354. Verordnung: Änderung der Verordnung über die zum Nachweis der Befähigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs vorgeschriebenen Konzessionsprüfungen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 5 a Abs. 3 und 6 des Gelegenheitsverkehrs-
Gesetzes, BGBl. Nr. 85/1952, in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 486/1981
und des § 23 a Abs. 3 der Gewerbeordnung 1973,
BGBl. Nr. 50/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 399/1988 wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr
vom 3. März 1982, BGBl. Nr. 134, über die
zum Nachweis der Befähigung für die gewerbsmäßige
Beförderung von Personen mit Fahrzeugen
des Straßenverkehrs vorgeschriebenen Konzessionsprüfungen
wird wie folgt geändert
1. Dem § 2 wird folgender Abs. 5 angefügt
„(5) Die gemäß § 23 a Abs. 1 GewO 1973 als
eigener Prüfungsteil durchzuführende Ausbilderprüfung
gemäß § 29 a des Berufsausbildungsgesetzes,
BGBl. Nr. 142/1969, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 232/1978 kann bei den Prüfungen
gemäß Abs. 1 bis 4 entfallen."
2. In der Anlage zu § 9 entfallen die Worte „Prüfungsteil
Ausbilderprüfung bestanden **) nicht
bestanden. **) entfallen gemäß § 23 a Abs. 2 GewO
1973. **)".
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. August 1989 in
Kraft.