Flüstersprache,
verschiedene Tonhöhen, langsam, schnell, tonlos
artikulieren …)
Spielerische Umgang mit geeigneten Reimen (Zungenbrecher,
Schnellsprechübungen …)
Unterscheiden von Lauten Übungen zum Unterscheiden von Lauten
Wörtern mit gleichem Anlaut, Inlaut und allenfalls Auslaut
Ähnlich klingende Wörter und Reimwörter suchen
Erlebnishafte Lautbegegnungen in spielerischer Form (bekannte
Lieder auf la la singen, Sätze in der „a-Sprache“,
„u-Sprache“ … sprechen)
Erster Umgang mit Literatur
Zum Umgang mit Literatur motivieren Bilderbücher anbieten, die Unbekanntes beinhalten (wie
Kinder in anderen Ländern leben …)
Bilderbücher, Geschichten und Gedichte im Zusammenhang
mit aktuellen Erlebnissen der Kinder anbieten (Geburtstag,
Streit …)
Bilder aus Büchern anbieten
Eigene Bücher der Schüler mit einbeziehen
Allmählich eine eigene Bibliothek für die Klasse zusammenstellen
Bilderbücher für einige Zeit nach Hause entlehnen
Wahrnehmung
– Anregung und Differenzierung der
optischen Wahrnehmung
Vertieftes und wiederholtes Betrachten von Illustrationen
verschiedener Stilrichtungen; ausgehend von Abbildungen,
die deutlich dargestellt und leicht zu überblicken
sind, bis zu Bildern, die eine Fülle an Details zeigen
– Anregung und Differenzierung der
akustischen Wahrnehmungen
Wiederholtes und deutliches Anbieten (Erzählen, Vorlesen
…) von Bilderbuchtexten, Geschichten, Märchen,
Reimen und Gedichten
– Anregung der Aufmerksamkeit, der
Konzentration und des Gedächtnisses
Wiederholtes Sich-Erinnern an Vorgelesenes und Betrachtetes
Verarbeiten der Eindrücke durch Erzählen, im Rollenspiel,
im bildnerischen Gestalten …
Erweiterung des Wissens
– Erkennen von Zusammenhängen in
sachlichen und mitmenschlichen
Bereichen
Bilder und Geschichten darbieten, die sachlich richtige
Informationen über den Menschen, die Natur, die Technik,
die Arbeitswelt, das Leben in fernen Ländern geben
Bilder, Geschichten und Märchen, die dem Kind mitmenschliche
Beziehungen einsichtig machen
Sprachfähigkeit
– Erweiterung des Wortschatzes und
der Begriffe
Bilderbücher, Geschichten, Märchen, Gedichte mit differenzierter
Sprache und anschaulichen Begriffen anbieten
– Anregung der sprachlichen
Ausdrucksfähigkeit
Lustbetonte Frage-und-Antwort-Passagen aus Bilderbüchern,
Bilderbuch- oder Märchenthemen im Rollenspiel oder
Handpuppenspiel darstellen
Bildergeschichten in Worte kleiden lassen
Bilderbuchgeschichten und Märchen mit eigenen Worten
wiedergeben …
– Förderung des Sprachverständnisses
(Wortbedeutung, Wortklang,
Rhythmus, Sinnzusammenhang …)
Gedichte zu verschiedenen Themen, Festen, Stimmungen
anbieten; lautmalende Volksreime, kurze Gedichte, Abzählreime,
… lernen; über das Gehörte sprechen, etwa
„Was hat mir besonders gut gefallen?“; …
– Kreativer und kritischer Umgang mit
der Sprache
Reimspiele, Laut- und Wortverdrehspiele, Zungenbrecher,
lautmalende Wörter, Zaubersprüche, Werbesprüche anbieten
und selbst erfinden lassen …
Fantasie und Gestaltungsfreude
– Bei Problemstellungen nach
verschiedenen Lösungsmöglichkeiten
suchen
Beim Erzählen einer Geschichte oder eines Märchens an
einem bestimmten Punkt abbrechen und die Kinder
weitererzählen lassen
Geschichten mit offenem Schluss anbieten
Einen gegebenen Schluss verändern
– Sich eine literarische Figur, eine
Szene, einen Handlungszusammenhang
vorstellen können
Immer wieder Geschichten und Märchen erzählen, welche
die Kinder dazu anregen, sich den Ort der Handlung, die
Figuren und die Ereignisse in der Phantasie vorzustellen
– Sich etwas Neues vorstellen können,
das es in der Realität nicht gibt
Kurze Geschichten und Fantasiefiguren selbst erfinden lassen
– Bilderbuchgeschichten, Märchen oder
selbsterfundene Geschichten und
Figuren zeichnen und gestalten
Gestaltungsmöglichkeiten bieten sich an im Rollenspiel, mit
Handpuppen, Aufstellfiguren, Bau- und Konstruktionsmaterial,
Knetmasse, Malmaterialien …
Soziales und emotionales Verhalten
– Sensibilisieren für soziale Probleme
– Modelle für soziales Verhalten
kennen lernen und kritisch betrachten
Aufgreifen von problematischen Situationen in der Klasse,
Probleme bewusst machen, Lösungsstrategien entwickeln
Bilderbücher, Geschichten und Märchen anbieten, die zeigen,
wie Kinder und Erwachsene sich in verschiedenen
Lebenssituationen verhalten. Mit den Kindern über diese
Verhaltensmodelle sprechen, einzelne Verhaltensweisen
bewusst machen, kritisch betrachten
– Gefühle und Probleme durch
Identifikation mit den literarischen
Figuren nachempfinden
Über die Gefühle und Probleme der literarischen Figuren
sprechen und mit eigenen Emotionen vergleichen. Auf die
individuellen Probleme und Gefühle der Kinder eingehen
und ihnen beim Bewusstmachen und Bewältigen ihrer
Gefühle helfen
– Verständnis für aktuelle
gesellschaftliche Probleme gewinnen
Bilderbücher anbieten, die Probleme, wie Umweltschutz,
Kritik an den Konsumgewohnheiten, Friedenserziehung
… behandeln. Mit den Kindern über diese
Probleme sprechen und im Rollenspiel verarbeiten
– Verständnis für Werte fördern Bilderbuchgeschichten und Märchen auswählen, die Werte,
