355_1993
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355. Verordnung: Änderung der Luftverkehrsregeln 1967 (LVR-Novelle 1993)
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 355. Verordnung: Änderung der Luftverkehrsregeln 1967 (LVR-Novelle 1993)
1993_355_0 355. Verordnung: Änderung der Luftverkehrsregeln 1967 (LVR-Novelle 1993)
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Auf Grund der §§119 bis 121 und 124 des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957, wird verordnet
Artikel I
Die Luftverkehrsregeln 1967, BGBl. Nr. 56, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 173/1992, werden wie folgt geändert
1. § 56 a Abs. 5 lautet
„(5) Der Betrieb von Hänge- und Paragleitern in Schul- und Übungsbereichen von Zivilluftfahrerschulen für Hänge- und Paragleiter ist nur mit Zustimmung des in Betracht kommenden Schulleiters, seines Stellvertreters oder eines beauftragten Zivilfluglehrers zulässig. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn keine Gefährdungen des Hänge- und Paragleiterbetriebes zu erwarten sind."
2. Der bisherige Abs. 5 wird als Abs. 6 bezeichnet.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1993 in Kraft.