355_1987
AT
355. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 355. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung
1987_355_0 355. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates
hat die Türkei am 22. Juni 1987 ihre Ratifi-
kationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen
zur Befreiung der von diplomatischen oder
konsularischen Vertretern errichteten Urkunden
von der Beglaubigung (BGBl. Nr. 274/1973, letzte
Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.
Nr. 379/1982) hinterlegt.