wie das Recht auf Anerkennung der eigenen Individualität,
Toleranz und Achtung anderen Menschen gegenüber
anbieten
Lieblingsbücher mitbringen und darüber sprechen, was daran
so gut gefällt
Lernfreude und Bildungswillen
– Lernen, die eigenen Interessen und
Fragen auch durch Literatur zu
befriedigen
Zur Beantwortung von Fragen und Problemen Bilderbücher
und Bilderlexika bereitstellen
Anhand von Bilderbüchern einen Lehrausgang vorbereiten
zB Feuerwehr, Bäcker …
Erlebnisse und Fragen, die sich nach einem Ausgang
ergeben, mit Hilfe von Bilderbüchern klären und
verarbeiten
Die Klassenbücherei allmählich vervollständigen und sie
gemeinsam mit den Kindern nach Themen ordnen
Einen Besuch in einer Bibliothek, in einer Buchhandlung
machen
Kreativer Umgang mit Sprache
Namen und Begriffe finden und
erfinden
Kindliche Begriffsbildung annehmen und anregen
Mit Sprache spielerisch umgehen Wortspielereien und Reimbasteleien anbieten und anregen
Geschichten erfinden und ändern Fantasiegeschichten ausdenken (realitätsnah und irreal)
Zu einfachen, kurzen Geschichten einen Schluss finden
Vorbereitung des Lesens
Interesse am Lesen wecken und
entwickeln
Erfahren, dass Zeichen Bedeutung haben
Deuten und Übersetzen von Zeichen aus der Umwelt des
Kindes
Freude am Umgang mit Literatur (Bilderbücher; vergleiche
auch den einschlägigen Teilbereich)
Akustische Gliederungs- und Merkfähigkeit
Akustische Signale und Geräusche erkennen, deuten, unterscheiden
und lokalisieren
Akustische Eigenschaften wie laut – leise, hoch – tief, hell –
dunkel erkennen und spielerisch anwenden
Erleben, dass Sprache gegliedert ist (Sätze, Wörter)
Ähnlich klingende Wörter voneinander unterscheiden und
später akustisch wieder erkennen (zB Tasche – Masche,
Hand – Hund)
Akustisch dargebotene Reime nachsprechen und wiedergeben
Reimwörter erkennen und bilden
Gleiche Wortanfänge und Wortenden erkennen (zB Hase –
Hafen, Dose – Hose)
Einen vorgegebenen Laut im Wort erkennen
Die Position eines vorgegebenen Lautes im An-, In- und
Auslaut erkennen (nicht bei Auslautverhärtung, zB Hand,
Korb, Tag)
Einfache Wörter in Laute zerlegen und die Anzahl der Laute
feststellen
Erkennen, dass sich die Bedeutung des Wortes durch
Hinzufügen, Weglassen bzw. Austauschen (zB ein – dein;
Maus – aus; Maus – Haus) ändert
Einfache Wörter „zusammenbauen“, auch aus vorgegebenem
Lautbestand
Visuelle Gliederungs- und
Merkfähigkeit
Formen, Formmerkmale und Größenunterschiede (an Gegenständen,
an Bildern, mit Lernspielen …) erfassen und
wieder erkennen
Symbolcharakter von Zeichen Verstehen, Verwenden und Bilden von symbolischen Darstellungen
(Symbolformen für Gegenstände, Sachverhalte,
Tätigkeiten, Symbolreihen für Handlungsabläufe …)
Vorhandene Motivation zum
Lesenlernen nutzen
Zur individuellen Sicherung und Förderung der Grundvoraussetzungen
und für einen beabsichtigten Wechsel von
Schulstufen findet Lehrplanteil „Erstlesen“ (Grundleistungen)
der Grundstufe I Anwendung
Grundlegende Begriffe Vor allem Raumordnungsbegriffe, wie links, rechts, oben,
unten, zwischen, erwerben
Vorbereitung des Schreibens
Interesse am Schreiben wecken und
entwickeln
Freude am grafischen Gestalten
Freude am Nachahmen von grafischen Formen
Erlebnisse erzählen und aufzeichnen („Schreibzeichnen“);
grafisches Gestalten auch in Verbindung mit Musik
Grob- und feinmotorische Übungen Lockerungsübungen, insbesondere für die Schulter-, Arm-,
Hand- und Fingermuskulatur, beidhändig, Fingerspiele …
Sensibilität für Bewegungsrichtung und Bewegungsrhythmus
entwickeln
Kräftigungsübungen für die Hand- und Fingermuskulatur
(Kneten, Falten, Formen, Biegen, Reißen …)
Schulung der Auge-Hand-Koordination Vorgegebene einfache und zusammenhängende Bewegungsabläufe
übernehmen und nachvollziehen
Vorgegebene rhythmische Bewegungsreihen übernehmen
und nachvollziehen
Schreibhaltung; verschiedene Schreibgeräte,
Schreibmaterialien gebrauchen
Hilfen und Hinweise zur Körper- und Handhaltung
Erfahrung im Umgang mit verschiedenen Schreibgeräten,
auch auf unterschiedlichen Schreibflächen, sammeln
Orientierung auf Schreibflächen Grunderfahrung auf verschiedenen Schreibflächen erwerben
(oben – unten, links – rechts, Mitte …)
Zeilenführung
Abstände
Formelemente der Schrift Zunächst ausgehend vom kindlichen Formerleben verschiedene
Formelemente wie Kreis, Quadrat, Dreieck, Strich
(waagrecht, senkrecht), Oval, Spitze, Girlande, Schleife
nachbilden und kreativ gestalten
Symbolverständnis vorbereiten Einfache Symbole erfinden, grafisch festhalten und deuten
Vorhandene Motivation zum
Schreibenlernen nutzen
Zur individuellen Sicherung und Förderung der Grundvoraussetzungen
und für einen beabsichtigten Wechsel
von Schulstufen findet Lehrplanteil „Erstlesen“ (Grundleistungen)
der Grundstufe I Anwendung
Didaktische Grundsätze
Alles sprachliche Lernen auf diese Schulstufe geht von den individuellen sprachlichen Vorerfahrungen
der Kinder aus. Differenzierte und gezielte Förderung der kindlichen Sprachentwicklung
versteht sich als Erweiterung der Sprachfähigkeit durch vielfältige Anregungen zum Sprachhandeln und
behutsame Anleitung zum richtigen Sprachgebrauch.
