Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
354_1993 AT

354. Verordnung: Änderung der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 354. Verordnung: Änderung der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten

Auf Grund

1. des §69 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, zuletzt geändert durch das Akkreditierungsgesetz, BGBl. Nr. 468/1992, wird vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und auf Grund des § 82 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1973 vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales, dem Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz, dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie und dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,

2. des § 19 Abs. 4 des Eisenbahngesetzes 1957, BGBl. Nr. 60, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 452/1992, wird vom Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr,

3. des § 16 des Rohrleitungsgesetzes, BGBl. Nr. 411/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 127/1993, wird vom Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,

4. des § 74 Abs. 1 des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 691/1992, wird vom Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr,

5. des § 7 Abs. 1 des Apothekengesetzes, RGBl. Nr. 5/1907, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 96/1993, wird vom Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz,

6. des § 24 Abs. 1 bis 3 des Arbeitnehmerschutzgesetzes, BGBl. Nr. 234/1972, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 650/1989, wird vom Bundesminister für Arbeit und Soziales, soweit es sich um der Gewerbeordnung 1973 unterliegende Betriebe handelt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und, soweit es sich um Betriebe handelt, die dem Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion, BGBl. Nr. 100/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 607/1988, unterliegen, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr

verordnet

Die Verordnung über Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten (Verordnung über brennbare Flüssigkeiten - VbF), BGBl. Nr. 240/1991, wird wie folgt geändert

§3 Abs. 2 Z 2 lautet

„2. Zubereitungen mit Ethanol und bzw. oder Isopropanol, die mit Wasser mischbar sind und

a) zur Körperpflege bestimmt sind, in Behältern mit einem Nenninhalt von höchstens 300 ml oder

b) für medizinische Zwecke bestimmt sind, in Behältern mit einem Nenninhalt von höchstens 500 ml

bis zu einer Menge von 300 Liter,"

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →