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354_1968 AT

354. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Fachinspektoren-Zulagenverordnung 1966

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 354. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Fachinspektoren-Zulagenverordnung 1966

Auf Grund des § 71 Abs. 2 des Gehaltsgesetzes

1956, BGBl. Nr. 54, in der Fassung der 15. Gehaltsgesetz-

Novelle, BGBl. Nr. 109/1966, wird

im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt

und dem Bundesministerium für Finanzen verordnet

§ 1. Die Fachinspektoren-Zulagenverordnung

1966, BGBl. Nr. 190, in der Fassung der Verordnung

BGBl. Nr. 279/1967, wird abgeändert

wie folgt

1. Im § 3 Abs. 1 haben an die Stelle der Worte

„von 500 Klassen" die Worte „bis 500 Klassen"

zu treten.

2. § 4 Abs. 1 hat zu lauten

„(1) Die Dienstzulage beträgt in der Verwendungsgruppe

L 1 mindestens 781 S und in der

Verwendungsgruppe L 2 mindestens 612 S."

§ 2. Diese Verordnung tritt am 1. Oktober

1968 in Kraft.

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