Grundhaltung in allen sprachlichen Lernsituationen sollte es sein, das Vertrauen des Kindes in seine
eigene Sprachfähigkeit zu stärken bzw. zu wecken. Keinesfalls soll die Hinführung zu den Formen der
Standardsprache unter Leistungsdruck erfolgen und dadurch sprachliche Hemmungen hervorrufen. Alle
Lernsituationen, die auf Richtigkeit des Sprachgebrauches zielen, sollten mechanisierende Übungsformen
möglichst vermeiden.
Der Lehrersprache kommt auf der Vorschulstufe grundlegende Bedeutung zu. Die Lehrerin bzw. der
Lehrer muss beim Sprechen berücksichtigen, dass die Sprechmuster die kindliche Sprachentwicklung
anregen sollen, die sprachlichen Äußerungen müssen aber auch dem Sprachverständnis der Kinder
entsprechen.
Da Sprache für den Menschen vor allem in Handlungssituationen bedeutsam wird, sich ihm dort als
Orientierungs-, Verständigungs- und Denkhilfe erweist, muss besonderes Gewicht auf das situationsbezogene
Sprachhandeln gelegt werden.
Solche Lernanlässe (Sprachlernsituationen) beziehen sich auf gegenwärtige und künftige Lebenssituationen
(Alltagssituationen). Als didaktische Möglichkeiten bieten sich der Lehrerin bzw. dem Lehrer
das Aufgreifen von geeigneten Situationen aus dem Schulalltag (spontane Sprechsituationen) und das
Herbeiführen gezielter Sprachhandlungssituationen (angeregte Sprechsituationen).
„Vorbereitung auf Lesen und Schreiben“ stellt keineswegs die Vorwegnahme eines systematischen
Lese- und Schreiblehrganges dar. Wohl aber sollen individuelle Entwicklungen in dieser Richtung
verstärkt und gefördert werden, um einen kontinuierlichen und leichteren Übergang zu den weiterführenden
Lehrplaninhalten aus der 1. Schulstufe des Pflichtgegenstandes „Deutsch, Lesen, Schreiben“ zu
gewährleisten. Dieser fließende Übergang erfolgt individuell und ist während des ganzen Unterrichtsjahres
möglich.“
12. In Anlage A sechster Teil lautet die verbindliche Übung Mathematische Früherziehung samt Überschrift
„Mathematische Früherziehung
Bildungs- und Lehraufgabe
Aufgabe der Mathematischen Früherziehung ist es, die Kinder in grundlegende Fähigkeiten,
Fertigkeiten und Einstellungen einzuführen, die ein bewusstes Erfassen der Umwelt ermöglichen und in
das begriffliche Vorfeld der Mathematik einmünden.
Mathematische Früherziehung ist Hinführen auf mathematisches Handeln und Denken.
Folgende grundlegende Zielbereiche aus der kognitiven und der sozioemotionalen Dimension sind
anzustreben
– Anbahnung einfacher mathematischer Denkweisen
Feststellen von Eigenschaften, Unterscheiden, Vergleichen
Ordnen, Zuordnen, Zusammenfassen, Klassifizieren
Herstellen von Beziehungen
Symbolisieren, Abstrahieren
Verallgemeinern
– Förderung des Denkens in handlungsorientierten Lernsituationen
– Entwicklung sachbezogenen Sprechens
– Anregung eigenständigen Problemlöseverhaltens
– Förderung der Kreativität
– Förderung der Bereitschaft zu kooperativen Verhalten
– Anregung spontaner Aktivitäten
Lehrstoff
Vertrautwerden mit Eigenschaften von Gegenständen
Erfahren der Beschaffenheit
– Größe (groß, klein)
– Farbe (Grundfarben; hell, dunkel)
– Form (eckig, rund; spitz, stumpf)
– Masse (schwer, leicht)
– Oberfläche (rau, glatt)
– Material (Werkstoff)
Freies Auseinandersetzen mit Gegenständen im Klassenraum,
aus dem Umweltbereich des Kindes, mit Naturmaterial
und strukturiertem Material
Übungen zur Wahrnehmungsdifferenzierung (Greifen, Tasten,
Fühlen, Betrachten, Beobachten usw.)
