353_1984
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353. Kundmachung: Ratifikation des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht durch Portugal
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 353. Kundmachung: Ratifikation des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht durch Portugal
1984_353_0 353. Kundmachung: Ratifikation des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht durch Portugal
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates
hat Frankreich am 19. Juli 1984 das Zusatzprotokoll
zum Europäischen Übereinkommen
betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
(BGBl. Nr. 179/1980, letzte Kundmachung des
Geltungsbereiches BGBl. Nr. 565/1983) ratifiziert.
Das Zusatzprotokoll tritt gemäß seinem Artikel 7
Absatz 2 für Portugal am 20. Oktober 1984 in
Kraft.