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355_1994 AT

355. Kundmachung: Geltungsbereich des Zollabkommens über Behälter 1972

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 355. Kundmachung: Geltungsbereich des Zollabkommens über Behälter 1972

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten erklärt, sich auch weiterhin an das Zollabkommen über Behälter 1972 (BGBl. Nr. 567/1977, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 508/1990, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 196/1993) gebunden zu erachten

Staaten: mit Wirksamkeit vom

Slowakei 1. Jänner 1993

Tschechische Republik 1. Jänner 1993

Die Slowakei und die Tschechische Republik haben die von der ehemaligen Tschechoslowakei abgegebene Erklärung Kundgemacht in BGBl. Nr. 528/1985 erneuert.

Die Kundmachung in BGBl. Nr. 528/1985 wird dahin gehend berichtigt, daß die Salomonen keine Kontinuitätserklärung zu diesem Abkommen abgegeben haben und daher nicht als Vertragspartei zu betrachten sind.

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