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355_1965 AT

355. Verordnung: Schulfreierklärung des 7. und 8. Jänner 1966

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 355. Verordnung: Schulfreierklärung des 7. und 8. Jänner 1966

Auf Grund des § 2 Abs. 7 des Schulzeitgesetzes,

BGBl. Nr. 193/1964, wird verordnet

An den unter das Schulzeitgesetz fallenden

Bundesschulen sind der 7. und 8. Jänner 1966

schulfrei.

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