352_2001
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352. Entschließung des Bundespräsidenten über die Beförderung von Offizieren
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 352. Entschließung des Bundespräsidenten über die Beförderung von Offizieren
2001_352_2 352. Entschließung des Bundespräsidenten über die Beförderung von Offizieren
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Artikel I
Auf Vorschlag der Bundesregierung vom 13. August 2001 übertrage ich nach § 10 Abs. 4 des
Wehrgesetzes 1990, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 56/2001, dem
Bundesminister für Landesverteidigung das Recht der Beförderung
1. von Personen, die Präsenz- oder Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben, zu Offizieren und
2.von Offizieren aus der Personengruppe nach Z 1 bis einschließlich der Ebene eines
Oberstleutnants in allen Verwendungen.
Artikel II
(1) Diese Entschließung tritt mit 1. Oktober 2001 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 30. September 2001 tritt die Entschließung des Bundespräsidenten über die
Ernennung von Offizieren des Miliz- oder des Reservestandes, BGBl. Nr. 415/1994, außer Kraft.