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353_1993 AT

353. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Übertragung der durch Sicherheitsorgane zu versehenden Grenzkontrolle auf Zollorgane

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 353. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Übertragung der durch Sicherheitsorgane zu versehenden Grenzkontrolle auf Zollorgane

Auf Grund des § 2 Abs. 1 und des § 5 des Bundesgesetzes betreffend die Übertragung der durch Sicherheitsorgane zu versehenden Grenzüberwachung und Grenzkontrolle auf Zollorgane, BGBl. Nr. 220/1967, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 76/1980 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Verordnung betreffend die Übertragung der durch Sicherheitsorgane zu versehenden Grenzkontrolle auf Zollorgane, BGBl. Nr. 447/1981, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 284/1991 wird wie folgt geändert

Artikel 1

§ 2 Z 2 lautet

„auf allen Flugplätzen, abgesehen von

a) den Flugplätzen Graz-Thalerhof, Innsbruck, Linz-Hörsching, Schärding-Suben, Freistadt, Reutte-Höfen und Lustenau-Rheinvorland und

b) der allgemeinen Luftfahrt (general aviation) auf den Flugplätzen Klagenfurt-Wörthersee und Wien-Schwechat und

c) den übrigen Abfahrtsstellen des Flughafens Wien-Schwechat,"

Artikel 2 Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1993 in Kraft.

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