Förderung der Fähigkeit, die Aufmerksamkeit auf bestimmte
Eigenschaften eines Gegenstandes – unabhängig vom
emotionalen Gehalt – zu richten
Übungen zum eigenständigen Erklären der Beschaffenheit,
zum Benennen der Gegenstände, zum Beschreiben der
Eigenschaften
Erproben der Materialeigenschaften
durch Hantieren
Vielfältiger Umgang mit Naturmaterial, Bausteinen, verschiedenen
Werkstoffen, wertlosem Material …. zur Steigerung
des kreativen Verhaltens und der experimentellen
Neugier, ohne und mit Werkerklärung (Bauen, Stapeln,
Legen, Formen, Reißen, Schneiden, Kleben, Fädeln,
Knoten, Stecken, Schrauben, Einfüllen, Umfüllen, …)
Vertrautwerden mit dem Raum/Raumerleben
Erleben des Raums
– Platz
– Nähe, Ferne
– Abstand
Bewegungsaufgaben, wie Platz suchen, wieder finden, nahe
herangehen/weit weggehen, den Raum unter Rücksichtnahme
auf andere ausnützen, Abstände zu anderen bzw. zu
Gegenständen herstellen und einhalten
Erfahren der Raumlage
– oben, unten
– neben; links, rechts
– vorne, hinten
– innen, außen
Übungen zur Wahrnehmung der räumlichen Position und zur
Sicherung einfacher Raumlagebegriffe
Herstellen von Lagebeziehungen der Gegenstände zum
eigenen Körper
Bewusstwerden von links und rechts am eigenen Körper
Erfahren der Eigenschaften von
Körpern
Freies Auseinandersetzen und kreatives Gestalten (Bauen,
Stapeln, Legen, Einfüllen, Formen, Reißen, Schneiden,
Falten, Kleben …) mit Materialien aus dem Umweltbereich
des Kindes (Naturmaterial, Knetmasse, wertloses
Material und Bausteine, Würfel, Stäbe, Bälle, Perlen,
Legeplättchen, strukturiertes Material, Steckspiele, Baukästen,
didaktische Spiele)
Übungen zur Wahrnehmungsdifferenzierung (Greifen, Tasten,
Fühlen …)
Geometrische Eigenschaften
– rund
– eckig
Übungen zum eigenständigen Erklären, Benennen und Beschreiben
der Eigenschaften rund (kugelrund, walzenförmig;
kreisrund), eckig (würfelförmig, viereckig, dreieckig)
Anerkennen kindlicher Formulierungen
Handelnder Umgang mit Gegenständen zur Anbahnung mathematischen Denkens
Naives Zuordnen
– gleiche Dinge finden
– zusammengehörige Dinge finden
– Paare finden
– Gegensatzpaare finden
Aufgabenstellung aus dem Aufforderungscharakter des
Materials nach selbst gefundenen oder vorgegebenen
Regeln mit allmählich steigenden Anforderungen (Dinge
aus dem Umweltbereich des Kindes; selbst hergestelltes
Material; didaktische Spiele, wie Lotto, Memory, …)
Förderung des eigenständigen Verbalisierens der beim
Hantieren gewonnenen Einsichten
Reihen
– Bilden von Reihen
– Auffassen und Fortsetzen
Üben des Erkennens und Einhaltens einfacher Regeln beim
Legen, Stecken, Fädeln, Stapeln (Naturmaterial, Bausteine,
Legeplättchen, Steckmaterialien, Perlen …)
Sortieren
– nach Eigenschaften
– nach Oberbegriffen
Dinge nach eigenen Vorstellungen und vorgegebenen Gesichtspunkten
ordnen
Schätzen der Mächtigkeit der geordneten Dinge (viel, wenig;
mehr, weniger) zur Förderung des unbestimmten Zahlbegriffs
Gruppieren
– Zweiergruppen
– Dreiergruppen
– Vierergruppen
Hantieren mit Naturmaterialien, Bausteinen, teilstrukturiertem
Material, … in verschiedenen Anordnungen zur
Förderung der Simultan- bzw. Gestaltauffassung
– durch Angabe der Eigenschaft
– durch Zuordnen zu Oberbegriffen
– durch Zuordnen zu Symbolen für
einen Oberbegriff bzw. die
Eigenschaft
Sammeln, Aufsuchen, Aneinanderfügen von Dingen aus der
Umwelt des Kindes und den vorhandenen Arbeitsmitteln
nach einem vorgegebenen Kriterium und Zusammenfassen
durch Verwendung von Reifen, Behältern, Mengenseilen …
Förderung des Symbolverständnisses durch gemeinsames
Erarbeiten von Symbolen und Verwendung von selbst
hergestellten Merkmalkärtchen
Eigenständiges Auffinden und Verbalisieren von Kriterien
zur Gruppierung
Feststellen der Zugehörigkeit/Nichtzugehörigkeit
Handelnder Umgang mit elementaren Raumformen/Raumerleben
Raumlagebeziehungen Herstellen von Lagebeziehungen – von Gegenständen bzw.
Personen zueinander (zB vor mir; unter dem Tisch; links
und rechts)
Richtungen Bewegungsübungen im Raum/Hantieren mit Gegenständen,
auch mit Verwendung optischer/akustischer Signale
Aktive sprachliche Anwendung der gewonnenen Begriffe
Relationen Körper einander gegenüberstellen und ihre Eigenschaften
vergleichen (Bausteine, strukturiertes Material, Materialien
aus dem Umweltbereich des Kindes mit annähernd
geometrischer Form)
Übungen zum Verbalisieren der gewonnenen Einsichten
Aufsuchen von Gegensatzpaaren
– Raumlage
– Eigenschaften
Gegenüberstellen von Dingen mit deutlich unterschiedlicher
Raumlage/mit stark unterschiedlichen Eigenschaften zur
Sicherung der Raumlage- und Eigenschaftsbegriffe und
ihrer Bezeichnungen
Erleben der Relativität von
Eigenschaften
Gegenüberstellen von Dingen mit unterschiedlichen Eigenschaften
(ein und derselbe Gegenstand kann zB
größer/kleiner sein als der jeweilige Vergleichsgegenstand)
Gestalten raumhafter Gebilde aus
geometrischen Grundformen
Aufgabengebundenes Bauen mit Bausteinen, Würfeln,
Stäben usw. bzw. mit Materialien aus dem Umweltbereich
des Kindes, deren Form annähernd einem geometrischen
Körper entspricht (zB Verpackungen)
Förderung des Denkens durch eigenständiges Finden von
