353_1967
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353. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens und Statutes über das internationale Regime der Seehäfen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 353. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens und Statutes über das internationale Regime der Seehäfen
1967_353_0 353. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens und Statutes über das internationale Regime der Seehäfen
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Nach Mitteilung des Generalsekretariates der
Vereinten Nationen sind folgende weitere Staaten
dem Übereinkommen und Statut über das internationale
Regime der Seehäfen samt Unterzeichnungsprotokoll
(BGBl. Nr. 56/1927, letzte
Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 10/1934) beigetreten
Staaten: Datum der Hinterlegungder Beitrittsurkunde
Trinidad und Tobago 14. Juni 1966
Elfenbeinküste 22. Juni 1966
Obervolta 18. Juli 1966
Malaysia 31. August 1966
Ferner haben Cypern und Malta erklärt, sich
an dieses Vertragswerk gebunden zu erachten,
dessen Anwendung bereits vor Erlangung der
Unabhängigkeit auf das Gebiet dieser Staaten
ausgedehnt worden war.