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352_2000 AT

352. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 301 Wiener Südrand Straße im Bereich der Gemeinden Vösendorf, Hennersdorf, Lanzendorf, Leopoldsdorf, Schwechat und Wien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 352. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 301 Wiener Südrand Straße im Bereich der Gemeinden Vösendorf, Hennersdorf, Lanzendorf, Leopoldsdorf, Schwechat und Wien

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286, zuletzt

geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 182/1999, und des dritten Abschnittes des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes

(UVP-G), BGBl. Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 89/2000, wird verordnet

Der Straßenverlauf des Abschnittes „Vösendorf–Schwechat“ im Zuge der B 301 Wiener Südrand

Straße wird im Bereich der Gemeinden Vösendorf, Hennersdorf, Lanzendorf, Leopoldsdorf, Schwechat

und Wien wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt im Knoten Vösendorf in Verlängerung der A 21

Wiener Außenring Autobahn mit Rampen von und zur A 2 Süd Autobahn, verschwenkt in der Folge nach

Norden und unterfährt in einem Tunnel das Ortsgebiet von Vösendorf. Nördlich von Vösendorf verläuft

die Trasse in einem Rechtsbogen um anschließend in etwa parallel zur Landesgrenze Wien-

Niederösterreich zu liegen. Hier verläuft die Trasse in West-Ost-Richtung, unterfährt die Bahnlinie der

ÖBB Meidling–Wiener Neustadt („Pottendorfer Linie“) und das Areal des projektierten Güterterminals

Inzersdorf-Metzgerwerke, umfährt in einem Tunnel das Ortsgebiet von Leopoldsdorf im Norden. Danach

folgt die Trasse weiter im wesentlichen der Landesgrenze, umfährt das Umspannwerk Wien Südost im

Süden und quert anschließend die Bahnlinien der ÖBB Wien/Aspangbahnhof–Felixdorf („Aspangbahn“)

und Wien/Süd–Nickelsdorf („Ostbahn“) südlich der Klederinger Umkehrschleife. Der Ortsraum von

Schwechat-Rannersdorf und somit das Schwechattal wird mit einem Tunnel unterfahren. In der Folge

verschwenkt die Trasse nach Norden, unterfährt östlich von Schwechat das Kreuzungsplateau der B 9

Preßburger Straße und B 10 Budapester Straße und bindet nach der Brücke über die „Flughafenschnellbahn“

in den bestehenden Zubringer zum Knoten Schwechat mit Anbindung an die A 4 Ost

Autobahn ein. – Die bestehende Anschlussstelle Mannswörth wird durch die Errichtung zweier zusätzlicher

Rampen von und zur Mannswörther Straße niveaufrei ausgebaut.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den Planunterlagen (Plan

Nr. 11.100.001-013 im Maßstab 1 : 2000 und Übersichtsplan Nr. 11.100.101 im Maßstab 1 : 20000) zu

ersehen. – Die Festlegung der Straßenachse erfolgt auf Grundlage des vom Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten (nunmehr Verkehr, Innovation und Technologie) mit Erlass Zl. 812.301/43-

VI/B/6/97 vom 30. Jänner 1998 genehmigten Einreichprojektes 1997 mit der Änderung Zl. 812.301/35-

III/6/00 vom 19. September 2000.

Die vorgenannten Planunterlagen, Projektsunterlagen sowie die Beilagen 1 und 2 zum Erlass

Zl. 812 301/38-III/6/00 vom 16. Oktober 2000, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen

Entscheidungsgründe unter Berücksichtigung der Umweltverträglichkeitsprüfung (insbesondere Umweltverträglichkeitserklärung,

Umweltverträglichkeitsgutachten, Stellungnahmen, Ergebnis der öffentlichen

Erörterung) und der daraus resultierenden Auflagen – soweit sie nicht in die Zuständigkeit der

„mitwirkenden“ Behörden im Sinne des UVP-G fallen – enthalten, liegen beim Bundesministerium für

Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion III, Abteilung 6, Zimmer 81 im Regierungsgebäude,

1010 Wien, Stubenring 1, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, beim Magistrat der

Stadt Wien (MA 18 und MA 28) sowie bei den Gemeinden Vösendorf, Hennersdorf, Lanzendorf,

Leopoldsdorf und Schwechat zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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