352. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 301 Wiener Südrand Straße im Bereich der Gemeinden Vösendorf, Hennersdorf, Lanzendorf, Leopoldsdorf, Schwechat und Wien
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286, zuletzt
geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 182/1999, und des dritten Abschnittes des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes
(UVP-G), BGBl. Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. I Nr. 89/2000, wird verordnet
Der Straßenverlauf des Abschnittes „Vösendorf–Schwechat“ im Zuge der B 301 Wiener Südrand
Straße wird im Bereich der Gemeinden Vösendorf, Hennersdorf, Lanzendorf, Leopoldsdorf, Schwechat
und Wien wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt im Knoten Vösendorf in Verlängerung der A 21
Wiener Außenring Autobahn mit Rampen von und zur A 2 Süd Autobahn, verschwenkt in der Folge nach
Norden und unterfährt in einem Tunnel das Ortsgebiet von Vösendorf. Nördlich von Vösendorf verläuft
die Trasse in einem Rechtsbogen um anschließend in etwa parallel zur Landesgrenze Wien-
Niederösterreich zu liegen. Hier verläuft die Trasse in West-Ost-Richtung, unterfährt die Bahnlinie der
ÖBB Meidling–Wiener Neustadt („Pottendorfer Linie“) und das Areal des projektierten Güterterminals
Inzersdorf-Metzgerwerke, umfährt in einem Tunnel das Ortsgebiet von Leopoldsdorf im Norden. Danach
folgt die Trasse weiter im wesentlichen der Landesgrenze, umfährt das Umspannwerk Wien Südost im
Süden und quert anschließend die Bahnlinien der ÖBB Wien/Aspangbahnhof–Felixdorf („Aspangbahn“)
und Wien/Süd–Nickelsdorf („Ostbahn“) südlich der Klederinger Umkehrschleife. Der Ortsraum von
Schwechat-Rannersdorf und somit das Schwechattal wird mit einem Tunnel unterfahren. In der Folge
verschwenkt die Trasse nach Norden, unterfährt östlich von Schwechat das Kreuzungsplateau der B 9
Preßburger Straße und B 10 Budapester Straße und bindet nach der Brücke über die „Flughafenschnellbahn“
in den bestehenden Zubringer zum Knoten Schwechat mit Anbindung an die A 4 Ost
Autobahn ein. – Die bestehende Anschlussstelle Mannswörth wird durch die Errichtung zweier zusätzlicher
Rampen von und zur Mannswörther Straße niveaufrei ausgebaut.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den Planunterlagen (Plan
Nr. 11.100.001-013 im Maßstab 1 : 2000 und Übersichtsplan Nr. 11.100.101 im Maßstab 1 : 20000) zu
ersehen. – Die Festlegung der Straßenachse erfolgt auf Grundlage des vom Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten (nunmehr Verkehr, Innovation und Technologie) mit Erlass Zl. 812.301/43-
VI/B/6/97 vom 30. Jänner 1998 genehmigten Einreichprojektes 1997 mit der Änderung Zl. 812.301/35-
III/6/00 vom 19. September 2000.
Die vorgenannten Planunterlagen, Projektsunterlagen sowie die Beilagen 1 und 2 zum Erlass
Zl. 812 301/38-III/6/00 vom 16. Oktober 2000, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen
Entscheidungsgründe unter Berücksichtigung der Umweltverträglichkeitsprüfung (insbesondere Umweltverträglichkeitserklärung,
Umweltverträglichkeitsgutachten, Stellungnahmen, Ergebnis der öffentlichen
Erörterung) und der daraus resultierenden Auflagen – soweit sie nicht in die Zuständigkeit der
„mitwirkenden“ Behörden im Sinne des UVP-G fallen – enthalten, liegen beim Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion III, Abteilung 6, Zimmer 81 im Regierungsgebäude,
1010 Wien, Stubenring 1, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, beim Magistrat der
Stadt Wien (MA 18 und MA 28) sowie bei den Gemeinden Vösendorf, Hennersdorf, Lanzendorf,
Leopoldsdorf und Schwechat zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.