355_1994
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355. Kundmachung: Geltungsbereich des Zollabkommens über Behälter 1972
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 355. Kundmachung: Geltungsbereich des Zollabkommens über Behälter 1972
1994_355_0 355. Kundmachung: Geltungsbereich des Zollabkommens über Behälter 1972
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten erklärt, sich auch weiterhin an das Zollabkommen über Behälter 1972 (BGBl. Nr. 567/1977, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 508/1990, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 196/1993) gebunden zu erachten
Staaten: mit Wirksamkeit vom
Slowakei 1. Jänner 1993
Tschechische Republik 1. Jänner 1993
Die Slowakei und die Tschechische Republik haben die von der ehemaligen Tschechoslowakei abgegebene Erklärung Kundgemacht in BGBl. Nr. 528/1985 erneuert.
Die Kundmachung in BGBl. Nr. 528/1985 wird dahin gehend berichtigt, daß die Salomonen keine Kontinuitätserklärung zu diesem Abkommen abgegeben haben und daher nicht als Vertragspartei zu betrachten sind.