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353_1994 AT

353. Kundmachung: Geltungsbereich des Zollabkommens über Behälter

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 353. Kundmachung: Geltungsbereich des Zollabkommens über Behälter

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten erklärt, sich auch weiterhin an das Zollabkommen über Behälter (BGBl. Nr. 22/ 1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 178/1975) gebunden zu erachten.

Antigua und Barbuda am 25. Oktober 1988 Salomonen am 3. September 1981 Slowakei mit Wirksamkeit vom

1. Jänner 1993 Slowenien mit Wirksamkeit vom

25. Juni 1991 Tschechische Republik mit Wirksamkeit vom

1. Jänner 1993

Die Slowakei und die Tschechische Republik haben den von der ehemaligen Tschechoslowakei abgegebenen Vorbehalt Kundgemacht in BGBl. Nr. 101/1964 erneuert.

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