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353_1975 AT

353. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festlegung von Warenkontingenten für die Ausfuhr von zuckerhaltigen Waren

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 353. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festlegung von Warenkontingenten für die Ausfuhr von zuckerhaltigen Waren

Auf Grund des § 13 des Außenhandelsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 469/1971, BGBl. Nr. 401/1974

und BGBl. Nr. 145/1975 wird hinsichtlich der

in der Anlage A 2 zum Außenhandelsgesetz 1968

genannten Waren vom Bundesminister für Land-

und Forstwirtschaft im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie

und hinsichtlich der übrigen Waren vom

Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie

verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für

Handel, Gewerbe und Industrie und des Bundesministers

für Land- und Forstwirtschaft vom

7. Jänner 1975 über die Festlegung von Warenkontingenten

für die Ausfuhr von zuckerhaltigen

Waren, BGBl. Nr. 9 a/1975, wird wie folgt geändert

§ 2 Abs. 1 hat zu lauten

„§ 2. (1) Die Höhe der Ausfuhrkontingente

für die im § 1 genannten Waren wird für das

mit 1. Juli 1975 beginnende Kalenderhalbjahr

mit 5O°/o des Einsatzes an raffiniertem Zucker

der TNr. 17.01 österreichischen Ursprungs der

in der Zeit vom 1. Juli 1973 bis 30. Juni 1974

zur Ausfuhr gelangten Waren bestimmt."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1975 in

Kraft.

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