Lösungen und Lösungsvarianten
Anwenden der gefundenen Lösungsmöglichkeiten beim
Hantieren mit anderen Materialien
Nachbauen mit Regelveränderung
Eigenständiges Entwickeln von Regeln
Reihen von Körpern unter einem
Ordnungsgesichtspunkt
Unter Berücksichtigung der Eigenschaften bestimmte Anordnungen
von Körpern nach Regeln (nach der Größe, Dicke
usw.) herstellen
Erfahren der Symmetrie Bauen und Legen mit teilstrukturiertem Material (Bausteine,
Legeplättchen …)
Spiegelsymmetrische Gebilde mit einer
Achse
Falten und Schneiden einfacher symmetrischer Figuren
Untersuchen von Mengen
Auffassen von Mengen
– durch Angabe der mengenbildenden
Eigenschaften
– durch Angabe des Oberbegriffes
Anwenden der beim handelnden Umgang mit Mengen
erworbenen Erkenntnisse
Übungen zum eigenständigen Erklären der zur Mengenbildung
angewandten Kriterien (mengenbildende Merkmale)
Anbahnung der Abstraktion durch Verwendung bildhaften
Materials, durch Verwendung von Diagrammen und
Rastern
Versuch der bildhaften Wiedergabe gewonnener Einsichten
Setzen von Symbolen
– für den Oberbegriff
– für die Eigenschaft
– für die Anzahl (maximal 6)
Ausbau des Symbolverständnisses, behutsame Steigerung des
Abstraktionsniveaus, Verwendung der Ziffern nur im für
die gezielte individuelle Förderung nötigen Ausmaß
(insbesondere dann, wenn der Wechsel in die 1. Schulstufe
geplant ist)
Mächtigkeitsvergleiche durch
eindeutige Zuordnung (gleich viel,
mehr, weniger)
Zunächst Verwendung von Dingen, die eine natürliche
Zuordnung herausfordern (Ei – Eibecher, Tasse – Untertasse,
…)
Sichtbarmachen der Zuordnung durch Anfügen, Anlegen,
Anbinden, Legen von Schnüren, Ziehen von Strichen, …
Bilden bzw. Finden gleich mächtiger
Mengen (bis 4, maximal 6)
Üben des Erkennens der Gleichmächtigkeit (auch bei Änderung
der räumlichen Verteilung der Elemente) zur
Förderung des kardinalen Aspekts
Ordnen von Mengen (bis maximal 6) Sortieren nach Anzahlen
Ordnen der Anzahlen nach steigender/fallender Reihenfolge
Anbahnen der Abstraktion durch Verwendung bildhaften
Materials (Tuchtafelmaterial, bildliche Darstellungen von
Mengen, …)
Untersuchen im räumlichen Bereich/geometrische Grunderfahrungen
Erfahren räumlicher Situationen
– offen, geschlossen
– innen, außen
Aufsuchen konkreter Situationen, Darstellen in Spielsituationen
(Käfig, Zaun, …)
Symbolhafte Darstellung mit Seilen, Schnüren, …
Anwenden der gewonnenen Erfahrungen (Irrgarten bauen,
Irrwege gehen, …)
Auffassen des geometrischen
Formtypus
– Wieder erkennen an Gegenständen
– Identifizieren in verschiedenen Lagen
Erkennen der geometrischen Eigenschaften und Formen an
Gegenständen aus der Umwelt des Kindes
Übungen zum eigenständigen Beschreiben
Erfassen der Struktur in
zusammengesetzten Figuren
Nachbauen und Auslegen von einfachen Vorlagen mit
Teilfiguren (Bausteine, Plättchen, …)
Sichern der gewonnenen Erkenntnisse in didaktischen
Legespielen
Erfahren der Symmetrie Erweitern der Symmetrievorstellungen durch Legen, Falten,
Schneiden
Sichern der gewonnenen Erkenntnisse in didaktischen
Legespielen
Didaktische Grundsätze
Grundvoraussetzungen für die Erfüllung der kompensatorischen Aufgabe der Mathematischen
Früherziehung ist die Berücksichtigung der individuellen Ausgangslage. Unterschiede sind vorwiegend in
folgenden Bereichen zu beobachten
– Wahrnehmungsfähigkeit
– Anschauliches Vorstellungsvermögen
– Denkentwicklung
– Erfahrungen im Umgang mit Materialien
– Fähigkeit, mathematische Sachverhalte sprachlich auszudrücken
– Soziales Verhalten
Grundlage für die Jahresplanung ist die Auswahl der Bildungsinhalte auf Grund der Individuallage
der Kinder.
Die Erarbeitung der Bildungsinhalte des Lehrplans erfolgt in den drei Schritten
– Vertrautwerden
– Handelnder Umgang
– Untersuchen/Ordnen und Sichern von Grunderfahrungen
Die Reihenfolge des Lehrstoffes innerhalb eines Schrittes bedeutet nicht unbedingt eine zeitliche
Aufeinanderfolge.
Damit die mathematische Frühförderung allen Kindern weitgehend gerecht wird, sind differenzierende
Maßnahmen erforderlich.
Das Erarbeiten mathematischer Grunderfahrungen soll von den Kindern durch Handeln in konkreten
Situationen erlebt werden und darf nicht isoliert von anderen Lernbereichen erfolgen.
Die Lernatmosphäre soll frei sein von Leistungsdruck und Zwang, von Überforderung und
Mechanisierung.
Als Lernform bietet sich das Spiel in Kleingruppen-, Partner- und Einzelaktivitäten besonders an.
Das Spiel als handelnde Auseinandersetzung mit der Umwelt schafft Möglichkeiten für entdeckendes
Lernen, in dem mathematische Sachzusammenhänge selbsttätig erfasst werden können. Spielformen wie
Regelspiele, Begriffsspiele, Erkundungsspiele, Planspiele usw. sind besonders geeignet.
Ausreichende Verwendung und Variation der Arbeitsmittel ist eine wesentliche Voraussetzung für
die Einleitung mathematischer Denkprozesse. Sie sollen nicht nur an didaktischen Materialien, sondern
vorerst an Gegenständen der kindlichen Erfahrungswelt entwickelt werden. Es sind solche Arbeitsmaterialien
zu bevorzugen, die dem unterschiedlichen Leistungsvermögen der Kinder gerecht werden und
Lösungen verschiedener Art zulassen.
