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355_1993 AT

355. Verordnung: Änderung der Luftverkehrsregeln 1967 (LVR-Novelle 1993)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 355. Verordnung: Änderung der Luftverkehrsregeln 1967 (LVR-Novelle 1993)

Auf Grund der §§119 bis 121 und 124 des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957, wird verordnet

Artikel I

Die Luftverkehrsregeln 1967, BGBl. Nr. 56, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 173/1992, werden wie folgt geändert

1. § 56 a Abs. 5 lautet

„(5) Der Betrieb von Hänge- und Paragleitern in Schul- und Übungsbereichen von Zivilluftfahrerschulen für Hänge- und Paragleiter ist nur mit Zustimmung des in Betracht kommenden Schulleiters, seines Stellvertreters oder eines beauftragten Zivilfluglehrers zulässig. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn keine Gefährdungen des Hänge- und Paragleiterbetriebes zu erwarten sind."

2. Der bisherige Abs. 5 wird als Abs. 6 bezeichnet.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1993 in Kraft.

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