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353_1977 AT

353. Niederschrift (Procès-Verbal) betreffend die Verlängerung der Deklaration über den vorläufigen Beitritt der Philippinen zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 353. Niederschrift (Procès-Verbal) betreffend die Verlängerung der Deklaration über den vorläufigen Beitritt der Philippinen zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen

Der Nationalrat hat beschlossen

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

(Übersetzung)

Die Vertragsparteien der Deklaration vom

9. August 1973 über den vorläufigen Beitritt

der Philippinen zum Allgemeinen Zoll- und

Handelsabkommen (im folgenden als „die

Deklaration" bzw. als „das Allgemeine Abkommen"

bezeichnet),

IN ANWENDUNG der Ziffer 4 der Deklaration,

KOMMEN ÜBEREIN wie folgt

1. Die Geltungsdauer der Deklaration wird

durch Änderung des Datums in Ziffer 4 auf

„31. Dezember 1977" verlängert.

2. Diese Niederschrift wird beim Generaldirektor

der VERTRAGSPARTEIEN des Allgemeinen

Abkommens hinterlegt. Sie steht zur

Annahme, durch Unterzeichnung oder in anderer

Weise, durch die Philippinen und durch die teilnehmenden

Regierungen offen. Sie tritt zwischen

der Regierung der Philippinen und einer teilnehmenden

Regierung in Kraft, sobald sie von

der Regierung der Philippinen und von dieser

Regierung angenommen worden ist.

3. Der Generaldirektor übermittelt eine

beglaubigte Abschrift dieser Niederschrift und

eine Mitteilung über jede Annahmeerklärung an

die Regierung der Philippinen und an jede Vertragspartei

des Allgemeinen Abkommens.

GESCHEHEN zu Genf am einundzwanzigsten

November neunzehnhundertfünfundsiebzig in

einer einzigen Urschrift in englischer und französischer

Sprache, wobei beide Texte authentisch

sind.

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde

wurde am 21. September 1976 hinterlegt; die Niederschrift ist gemäß ihrer

Ziffer 2 für Österreich am selben Tag in Kraft getreten.

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