Didaktische Materialien umfassen
– Homogenes Material (gleiche Form, Größe, Farbe; viele Exemplare): zB Würfel
– Teilstrukturiertes Material (unterschiedliche Form, Größe, Farbe; jeweils mehrere Exemplare): zB
Baukasten
– Strukturiertes Material (unterschiedliche Form, Größe, Farbe; jeweils ein Exemplar): zB logische
Blöcke
Der Einsatz von Arbeitsblättern soll nicht zu früh erfolgen und richtet sich nach den individuellen
Voraussetzungen der Kinder. Arbeitsblätter dienen keinesfalls als Ersatz für konkrete Aktivitäten.“
13. In Anlage A siebenter Teil (Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze
der Pflichtgegenstände der Grundschule und der Volksschuloberstufe) A. GRUNDSCHULE lautet der
Pflichtgegenstand Mathematik samt Überschrift für die Grundstufe I
„Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Mathematikunterricht soll dem Schüler Möglichkeiten geben,
– schöpferisch tätig zu sein;
– rationale Denkprozesse anzubahnen;
– die praktische Nutzbarkeit der Mathematik zu erfahren;
– grundlegende mathematische Techniken zu erwerben.
Schöpferische Fähigkeiten sind durch spielerisches, forschend-entdeckendes und konstruktives Tun
aufzubauen.
Rationale Denkprozesse sind an geistigen Grundtätigkeiten wie Vergleichen, Ordnen, Zuordnen,
Klassifizieren, Abstrahieren, Verallgemeinern, Konkretisieren sowie Analogisieren zu schulen.
Besonderes Gewicht ist auf die Entwicklung des logischen Denkens und des Problemlöseverhaltens zu
legen.
Sachverhalte der Umwelt sind mit Hilfe von Zahlen, Größen und Operationen zu durchdringen,
räumliche Vorstellungen sind aufzubauen. Die Vielfalt der angebotenen kindgemäßen mathematischen
Situationen aus den Bereichen Wirtschaft, Technik und Kultur soll der Schülerin bzw. dem Schüler die
Bedeutung der Mathematik bewusst machen.
Neben dem Erwerb der grundlegenden mathematischen Techniken sind praktische mathematische
Fertigkeiten wie Umgehen mit Zeichengeräten und Messgeräten anzustreben.
Der Unterrichtsgegenstand Mathematik gliedert sich in folgende Teilbereiche
– Aufbau der natürlichen Zahlen
– Rechenoperationen
– Größen
– Geometrie
Auf der Grundstufe II wird diese Gliederung durch das Kapitel „Bruchzahlen“ (im Anschluss an die
Rechenoperationen) erweitert.
Diese Aufgliederung in Teilbereiche verdeutlicht Sachstrukturen und stoffliche Linienführung des
Lehrplanes. Das soll aber keinesfalls zu einer isolierten Behandlung der einzelnen Teilbereiche führen,
sondern deren sinnvolle Vernetzung ist möglichst durchgehend anzustreben.
Lehrstoff
Grundstufe I
Aufbau der natürlichen Zahlen
Als Schwerpunkte bis zum Ende der 2. Schulstufe gelten
– das Sichern des Verständnisses für Zahlen unter Berücksichtigung des Kardinal-, Ordinal-,
Rechen- und Maßzahlaspekts und
– das Erarbeiten des Zahlenraumes bis 100 ausgehend von gesicherten Zahlenräumen.
Entwickeln grundlegender
mathematischer Fähigkeiten
Feststellen von Eigenschaften, Unterscheiden und Vergleichen,
Zuordnen, Ordnen, Zusammenfassen, Klassifizieren
Entwickeln des Zahlbegriffs Gewinnen des Zahlbegriffs im jeweiligen Zahlenraum
einschließlich der Null (zB Zählen, Simultanerfassung)
Auf- und Ausbauen des Zahlenraums
bis 100
Handlungsorientiertes Darstellen und Durchgliedern des
schrittweise zu erarbeitenden Zahlenraumes
Entwickeln von Zahlvorstellungen (zB durch Mächtigkeitsvergleiche,
Ordnen von Zahlen, Bündeln)
Veranschaulichen von Zahlen (zB durch Zahlbilder, Mengendarstellungen,
Zahlenstrahl, symbolische Darstellung)
Orientieren im jeweiligen Zahlenraum: Auf- und Abbauen
von Zahlenreihen, Herstellen von Relationen unter
Verwendung der Symbole =, ≠, <, >
Schaffen des Verständnisses für den dekadischen Aufbau
Lesen und Schreiben von Ziffern bzw. Zahlen, Unterscheiden
von Ziffer und Stellenwert der Ziffer
Operatives Durchforschen von Zahlen: zB Finden von
Nachbarzahlen, additives und multiplikatives Zerlegen
(zB 64 = 60 + 4, 80 = 4 . 20), Vergleichen (auch
Termvergleiche wie 10 + 2 = 2 . 6, 50 > 30 + 10)
Rechenoperationen
Als Schwerpunkte bis zum Ende der 2. Schulstufe gelten
– das Erarbeiten der Operationsbegriffe in engem Zusammenhang mit der Entwicklung des
Zahlenverständnisses;
– Durchführen der Rechenoperationen im additiven und im multiplikativen Bereich ohne und mit
Notation der Rechensätze;
– operatives Üben, zB Tausch-, Nachbar-, Umkehr-, Zerlegungsaufgaben;
– das Gewinnen handlungsorientierter Erfahrungen zur Bedeutung von Rechenregeln und das
Anwenden zunehmend auch als Lösungshilfe;
– das Anwenden der Rechenoperationen in Spiel- und Sachsituationen.
