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353_2000 AT

353. Verordnung: Akkreditierung der VET-CONTROL GMBH

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 353. Verordnung: Akkreditierung der VET-CONTROL GMBH

Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Akkreditierungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1992, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 430/1996 wird verordnet

§ 1. Die VET-CONTROL GMBH mit Sitz in 1010 Wien, Biberstraße 22, wird als Stelle, die

Produkte und Verfahrensweisen zertifiziert, akkreditiert.

§ 2. Die Zertifizierungsbefugnis umfasst

1. die Kennzeichnung von Schlachtkörpern gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des

Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Einführung eines Systems zur

Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und

Rindfleischerzeugnissen,

2. die Zertifizierung von landwirtschaftlichen Betrieben gemäß Milchhygieneverordnung, BGBl.

Nr. 897/1993 in der jeweils geltenden Fassung.

§ 3. Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und

Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen

des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen

enthalten.

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