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354_1989 AT

354. Verordnung: Änderung der Verordnung über die zum Nachweis der Befähigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs vorgeschriebenen Konzessionsprüfungen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 354. Verordnung: Änderung der Verordnung über die zum Nachweis der Befähigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs vorgeschriebenen Konzessionsprüfungen

Auf Grund des § 5 a Abs. 3 und 6 des Gelegenheitsverkehrs-

Gesetzes, BGBl. Nr. 85/1952, in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 486/1981

und des § 23 a Abs. 3 der Gewerbeordnung 1973,

BGBl. Nr. 50/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 399/1988 wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr

vom 3. März 1982, BGBl. Nr. 134, über die

zum Nachweis der Befähigung für die gewerbsmäßige

Beförderung von Personen mit Fahrzeugen

des Straßenverkehrs vorgeschriebenen Konzessionsprüfungen

wird wie folgt geändert

1. Dem § 2 wird folgender Abs. 5 angefügt

„(5) Die gemäß § 23 a Abs. 1 GewO 1973 als

eigener Prüfungsteil durchzuführende Ausbilderprüfung

gemäß § 29 a des Berufsausbildungsgesetzes,

BGBl. Nr. 142/1969, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 232/1978 kann bei den Prüfungen

gemäß Abs. 1 bis 4 entfallen."

2. In der Anlage zu § 9 entfallen die Worte „Prüfungsteil

Ausbilderprüfung bestanden **) nicht

bestanden. **) entfallen gemäß § 23 a Abs. 2 GewO

1973. **)".

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. August 1989 in

Kraft.

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