354. Notenwechsel gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b des Auslieferungsvertrages zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland vom 9. Jänner 1963 in der Fassung des Protokolls vom 15. Jänner 1969 samt Anhang
Gesetzestext (1 Artikel)
Nachdem der am 25. August 1971 in London durchgeführte Notenwechsel gemäß Artikel 2
Absatz 1 lit. b des Auslieferungsvertrages zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten
Königreich von Großbritannien und Nordirland vom 9. Jänner 1963 in der Fassung des Protokolls
vom 15. Jänner 1969, welcher Notenwechsel also lautet
(Übersetzung)
MINISTERIUM FÜR
AUSWÄRTIGE UND
COMMONWEALTH-ANGELEGENHEITEN
London S. W. 1
No GNX 2/365/1
25. August 1971
Exzellenz!
Ich beehre mich, auf den am 9. Jänner 1963
in Wien unterzeichneten Auslieferungsvertrag
zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien
und Nordirland und der Republik
Österreich sowie auf das am 15. Jänner 1969 in
Wien unterzeichnete Protokoll betreffend die
Abänderung des genannten Vertrages Bezug zu
nehmen. Die Ratifikationsurkunden zu dem Vertrag
und zu dem Protokoll wurden am 12. Mai
1970 ausgetauscht und der Vertrag ist daher in
seiner abgeänderten Fassung am 12. August 1970
in Kraft getreten.
Im Einklang mit Artikel 2 Absatz 1 lit. b des
Vertrages in seiner abgeänderten Fassung beehre
ich mich vorzuschlagen, daß die Anwendung des
Vertrages auf die im Anhang zu dieser Note angeführten
Gebiete ausgedehnt wird.
Sollte der obige Vorschlag für die Republik
Österreich annehmbar sein, beehre ich mich anzuregen,
daß diese Note zusammen mit ihrem
Anhang und der zustimmenden Antwort Eurer
Exzellenz ein Abkommen zwischen dem Vereinigten
Königreich von Großbritannien und
Nordirland und der Republik Österreich darstellen
soll, welches drei Monate nach dem Tag in
Kraft treten wird, an dem das Vereinigte Königreich
von der Republik Österreich die Mitteilung
erhält, daß die für das Inkrafttreten in Österreich
erforderlichen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen
erfüllt sind.
Mit dem Ausdruck meiner ausgezeichneten
Hochachtung verbleibe ich als
Euer Exzellenz sehr ergebener
(Für den Außenminister)
H. V. Richardson
ANHANG
Antigua
Bahamas
Bermuda
Britisches Antarktisches Territorium
Britisch Honduras
Britisches Territorium im Indischen Ozean
Britisches Protektorat der Salomon-Inseln
Britische Jungfern-Inseln
Brunei
Cayman-Inseln
Dominica
Falkland-Inseln und abhängige Gebiete
Gibraltar
Gilbert- und Ellice-Inseln
Hongkong
Montserrat
Pitcairn
St. Christopher — Nevis — Anguilla
St. Helena und abhängige Gebiete
St. Lucia
St. Vincent
Seychellen
Souveräne Stützpunkte Akrotiri und Dhekelia
auf der Insel Zypern
Turks- und Caicos-Inseln
Seine Exzellenz
Dr. Wilfried Platzer
18 Belgrave Mews West
London SW1X 8HU
ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT
Der Botschafter
Zl. 3582-A/71
London, den 25. August 1971
Exzellenz!
Ich beehre mich, auf Ihre Note Nr. GNX 2/
365/1 vom 25. August 1971 Bezug zu nehmen,
die folgenden Inhalt hat
„Ich beehre mich, auf den am 9. Jänner 1963
in Wien unterzeichneten Auslieferungsvertrag
zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien
und Nordirland und der Republik
Österreich sowie auf das am 15. Jänner 1969 in
Wien unterzeichnete Protokoll betreffend die
Abänderung des genannten Vertrages Bezug zu
nehmen. Die Ratifikationsurkunden zu dem Vertrag
und zu dem Protokoll wurden am 12. Mai
1970 ausgetauscht, und der Vertrag ist daher in
seiner abgeänderten Fassung am 12. August 1970
in Kraft getreten.
Im Einklang mit Artikel 2 Absatz 1 lit. b des
Vertrages in seiner abgeänderten Fassung beehre
ich mich vorzuschlagen, daß die Anwendung des
Vertrages auf die im Anhang zu dieser Note angeführten
Gebiete ausgedehnt wird.
Sollte der obige Vorschlag für die Republik
Österreich annehmbar sein, beehre ich mich anzuregen,
daß diese Note zusammen mit ihrem
Anhang und der zustimmenden Antwort Eurer
Exzellenz ein Abkommen zwischen dem Vereinigten
Königreich von Großbritannien und
Nordirland und der Republik Österreich darstellen
soll, welches drei Monate nach dem Tag in
Kraft treten wird, an dem das Vereinigte Königreich
von der Republik Österreich die Mitteilung
erhält, daß die für das Inkrafttreten in Österreich
erforderlichen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen
erfüllt sind."
Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen,
daß die Republik Österreich mit dem in Ihrer
Note enthaltenen Vorschlag einverstanden ist.
Mit dem Ausdruck meiner ausgezeichneten
Hochachtung verbleibe ich als
Euer Exzellenz sehr ergebener
Wilfried Platzer
ANHANG
Antigua
Bahamas
Bermuda
Britisches Antarktisches Territorium
Britisch Honduras
Britisches Territorium im Indischen Ozean
Britisches Protektorat der Salomon-Inseln
Britische Jungfern-Inseln
Brunei
Cayman-Inseln
Dominica
Falkland-Inseln und abhängige Gebiete
Gibraltar
Gilbert- und Ellice-Inseln
Hongkong
Montserrat
Pitcairn
St. Christopher — Nevis — Anguilla
St. Helena und abhängige Gebiete
St. Lucia
St. Vincent
Seychellen
Souveräne Stützpunkte Akrotiri und Dhekelia
auf der Insel Zypern
Turks- und Caicos-Inseln
Herrn
Minister für Auswärtige und Commonwealth-
Angelegenheiten
London
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident
diesen Notenwechsel für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte
Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet,
vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Justiz und
vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel
der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 17. Juli 1972
Der Bundespräsident
Jonas
Der Bundeskanzler
Kreisky
Der Bundesminister für Inneres
Rösch
Der Bundesminister für Justiz
Broda
Der Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten
Kirchschläger
Das vorliegende Abkommen tritt nach Durchführung des darin vorgesehenen Notenwechsels
am 8. November 1972 in Kraft.
Das Protokoll vom 15. Jänner 1969 ist in BGBl. Nr. 169/1970 kundgemacht.