355_1992
AT
355. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Leichtflugzeugbauer
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 355. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Leichtflugzeugbauer
1992_355_0 355. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Leichtflugzeugbauer
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet
Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Leichtflugzeugbauer, BGBl. Nr. 664/1974 und 355/1976, wird wie folgt geändert
§ 5 lautet
„Zusatzprüfung
§ 5. Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Bootbauer, Kunststoffverarbeiter, Luftfahrzeugmechaniker, Mechaniker, Schierzeuger, Tischler oder Wagner kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Leichtflugzeugbauer
abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände ,Prüfarbeit' und ,Fachgespräch' zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gelten §§ 2, 4 und 6 Abs. 1."