353. Verordnung: Akkreditierung der VET-CONTROL GMBH
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Akkreditierungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1992, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 430/1996 wird verordnet
§ 1. Die VET-CONTROL GMBH mit Sitz in 1010 Wien, Biberstraße 22, wird als Stelle, die
Produkte und Verfahrensweisen zertifiziert, akkreditiert.
§ 2. Die Zertifizierungsbefugnis umfasst
1. die Kennzeichnung von Schlachtkörpern gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Einführung eines Systems zur
Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und
Rindfleischerzeugnissen,
2. die Zertifizierung von landwirtschaftlichen Betrieben gemäß Milchhygieneverordnung, BGBl.
Nr. 897/1993 in der jeweils geltenden Fassung.
§ 3. Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und
Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen
des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen
enthalten.