Verstehen der Operationsstrukturen Ausführen von Handlungen, zB Dazugeben, Wegnehmen,
Ergänzen, Vervielfachen, Teilen, Messen, die die Einsicht
in Operationsstrukturen vorbereiten
Herausarbeiten der Operationsstrukturen aus diesen
Handlungen unter Verwendung adäquater Sprechweisen,
wie plus, minus, (ist) gleich, mal, geteilt durch, enthalten
in
Sichern der Einsicht in die Operationsstrukturen über
verschiedene Darstellungsebenen (handelnd, bildhaft,
symbolisch)
Verwenden der entsprechenden Symbole
( +, –, = , ., : )
Rechenoperationen im additiven
Bereich
Gewinnen der additiven Rechenoperationen ohne Zehnerüber-
und Zehnerunterschreitung vorerst im kleineren
Zahlenraum ohne und mit Notation der Rechensätze
Anwenden verschiedener Darstellungsmodelle (zB Zahlenstrahl,
Operatorschreibweise) und Festigen der gewonnenen
Rechenoperationen
Erweitern der additiven Rechenoperationen bei steigendem
Schwierigkeitsgrad mit Zehnerüber- und Zehnerunterschreitung
im größeren Zahlenraum
Erkennen von Zusammenhängen, zB Tausch-, Nachbar-,
Umkehr- und Analogieaufgaben
Überprüfen (Abschätzen, Plausibilität, …) der Ergebnisse
von Rechenoperationen
Vergleichen von Rechenausdrücken unter Verwendung der
Relationszeichen =, ≠, <, >
Rechenoperationen im multiplikativen
Bereich
Sammeln von Grunderfahrungen zu multiplikativen Operationen
im kleineren Zahlenraum nur in Verbindung mit
konkretem Handeln und bildhaftem Darstellen
Anwenden verschiedener Darstellungsmodelle und Festigen
der gewonnenen Rechenoperationen
Vertiefen des Verständnisses für multiplikative Beziehungen
auch unter Verwendung der Null
Erarbeitung des Einmaleins und Einsineins unter Beachtung
von Zusammenhängen wie fortgesetztes Addieren, Verdoppeln,
Halbieren, Vertauschen, Zerlegen, Messen
Operatives Üben, zB Tausch-, Nachbar-, Umkehr-, Zerlegungsaufgaben
Weit gehendes Automatisieren von Grundaufgaben, insbesondere
des kleinen Einmaleins
Überprüfen (Abschätzen, Plausibilität, …) der Ergebnisse
von Rechenoperationen
Vergleichen von Rechenausdrücken unter Verwendung der
Relationszeichen =, ≠, <, >
Spielerisches Umgehen mit Zahlen und
Operationen
Beispielsweise: Bilden von Zahlenfolgen, spielerisches Anbahnen
des Verständnisses von Rechengesetzen, Erkennen
von Zusammenhängen und Rechenvorteilen
Durchführen von Würfelspielen, Wegspielen, Rechenpuzzles,
Zahlenrätseln, Strategiespielen
Operieren nach Spielplänen, Lösen von Magischen Quadraten
Lösen von Sachproblemen
Mathematisieren von Spiel- und
Sachsituationen nur aus dem kindlichen
Erlebnisbereich
Beschreiben von realen oder bildhaft dargestellten Sachsituationen
Zuordnen von Rechenoperationen zu Sachsituationen
Finden von Sachsituationen zu Rechenoperationen
Herausarbeiten mathematischer Strukturen aus einfachen
Texten mit Hilfe stufengemäßer Darstellungsformen, wie
Rollenspiel, Situationsskizzen, Rechenpläne
Errechnen und Überprüfen des Ergebnisses
Formulieren sachlich richtiger Antworten
Größen
Als Schwerpunkte bis zum Ende der 2. Schulstufe gelten
– Begriffsbildung über Vergleichen und Formulieren von Relationen;
– Einsetzen willkürlich gewählter Maßeinheiten zum Messen von Repräsentanten;
– Einführen genormter Maßeinheiten
Größenbereich Länge: Meter (m), Dezimeter (dm), Zentimeter (cm);
Größenbereich Masse: Kilogramm (kg), Dekagramm (dag);
Größenbereich Raum: Liter (l);
Größenbereich Zeit: Sekunde (s), Minute (min), Stunde (h); Tag, Woche, Monat, Jahr;
Größenbereich Geld;
– Anwenden von Größen in Sachsituationen und bei Sachaufgaben zur Vertiefung des Verständnisses
für Größen.
Entwickeln von Vorstellungen zu
Größen
Entdecken auffallender größenbezogener Merkmale (Länge,
Rauminhalt, Geldwert) an Objekten aus dem kindlichen
Erfahrungsbereich
Hantieren mit Repräsentanten für Größen aus Spiel- und
Sachsituationen (zB Stab, Stein, Becher, Tauschobjekt)
Bewusstes Erleben von Zeitabläufen
Herstellen von Relationen durch unmittelbares und mittelbares
Vergleichen auf der Handlungsebene, durch Messen
(mit willkürlich gewählten Maßeinheiten), Zuordnen,
Ordnen
Interpretieren von Mess-Ergebnissen
Einführen und Anwenden von
Maßeinheiten
Anschauliches Einführen der genormten Maßeinheiten
Schaffen von Modellvorstellungen zu Maßeinheiten ohne
Herstellen von Maßbeziehungen
Arbeiten mit Größen in Sachsituationen und Kennen lernen
der Notwendigkeit verschiedener genormter Maßeinheiten
Messgeräte
Herstellen von Maßbeziehungen Erfassen der Maßbeziehungen: m – cm, kg – dag; Geld
Herstellen der Beziehung Tag – Stunde, Woche – Tag, Jahr
– Monat, Minute – Sekunde, Stunde – Minute
Kennenlernen gebräuchlicher Notationen bei der Uhrzeit und
bei Geldbeträgen
Operieren mit Größen Anwenden von Größen in Sachaufgaben
Vergleichen, Ordnen und Messen unter Verwendung der
Maßeinheiten
Feststellen der Größe von Objekten durch Vergleich mit den
Maßeinheiten
Geometrie
Als Schwerpunkte bis zum Ende der 2. Schulstufe gelten
– Beobachten, Ordnen und Strukturieren von räumlichen Beziehungen und von Formen aus der
Erlebniswelt der Kinder;
– Steigern des Orientierungsvermögens;
– Hinführen zum Gebrauch von Zeichengeräten und das Herstellen von Querverbindungen zur
Arbeit mit Größen als integrierender Bestandteil des Unterrichts;
– Lösen von Sachproblemen.
