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352_2001 AT

352. Entschließung des Bundespräsidenten über die Beförderung von Offizieren

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 352. Entschließung des Bundespräsidenten über die Beförderung von Offizieren

Artikel I

Auf Vorschlag der Bundesregierung vom 13. August 2001 übertrage ich nach § 10 Abs. 4 des

Wehrgesetzes 1990, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 56/2001, dem

Bundesminister für Landesverteidigung das Recht der Beförderung

1. von Personen, die Präsenz- oder Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben, zu Offizieren und

2.von Offizieren aus der Personengruppe nach Z 1 bis einschließlich der Ebene eines

Oberstleutnants in allen Verwendungen.

Artikel II

(1) Diese Entschließung tritt mit 1. Oktober 2001 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 30. September 2001 tritt die Entschließung des Bundespräsidenten über die

Ernennung von Offizieren des Miliz- oder des Reservestandes, BGBl. Nr. 415/1994, außer Kraft.

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