353. Bekanntmachung: Veröffentlichung der Richtlinie 2001/59/EG der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, mit der eine Änderung von Anhang I und Anhang V der Richtlinie 67/548/EWG des Rates über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe erfolgt ist sowie dem gemeinschaftsrechtlichen und innerstaatlichen Inkrafttreten der Änderungen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Chemikaliengesetzes 1996 (ChemG 1996), BGBl. I Nr. 53/1997, in Verbindung mit
§ 3 Abs. 5 sowie § 4 Abs. 2 der Chemikalienverordnung 1999 (ChemV 1999), BGBl. II Nr. 81/2000, wird
kundgemacht
Am 21. August 2001 wurde die Richtlinie 2001/59/EG der Kommission vom 6. August 2001 zur
achtundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den
technischen Fortschritt, mit der eine Änderung von Anhang I („Stoffliste“) und Anhang V („Prüfmethoden
für die Bewertung von Stoffen und Zubereitungen“) der Richtlinie 67/548/EWG erfolgt ist, im
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, ABl. EG Nr. L 225 S. 1, veröffentlicht. Diese Richtlinie ist am
24. August 2001 in der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Als innerstaatlicher Zeitpunkt des
Inkrafttretens dieser Änderungen betreffend Anhang I („Legaleinstufung von Stoffen“) und Anhang V der
Richtlinie 67/548/EWG gilt der 24. Februar 2002. Für Zubereitungen, die solche Stoffe enthalten, gilt
bezüglich ihrer Einstufung und Kennzeichnung der in der Richtlinie 2001/59/EG festgelegte gemeinschaftliche
Anwendungstermin (30. Juli 2002).