Orientieren im Raum
– Räumliche Positionen und
Lagebeziehungen
Erfahren und Erfassen von Begriffen aus der Erlebniswelt
des Kindes, wie oben, unten, rechts, links, vorne, hinten,
innen, außen; vor/davor, hinter/dahinter, neben/daneben,
über/darüber, unter/darunter, zwischen/dazwischen, rechts
von, links von, oberhalb, unterhalb, außerhalb, innerhalb,
in der Mitte, auf dem Rand
Unterscheiden von Innerem und Rand bei Körpern
(Außenfläche) und Flächen
Umspannen, Umfahren, Umlegen, Umfassen von Körpern
und Flächen
– Richtungen und Richtungsänderungen Richtungen und Richtungsänderungen angeben, Durchführen
von Orientierungsübungen, zB Bewegungsaufträge und
Suchübungen, Wege begehen und (auch aus der
Vorstellung) beschreiben
Erfassen und Beschreiben einfacher geometrischer Figuren
– Untersuchen von Körpern Feststellen der Eigenschaften einfacher Körper durch Bauen,
Bewegen, Begreifen
Verwenden von Begriffen wie spitz, stumpf, eckig, rund;
krumm, gerade; offen, geschlossen
Hantieren mit würfel- und kugelförmigen Körpern aus der
Umwelt des Kindes und Erfassen ihrer Eigenschaften
Aufsuchen solcher Körper
Verwenden der Begriffe kantig, eckig, rund; Kante, Ecke
Gegenstände aus der Umwelt geometrischen Eigenschaften
zuordnen (zB rund: Dose, Flasche, Ball)
Benennen von Würfel und Kugel
Vergleichen von Körpern und Ordnen nach ihren Eigenschaften
Auf- und Abbauen von Körpern (zB mit Bausteinen)
– Untersuchen von Flächen Begrenzungsflächen von Körpern hantierend erfassen und
beschreiben
Sammeln von Erfahrungen zum Begriff Fläche, zB Begreifen,
Ausmalen, Nachfahren, Falten, Schneiden, Auslegen,
…
Aufsuchen und Benennen von viereckigen, dreieckigen und
runden Flächen, Flächen vergleichen und nach ihren
Eigenschaften ordnen
– Spielerische Gestalten mit Körpern
und Flächen
Freies Bauen mit Würfeln, Bausteinen, …
Formen geometrischer Körper (zB mit Knetmasse)
Fortsetzen, Nachlegen, Herstellen, Erfinden geometrischer
Figuren (zB Muster)
Handelndes Entdecken von Symmetrien, Herstellen und
Untersuchen einfacher symmetrischer Figuren (zB Faltschnitte,
jedoch ohne Verwendung einschlägiger Begriffe
wie etwa Symmetrieachse)
Hantieren mit Zeichengeräten Freies und gezieltes Umgehen mit dem Lineal−
Zeichnen gerader Linien in verschiedenen Lagen−
Herstellen von Mustern (zB unter Verwendung von
Karopapier)−
Messen von Längen an konkreten Gegenständen−
Messen von vorgegebenen Strecken−
Zeichnen von Strecken bestimmter Länge
Lösen von Sachproblemen
Durchforschen von Räumen Eigenschaften von Körpern und deren Lage in realitätsnahen
Situationen beschreiben
Wege beschreiben und deren Längen abschätzen
Wegskizzen erstellen
Längen vergleichen, Unterschiede feststellen, messen, addieren
(zB Stäbe, Bänder, Wege)“
15. In Anlage A siebenter Teil wird im Pflichtgegenstand Mathematik nach der Überschrift „Lehrstoff“ in
der Grundstufe II nach der Überschrift „Größen“ in der 3. Schulstufe nach der Wendung „Anwenden von
Größen in Sachaufgaben“ eingefügt
„ – Addieren, Subtrahieren und Ergänzen von dezimalen Geldbeträgen handlungsorientiert anbahnen
und festigen“
16. In Anlage A siebenter Teil wird im Pflichtgegenstand Mathematik nach der Überschrift „Lehrstoff“ in
der Grundstufe II nach der Überschrift „Größen“ in der 4. Schulstufe nach der Wendung „Anwenden von
Größen in Sachaufgaben“ eingefügt
„zB Rechnen mit dezimalen Geldbeträgen
– Addition, Subtraktion
– Multiplikation mit ganzzahligem, allenfalls zweistelligem Multiplikator“
17. In Anlage A siebenter Teil wird im Pflichtgegenstand Mathematik in den didaktischen Grundsätzen
nach der Überschrift „Größen“ nach dem ersten Absatz folgender Absatz eingefügt
„Die Entwicklung von Modellvorstellungen zum Geld soll anhand des Wertes von Objekten aus dem
kindlichen Erfahrungsbereich erfolgen. Geldbeträge können sowohl mehrnamig als auch in Kommaschreibweise
notiert werden. Auf die Schreibweise mit zwei Nachkommastellen sollte beim Geld grundsätzlich
geachtet werden. Von den im Zusammenhang mit dem Sachrechnen erforderlichen Rechenoperationen
ist die Division ausgenommen, und das Sachrechnen mit Geld sollte sich auf einfache und
sinnvolle Sachbezüge beschränken. Überschreitungen, die sich doch nicht ganz vermeiden lassen, könnten
über Umwandlungen gelöst werden.“
18. In Anlage C 4 (Lehrplan der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder) lauten im 4. Teil (Gesamtstundenanzahl
und Stundenausmaß der Pflichtgegenstände und der unverbindlichen Übungen [Stundentafel])
die die Summe aus dem Pflichtgegenstand Gesamtunterricht (grundlegender Unterricht in lebensbedeutsamen
Handlungsfeldern)“ betreffenden Zahlen „92–153“.