Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
355_1992 AT

355. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Leichtflugzeugbauer

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 355. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Leichtflugzeugbauer

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet

Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Leichtflugzeugbauer, BGBl. Nr. 664/1974 und 355/1976, wird wie folgt geändert

§ 5 lautet

„Zusatzprüfung

§ 5. Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Bootbauer, Kunststoffverarbeiter, Luftfahrzeugmechaniker, Mechaniker, Schierzeuger, Tischler oder Wagner kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Leichtflugzeugbauer

abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände ,Prüfarbeit' und ,Fachgespräch' zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gelten §§ 2, 4 und 6 Abs. 1."

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →