352. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen
Gesetzestext (1 Artikel)
Artikel I
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. I Nr. 132/1998, insbesondere dessen §§ 6 und 47, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, BGBl. Nr. 430/1976, über die
Lehrpläne für Berufsschulen, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 257/1997, wird wie
folgt geändert
1. § 1 lautet
„§ 1. Für die Berufsschulen sind die in den im folgenden genannten Anlagen enthaltenen Rahmenlehrpläne,
jeweils in Verbindung mit Anlage A (mit Ausnahme der darin unter II wiedergegebenen
Lehrpläne für den Religionsunterricht), anzuwenden
1. für die Lehrberufe der Bau- und Baunebengewerbe, und zwar für
Maurer, Schalungsbauer: Anlage A/1/1
Bautechnischer Zeichner: Anlage A/1/2
Brunnenmacher: Anlage A/1/3
Dachdecker: Anlage A/1/4
Platten- und Fliesenleger: Anlage A/1/5
Hafner: Anlage A/1/6
Rauchfangkehrer: Anlage A/1/7
Steinmetz: Anlage A/1/8
Zimmerer: Anlage A/1/9
Pflasterer: Anlage A/1/10
Isoliermonteur: Anlage A/1/11
Bodenleger: Anlage A/1/12
Stuckateur und Trockenausbauer: Anlage A/1/13
Betonfertiger-Betonwarenerzeugung, -Betonwerksteinerzeugung, -Terrazzoherstellung
Anlage A/1/14
2. für die Lehrberufe der Bekleidungsgewerbe, der Tapezierergewerbe und der lederverarbeitenden
Gewerbe, und zwar für
Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher: Anlage A/2/1
Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner, Sattler und Riemer: Anlage A/2/2
Gold-, Silber- und Perlensticker, Großmaschinsticker, Maschinsticker: Anlage A/2/3
Handschuhmacher, Lederbekleidungserzeuger (Säckler): Anlage A/2/4
Kürschner: Anlage A/2/5
Hutmacher, Modist: Anlage A/2/6
Kappenmacher: Anlage A/2/7
Posamentierer: Anlage A/2/8
Bekleidungsfertiger, Miedererzeuger, Wäschewarenerzeuger: Anlage A/2/9
Oberteilherrichter, Orthopädieschuhmacher, Schuhmacher: Anlage A/2/10
Strickwarenerzeuger, Weber, Wirkwarenerzeuger: Anlage A/2/11
Fahrzeugtapezierer (Fahrzeugsattler), Polsterer: Anlage A/2/12
Tapezierer und Dekorateur: Anlage A/2/13
3. für die Lehrberufe chemischer Richtung, und zwar für
Chemielaborant: Anlage A/3/1
Chemiewerker: Anlage A/3/2
Vulkaniseur: Anlage A/3/3
Brauer und Mälzer, Destillateur: Anlage A/3/4
Textilreiniger: Anlage A/3/5
Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger: Anlage A/3/6
Präparator: Anlage A/3/7
Schädlingsbekämpfer: Anlage A/3/8
Rotgerber, Weiß- und Sämischgerber, Rauwarenzurichter: Anlage A/3/9
4. für die Lehrberufe des Elektro- und Elektronikbereiches, und zwar für
Elektroinstallateur, Betriebselektriker, Starkstrommonteur: Anlage A/4/1
Kommunikationstechniker-Audio- und Videoelektronik, -Bürokommunikation,
-EDV und Telekommunikation, -Nachrichtenelektronik: Anlage A/4/2
Elektromechaniker und -maschinenbauer, Elektromechaniker für Starkstrom
Anlage A/4/3
Elektromechaniker für Schwachstrom: Anlage A/4/4
Fernmeldebaumonteur: Anlage A/4/5
Prozessleittechniker: Anlage A/4/6
Anlagenmonteur: Anlage A/4/7
Anlagenelektriker: Anlage A/4/8
5. für die Lehrberufe der Bereiche Gärtnerei und Landwirtschaft, und zwar für
Blumenbinder und -händler (Florist): Anlage A/5/1
Friedhofs- und Ziergärtner, Landschaftsgärtner (Garten- und Grünflächengestalter)
Anlage A/5/2
Tierpfleger: Anlage A/5/3
6. für Lehrberufe der Bereiche Gastgewerbe und Nahrungsmittelgewerbe, und zwar für
Bäcker: Anlage A/6/1
Fleischer: Anlage A/6/2
Restaurantfachmann: Anlage A/6/3
Koch: Anlage A/6/4
Konditor (Zuckerbäcker), Lebzelter und Wachszieher, Bonbon- und
Konfektmacher: Anlage A/6/5
Getreidemüller: Anlage A/6/6
Molkereifachmann: Anlage A/6/7
Obst- und Gemüsekonservierer: Anlage A/6/8
Hotel- und Gastgewerbeassistent: Anlage A/6/9
7. für Lehrberufe der Bereiche Glasbearbeitung und Keramik, und zwar für
Glaser, Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger: Anlage A/7/1
Keramiker, Kerammodelleur, Porzellanformer: Anlage A/7/2
Kerammaler: Anlage A/7/3
Emailleur: Anlage A/7/4
Porzellanmaler: Anlage A/7/5
Hohlglasveredler-Glasmalerei, -Gravur, -Kugeln: Anlage A/7/6
8. für die Lehrberufe grafischer Richtung, und zwar für
Drucker, Flachdrucker: Anlage A/8/1
Tiefdruckformenhersteller: Anlage A/8/2
Siebdrucker, Kupferdrucker: Anlage A/8/3
Typografiker: Anlage A/8/4
Kartograph: Anlage A/8/5
Stempelerzeuger und Flexograph: Anlage A/8/6
Reproduktionstechniker: Anlage A/8/7
Druckformtechniker: Anlage A/8/8
Druckvorstufentechniker: Anlage A/8/9
9. für die Lehrberufe der Bereiche Handel und Verkehr, und zwar für
Einzelhandelskaufmann, Waffen- und Munitionshändler: Anlage A/9/1
Großhandelskaufmann: Anlage A/9/2
Bürokaufmann: Anlage A/9/3
Industriekaufmann: Anlage A/9/4
Buchhändler, Musikalienhändler: Anlage A/9/5
Drogist: Anlage A/9/6
Fotokaufmann: Anlage A/9/7
Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent: Anlage A/9/8
Reisebüroassistent: Anlage A/9/9
Speditionskaufmann: Anlage A/9/10
Binnenschiffer: Anlage A/9/11
Versicherungskaufmann: Anlage A/9/12
Berufskraftfahrer: Anlage A/9/13
Verwaltungsassistent: Anlage A/9/14
10. für die Lehrberufe der Bereiche Holz- und Kunststoffverarbeitung, und zwar für
Tischler: Anlage A/10/1
Kunststoffverarbeiter: Anlage A/10/2
Holz- und Sägetechniker: Anlage A/10/3
Drechsler: Anlage A/10/4
Bootbauer: Anlage A/10/5
Bürsten- und Pinselmacher: Anlage A/10/6
Korb- und Möbelflechter: Anlage A/10/7
Holz- und Steinbildhauer: Anlage A/10/8
Binder, Wagner: Anlage A/10/9
11. für die Lehrberufe der Lackierer-, Maler- und Schilderherstellergewerbe, und zwar für
Lackierer: Anlage A/11/1
Maler und Anstreicher: Anlage A/11/2
Schilderhersteller: Anlage A/11/3
Vergolder und Staffierer: Anlage A/11/4
12. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Blechverarbeitung), und zwar für
Blechschlosser, Spengler, Kupferschmied: Anlage A/12/1
Karosseur: Anlage A/12/2
13. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Installation), und zwar für
Sanitär- und Klimatechniker-Gas- und Wasserinstallation, -Heizungsinstallation,
-Lüftungsinstallation: Anlage A/13/1
Rohrleitungsmonteur: Anlage A/13/2
14. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Gießerei), und zwar für
Former und Gießer (Metall und Eisen), Zinngießer: Anlage A/14/1
Modelltischler (Formentischler): Anlage A/14/2
Gießereimechaniker: Anlage A/14/3
15. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Mechanikerberufe), und zwar für
Mechaniker, Feinmechaniker: Anlage A/15/1
Büchsenmacher, Waffenmechaniker: Anlage A/15/2
Kraftfahrzeugmechaniker, Kraftfahrzeugelektriker: Anlage A/15/3
Landmaschinenmechaniker: Anlage A/15/4
Waagenhersteller: Anlage A/15/5
Uhrmacher: Anlage A/15/6
Verpackungsmittelmechaniker: Anlage A/15/7
Chirurgieinstrumentenerzeuger: Anlage A/15/8
Leichtflugzeugbauer: Anlage A/15/9
Luftfahrzeugmechaniker: Anlage A/15/10
Textilmechaniker: Anlage A/15/11
Kälteanlagentechniker: Anlage A/15/12
Maschinenmechaniker: Anlage A/15/13
Werkzeugmechaniker: Anlage A/15/14
16. für die Lehrberufe des Bereiches Metallveredelung und Schmuckherstellung, und zwar für
Gold- und Silberschmied und Juwelier, Edelsteinschleifer: Anlage A/16/1
Metallschleifer und Galvaniseur: Anlage A/16/2
Graveur, Gürtler, Gold-, Silber- und Metallschläger, Metalldrücker: Anlage A/16/3
17. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Schlosserberufe), und zwar für
Betriebsschlosser, Maschinenschlosser, Schlosser: Anlage A/17/1
Bauschlosser, Stahlbauschlosser: Anlage A/17/2
Formenbauer, Modellschlosser: Anlage A/17/3
Dreher, Werkzeugmaschineur: Anlage A/17/4
Werkzeugmacher: Anlage A/17/5
Hüttenwerkschlosser: Anlage A/17/6
Bergwerksschlosser-Maschinenhäuer: Anlage A/17/7
Schiffbauer: Anlage A/17/8
Skierzeuger: Anlage A/17/9
Universalschweißer: Anlage A/17/10
18. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Schmiedeberufe), und zwar für
Fahrzeugfertiger, Schmied: Anlage A/18/1
Messerschmied: Anlage A/18/2
19. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (übrige Berufe), und zwar für
Physiklaborant, Werkstoffprüfer, Universalhärter: Anlage A/19/1
Technischer Zeichner: Anlage A/19/2
20. für die Lehrberufe des Bereiches Musikinstrumentenerzeuger, und zwar für
Klaviermacher: Anlage A/20/1
Orgelbauer, Harmonikamacher: Anlage A/20/2
Blechblasinstrumentenerzeuger: Anlage A/20/3
Holzblasinstrumentenerzeuger: Anlage A/20/4
Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger: Anlage A/20/5
21. für die Lehrberufe der Bereiche Optik und Fotografie, und zwar für
Fotograf: Anlage A/21/1
Optiker, Feinoptiker: Anlage A/21/2
Hörgeräteakustiker: Anlage A/21/3
22. für die Lehrberufe der Bereiche Papiererzeugung und Papierverarbeitung, und zwar für
Buchbinder, Etui- und Kassettenerzeuger, Kartonagewarenerzeuger: Anlage A/22/1
Papiertechniker: Anlage A/22/2
23. für die Lehrberufe des Bereiches Schönheitspflege, und zwar für
Friseur und Perückenmacher (Stylist): Anlage A/23/1
Fußpfleger, Kosmetiker: Anlage A/23/2
Masseur: Anlage A/23/3
24. für die Lehrberufe des Bereiches Textilerzeugung, und zwar für
Textilveredler, Stoffdrucker: Anlage A/24/1
Fotogravurzeichner, Stickereizeichner, Textilmusterzeichner: Anlage A/24/2
Dessinateur für Stoffdruck: Anlage A/24/3
25. für die Lehrberufe des Bereiches Zahn- und Orthopädietechnik, und zwar für
Zahntechniker: Anlage A/25/1
Bandagist: Anlage A/25/2
Orthopädiemechaniker: Anlage A/25/3“
2. § 3 Abs. 3 lautet
„(3) Für Berufsschüler im Rahmen der Vorlehre gemäß § 8b des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl.
Nr. 142/1969 in der jeweils geltenden Fassung, findet der für den Lehrberuf vorgesehene Lehrplan der
1. Klasse der Berufsschule Anwendung; die Gesamtstundenzahl beträgt 360 Unterrichtsstunden (ohne
Religionsunterricht) je Ausbildungsjahr. Wenn Schüler unterschiedlicher Lehrberufe im ersten Jahr der
Ausbildung in einer Klasse unterrichtet werden, findet der Lehrplan der 1. Klasse der Berufsschule mit
der Maßgabe Anwendung, dass die für den betreffenden Lehrberuf erforderlichen theoretischen und
praktischen Unterrichtsgegenstände außer Betracht bleiben und die Gesamtstundenzahl 360 Unterrichts-
stunden (ohne Religionsunterricht) beträgt; für das zweite Jahr der Ausbildung hat eine Eingliederung in
die 1. Klasse der jeweiligen Berufsschule zu erfolgen.“
3. § 3 Abs. 5 lautet
„(5) Im Rahmen der zusätzlichen Lehrplanbestimmungen im Sinne des Abs. 1 haben die Landesschulräte
für den oder die praktischen Unterrichtsgegenstand bzw. -gegenstände zusammen bis zu einem
Drittel der Gesamtstundenzahl ohne Religionsunterricht vorzusehen. Die praktischen Unterrichtsgegenstände
können jedoch zu Gunsten des fachtheoretischen Unterrichts entfallen, wenn eine betriebliche
Ausbildung in Lehrwerkstätten erfolgt.“
4. Im § 3 Abs. 9 entfällt der erste Satz.
5. Dem § 4 werden folgende Abs. 10 und 11 angefügt
„(10) Es treten in Kraft
§ 1, § 3 Abs. 3, § 3 Abs. 5 und § 3 Abs. 9 sowie die Anlagen A, A/2/9, A/2/12, A/2/13, A/3/3, A/3/4,
A/3/6, A/3/7, A/3/8, A/3/9, A/4/2, A/4/8, A/5/1, A/5/2, A/6/3, A/6/4, A/6/9, A/7/1, A/7/2, A/7/3, A/7/4,
A/7/5, A/7/6, A/8/1, A/8/2, A/8/3, A/8/4, A/8/6, A/8/7, A/8/8, A/9/10, A/9/14, A/13/1, A/13/2, A/14/2,
A/15/11, A/15/13, A/15/14, A/16/1, A/16/2, A/16/3, A/20/1, A/20/2, A/20/3, A/20/4, A/20/5, A/22/1,
A/23/1, A/23/2, A/23/3, A/25/1, A/25/2 und A/25/3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II
Nr. XXX/1998 hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 1998, der 2. Klasse mit 1. September 1999, der
3. Klasse mit 1. September 2000 und der 4. Klasse mit 1. September 2001.
Die Verordnungen der Landesschulräte können bereits mit Ablauf des Tages der Kundmachung der
Verordnung BGBl. II Nr. XXX/1998 erlassen werden; sie dürfen jedoch nicht vor dem Inkrafttreten der
betreffenden Anlage in Kraft gesetzt werden. Die Anlagen A/2/9, A/3/3, A/3/4, A/3/6, A/3/7, A/3/8,
A/3/9, A/3/10, A/4/2, A/5/1, A/5/2, A/6/3, A/6/4, A/6/9, A/7/1, A/7/2, A/7/3, A/7/4, A/7/5, A/8/1, A/8/2,
A/8/3, A/8/4, A/8/6, A/8/7, A/8/8, A/8/9, A/9/10, A/13/1, A/13/2, A/14/2, A/15/11, A/16/1, A/16/2,
A/16/3, A/20/1, A/22/1, A/23/1, A/23/2, A/23/3, A/25/1, A/25/2 und A/25/3 in der Fassung vor dem
Inkrafttreten der Verordnung BGBl. II Nr. XXX/1998 treten hinsichtlich der 1. Klasse mit Ablauf des
31. August 1998, der 2. Klasse mit Ablauf des 31. August 1999, der 3. Klasse mit Ablauf des 31. August
2000 und der 4. Klasse mit Ablauf des 31. August 2001 außer Kraft.
(11) Die Landesschulräte werden gemäß § 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes ermächtigt, die in
Abs. 6 vorgesehenen Inkrafttretenstermine um bis zu einem Jahr zu verschieben, soweit dies aus
organisatorischen Gründen (zB aus Gründen der Lehrerversorgung oder aus räumlichen Gründen)
erforderlich ist. Gleichzeitig ist ein in diesem Zusammenhang allenfalls erforderliches Verschieben des
Außerkrafttretens von Anlagen gemäß Abs. 6 letzter Satz vorzunehmen.“
6. In der Anlage A, Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff, didaktische Grundsätze der
einzelnen gemeinsamen Unterrichtsgegenstände) lautet der Unterabschnitt A
„A. Politische Bildung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll zur aktiven, kritischen und verantwortungsbewußten Gestaltung des Lebens in der
Gemeinschaft befähigt sein.
Er soll sich der persönlichen Position bewußt sein, andere Standpunkte und Überzeugungen
vorurteilsfrei und kritisch prüfen sowie die eigene Meinung vertreten können.
Er soll zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein, nach Objektivität streben und anderen mit
Achtung und Toleranz begegnen.
Er soll für humane Grundwerte eintreten, sich für die Belange Benachteiligter einsetzen und in jeder
Gemeinschaftsform zwischenmenschliche Beziehungen partnerschaftlich gestalten.
Er soll Vorurteile erkennen und bereit sein, sie abzubauen.
Er soll die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft für eine gesunde Umwelt und die sich
daraus ergebenden Interessenkonflikte erkennen und umweltbewußt handeln.
Er soll Konflikte gewaltfrei bewältigen können und für Frieden und Gleichberechtigung eintreten.
Er soll sich der Stellung Österreichs in Europa und in der Welt sowie der Notwendigkeit
internationaler Zusammenarbeit bewußt sein.
Er soll mit Rechtsgrundlagen, die ihn in Beruf und Alltag betreffen, vertraut sein und die Grundzüge
der staatlichen Rechtsordnung kennen.
Er soll das Wirken der Kräfte in Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit der zeitgeschichtlichen
Entwicklung verstehen und die Mitwirkungsmöglichkeiten erkennen und nützen.
Lehrstoff
Lehrling und Schule
Klassen und Schulgemeinschaft.
Lehrling und Betrieb
Berufsbildung. Rechtliche Bestimmungen über die duale Berufsausbildung sowie die Beschäftigung
von Jugendlichen und ihrer Vertretung im Betrieb. Weiterbildung.
Berufliches Umfeld
Arbeitsrecht. Sozialrecht. Interessenvertretungen. Arbeitsmarkt. Personenverkehr in der EU.
Soziales Umfeld
Gemeinschaftsformen – Gemeinschaftsbeziehungen. Gesundes Leben. Umwelt. Medien. Jugendschutz.
Der Jugendliche als Verkehrsteilnehmer.
Zeitgeschichte
Werden und Entwicklung der Republik Österreich.
Österreich in der Völkergemeinschaft
Österreich in der Europäischen Union. Internationale Beziehungen. Internationale Organisationen.
Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs
Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung. Österreichische Neutralität. Landesverteidigung.
Grund- und Freiheitsrechte. Staatsbürgerschaft. Politische Parteien und Verbände. Sozialpartnerschaft.
Wahlen. Direkte Demokratie. Bundesgesetzgebung, Bundesverwaltung. Gerichtsbarkeit. Landesgesetzgebung,
Landesverwaltung. Gemeinde. Budget.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll auf den Erfahrungen der Schüler aufbauen, sich an ihren Bedürfnissen orientieren
und die gesellschaftliche Realität einbeziehen.
Das aktuelle Zeitgeschehen ist zu berücksichtigen.
Zeitgeschichte ist insoweit zu behandeln, als entsprechende Kenntnisse für das Verständnis der
Gegenwart notwendig sind.
Gesetze sollen nur in ihren wesentlichen Bereichen dargestellt werden.
Auf bestehende Diskrepanzen zwischen Gesetzesanspruch und Wirklichkeit ist einzugehen.
Die politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und humanitären Leistungen Österreichs sollen bei sich
bietender Gelegenheit hervorgehoben und die österreichischen Verhältnisse im Vergleich zu anderen
Staaten dargestellt werden.
Auf die Entwicklung der Fähigkeiten der Schüler, kritisch zu denken, sich anderen mitzuteilen,
kooperativ zu handeln und selbständig zu arbeiten, soll besonderer Wert gelegt werden. Dies soll durch
die Auswahl entsprechender Sozialformen und Unterrichtsmethoden gefördert werden.
Die Lehrer müssen sich ihrer Wirkung im Umgang mit Schülern bewußt sein. Unabhängig von ihrer
eigenen Meinung haben sie auch andere Standpunkte und Wertvorstellungen darzustellen, um den
Schülern eine selbstständige Meinungsbildung zu ermöglichen.“
7. In der Anlage A, Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff, didaktische Grundsätze der
einzelnen gemeinsamen Unterrichtsgegenstände) lautet der Unterabschnitt B
„B. Deutsch und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit
Vorgesetzten, Kollegen und Kunden entsprechend kommunizieren können.
Er soll durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen
Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine
Sprechtechnik verbessern und seine Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern.
Er soll dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz
erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.
Der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll unter Berücksichtigung der
Schreibrichtigkeit über zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben verfügen.
Lehrstoff
Bei Lehrplänen mit 40 Unterrichtsstunden
Kommunikation
Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation.
Schriftliche Kommunikation
Sammeln und Sichten von Informationen. Erstellen von Berichten, Inhaltsangaben und
Kurzfassungen.
Mündliche Kommunikation
Darstellen von Sachverhalten. Einfache Reden und Einzelgespräche. Kommunikationsnormen beim
Telefonieren.
Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen
Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken.
Gespräche mit Kunden
Höflichkeitsnormen. Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Auftragsannahme.
Rechtschreibung
Erweiterung des Grundwortschatzes. Festigung des Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und
Beheben gravierender Rechtschreibfehler. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagewerken.
Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten
Kreatives Schreiben
Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung).
Zusätzlich bei Lehrplänen bis 80 Unterrichtsstunden
Kommunikation
Hindernisse und Störungen der verbalen und nonverbalen Kommunikation.
Schriftliche Kommunikation
Interpretation von Informationen. Erstellen von Protokollen und Exzerpten. Erstellen von
Visualisierungshilfen für Präsentationen.
Mündliche Kommunikation
Anspruchsvolle Reden und Einzelgespräche. Einfache Gruppengespräche. Argumentation und
Präsentation.
Gespräche mit Kunden
Phasen eines facheinschlägigen Beratungsgespräches. Einfache Telefonate mit Kunden.
Rechtschreibung
Erweiterung des Fachwortschatzes. Festigung des Fremdwortschatzes. Übungen zum Erkennen und
Beheben spezieller Rechtschreibfehler. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken.
Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten
Kreatives Schreiben
Behandlung von berufsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung).
Zusätzlich bei Lehrplänen bis 120 Unterrichtsstunden
Kommunikation
Analyse und Regelung von Konflikten.
Schriftliche Kommunikation
Selbstständiges Erstellen von Unterlagen und Schriftstücken zu einem fachlichen Thema.
Mündliche Kommunikation
Überzeugungs-, Bewerbungs- und Konfliktregelungsgespräche. Anspruchsvolle Gruppengespräche.
Gespräche mit Kunden
Verkaufsgespräche. Reklamationsgespräche. Spezielle Telefonate mit Kunden.
Rechtschreibung
Erweiterung des Fremdwortschatzes. Übungen zu ausgewählten Kapiteln der Rechtschreibung.
Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagewerken.
Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten
Kreatives Schreiben
Analysieren und Kommentieren ausgewählter Beispiele der zeitgenössischen und berufsbezogenen
Literatur.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte,
Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten
Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das
selbständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden.
Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.
Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren
den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen
ermöglicht wird und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden
kann.
Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler
fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu
angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.
Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen
Richtigkeit Wert zu legen.
Der Lehrstoff „Rechtschreibung“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und
konkreten Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl abdeckt.
Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere „Politische Bildung“
hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“ betreffend
Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.
Das Thema „Gespräche mit Kunden“ hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit
mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist.“
8. In der Anlage A, Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff, didaktische Grundsätze der
einzelnen gemeinsamen Unterrichtsgegenstände), lautet der Unterabschnitt C
„C. Berufsbezogene Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der Fremdsprache bewältigen
können.
Er soll – erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches – Gehörtes und
Gelesenes verstehen und sich mündlich und schriftlich angemessen ausdrücken sowie die erworbenen
Kenntnisse und Fertigkeiten selbstständig anwenden und weiterentwickeln können.
Er soll Menschen anderer Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise achten.
Der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll unter Berücksichtigung der
Schreibrichtigkeit über zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben verfügen.
In den einzelnen Klassen soll der Schüler
Bei Lehrplänen mit 40 Unterrichtsstunden
das Wesentliche des Klassengespräches und das Wesentliche einfacher themenbezogener Hörtexte
verstehen und Einzelheiten heraushören können;
das Wesentliche einfacher themenbezogener Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen
hervorheben können;
sich themenbezogen mit einfachen Worten und Redewendungen verständlich machen und Rückfragen
stellen können;
Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare ausfüllen und einfache Texte umgestalten
können.
Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten
Mündlicher und schriftlicher Ausdruck
Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium,
Konzeption und Ausarbeitung einfacher Texte).
Zusätzlich bei Lehrplänen bis 80 Unterrichtsstunden
das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen und wichtige Details
heraushören und bearbeiten können;
das Wesentliche authentischer Lesetexte nach gelegentlichen Rückfragen verstehen und mit Hilfe
von Wörterbüchern weiterbearbeiten können;
sich themenbezogen einfach und im wesentlichen richtig ausdrücken und an Klassengesprächen
teilnehmen können;
Hör- und Lesetexte zusammenfassen, Konzepte als Hilfe für mündliche Äußerungen und einfache
Mitteilungen verfassen können.
Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten
Mündlicher und schriftlicher Ausdruck
Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption
und Ausarbeitung von komplexen Texten).
Zusätzlich bei Lehrplänen bis 120 Unterrichtsstunden
dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten folgen und wichtige Details verstehen und
bearbeiten können;
längere Lesetexte im wesentlichen verstehen, selektiv lesen und wichtige Informationen selbstständig
erschließen und bearbeiten können;
sich themenbezogen, insbesondere in berufsspezifischen Gesprächen, im normalen Sprechtempo
äußern und an Klassengesprächen initiativ teilnehmen können;
Notizen und Konzepte für das freie Sprechen erstellen, einfache Briefe nach Mustern verfassen
können sowie Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen können.
Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten
Mündlicher und schriftlicher Ausdruck
Behandlung und Präsentation von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium,
Konzeption und Ausarbeitung von komplexen Texten).
Lehrstoff
Die folgenden Themen sind in jeder der Klassen im Sinne der angeführten Bildungs- und Lehraufgabe
mit steigendem Schwierigkeitsgrad zu behandeln.
Wirtschaft und Arbeitswelt
Beruf, Arbeitsplatz, Arbeitskollegen. Ausbildung. Aufgabenbereiche und Arbeitsbedingungen.
Berufliche Auslandsbeziehungen. Schriftverkehr und Stellenbewerbung. Sicherheit und Umweltschutz.
Alltag und Aktuelles
Selbstdarstellung. Familie und Freunde. Wohnen. Sport. Gesundheit und Sozialdienste. Essen und
Trinken. Ortsangaben. Persönliche Interessen, Freizeit. Reise und Tourismus. Einkaufen. Nationale und
internationale Ereignisse.
Beruf (für die Anlagen A/1/1 bis A/1/14)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Baustoffe und Materialien. Arbeitsvorgänge,
Planung und Ablauf. Bau- und Installationspläne. Fachgespräche und Fachtexte. Bau- und Sicherheitsvorschriften.
Baubiologie.
Beruf (für die Anlagen A/2/1 bis A/2/13)
Werkzeuge, Maschinen und Geräte. Größen, Materialien, Farben. Kleidung, Funktion und Arten.
Schnittzeichnungen. Farben und Ästhetik. Fachgespräche und Fachtexte. Verkauf und Beratung,
Maßnehmen und Anproben.
Beruf (für die Anlagen A/3/1 bis A/3/9)
Anlagen, Apparate und Geräte. Chemikalien, Erzeugnisse und deren Verwendung. Chemische
Prozesse und Verfahren. Aspekte der Entsorgung. Fachgespräche und Fachtexte. Beratung und Kontaktgespräche.
Beruf (für die Anlagen A/4/1 bis A/4/8)
Maschinen und Geräte, Typen, Bauarten und Neuentwicklungen. Werkzeuge und Messgeräte.
Kommunikationssysteme. Anlagen, Baugruppen und Bauelemente. Wirkungsweisen und Fertigungsabläufe.
Fachgespräche und Fachtexte.
Beruf (für die Anlagen A/5/1 und A/5/2)
Werkzeuge und Arbeitsbehelfe. Blumen und Pflanzen. Werk- und Hilfsstoffe. Kulturen und Pflege.
Raum- und Landschaftsgestaltung. Verkaufs- und Beratungsgespräche. Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/5/3)
Einrichtungen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Tiere, Arten und Haltung. Verhalten und Gesundheit.
Untersuchung und Behandlung. Fachtexte.
Beruf (für die Anlagen A/6/1 bis A/6/9)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Berufsspezifische Waren und Produkte. Arbeitsvorgänge
und Herstellungsverfahren. Fach- und Kundengespräche, Fachtexte, Rezepte. Nahrungsmittelchemie
und Gesundheit.
Beruf (für die Anlagen A/7/1 bis A/7/6)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Erzeugnisse, Farben und Materialien. Herstellungs-
und Bearbeitungsverfahren. Werkzeichnungen. Fachgespräche und Fachtexte.
Beruf (für die Anlagen A/8/1 bis A/8/9)
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe. Werk- und Hilfsstoffe. Formate, Farben, Drucktechniken.
Fachgespräche und Fachtexte.
Beruf (für die Anlagen A/9/1 und A/9/2)
Kontakte mit Geschäftspartnern. Telekommunikation und Schriftverkehr. Waren, Verkaufsgespräche.
Kundenberatung. Beschwerden. Ein- und Zukäufe. Fachtexte.
Beruf (für die Anlagen A/9/3, A/9/4 und A/9/14)
Kontakt mit Geschäftspartnern, Telekommunikation und Schriftverkehr. Büroeinrichtung und
Arbeitsmaterialien. Werbung, Anfragen, Angebote, Bestellungen, Verträge, Liefer- und Zahlungsverkehr.
Erzeugnisse und Waren (nur für die Anlage A/9/4).
Beruf (für die Anlage A/9/5)
Kontakte mit Geschäftspartnern. Telekommunikation und Schriftverkehr. Verkaufsgespräche.
Kundenberatung. Beschwerden. Fachtexte. Medien.
Beruf (für die Anlagen A/9/6, A/9/7 und A/9/8)
Arbeitsplatz und Arbeitskollegen. Arbeitsmaterialien, Kleidung und Waren. Verkaufsgespräche,
Kundenberatung. Beschwerden. Ein- und Zukäufe. Fachtexte aus der Praxis (Anzeigen, Broschüren,
Kataloge, Gebrauchsanweisungen, Fachzeitschriften, Warenzeitschriften, Warenpackungen und Beipackzettel).
Beruf (für die Anlage A/9/10)
Kontakte mit Geschäftspartnern. Telekommunikation und Schriftverkehr. Betriebseinrichtungen,
Arbeitsmaterialien. Werbung, Liefer- und Zahlungsverkehr, Dokumente, Verkehrsträger.
Beruf (für die Anlage A/9/11)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Roh- und Hilfsstoffe. Materialbearbeitung und
Arbeitsvorgänge am Schiff. Nachrichtenübertragung, Schriftverkehr, Verträge. Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/9/12)
Kontakte mit Geschäftspartnern. Telekommunikation und Schriftverkehr. Büroeinrichtung und
Arbeitsmaterialien. Werbung, Anfragen, Angebote, Versicherungswesen.
Beruf (für die Anlage A/9/13)
Kfz-Bauteile. Werk- und Betriebsstoffe. Be- und Entladeeinrichtung. Ersatzteile. Wartung. Verhaltensregeln,
Hilfeleistung, Unfallbericht und Reparaturmaßnahmen bei Gebrechen und Unfällen.
Ortsangaben. Reiserouten. Straßenkarten und Stadtpläne. Wetter und Straßenzustand. Verkehrsregeln.
Verkehrszeichen. Kontrollen. Ladegut. Gefahrengut. Fracht- und Zolldokumente. Ausweise. Fahrzeugpapiere
und Kennzeichen. Beförderungsverträge und Versicherungen. Zahlenverkehr. Behördenkontakt.
Formulare. Standardbriefe. Telex. Postkarten. Lebenslauf. Stellenbewerbung.
Berufe (für die Anlagen A/10/1 bis A/10/9)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Erzeugnisse und Waren. Werk- und Hilfsstoffe.
Arbeitsvorgänge und Verfahren. Fachgespräche, Pläne und Fachtexte.
Berufe (für die Anlagen A/11/1 bis A/11/4)
Werkzeuge, Geräte und Arbeitsbehelfe. Werk- und Hilfsstoffe. Farben und Ästhetik. Arbeitsvorgänge
und Reparaturen. Fachgespräche, Verkauf und Beratung. Fachtexte und Werkzeichnungen.
Beruf (für die Anlagen A/12/1 und A/12/2)
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfgeräte. Werk- und Hilfsstoffe. Blechverarbeitung.
Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fertigungszeichnungen. Fachgespräche und Beratung, Fachtexte.
Beruf (für die Anlagen A/13/1 und A/13/2)
Sanitäre Anlagen und Geräte, Zentralheizungsanlagen, Lüftungsanlagen, Funktion und Wirkung.
Arbeitsbehelfe, Mess- und Prüfgeräte. Werk- und Hilfsstoffe. Montagepläne. Arbeitsvorgänge, Reparatur
und Wartung. Fachgespräche und Beratung, Fachtexte.
Beruf (für die Anlagen A/14/1 bis A/14/3)
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfgeräte. Werk- und Hilfsstoffe. Fertigungszeichnungen.
Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Beratung, Fachtexte.
Beruf (für die Anlagen A/15/1, A/15/13 und A/15/14)
Werkzeuge, Maschinen. Bauteile. Mess- und Prüfgeräte. Typen und Bauarten. Technische Zeichnungen.
Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Kundenberatung, Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/15/2)
Mess- und Prüfgeräte. Schusswaffen, Zieleinrichtungen, Munition. Technische Zeichnungen. Funktionen,
Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Kundenberatung. Fachtexte.
Beruf (für die Anlagen A/15/3 und A/15/4)
Mess- und Prüfgeräte. Kraftfahrzeuge, Maschinen und Aggregate. Bauteile. Technische Zeichnungen.
Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Kundenberatung. Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/15/5)
Werkzeuge, Maschinen. Bauteile. Mess- und Prüfgeräte. Waagen, Typen und Bauarten. Technische
Zeichnungen. Funktionen, Störungen, Reparaturen und Wartungen. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/15/6)
Mess- und Prüfgeräte. Mechanische und elektronische Uhren, Systeme und Bauteile. Technische
Zeichnungen. Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/15/7)
Mess- und Prüfgeräte. Verpackungsarten und Verpackungsmaschinen. Technische Zeichnungen.
Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/15/8)
Chirurgische und medizinische Instrumente und Geräte. Technische Zeichnungen. Funktionen,
Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.
Beruf (für die Anlagen A/15/9 und A/15/10)
Flugzeuge, Triebwerke und Bordausrüstung, Typen und Bauarten. Mess- und Prüfgeräte. Technische
Zeichnungen. Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/15/11)
Textilmaschinen, Bauteile, Typen und Bauarten. Mess- und Prüfgeräte. Technische Zeichnungen.
Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/15/12)
Kälteanlagen und Kühlmaschinen. Bauteile, Typen und Bauarten. Mess- und Prüfgeräte. Technische
Zeichnungen. Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Kundenberatung.
Fachtexte.
Beruf (für die Anlagen A/16/1 bis A/16/3)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfgeräte. Werk- und Hilfsstoffe.
Fertigungszeichnungen. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.
Beruf (für die Anlagen A/17/1 bis A/17/10)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfgeräte. Werk- und Hilfsstoffe.
Fertigungszeichnungen. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.
Beruf (für die Anlagen A/18/1 und A/18/2)
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfgeräte. Werk- und Hilfsstoffe. Fertigungszeichnungen.
Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/19/1)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfgeräte. Technische Zeichnungen.
Versuchsanordnungen und -verfahren. Werk- und Hilfsstoffe. Fertigungszeichnungen. Arbeitsvorgänge
und -verfahren. Fachgespräche und Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/19/2)
Geräte und Einrichtungen. Werk- und Hilfsstoffe. Technische Zeichnungen. Fertigungszeichnungen.
Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Fachtexte.
Beruf (für die Anlagen A/20/1 bis A/20/5)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Musikinstrumente, Bauarten und Anwendung.
Werkzeichnungen. Arbeitsvorgänge. Fachgespräche, Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/21/1)
Geräte, Einrichtungen, Arbeitsbehelfe und Materialien. Fotografie und Film. Kameras, Objektive,
Beleuchtungsgeräte, Bauarten und Wirkungsweisen. Arbeitsvorgänge und Prozesse. Fach- und Kundengespräche.
Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/21/2)
Werkzeuge und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfgeräte. Optische Gläser, Instrumente und Geräte.
Sehbehelfe. Fertigungszeichnungen. Funktion und Wirkungsweise. Arbeitsvorgänge und -verfahren.
Fachgespräche und Kundenberatung. Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/21/3)
Werkzeuge und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfbehelfe. Instrumente und Geräte. Hörgeräte. Fertigungszeichnungen.
Funktion und Wirkungsweisen. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und
Kundenberatung. Fachtexte.
Beruf (für die Anlagen A/22/1 und A/22/2)
Werkzeuge, Maschinen und Geräte. Erzeugnisse, Arten und Verwendung. Werk- und Hilfsstoffe.
Arbeitsvorgänge und Fertigungsverfahren. Fachgespräche und Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/23/1)
Arbeitsbehelfe und Saloneinrichtungen. Präparate, Waren und Materialien. Biologische Grundlagen.
Haar- und Hautbehandlungen. Terminvereinbarungen. Verkaufs- und Beratungsgespräche. Fachtexte.
Hygiene, Gesundheit.
Beruf (für die Anlagen A/23/2 und A/23/3)
Saloneinrichtung und Arbeitsbehelfe. Präparate und Waren. Fußpflege, Beinkosmetik und Massagen.
Haut-, Haar- und Körperpflege. Massagearten. Terminvereinbarungen, Verkaufs- und Beratungsgespräche.
Fachtexte. Hygiene, Gesundheit.
Beruf (für die Anlagen A/24/1 bis A/24/3)
Einrichtungen und Arbeitsbehelfe. Textilien, Eigenschaften, Verwendung und Bearbeitung. Design,
Farben und Ästhetik. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/25/1)
Werkzeuge, Apparate und Maschinen. Zähne und Zahnersatz. Modelle und Provisorien. Materialien
und Werkstoffe. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Fachtexte. Hygiene und Gesundheit.
Beruf (für die Anlagen A/25/2 und A/25/3)
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe. Anatomie und Bewegungsapparat. Prothesen und
Rehabilitationsbehelfe. Werk- und Hilfsstoffe. Arbeitsvorgänge und Prozesse. Fach- und Kundengespräche.
Fachtexte. Hygiene und Gesundheit.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und
privaten Alltags der Schüler, insbesondere die Erfordernisse des Lehrberufes. Hiebei ist auf das zur
Verfügung stehende Stundenausmaß Bedacht zu nehmen.
Um die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich, von den Vorkenntnissen
und dem Erlebnisbereich der Schüler auszugehen. Zur Verbesserung der Chancen von
Schülern, die keine oder nur geringe Vorbildung in der Fremdsprache haben, tritt bei der Vermittlung des
Lehrstoffes die Leistungsbeurteilung in den Hintergrund. Das Schwergewicht des Unterrichtes für diese
Schüler liegt auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten.
Die Behandlung der Themen soll die Schüler auf Begegnungen mit Ausländern und mit fremdsprachlichen
Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten.
Auf die Inhalte des Fachunterrichtes wäre Bezug zu nehmen.
Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch weitgehende Verwendung der Fremdsprache als
Unterrichtssprache sowie durch Einsatz von Hörtexten auf Tonträgern und Filmen, zB von Telefon- und
Verkaufsgesprächen, Radio- und Fernsehberichten, gefördert.
Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte, zB Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen,
Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe, Fachzeitschriften, fördern
nicht nur das Leseverständnis, sondern verstärkt auch den Praxisbezug.
Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich besonders Partnerübungen, Rollenspiele und
Diskussionen. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang
vor der Sprachrichtigkeit genießt.
Einsichten in die Grammatik der Fremdsprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am
wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe nur für die Anlagen A/9/1 bis A/9/8, A/9/10, A/9/12, A/9/13
und A/9/14, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 Unterrichtsstunden
beträgt.“
9. In der Anlage A, Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff, didaktische Grundsätze der
einzelnen gemeinsamen Unterrichtsgegenstände) lautet der Unterabschnitt D
„D. Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll das ihn betreffende Wissen über Informations- und Kommunikationstechniken,
Dokumente, Urkunden, Verträge und Zahlungsverkehr haben.
Er soll die wesentlichen Ziele und Grundbegriffe der Volks- und Betriebswirtschaft in Österreich und
in der Europäischen Union kennen und verstehen sowie über ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik
Bescheid wissen.
Er soll die für den privaten und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke lesen und verstehen
sowie selbstständig konzipieren und mittels moderner Bürotechnik formal richtig ausfertigen können.
Er soll als Konsument und Facharbeiter wirtschaftliche Entscheidungen treffen, selbstständig und
verantwortungsbewußt handeln können sowie Verständnis für die Vorgänge und Zusammenhänge von
Wirtschaft und Ökologie haben.
Lehrstoff
Informations- und Kommunikationstechniken
Arten und Möglichkeiten der Informationsübermittlung. Datenverarbeitung (Grundlagen, privater
und betrieblicher Einsatz, Datenschutz, gesellschaftliche Auswirkungen, Ergonomie).
Schriftverkehr: Schriftstücke des privaten und beruflichen Bereiches.
Dokumente und Urkunden
Arten, Beschaffung, Beglaubigung, Aufbewahrung, Verlust.
Schriftverkehr: Vollmachten und Antragsformulare.
Verträge
Rechtliche Grundlagen. Arten, insbesondere Kauf-, Werk- und Versicherungsverträge. Regelmäßiger
und unregelmäßiger Ablauf. Wohnraum (Arten, Beschaffung, Finanzierung). Verbraucherschutz. Wertsicherung.
Produkthaftung. Normen in der EU.
Schriftverkehr: Dazugehörige Schriftstücke aus der Sicht des Konsumenten.
Zahlungsverkehr
Aufgabenbereiche der Finanzierungs- und Kreditinstitute. Aktuelle Formen des Zahlungsverkehrs.
Schriftverkehr: Ausfüllen von Formularen.
Betriebswirtschaft
Betrieb und Unternehmung. Formen. Organisation. Marketing. Gründung, Zusammenschluß, Auflösung.
Gewerblicher Rechtsschutz.
Volkswirtschaft
Grundbegriffe. Wirtschaftskreislauf. Markt, Marktformen und Preisbildung. Europäischer Binnenmarkt.
Wirtschaftsordnungen. Ökologie. Internationale Wirtschaft.
Ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik
Beschäftigungspolitik, Wachstums- und Konjunkturpolitik, Sozialpolitik, Globalisierung der Wirtschaft
ua.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist der Beitrag zum Verständnis der wirtschaftlichen
Zusammenhänge sowie zur Bildung des Schülers als Konsument und Arbeitnehmer.
Der Unterricht soll zweckmäßigerweise von den Erfahrungen der Schüler und von aktuellen
wirtschaftspolitischen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und
den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte gesetzt werden können.
Bei der Auswahl der Sachgebiete ist neben der Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem Schriftverkehr
im Besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich für
die Unterrichtsgegenstände „Rechnungswesen“ und „Politische Bildung“.
Referenten aus der Praxis und Lehrausgänge erhöhen den Unterrichtsertrag.
Den Veränderungen in Europa ist beim Thema „Internationale Wirtschaft“ besonderes Augenmerk
zu schenken und dabei die Rolle Österreichs im gemeinsamen Europa herauszuarbeiten.
Die in den einzelnen Lehrstoffinhalten vorgesehenen Schriftstücke können auch EDV-mäßig
ausgefertigt werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in jeder halben Schulstufe.
Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die für den privaten und beruflichen Alltag wesentlichen Bereiche
Einkommen, Finanzierung, Kauf und Verkauf sowie Geld und Währung haben.
Er soll über das Rechnungswesen sowie den Vermögens- und Kapitalaufbau eines Betriebes
Bescheid wissen.
Er soll die für einzelne Teilbereiche beschriebenen Berechnungen beherrschen und dabei die
Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und die Rechenaufgaben
formal richtig lösen können.
Er soll insbesondere im betrieblichen Rechnungswesen die Zusammenhänge der einzelnen
Teilbereiche kennen, über die durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen entstehenden Möglichkeiten
Bescheid wissen und Computerausdrucke lesen und interpretieren können.
Er soll zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn-
und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens
für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Lehrlingsentschädigung
Entgeltansprüche nach Kollektivvertrag.
Berechnung der Bruttoentschädigung, Nettoentschädigung und des Auszahlungsbetrages.
Lohnverrechnung
Lohn und Lohnarten. Entgeltansprüche nach dem Kollektivvertrag. Arbeitnehmerveranlagung.
Berechnung des Bruttolohnes, Nettolohnes und des Auszahlungsbetrages.
Private Haushaltsplanung
Erfassen der Einnahmen und Ausgaben.
Berechnung des frei verfügbaren Einkommens.
Sparen und Geldanlage
Sparformen und Möglichkeiten der Geldanlage.
Berechnung von Zinsen.
Ertragsvergleich.
Kredit
Arten. Kreditsicherung.
Berechnung von Kreditkosten.
Kreditkostenvergleich.
Ratengeschäft
Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.
Berechnung der Finanzierungskosten.
Vergleich mit anderen Finanzierungsarten.
Leasing
Arten.
Berechnung der Kosten.
Vergleich mit anderen Finanzierungsarten.
Privater Einkauf
Umsatzsteuer, Ab- und Zuschläge.
Berechnung des Einkaufspreises.
Preisvergleich.
Währung
Valuten, Devisen, Kurse. Geld und Währung in der EU.
Umrechnungen.
Gesetzliche Bestimmungen der Buchführung
Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht. Formvorschriften. Belege.
Grundzüge der Buchführung
Bestandsaufnahme (Inventur, Inventar). Bestandsverrechnung (Vermögen, Schulden). Erfolgsverrechnung
(Aufwände, Erträge; Gewinn, Verlust). Mindestaufzeichnungen.
Kostenrechnung
Kosten und Kostenarten. Ermittlung der Kosten.
Berechnung der Zuschlagsätze.
Kalkulation
Berechnung von Verkaufspreisen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Lohnverrechnung. Fremdfinanzierung (Kredit, Ratengeschäft, Leasing). Privater Einkauf. Kostenrechnung.
Kalkulation.
Didaktische Grundsätze
Im Unterricht sollen – vom persönlichen Erleben ausgehend – wirtschaftliche Zusammenhänge
rechnerisch erfaßt werden. Die Abfolge des Lehrstoffes soll sich am Erfahrungsbereich des Schülers
orientieren. Bei der Auswahl der Sachgebiete ist auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen.
Die Gewichtung der Inhalte sollte berücksichtigen, daß die Buchführung nur in dem Ausmaß zu
vermitteln ist, wie es für das Verständnis der Kostenrechnung und für die Vermittlung betriebswirtschaftlichen
Grundwissens notwendig ist. Je nach den Erfordernissen des Lehrberufes sind die
Kostenrechnung sowie die Kalkulation zumindest in ihren wesentlichen Merkmalen zu behandeln.
Buchungstechniken sind nur zum besseren Verständnis der Grundzüge der Buchführung anzuwenden.
Der Lehrstoff ist berufsbezogen zu vermitteln. Der Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen wird
grundsätzlich empfohlen.
Nachschlagbare Daten sollen aus praxisüblichen Hilfsmitteln entnommen werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in jeder halben Schulstufe.“
10. In der Anlage A, Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff, didaktische Grundsätze der
einzelnen gemeinsamen Unterrichtsgegenstände) lautet der Unterabschnitt F
„F. Lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll seinen Wort- und Phrasenschatz aus dem Alltags- und Berufsleben erweitern und
Informationsquellen nützen können.
Er soll zu aktuellen Themen aus der Gesellschaft und seinem Berufsleben schriftlich und mündlich
Stellung nehmen können.
Lehrstoff
Sprachnormen
Schreibweise und Bedeutung von Wörtern und Phrasen. Grammatische Grundstrukturen. Gebrauch
von Wörterbüchern.
Informationsquellen
Nützen von Bibliotheken, Literatur und Medien.
Mündliche Kommunikation
Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes. Redeübungen mit Vorbereitung. Gesprächsübungen.
Freies Kommunizieren.
Schriftliche Kommunikation
Konzeption. Gliederung. Formale und inhaltliche Aspekte.
Kreatives Schreiben
Behandlung von Themen aus dem Erlebnisbereich des Schülers. Behandlung von gesellschaftsrelevanten
und berufsspezifischen Themen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur mündlichen und schriftlichen Kommunikationsfähigkeit
in der Fremdsprache.
Die Vorkenntnisse der Schüler ermöglichen von Beginn an die Verwendung der Fremdsprache als
Unterrichtssprache. Der Vermittlung kommunikativer Kompetenz ist der Vorrang vor kognitiver
Kompetenz und der Förderung der Sprachverständlichkeit vor sprachlichem Perfektionismus zu geben.
Es ist wichtig, daß die mündlichen Fertigkeiten laufend geübt werden. Dies wird einerseits durch den
Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit und andererseits durch eine abwechslungsreiche
Gestaltung des Unterrichtes gefördert. Der Veranschaulichung der Lehrinhalte und der Motivierung der
Schüler dienen authentische Materialien, einschlägige Schulveranstaltungen und Unterrichtsprojekte
sowie die Mitarbeit von native speakers.
Bei der Behandlung berufsspezifischer Themen empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit Lehrern des
Fachunterrichtes.
Stundenausmaß
Das Stundenausmaß beträgt an
ganzjährigen und saisonmäßigen Berufsschulen 20 Unterrichtsstunden je Semester,
lehrgangsmäßigen Berufsschulen 4 Unterrichtsstunden je Lehrgangswoche.“
11. In der Anlage A, Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff, didaktische Grundsätze der
einzelnen gemeinsamen Unterrichtsgegenstände) lautet der Unterabschnitt G
„G. Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll unter Verwendung von Wörterbüchern die Rechtschreibung und Grammatik im
Deutschen handhaben und Inhalte aktueller Texte aus Informationsquellen nützen können.
Er soll insbesondere zu aktuellen Themen der Gesellschaft und seines Berufes schriftlich Stellung
nehmen können.
Lehrstoff
Sprachnormen
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Schreibweise und Bedeutung häufiger
Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke. Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Sätze). Gebrauch
von Wörterbüchern.
Informationsquellen
Nützen von Bibliotheken, Literatur und Medien.
Schriftliches Arbeiten
Konzeption. Gliederung. Formale Aspekte.
Kreatives Schreiben
Behandlung von Themen aus dem Erlebnisbereich des Schülers. Behandlung von gesellschaftsrelevanten
und berufsspezifischen Themen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Schulung der Ausdrucksfähigkeit zum Verfassen
schriftlicher Arbeiten.
Der Unterricht ist in enger Verbindung zum Pflichtgegenstand „Deutsch und Kommunikation“ zu
gestalten und soll diesen ergänzen und vertiefen. Bei der Behandlung von berufsspezifischen Themen
empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit den Lehrern des Fachunterrichtes.
Problemstellungen, die sich am Erfahrungshorizont und an den Interessen der Schüler sowie an
aktuellen Anlässen orientieren, fördern die Motivation der Schüler zum kreativen Schreiben.
Der Computer kann im Unterricht praxisgerecht für das Erstellen von Unterlagen und Informationen
eingesetzt werden.
Übungen zu den Sprachnormen sollen sich an den individuellen Bedürfnissen der Schüler orientieren
und einen Schwerpunkt bilden, da unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abgestimmt und
bestehende Defizite abgebaut werden sollen.
Die regelmäßige Verwendung des Österreichischen Wörterbuches erzieht zu Selbstständigkeit und
erhöht das Verständnis für die deutsche Sprache.
Stundenausmaß
Das Stundenausmaß beträgt an
ganzjährigen und saisonmäßigen Berufsschulen 20 Unterrichtsstunden je Semester,
lehrgangsmäßigen Berufsschulen 4 Unterrichtsstunden je Lehrgangswoche.“
12. In allen Lehrplananlagen (ausgenommen die Lehrplananlagen, die durch diese Verordnung geändert
werden) wird in der Bildungs- und Lehraufgabe statt dem Satz „Der Schüler der Leistungsgruppe mit
vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.“ eingefügt
„Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.“
13. In allen Lehrplananlagen (ausgenommen die Lehrplananlagen, die durch diese Verordnung geändert
werden) wird in der Stundentafel beim Abschnitt Freigegenstände
a) nach der Wendung „Lebende Fremdsprache“ der Klammerausdruck gestrichen,
b) anschließend die Wendung „Deutsch“ mit Fußnote, die dieselbe Fußnote wie „Lebende Fremdsprache“
hat, eingefügt.
14. Die Anlage A/2/9 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Bekleidungsfertiger, Miedererzeuger, Wäschewarenerzeuger)
lautet
„Anlage A/2/9
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
BEKLEIDUNGSFERTIGER, MIEDERERZEUGER, WÄSCHEWARENERZEUGER
I. STUNDENTAFEL
A. BEKLEIDUNGSFERTIGER
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
B. MIEDERERZEUGER, WÄSCHEWARENERZEUGER
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Materialien kennen, fachgerecht auswählen sowie über deren
vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen, Apparate und Arbeitsbehelfe
kennen und über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter
Aspekte Bescheid wissen.
Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken kennen und rechnerische Probleme aus
dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen können.
Der Schüler des Lehrberufes Miedererzeuger soll das für den Lehrberuf notwendige Wissen über
Anatomie und Physiologie haben.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Natur- und Chemiefasern
Arten. Gewinnung. Eigenschaften. Erkennung. Mischungen. Verarbeitung. Entsorgung.
Garne und Zwirne
Arten. Nummerierung. Verarbeitung.
Textile Flächenprodukte
Arten. Herstellung. Eigenschaften. Erkennung. Verarbeitung. Veredelung. Hightechtextilien.
Einlage- und Aufputzmaterial
Arten. Eigenschaften. Verarbeitung. Entsorgung.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Ergonomie.
Werkzeuge, Maschinen, Apparate und Arbeitsbehelfe
Arten. Einsatz und Verwendung. Instandhaltung. Spezialmaschinen.
Arbeitsverfahren und -techniken
Stichtypen. Nahtarten unter Berücksichtigung der Werkstoffe. Näharbeitsgänge an Maschinen.
Fertigungstechnologien. Zuschnitte. Anfertigen von Teil- und Ganzstücken. Aufputzarbeiten. Knopf und
Knopfloch. Bügel- und Fixierarbeiten. Ausfertigung und Komplettierung. Adjustierung. Qualitätskontrolle.
Qualitätssicherung.
Fachliches Rechnen
Längen- und Stückmaße. Maßberechnungen und Maßteilungen. Materialverbrauch. Zeitaufwandsberechnungen.
Knopflochberechnungen.
Lehrstoffspezifikationen
Bekleidungsfertiger, Wäschewarenerzeuger
Arbeitsverfahren und -techniken
Maßnehmen. Anfertigung von Säumen, Krägen und Manschetten. Änderungsarbeiten.
Fachliches Rechnen
Berechnungen zur Bett- und Tischwäsche.
Miedererzeuger
Anatomie und Physiologie
Oberkörper. Wirbelsäule. Pathologische Veränderungen. Chirurgisch veränderte Körperformen.
Körperformen werdender Mütter.
Arbeitsverfahren und -techniken
Schnüren. Arbeiten mit Ausgleichspolstern und Miedern. Anpassen von Brustprothesen.
Lehrstoff der Vertiefung (für Wäschewarenerzeuger)
Komplexe Aufgaben
Werkzeuge, Maschinen, Apparate und Arbeitsbehelfe
Spezialmaschinen.
Arbeitsverfahren und -techniken
Anfertigung von Säumen, Krägen und Manschetten.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Farb- und Formvorschlägen für die Wäscheerzeugung machen und Entwürfe und
Zeichnungen fachlich einwandfrei und sauber ausführen können.
Der Schüler des Lehrberufes Miedererzeuger soll den menschlichen Körper in seinen Körpermaßen
und Proportionen darstellen können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Linienarten und Strichstärken. Darstellungsarten. Bemaßung. Maßstäbe.
Farbenlehre
Farbenkreis. Farbharmonien und -kontraste.
Entwurf und Zeichnungen
Grundschnitte. Modeschnitte. Teil- und Ganzzeichnungen von einschlägigen Werkstücken.
Lehrstoffspezifikation
Miedererzeuger
Darstellungen des menschlichen Körpers
Körpermaße. Proportionen. Körperhaltungen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Materialien fachgerecht bearbeiten,
verwenden und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen, Apparate und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Sicherheitstechniken
sowie Methoden der Unfallverhütung anwenden können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Materialien
Arten. Handhaben. Verwenden. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen, Apparate und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben, Pflegen und Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Stichtypen. Nähen unter Berücksichtigung der Werkstoffe. Zuschneiden. Anfertigen von Teil- und
Ganzstücken. Anfertigen von Knopflöchern. Bügeln und Fixieren. Ausfertigen und Komplettieren.
Adjustieren. Qualität kontrollieren und sichern.
Lehrstoffspezifikationen
Bekleidungsfertiger, Wäschewarenerzeuger
Arbeitsverfahren und -techniken
Maßnehmen. Anfertigen von Krägen und Ärmelabschlüssen. Verarbeiten von Kanten.
Miedererzeuger
Arbeitsverfahren und -techniken
Schnüren. Arbeiten mit Ausgleichspolstern, Miedern und Brustprothesen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf die Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen
Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen.
Das „Praktikum“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der
theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener
Arbeitsverfahren und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und
ergänzen.
Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.
Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht
kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen
Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“
15. In der Anlage A/2/10 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Oberteilherrichter, Orthopädieschuhmacher,
Schuhmacher), Stundentafel, A. Oberteilherrichter, lautet die Zeile betreffend Fachkunde
„Fachkunde 3) 4) ................................................................................................................... 240“
16. In der Anlage A/2/10 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Oberteilherrichter, Orthopädieschuhmacher,
Schuhmacher) wird im Lehrstoff des Unterrichtsgegenstandes „Fachkunde“ nach dem Absatz
„Arbeitsverfahren und -techniken“ eingefügt
„Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Arbeitsverfahren und -techniken
Schnitt- und Macharten. Verbindungs- und Zusammensetzungstechniken.
Fachliches Rechnen.“
17. Die Anlage A/2/12 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Fahrzeugtapezierer [Fahrzeugsattler],
Polsterer) lautet
„Anlage A/2/12
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
FAHRZEUGTAPEZIERER (FAHRZEUGSATTLER), POLSTERER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die
Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen
zu bilden.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Materialien und Hilfsstoffe kennen, sie fachgerecht auswählen
sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und über
deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte
Bescheid wissen.
Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken kennen, und sein Wissen in der Kundenberatung
einsetzen können.
Er soll rechnerische Probleme aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch planen und lösen
können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Natürliche, synthetische und gemischte Materialien
Arten. Material- und Qualitätsbestimmung. Normung. Eigenschaften. Kennzeichnungen. Verarbeitung.
Lagerung.
Pflege-, Reinigungs- und Hilfsmittel
Arten. Einsatzmöglichkeiten. Entsorgung.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheits- und Umweltvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Einsatz. Verwendung. Instandhaltung.
Farbe
Physikalische Grundlagen (Lichtbrechung, -reflexion und -absorption). Farbordnungssysteme,
Farbkombinationen. Psychologische Grundlagen (Wahrnehmung, Harmonie, Wirkung).
Arbeitsverfahren und -techniken
Prüfung des Untergrundes und Vorbereitung der Arbeitsgänge. Modellentwicklungen. Anfertigung
von Arbeitsschablonen. Nahtarten. Dekorations- und Abdichttechniken. Verbindungs- und Klebetechniken.
Bespannung. Schaumstoffbearbeitung. Ausfertigung und Komplettierung. Fehleranalysen.
Kundenberatung
Material- und Ausstattungsberatung.
Fachliches Rechnen
Maßsysteme und Maßteilungen. Masse- und Gewichtsberechnungen. Materialbedarfsberechnungen.
Zeitaufwandsberechnungen. Verschnittberechnungen.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Lehrstoffspezifikationen
Fahrzeugtapezierer
Arbeitsverfahren und -techniken
Arbeiten an Innenausstattungen und Einfassungen. Arbeiten an Planen und Verdecken. Anbringen
von Rückhaltevorrichtungen. Polster- und Sitzherstellung. Abdichtarbeiten.
Polsterer
Arbeitsverfahren und -techniken
Begurtungen. Füllungen. Herstellung von Polstermöbeln.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Arbeitsverfahren und -techniken
Dekorations- und Abdichttechniken (Raumteiler, Schallschutz). Bespannung. Schaumstoffbearbeitung.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Entwürfe für die Erzeugnisse des Berufes gestalten sowie Zeichnungen fachlich
einwandfrei und sauber ausführen sowie lesen können.
Der Schüler des Lehrberufes Polsterer soll den ästhetischen Stellenwert seiner Erzeugnisse beachten
und kreative Entwürfe ausführen können.
Lehrstoff
Technisches Zeichnen
Linienarten und Strichstärken. Maßstäbe. Darstellen von Flächen und geometrischen Formen.
Projektion. Grundbegriffe der Perspektive.
Entwürfe und Zeichnungen
Verlegezeichnungen. Anbotszeichnungen. Bogenkonstruktionen. Zierelemente. Teil- und Ganzzeichnungen
von einschlägigen dekorativen Ausstattungen für das Praktikum.
Lehrstoffspezifikationen
Fahrzeugtapezierer
Entwürfe und Zeichnungen
Zeichnungen zur Aerodynamik. Embleme. Firmenbezeichnungen und Logos.
Polsterer
Goldener Schnitt.
Farben und Formen
Farbordnungssysteme. Farbharmonien und -kontraste.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Materialien fachgerecht bearbeiten, verwenden
und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Sicherheitstechniken
sowie Methoden der Unfallverhütung anwenden können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Umweltschutz.
Materialien
Arten. Handhaben. Prüfen der Qualität. Verwenden. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Arbeitsvorbereitung. Zuschneiden. Nähen. Polstern. Verarbeiten von Schaumstoffen. Verspannarbeiten.
Verbinden und Kleben. Begurten. Schoppen. Füllen. Beziehen. Garnieren. Schnüren. Anfertigen
von Teil- und Ganzstücken. Komplettieren. Adjustieren.
Lehrstoffspezifikationen
Fahrzeugtapezierer
Polsterarbeiten an Fahrzeugen. Anfertigen von Bezügen und Schonbezügen. Abbauen und
Anbringen von Innenverkleidungen. Bearbeiten von speziellen Fahrzeugzubehörteilen. Montieren von
Ösen und Beschlägen. Vernähen und Verschweißen von Planen.
Polsterer
Entwerfen von Dekorbezügen. Herstellen von Polstermöbeln.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf die Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen
Verständnisses und der Ästhetik unter Verwendung rechnergestützter Systeme ist besonderer Wert zu
legen.
Das „Praktikum“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der
theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren
und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.
Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.
Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht
kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen
Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“
18. Die Anlage A/2/13 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur) lautet
„Anlage A/2/13
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
TAPEZIERER UND DEKORATEUR
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Materialien und Hilfsstoffe kennen, sie fachgerecht auswählen
sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und über
deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte
Bescheid wissen.
Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken und die Grundsätze des geschmackvollen
Einrichtens kennen und sein Wissen in der Kundenberatung einsetzen können.
Er soll rechnerische Probleme aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch planen und lösen,
sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend
benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Natürliche, synthetische und gemischte Materialien
Arten. Material- und Qualitätsbestimmung. Normung. Eigenschaften. Kennzeichnungen. Be- und
Verarbeitung. Lagerung.
Pflege-, Reinigungs- und Hilfsmittel
Arten. Einsatzmöglichkeiten. Entsorgung.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheits- und Umweltvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Einsatz. Verwendung. Instandhaltung.
Designkunde
Stilarten (Stilepochen und Stilmerkmale). Wirkung von Zierelementen. Modetrends. Kombination
von Raum und Einrichtung.
Farbe
Physikalische Grundlagen (Lichtbrechung, -reflexion und -absorption). Farbordnungssysteme, Farbkombinationen.
Psychologische Grundlagen (Wahrnehmung. Harmonie. Wirkung).
Wand-, Decken- und Bodenarbeiten
Prüfung und Vorbereitung der Flächen. Zuschnitt der Materialien. Abdicht- und Abdämmtechniken.
Aufbringungs- und Verbindungstechniken von Belägen, Holz und anderen Materialien. Mal- und
Spalierarbeiten. Dekorations- und Bespanntechniken.
Arbeitstechniken an Sonnenschutzanlagen und Vorhangvorrichtungen
Zuschnitt der Materialien. Nahtarten und Nähtechniken. Bespannung, Dekoration und Montage.
Arbeitstechniken an Bettwaren und Polstermöbeln
Nahtarten und Nähtechniken. Beziehen und Herstellung von Bettwaren. Begurtungen, Füllungen und
Herstellung von Polstermöbeln.
Kundenberatung
Material- und Ausstattungsberatung.
Fachliches Rechnen
Maßsysteme und Maßteilungen. Masse- und Gewichtsberechnungen. Materialbedarfsberechnungen.
Zeitaufwandsberechnungen. Verschnittberechnungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Wand-, Boden- und Deckenarbeiten
Abdicht- und Abdämmtechniken. Dekorations- und Bespanntechniken.
Arbeiten an Sonnenschutzanlagen und Vorhangvorrichtungen
Bespannung, Dekoration und Montage.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Farb- und Formentwürfe für die Erzeugnisse des Berufes gestalten sowie Zeichnungen
fachlich einwandfrei und sauber ausführen sowie lesen können.
Er soll den ästhetischen Stellenwert seiner Erzeugnisse beachten und kreative Entwürfe ausführen
können.
Lehrstoff
Technisches Zeichnen
Linienarten und Strichstärken. Maßstäbe. Darstellen von Flächen und geometrischen Formen. Der
Goldene Schnitt. Projektion. Grundbegriffe der Perspektive.
Farbe und Formen
Farbordnungssysteme. Farbharmonien und -kontraste. Stilkundliche Zeichnungen.
Entwürfe und Zeichnungen
Verlegezeichnungen. Anbotszeichnungen. Teil- und Ganzzeichnungen von einschlägigen dekorativen
Ausstattungen für das Praktikum. Schnitte, Teil- und Werkzeichnungen für Polstermöbel.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Materialien und Hilfsstoffe fachgerecht
bearbeiten, verwenden und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Sicherheitstechniken
sowie die Methoden der Unfallverhütung anwenden können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Umweltschutz.
Materialien und Hilfsstoffe
Arten. Handhaben. Prüfen der Qualität. Verwenden. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Wand-, Decken- und Bodenarbeiten
Prüfen und Vorbereiten der Flächen. Zuschneiden der Materialien. Abdicht- und Abdämmtechniken.
Aufbringungs- und Verbindungstechniken von Belägen, Holz und anderen Materialien. Mal- und
Spalierarbeiten. Dekoration- und Bespannungstechniken.
Arbeiten an Sonnenschutzanlagen und Vorhangvorrichtungen
Zuschneiden der Materialien. Nähen. Bespannen, Dekorieren und Montieren. Reparatur- und Wartungsarbeiten.
Arbeiten an Bettwaren und Polstermöbeln
Beziehen, Herstellen und Reparieren von Bettwaren und Polstermöbeln.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf
die Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen
Verständnisses und der Ästhetik unter Verwendung rechnergestützter Systeme ist besonderer Wert zu
legen.
Das „Praktikum“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der
theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren
und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.
Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.
Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht
kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen
Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“
19. Die Anlage A/3/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Vulkaniseur) lautet
„Anlage A/3/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
VULKANISEUR
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 840 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen, über die vorschriftsmäßige
Entsorgung Bescheid wissen sowie mit den im Beruf verwendeten Werkzeugen, Geräten, Maschinen und
Arbeitsbehelfen vertraut sein.
Er soll die für seinen Lehrberuf notwendigen Grundgesetze der Physik und der Chemie kennen sowie
berufsbezogene Kenntnisse über das Kraftfahrzeug, die Felgen und die Reifen haben.
Er soll mit den berufsrelevanten Fertigungstechniken, den Arbeitsverfahren und -techniken sowie mit
der Gurtförderanlage und den Förderbändern vertraut sein.
Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtlichen Vorschriften
sowie über Umweltschutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Normung. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Mischungen. Oberflächenbearbeitung.
Qualitätsprüfung. Lagerung. Entsorgung.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung.
Physik
Grundbegriffe. Mechanik. Wärmelehre. Elektrotechnik.
Chemie
Atomaufbau. Grundbegriffe. Säuren, Laugen und Salze. Kohlenwasserstoff- und Polyverbindungen.
Fertigungstechniken der Metallbearbeitung
Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und
Korrosionsschutz. Füge- und Trenntechniken.
Kraftfahrzeug
Aufbau. Fahrwerk. Fahrdynamik. Lenkgeometrie und Achsvermessung.
Felgen und Reifen
Arten. Herstellung. Aufbau. Erzeugnisse. Funktion. Fahrverhalten und Fahreigenschaften. Abmessungen.
Schadensanalyse. Qualitätssicherung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Runderneuerung. Laufflächenerneuerung. Verbindungstechniken. Reparaturen.
Gurtförderanlage
Arten. Aufbau.
Förderbänder
Arten. Aufbau. Erzeugnisse. Abmessungen. Schadensanalyse.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen
können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen
sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benutzen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundrechenoperationen
Rechengesetze. Fachbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen.
Berechnungen zur Mechanik
Kraft. Drehmoment. Bewegung. Reibung. Festigkeit.
Berechnungen zur Fahrmechanik
Beschleunigung. Verzögerung. Fahrwiderstände.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und technische Zeichnungen normgerecht ausführen sowie lesen können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Toleranzangaben.
Technische Zeichnungen
Skizzen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können sowie die Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben
und instandhalten können.
Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Montieren und Demontieren von Reifen und Schlauch. Reparieren von Schläuchen, Reifen, Gummi
und Kunststoffteilen. Reparieren von Förderbändern. Verbinden von Gummi und Kunststoff mit Metall.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen
Vorbereitung bedürfen.
Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene Techniken zu
erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
20. Die Anlage A/3/4 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Brauer und Mälzer, Destillateur) lautet
„Anlage A/3/4
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
BRAUER UND MÄLZER, DESTILLATEUR
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
Pflichtgegenstände Stunden
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Chemie und Physik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für den Lehrberuf bedeutsamen Kenntnisse über die Chemie und Physik haben.
Er soll über die Eigenschaften und Reaktionen der verwendeten Stoffe der anorganischen und
organischen Chemie Bescheid wissen.
Lehrstoff
Allgemeine Chemie
Atombau. Periodensystem der Elemente. Chemische Verbindungen und Reaktionen. Säuren. Basen.
Salze.
Anorganische und organische Chemie
Metalle. Nichtmetalle. Kohlenhydrate. Fette. Eiweiß. Enzyme.
Biochemie
Alkohol. Alkoholerzeugung. Desinfektions- und Konservierungsverfahren.
Physik
Einheitensystem. Mechanik fester Körper, Flüssigkeiten und Gase. Wärmelehre (Wärmeenergie,
-entzug, -transport). Elektrotechnik. Elektronik.
Biologie und Rohstoffkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll berufsspezifische Kenntnisse über die Biologie der Pflanze sowie der Mikrobiologie
haben.
Er soll ökologische Zusammenhänge erkennen und beschreiben können.
Er soll Kenntnisse über die bei der Biererzeugung bzw. Branntweinbrennerei verwendeten Rohstoffe,
Hopfen und Hefen sowie über das Wasser haben und diese fachgerecht auswählen und über deren
vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Lehrstoff
Biologie der Pflanze
Morphologie, Anatomie und Physiologie der Pflanze. Stoff- und Energiewechsel. Wachstum und
Vermehrung.
Mikrobiologie
Mikroorganismen. Einflüsse. Hygiene.
Ökologie
Stoffkreisläufe. Ökosysteme.
Braugerste
Landwirtschaftliche und botanische Grundlagen. Sorten. Eigenschaften. Qualität.
Alternative Rohstoffe
Arten. Eigenschaften. Verwendung. Lagerung.
Hopfen
Landwirtschaftliche und botanische Grundlagen. Sorten. Eigenschaften. Qualität. Hopfenformen und
-produkte. Verwendung. Lagerung.
Bierhefe
Biologische Grundlagen. Hefearten. Eigenschaften. Züchtung. Einsatz. Lagerung. Reinzucht und
Hefemanagement.
Das Wasser
Brau- und Nutzwasser. Gewinnung. Entkeimung. Härte und Enthärtung. Enteisung. Verbesserungen.
Wasseraufbereitung durch Hilfsmittel. CIP-Anlagen.
Lehrstoffspezifikation
Destillateur
Rohstoffe
Arten. Eigenschaften. Geschmacksqualitäten. Verwendung. Lagerung.
Anlagen- und Automatisierungstechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mit den im Beruf verwendeten Anlagen und Einrichtungen vertraut sein, über deren
Einsatz und Energieverbrauch Bescheid wissen sowie Kenntnisse über die Automatisierungstechnik
haben.
Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie über die Arbeits- und Umwelthygiene
Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Arbeits- und Umwelthygiene.
Anlagen und Einrichtungen
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Bedienung. Energiehaushalt. Wartung. Reinigung. Desinfektion.
Automatisierungstechnik
Hydraulische, pneumatische, elektrische und kombinierte Steuer- und Regelsysteme. Messverfahren.
Lehrstoffspezifikation
Destillateur
Anlagen zum Brennen, Destillieren und Rektifizieren. Automatisierung. Regelung. Steuerung.
Technologie und Marketing
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über das Getränk Bier und dessen Vermarktungsmöglichkeiten Bescheid wissen.
Er soll mit der Behandlung von Gerste und Wasser sowie mit der Bereitung von Malz und Bieren
bzw. im Lehrberuf Destillateur mit der Brennerei und Likörerzeugung vertraut sein.
Er soll insbesondere Kenntnisse über die Abwasserbehandlung und über die berufsspezifischen
Arbeitsverfahren und -techniken haben.
Er soll die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie über die Arbeits- und Umwelthygiene
Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Arbeits- und Umwelthygiene.
Das Bier
Geschichte des Bieres. Codex Alimentarius Austriacus. Klassifizierung der österreichischen Biere.
Flaschenetikett. Internationale Biertypen.
Produktvermarktung
Glaskultur. Korrespondenz zu Speisen. Einschenktechniken. Marketingstrategien. Absetzmethoden.
Gerstebehandlung
Übernahme. Reinigung. Sortierung. Lagerung.
Malzbereitung
Weichen. Keimen. Darren. Schroten.
Wasserbehandlung
Mechanische, biologische und chemische Behandlung und Aufbereitung. Abwasserparameter.
Abwassertechnologie.
Lehrstoffspezifikationen
Brauer und Mälzer
Brauvorgang
Maischen. Abläutern. Würzbereitung und -behandlung. Kühlung. Gärung. Reifung. Filtration.
Stabilisierung. Abfüllung.
Betriebskontrolle
Chemisch technische Kontrollen. Mikrobiologische Kontrollen. Messgeräte (Arten, Handhabung).
Destillateur
Brennerei
Wasseraufbereitung. Maischebereitung. Destillation. Schönung. Gärdurchführung. Abfüllung.
Likörerzeugung
Aussetzen. Mischungen.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.
Berechnungen zur Chemie
Stoffgehalt. Stöchiometrie. Umsatz- und Ausbeute.
Berufsspezifische Berechnungen
Mischung. Vergärungsgrad. Ausbeute. Schwund. Kontraktion.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Rohstoffe und Hefen fachgerecht handhaben
und entsorgen können.
Er soll die Anlagen und Einrichtungen handhaben und instandhalten können, die zeitgemäßen
Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen
Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Rohstoffe
Arten. Handhaben. Entsorgen.
Anlagen und Einrichtungen
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Rohstoffanalysen durchführen. Qualität kontrollieren.
Lehrstoffspezifikationen
Brauer und Mälzer
Schroten. Maischen. Abläutern. Würze bereiten. Kühlen. Einleiten und Überwachen der Gärung.
Lagern. Filtrieren. Stabilisieren. Abfüllen. Herstellen eines Lehrsuds.
Destillateur
Brennerei
Wasseraufbereiten. Maische bereiten. Destillieren. Schönen. Einleiten und Überwachen der Gärung.
Abfüllen.
Likörerzeugen
Aussetzen. Mischen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene Techniken zu
erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Auf den Einsatz der EDV-Regelungs- und Steuerungstechnik in diesem Lehrberuf ist hohes
Augenmerk zu legen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
21. Die Anlage A/3/6 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger)
lautet
„Anlage A/3/6
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
DENKMAL-, FASSADEN- UND GEBÄUDEREINIGER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2½ Schulstufen zu insgesamt 980 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der dritten
Klasse mindestens je 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Umwelttechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.
Er soll über das aktuelle Umweltrecht und über die damit befaßten Behörden und Institutionen
Bescheid wissen.
Er soll die berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften sowie über Arbeits- und Umwelthygienebestimmungen
Bescheid wissen.
Der Schüler soll mit den chemischen Grundbegriffen vertraut sein, Kenntnisse über die Beschaffenheit
der im Beruf verwendeten Stoffe der anorganischen und organischen Chemie haben sowie die
Gefahren für die Gesundheit und die Umwelt beurteilen können.
Er soll grundlegende Kenntnisse über die Umweltchemie haben.
Der Schüler soll mit den physikalischen Grundbegriffen vertraut sein und die in diesem Lehrberuf
anzuwendenden Gesetze der Physik und Bauphysik kennen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Bauökologie
Bauökologie
Physikalische, chemische und biologische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.
Umweltrecht und Verwaltung
Gesetze, Verordnungen und Normen. Behörden und Institutionen.
Arbeits- und Umwelthygiene
Mikroben. Desinfektion. Schädlinge. Dekontaminationen.
Chemie und Physik
Grundbegriffe
Aufbau der Materie. Periodensystem. Chemische Verbindungen. Chemische Reaktionen.
Anorganische Chemie
Nichtmetalle. Metalle.
Organische Chemie
Reaktionen. Naturstoffe. Kunststoffe.
Umweltchemie
Umweltrelevante Messgrößen. Emission. Transmission. Imission.
Physikalische Grundbegriffe
Größen und SI-Einheiten. Aggregatzustände. Mechanik. Statik und Dynamik. Wärmelehre.
Hydraulik, Pneumatik. Elektrotechnik.
Bauphysik
Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz. Brandschutz.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein.
Er soll Kenntnisse über Arbeits- und Reinigungsmittel haben, sie fachgerecht auswählen sowie über
deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit der Organisation der Reinigung und den Reinigungsverfahren und -techniken auf
verschiedenen Untergründen vertraut sein.
Er soll Kenntnisse über den Umgang mit Leitern und Gerüsten haben.
Er soll mit den Stil- und Formelementen der Stilepochen vertraut sein.
Er soll die Wesenszüge der Baustile sowie die kunsthistorischen Fachbegriffe kennen.
Der Schüler soll Skizzen anfertigen und bautechnische Zeichnungen lesen können, um danach
selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Bedienung. Wartung.
Arbeits- und Reinigungsmittel
Arten. Eigenschaften. Normung. Anwendungsmöglichkeiten. Lagerung. Entsorgung.
Reinigungsmanagement
Pläne. Organisation. Abläufe. Bestimmen der Reinigungsverfahren und -techniken.
Reinigungsverfahren und -techniken
Trocken- und Naßreinigung. Druckreinigung.
Leitern und Gerüste
Arten. Funktion. Errichtung. Handhabung. Einsatz. Sicherheit.
Untergründe
Arten. Beschaffenheit. Chemische und physikalische Eigenschaften und Veränderungen. Verunreinigungen.
Fehleranalyse.
Stil- und Formelemente
Einteilung. Begriffe.
Baustile
Antike. Romanik. Gotik. Renaissance. Barock. Rokoko. 19. und 20. Jahrhundert.
Skizzen und Bauzeichnungen
Zeichennormen. Skizzieren und Lesen von Plänen und Naturaufnahmen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Untergründe. Reinigungsverfahren und -techniken. Reinigungsmanagement.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Größen und Einheiten
Maße und SI-Einheiten.
Grundrechenoperationen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.
Berufsspezifische Berechnungen
Feuchtigkeit. Stoffgehalt. Umsatz- und Ausbeute. Material- und Zeitbedarf. Mischungen. Abrechnung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Berufsspezifische Berechnungen
Material- und Zeitbedarf. Mischungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in jeder halben Schulstufe.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mit den berufsspezifischen Mess- und Prüfinstrumente vertraut sein.
Er soll für diesen Beruf notwendigen chemischen und physikalischen Übungen und Analysen ausführen
können, ihre Bedeutung für die Praxis erkennen und nachvollziehen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Mess- und Prüfinstrumente
Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Chemische Übungen
Herstellung von Lösungen. Bestimmen des pH-Wertes. Analysen durch Vorproben.
Physikalische Übungen
Nachweis der Kohäsion und Adhäsion. Aggregatzustandsänderungen. Thermische Materialbestimmungen.
Quell- und Schwindanalyse.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Arbeits- und Reinigungsmittel fachgerecht
bearbeiten, handhaben und entsorgen sowie Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Leitern und Gerüste handhaben
und instandhalten können.
Er soll die zeitgemäßen Reinigungsverfahren und -techniken beherrschen sowie über Unfallverhütung
und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Arbeits- und Reinigungsmittel
Arten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Leitern und Gerüste
Arten. Aufbauen. Handhaben. Instandhalten.
Reinigungsverfahren und -techniken
Trocken- und Nassreinigen. Druckreinigen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer
zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die Möglichkeit
geben, jene Techniken zu erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in
Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen
Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
22. Die Anlage A/3/7 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Präparator) lautet
„Anlage A/3/7
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
PRÄPARATOR
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen, über die vorschriftsmäßige
Entsorgung Bescheid wissen sowie mit den im Beruf verwendeten Werkzeugen und Arbeitsbehelfen
vertraut sein.
Er soll die für seinen Lehrberuf notwendigen Kenntnisse der Chemie, Zoologie und Anatomie der
Tierkörper haben sowie über Tierverarbeitung und Tierschutz Bescheid wissen.
Er soll mit den berufsrelevanten Arbeitsverfahren und -techniken vertraut sein.
Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtlichen Vorschriften
sowie über Umweltschutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen
können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Tabellen einsetzen sowie allgemein in der
Praxis verwendete Rechner benutzen können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Entsorgung.
Werkzeuge und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung.
Chemie
Säuren, Laugen und Salze. Kunststoffe.
Zoologie
Tierarten. Tierschutzbestimmungen.
Anatomie der Tierkörper
Topologie der Skelette, Muskeln und Organe.
Arbeitsverfahren und -techniken
Konservierung. Abbalgung. Abnahme der Körpermaße. Reinigung. Imprägnierung. Auswahl der
Drahtstärke. Modellüberzüge. Zunähen der Haut. Tierstellungskorrekturen. Augenauswahl. Feinmodellierung.
Skelettierung. Ausfertigung. Reproduktionen.
Fachliches Rechnen
Maße und SI-Einheiten. Berufsbezogene Länge-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Materialbedarfsberechnungen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner und Tabellen.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Entwürfe und Zeichnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes – unter
Einbeziehung seiner Kenntnisse in der Zoologie und Anatomie der Tiere – skizzieren und ausfertigen
können, um danach selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können.
Lehrstoff
Darstellung des Tierkörpers
Körpermaße. Proportionen.
Entwürfe und Zeichnungen
Teil- und Ganzzeichnungen von Tieren. Zusammenstellungszeichnungen und Modelle für das
Praktikum.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können.
Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Konservieren. Abbalgen. Abnehmen der Körpermaße. Reinigen. Imprägnieren. Auswählen der
Drahtstärke. Modelle überziehen. Zunähen der Haut. Unnatürliche Tierstellungen korregieren. Auswählen
naturgetreuer Augen. Feinmodellieren. Skelettieren. Ausfertigen. Reproduzieren.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung
des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer
zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene Techniken zu
erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
23. Die Anlage A/3/8 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Schädlingsbekämpfer) lautet
„Anlage A/3/8
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
SCHÄDLINGSBEKÄMPFER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Biologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Grundstruktur der Zelle kennen sowie über die Systematik der Lebewesen
Bescheid wissen.
Er soll pflanzliche und tierische Schadorganismen kennen und ihre Schadbilder identifizieren
können. Er soll insbesondere Schädlinge, Lästlinge und unschädliche Organismen unterscheiden können.
Er soll Gefahrenquellen der Infektionskrankheiten erkennen und Maßnahmen für die Gesundheitsvorsorge
treffen können.
Er soll ökologische Zusammenhänge erkennen und beschreiben können.
Lehrstoff
Zelle
Aufbau. Merkmale. Funktionen.
Systematik der Lebewesen
Evolution. Anatomie und Morphologie der Pflanzen und Tiere.
Mikrobiologie
Mikroorganismen. Schädlinge, Lästlinge, unschädliche Organismen. Hygiene. Infektionskrankheiten.
Ökologie
Stoffkreisläufe. Ökosysteme.
Chemie und Physik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die chemischen Grundbegriffe beherrschen, über die zu entsorgenden anorganischen
und organischen Stoffe Bescheid wissen sowie die Gefahren für die Gesundheit und die Umwelt
beurteilen können.
Er soll die für diesen Lehrberuf wichtigen physikalischen Gesetze kennen.
Lehrstoff
Chemische Grundbegriffe
Atombau. Säuren, Basen, Salze. Chemische Reaktionen.
Anorganische Chemie
Nichtmetalle. Metalle. Roh- und Hilfsstoffe.
Organische Chemie
Reaktionen. Verbindungsklassen. Kettenförmige Verbindungen. Aromatische Verbindungen. Heterozyklische
Verbindungen. Naturstoffe.
Physikalische Gesetze
Größen und SI-Einheiten. Aggregatzustände.
Angewandte Physik
Mechanik. Hydraulik, Pneumatik. Elektrotechnik.
Umwelttechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Krankheitsbilder von berufsspezifischen Verletzungen und Vergiftungen und die
notwendigen Hilfsmaßnahmen kennen.
Er soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Chemikalien und Hilfsstoffe haben, sie fachgerecht
auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die Arbeitsverfahren und -techniken und die dabei eingesetzten Werkzeuge, Maschinen,
Geräte und Anlagen kennen.
Er soll über das aktuelle Umweltrecht und über die damit befaßten Behörden und Institutionen
Bescheid wissen.
Er soll Kenntnisse über die Schädlingsbekämpfung haben.
Er soll die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie über Arbeits- und Umwelthygienebestimmungen
Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Arbeits- und Umwelthygiene.
Krankheitsbilder
Symptome bei Verletzungen und Vergiftungen. Hilfs- und Bergungsmaßnahmen.
Chemikalien und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Lagerung. Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Bedienung. Wartung.
Umweltrecht und Verwaltung
Gesetze, Verordnungen und Normen. Behörden und Institutionen. Umwelt- und Konsumentenschutz.
Schädlingsbekämpfung
Arten. Formen. Wirkungen. Ökologische und humane Aspekte. Berufskrankheiten.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.
Berechnungen zur Chemie
Stoffgehalt. Mengen- und Mischungsberechnungen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mit den berufsspezifischen Mess- und Prüfinstrumenten vertraut sein.
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Chemikalien und Hilfsstoffe fachgerecht
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten können sowie über
Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Er soll die für diesen Beruf notwendigen biologischen und mikrobiologischen, chemischen und
physikalischen Übungen und Analysen ausführen können, ihre Bedeutung für die Praxis erkennen und
nachvollziehen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Mess- und Prüfinstrumente
Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Chemikalien und Hilfsstoffe
Arten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Biologische, mikrobiologische und chemische Übungen
Bestimmen von Schädlingen. Biologische und mikrobiologische Untersuchungen. Mikroskopische
Untersuchungen. Versuche zur Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmittel.
Physikalische Übungen
Längen-, Masse-, Volumen-, Druck- und Durchflußmessungen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Der Unterrichtsgegenstand „Laboratoriumsübungen“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene
Techniken zu erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler
anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen. Insbesondere sind die Hilfsmaßnahmen zu den in der Praxis vorkommenden
Unfällen zu besprechen.“
24. Die Anlage A/3/9 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Rotgerber, Weiß- und Sämischgerber, Rauwarenzurichter)
lautet
„Anlage A/3/9
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
ROTGERBER, WEISS- UND SÄMISCHGERBER, RAUWARENZURICHTER
I. STUNDENTAFEL
A. FÜR ROTGERBER, WEISS- UND SÄMISCHGERBER
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
B. FÜR RAUWARENZURICHTER
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 840 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll eingehende Kenntnisse über die tierische Haut und über die im Beruf vorkommenden
Gerb- und Hilfsstoffe haben sowie über die vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit den im Beruf verwendeten Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Arbeitsbehelfen unter
Berücksichtigung der berufseinschlägigen Sicherheits- und Umweltvorschriften vertraut sein.
Er soll mit den für die Gerbung und die Rauwarenzurichtung notwendigen chemischen und physikalischen
Prozessen vertraut sein und die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken kennen.
Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheits- und Umweltvorschriften.
Chemie
Säuren, Laugen und Salze. Metalle. Natürliche und synthetische Gerbstoffe.
Physik
Maße und SI-Einheiten. Kraft. Festigkeit.
Die tierische Haut
Arten, Herkunft. Histologie. Flächenmäßige Einteilung. Konservierung. Be- und Verarbeitung.
Qualitätsbeurteilung. Lagerung. Nebenproduktverwertung. Entsorgung.
Gerb- und Hilfsstoffe
Arten. Herkunft. Eigenschaften. Verarbeitung. Qualitätsprüfung. Lagerung. Entsorgung.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfen
Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Prozesse der Wasserwerkstätte. Gerbverfahren. Naßzurichtung (Abwelken, Falzen, Neutralisieren,
Nachgerben, Färben, Fetten, Ausrecken, Trocknen, Schleifen, Millen, Spannen). Zurichten. Endverarbeitung.
Fachliches Rechnen
Maße und SI-Einheiten. Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.
Materialbedarf.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in der Praxis verwendeten Geräte und Apparate unter Berücksichtigung der
Unfallverhütung und der Schutzmaßnahmen handhaben und warten können.
Er soll die berufsbezogenen chemischen Analysen und physikalischen Prüfungen durchführen
können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Geräte und Apparate
Arten. Funktion. Handhabung. Wartung.
Chemische Analysen
Chemikalien. Gerbstoffe. Hilfsstoffe. Leder. Abwasser.
Physikalische Prüfungen
Festigkeit von Leder und Pelzen. Materialeigenschaften entsprechend Güterichtlinien und Normen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Gerb- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben und
entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können.
Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen und insbesondere Pelze zurichten
können.
Er soll die Eigenschaften der Fertigprodukte in Hinblick auf die Verwendung erkennen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Gerb- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Arbeitsbehelfen
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Weichen. Äschern. Entfleischen. Spalten. Entkälken. Beizen. Pickeln. Vorgerben. Gerben. Naßzurichten
(Abwelken, Falzen, Neutralisieren, Nachgerben, Färben, Fetten, Ausrecken, Trocknen, Schleifen,
Millen, Spannen). Trockenzurichten.
Pelzzurichtung
Vorbereiten der Felle in der Nasswerkstätte. Zurichten mit Mineralsalzen, Aldehyden und
synthetischen Gerbstoffen. Fetten. Trocknen. Pelze veredeln.
Fertigprodukte
Arten. Beurteilen der Verwendung nach subjektiven Kriterien.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf
Aufgaben der beruflichen Praxis, insbesondere jene, die in den Ausbildungsbetrieben produktspezifisch
nicht vermittelt werden können.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung
des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die
Möglichkeit geben, jene Techniken zu erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in
Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen
der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
25. Die Anlage A/4/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Kommunikationstechniker-Audio- und Videoelektronik,
Kommunikationstechniker-Bürokommunikation, Kommunikationstechniker-Elektronische
Datenverarbeitung und Telekommunikation, Kommunikationstechniker-Nachrichtenelektronik) lautet
„Anlage A/4/2
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
A. KOMMUNIKATIONSTECHNIKER-AUDIO- UND VIDEOELEKTRONIK
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
B. KOMMUNIKATIONSTECHNIKER-BÜROKOMMUNIKATION
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
C. KOMMUNIKATIONSTECHNIKER-ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND
TELEKOMMUNIKATION
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
D. KOMMUNIKATIONSTECHNIKER-NACHRICHTENELEKTRONIK
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Elektronik und Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das
Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen sowie
über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Elektrotechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Gleichstromtechnik
Wirkungen des elektrischen Stromes. Größen und Einheiten. Stromleitung. Widerstände. Ohmsches
Gesetz, Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.
Magnetismus und Elektromagnetismus
Größen und Gesetze. Induktionswirkungen. Induktivität. Elektromagnetische Verträglichkeit.
Elektrisches Feld
Größen und Gesetze. Feldwirkung. Kapazität.
Wechselstromtechnik
Größen und Einheiten. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung. Transformator.
Netzarten und genormte Spannungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Gleich- und Wechselstromtechnik
Widerstandsschaltungen.
Elektronik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Bauelemente
Kennwerte von Widerständen, Kondensatoren und Spulen. Sensoren.
Halbleiter
Dioden, gesteuerte Gleichrichter. Transistoren. Spezialausführungen.
Grundschaltungen
Analog- und Digitaltechnik. Stromversorgung. Integrierte Bausteine.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Grundschaltungen.
Angewandte Mathematik
Mathematische Grundlagen
Rechengesetze. Gleichungen. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellungen. Rechnen mit
Logarithmen und verschiedenen Zahlensystemen.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Gleich- und Wechselstromtechnik. Magnetismus.
Berechnungen zur Elektronik
Halbleiterschaltungen. Stromversorgung und Verstärkertechnik. Angewandte Digitaltechnik.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Berechnungen zur Elektrotechnik
Gleich- und Wechselstromtechnik.
Berechnungen zur Elektronik
Halbleiterschaltungen. Angewandte Digitaltechnik.
Schularbeiten in „Angewandte Mathematik“: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der 4. Schulstufe.
Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Ver- und Bearbeitung. Verbindungstechniken und
Leiterplattentechnologie. Entsorgung.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen sauber ausführen sowie lesen
können, um danach selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können.
Lehrstoff
Technische Zeichnungen
Zeichennormen. Detail- und Zusammenstellungszeichnungen. Schaltpläne. Leiterplattenschaltungen.
Diagramme, Kennlinien. Stromlaufpläne. Funktionspläne.
Laboratoriumsübungen
Messtechniklabor
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll den Einsatz und die Wirkungsweise der Messgeräte kennen.
Er soll die praxisrelevanten Mess-, Prüf- und Schaltaufgaben sicher und gewandt durchführen
können sowie über Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Messgeräte
Analoge und digitale Messinstrumente. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Messwerterfassung und -verarbeitung
Elektrische und nichtelektrische Größen. Messverfahren. Analoge und digitale Messwertübertragung.
Mess- und Schaltübungen
Grundversuche und Übungen. Messen elektrischer Größen. Üben und Messen an Baustufen und
Anlagen. Fehlersuche.
Mikroelektroniklabor
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll eingehende Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Digitaltechnik und
Mikroprozessortechnik haben sowie über Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Digitaltechnik
Kombinatorische Logik. Sequenzielle Logik. Digitale Speichermedien.
Mikrocomputer
Aufbau. Mikroprozessor. Bus-Systeme. Ein- und Ausgabeeinheiten. Speichereinheiten. Schnittstellen.
Programmieren unter Anwendung niederer und höherer Programmiersprachen. Peripheriegeräte.
Fachbereichsunterricht
Fachbereich Audio- und Videoelektronik
Audio- und Videotechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die zeitgemäßen Audio- und Videoanlagen und Geräte kennen sowie über deren
Aufbau und Arbeitsweise Bescheid wissen.
Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, der Ergonomie sowie mit den
berufsspezifischen Umweltschutzbestimmungen vertraut sein.
Er soll Kunden über Arten, Einsatz und Anwendung der Audio- und Videoanlagen beraten können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Ergonomie. Umweltschutz.
Elektroakustik
Grundlagen der Akustik. Elektroakustische Wandler. Tonaufzeichnung und -wiedergabe.
Analoge und digitale Empfangstechnik
Drahtlose Signalübertragung. Modulationsarten. Stereorundfunk. Abstimmsysteme. Störquellen und
Funkentstörung.
Analoge und digitale Fernsehtechnik
Normen. Bildaufnahme. Bildübertragung, Bildaufzeichnung und Bildwiedergabe. Übersichtsschaltbilder
und Funktionsstufen. Farbfernsehempfänger.
Hochfrequenztechnik
Empfangs- und Sendetechnik. Satellitentechnik. Antennentechnik.
Kundenberatung
Geräteberatung. Einsatz. Anwendung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Analoge und digitale Empfangs- und Fernsehtechnik.
Audio- und Videolabor
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen physikalischen Vorgänge durch die praktische Ausführung
verstehen, sie überprüfen und auswerten können sowie einfache Schaltaufgaben durchführen können.
Er soll Anlagen der Audio- und Videotechnik simulieren können, ihr Betriebsverhalten erfassen, die
einschlägigen Vorschriften beachten und über Unfallverhütung Bescheid wissen.
Er soll die für diese Fachrichtung notwendigen Gesetze der Analog- und Digitaltechnik anwenden
können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Mess- und Schaltübungen
Üben und Messen an Baustufen und Anlagen der Elektroakustik sowie Radio- und Fernsehtechnik.
Elektronische Anlagen mit analoger und digitaler Signalverarbeitung. Messen an Antennen und HF-
Energieleitungen. Üben an Audio- und Videogeräten. Fehlersuche.
Fachbereich Bürokommunikation
Bürokommunikationstechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die zeitgemäßen Bürokommunikationsanlagen und -geräte kennen sowie über
Computertechnik Bescheid wissen.
Er soll die für seinen Beruf notwendigen Netzwerke und Kommunikationstechniken kennen, mit den
berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, der Ergonomie sowie mit den berufsspezifischen
Umweltschutzbestimmungen vertraut sein.
Er soll Kunden über Einsatz und Anwendung von Anlagen und Geräten in der Bürokommunikation
beraten können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Ergonomie. Umweltschutz.
Bürokommunikationsanlagen und -geräte
Arten. Aufbau. Schnittstellen. Anpassung. Schutzmaßnahmen.
Computertechnik
Arten. Funktion und Aufbau. Arbeitsweise. Betriebssysteme. Standartsoftware. Peripheriegeräte.
Netzwerke und Kommunikation
Datenübertragungstechnik. Datensicherheit. Datenschutz.
Kundenberatung
Büroausstattung. Einsatz und Anwendung von Anlagen und Geräten.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Computertechnik. Netzwerke und Kommunikation.
Kommunikationstechniklabor
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Komponenten der Bürokommunikationsanlagen inbetriebnehmen, konfigurieren
und warten können sowie auftretende Fehler auffinden und beheben können.
Er soll die facheinschlägige Software installieren, konfigurieren und anwenden können sowie die
dazu notwendigen Handbücher benützen können.
Er soll die berufsspezifischen Netzwerke installieren, inbetriebnehmen und überprüfen können.
Lehrstoff
Bürokommunikationsanlagen
Inbetriebnehmen. Konfigurieren. Warten. Fehler auffinden und beheben.
Software
Installieren. Konfigurieren. Anwenden. Benutzen der Handbücher.
Netzwerke
Installieren. Inbetriebnehmen. Überprüfen.
Fachbereich Elektronische Datenverarbeitung und Telekommunikation
Produktbezogenes Marketing und Kundenberatung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über das betriebsspezifische Warensortiment, über Angebote und Produkte Bescheid
wissen sowie die handels- und branchenüblichen Warenbezeichnungen und Fachausdrücke kennen.
Er soll Kunden über Telekommunikationssysteme sachlich und technisch einwandfrei beraten
können und über produktspezifisches Marketing Bescheid wissen.
Lehrstoff
Warensortiment
Angebote. Produkte. Bezeichnungen. Fachausdrücke. Lagerung. Qualitätskontrolle.
Produktspezifisches Marketing
Marktforschung. Ziele und Strategien. Marketinginstrumente. Absatzmethoden. Beschaffungsmarketing.
Technische Kundenberatung
Ermittlung des Kundenwunsches. Systemberatung. Beratungsgespräche. Serviceleistungen.
Elektronische Datenverarbeitung und Telekommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die zeitgemäßen Computersysteme und seine periphären Einrichtungen kennen.
Er soll mit Netzwerksystemen vertraut sein sowie über Datensicherung Bescheid wissen.
Er soll mit berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, Ergonomie sowie mit berufsspezifischen
Umweltschutzbestimmungen vertraut sein.
Der Schüler soll über die zeitgemäßen Tele- und Mobilkommunikationssysteme Bescheid wissen und
ihre Entwicklungstrends kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Ergonomie. Umweltschutz.
Computersysteme
Arten. Funktion und Aufbau. Arbeitsweise. Betriebssysteme, Konfiguration. Standardsoftware.
Peripheriegeräte.
Netzwerksysteme
Arten. Datenübertragungstechnik.
Datentechnik
Datensicherung. Virenschutz. Datensicherungskonzepte.
Telekommunikation
Modulationsarten. Übertragungstechnik. Analoge und digitale Kommunikationssysteme. Entwicklungstrends.
Mobilkommunikation
Analoge und digitale Funknetze. Personenrufsysteme. Entwicklungstrends.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Computersysteme. Netzwerksysteme.
Telekommunikation
Digitale Kommunikationssysteme.
EDV- und Telekommunikationslabor
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen physikalischen Vorgänge durch die praktische Ausführung
verstehen, sie überprüfen und auswerten können sowie einfache Schaltaufgaben durchführen können.
Er soll EDV-Systeme bedienen, installieren, konfigurieren und entstören können.
Er soll Telekommunikationssysteme simulieren können, ihr Betriebsverhalten erfassen, die
einschlägigen Vorschriften beachten und über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Er soll die für diesen Fachbereich notwendigen Gesetze der Analog- und Digitaltechnik anwenden
können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Übungen zur EDV
Bedienen von EDV-Systemen. Installieren und Konfigurieren von Betriebssystemen. Einrichten und
Verwalten von Netzwerken. Einsetzen der Standardsortware. Einrichten von Peripheriegeräten.
Mess- und Schaltübungen zur Telekommunikationstechnik
Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Kommunikationstechnik. Messen bei höheren
Frequenzen. Übungen an elektronischen Anlagen mit analoger und digitaler Signalverarbeitung sowie an
Kommunikationsanlagen. Aufbauen von Schaltungen der Telekommunikationstechnik. Zusammenbauen
und Verbinden von Bauelementen und Baugruppen der Telekommunikationstechnik.
Fachbereich Nachrichtenelektronik
Nachrichtentechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die zeitgemäßen Telekommunikations- und Übertragungseinrichtungen kennen
sowie über Daten-, Melde-, Sicherungstechnik Bescheid wissen.
Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, der Ergonomie sowie mit den
berufsspezifischen Umweltschutzbestimmungen vertraut sein.
Er soll Kunden über Systeme der Nachrichtentechnik, den Einsatz und die Anwendung der
Endgeräte beraten können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Ergonomie. Umweltschutz.
Telekommunikation
Modulationsarten. Vermittlungssysteme. Übertragungstechnik.
Funktechnik
Richtfunk. Satellitenfunk.
Mobilkommunikation
Analoge und digitale Funknetze. Personenrufsysteme.
Datentechnik
Schnittstellen. Datennetze.
Melde- und Sicherungstechnik
Brandmeldeanlagen. Verkehrsleitsysteme. Raumsicherungsanlagen.
Kundenberatung
Systemberatung. Einsatz. Anwendung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Telekommunikation
Vermittlungssysteme. Übertragungstechnik.
Nachrichtentechniklabor
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen physikalischen Vorgänge durch die praktische Ausführung
verstehen, sie überprüfen und auswerten können sowie einfache Schaltaufgaben durchführen können.
Er soll nachrichtentechnische Anlagen simulieren können, ihr Betriebsverhalten erfassen, die
einschlägigen Vorschriften beachten und über Unfallverhütung Bescheid wissen.
Er soll die für diesen Fachbereich notwendigen Gesetze der Analog- und Digitaltechnik anwenden
können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Mess- und Schaltübungen
Messen an Halbleiterbauelementen. Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Nachrichtentechnik.
Messen bei höheren Frequenzen. Messen von Dämpfungen. Übungen mit Peripheriegeräten.
Übungen an elektronischen Anlagen mit analoger und digitaler Signalverarbeitung. Übungen an
nachrichtentechnischen Anlagen. Aufbauen von Schaltungen der Nachrichtentechnik.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer
zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
Im Unterrichtsgegenstand „Produktbezogenes Marketing und Kundenberatung“ sollen die Lehrstoffinhalte
stets im integrativen Zusammenhang zu den anderen Unterrichtsgegenständen des Fachunterrichtes
bzw. Fachbereichsunterrichtes gebracht werden. Insbesondere sind praxisbezogene Abläufe im
Handel nachzuvollziehen. Methodisch empfiehlt sich der Einbau von Rollenspielen in die Kundenberatung,
wobei auf größtmögliche Selbstständigkeit der Schüler bedacht zu nehmen ist.
Die Querverbindungen zu „Deutsch und Kommunikation“ sollen aus Gründen der Argumentation
gepflegt werden.
Es ist großer Wert auf die Förderung der Kreativität sowie Stärkung des Selbstvertrauens zu legen.
„Laboratoriumsübungen“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die
die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Schwerpunkt des Unterrichtsgegenstandes „EDV- und Telekommunikationslabor“ soll das Einrichten,
Installieren und Betreiben der EDV-Anlagen sein, wobei insbesondere auf die Datensicherheit zu
achten ist.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
26. Die Anlage A/4/8 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Anlagenelektriker) lautet
„Anlage A/4/8
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
ANLAGENELEKTRIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten, dritten und vierten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Elektrotechnik und Elektronik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das
Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung kennen sowie über die
berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Stromkreis
Größen und Einheiten. Stromarten. Stromquellen. Stromleitung. Widerstände, Spannungsabfälle.
Ohmsches Gesetz. Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Anpassung.
Wirkungen des elektrischen Stromes
Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung. Physiologische
Wirkung.
Magnetismus und Elektromagnetismus
Größen und Gesetze. Magnetischer Kreis. Induktionsgesetz. Induktivität. Motor- und Generatorprinzip.
Energie und Kraftwirkung. Elektromagnetische Verträglichkeit.
Elektrisches Feld
Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung. Kondensatoren. Kapazität.
Wechselstromtechnik
Entstehung. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung, Leistungsfaktor. Stromwärme.
Transformator. Phasenkompensation.
Dreiphasen-Wechselstromtechnik
Erzeugung. Wirkung. Arbeit und Leistung. Dreiphasenkompensation.
Bauelemente der Elektronik
Bauformen und Kennwerte von Widerständen und Kondensatoren. Spulen.
Halbleiter
Verhalten und Wirkungsweise. Dioden. Transistoren. Leistungshalbleiter.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Magnetismus und Elektromagnetismus
Magnetischer Kreis.
Bauelemente der Elektronik.
Anlagentechnologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben
sowie die berufsspezifischen Elektromaterialien kennen.
Er soll den Aufbau, Einsatz und das Betriebsverhalten von Transformatoren, elektrischen Maschinen
und Schaltgeräten sowie die einschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen.
Er soll über die physikalischen Grundlagen, Größen und Einheiten der Licht- und Wärmetechnik
Bescheid wissen und Kenntnisse über die berufsspezifischen Technologien des Fachgebietes haben.
Er soll die berufsspezifischen Installationstechniken in Gebäuden und im Freien kennen sowie über
die einschlägigen Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Metallische und nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Bearbeitung. Wärmebehandlung. Korrosion. Oberflächenschutz.
Werkstoffprüfung. Entsorgung.
Elektromaterial
Arten. Verwendung. Entsorgung.
Transformatoren
Aufbau und Wirkungsweise von Einphasen-, Dreiphasen-Wechselstrom- und Sondertransformatoren.
Elektrische Maschinen
Aufbau, Einsatz und Betriebsverhalten von Asynchron-, Synchron-, Gleichstrom, Einphasen-
Wechselstrom- und Dreiphasen-Wechselstrommaschinen. Sonderbauformen elektrischer Maschinen.
Schaltgeräte
Anlasseinrichtungen. Elektronische Motorsteuerungen. Motorschutz.
Lichttechnik
Physikalische Grundlagen. Größen und Einheiten. Lichterzeugung. Beleuchtungsanlagen. Computerunterstützte
Beleuchtungsplanung.
Wärmetechnik
Physikalische Grundlagen. Größen und Einheiten. Wärmequellen. Wärmebedarf. Grundlagen der
Kältetechnik.
Schutzmaßnahmen
Unfallschutz (Vorschriften. Ursachen. Elektrounfall). Schutzarten elektrischer Betriebsmittel. Maßnahmen
gegen zu hohe Berührungsspannungen. Erdungsanlagen.
Energie
Erzeugung. Versorgung. Verteilung.
Installationen in Gebäuden und im Freien
Anforderungen. Anlagen im Freien. Baustellenanlagen. Hausanschluss und Verteilung. Mess- und
Schalteinrichtungen. Blitzschutzanlagen. Überprüfung elektrischer Anlagen. Bestimmungen für Anlagen
besonderer Art und Anlagen in Räumen besonderer Art.
Leitungen und Kabeln
Beschaffenheit, Bemessung und Verlegung.
Leitungsschutz
Einrichtungen. Zuordnungen.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Algebra
Zahlenbereiche, Gleichungen (lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen).
Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Kreisfunktionen). Addition, Subtraktion
und Multiplikation von Vektoren.
Geometrie
Planimetrie (Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; Pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des
rechtwinkeligen Dreiecks.
Elektrotechnik
Berechnungen aus dem Gebiet der Gleich-, Wechsel-, Einphasen- und Dreiphasen-Wechselstromtechnik.
Licht- und Wärmetechnik
Berechnungen zur Wärmemenge und Wärmedehnung. Berechnungen zur Lichttechnik.
Mechanik
Masse. Gewicht. Kraft. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.
Installationstechnik
Berechnungen zur Leistungsbemessung in elektrischen Anlagen. Berechnungen zu Schutzmaßnahmen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Algebra. Geometrie.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Steuer-, Mess- und Regeltechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Messgeräte handhaben und instandhalten können und die Messtechnik
beherrschen.
Er soll gründliches Wissen über die aktiven und passiven Bauelemente haben sowie die Steuer- und
Regelgeräte und -einrichtungen sowie den Aufbau und den Prozess der Steuer- und Regeltechnik kennen.
Lehrstoff
Einschlägige Sicherheitsvorschriften.
Bauelemente
Aktive und passive Elemente der Elektronik. Kenngrößen. Bauformen. Anwendung.
Signal-, Ruf- und Sprechanlagen
Bauteile. Schaltungen.
Gebäudeleittechnik
Alarm- und Meldeanlagen. Sensorik. Installationsbus.
Elektromagnetische Schalter
Relais. Schütz.
Analoge und digitale Messgeräte
Arten. Aufbau. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung.
Messen
Elektrische und nichtelektrische Größen. Messverfahren. Messwerterfassung. Messwertübertragung.
Sondermessverfahren.
Steuern und Regeln
Begriffe. Größen. Steuer- und Regeleinrichtungen.
Leistungselektronik
Bauelemente. Operationsverstärker. Stromrichter in der Energietechnik. Wechselstromsteller.
Analog- und Digitaltechnik
Bauelemente. Logische Grundschaltungen.
Speicherprogrammierbare Steuerungen
Aufbau. Programmierung.
Computergestütztes Zeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Werkzeichnungen computergestützt, normgerecht, technisch richtig und sauber
ausführen sowie lesen können, um an Hand von Plänen und elektrotechnischen Zeichnungen selbstständig
und wirtschaftlich arbeiten zu können.
Lehrstoff
Technisches Zeichnen
Normen. Symbole und Schaltzeichen. Bemaßung. Maßstäbe.
Computergestütztes Zeichnen
Einführung in die Softwareanwendung. Grundlagen der CAD-Technik.
Elektrotechnische Skizzen und Zeichnungen
Lesen von Bau- und Schaltplänen. Zusammenstellungszeichnungen. Ein- und mehrlinige Schaltpläne
elektronischer Einrichtungen. Entwicklung von Stromlaufpläne. Installationspläne mit Materialzusammenstellungen.
Verlegungs- und Blitzschutzpläne. Schaltpläne aus der Steuer- und Regeltechnik.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Mess- und Prüfinstrumente handhaben und instandhalten sowie grundlegende
Programmierungen am Mikrocomputer durchführen können.
Er soll praxisrelevante Steuer- und Regelaufgaben sicher durchführen sowie berufsbezogene Mess-
und Schaltübungen ausführen können.
Er soll pneumatische Anlagen simulieren, ihre Betriebsverhältnisse erfassen, die einschlägigen
Vorschriften beachten sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen.
Er soll Prozesse der elektrischen Anlagen simulieren, um dadurch die Betriebsverhältnisse eingehend
erfassen sowie Fehler und Störungen erkennen und beheben zu können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Mess- und Prüfinstrumente
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Mess- und Schaltübungen
Messen von Widerständen. Übungen zur Induktivität und Kapazität. Fehlersuchen. Versuche zum
Magnetismus. Übungen mit Lampen, Widerständen und Schaltern. Schaltübungen zur Installationstechnik.
Steuer- und Regeltechnik
Aufbau pneumatischer und elektropneumatischer Schaltungen und Steuerungen. Simulation nach
Schaltplänen. Funktionsprüfung. Fehlersuche und -behebung. SPS. Messung an Regelkreisen.
Elektrotechnik
Versuche und Übungen zum Dreiphasen-Wechselstrom. Messungen an Antriebsmaschinen, Transformatoren,
Stromrichtern und wärmetechnischen Geräten.
Elektronik
Versuche zur Analog- und Digitaltechnik. Messungen an aktiven und passiven Bauelementen. Schaltungen
der Leistungselektronik.
Mikrocomputer
Aufbau. Grundlegende Programmierung. Auswertung von Messergebnissen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Der Unterrichtsgegenstand „Laboratoriumsübungen“ sollen dem Schüler die Möglichkeit geben, jene
Techniken zu erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Er ist in Verbindung zu den
fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler
anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
27. Die Anlage A/5/1 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Blumenbinder und -händler [Florist]) lautet
„Anlage A/5/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
BLUMENBINDER UND -HÄNDLER (FLORIST)
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Pflanzenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die Teilgebiete der Botanik haben sowie die Methoden des
Pflanzenschutzes kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Systematik
Einteilung des Pflanzenreiches. Nomenklatur.
Morphologie
Wurzeln. Sprosse. Blätter. Blüten. Früchte. Samen.
Anatomie
Zelle. Gewebe. Organe. Genetik.
Physiologie
Wasser. Wasser- und Nährstoffaufnahme. Wasser- und Nährstofftransport. Assimilation. Wasserabgabe.
Dissimilation. Reize und Bewegungen.
Pflanzensoziologie
Pflanzenzusammenleben. Pflanzengemeinschaften.
Ökologie
Licht. Luft. Wasser. Temperatur. Luftfeuchtigkeit.
Pflanzengeographie
Klimazonen. Vegetationsgebiete.
Pflanzengattungen
Arten. Pflegemaßnahmen.
Pflanzenzucht
Vegetative und generative Vermehrung.
Pflanzenschutz
Artenschutz. Naturschutz. Integrierte Maßnahmen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Physiologie
Reize und Bewegungen.
Pflanzengattungen. Pflanzenzucht.
Pflanzenschutz
Integrierte Maßnahmen.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in seinem Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen, sorgfältig
auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte und Maschinen kennen und mit den
berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken vertraut sein.
Er soll Kenntnisse über die Stilkunde und die Gestaltungslehre haben sowie Kunden fachgerecht
beraten können.
Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen
können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten. Normung. Lagerung. Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Einsatz. Wirkungsweise. Wartung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Behandlung von Pflanzen und Pflanzenteilen. Pflanzung und Pflege.
Stilkunde
Stilepochen. Stilelemente. Stilmerkmale.
Gestaltungslehre
Gestaltungsthemen. Raumgestaltung.
Kundenberatung
Fachliche botanische Beratung. Beratung bei Raumgestaltungen sowie Arrangements und Produkten
für verschiedene Anlässe.
Fachliches Rechnen
Materialberechnungen. Proportionsberechnungen. Grundlagen für die Kalkulation.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Stilkunde. Gestaltungslehre. Fachliches Rechnen.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten von Form und Farbe kennen und Entwürfe und
Zeichnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes skizzieren und zeichnen können.
Er soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit und Kreativität weiterentwickeln und sich des
ästhetischen Stellenwertes seiner Entwürfe bewußt sein.
Lehrstoff
Formenlehre
Darstellen von Flächen und geometrischen Formen. Der goldene Schnitt.
Farbenlehre
Farbenkreis. Charakteristik und Symbolik der Farben. Farbharmonien und -kontraste.
Entwürfe und Zeichnungen
Übungen zur Stilkunde und Raumgestaltung. Gebinde. Gestecke.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen,
verwenden, bearbeiten und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und pflegen können sowie die zeitgemäßen
Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Behandeln von Pflanzen. Gestalten von Werkstücken. Pflanzen und Pflegen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung
des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, das einer
zeichnerischen Vorbereitung bedarf.
Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene Techniken zu
erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
28. Die Anlage A/5/2 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Friedhofs- und Ziergärtner, Landschaftsgärtner
[Garten- und Grünflächengestalter]) lautet
„Anlage A/5/2
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
FRIEDHOFS- UND ZIERGÄRTNER, LANDSCHAFTSGÄRTNER (GARTEN- UND
GRÜNFLÄCHENGESTALTER)
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Pflanzenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über Teilgebiete der Botanik haben.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Systematik
Einteilung des Pflanzenreiches. Nomenklatur.
Morphologie
Wurzeln. Sprosse. Blätter. Blüten. Früchte. Samen.
Anatomie
Zelle. Gewebe. Organe. Genetik.
Physiologie
Wasser. Wasser- und Nährstoffaufnahme. Wasser- und Nährstofftransport. Assimilation. Wasserabgabe.
Dissimilation. Reize und Bewegungen.
Pflanzensoziologie
Pflanzenzusammenleben und Pflanzengemeinschaften.
Ökologie
Licht. Luft. Wasser. Temperatur. Luftfeuchtigkeit.
Pflanzengeographie
Klimazonen. Vegetationsgebiete.
Pflanzenzucht
Vegetative und generative Vermehrung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Anatomie.
Pflanzensoziologie
Pflanzengemeinschaften.
Bodenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über den zu bearbeitenden Boden Bescheid wissen sowie Arten und Wirkungsweise
der Bodenbearbeitungsgeräte und -maschinen kennen.
Lehrstoff
Boden
Entstehung. Bestandteile. Eigenschaften. Substrate. Analysen und Auswertungen. Bodenverbesserung.
Bearbeitung. Normung.
Bodenbearbeitungsgeräte und -maschinen
Arten. Wirkungsweise.
Pflanzenernährung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mit der Ernährungsweise der Pflanzen vertraut sein und über die Wirkung der
Pflanzennährstoffe auf Boden, Pflanze und Umwelt Bescheid wissen.
Lehrstoff
Ernährung der Pflanze
Organische und anorganische Düngemittel. Wirkung auf Boden, Pflanze und Umwelt. Düngemethoden.
Gehölzkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über Pflanzung, Pflege, Schnitt und Verwendung der Zier- und Obstgehölze
haben.
Lehrstoff
Zier- und Obstgehölze
Gattungen. Arten. Pflanzung. Pflege. Verwendung. Normung.
Gemüsebau
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die Nutzgartengestaltung haben und Kunden fachgerecht beraten
können.
Lehrstoff
Nutzgarten
Gemüsearten. Küchen- und Gewürzkräuter.
Kundenberatung
Anbauberatung. Jahreszyklus der Pflanzen. Verwendung von Gemüse, Küchen- und Gewürzkräutern.
Zierpflanzen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die Behandlung, Verwendung und Pflege der einzelnen Pflanzengattungen
umfassend Bescheid wissen.
Lehrstoff
Pflanzengattungen
Annuelle, Bienne und Perenne. Knollen- und Zwiebelpflanzen. Pflanzen für den Innenraum. Anlage
und Pflege. Vermehrungsarten. Verwendung.
Gartentechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in seinem Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen, sorgfältig auswählen
und verwenden sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte und Maschinen kennen sowie mit den berufsspezifischen
Arbeitsverfahren und -techniken vertraut sein.
Der Schüler soll rechnerische Probleme aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen
können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten. Normung. Lagerung. Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Wartung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Erdbau. Wegebau. Stufenbau. Hangverbau und -sicherung. Rasenbau. Einfriedungen. Biotope.
Vermessung. Verbauung von Natur- und Kunststeinen.
Fachliches Rechnen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner und Tabellen.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Arbeitsverfahren und -techniken.
Pflanzenschutz
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mit den Methoden des Pflanzenschutzes sowie mit phytosanitären Kenntnissen
vertraut sein.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Pflanzenschutz
Artenschutz. Naturschutz. Integrierter Pflanzenbau.
Phytosanitäre Kenntnisse
Erkennen, Vorbeugung und Bekämpfung von parasitären und nichtparasitären Schadursachen.
Gestaltungszeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten von Form und Farbe kennen und Entwürfe und
Zeichnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes skizzieren, lesen und zeichnen können.
Er soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit und Kreativität weiterentwickeln und sich des
ästhetischen Stellenwertes seiner Entwürfe bewußt sein.
Er soll Kenntnisse über die Stilkunde und die Gestaltungslehre haben.
Lehrstoff
Stilkunde
Stilepochen. Stilelemente. Stilmerkmale.
Farbenlehre
Farbenkreis. Charakteristik und Symbolik der Farben. Farbharmonien und -kontraste.
Gestaltungslehre
Gestaltungsthemen. Raumgestaltung.
Entwürfe und Zeichnungen
Zeichennormen. Detailzeichnungen. Bepflanzungspläne. Technische Pläne.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen,
verwenden, bearbeiten und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben, pflegen und instandhalten können sowie
die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Vermessen. Gestalten von Flächen und Räumen. Händisches und maschinelles Bodenbearbeiten.
Pflanzen und Pflegen. Rasen anbauen und pflegen. Verbauen von Natur- und Kunststeinen. Steinarbeiten.
Lehrstoffspezifikation
Friedhofs- und Ziergärtner
Arbeitsverfahren und -techniken
Bindearbeiten und Dekorieren für den Friedhofsbedarf. Gräber bepflanzen. Heranziehen von
Friedhofspflanzen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf
Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung
des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene Techniken zu
erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
29. Die Anlage A/6/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Restaurantfachmann) lautet
„Anlage A/6/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
RESTAURANTFACHMANN
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Zweite berufsbezogene Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der zweiten
Fremdsprache bewältigen können.
Er soll mit Hilfe eines zweisprachigen Wörterbuches Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich
mündlich und schriftlich ausdrücken können.
Er soll Stichworte und Redewendungen notieren und kurze Mitteilungen verfassen können.
Der Schüler soll die Bedeutung von Fremdsprachenkenntnissen für die Entwicklung seiner
beruflichen Kommunikations- und Handlungsfähigkeit kennen.
Lehrstoff
Gästeberatung
Reservierungen. Empfang. Mahlzeiten. Speisen- und Getränkeberatung. Aktuelle Themen. Nachrichten.
Privater Alltag
Selbstdarstellung. Persönliche Interessen.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Ernährungslehre und Warenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll den Zusammenhang zwischen ausgewogener Ernährung und Gesundheit verstehen
und über psychologische und ästhetische Aspekte der Speisenpräsentation Bescheid wissen.
Er soll die Nahrungs- und Genußmittel sowie die Kostformen unter Beachtung der Lebensmittelgesetzgebung
kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Rechtliche Bestimmungen
Lebensmittelgesetz. Codex alimentarius Austriacus. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung.
Biologische Grundlagen
Verdauungsorgane. Stoffwechsel. Energie- und Nährstoffbedarf. Ernährungstheorien.
Lebensmittel
Nährstoffe. Wirkstoffe. Begleitstoffe. Wasser.
Nahrungsmittel
Pflanzliche und tierische Nahrungsmittel. Eigenschaften. Qualitätsmerkmale. Verwendung. Behandlung
und Veränderungen. Aufbewahrung.
Genussmittel
Arten (Alkohol, Tee, Kaffee, Kakao, Tabakwaren). Eigenschaften. Qualitätsmerkmale. Verwendung.
Aufbewahrung.
Kostformen
Vollwertige Ernährung. Diätformen. Functional food. Ernährungsfehler und Folgeschäden.
Psychologie und Ästhetik der Nahrung
Einfluß von Farbe, Form, Konsistenz, Geruch und Geschmack. Produktpräsentation.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Nahrungsmittel. Kostformen.
Getränke- und Menükunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die alkoholfreien, alkaloidhaltigen und alkoholischen Getränke kennen und über
deren Herstellung, Merkmale, Pflege, Korrespondenz, Serviertemperatur und Fehler Bescheid wissen.
Er soll über Speisenfolgen, Speisekarten, Menüerstellungen und Getränkekarten Bescheid wissen,
den Speisen die passenden Getränke zuordnen können und die Gäste fachlich richtig beraten können.
Er soll die berufsspezifischen Rechenaufgaben lösen und die elektronische Datenverarbeitung gezielt
einsetzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Getränkekunde
Alkoholfreie Getränke
Wasser. Tafelwässer. Frucht- und Gemüsegetränke. Limonaden. Milch und Milchmixgetränke.
Alkaloidhaltige Getränke
Kaffee. Kakao. Tee.
Alkohol
Wirkung. Mißbrauch. Gesellschaftliche Stellung.
Bier
Herstellung. Arten. Sorten. Pflege. Lagerung. Fehler. Ausschank und Service. Korrespondenz zu
Speisen.
Wein
Herstellung. Arten. Sorten. Lagerung. Fehler und Weinkrankheiten. Ausschank und Service.
Beurteilung. Fachausdrücke. Korrespondenz zu Speisen. Weingesetz. Schaumweine. Versetzte Weine.
Obstweine.
Weinbau
Österreichische Qualitäts- und Prädikatsweine. Europäische Weinbauländer.
Spirituosen
Rohstoffe. Arten. Sorten. Herstellung. Fehler. Ausschank und Service. Geschmacksrichtungen.
Korrespondenz zu Speisen.
Mixgetränke
Arten. Herstellung. Ausschank und Service. Ausstattung. Kontrolle.
Der Getränkemarkt
Regionale, kulturelle und altersabhängige Trinkgewohnheiten. Marketingstrategien. Trends und
Entwicklungen.
Fachliches Rechnen
Mengen- und Mischungsberechnungen. Berechnungen für Mixgetränke.
Menükunde
Speisenkunde
Regionale, nationale und internationale Speisen. Trends.
Menükunde
Speisenfolgen. Speisenkarten. Menüarten. Menüerstellungen. Menükarten. Getränkekarten
(Gestaltung. Gliederung).
Fachliches Rechnen
Nährstoff- und Nährwertberechnungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Alkoholfreie Getränke. Bier. Wein. Spirituosen. Mixgetränke. Fachliches Rechnen.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Betriebsorganisation und Touristik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die gastgewerblichen Betriebsformen, Betriebsorganisationen und betrieblichen
Kommunikationsmedien kennen, über die einschlägigen Rechtsvorschriften Bescheid wissen sowie die
betriebswirtschaftliche Bedeutung des Controllings kennen.
Er soll die Bedeutung Österreichs als Tourismus- und Kulturland kennen und dem Gast Tourismusangebote
empfehlen können.
Er soll die aktuellen Bedürfnisse der verschiedenen Gästezielgruppen beschreiben können, über
Maßnahmen der Verkaufsförderung im österreichischen Tourismus Bescheid wissen und die elektronische
Datenverarbeitung gezielt einsetzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Gastgewerbebetriebe
Arten und Betriebsformen. Gesetze. Verordnungen. Abkommen. Betriebsorganisation. Betriebliche
Kommunikationsmedien. Abrechnung. Controlling. Veranstaltungen.
Touristik
Bedeutung. Voraussetzung und Bedingungen. Tourismuseinrichtungen und Organisationsformen.
Freizeittrends. Umweltaspekte.
Marketing in der Gastronomie
Marktforschung. Analysen über Bedürfnisse und Motive von Gästen. Zielentwicklung für Gästegruppen.
Strategien der Verkaufsförderung. Animation. Werbung und Werbemedien. Qualitätssicherung
und Erfolgskontrolle.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Gastgewerbebetrieb
Controlling.
Marketing in der Gastronomie
Animation. Werbung und Werbemedien.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll unter Beachtung der persönlichen Hygiene und der berufsspezifischen Umgangsformen
wirtschaftlich und rationell arbeiten können und die berufseinschlägigen Sicherheits- und
Unfallverhütungsbestimmungen anwenden können.
Er soll den Gast fachlich richtig beraten sowie die in der Gastronomie vorkommenden Servierarbeiten
durchführen und die betrieblichen Leistungen verkaufen können.
Er soll gastronomische Veranstaltungen organisieren und betreuen können.
Er soll mit dem Gast verrechnen sowie innerbetriebliche Verrechnungsarten an EDV-Anlagen
durchführen können.
Er soll Kleingerichte herstellen sowie vorgefertigte Speisen fertig stellen und anrichten können.
Lehrstoff
Servieren
Sicherheitsbestimmungen. Unfallverhütung. Hygienevorschriften.
Serviceorganisation
Servierregeln. Servierarten. Serviertechniken.
Einrichtungen und Zubehör
Arten. Handhaben. Instandhalten. Pflegen.
Berufsverhalten
Kleidung. Umgangsformen und Tischsitten.
Verkaufsangebote
Speisen. Getränke. Präsentation.
Servierarbeiten
Mise en place. Frühstücks-, Etagen-, Restaurant-, Kaffeehaus- und Barservice. Zubereiten und
Servieren von Getränken.
Arbeiten vor dem Gast
Marinieren. Filetieren. Transchieren. Flambieren.
Gastronomische Veranstaltungen
Arten. Planen und Durchführen. Abläufe einüben. Organisierte Serviermethoden ausführen.
Betriebliche Verrechnung
Verrechnen mit dem Gast. Verrechnen innerbetrieblicher Abläufe mit EDV-Unterstützung.
Gästeberatung
Gesellschaftliche Verhaltensregeln. Beratung bei Speisen und Getränken. Animation. Gestaltung von
verkaufsfördernden Maßnahmen. Behandlung von Anregungen und Reklamationen.
Einführung in Kochen
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Hygienevorschriften.
Kalte Gerichte
Belegte Brote. Aufschnitte. Vorspeisen. Salate. Rohkost.
Warme Gerichte
Eiergerichte. Gabelfrühstücksgerichte. Convenienceprodukte. Vorspeisen. Fleischgerichte.
Süßspeisen
Kalte Süßspeisen. Warme Süßspeisen. Obst.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Bei Vermittlung der „Ernährungslehre und Warenkunde“ ist das Hauptaugenmerk auf das Erkennen
der Angebotsvielfalt, der Marktlage und der fachgemäßen Verwendung zu legen. Detailwissen über die
Getränke wird in „Getränkekunde“ vermittelt.
Der Unterrichtsgegenstand „Getränke- und Menükunde“ ist in engem Zusammenhang mit den
Pflichtgegenständen „Ernährungslehre und Warenkunde“, „Betriebsorganisation und Touristik“ und
„Praktische Arbeit“ zu führen. Die einzelnen Lehrstoffinhalte sollen nach
Möglichkeit durch labormäßige Demonstrationen ergänzt werden. Es ist mehr Gewicht auf das
Erkennen und die Beurteilung der Qualität der Getränke und Speisen, als auf die Gewinnung bzw.
Herstellung zu legen.
In allen Bereichen des Fachunterrichts sind EDV-unterstützte Maßnahmen zur Bewältigung der
Aufgaben einzusetzen. Projektorientierte Aufgaben sind im Rahmen des regionalen Tourismus besonders
zu berücksichtigen. Zur Aktualisierung aller Themenbereiche sind Lehrausgänge oder Exkursionen
empfehlenswert.
„Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der
theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener
Arbeitsverfahren Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.
Verkaufsgespräche und Servierarbeiten sollen durch Rollenspiele und den Einsatz audiovisueller
Medien unterstützt werden.
Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht
kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen
Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.
Unverbindliche Übungen
Önologisches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll den Gast in der Auswahl von Getränken, insbesondere von Wein, beraten können
und die wirtschaftliche Bedeutung gehobener Weinkultur kennen.
Er soll über Käse, seine Präsentation und Korrespondenz zu Wein Bescheid wissen sowie Kombinationen
von Wein und Speisen kennen.
Er soll befähigt und motiviert sein, sich in Eigeninitiative zum Weinkellner, Sommelier bzw.
Fromagier fortzubilden.
Lehrstoff
Wein
Besonderheiten des Weines. Weinpflege. Präsentation und Verkostung. Klassifizierung und Beurteilung.
Beratung
Fachsprache. Korrespondenz von Getränken zu Käse. Kombination von Wein und Speisen.
Getränkeempfehlungen.
Käse
Herstellung. Arten. Klassifizierungen. Aufbewahrung. Präsentation.
Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff soll auf die Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Getränke- und Menükunde“
aufbauen, weshalb die Querverbindung zu pflegen ist.
Barpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mit der Handhabung und Pflege der in der Bar verwendeten Einrichtung, Geräten
und Gläser vertraut sein. Er soll Getränke richtig ausschenken und servieren und Mixgetränke zubereiten
und dekorieren können.
Der Schüler soll befähigt und motiviert sein, sich in Eigeninitiative zum Barkeeper fortzubilden.
Lehrstoff
Die Bar
Handhabung und Pflege der Einrichtung, Geräte und Gläser. Kommunikations- und Interaktionsnormen.
Getränke und Mixgetränke
Zubereitung. Methoden und Techniken. Arbeitsabläufe. Service.
Garnituren
Arten. Vor- und Zubereitung. Dekorationsarten.
Standard Mixed Drinks
Before dinner Cocktails. Medium dry Cocktails. After dinner Cocktails. Long Drinks. Sektcocktails.
Fancy Drinks. Alkoholfreie Mixgetränke. Heißgetränke.
Special Mixed Drinks
Modedrinks. Meisterdrinks. Kreationen.
Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff soll auf die Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Getränke- und Menükunde“
und „Praktische Arbeit“ aufbauen, weshalb die Querverbindung zu pflegen ist.
30. Die Anlage A/6/4 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Koch) lautet
„Anlage A/6/4
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
KOCH
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Zweite berufsbezogene Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der zweiten Fremdsprache
bewältigen können.
Er soll mit Hilfe eines zweisprachigen Wörterbuches Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich
mündlich und schriftlich ausdrücken können.
Er soll Stichworte und Redewendungen notieren und kurze Mitteilungen verfassen können.
Der Schüler soll die Bedeutung von Fremdsprachenkenntnissen für die Entwicklung seiner
beruflichen Kommunikations- und Handlungsfähigkeit kennen.
Lehrstoff
Gästeberatung
Reservierungen. Empfang. Mahlzeiten. Speisen- und Getränkeberatung. Aktuelle Themen. Nachrichten.
Privater Alltag
Selbstdarstellung. Persönliche Interessen.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Ernährungslehre und Warenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll den Zusammenhang zwischen ausgewogener Ernährung und Gesundheit verstehen
und über psychologische und ästhetische Aspekte der Speisenpräsentation Bescheid wissen.
Er soll die Nahrungs- und Genußmittel sowie die Kostformen unter Beachtung der Lebensmittelgesetzgebung
kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Rechtliche Bestimmungen
Lebensmittelgesetz. Codex alimentarius Austriacus. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung.
Biologische Grundlagen
Verdauungsorgane. Stoffwechsel. Energie- und Nährstoffbedarf. Ernährungstheorien.
Lebensmittel
Nährstoffe. Wirkstoffe. Begleitstoffe. Wasser.
Nahrungsmittel
Pflanzliche und tierische Nahrungsmittel. Eigenschaften. Qualitätsmerkmale. Verwendung. Behandlung
und Veränderungen. Aufbewahrung.
Getränke
Alkoholfreie Getränke. Alkoholische Getränke.
Genussmittel
Arten (Alkohol, Tee, Kaffee, Kakao). Eigenschaften. Qualitätsmerkmale. Verwendung. Aufbewahrung.
Kostformen
Vollwertige Ernährung. Diätformen. Leichte Vollkost. Rohkost. Vegetarische Kost. Functional food.
Ernährungsfehler und Folgeschäden.
Psychologie und Ästhetik der Nahrung
Einfluß von Farbe, Form, Konsistenz, Geruch und Geschmack. Aromastoffe.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Lebensmittel. Nahrungsmittel. Kostformen.
Speisen- und Menükunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Kochverfahren kennen und über die Zusammensetzung und Herstellung und das
Anrichten von Speisen, unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften und der lebensmittelrechtlichen
Bestimmungen, Bescheid wissen.
Er soll über Speisenfolgen und Kostformen Bescheid wissen und Menüs zu verschiedenen Anlässen
erstellen können.
Er soll jeweilige Trends analysieren und realisieren können und Speisen und Getränke im Einklang
bringen können.
Er soll berufsspezifische Rechenaufgaben lösen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Speisenkunde
Kochverfahren
Vorbereitungsarbeiten. Garverfahren. Zubereitungen. Anrichtearten. Kochtechnische Hilfsmittel.
Konservierung.
Speisen
Regionale, nationale und internationale Speisen wie Suppen, Saucen, Vorspeisen, Eiergerichte,
Fische, Krusten- und Schaltiere, Fleisch, Kalte Platten, Gemüse, Beilagen und Garnituren, Salate,
Süßspeisen und Nachspeisen.
Fachliches Rechnen
Nährstoff- und Nährwertberechnungen. Energiebedarfs- und Energiegehaltsberechnungen.
Materialberechnungen.
Menükunde
Speisenfolgen
Menüarten. Menügestaltung. Korrespondierende Getränke.
Kostformen
Gemeinschaftsverpflegung. Natur- und Vollwertküche. Aktuelle Trends.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Kochverfahren. Speisen. Speisenfolge. Fachliches Rechnen.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Betriebsorganisation und Touristik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die gastgewerblichen Betriebsformen, Betriebsorganisationen und betrieblichen
Kommunikationsmedien kennen, über die einschlägigen Rechtsvorschriften Bescheid wissen sowie die
betriebswirtschaftliche Bedeutung des Controllings kennen.
Er soll die Bedeutung Österreichs als Tourismus- und Kulturland kennen und dem Gast Tourismusangebote
empfehlen können.
Er soll die aktuellen Bedürfnisse der verschiedenen Gästezielgruppen beschreiben können, über
Maßnahmen der Verkaufsförderung im österreichischen Tourismus Bescheid wissen und die elektronische
Datenverarbeitung gezielt einsetzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Gastgewerbebetrieb
Arten und Betriebsformen. Gesetze. Verordnungen. Abkommen. Betriebsorganisation. Betriebliche
Kommunikationsmedien. Abrechnung. Controlling. Veranstaltungen.
Touristik
Bedeutung. Voraussetzung und Bedingungen. Tourismuseinrichtungen und Organisationsformen.
Freizeittrends. Umweltaspekte.
Marketing in der Gastronomie
Marktforschung. Analysen über Bedürfnisse und Motive von Gästen. Zielentwicklung für Gästegruppen.
Strategien der Verkaufsförderung. Animation. Werbung und Werbemedien. Qualitätssicherung
und Erfolgskontrolle.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Gastgewerbebetrieb
Controlling.
Marketing in der Gastronomie
Animation. Werbung und Werbemedien.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Einrichtungen, Arbeitsgeräte und Maschinen sicher handhaben
können und die berufseinschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsbestimmungen anwenden
können.
Er soll die Kochverfahren beherrschen und unter Beachtung der Hygienevorschriften Speisen,
Speisenfolgen und Kostformen zubereiten und anrichten können.
Er soll das für das Service notwendige Inventar und Zubehör handhaben und unter Beachtung der
berufsspezifischen Umgangsformen und der Hygiene Servicearbeiten durchführen können.
Lehrstoff
Kochen
Sicherheitsbestimmungen. Unfallverhütung. Hygienevorschriften.
Küchenorganisation
Ablauforganisation. Einkauf und Lagerung der Lebensmittel und Waren.
Küchentechnologie
Berufskleidung. Arbeitsplatz. Einrichtung und Zubehör. Arbeitsgeräte, Maschinen und Geschirr
(Handhaben, Pflegen).
Speisen
Vorbereiten, Zubereiten und Anrichten von Suppen, Saucen, Vorspeisen, Eiergerichten, Fischen,
Krusten- und Schaltieren, Fleisch, Kalten Platten, Gemüse, Beilagen und Garnituren, Salaten, Süßspeisen
und Nachspeisen. Konservierung.
Speisenfolgen
Menüarten. Menügestaltung.
Kostformen
Gemeinschaftsverpflegung. Natur- und Vollwertküche. Aktuelle Trends.
Einführung in Servieren
Sicherheitsbestimmungen. Unfallverhütung. Hygienevorschriften.
Einrichtungen und Zubehör beim Servieren
Arten. Handhaben. Instandhalten. Pflegen.
Berufsverhalten
Kleidung. Umgangsformen.
Servierarbeiten
Mise en place. Büffetservice. Servierorganisation. Arbeiten beim Tisch des Gastes.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf
Aufgaben der beruflichen Praxis.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Bei Vermittlung der „Ernährungslehre und Warenkunde“ ist das Hauptaugenmerk auf das Erkennen
der Angebotsvielfalt, der Marktlage und der fachgemäßen Verwendung, jedoch nicht auf die Herstellung,
zu legen.
Der Unterrichtsgegenstand „Speisen- und Menükunde“ ist in engem Zusammenhang mit den
Pflichtgegenständen „Ernährungslehre und Warenkunde“, „Betriebsorganisation und Touristik“ und
„Praktische Arbeit“ zu führen. Die einzelnen Lehrstoffinhalte sollen nach Möglichkeit durch labormäßige
Demonstrationen ergänzt werden. Es ist mehr Gewicht auf das Erkennen und die Beurteilung der Qualität
der Getränke und Speisen als auf die Gewinnung bzw. Herstellung zu legen.
In allen Bereichen des Fachunterrichts sind EDV-unterstützte Maßnahmen zur Bewältigung der
Aufgaben einzusetzen. Projektorientierte Aufgaben sind im Rahmen des regionalen Tourismus besonders
zu berücksichtigen. Zur Aktualisierung aller Themenbereiche sind Lehrausgänge oder Exkursionen
empfehlenswert.
„Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der
theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener
Kochverfahren und Arbeitstechniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und
ergänzen.
Verkaufsgespräche und Servierarbeiten sollen durch Rollenspiele und den Einsatz audiovisueller
Medien unterstützt werden.
Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht
kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen
Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.
Unverbindliche Übungen
Önologisches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll den Gast in der Auswahl von Getränken, insbesondere von Wein, beraten können
und die wirtschaftliche Bedeutung gehobener Weinkultur kennen.
Er soll über Käse, seine Präsentation und Korrespondenz zu Wein Bescheid wissen sowie Kombinationen
von Wein und Speisen kennen.
Er soll befähigt und motiviert sein, sich in Eigeninitiative zum Weinkellner, Sommelier bzw.
Fromagier fortzubilden.
Lehrstoff
Wein
Besonderheiten des Weines. Weinpflege. Präsentation und Verkostung. Klassifizierung und Beurteilung.
Beratung
Fachsprache. Korrespondenz von Getränken zu Käse. Kombination von Wein und Speisen.
Getränkeempfehlungen.
Käse
Herstellung. Arten. Klassifizierungen. Aufbewahrung. Präsentation.
Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff soll auf die Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Speisen- und Menükunde“
sowie „Ernährungslehre und Warenkunde“ aufbauen, weshalb die Querverbindung zu pflegen ist.
Kreatives Kochen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll kreative Speisen im Bereich der kalten Küche, der Haute Cuisine und der Pâtisserie
selbstständig herstellen können.
Er soll sich für kulinarische Trends interessieren und Degustationsmenüs planen und gestalten
können.
Im Bereich der Pâtisserie soll er insbesondere Dekors herstellen können.
Lehrstoff
Gardemanger
Herstellen von Pasteten, Terrinen und kalten Platten.
Gestalten von Dekorationen, Garnituren, Skulpturen.
Degustationsmenüs
Planen, Zusammenstellen, Zubereiten und Anrichten von Vorspeisen, Suppen, Fisch-, Fleischspeisen
und Meeresfrüchten. Desserts.
Pâtisserie
Dekors aus Zucker, Schokolade, Marzipan.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht baut auf Vorkenntnisse und -fertigkeiten aus dem Fachunterricht auf. Demonstrationen
von Experten der Branche sowie Exkursionen erhöhen die Motivation. Der Umgang mit Fachliteratur
ist zu fördern. Die Schulung der Kreativität steht im Vordergrund.
Die Motivation wird erhöht, wenn die von den Schülern hergestellten Produkte adäquat präsentiert
und verkostet werden.
31. Die Anlage A/6/9 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent) lautet
„Anlage A/6/9
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
HOTEL- UND GASTGEWERBEASSISTENT
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen können und
mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern entsprechend kommunizieren können.
Er soll durch aktive Erprobung von mündlichen und schriftlichen Kommunikationsformen Erfahrungen
sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern sowie seine Rechtschreibkenntnisse
festigen und erweitern.
Der Schüler soll dadurch seine Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz
erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.
Lehrstoff
Rechtschreibung
Erweiterung des kaufmännischen Grund- und Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und
Beheben von Rechtschreibfehlern. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken.
Kommunikation
Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen
(Ursachen, Behebung).
Schriftliche Kommunikation
Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Erstellen von Notizen und Exzerpten. Abfassen
von Schriftstücken. Moderner Briefstil.
Spezielle Schriftstücke
Anfertigen und Verwalten von Karteien und Dateien. Erstellen von Statistiken und Berichten.
Ausfüllen einschlägiger Formulare.
Mündliche Kommunikation
Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Reden und Gespräche. Kommunikationsnormen
beim Telefonieren.
Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen
Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken.
Gespräche mit Gästen
Fachausdrücke im Hotel- und Gastgewerbebereich. Sprachnormen beim Empfangen und Verabschieden
von Gästen. Mitteilungs- und Fragetechniken bei Auskunft und Beratung von Gästen. Behandlung
von Beschwerden und Reklamationen.
Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten
Kreatives Schreiben
Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption
und Ausarbeitung).
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte,
Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten
Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das
selbständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden.
Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.
Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren
den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen
ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden
kann.
Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler
fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu
angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.
Für die schriftliche Kommunikation bieten sich zur Erweiterung der Allgemeinbildung Unterlagen
und Bücher aus guter Literatur an.
Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen
Richtigkeit Wert zu legen.
Der Lehrstoff „Rechtschreibung“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und
konkreten Schreibanlässen orientieren.
Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in „Politische
Bildung“ hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“
betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.
Das Thema „Gespräche mit Gästen“ hat berufseinschlägig zu erfolgen.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Zweite berufsbezogene Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der zweiten Fremdsprache
bewältigen können.
Er soll mit Hilfe eines zweisprachigen Wörterbuches Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich
mündlich und schriftlich ausdrücken können.
Er soll Stichworte und Redewendungen notieren und kurze Mitteilungen verfassen können.
Der Schüler soll die Bedeutung von Fremdsprachenkenntnissen für die Entwicklung seiner
beruflichen Kommunikations- und Handlungsfähigkeit kennen.
Lehrstoff
Gästeberatung
Empfang. Verabschiedung. Vermittlungen. Reservierungen. Mahlzeiten. Speisen- und Getränkeberatung.
Aktuelle Themen. Nachrichten.
Privater Alltag
Selbstdarstellung. Persönliche Interessen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und
privaten Alltags der Schüler.
Die Behandlung der Themen soll die Schüler auf die Begegnung mit fremdsprachlichen Texten oder
der Realkontakte in der zweiten Fremdsprache vorbereiten und Vergnügen bereiten. Das Schwergewicht
des Unterrichts liegt auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten. Die Leistungsbeurteilung
tritt in den Hintergrund.
Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch weit gehende Verwendung der zweiten Fremdsprache
als Unterrichtssprache sowie durch den Einsatz von Hörtexten auf Tonträgern und Filmen
gefördert.
Die Verwendung fachspezifischer fremdsprachlicher Originaltexte, zB Speise- und Getränkekarten,
Prospekte und Lokalführer, Ausschnitte aus Fachzeitschriften und Zeitungen fördern nicht nur das
Leseverständnis, sondern verstärkt auch den Praxisbezug.
Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich besonders Dialoge und Rollenspiele. Die besten
Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit
genießt.
Einsichten in die Grammatik der zweiten Fremdsprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben
sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll das ihn betreffende Wissen über Informations- und Kommunikationstechniken,
Dokumente, Urkunden, Verträge und Zahlungsverkehr haben.
Er soll das ihn als Hotel- und Gastgewerbeassistent betreffende Grundwissen über die Vorgänge und
Zusammenhänge der Wirtschaft haben und die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen Verkehrs
kennen.
Er soll zu bestimmten Themen Schriftstücke fachlich und sprachlich richtig abfassen und mittels
moderner Bürotechnik formal richtig ausfertigen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Wirtschaft
Wesen und Begriffe. Betriebswirtschaft. Volkswirtschaft. Wirtschaftssysteme. Wirtschaftspolitik.
Volkswirtschaft
Grundbegriffe. Wirtschaftskreislauf. Markt, Marktformen und Preisbildung. Wirtschaftsordnungen.
Umweltschutz und Ökobilanz. Internationale Wirtschaft.
Europa als Wirtschaftsraum
EU-Binnenmarkt. Die vier Freiheiten in der EU. Aspekte und Förderung unterschiedlich entwickelter
Regionen. Europäische Wirtschaftszentren. Währung. Europa als Wirtschaftsmacht.
Der Betrieb
Arten. Aufgaben. Standort. Qualitätssicherung. Rationalisierung. Arbeitsteilung. Spezialisierung.
Automatisation. Ergonomie. Lohnsysteme und Arbeitsentlohnung.
Kaufvertrag
Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluss und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf.
Waren und Dienstleistungen im Hotel- und Gastgewerbebetrieben
Arten. Bedarfsermittlung. Beschaffungsmöglichkeiten. Konditionen. Angebot, Bestellung, Lieferung
und Übernahme.
Schriftverkehr
Anfrage. Angebot. Bestellung. Auftragsbestätigung. Liefer- und Gegenschein. Rechnung. Mängelrüge.
Lieferverzug. Zahlungsverzug.
Geldwesen und Zahlungsverkehr
Währungssysteme. Währungspolitik. In- und ausländische Zahlungsmittel. Teilzahlungsgeschäft.
Sparformen. Geldanlage. Finanzierung. Zeitgemäße Zahlungsformen.
Schriftverkehr
Zahlungsvordrucke.
Informations- und Kommunikationstechniken
Arten und Möglichkeiten der Informationsübermittlung. Datenverarbeitung (Grundlagen. Privater
und betrieblicher Einsatz. Datenschutz. Gesellschaftliche Auswirkungen).
Schriftverkehr
Schriftstücke des privaten und beruflichen Bereiches.
Dokumente und Urkunden
Arten. Beschaffung. Beglaubigung. Aufbewahrung. Verlust.
Schriftverkehr
Vollmachten. Antragsformulare.
Gewerbeordnung
Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.
Unternehmen
Rechtsformen. Gründung. Sanierung. Auflösung.
Personalwesen
Organisation. Personalplanung. Soziale Aspekte.
Schriftverkehr
Stellenbewerbung. Lebenslauf. Dienstzettel.
Versicherungen
Formen. Vertrag.
Marketing
Human Relations. Public Relations. Marketing Mix. Innovationen. Unlauterer Wettbewerb. EU-
Wettbewerbsrecht.
Marktorganisationen
Märkte. Messen. Ausstellungen.
Steuer- und Abgabewesen
Begriff. Arten. Steuererklärung. Steuerbescheid. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Volkswirtschaft. Waren- und Dienstleistungen im Hotel- und Gastgewerbe. Marketing. Europa als
Wirtschaftsraum.
Didaktische Grundsätze
Die Beherrschung der im Schriftverkehr verfaßten Schriftstücke ist eine Grundlage für den
Unterricht in „Textverarbeitung“ und „Hotel- und Receptionstechnik“.
Referenten aus der Praxis und Lehrausgänge erhöhen den Unterrichtsertrag.
Den Veränderungen in Europa ist beim Thema „Europa als Wirtschaftsraum“ besonderes Augenmerk
zu schenken und dabei die Rolle Österreichs im gemeinsamen Europa herauszuarbeiten.
Die in den einzelnen Lehrstoffinhalten vorgesehenen Schriftstücke sollen möglichst auch EDV-
mäßig ausgefertigt werden.
Der Gegenstand ist in engem Zusammenhang mit den Pflichtgegenständen „Deutsch und
Kommunikation“ und „Touristik und Marketing“ zu führen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die für den privaten und beruflichen Alltag wesentlichen Bereiche
Einkommen, Finanzierung, Kauf, Rechnungswesen haben und den organisatorischen Aufbau eines
Betriebes verstehen.
Er soll die für einzelne Teilbereiche beschriebenen Berechnungen beherrschen und dabei die
Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und die Rechenaufgaben
formal richtig lösen können.
Er soll insbesondere im betrieblichen Rechnungswesen die Zusammenhänge der einzelnen Teilbereiche
kennen, über die durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen entstehenden Möglichkeiten
Bescheid wissen und Computerausdrucke lesen und interpretieren können.
Er soll zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn-
und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens
für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Private Haushaltsplanung
Erfassung der Einnahmen und Ausgaben. Privater Einkauf (Umsatzsteuer. Ab- und Zuschläge).
Ratengeschäfte.
Berechnung des frei verfügbaren Einkommens.
Berechnung des Einkaufspreises.
Sparen und Geldanlage
Formen des Sparens und der Geldanlage. Ertragsvergleiche.
Berechnung von Zinsen.
Kredit
Arten. Kreditsicherung. Kreditkostenvergleiche.
Berechnung von Kreditkosten.
Leasing
Arten. Vergleich mit anderen Finanzierungsarten.
Berechnung der Kosten.
Währung
Valuten. Devisen. Kurse. EU-Währung.
Umrechnungen.
Personalverrechnung
Lehrlingsentschädigung. Lohn und Lohnarten im Hotel- und Gastgewerbe. Entgeltansprüche nach
dem Kollektivvertrag. Arbeitnehmerveranlagung.
Berechnung des Bruttolohnes und des Auszahlungsbetrages.
Gesetzliche Bestimmungen der Buchführung
Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht. Formvorschriften. Belege.
Grundzüge der Buchführung
Bestandsaufnahme (Inventur, Inventar). Bestandsverrechnung (Vermögen. Schulden). Erfolgsverrechnung
(Aufwände. Erträge. Gewinn. Verlust). Mindestaufzeichnungen.
Kostenrechnung
Kosten und Kostenarten. Ermittlung der Kosten.
Berechnung von Materialkosten und Zuschlagssätzen.
Kalkulation
Berechnung von Verkaufspreisen im Hotel- und Gastgewerbe.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Kredit. Personalverrechnung. Kostenrechnung. Kalkulation.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.
Die Zielsetzung dieses Pflichtgegenstandes erfordert im Besonderen die Anwendung von Rechenvorteilen,
ziffernsparender Methoden, das Abschätzen des zu erwartenden Ergebnisses vor Beginn des
Rechnens, das Kopfrechnen und die Einhaltung einer gefälligen und übersichtlichen äußeren Form.
Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (zB Schluß-, Prozent- oder Zinsrechnungen) sind nicht
isoliert, sondern im Rahmen der im Gegenstand vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.
Die Gewichtung der Inhalte sollte berücksichtigen, daß die Buchführung nur in dem Ausmaß zu
vermitteln ist, wie es für das Verständnis der Kostenrechnung und für die Vermittlung betriebswirtschaftlichen
Grundwissens notwendig ist. Je nach den Erfordernissen des Lehrberufes sind die Kostenrechnung
sowie die Kalkulation zumindest in ihren wesentlichen Merkmalen zu behandeln. Buchungstechniken
sind nur zum besseren Verständnis der Grundzüge der Buchführung anzuwenden.
Der Lehrstoff ist berufsbezogen zu vermitteln. Der Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen wird
grundsätzlich empfohlen.
Nachschlagbare Daten sollen aus praxisüblichen Hilfsmitteln entnommen werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachunterricht
Gastronomische Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die alkoholfreien, alkaloidhaltigen und alkoholischen Getränke kennen und über
deren Herstellung, Merkmale, Pflege, Korrespondenz, Serviertemperatur und Fehler Bescheid wissen.
Er soll über Speisenfolgen, Speisekarten, Menüerstellungen und Getränkekarten Bescheid wissen,
den Speisen die passenden Getränke zuordnen können und die Gäste fachlich richtig beraten können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Speisenkunde
Regionale, nationale und internationale Speisen. Trends.
Getränkekunde
Alkoholfreie Getränke. Alkaloidhaltige Getränke. Bier. Wein und Schaumwein. Spirituosen.
Menükunde
Speisenfolgen. Speisenkarten. Menüarten. Menüerstellungen. Menükarten. Getränkekarten (Gestaltung.
Gliederung). Korrespondierende Getränke.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Menükunde.
Didaktische Grundsätze
Der Gegenstand ist in engem Zusammenhang mit den Pflichtgegenständen „Textverarbeitung“ und
„Praktische Arbeit“ zu führen.
Es ist mehr Gewicht auf das Erkennen und die Beurteilung der Qualität der Getränke und Speisen
sowie auf die ernährungsphysiologischen Zusammenhänge als auf die Gewinnung zu legen.
Tourismus und Marketing
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll natur- und kulturgeographische Kenntnisse der österreichischen Tourismusgebiete
haben und dem Gast Tourismusangebote empfehlen können.
Er soll die aktuellen Bedürfnisse der verschiedenen Gästezielgruppen beschreiben können, über
Maßnahmen der Verkaufsförderung im österreichischen Tourismus Bescheid wissen und die elektronische
Datenverarbeitung gezielt einsetzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Tourismus Österreichs
Natur- und kulturgeographische Gliederung. Stellung in Europa. Tourismusgebiete. Verkehrswege.
Touristische Grunddaten.
Touristik
Voraussetzung und Bedingungen. Tourismuseinrichtungen und Organisationsformen. Freizeittrends.
Umweltaspekte.
Marketing im Tourismus
Marktforschung. Analyse über Bedürfnisse und Motive von Gästen. Zielentwicklung für Gästegruppen.
Strategien der Verkaufsförderung. Animation. Werbung und Werbemedien. Qualitätssicherung
und Erfolgskontrolle.
Marketing für Teilmärkte
Kur- und Gesundheitstourismus. Städtetourismus. Beruflich orientierte Reisen. Neigungstourismus.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Marketing im Tourismus.
Didaktische Grundsätze
Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die aktuelle Entwicklung Bedacht zu nehmen.
Auf den geographischen Vorkenntnissen der Schüler ist aufzubauen.
Auf die Bedeutung der Ökologie und des Umweltschutzes beim Tourismus ist deutlich hinzuweisen.
Zur Aktualisierung aller Themenbereiche sind Lehrausgänge oder Exkursionen empfehlenswert.
Auf Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen „Gastronomische Fachkunde“ und „Praktische
Arbeit“ ist besonders Bedacht zu nehmen.
Hotel- und Rezeptionstechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Organisation und Abwicklungsprozesse
in Hotel- und Gastgewerbebetrieben kennen.
Er soll mit modernen Organisationsmitteln und Kommunikationsgeräten im Front- und Back-Office
selbstständig umgehen können.
Er soll die Grundsätze aktiver Gästebetreuung und die damit verbundenen Verhaltenstechniken
anwenden sowie Gäste fachgerecht empfangen, beraten und verabschieden können.
Der Schüler soll bei Reklamationsfällen professionelles Rollenverhalten praktizieren können.
Er soll Werbemittel sowie Abrechnungen erstellen können.
Er soll die organisatorische Abwicklung der Hotelkorrespondenz durchführen können.
Er soll die Bedeutung der Kommunikation mit anderen Abteilungen des Hotels und die betriebswirtschaftliche
Bedeutung des Controlling erkennen.
Lehrstoff
Front- und Backoffice
Ausstattung. Einrichtung. Kommunikationsgeräte. Management des Gästekontaktes. Aktiver Verkauf.
Check-in-Check-out-Kontrollsysteme. Arbeiten mit Reisebüros.
Zimmerplan
Organisation und Zeitabläufe von Belegungen. Reservierungen. Stornierungen.
Werbemittel
Erstellen von innerbetrieblichen Informationen und Ankündigungen.
Gästeabrechnung
Hotelrechnung. Rechnungserstellung. Rechnungslegung. Zahlungsarten. Fremdwährungen.
Innerbetriebliche Abrechnung
Abrechnung mit anderen Abteilungen. Minibar. Abrechnungen mit Reisebüros und Gruppen. Zusatzverkäufe.
Provisionsabrechnungen.
Housekeeping
Haus- und Sicherheitstechnik. Dienstplanorganisation. Abteilungskoordination. Controlling. Gästebetreuung.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll mit den neuesten Einrichtungen auf dem Gebiet der Gästebetreuung, der Abrechnung
und der Führung des Front- und Back-Office erfolgen.
Dem Problem des reibungslosen und harmonischen Zusammenwirkens aller Abteilungen des
Hotelbetriebes und aller darin Tätigen ist besondere Beachtung zu schenken.
Auf die sprachliche Ausdrucksweise sowie auf die persönlichen Umgangsformen ist besonderer Wert
zu legen.
Der Gegenstand ist in engem Zusammenhang mit den Pflichtgegenständen „Wirtschaftskunde mit
Schriftverkehr“, „Rechnungswesen“, „Deutsch und Kommunikation“, „Berufsbezogene Fremdsprache“,
„Touristik und Marketing“ „Textverarbeitung“ und „Praktische Arbeit“ zu erteilen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Geschäftsbriefe und sonstige Schriftstücke im Zehn-Finger-Tastsystem normgerecht,
formschön und fehlerfrei anfertigen können.
Er soll mit einschlägigen Geräten und bürotechnischen Hilfsmitteln arbeiten können.
Er soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewußt sein.
Lehrstoff
Zehn-Finger-Tastschreiben
Buchstaben, Ziffern, Zeichen und Funktionstasten. Abschreibübungen.
Schriftstückgestaltung
Genormte und freigestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und
ungegliederten Vorlagen. Anwenden praxisgerechter Korrekturverfahren.
Textverarbeitungsprogramme
Standardfunktionen. Einfache Anwendung bei der Textbearbeitung.
Didaktische Grundsätze
Auf Bedienung der Textverarbeitungsgeräte und der nötigen Betriebsfunktionen soll unter Zuhilfenahme
der Betriebsanleitungen geachtet werden.
Bei allen Übungen soll unter Beachtung der geltenden Normen auf die Verwendbarkeit in der
beruflichen Praxis geachtet werden, weshalb die Texte und Schriftstücke sich auf die berufliche und
schulische Erfahrung der Schüler beziehen sollen.
Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Arbeitsqualitäten sollen der Schreibgeschwindigkeit
übergeordnet werden.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll unter Beachtung der persönlichen Hygiene und der berufsspezifischen Umgangsformen
wirtschaftlich und rationell arbeiten können und die berufseinschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsbestimmungen
anwenden können.
Er soll den Gast fachlich richtig beraten sowie die in der Gastronomie vorkommenden Vorbereitungs-
und Servierarbeiten durchführen und die betrieblichen Leistungen verkaufen können.
Er soll gastronomische Veranstaltungen organisieren und betreuen können.
Er soll mit dem Gast verrechnen sowie innerbetriebliche Verrechnungsarten an EDV-Anlagen durchführen
können.
Er soll Kleingerichte herstellen sowie vorgefertigte Speisen fertig stellen und anrichten können.
Lehrstoff
Einführung in Servieren
Sicherheitsbestimmungen. Unfallverhütung. Hygienevorschriften.
Serviceorganisation
Servierregeln. Servierarten. Serviertechniken.
Berufsverhalten
Kleidung. Umgangsformen und Tischsitten.
Verkaufsangebote
Speisen. Getränke. Präsentation.
Servierarbeiten
Mise en place. Frühstücks-, Etagen-, Restaurant-, Kaffeehaus- und Barservice. Zubereiten von
Barmixgetränken.
Arbeiten vor dem Gast
Marinieren. Filetieren. Transchieren.
Gastronomische Veranstaltungen
Arten. Planen und Organisieren.
Betriebliche Verrechnung
Verrechnen mit dem Gast. Verrechnen innerbetrieblicher Abläufe mit EDV-Unterstützung.
Einführung in Kochen
Kalte Gerichte
Belegte Brote. Aufschnitte. Vorspeisen. Salate. Rohkost. Süßspeisen.
Warme Gerichte
Eiergerichte. Gabelfrühstücksgerichte. Convenienceprodukte. Vorspeisen. Fleischgerichte. Süßspeisen.
Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff soll an einfachen Beispielen der einzelnen Speisegruppen exemplarisch dargestellt
werden.
Der Unterricht soll die erworbenen Kenntnisse im Pflichtgegenstand „Gastronomische Fachkunde“
veranschaulichen.
Die praktische Ausführung hat Vorrang gegenüber fachtheoretischen Erörterungen.
Dem Kennenlernen von Servierabläufen ist der Vorrang gegenüber dem Einüben von Fertigkeiten zu
geben.
Freigegenstand
Informatik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll den Aufbau, die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen
kennen und diese Geräte bedienen können.
Er soll Standardsoftware der Berufspraxis einsetzen können und Informationen auf elektronischem
Weg beschaffen und weitergeben können.
Der Schüler soll über die gesellschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung
Bescheid wissen.
Lehrstoff
Informationsverarbeitungssysteme
Aufbau. Funktion. Einsatzmöglichkeiten. Zusammenwirkung der Komponenten. Betriebssysteme.
Bedienung.
Standardsoftware
Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Grundlegendes über Datenbanken. Grafik und Präsentation.
Datenbankanwendungen. Fachspezifische Software.
Informations- und Kommunikationsnetze
Aufbau von Netzen. Funktionen von Servern in Netzwerken. Informationsbeschaffung über lokale
und globale elektronische Netzwerke. Erstellung und Gestaltung von Webseiten.
Organisation und gesellschaftliche Aspekte
Aufbau- und Ablauforganisation. Datenschutz. Ergonomie. Die Bedeutung der EDV im Beruf und in
der Gesellschaft.
Didaktische Grundsätze
Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis
der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich
ist.
Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.
Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken bedarf auch adäquater kooperativer
Arbeits- und Unterrichtsformen.
Die Blockung von Unterrichtsstunden ist zweckmäßig.“
32. Die Anlage A/7/1 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Glaser, Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger)
lautet
„Anlage A/7/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
GLASER, GLASBLÄSER UND GLASINSTRUMENTENERZEUGER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen, mit dem Werkstoff Glas
vertraut sein sowie über die vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen sowie
über die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken Bescheid wissen.
Er soll die für seinen Beruf notwendigen Kenntnisse der Bauphysik haben.
Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtlichen Vorschriften
sowie über Umweltschutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen
können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen
sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Glas
Arten. Zusammensetzung. Herstellung. Chemische und physikalische Eigenschaften. Be- und Verarbeitung.
Mischungen. Oberflächenbearbeitung und -vergütung. Qualitätsprüfung. Lagerung. Transport.
Entsorgung.
Hilfsstoffe
Arten. Normung. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Qualitätsprüfung. Lagerung. Entsorgung.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung.
Bauphysik
Mechanik. Schall-, Wärme-, Brand- und Feuchtigkeitsschutz. Optik (Licht- und Strahlungsdurchgang).
Arbeitsverfahren und -techniken
Schneiden. Fügen und Trennen. Schleifen. Bohren. Polieren. Mattieren. Formen. Fassen.
Beschichten. Montage. Qualitätssicherung.
Fachliches Rechnen
Maße und SI-Einheiten. Länge-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Materialbedarf.
Geschwindigkeit, Übersetzungsverhältnisse. Festigkeit. Wärme. Schall. Feuchtigkeit. Strahlungsdurchgang.
Fachkalkulation.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Lehrstoffspezifikation
Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger
Arbeitsverfahren und -techniken
Erzeugung von Glasinstrumenten. Freie Glasbearbeitung.
Fachliches Rechnen
Wärmedehnung und -durchgang.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Glas
Chemische und physikalische Eigenschaften.
Bauphysik.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll berufsspezifische Werkzeichnungen normgerecht und sauber ausführen und Pläne
lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte einwandfrei
arbeiten zu können.
Er soll Muster, Dekore und Formen entwerfen, skizzieren und sauber ausführen können.
Lehrstoff
Technisches Zeichnen
Zeichennormen. Ansicht und Schnittdarstellungen. Naturaufnahmen.
Skizzen und Entwürfe
Muster. Dekore. Formen.
Werkzeichnungen und Pläne
Innenausstattung. Bauglasanwendungen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht handhaben,
be- und verarbeiten sowie entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können
sowie die Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Er soll berufsbezogene Werksstücke herstellen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Handhaben. Be- und Verarbeiten. Entsorgen.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Schneiden. Fügen und Trennen. Schleifen. Bohren. Polieren. Sandstrahlen. Formen. Fassen.
Beschichten. Montieren. Qualität sichern.
Werkstücke
Profilverglasungen. Intarsien. Fenster- und Türfüllungen. Bilderverglasung. Glasmöbel. Glastrennwände.
Dekorspiegel.
Lehrstoffspezifikation
Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger
Arbeitsverfahren und -techniken
Erzeugen von Glasinstrumenten. Freies Glasformen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die didaktische Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung
des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer
zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene Techniken zu
erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
33. Die Anlage A/7/2 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Keramiker, Kerammodelleur, Porzellanformer)
lautet
„Anlage A/7/2
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
KERAMIKER, KERAMMODELLEUR, PORZELLANFORMER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen sowie über die vorschriftsmäßige
Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll Kenntnisse über keramische Rohstoffe, Steingut, Steinzeug und Porzellan haben sowie im
Umgang mit Farbstoffen und Glasuren vertraut sein.
Er soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen sowie
über die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken Bescheid wissen.
Er soll die für seinen Beruf notwendigen Kenntnisse der Kunst- und Kulturgeschichte der Keramik
und des Porzellans haben.
Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtlichen Vorschriften
sowie über Umweltschutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen
können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen
sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benutzen können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkstoffkunde
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Normung. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Mischungen. Oberflächenbearbeitung und
-vergütung. Qualitätssicherung. Lagerung. Entsorgung.
Keramische Rohstoffe
Arten. Entstehung. Gewinnung. Eigenschaften. Verarbeitung. Verwendung. Qualitätssicherung.
Lagerung. Entsorgung.
Farbstoffe und Glasuren
Arten. Eigenschaften. Verarbeitung.
Fachkunde
Steingut, Steinzeug und Porzellan
Arten. Chemische und physikalische Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Mischungen.
Oberflächenbearbeitung und -vergütung. Qualitätssicherung. Lagerung. Entsorgung.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Ofenbeschickung. Brand. Ofenausnehmung. Formenbau. Formgebungen. Dekorierungen. Schleif-
und Schnitttechniken. Schablonenherstellung. Polierung. Renovierung. Restaurierung. Konservierung.
Qualitätssicherung.
Kunst- und Kulturgeschichte der Keramik und des Porzellans
Stilepochen. Stilmerkmale. Heraldik.
Angewandte Mathematik
Mathematische Grundlagen
Maße und SI-Einheiten. Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masseberechnungen.
Maßstabberechnungen. Materialbedarf. Segerformel. Schwindungsberechnungen. Modellvergrößerungen
und -verkleinerungen. Energieverbrauch.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten in „Angewandte Mathematik“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Zeichnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes anfertigen können, um danach
selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können.
Er soll insbesondere Muster, Dekore, Schriften, Wappen und Designs entwerfen und Werkzeichnungen
ausführen können.
Er soll Kenntnisse in der Farbenlehre und über Schriften haben und sich des ästhetischen und
kunsthandwerklichen Stellenwertes seiner Entwürfe bewußt sein.
Er soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit und Kreativität weiterentwickeln.
Lehrstoff
Technisches Zeichnen
Zeichennormen. Darstellen von Flächen und geometrischen Formen.
Farbenlehre
Farbenkreis. Charakteristik und Symbolik der Farben. Farbharmonien und -kontraste.
Schrift
Schrifttypen. Schreibtechniken.
Entwürfe und Werkzeichnungen
Muster. Dekore. Schriften. Wappen. Designs. Naturstudien.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können
sowie die Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Er soll keramische Werkstücke herstellen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Ofenbeschicken. Brennen. Ofenausnehmen. Formenbauen. Formen. Dekorieren. Schleifen und
Schneiden. Schablonenherstellen. Qualität analysieren und sichern.
Keramische Werkstücke
Gefäße. Platten und Fliesen. Kacheln. Reliefs. Figuren.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer
zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene Techniken zu
erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens, der
Gesundheit und der Umwelt hinzuweisen.“
34. Die Anlage A/7/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Kerammaler) lautet
„Anlage A/7/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
KERAMMALER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 840 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen sowie über die vorschriftsmäßige
Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit den keramischen Rohstoffen vertraut sein und Kenntnisse im Umgang mit Malfarben und
Glasuren haben.
Er soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen sowie
über die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken Bescheid wissen.
Er soll die für seinen Beruf notwendigen Kenntnisse der Kunst- und Kulturgeschichte der Keramik
haben.
Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtlichen Vorschriften
sowie über Umweltschutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen
können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen
sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benutzen können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkstoffkunde
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Normung. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Mischungen. Oberflächenbearbeitung und
-vergütung. Qualitätssicherung. Lagerung. Entsorgung.
Keramische Rohstoffe
Arten. Entstehung. Gewinnung. Chemische und physikalische Eigenschaften. Verarbeitung. Verwendung.
Qualitätssicherung. Lagerung. Entsorgung.
Malfarben und Glasuren
Arten. Eigenschaften. Aufbereitung.
Fachkunde
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung.
Kunst und Kulturgeschichte der Keramik
Stilepochen. Stilmerkmale. Heraldik.
Arbeitsverfahren und -techniken
Ofenbeschickung. Brand. Ofenausnehmung. Rändern. Staffieren. Fond stuppen. Dekormalerei.
Linieren. Renovierung. Restaurierung. Konservierung. Qualitätssicherung.
Angewandte Mathematik
Mathematische Grundlagen
Maße und SI-Einheiten. Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen.
Maßstabberechnungen. Materialbedarf.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten in „Angewandte Mathematik“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Zeichnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes anfertigen können, um danach
selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können.
Er soll insbesondere Muster, Dekore, Schriften und Designs entwerfen und Werkzeichnungen ausführen
können.
Er soll Kenntnisse in der Farbenlehre und über Schriften haben und sich des ästhetischen und
kunsthandwerklichen Stellenwertes seiner Entwürfe bewußt sein.
Er soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit und Kreativität weiterentwickeln.
Lehrstoff
Lineares Zeichnen
Darstellen von Flächen und geometrischen Formen. Anfertigen von Werkzeichnungen.
Farbenlehre
Farbenkreis. Charakteristik und Symbolik der Farben. Farbharmonien und -kontraste. Psychologische
Wirkung der Farben.
Schrift
Schrifttypen. Schreibtechniken.
Entwürfe und Zeichnungen
Muster. Dekore. Schriften. Designs. Naturstudien.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen sowie Malfarben und Glasuren aufbereiten, mischen und auftragen können.
Er soll die Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können
sowie die Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Malfarben und Glasuren
Farben aufbereiten und mischen. Auftragen.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Ofenbeschicken. Brennen. Ofenausnehmen. Rändern. Staffieren. Fond stuppen. Dekore malen.
Linieren. Polieren. Renovieren. Restaurieren. Konservieren. Qualität analysieren und sichern.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das
Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der
Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer
zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene Techniken zu
erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens, der
Gesundheit und der Umwelt hinzuweisen.“
35. Die Anlage A/7/4 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Emailleur) lautet
„Anlage A/7/4
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
EMAILLEUR
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen, mit dem Werkstoff Email
vertraut sein sowie über die vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen sowie
über die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken Bescheid wissen.
Er soll die für seinen Beruf notwendigen Kenntnisse der Farbenlehre und der Kunst- und
Kulturgeschichte des Emails haben.
Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtlichen Vorschriften
sowie über Umweltschutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen
können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen
sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benutzen können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkstoffkunde
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Normung. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Mischungen. Oberflächenbearbeitung und
-vergütung. Qualitätssicherung. Lagerung. Entsorgung.
Arten. Zusammensetzung. Herstellung. Chemische und physikalische Eigenschaften. Be- und
Verarbeitung. Mischungen. Oberflächenbearbeitung und -vergütung. Qualitätssicherung. Lagerung.
Entsorgung.
Fachkunde
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung.
Farbenlehre
Lichtbrechung, -reflexion und -absorption. Farbordnungen. Farbharmonie. Emailfarbentechnologie.
Kunst- und Kulturgeschichte des Emails
Stilepochen. Stilmerkmale (Schrift und Heraldik).
Arbeitsverfahren und -techniken
Metallvorbereitungsarbeiten. Emailvorbereitungsarbeiten. Frittenvorbereitung. Emailaufbringung.
Endausarbeitung. Gravieren von figuralen und ornamentalen Mustern. Fügen und Trennen. Emailtechnik.
Formungen. Fassungen. Sandstrahlung. Polierung. Behebung von Emailfehlern. Qualitätssicherung.
Angewandte Mathematik
Mathematische Grundlagen
Maße und SI-Einheiten. Länge-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Materialbedarf.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten in „Angewandte Mathematik“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Zeichnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes anfertigen können, um danach
selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können.
Er soll insbesondere Muster, Dekore, Schriften und Designs entwerfen sowie Werkzeichnungen
ausführen können.
Er soll Kenntnisse in der Farbenlehre und über Schriften haben und sich des ästhetischen und
kunsthandwerklichen Stellenwertes seiner Entwürfe bewußt sein.
Er soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit und Kreativität weiterentwickeln.
Lehrstoff
Lineares Zeichnen
Zeichennormen. Naturaufnahmen. Darstellen von Flächen und geometrischen Formen.
Farbenlehre
Farbenkreis. Charakteristik und Symbolik der Farben. Farbharmonien und -kontraste.
Schrift
Schrifttypen. Beschriftungstechniken.
Entwürfe und Werkzeichnungen
Muster. Dekore. Schriften. Designs.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können
sowie die Metall- und Emailvorbereitung, die Emailtechniken, die Emailaufbringung, einschließlich der
Frittenaufbereitung, sowie die Endausarbeitung beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Metallvorbereitung
Zuschneiden. Richten. Glühen. Bürsten. Entfetten. Säurebehandeln.
Emailtechniken
Einarbeiten von Mustern und Formen. Sandstrahlen. Herstellen von Schablonen. Zusammensetzen
von Emailfarben.
Emailbeschichtung
Zerkleinern. Mahlen. Schlämmen. Zusetzen von Bindemittel. Fritten aufbereiten.
Emailaufbringung
Sieben. Betragen. Kontern. Einbrennen.
Endausarbeitung
Aufbrennen. Feilen. Schleifen. Polieren. Dekorieren.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die didaktische Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer
zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene Techniken zu
erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens, der
Gesundheit und der Umwelt hinzuweisen.“
36. Die Anlage A/7/5 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Porzellanmaler) lautet
„Anlage A/7/5
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
PORZELLANMALER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen, mit dem Werkstoff
Porzellan vertraut sein sowie über die vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen sowie
über die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken Bescheid wissen.
Er soll die für seinen Beruf notwendigen Kenntnisse der Farbenlehre und der Kunst- und
Kulturgeschichte des Porzellans haben.
Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtlichen Vorschriften
sowie über Umweltschutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen
können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen
sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benutzen können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkstoffkunde
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Normung. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Mischungen. Oberflächenbearbeitung und
-vergütung. Qualitätssicherung. Lagerung. Entsorgung.
Porzellan
Arten. Zusammensetzung. Herstellung. Chemische und physikalische Eigenschaften. Be- und Verarbeitung.
Mischungen. Oberflächenbearbeitung und -vergütung. Qualitätssicherung. Lagerung. Entsorgung.
Fachkunde
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung.
Farbenlehre
Lichtbrechung, -reflexion und -absorption. Farbharmonie. Farbordnungssysteme. Farbkontraste.
Farbmetrik.
Kunst- und Kulturgeschichte des Porzellans
Stilepochen. Stilmerkmale. Schriften. Heraldik.
Arbeitsverfahren und -techniken
Farbaufbereitung und Farbmischung. Zentrieren. Rändern. Linieren. Bändern. Staffieren. Fondstuppen.
Spritztechniken. Dekormalerei. Ensemblemalerei. Fassungen. Aufbereitung von Edelmetallpräparaten.
Polierung. Stoffieren von figuralen und ornamentalen Mustern. Sandstrahlen. Ätzen.
Schablonenherstellung. Drucktechniken. Renovieren. Restaurieren. Konservieren. Einbrennen, Setzen,
Ausnehmen. Qualitätssicherung.
Angewandte Mathematik
Mathematische Grundlagen
Maße und SI-Einheiten. Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Materialbedarf.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten in „Angewandte Mathematik“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Zeichnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes anfertigen können, um danach
selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können.
Er soll insbesondere Muster, Dekore, Schriften, Designs und Aquarelle entwerfen und Zeichnungen
ausführen können.
Er soll Kenntnisse in der Farbenlehre und über Schriften haben und sich des ästhetischen und
kunsthandwerklichen Stellenwertes seiner Entwürfe bewußt sein.
Er soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit und Kreativität weiterentwickeln.
Lehrstoff
Lineares Zeichnen
Zeichennormen. Naturstudien. Darstellen von Flächen und geometrischen Formen. Perspektivische
Darstellungen.
Farbenlehre
Farbordnungssysteme. Charakteristik und Symbolik der Farben. Farbharmonien und -kontraste.
Psychologische Wirkung der Farben.
Schrift
Schrifttypen. Beschriftungstechniken.
Entwürfe und Zeichnungen
Muster. Dekore. Schriften. Designs. Aquarelle. Federzeichnungen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht handhaben,
be- und verarbeiten sowie entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können
sowie die Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Handhaben. Be- und Verarbeiten. Entsorgen.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Ofen beschicken, setzen und ausnehmen. Farben aufbereiten und mischen. Zentrieren. Rändern.
Linieren. Bändern. Staffieren. Fond stuppen. Spritzen. Dekorieren. Ensembles malen. Fassen. Aufbereiten
von Edelmetallpräparaten. Polieren. Stoffieren von figuralen und ornamentalen Mustern. Sandstrahlen.
Ätzen. Schablonen herstellen. Drucken. Einbrennen. Qualität analysieren und sichern.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die didaktische Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer
zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene Techniken zu
erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens, der
Gesundheit und der Umwelt hinzuweisen.“
37. Die Anlage A/7/6 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Hohlglasveredler-Glasmalerei, -Gravur,
-Kugeln) lautet
„Anlage A/7/6
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
A. HOHLGLASVEREDLER-GLASMALEREI
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
B. HOHLGLASVEREDLER-GRAVUR
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
C. HOHLGLASVEREDLER-KUGELN
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND GEMEINSAME
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mit dem Werkstoff Glas vertraut sein, die im Beruf verwendeten Hilfsstoffe kennen
sowie über die vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen sowie
über die berufsrelevanten Arbeitsverfahren und -techniken Bescheid wissen.
Er soll die für seinen Beruf notwendigen Kenntnisse der Farbenlehre und Stilkunde haben.
Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtlichen Vorschriften
sowie über Umweltschutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Der Schüler soll rechnerische Probleme aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen
können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen
sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benutzen können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Glas
Arten. Zusammensetzung. Herstellung. Chemische und physikalische Eigenschaften. Be- und Verarbeitung.
Oberflächenbearbeitung und -vergütung. Qualitätsprüfung. Lagerung. Transport. Entsorgung.
Hilfsstoffe
Arten. Normung. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Mischungen. Qualitätsprüfung. Lagerung.
Entsorgung.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung.
Farbenlehre
Farbordnungssysteme. Farbharmonie. Lichtbrechung, -reflexion und -absorbtion.
Stilkunde
Stilepochen. Stilmerkmale. Schriftarten. Heraldik.
Arbeitsverfahren und -techniken
Gravieren, Schleifen und Malen von figuralen und ornamentalen Mustern. Fügen und Trennen.
Formen. Fassen. Ätzen. Sandstrahlen. Beschichten. Schablonenherstellung. Glasveredelung. Qualitätssicherung.
Fachliches Rechnen
Maße und SI-Einheiten. Länge-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Materialbedarf.
Geschwindigkeit, Übersetzungsverhätnisse. Festigkeit. Wärme. Schall. Feuchtigkeit.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit und Kreativität unter Einbeziehung seiner
Kenntnisse in der Farbenlehre weiterentwickeln und sich des ästhetischen und kunsthandwerklichen
Stellenwertes seiner Entwürfe bewußt sein.
Er soll berufsspezifische Werkzeichnungen normgerecht und sauber ausführen sowie lesen können,
um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu
können.
Er soll Muster, Dekore, Schriften und Formen entwerfen, skizzieren und sauber ausführen können.
Lehrstoff
Farbenlehre
Farbenkreis. Charakteristik und Symbolik der Farben. Farbharmonien und -kontraste.
Skizzen und Entwürfe
Schriften. Dekore. Muster. Vorlagen. Formen.
Werkzeichnungen
Zeichennormen. Naturstudien. Ansicht und Schnittdarstellungen. Abwicklungen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll das in diesem Lehrberuf verwendete Glas und die Hilfsstoffe fachgerecht
handhaben, be- und verarbeiten sowie entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können
sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Er soll berufsbezogene Werkstücke herstellen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Glas und Hilfsstoffe
Arten. Handhaben. Be- und Verarbeiten. Entsorgen.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Anzeichnen. Gravieren, Schleifen und Malen mit und ohne Vorlagen. Polieren. Kleben und Trennen.
Ätzen. Sandstrahlen. Beschichten. Formen. Herstellen von Schablonen.
Werkstücke
Hohl- und Flachglasprodukte.
Fachbereichsunterricht
Fachbereich Glasmalerei
Fachpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die speziellen Arbeitsverfahren und -techniken der Glasmalerei beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Arbeitsverfahren und -techniken
Anwenden der Mal-, Pinsel-, Pinseldruck- und Federtechniken. Auslegen mit Email- und Transparentfarben.
Lüstern, Beizen und Verarbeiten von Edelmetallpräparaten. Schwemmen. Fassen. Einbrennen.
Heißverformen.
Fachbereich Gravur
Fachpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die speziellen Arbeitsverfahren und -techniken der Glasgravur beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Arbeitsverfahren und -techniken
Hochschneiden. Tiefschneiden. Rutschen. Schneiden. Fassen. Gravieren von figurellen und
ornamentalen Mustern.
Fachbereich Kugeln
Fachpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die speziellen Arbeitsverfahren und -techniken des Kugeln beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Arbeitsverfahren und -techniken
Vorreißen. Heißverformen. Schneiden. Abschleifen und Säumen. Tief-, Flächen- und Mattschleifen.
Bearbeiten der Ränder und Kanten.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die didaktische Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung
des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll zur Genauigkeit und zum Verständnis der Vorgänge in der Praxis beitragen
sowie zur Gestaltungsfreudigkeit und zum kreativen Gestaltens anregen.
Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener
Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
38. Die Anlage A/8/1 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Drucker, Flachdrucker) lautet
„Anlage A/8/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
DRUCKER, FLACHDRUCKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenanzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die
Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen
zu bilden.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in den grafischen Berufen gebräuchlichen Maßsysteme beherrschen und über die
Entwicklung des grafischen Gewerbes Bescheid wissen.
Er soll Kenntnisse über fotooptische und fotochemische Prozesse haben und die verwendeten Werk-
und Hilfsstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sowie Arbeitsverfahren und -techniken zur
Herstellung von Druckerzeugnissen kennen.
Er soll über die berufsspezifischen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.
Er soll grundlegende Kenntnisse der elektronischen Datenverarbeitung haben und die im Beruf
anfallenden Rechenprobleme lösen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Kulturgeschichte
Schriftträger und Schreibgeräte. Schriftformen, Druckverfahren, Illustrationen. Formen der Druckerzeugnisse.
Einfluß der kunstgeschichtlichen Epochen.
Maßsysteme
Berufsbezogene Einheiten. Das typografische System.
Herstellung von Druckerzeugnissen
Druck- und Reproduktionsverfahren. Arbeitsvorbereitung und technischer Arbeitsablauf für Text und
Illustration. Buchbinderei.
Werk- und Hilfsstoffe
Materialien der Druckvorbereitung. Druckformen und Druckplatten. Gummidrucktücher. Bedruckstoffe.
Druckhilfsmittel und Hilfsstoffe.
Druckfarben
Herstellung. Eigenschaften. Normung. Aufbereitungen und Mischungen. Farbzusätze.
Papier
Herstellung. Formate. Grammaturen. Eigenschaften und Verwendbarkeit.
Fotooptik
Grundbegriffe der Optik und Physik. Aufbau und Wirkungsweise der reprotechnischen Geräte.
Fotochemie
Grundbegriffe der Chemie. Verarbeitung fotografischer Materialien. Probleme des Umweltschutzes.
Messtechnik
Densitometrie. Farb-Messverfahren. Druckkennlinien.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Druckverfahren und -systeme. Flachdruckmaschinen (Arten, Maschinenteile, Mechanik, Funktionsabläufe,
Pflege und Instandhaltung).
Elektronische Datenverarbeitung
Bauteile. Schaltungen. Fachbegriffe. Elektronische Mess- und Steuertechnik.
Reproduktions- und Drucktechnik
Reproduktionsfotografie. Filmmontage. Kopie und Kopiersysteme.
Druckplatten für den Flachdruck
Ausschießen. Format- und Standmachen. Montage von Platten. Einteilungsbogen. Wechselwirkung
von Feuchtung, Farbe, Bedruckstoff und Trocknung. Einrichten und Fortdruck.
Arbeitsvorbereitung für elektronische Verfahren
Ein- und Mehrfarbendruck. Druckschwierigkeiten. Standardisierungsmöglichkeiten und Qualitätskontrollen.
Sonderarbeiten.
Fachliches Rechnen
Papierberechnungen (Format, Nutzen, Gewicht, Bedarf).
Farbverbrauchsberechnungen.
Berechnung der Preßung.
Lehrstoffspezifikation
Drucker
Hochdruckmaschinen. Hochdruckformen. Formenschließen. Zurichtungen. Aufzugsarten.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Reproduktionstechnik. Arbeitsvorbereitung für elektronische Verfahren. Qualitätskontrolle. Druckkennlinien.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten von Form, Schrift und Farbe kennen und die Form-
und Farbqualität von Druckerzeugnissen beurteilen können.
Der Schüler soll technisch-schematische Darstellungen von Druckmaschinen erstellen können und
sich der Werbewirksamkeit und des kunstgewerblichen Stellenwertes der Druckerzeugnisse bewußt sein.
Lehrstoff
Lineares Zeichnen
Strichbildung. Flächen- und Raumverteilung.
Schrift
Schriftarten. Schriftformen.
Farbe
Charakteristik und Symbolik der Farben. Grauklare Reihe. Bunte und unbunte Farben. Farbenkreise.
Reine und gebrochene Farben, warme und kalte Farben. Farbkontraste. Licht- und Körperfarben. Additive
und substraktive Farbmischungen, Farbtreffübungen.
Maschinentechnische Zeichnungen
Technisch-schematische Teil- und Ganzdarstellungen und Funktionsabläufe von Maschinen. Einteilungsbogen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sowie Druckmaschinen des Lehrberufes
nach dem Stande der Technik sicher handhaben, pflegen und warten können und über Unfallverhütung
und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Er soll die Werk- und Hilfsstoffe handhaben und verarbeiten können sowie über die Entsorgung der
verwendeten Problemstoffe Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen und die Aufgaben der
Berufspraxis mit Verantwortungsbewußtsein und Geschmack lösen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Pflege. Instandhaltung.
Druckmaschinen
Arten. Einstellen. Einrichten. Bedienen. Pflegen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Handhaben und Verarbeiten der Materialien und Hilfsstoffe. Entsorgen der Problemstoffe.
Arbeitsverfahren und -techniken
Ausdeckarbeiten auf Film und Platte.
Ausschießen, Format- und Standmachen, Justieren.
Aufzug und Zurichtung an Hochdruckmaschinen.
Erstellung eines Einteilungsbogens.
Ein- und Mehrfarbenmontage.
Bearbeiten und Montieren von Druckplatten.
Mischen und Aufbereiten der Druckfarben.
Sachgerechtes Behandeln von Bedruckstoffen und Gummitüchern.
Einstellen und Einrichten von Ein- und Mehrfarben-Flachdruckmaschinen.
Qualitätskontrolle unter Verwendung neuzeitlicher Prüfgeräte.
Erkennen und Beheben von Druckschwierigkeiten.
Sonderarbeiten.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der
Berufspraxis.
Vor dem Beginn der Arbeiten in einem Themenbereich müssen die Schüler mit Eigenschaften und
Anwendung der Werk- und Hilfsstoffe, der Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe, vor allem aber
mit der Unfallverhütung vertraut sein.
Hinweise auf die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis, Anwendung in der Werkstätte
und praktischem Erfolg erhöhen die Motivation der Schüler. Hinweise auf fachspezifische Eigenheiten
verwandter grafischer Berufe fördern die geistige und die berufliche Mobilität.
Die Themen „Druckplatten“, „Bogenmontagen“, „Reproduktionsfotografie“ und „Densitometer“ sind
dem Stellenwert für Drucker entsprechend nur grundlegend zu vermitteln.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem
durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades erreicht.
Beurteilungsgrundlagen sind Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeit sowie wirtschaftliche
Arbeitsweise.“
39. Die Anlage A/8/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Tiefdruckformenhersteller) lautet
„Anlage A/8/2
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
TIEFDRUCKFORMENHERSTELLER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenanzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die Rechtschreibung Bescheid wissen und Texte auf ihre sprachliche
Richtigkeit überprüfen können. Er soll den Duden und andere Nachschlagwerke adäquat verwenden
können und die Korrekturangaben verstehen.
Er soll durch aktive Erprobung von mündlichen und schriftlichen Kommunikationsformen Erfahrungen
sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern sowie seine Rechtschreibkenntnisse
festigen und erweitern.
Der Schüler soll dadurch seine Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz
erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.
Lehrstoff
Rechtschreibung
Rechtschreibregeln. Spezialfälle des Rechtschreibens. Fremdwortschreibung. Fachwortschreibung.
Korrektur
Vorschriften. Korrekturlesen. Gebrauch des Dudens und anderer Nachschlagwerke. Fahnenkorrekturen
nach Duden.
Kommunikation
Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen
(Ursachen, Behebung).
Schriftliche Kommunikation
Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Erstellen von Notizen und Exzerpten.
Abfassen von Schriftstücken. Gesprächsdokumentation. Moderner Briefstil.
Mündliche Kommunikation
Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Reden und Gespräche. Kommunikationsnormen
beim Telefonieren.
Gespräche mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern
Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken. Phasen von Beratungsgesprächen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte,
Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt
orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige
Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden.
Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.
Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren
den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen
ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden
kann.
Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler
fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu
angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.
Für die schriftliche Kommunikation bieten sich zur Erweiterung der Allgemeinbildung Unterlagen
und Bücher aus guter Literatur an.
Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen
Richtigkeit Wert zu legen.
Der Lehrstoff „Rechtschreibung“ soll sich an konkreten Schreibanlässen orientieren.
Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in „Politische
Bildung“ hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“
betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.
Das Thema „Gespräch mit Geschäftspartnern“ hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die
Zusammenarbeit mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in den grafischen Berufen gebräuchlichen Maßsysteme beherrschen und über die
Entwicklung des grafischen Gewerbes Bescheid wissen.
Er soll Kenntnisse über chemische und physikalische Prozesse haben und die verwendeten Werk-
und Hilfsstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sowie Arbeitsverfahren und -techniken zur
Herstellung von Druckerzeugnissen kennen.
Er soll über die berufsspezifischen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.
Er soll die im Beruf anfallenden Rechenprobleme lösen können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Kulturgeschichte
Schriftträger und Schreibgeräte. Schriftformen, Druckverfahren, Illustrationen. Formen der
Druckerzeugnisse. Einfluß der kunstgeschichtlichen Epochen.
Maßsysteme
Berufsbezogene Einheiten. Das typografische System.
Herstellung von Druckerzeugnissen
Druck- und Reproduktionsverfahren. Arbeitsvorbereitung und technischer Arbeitsablauf für Text und
Illustration. Buchbinderei.
Arbeitsverfahren und -techniken
Einsatz und Wirkungsweise der Geräte, Maschinen und Materialien der Reproduktionsfotografie und
der Tiefdruckformenherstellung. Fotochemie. Eigenschaften der Druckfarben. Farbfilterungsverfahren
und Maskiertechnik. Aufkupferung von Tiefdruckzylindern. Halbtonretusche (negativ und positiv) von
einfarbigen und mehrfarbigen Arbeiten aller Schwierigkeitsgrade. Das Densitometer. Korrekturen durch
Abschwächer auf Negativen und Positiven. Montage und Kopie der Bild- und Testfilme. Das Verfahren
des Übertragens der Kopien auf den Zylinder. Entwicklung der Kopien. Zylinderätzen, Ätzbäder und
gebräuchliche Lösungen. Korrekturen am Zylinder (plus und minus). Grundkenntnisse von elektronisch
gesteuerten Farbauszuggeräten.
Information über fachverwandte Lehrberufe.
Fachliches Rechnen
Farbverbrauch. Papiergewicht. Nutzen.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten von Form, Farbe und Schrift kennen und die Form-
und Farbqualität von Druckerzeugnissen beurteilen können.
Der Schüler soll grafische Entwürfe erstellen können und sich der Werbewirksamkeit und des
kunstgewerblichen Stellenwertes der Druckerzeugnisse bewußt sein.
Lehrstoff
Schrift
Schriftarten und Schreibtechniken. Einfluß der kunstgeschichtlichen Epochen. Schriftgestalten nach
der Klassifikation. Schriftkomposition. Buchstabenverbindungen (flächig und räumlich dargestellt).
Lineares Zeichnen
Strichbildung. Flächenverteilung. Ausdeckübungen. Auflösen von Halbtonvorlagen in Linien,
Punkten und Farbflächen mit Maßstabveränderung.
Farbe
Charakteristik und Symbolik der Farben. Farbenlehre. Grauklare Reihe. Farbkreise. Licht- und
Körperfarben. Bunde und unbunte Farbreihen. Warme und kalte Farben. Schwarz- und Weißfarben für
Farbauszugsverfahren. Mischen von Deck- und Lasurfarben. Strich- und Farbkontraste. Farbtreffübungen.
Entwurf
Einfache grafische Entwürfe mit Pinsel und Farbe.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sowie Druckmaschinen des Lehrberufes
nach dem Stande der Technik sicher handhaben, pflegen und warten können und über Unfallverhütung
und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Er soll die Werk- und Hilfsstoffe handhaben und verarbeiten können sowie über die Entsorgung der
verwendeten Problemstoffe Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen und die Aufgaben der
Berufspraxis mit Verantwortungsbewußtsein und Geschmack lösen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Arbeitsverfahren und -techniken
Handhabung, Pflege und Instandhaltung der verwendeten Geräte, Maschinen und Materialien. Halbtonretusche
(negativ und positiv) von ein- und mehrfarbigen Arbeiten. Arbeiten mit dem Densitometer.
Korrekturarbeiten mit Abschwächer auf Negativen und Positiven. Montieren und Kopieren der Bild- und
Textfilme. Übertragen der Kopien auf den Zylinder. Entwickeln der Kopien, Zylinderätzen. Ansetzen und
Anwenden der verschiedenen Ätzbäder und Lösungen. Durchführen der Korrekturen am Zylinder (plus
und minus). Grundkenntnisse in der Bedienung von elektronisch gesteuerten Farbauszugsgeräten.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der Berufspraxis.
Vor dem Beginn der Arbeiten in einem Themenbereich müssen die Schüler mit Eigenschaften und
Anwendung der Werk- und Hilfsstoffe, der Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe, vor allem aber
mit der Unfallverhütung vertraut sein.
Hinweise auf die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis, Anwendung in der Werkstätte
und praktischem Erfolg erhöhen die Motivation der Schüler. Hinweise auf fachspezifische Eigenheiten
verwandter grafischer Berufe fördern die geistige und die berufliche Mobilität.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem
durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades erreicht.
Beurteilungsgrundlagen sind Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeit sowie wirtschaftliche
Arbeitsweise.“
40. Die Anlage A/8/3 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Siebdrucker, Kupferdrucker) lautet
„Anlage A/8/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
SIEBDRUCKER, KUPFERDRUCKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenanzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die Rechtschreibung Bescheid wissen und Texte auf ihre sprachliche Richtigkeit
überprüfen können. Er soll den Duden und andere Nachschlagwerke adäquat verwenden können und
die Korrekturangaben verstehen.
Er soll durch aktive Erprobung von mündlichen und schriftlichen Kommunikationsformen Erfahrungen
sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern sowie seine Rechtschreibkenntnisse
festigen und erweitern.
Der Schüler soll dadurch seine Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz
erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.
Lehrstoff
Rechtschreibung
Rechtschreibregeln. Spezialfälle des Rechtschreibens. Fremdwortschreibung. Fachwortschreibung.
Korrektur
Vorschriften. Korrekturlesen. Gebrauch des Dudens und anderer Nachschlagwerke. Fahnenkorrekturen
nach Duden.
Kommunikation
Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen
(Ursachen, Behebung).
Schriftliche Kommunikation
Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Erstellen von Notizen und Exzerpten.
Abfassen von Schriftstücken. Gesprächsdokumentation. Moderner Briefstil.
Mündliche Kommunikation
Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Reden und Gespräche. Kommunikationsnormen
beim Telefonieren.
Gespräche mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern
Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken. Phasen von Beratungsgesprächen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele
und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt
orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige
Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden.
Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.
Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren
den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen
ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden
kann.
Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler
fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu
angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.
Für die schriftliche Kommunikation bieten sich zur Erweiterung der Allgemeinbildung Unterlagen
und Bücher aus guter Literatur an.
Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen
Richtigkeit Wert zu legen.
Der Lehrstoff „Rechtschreibung“ soll sich an konkreten Schreibanlässen orientieren.
Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in „Politische
Bildung“ hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“
betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.
Das Thema „Gespräch mit Geschäftspartnern“ hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit
mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in den grafischen Berufen gebräuchlichen Maßsysteme beherrschen und über die
Entwicklung des grafischen Gewerbes Bescheid wissen.
Er soll Kenntnisse über chemische und physikalische Prozesse haben und die verwendeten Werk-
und Hilfsstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sowie Arbeitsverfahren und -techniken zur
Herstellung von Druckerzeugnissen kennen.
Er soll über die berufsspezifischen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.
Er soll grundlegende Kenntnisse der elektronischen Datenverarbeitung haben und die im Beruf
anfallenden Rechenprobleme lösen können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Kulturgeschichte
Schriftträger und Schreibgeräte. Schriftformen, Druckverfahren, Illustrationen. Formen der Druckerzeugnisse.
Einfluß der kunstgeschichtlichen Epochen.
Maßsysteme
Berufsbezogene Einheiten. Das typografische System.
Herstellung von Druckerzeugnissen
Druck- und Reproduktionsverfahren. Arbeitsvorbereitung und technischer Arbeitsablauf für Text und
Illustration. Buchbinderei.
Werk- und Hilfsstoffe
Bedruckstoffe. Druckfarben.
Chemie und Physik
Bedeutsame Begriffe und Gesetze.
Maschinen, Apparate und Geräte
Mechanik. Maschinenteile. Pflege. Arten. Handhabung.
Elektronik
Bauteile. Schaltungen. Elektronische Bildsysteme. Elektronischer Farbauszug. Elektronische Datenverarbeitung.
Elektronische Mess- und Steuertechnik.
Fachliches Rechnen
Farbverbrauch. Papiergewicht. Nutzen.
Lehrstoffspezifikationen
Siebdrucker
Reproduktions- und Drucktechnik
Druckverfahren des Siebdrucks. Reproduktionsfotografie. Ausschießen. Formatmachen. Einteilungsbogen.
Gewebearten und deren Verwendung. Rahmen und Bespannung. Montage. Kopie. Kopierverfahren.
Schablonen und deren Herstellung. Einrichten und Fortdruck. Ein- und Mehrfarbendruck.
Trocknung. Druckschwierigkeiten. Standardisierungsmöglichkeiten und Qualitätskontrollen. Sonderarbeiten.
Information über fachverwandte Lehrberufe.
Kupferdrucker
Reproduktions- und Drucktechnik
Kupferstich. Heliogravur. Radierung. Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge. Maschinen und
Materialien. Gebräuchliche Materialien (Kupfer, Zink, Stahl). Chemikalien. Die Druckarten. Vorbehandeln
von Druckplatten. Individuelles Einfärben bzw. Behandeln (Wischen) der Druckplatten.
Andrucken ein- und mehrfarbiger Arbeiten auf verschiedenen Papiersorten. Einrichten der Druckplatte,
Einpassen, Drucken. Druckschwierigkeiten. Beurteilung der Drucke. Mischen und Zubereiten der
Druckfarben. Information über fachverwandte Lehrberufe.
Das Papier
Herstellung. Papiersorten. Eigenschaften und Verwendung. Bedruckmaterialien. Feuchten und Vorbehandeln
der Papiersorten.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten von Form, Schrift und Farbe kennen und die Form-
und Farbqualität von Druckerzeugnissen beurteilen können.
Der Schüler soll grafische Entwürfe erstellen können und sich der Werbewirksamkeit und des
kunstgewerblichen Stellenwertes der Druckerzeugnisse bewußt sein.
Lehrstoff
Lineares Zeichnen
Strichbildung. Flächen- und Raumverteilung.
Schrift
Schriftarten. Schriftformen.
Farbe
Charakteristik und Symbolik der Farben. Grauklare Reihe. Bunte und unbunte Farben. Farbenkreise.
Reine und gebrochene Farben, warme und kalte Farben. Additive und substraktive Farbmischungen,
Farbtreffübungen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sowie Druckmaschinen des
Lehrberufes nach dem Stande der Technik sicher handhaben, pflegen und warten können und über
Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Er soll die Werk- und Hilfsstoffe handhaben und verarbeiten können sowie über die Entsorgung der
verwendeten Chemikalien Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen und die Aufgaben der
Berufspraxis mit Verantwortungsbewußtsein und Geschmack lösen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Lehrstoffspezifikationen
Siebdrucker
Handhabung, Pflege und Instandhaltung der Geräte, Maschinen und Materialien. Arbeiten an der
Reprokamera. Herstellung von Kontaktfilmen und einfache Retuschearbeiten. Einteilungsbogen. Ein- und
Mehrfarbenmontage. Bespannen von Siebdruckrahmen. Schablonenherstellung. Mischen und Aufbereiten
der Druckfarben. Sachgerechte Behandlung von Bedruckstoffen. Einstellen und Einrichten von Siebdruckgeräten
und Siebdruckmaschinen. Ein- und Mehrfarbendruck. Qualitätskontrolle. Erkennen und
Beheben von Druckschwierigkeiten. Sonderarbeiten. Einführung in fachverwandte Arbeitsverfahren.
Kupferdrucker
Vorbehandeln von Druckplatten. Mischen und Zubereiten der Druckfarben. Feuchten und Vorbehandeln
der Papiersorten. Individuelles Einfärben bzw. Behandeln (Wischen) der Druckplatten. Andrucken
ein- und mehrfarbiger Arbeiten auf verschiedenen Papiersorten.
Einrichten der Druckplatten. Drucken. Handhabung, Pflege und Instandhaltung der verwendeten
Werkzeuge, Maschinen und Materialien.
Qualitätskontrolle unter Verwendung neuzeitlicher Prüfgeräte. Erkennen und Beheben von Druckschwierigkeiten.
Sonderarbeiten.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der Berufspraxis.
Vor dem Beginn der Arbeiten in einem Themenbereich müssen die Schüler mit Eigenschaften und
Anwendung der Werk- und Hilfsstoffe, der Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe, vor allem aber
mit der Unfallverhütung vertraut sein.
Hinweise auf die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis, Anwendung in der Werkstätte
und praktischem Erfolg erhöhen die Motivation der Schüler. Hinweise auf fachspezifische Eigenheiten
verwandter grafischer Berufe fördern die geistige und die berufliche Mobilität.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem
durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades erreicht.
Beurteilungsgrundlagen sind Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeit sowie wirtschaftliche
Arbeitsweise.“
41. Die Anlage A/8/4 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Typografiker) lautet
„Anlage A/8/4
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
TYPOGRAFIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenanzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Rechtschreibung sowie die Satzzeichenlehre beherrschen und Texte auf ihre
sprachliche Richtigkeit überprüfen können. Er soll den Duden und andere Nachschlagwerke adäquat
verwenden können.
Er soll durch aktive Erprobung von mündlichen und schriftlichen Kommunikationsformen Erfahrungen
sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern sowie seine
Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern.
Der Schüler soll dadurch seine Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz
erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.
Lehrstoff
Rechtschreibung
Rechtschreibregeln. Silbentrennung. S-Schreibung. Groß- und Kleinschreibung. Getrennt- und Zusammenschreibung.
Spezialfälle des Rechtschreibens. Fremdwortschreibung. Fachwortschreibung.
Korrektur
Vorschriften. Korrekturlesen. Gebrauch des Dudens und anderer Nachschlagwerke. Fahnenkorrekturen
nach Duden.
Satzlehre
Hauptsatz. Nebensatz. Satzzeichenlehre.
Sprache
Entwicklung. Formen. Häufige Fehler und Zweifelsfälle der Sprache.
Kommunikation
Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen
(Ursachen, Behebung).
Schriftliche Kommunikation
Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Erstellen von Notizen und Exzerpten.
Abfassen von Schriftstücken. Gesprächsdokumentation. Moderner Briefstil.
Mündliche Kommunikation
Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Reden und Gespräche. Kommunikationsnormen
beim Telefonieren.
Gespräche mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern
Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken. Phasen von Beratungsgesprächen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele
und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt
orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige
Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden.
Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.
Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren
den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen
ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden
kann.
Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler
fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu
angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.
Für die schriftliche Kommunikation bieten sich zur Erweiterung der Allgemeinbildung Unterlagen
und Bücher aus guter Literatur an.
Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen
Richtigkeit Wert zu legen.
Der Lehrstoff „Rechtschreibung“ soll sich an konkreten Schreibanlässen orientieren.
Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in „Politische
Bildung“ hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“
betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.
Das Thema „Gespräch mit Geschäftspartnern“ hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die
Zusammenarbeit mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die Entwicklung des grafischen Gewerbes, insbesondere der Schrift, Bescheid
wissen und die in den grafischen Berufen gebräuchlichen Maßsysteme beherrschen.
Er soll Kenntnisse über fotooptische und fotochemische Prozesse haben, die verwendeten Werk- und
Hilfsstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen sowie die Arbeitsverfahren und -techniken
zur Herstellung von Druckplatten beherrschen.
Er soll grundlegende Kenntnisse der elektronischen Datenverarbeitung haben und die im Beruf
anfallenden Rechenprobleme lösen können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Kulturgeschichte
Schriftträger und Schreibgeräte. Schriftformen. Druckverfahren. Illustrationen. Formen der Druckerzeugnisse.
Einfluß der kunstgeschichtlichen Epochen.
Schrift
Klassifikation. Schnitte. Charaktere.
Maßsysteme
Berufsbezogene Einheiten. Das typografische System.
Werk- und Hilfsstoffe
Fotografische Materialien. Druckplatten für alle Verfahren. Bedruckstoffe. Papierformate. Druckfarben.
Herstellung digitalisierter Schriften.
Fotooptik
Grundbegriffe der Physik. Aufbau und Wirkungsweise der reprotechnischen Geräte.
Fotochemie
Grundbegriffe der Chemie. Verarbeitung fotografischer Materialien. Probleme des Umweltschutzes.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Fotosetzgerät. Typografische Grundregeln des Setzens. Kontaktgerät. Kamera. Entwicklungsmaschine.
Rechenhilfen (Reprorechenscheibe, elektronische Rechner).
Herstellung von Druckerzeugnissen
Arbeitsvorbereitung und Arbeitsgänge für Text und Illustration in den verschiedenen Druck- und
Reproduktionsverfahren. Buchbinderei.
Elektronische Datenverarbeitung
Hardware. Software. Fachbegriffe. Elektronische Text- und Bildsysteme. Satzprogramme.
Arbeitsverfahren und -techniken
Glatter und gemischter Satz. Werk- und Akzidenzsatz. Arbeitsvorbereitungen und Kodieren. Umbruch
und Seitenmontage. Reproduktionsfotografie. Densitometrie. Beurteilen von Druck- und Kopiervorlagen.
Formelsatz. Fremdsprachensatz. CTR- und Lasersatz, Lichtsetzsysteme. Texterfassung über
Personalcomputer. Konvertierung. Bogenmontagen.
Fachliches Rechnen
Umwandlungsrechnungen (Typografisches Maßsystem, Inchsystem, amerikanisches Punktesystem).
Papierberechnungen (Nutzen, Gewicht, Bedarf).
Rechnungen zum Kameraeinsatz (Abbildungsmaßstab, Belichtungszeit, Abbildungsformat, duales
Zahlensystem).
Rechnungen zur Messtechnik (Transparenz, Opazität, Dichte, Rastersysteme für den Werksatz).
Rechnungen zur Satztechnik (Satzspiegel, Manuskript, Werkumfang).
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten von Form, Farbe und Schrift kennen und die Form-
und Farbqualität von Druckerzeugnissen beurteilen können.
Er soll grafische Entwürfe erstellen können und sich der Werbewirksamkeit und des kunstgewerblichen
Stellenwertes der Druckerzeugnisse bewußt sein.
Lehrstoff
Schrift
Schriftarten und Schreibtechniken. Merkmale der kunstgeschichtlichen Epochen. Schriftgestalten
nach der Klassifikation. Schriftmischung. Buchstabenverbindungen. Skizzieren der Schriftschnitte.
Lineares Zeichnen
Strichbildung. Flächen- und Raumverteilung.
Farbe
Charakteristik und Symbolik der Farben. Farbpsychologie.
Farb- und Kontrastmöglichkeiten als typografische Auszeichnung.
Typografisches Gestalten
Verwenden von Abreibbuchstaben und Rasterunterlegungen. Gliederung von Zeilen und Textgruppen
nach typografischen Grundsätzen. Bleistiftskizzen. Entwurfsarbeiten mit Kodierungen. Lay-outs.
Klebeumbrüche mit Blindtexten. Gestaltungsübungen mit textabhängigen Schneidebögen. Setzvorlagen
für ein- und mehrfarbigen Satz in Layouttechnik.
Berufsbezogenes Maschinenschreiben
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll das Zehn-Finger-Tastsystem beherrschen und Gewandtheit im Abschreiben und
Schreiben von Texten haben.
Lehrstoff
Tastensystem
Erarbeiten des Tastenfeldes einschließlich aller Funktionstasten. Abschreibübungen. Ziffern und
Zeichen. Ausbessern von Fehlern nach Korrekturvorschriften.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe des Lehrberufes nach dem Stande
der Technik sicher handhaben, pflegen und warten können und über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen
Bescheid wissen.
Er soll die Werk- und Hilfsstoffe handhaben und verarbeiten können sowie über die Entsorgung der
verwendeten Problemstoffe Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Aufgaben der Berufspraxis
mit Verantwortungsbewußtsein und Geschmack lösen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Handhaben und Verarbeiten fotografischer Materialien und Bäder. Entsorgen der Problemstoffe.
Arbeitsverfahren und -techniken
Herstellen von Kontaktkopien. Ein- und Ausbelichten. Arbeiten am Titelsetzgerät und an der
Reprokamera. Seitenmontagen. Retuschearbeiten. Arbeiten an Lichtsetzsystemen. Arbeitsvorbereitung.
Eingabe der Satzparameter. Texterfassung und -bearbeitung. Datensicherung. Ausgabe. Werk- und
Akzidenzsatz sowie Tabellensatz unter Berücksichtigung der typografischen Grundregeln. Handhaben
von Auszeichnungen und Korrekturen. Satzherstellung. Konvertierung. Ein- und Auskopieren in
Rastervorlagen. Maskenschneiden. Herstellen von Freistellern, Stand- und Einteilungsbogen. Bogenmontagen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der Berufspraxis.
Vor dem Beginn der Arbeiten in einem Themenbereich müssen die Schüler mit Eigenschaften und
Anwendung der Werk- und Hilfsstoffe, der Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe, vor allem aber
mit der Unfallverhütung vertraut sein.
Hinweise auf die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis, Anwendung in der Werkstätte
und praktischem Erfolg erhöhen die Motivation der Schüler. Hinweise auf fachspezifische Eigenheiten
verwandter grafischer Berufe fördern die geistige und die berufliche Mobilität.
Die Themen „Druckplatten“, „Bogenmontagen“, „Reproduktionsfotografie“ und „Densimeter“ sind
dem Stellenwert für den Typografiker entsprechend nur grundlegend zu vermitteln.
In „Berufsbezogenes Maschinschreiben“ haben die Texte vorwiegend dem Üben der Fertigkeit zu
dienen, die zur Arbeit an Texterfassungsgeräten notwendig ist. Auf Fehlerfreiheit und Brauchbarkeit ist
besonders zu achten. Die Geschwindigkeit des Schreibens ist unbedeutend.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem
durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades erreicht.
Beurteilungsgrundlagen sind Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeit sowie wirtschaftliche
Arbeitsweise.“
42. Die Anlage A/8/6 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Stempelerzeuger und Flexograph) lautet
„Anlage A/8/6
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
STEMPELERZEUGER UND FLEXOGRAPH
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenanzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die Rechtschreibung Bescheid wissen und Texte auf ihre sprachliche
Richtigkeit überprüfen können. Er soll den Duden und andere Nachschlagwerke adäquat verwenden
können und die Korrekturangaben verstehen.
Er soll durch aktive Erprobung von mündlichen und schriftlichen Kommunikationsformen Erfahrungen
sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern sowie seine Rechtschreibkenntnisse
festigen und erweitern.
Der Schüler soll dadurch seine Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz
erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.
Lehrstoff
Rechtschreibung
Rechtschreibregeln. Spezialfälle des Rechtschreibens. Fremdwortschreibung.
Korrektur
Vorschriften. Korrekturlesen. Gebrauch des Dudens und anderer Nachschlagwerke.
Kommunikation
Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen
(Ursachen, Behebung).
Schriftliche Kommunikation
Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Erstellen von Notizen und Exzerpten.
Mündliche Kommunikation
Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Reden und Gespräche. Kommunikationsnormen
beim Telefonieren.
Gespräche mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern
Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken. Phasen von Beratungsgesprächen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte,
Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt
orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das
selbständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden.
Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.
Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren
den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen
ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden
kann.
Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler
fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu
angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.
Für die schriftliche Kommunikation bieten sich zur Erweiterung der Allgemeinbildung Unterlagen
und Bücher aus guter Literatur an.
Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen
Richtigkeit Wert zu legen.
Der Lehrstoff „Rechtschreibung“ soll sich an konkreten Schreibanlässen orientieren.
Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in „Politische
Bildung“ hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“
betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.
Das Thema „Gespräch mit Geschäftspartnern“ hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die
Zusammenarbeit mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in den grafischen Berufen gebräuchlichen Maßsysteme beherrschen und über die
Entwicklung des grafischen Gewerbes Bescheid wissen.
Er soll Kenntnisse über chemische und physikalische Prozesse haben und die verwendeten Werk-
und Hilfsstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sowie Arbeitsverfahren und -techniken zur
Herstellung von Druckerzeugnissen kennen.
Er soll über die berufsspezifischen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.
Er soll die im Beruf anfallenden Rechenprobleme lösen können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Kulturgeschichte
Schriftträger und Schreibgeräte. Schriftformen, Druckverfahren, Illustrationen. Formen der Druckerzeugnisse.
Einfluß der kunstgeschichtlichen Epochen.
Maßsysteme
Berufsbezogene Einheiten. Das typografische System.
Typographie
Wege zur Druckform. Das typografische System. Das Manuskript. Ausschließregeln, Ligaturen,
Auszeichnungsmöglichkeiten. Ziffern, Zeichen und Akzente. Die Korrektur. Der Reihensatz. Der
Tabellensatz. Der Akzidenzsatz. Der Satz von mathematischen und chemischen Formeln.
Das Einstufenätzverfahren
Paddel-, Düsenmaschinen, Ätzvorgang und Badansatz. Negativ- und Metallretusche.
Klischeevervielfältigung
Stereo, Galvano, Gummi- und Plastikklischees. Das Vulkanisieren.
Die Andruckpresse
Entwicklung und heutiger Stand (die drei Druckprinzipe). Fräsen und Facettieren. Einführung in die
Farbenlehre (Farbmischung, Farbkreis, Farbtemperatur). Einführung in die Werkstoffe und in die
Arbeitsverfahren der Reprofotografie. Vorschriften über die Anfertigung von Behördenstempeln.
Fachliches Rechnen
Farbverbrauch. Papiergewicht. Nutzen.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten von Form, Farbe und Schrift kennen und die Form-
und Farbqualität von Druckerzeugnissen beurteilen können.
Der Schüler soll grafische Entwürfe erstellen können und sich der Werbewirksamkeit und des
kunstgewerblichen Stellenwertes der Druckerzeugnisse bewußt sein.
Lehrstoff
Lineares Zeichnen
Strichbildung. Flächen- und Raumverteilung.
Schrift
Schriftarten und Schreibtechniken. Merkmale der kunstgeschichtlichen Epochen. Schriftgestalten
nach der Klassifikation. Schriftmischung. Buchstabenverbindungen. Skizzieren der Schriftschnitte.
Farbe
Charakteristik und Symbolik der Farben. Grauklare Reihe. Bunte und unbunte Farben. Farbenkreise.
Reine und gebrochene Farben, warme und kalte Farben. Additive und substraktive Farbmischungen,
Farbtreffübungen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sowie Druckmaschinen des Lehrberufes
nach dem Stande der Technik sicher handhaben, pflegen und warten können und über Unfallverhütung
und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Er soll die Werk- und Hilfsstoffe handhaben und verarbeiten können sowie über die Entsorgung der
verwendeten Problemstoffe Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen und die Aufgaben der
Berufspraxis mit Verantwortungsbewußtsein und Geschmack lösen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Arbeitsverfahren und -techniken
Handhabung, Pflege und Instandhaltung der verwendeten Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen,
Einrichtungen und Arbeitsbehelfe. Schriftsetzen gradzeiliger, runder und ovaler Satzformen nach
typografischem Maßsystem. Einbauen von Druckstöcken. Zusammenstellen und Schließen der Form.
Abziehen, Korrigieren. Ablegen. Zubereiten, Abformen, Nachbehandeln verschiedener Matrizenmassen.
Vulkanisieren von Druckplatten. Sägen, Schleifen, Rückseitenbearbeitung, Justieren und Schneiden.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der
Berufspraxis.
Vor dem Beginn der Arbeiten in einem Themenbereich müssen die Schüler mit Eigenschaften und
Anwendung der Werk- und Hilfsstoffe, der Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe, vor allem aber
mit der Unfallverhütung vertraut sein.
Hinweise auf die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis, Anwendung in der Werkstätte
und praktischem Erfolg erhöhen die Motivation der Schüler. Hinweise auf fachspezifische Eigenheiten
verwandter grafischer Berufe fördern die geistige und die berufliche Mobilität.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem
durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades erreicht.
Beurteilungsgrundlagen sind Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeit sowie wirtschaftliche
Arbeitsweise.“
43. Die Anlage A/8/7 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Reproduktionstechniker) lautet
„Anlage A/8/7
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
REPRODUKTIONSTECHNIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenanzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die Entwicklung des grafischen Gewerbes Bescheid wissen und die in den
grafischen Berufen gebräuchlichen Maßsysteme beherrschen.
Er soll Kenntnisse über fotooptische und fotochemische Prozesse haben, die verwendeten Werk- und
Hilfsstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen sowie die Arbeitsverfahren und -techniken
zur Herstellung von Druckplatten beherrschen.
Er soll grundlegende Kenntnisse der elektronischen Datenverarbeitung haben und die im Beruf
anfallenden Rechenprobleme lösen können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Kulturgeschichte
Schriftträger und Schreibgeräte. Schriftformen. Druckverfahren. Illustrationen. Formen der
Druckerzeugnisse. Einfluß der kunstgeschichtlichen Epochen.
Maßsysteme
Berufsbezogene Einheiten. Das typografische System.
Werk- und Hilfsstoffe
Fotografische Materialien. Druckplatten für alle Verfahren. Bedruckstoffe. Papierformate. Druckfarben.
Fotooptik
Entwicklung der Fotografie. Grundbegriffe der Physik. Aufbau und Wirkungsweise der reprotechnischen
Geräte. Raster. Aus- und Beleuchtung. Projektion. Filter. Farbtemperatur des Lichtes.
Fotochemie
Grundbegriffe der Chemie. Verarbeitung fotografischer Materialien. Gradation. Chemische Korrekturen.
Probleme des Umweltschutzes.
Messtechnik
Densitometrie. Farbprüfverfahren.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Fotosetzgerät. Typografische Grundregeln des Setzens. Kontaktgerät. Kamera. Spezialkameras.
Entwicklungsmaschine. Kopiermaschinen. Kopierstraßen. Scanner. Rechenhilfen (Reprorechenscheibe,
elektronische Rechner).
Herstellung von Druckerzeugnissen
Arbeitsvorbereitung und Arbeitsgänge für Text und Illustration in den verschiedenen Druck- und
Reproduktionsverfahren. Buchbinderei.
Elektronische Datenverarbeitung
Hardware. Software. Fachbegriffe. Eingabe. Verarbeitung. Ausgabe. Betriebssysteme. Elektronische
Text- und Bildsysteme. Elektronische Mess- und Steuertechnik. Elektronischer Farbauszug. Grafiksysteme.
Bilddatenerfassung.
Arbeitstechniken und -verfahren
Seiten- und Bogenmontage. Kopierverfahren. Kopieren und Druckfertig machen der Offsetplatte.
Farbreihenfolge beim Druck. Tonwertkorrektur. Grundlagen des Farbauszugs. Aufbau der Maskierung.
Bunt- und Unbuntaufbau. Schwarz- und Weißfarben. Scannertechnologie.
Fachliches Rechnen
Umwandlungsrechnungen (Typografisches Maßsystem, Inchsystem, amerikanisches Punktesystem).
Papierberechnungen (Nutzen, Gewicht, Bedarf).
Rechnungen zum Kameraeinsatz (Abbildungsmaßstab, Belichtungszeit, Abbildungsformat, duales
Zahlensystem).
Rechnungen zur Messtechnik (Transparenz. Opazität. Dichte. Tonwertumfang und Gammaberechnungen.
Vor-, Haupt- und Schlußabdichtung bei Schwarz-Weiß-Rasterung. Belichtungszeiten bei
verschiedenen Abbildungsmaßstäben. Filterfaktoren).
Rechnungen zur Fotooptik (relative, wirksame und wirkliche Öffnung).
Rechnungen zum relativen Druckkontrast.
Farbverbrauch bei Bunt- und Unbuntaufbau.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten von Form, Farbe und Schrift kennen und die Form-
und Farbqualität von Druckerzeugnissen beurteilen können.
Er soll grafische Entwürfe erstellen können und sich der Werbewirksamkeit und des kunstgewerblichen
Stellenwertes der Druckerzeugnisse bewußt sein.
Lehrstoff
Schrift
Schriftarten und Schreibtechniken. Einfluß der kunstgeschichtlichen Epochen. Schriftgestalten nach
der Klassifikation. Schriftmischung. Buchstabenverbindungen (flächig und räumlich). Skizzieren der
Schriftschnitte.
Lineares Zeichnen
Strichbildung. Flächen- und Raumverteilung. Ausdeckübungen. Auflösung von Halbtonvorlagen in
Linien, Punkte und Farbflächen mit Maßstabsveränderungen.
Farbe
Farbenlehre. Grauklare Reihe. Farbenkreise. Licht- und Körperfarben. Charakteristik und Symbolik
der Farben. Bunte und unbunte Farbenreihe. Warme und kalte Farben. Mischen von Deck- und
Laserfarben. Strich- und Farbkontraste. Farbtreffübungen.
Typografisches Gestalten
Grafische Entwürfe mit Pinsel und Farbe.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe des Lehrberufes nach dem Stande
der Technik sicher handhaben, pflegen und warten können und über Unfallverhütung und
Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Er soll die Werk- und Hilfsstoffe handhaben und verarbeiten können sowie über die Entsorgung der
verwendeten Problemstoffe Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Aufgaben der
Berufspraxis mit Verantwortungsbewußtsein und Geschmack lösen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Handhaben und Verarbeiten fotografischer Materialien und Bäder. Kopieren, Druckfertigmachen
und Konservieren von Offsetplatten. Sachgerechtes Entsorgen der Problemstoffe.
Arbeitstechniken und -verfahren
Herstellen von Kontaktkopien. Ein- und Ausbelichtungen. Arbeiten am Titelsetzgerät und an der
Reprokamera. Retuschearbeiten. Einfärbige Rasteraufnahmen mittels Kontaktraster. Messelemente und
Beurteilung. Vorbereiten von Vorlagen. Ein- und Ausbelichten (Strich und Raster) mit Freistellern.
Arbeiten mit dem Densitometer. Mehrfarbige Rasteraufnahmen. Tonwertkorrekturen. Ausschießen.
Herstellen von Einteilungsbogen. Seitenmontagen mit verschiedenen Einpasshilfen. Programmieren und
Bedienen elektronischer Geräte.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der Berufspraxis.
Vor dem Beginn der Arbeiten in einem Themenbereich müssen die Schüler mit Eigenschaften und
Anwendung der Werk- und Hilfsstoffe, der Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe, vor allem aber
mit der Unfallverhütung vertraut sein.
Hinweise auf die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis, Anwendung in der Werkstätte
und praktischem Erfolg erhöhen die Motivation der Schüler. Hinweise auf fachspezifische Eigenheiten
verwandter grafischer Berufe fördern die geistige und die berufliche Mobilität.
Die Wissensinhalte über „Bogenmontagen“ und „Kopierverfahren“ sind in Fachkunde dem Stellenwert
für den Reproduktionstechniker entsprechend nur grundlegend zu vermitteln.
Die Themen „Herstellen von Einteilungsbogen“ und „Offsetplatten“ sind im Praktikum dem Stellenwert
für den Reproduktionstechniker entsprechend nur grundlegend zu vermitteln.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem
durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades erreicht.
Beurteilungsgrundlagen sind Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeit sowie wirtschaftliche
Arbeitsweise.“
44. Die Anlage A/8/8 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Druckformtechniker) lautet
„Anlage A/8/8
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
DRUCKFORMTECHNIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenanzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die Entwicklung des grafischen Gewerbes Bescheid wissen und die in den
grafischen Berufen gebräuchlichen Maßsysteme beherrschen.
Er soll Kenntnisse über fotooptische und fotochemische Prozesse haben, die verwendeten Werk- und
Hilfsstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen sowie die Arbeitsverfahren und -techniken
zur Herstellung von Druckplatten beherrschen.
Er soll grundlegende Kenntnisse der elektronischen Datenverarbeitung haben und die im Beruf
anfallenden Rechenprobleme lösen können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Kulturgeschichte
Schriftträger und Schreibgeräte. Schriftformen. Druckverfahren. Illustrationen. Formen der
Druckerzeugnisse. Einfluß der kunstgeschichtlichen Epochen.
Maßsysteme
Berufsbezogene Einheiten. Das typografische System.
Werk- und Hilfsstoffe
Fotografische Materialien. Druckplatten für alle Verfahren. Bedruckstoffe. Papierformate. Druckfarben.
Fotooptik
Entwicklung der Fotografie. Grundbegriffe der Physik. Aufbau und Wirkungsweise der reprotechnischen
Geräte. Raster. Aus- und Beleuchtung. Projektion. Filter. Farbtemperatur des Lichtes.
Fotochemie
Grundbegriffe der Chemie. Verarbeitung fotografischer Materialien. Gradation. Chemische
Korrekturen. Probleme des Umweltschutzes.
Messtechnik
Densitometrie. Farbprüfverfahren.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Fotosetzgerät. Typografische Grundregeln des Setzens. Kontaktgerät. Kamera. Spezialkameras.
Entwicklungsmaschine. Kopiermaschinen. Kopierstraßen. Prüfgeräte. Scanner. Ätz- und Auswaschgeräte.
Repro- und Fertigungsstrecken. Rechenhilfen (Reprorechenscheibe, elektronische Rechner).
Herstellung von Druckerzeugnissen
Arbeitsvorbereitung und Arbeitsgänge für Text und Illustration in den verschiedenen Druck- und
Reproduktionsverfahren. Buchbinderei.
Elektronische Datenverarbeitung
Hardware. Software. Fachbegriffe. Eingabe. Verarbeitung. Ausgabe. Betriebssysteme. Elektronische
Text- und Bildsysteme. Elektronische Mess- und Steuertechnik. Elektronischer Farbauszug. Grafiksysteme.
Bilddatenerfassung.
Arbeitstechniken und -verfahren
Seiten- und Bogenmontage (Einteilungsbogen, Ausschießen, Zeichen und Markierungen, Montage).
Kopierverfahren. Kopieren und Druckfertig machen der Offsetplatte. Tonwertveränderungen beim
Kopieren. Aus- und Einkopieren auf Film und Offsetplatten. Farbtrennfilter. Farbreihenfolge beim Druck.
Tonwertkorrekturen. Druckformen für alle Verfahren. Scannertechnologie (Ausschießen von Sonderformen).
Fachliches Rechnen
Umwandlungsrechnungen (Typografisches Maßsystem, Inchsystem, amerikanisches Punktesystem).
Papierberechnungen (Nutzen, Gewicht, Bedarf).
Rechnungen zum Kameraeinsatz (Abbildungsmaßstab, Belichtungszeit, Abbildungsformat, duales
Zahlensystem).
Rechnungen zur Messtechnik (Transparenz. Opazität. Dichte. Tonwertumfang und Gammaberechnungen.
Vor-, Haupt- und Schlussabdichtung bei Schwarz-Weiß-Rasterung. Belichtungszeiten bei
verschiedenen Abbildungsmaßstäben. Filterfaktoren).
Rechnungen zur Fotooptik (relative, wirksame und wirkliche Öffnung).
Rechnungen zum relativen Druckkontrast.
Farbverbrauch bei Bunt- und Unbuntaufbau.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten von Form, Farbe und Schrift kennen und die Form-
und Farbqualität von Druckerzeugnissen beurteilen können.
Er soll grafische Entwürfe und Zeichnungen erstellen können und sich der Werbewirksamkeit und
des kunstgewerblichen Stellenwertes der Druckerzeugnisse bewußt sein.
Lehrstoff
Schrift
Schriftarten und Schreibtechniken. Einfluß der kunstgeschichtlichen Epochen. Schriftgestalten nach
der Klassifikation. Schriftmischung. Buchstabenverbindungen (flächig und räumlich). Skizzieren der
Schriftschnitte.
Lineares Zeichnen
Strichbildung. Flächen- und Raumverteilung. Ausdeckübungen. Auflösung von Halbtonvorlagen in
Linien, Punkte und Farbflächen mit Maßstabsveränderungen.
Farbe
Farbenlehre. Grauklare Reihe. Farbenkreise. Licht- und Körperfarben. Charakteristik und Symbolik
der Farben. Bunte und unbunte Farbenreihe, warme und kalte Farben. Mischen von Deck- und
Laserfarben, Strich- und Farbkontraste. Farbtreffübungen.
Typografisches Gestalten
Grafische Entwürfe mit Pinsel und Farbe. Reproreife Reinzeichnungen für einfärbige Arbeiten.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe des Lehrberufes nach dem Stande
der Technik sicher handhaben, pflegen und warten können und über Unfallverhütung und
Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Er soll die Werk- und Hilfsstoffe handhaben und verarbeiten können sowie über die Entsorgung der
verwendeten Problemstoffe Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Aufgaben der
Berufspraxis mit Verantwortungsbewußtsein und Geschmack lösen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Handhaben und Verarbeiten fotografischer Materialien und Bäder. Kopieren und
Druckfertigmachen von fotopolymeren Druckplatten. Kopieren, Druckfertigmachen und Konservieren
von Offsetplatten. Sachgerechte Entsorgung der Chemikalien.
Arbeitstechniken und -verfahren
Herstellen von Kontaktkopien. Ein- und Ausbelichtungen. Arbeiten am Titelsetzgerät und an der
Reprokamera. Retuschearbeiten. Einfärbige Rasteraufnahmen mittels Kontaktraster. Vorbereiten von
Vorlagen. Ein- und Ausbelichten (Strich und Raster) mit Freistellern. Arbeiten mit dem Densitometer.
Ausschießen. Herstellen von Einteilungsbogen. Seiten- und Bogenmontagen mit verschiedenen
Einpasshilfen. Bedienen einfacher elektronischer Geräte. Tonwertkorrektur auf Farbauszügen (Farbtrennungen).
Farb-Bogen-Montage. Herstellen von Prüfdrucken. Programmieren und Bedienen
elektrischer Geräte.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der
Berufspraxis.
Vor dem Beginn der Arbeiten in einem Themenbereich müssen die Schüler mit Eigenschaften und
Anwendung der Werk- und Hilfsstoffe, der Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe, vor allem aber
mit der Unfallverhütung vertraut sein.
Hinweise auf die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis, Anwendung in der Werkstätte
und praktischem Erfolg erhöhen die Motivation der Schüler. Hinweise auf fachspezifische Eigenheiten
verwandter grafischer Berufe fördern die geistige und die berufliche Mobilität.
Das Thema „Tonwertkorrekturen auf Farbabzügen“ ist im Praktikum dem Stellenwert für den
Druckformtechniker entsprechend nur grundlegend zu vermitteln.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem
durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades erreicht.
Beurteilungsgrundlagen sind Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeit sowie wirtschaftliche
Arbeitsweise.“
45. Die Anlage A/8/10 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Druckvorstufentechniker) erhält die
Bezeichnung „A/8/9“.
46. Die Anlage A/9/10 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Speditionskaufmann) lautet
„Anlage A/9/10
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
SPEDITIONSKAUFMANN
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit
Vorgesetzten, Kollegen und Kunden entsprechend kommunizieren können.
Er soll durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen
Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine
Sprechtechnik verbessern und seine Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern.
Er soll dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz
erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.
Der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll unter Berücksichtigung der
Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben haben.
Lehrstoff
Rechtschreibung
Erweiterung des Grundwortschatzes. Festigung des Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und
Beheben gravierender Rechtschreibfehler. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagewerken.
Kommunikation
Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation.
Schriftliche Kommunikation
Sammeln und Sichten von Informationen. Erstellen von Berichten, Inhaltsangaben und Kurzfassungen.
Mündliche Kommunikation
Darstellen von Sachverhalten. Einfache Reden und Einzelgespräche. Kommunikationsnormen beim
Telefonieren.
Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen
Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken.
Gespräche mit Kunden
Höflichkeitsnormen. Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Auftragsannahme.
Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten
Kreatives Schreiben
Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung).
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und
Kooperationsfähigkeit des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist.
Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten
Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das
selbstständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden.
Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.
Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren
den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen
ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden
kann.
Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler
fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu
angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.
Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen
Richtigkeit Wert zu legen.
Der Lehrstoff „Rechtschreibung“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und
konkreten Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl abdecken.
Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere „Politische Bildung“
hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“ betreffend
Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.
Das Thema „Gespräch mit Kunden“ hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit
mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen Verkehrs und die einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen kennen, um damit konkrete Aufgaben, die sich im privaten und betrieblichen
Bereich stellen, lösen zu können.
Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im
Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung von logistischen Vorgängen haben.
Er soll Schriftstücke des Wirtschaftsverkehrs fachlich und sprachlich richtig unter Anwendung von
Textverarbeitungsprogrammen abfassen können.
Lehrstoff
Wirtschaft
Wesen und Begriffe. Betriebswirtschaft. Volkswirtschaft. Wirtschaftssysteme. Wirtschaftspolitik.
Internationale Wirtschaftsorganisationen. Ökologie und Umweltschutz.
Europa als Wirtschaftsraum
EU-Binnenmarkt. Die vier Freiheiten der EU. Aspekte und Förderung unterschiedlich entwickelter
Regionen. Europäische Wirtschaftszentren. Währung.
Rechtsgrundlagen
Handelsrecht. Gewerberecht.
Der Betrieb
Arten. Aufgaben. Standort. Marktposition. Marketing. Ergonomie. Rationalisierung. Automatisation.
Betriebslogistik. Lohnsysteme und Arbeitsentlohnung. Controlling. Qualitätssicherung.
Unternehmen
Rechtsformen. Gründung. Sanierung. Auflösung.
Kaufvertrag
Formen und Inhalt. Anfrage. Angebot. Abschluß und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter
Verlauf. Incoterms und sonstige Zahlungs- und Lieferklauseln.
Geld- und Kreditwesen
Währungssysteme. Zahlungsverkehr. Teilzahlungsgeschäft. Sparformen. Finanzierung. Wechsel.
Geld- und Kreditunternehmen. Bankgeschäfte.
Außenhandel
Zahlungsformen. Spediteurdokumente. Zahlungs- und Leistungsbilanz.
Versicherungen
Arten. Formen. Vertrag.
Steuern
Begriff. Arten. Steuererklärung. Steuerbescheid. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.
Organisationen
Gesetzliche, private und internationale Interessenvertretungen und Fachorganisationen.
Schriftverkehr
Normung und Gliederung von Schriftstücken. Gestalten und Ausfertigen von Schriftstücken für den
privaten und betrieblichen Verkehr.
Didaktische Grundsätze
Bei der Erstellung von Schriftstücken ist auf den Einsatz moderner Bürotechnik zu achten und auf
eine enge Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsgegenstand „Informatik“ Bedacht zu nehmen.
Bei fachspezifischen Themen sind die Querverbindungen zum Unterrichtsgegenstand „Speditions-
und Transportwesen“ herzustellen.
Die Bedeutung des Umweltschutzes und der Ökologie ist entsprechend zu betonen. Die Inhalte sollen
möglichst kommunikativ erarbeitet werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mittels moderner Bürotechnik Geschäftsfälle buchen und die Buchführung in
betrieblicher und steuerlicher Hinsicht auswerten können.
Er soll zu wirtschaftlichem und kritischem Verständnis gegenüber lohn- und preispolitischen
Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens für das
Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen.
Er soll zusammenhängende speditionelle Geschäftsfälle computerunterstützt bearbeiten können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Rechnungswesen
Begriff. Aufgaben. Rechtliche Grundlagen. Belegwesen.
Bestandsaufnahme
Inventur. Bilanz.
Jahresablauf
Bilanzauflösung in Konten. Buchung auf Konten. Abschluß und Gewinnermittlung. Bilanzauswertung.
Monatsgeschäftsfall (Buchung, Auswertung).
Speditionelle Berechnungen
Verteilungsrechnung. Prozentrechnung. Berechnung und Buchung von Steuern. Zinsenrechnung.
Berechnung und Buchung von Devisen und Valuten. Abrechnung und Buchung von Löhnen/Gehältern.
Anlagen
Anschaffung. Abschreibung. Verkauf.
Kostenrechnung
Kostenarten. Kostenstellen. Kostenträger.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Speditionelle Berechnungen.
Didaktische Grundsätze
Auf die Praxisnähe der Geschäftsfälle und die Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen
„Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“ und „Speditions- und Transportwesen“ ist zu achten.
Auf eine einwandfreie Form der Ausarbeitungen ist Wert zu legen.
Auf die sichere Anwendung der Grundfunktionen von Rechnern und das Abschätzen der Ergebnisse
ist Wert zu legen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachunterricht
Informatik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Aufbau, Einsatz und Organisation der elektronischen
Datenverarbeitung haben und Datenverarbeitungsgeräte bedienen können.
Er soll berufsspezifische Aufgaben unter Einsatz geeigneter Anwendersoftware lösen können.
Er soll über die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes Bescheid wissen und Einsicht in die
Auswirkungen der Datenverarbeitung auf die Berufswelt und Gesellschaft haben.
Lehrstoff
Zehn-Finger-Tastenschreiben
Buchstaben. Ziffern. Zeichen und Funktionstasten.
EDV-Hardware
Zentraleinheit. Peripherie. Datenträger.
EDV-Software
Systemsoftware. Anwendersoftware.
Betriebssystem
Systembefehle. Dienstprogramme. Datensicherung.
Textverarbeitung
Standardfunktionen. Gestaltung von speditionellen Schriftstücken und Formularen. Korrekturverfahren.
Tabellenkalkulation
Anwendung. Einsatz.
Datenbanksystem
Aufbau. Realisierung. Auswertung.
Organisation und gesellschaftliche Aspekte
Aufbau- und Ablauforganisation. Datenschutz und Datenschutzrecht. Ergonomie. EDV in der
Berufswelt und Gesellschaft. Aktuelle Kommunikationstechnologien.
Didaktische Grundsätze
Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur soweit zu behandeln, wie es für das Verständnis der
Arbeitsweise der EDV notwendig ist.
Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen. Auf kritischer Beurteilung der
Ergebnisse ist zu achten.
Die Blockung der Unterrichtsstunden erscheint zweckmäßig.
Speditions- und Transportwesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Einsatzmöglichkeiten der Verkehrträger kennen und bei betriebsbezogenen
Aufgaben einsetzen können.
Er soll die wichtigsten Rechtsgrundlagen kennen, Frachtkalkulationen ausführen und Frachtdokumente
ausfertigen können.
Er soll mit den Bestimmungen des Umweltschutzes, der Gefahrenguttransporte und der Entsorgung
von Altstoffen und Altmaterial vertraut sein.
Er soll über Einsatzmöglichkeiten, Auswahl, Organisation und Disposition der Verkehrsträger
Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutz.
Rechtsgrundlagen
Verkehrsrecht. Transportrecht. Versicherungsrecht. Umweltvorschriften. Allgemeine Österreichische
Spediteurbedingungen. Speditionsversicherung. Rollfuhrversicherung. Liefer- und Zahlungsklauseln.
Transportwirtschaft
Transporttechnologien. Transportarten. Lademittel. Gefahrenguttransporte. Transportleistungen.
Lagerleistungen (Lagerdokumentation, Lagerabrechnung). Speditionelle Nebenleistungen. Logistik.
Controlling. Entsorgung von Altstoffen und Altmaterial entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
Verkehrsträger
Arten (Bahn, Hochseeschiff, Flugzeug, Lastkraftwagen, Binnenschiff). Einsatzmöglichkeiten.
Auswahl. Organisation und Disposition. Interessenvertretungen. Haftungsbestimmungen.
Frachtkalkulationen
Transportkosten. Nebengebühren. Speditionstarife.
Frachtdokumente
Ausfertigung und Bearbeitung von facheinschlägigen Formularen, Vordrucken und Schriftstücken.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Verkehrsträger. Transportwirtschaft. Frachtkalkulationen.
Didaktische Grundsätze
Das Kapitel „Verkehrsträger“ soll durch den Einsatz von Videos und Bildmaterial ergänzt werden.
Bei Themenbereich „Frachtkalkulationen“ sollen aktuelle Tarife eingesetzt werden.
Die Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen des Betriebswirtschaftlichen Unterrichtes und zu
den anderen Unterrichtsgegenständen des Fachunterrichtes sind herzustellen.
Lehrausgänge und Exkursionen sollen das Gesamtverständnis fördern.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Verkaufs- und Beratungstechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnis über verkaufspsychologische Grundlagen haben, den Kunden fachlich
beraten und auf Grund des Kundenbedarfes speditionelle Dienstleistungen anbieten können.
Er soll das Ergebnis eines Kundengespräches zusammenstellen und auswerten können.
Er soll den Kunden bei Reklamationen beraten können und Konfliktsituationen bewältigen können.
Lehrstoff
Verkaufspsychologische Grundlagen
Bedürfnishierarchien. Kaufmotive. Körpersprache.
Verkaufs- und Beratungsgespräch
Eingehen auf die Gesprächspartner. Ermittlung des Kundenwunsches. Verkaufsargumente ableiten.
Werbung. Besuchsberichte zusammenstellen und auswerten.
Kundenbetreuung
Kontaktpflege. Berufsbezogene Telefongespräche. Vertragsabschlusstechnik. Bearbeitung von
Reklamationen und Schadensfälle. Nachbetreuung.
Didaktische Grundsätze
Die Inhalte sollen möglichst kommunikativ erarbeitet werden. Verkaufs- und Beratungsgespräche
sollen in Rollenspielen geübt und analysiert werden.
Der Sprach- und Sprechpflege ist besonderes Augenmerk beizumessen.
Das Verhalten soll möglichst mit audiovisuellen Mitteln beobachtet werden.
Die Querverbindungen zum Pflichtgegenstand „Deutsch und Kommunikation“ und zu den anderen
Unterrichtsgegenständen des Fachunterrichtes sind herzustellen.
Verkehrsgeographie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für den Speditionskaufmann notwendigen verkehrsgeographischen Kenntnisse
haben.
Er soll die wichtigen österreichischen Hauptverkehrsrouten, Verkehrsknotenpunkte, Grenzübergänge,
Wirtschaftszentren und Umschlagzentren nennen und auf den Landkarten auffinden können.
Er soll die bedeutenden Hauptverkehrsrouten und Grenzübergänge Europas, wichtige Wirtschaftszentren
und Umschlagszentren aufzeigen und deren verkehrsgeographische Lage bestimmen können.
Er soll die Hauptverkehrsrouten im internationalen Verkehr und die bedeutenden Umschlagplätze der
Welt kennen sowie deren verkehrsgeographische Lage bestimmten können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Verkehrs- und Wirtschaftsstruktur Österreichs
Hauptverkehrsrouten. Verkehrsknotenpunkte. Grenzübergänge. Alpenübergänge. Wirtschaftszentren.
Umschlagszentren.
Europäischer Verkehr
Hauptverkehrsrouten. Grenzübergänge. Seehäfen. Fährverbindungen. Wirtschaftszentren. Umschlagszentren.
Überseeische Länder
Politische Gliederung. Hauptstädte. Hauptverkehrsrouten. Wirtschaftszentren. Umschlagszentren.
Seehäfen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Europäischer Verkehr
Hauptverkehrsrouten. Grenzübergänge. Seehäfen.
Überseeische Länder
Hauptverkehrsrouten. Wirtschaftszentren. Umschlagszentren. Seehäfen.
Didaktische Grundsätze
Bei der Unterrichtserteilung soll von Österreich und seiner Außenhandelsstruktur ausgegangen
werden.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit sind die in der Spedition gebräuchlichen Publikationen und
Verkehrskarten zu verwenden.
Auf die Querverbindung zum Unterrichtsgegenstand „Speditions- und Transportwesen“ ist zu achten.
Zoll und Außenhandel
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die rechtlichen Bestimmungen des Zollwesens sowie über die Zollverwaltung
Bescheid wissen.
Er soll die am häufigsten vorkommenden Warengruppen und ihre Eigenschaften im Hinblick auf ihre
Einreihung in den Österreichischen Gebrauchszolltarif zuordnen können.
Er soll Kenntnisse über die Zollverfahren und andere Verfahren haben sowie Zolldokumente
ausfertigen können.
Er soll Eingangsabgaben berechnen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Rechtliche Bestimmungen des Zollwesens
Schengener Abkommen. Zwischenstaatliche Vereinbarungen. Zollkodex. Zollkodexdurchführungsverordnung.
Verbote und Beschränkungen im Außenhandel.
Zollverwaltung
Aufbau. Überwachung. Zollgebiet. Rechtsmittel im Zollverfahren (Bescheide und Berufungen).
Österreichischer Gebrauchszolltarif
Aufbau. Harmonisches System. Einreihungskriterien. Arten von Zöllen. Praktische Anwendung.
Zollverfahren und andere Verfahren
Arten. Anwendung. Pflichten des Verfügungsberechtigten. Zollbefreiungsverordnung. Zollbegünstigungen.
Zollschuld. Zolldokumente. Ursprung und Präferenzen.
Eingangsabgaben
Zollarten. Steuern und Abgaben. Bemessung und Berechnung der Eingangsabgaben. Ein- und
Ausfuhrbestimmungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Zollverfahren und andere Verfahren. Eingangsabgaben.
Didaktischen Grundsätze
Die einzelnen Themenbereiche sind in einfache Geschäftsfälle einzubinden.
Lehrausgänge und Exkursionen sollen das Gesamtverständnis fördern.
47. Die Anlage A/9/14 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Verwaltungsassistent) lautet
„Anlage A/9/14
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
VERWALTUNGSASSISTENT
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen können und
mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern entsprechend kommunizieren können.
Er soll durch aktive Erprobung von mündlichen und schriftlichen Kommunikationsformen
Erfahrungen sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern sowie seine
Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern.
Er soll dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz
erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.
Der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll unter Berücksichtigung der
Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben haben.
Lehrstoff
Rechtschreibung
Erweiterung des kaufmännischen Grund- und Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und
Beheben von Rechtschreibfehlern. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken.
Kommunikation
Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen
(Ursachen, Behebung).
Schriftliche Kommunikation
Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Erstellen von Notizen und Exzerpten. Abfassen
von Schriftstücken. Moderner Briefstil.
Spezielle Schriftstücke
Anlegen von Anwesenheitslisten. Erstellen von Gesprächsdokumentationen. Anfertigen von
Statistiken und Grafiken.
Mündliche Kommunikation
Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Reden und Gespräche. Kommunikationsnormen
beim Telefonieren.
Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen
Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken.
Gespräche mit Kunden und Parteien
Fachausdrücke im Verwaltungsbereich. Sprachnormen beim Empfang. Mitteilungs- und
Fragetechniken bei der Auskunft und Beratung. Behandlung von Beschwerden und Reklamationen.
Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten
Kreatives Schreiben
Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung).
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte,
Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten
Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das
selbständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden.
Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.
Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren
den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen
ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden
kann.
Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler
fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu
angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.
Für die schriftliche Kommunikation bieten sich zur Erweiterung der Allgemeinbildung Unterlagen
und Bücher aus guter Literatur an.
Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen
Richtigkeit Wert zu legen.
Der Lehrstoff „Rechtschreibung“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und
konkreten Schreibanlässen orientieren.
Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in „Politische
Bildung“ hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“
betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.
Das Thema „Gespräche mit Kunden und Parteien“ hat berufseinschlägig zu erfolgen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll das ihn als Verwaltungsfachmann/frau betreffende Grundwissen über die Vorgänge
und Zusammenhänge der Wirtschaft haben und die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen
Verkehrs kennen.
Er soll zu bestimmten Themen Schriftstücke normgerecht, fachlich und sprachlich richtig abfassen
können.
Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Organisation und Abwicklungsprozesse
in Verwaltungsbetrieben kennen.
Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im
Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Wirtschaft
Wesen und Begriffe. Betriebswirtschaft. Volkswirtschaft. Energiewirtschaft. Gütererzeugung,
-verteilung und -verbrauch. Umweltschutz und Ökobilanz. Wirtschaftssysteme.
Der Betrieb
Arten. Aufgaben. Standort. Qualitätssicherung. Rationalisierung. Arbeitsteilung. Normung. Typisierung.
Spezialisierung. Automatisation. Lohnsysteme und Arbeitsentlohnung.
Der Verwaltungsbetrieb
Rechtsformen, Stellung und Zuständigkeiten der Behörden im Verwaltungsbereich. Aufgaben.
Kommunikations- und Dienstleistungsprogramme. Verwaltungsspezifische Kontakte.
Kaufvertrag
Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluss und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf.
Gewerblicher Rechtsschutz.
Bestände im Verwaltungsbetrieb
Arten. Bedarfsermittlung. Beschaffungsmöglichkeiten. Konditionen. Angebot, Bestellung, Lieferung
und Übernahme.
Schriftverkehr
Anfrage. Angebot. Bestellung. Auftragsbestätigung. Liefer- und Gegenschein. Rechnung.
Mängelrüge. Lieferverzug. Annahmeverzug.
Geldwesen und Zahlungsverkehr
Währungssysteme. Budget- und Währungspolitik. Sparformen. Geldanlage. In- und ausländische
Zahlungsmittel. Zahlungsvermittlung durch Post, Geld- und Kreditunternehmen. Akkreditiv. Wechsel.
Zeitgemäße Zahlungsformen.
Schriftverkehr
Zahlungsvordrucke. Wechsel.
Zahlungsverzug
Stundung. Verzug. Gläubigerschutzverbände. Inkassobüro. Gerichtliche und außergerichtliche
Mahnverfahren.
Schriftverkehr
Mahnbriefe. Stundungsansuchen.
Nachrichtenübermittlung und Transportwirtschaft
Transporttechnologien. Kommunikationstechnologien. Österreichspezifische Transport- und Verkehrsproblematik.
Gewerbeordnung
Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.
Der Kaufmann
Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Mitarbeiter des Kaufmannes und deren
Vollmachten.
Handelsvermittler
Kommissionär. Selbstständiger Handelsvertreter. Makler.
Der Kreditverkehr
Wesen und Arten des Kredites. Kreditgewährung. Teilzahlungsgeschäft. Überwachung der Außenstände.
Leasing. Factoring.
Unternehmen
Rechtsformen. Finanzierung. Unternehmensführung. Gründung. Sanierung. Auflösung. Insolvenz.
Privatkonkurs.
Dienstleistungsbetriebe
Merkmale, Bedeutung und Geschäftsbereiche der Handelsbetriebe, der Betriebe im Fremdenverkehr,
der Geld- und Kreditunternehmungen, der Versicherungsbetriebe (ohne Sozialversicherung), der Betriebe
der Nachrichtenübermittlung und Transportwirtschaft sowie der Erzeugungsbetriebe.
Außenhandel
Import. Export. Grundkenntnisse des Zollwesens.
Europa als Wirtschaftsraum
EU-Binnenmarkt und -Außenmarkt. Die vier Freiheiten in der EU. Aspekte und Förderung
unterschiedlich entwickelter Regionen. Europäische Wirtschaftszentren. Währung. Europa als Wirtschaftsmacht.
Personalwesen
Organisation. Personalplanung. Soziale Aspekte.
Schriftverkehr
Stellenbewerbung. Lebenslauf.
Marketing
Marktforschung. Werbung. Human Relations. Public Relations. Marketing Mix. Innovationen.
Unlauterer Wettbewerb. EU-Wettbewerbsrecht.
Marktorganisationen
Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen.
Steuer- und Abgabewesen
Begriff. Steuern. Steuererklärungen. Steuerbescheide. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Wirtschaft. Geldwesen und Zahlungsverkehr. Der Verwaltungsbetrieb. Bestände im Verwaltungsbetrieb.
Marketing.
Didaktische Grundsätze
Die Beherrschung der im Schriftverkehr verfaßten Schriftstücke ist eine Grundlage für den
Unterricht in „Betriebswirtschaftliches Praktikum“.
Bei der Auswahl der Sachgebiete ist im besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu
nehmen.
Beim Thema „Transportwirtschaft“ und „Europa als Wirtschaftsraum“ empfiehlt sich die Arbeit mit
Straßen- und Landkarten sowie die Einbeziehung von Fahr- und Flugplänen.
Die Bedeutung der Ökologie und des Umweltschutzes ist entsprechend zu erarbeiten.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll ausreichende Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung der im kaufmännischen
Bereich vorkommenden Rechnungen haben.
Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und
die Rechenaufgaben formgerecht lösen können.
Der Schüler soll Verständnis für Zweck und Sinn einer geordneten Buchführung haben. Er soll über
die erforderlichen Grundbegriffe Bescheid wissen und wirtschaftlich denken können.
Er soll die notwendigen Fertigkeiten in der Buchführung und ihrer Auswertung in betrieblicher und
steuerlicher Hinsicht haben.
Die Beherrschung der in Rechnungswesen erarbeiteten Inhalte ist eine Grundlage für den Unterricht
in „Betriebswirtschaftliches Praktikum“.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Kaufmännisches Rechnen
Lehrstoff
Einführung in das kaufmännische Rechnen
Durchschnittsrechnung. Verteilungsrechnung. Bargeldverrechnung. Valuten- und Devisenrechnungen.
Zinsrechnungen
Mengen- und Preisberechnungen
Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.
Lagerbewirtschaftung.
Kostenrechnung und Kalkulation
Handelskalkulation. Produktionskalkulation. Kostenrechnung. Zollrechnung.
Personalverrechnung
Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter. Provisionsberechnungen.
Spar- und Finanzierungsformen
Formen der Geldanlage. Lieferantenkredit. Diskontkredit. Ratenkredit. Ertrags- und Kostenvergleiche.
Controlling als Instrument der Unternehmensführung
Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.
Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen
Anlagenabschreibung. Indexrechnung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen, Statistiken und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Devisenrechnung. Lagerbewirtschaftung. Indexrechnung. Anlagenabschreibung. Finanzierung.
Personalverrechnung. Kostenrechnung und Kalkulation. Controlling als Instrument der Unternehmensführung.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Buchführung
Lehrstoff
Grundlagen der Buchführung
Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Ablage. Handels- und steuerrechtliche
Vorschriften. Maastricht-Kriterien.
Nebenaufzeichnungen der Buchführung
Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis. Anlagenspiegel. Kunden- und
Lieferantenkonten.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.
Kameralistik
Haushaltsrechnung. Vermögensrechnung. Rechnungsabschluß.
Doppelte Buchführung
Eröffnung. Kontierung. Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen. Abschlüsse. Der österreichische
Einheitskontenrahmen.
Spezielle Buchungen
Abschreibungen. Schadensfälle. Posten der Jahresabgrenzung. Rückstellungen.
Lohnbuchhaltung
Buchungen im Bereich Personalverrechnung.
Bilanzlehre
Abschlußtabelle mit einfachen Um- und Nachbuchungen. Bewertungsvorschriften. Anlagenverrechnung
und -verbuchung. Auswertung für Betriebsführung und Steuererklärungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Lagerbuchhaltung.
Komplexe Aufgaben
Buchen von Geschäftsfällen. Nebenaufzeichnungen der Buchführung. Bilanzlehre.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des
Lehrberufes.
Die Zielsetzung dieses Pflichtgegenstandes erfordert im besonderen die Anwendung von Rechenvorteilen,
ziffernsparender Methoden, das
Abschätzen des zu erwartenden Ergebnisses vor Beginn des Rechnens, das Kopfrechnen und die
Einhaltung einer gefälligen und übersichtlichen äußeren Form.
Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (zB Schluß-, Prozent- oder Zinsrechnungen) sind nicht
isoliert, sondern im Rahmen der im Gegenstand vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.
Besonderes Augenmerk ist auf den zweckmäßigen Einsatz von Rechengeräten zu legen.
Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei
empfiehlt es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.
Auf eine praxisnahe, branchenbezogene Auswahl des Stoffes und auf seinen systematischen Aufbau
ist zu achten. Der Sicherung des Unterrichtsertrages und der Erreichung verläßlicher Fertigkeiten ist
besonderer Wert beizumessen; ebenso der äußeren Form aller Ausarbeitungen.
Fachunterricht
Informatik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Aufbau, Einsatz und Organisation der elektronischen
Datenverarbeitung haben und Datenverarbeitungsgeräte bedienen können.
Er soll über die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes Bescheid wissen und Einsicht in die
Auswirkungen der Datenverarbeitung auf die Berufswelt und Gesellschaft haben.
Lehrstoff
EDV-Hardware
Zentraleinheit. Peripherie. Datenträger.
EDV-Software
Systemsoftware. Anwendersoftware.
Einführung in das Betriebssystem
Dienstprogramme. Datensicherung.
Relationales Datenbanksystem
Problemanalyse. Realisierung. Auswertungen.
Arbeiten in Datenbanksystemen
Einsatzmöglichkeiten. Einfache Dateistrukturen. Erstellen von Listen.
Arbeiten in Tabellenkalkulationsprogrammen
Tabellarische und grafische Darstellung von Daten.
Gesellschaftliche Aspekte
Datenschutz. Die Bedeutung der EDV in der Berufswelt und der Gesellschaft. Aktuelle Technologien
(Telekommunikation, Internet, Datenhighway).
Didaktische Grundsätze
Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis
der Arbeitswelt eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich
ist.
Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.
Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken, der im Unterricht nur in
Simulationssituationen vermittelt werden kann, bedarf auch adäquater kooperativer Arbeits- und
Unterrichtsformen.
Die Blockung von Unterrichtsstunden ist zweckmäßig.
Betriebswirtschaftliches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Zusammenhänge
sowie Arbeitsabläufe kennen lernen, bewerten und entsprechend handeln können.
Er soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können.
Er soll Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und
fehlerfrei abfassen können und mit Schreibmaschine bzw. elektronischen Textverarbeitungsanlagen
arbeiten können.
Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewußt sein.
Der Schüler soll seine in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten
sowie seine persönlichen Erfahrungen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen anwenden können.
Er soll komplexe Geschäftsfälle als zusammenfassende Arbeit computerunterstützt durchführen und
präsentieren können.
Lehrstoff
Textverarbeitung
Büroorganisation
Organisations-, Arbeits- und Kommunikationsmittel (Arten, Verwendung, Pflege). Aufbau und
Ablauf der Büroorganisation. Arbeitsplatzgestaltung. Ergonomie.
Zehn-Finger-Tastenschreiben
Abschreib- und Diktatübungen. Schreiben und Gestalten von Schriftstücken nach Tonträgern.
Schriftstückgestaltung
Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und
ungegliederten Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen. Korrekturen. Korrekturzeichen.
Textverarbeitungsprogramme
Standardfunktionen. Zusatzfunktionen. Datenbank-Dateien.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachpraktikum
Praktische Aufgabenstellungen zu den Themenbereichen
Konsument
Bedarf – Einnahmen – Ausgaben.
Beständebeschaffung und -bewirtschaftung
Einkauf – Lagerung – Verkauf.
Kaufvertrag
Anbahnung – Abschluss – Erfüllung.
Unternehmen
Gründung – Führung – Auflösung.
Personalwesen
Aufnahme – Beschäftigung – Lösung.
Steuern und Abgaben
Entstehung – Verrechnung und Verbuchung – Entrichtung.
Absatz und Werbung
Marktforschung – Marketing – Erfolgskontrolle.
Finanzierungsformen
Leistungsvergleich – Inanspruchnahme – Tilgung.
Komplexer Geschäftsfall
Eröffnung – Anlagenbuchhaltung – Lagerbuchhaltung – Fakturierung – Finanzbuchhaltung –
Personalverrechnung – Jahresbilanz – Auswertung.
Didaktische Grundsätze
Bei allen Übungen ist auf die Verwendbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten, weshalb die Texte
und Schriftstücke aus der beruflichen und schulischen Erfahrungswelt der Schüler zu nehmen sind.
Die Önormen sind zu beachten.
Auf die Einsatzmöglichkeiten der erworbenen Fertigkeiten in anderen Unterrichtsgegenständen ist zu
verweisen.
Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen
Bildungsinhalte ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers.
Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen
Vielfalt zu geben.
Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagwerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen
sowie die in der Praxis übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.
Praxisorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen den Schüler zum
logischen und vernetzten Denken sowie zum verantwortungsbewußten Entscheiden und Handeln führen.
Da der komplexe Geschäftsfall als projektorientierte Arbeit durchgeführt wird, empfiehlt sich, im
Team zu planen und die Arbeit zu dokumentieren.
Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von
Fachleuten aus der Praxis sollen beitragen, den Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge
wirtschaftlicher Abläufe zu geben. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.
Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichtes kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der
anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu.
Freigegenstand
Kurzschrift
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Texte kurzschriftlich aufzeichnen können.
Er soll die eigene Niederschrift sicher lesen und wortgetreu in die Lang- und Maschinschrift
übertragen können.
Lehrstoff
Kurzschrift
Verkehrsschrift nach der Deutschen Einheitsschrift (Wiener Urkunde). Einführung in die Eilschrift.
Kürzungen der Redeschrift.
Didaktische Grundsätze
Der Praxis entsprechend empfiehlt sich, die Texte vorwiegend aus dem kaufmännischen Bereich zu
nehmen.
Deutliches Stenographieren, sicheres Lesen und Systemrichtigkeit haben den Vorrang gegenüber der
Schreibgeschwindigkeit; es ist wichtig, die Beherrschung der Kürzel mechanisch einzuüben.“
48. Die Anlage A/11/1 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Fahrzeugtapezierer (Fahrzeugsattler),
Polsterer, Tapezierer und Bettwarenerzeuger) erhält die Bezeichnung „A/2/12 (Rahmenlehrplan für den
Lehrberuf Fahrzeugtapezierer (Fahrzeugsattler), Polsterer)“ und „A/2/13 (Rahmenlehrplan für den
Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur)“.
49. Die Anlage A/11/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Lackierer) erhält die Bezeichnung „A/11/1“.
50. Die Anlage A/11/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Maler und Anstreicher) erhält die
Bezeichnung „A/11/2“.
51. Die Anlage A/11/4 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Schilderhersteller) erhält die Bezeichnung
„A/11/3“.
52. Die Anlage A/11/5 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Vergolder und Staffierer) erhält die
Bezeichnung „A/11/4“.
53. Die Anlage A/13/1 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Sanitär- und Klimatechniker-Gas- und
Wasserinstallation, Sanitär- und Klimatechniker-Heizungsinstallation, Sanitär- und Klimatechniker-
Lüftungsinstallation) lautet
„Anlage A/13/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
A. SANITÄR- UND KLIMATECHNIKER-GAS- UND WASSERINSTALLATION
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweitenund dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
B. SANITÄR- UND KLIMATECHNIKER-HEIZUNGSINSTALLATION
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
C. SANITÄR- UND KLIMATECHNIKER-LÜFTUNGSINSTALLATION
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND GEMEINSAME
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe hinsichtlich ihrer
Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten kennen.
Er soll die in diesem Beruf verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
sowie die Arbeitsverfahren und -techniken nach dem Stand der Technik kennen und über die
berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.
Er soll über die für den Beruf bedeutsamen Grundgesetze der Physik, Chemie, Elektrotechnik und
Energietechnik Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Technologie
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten (Eisenwerkstoffe und Nichteisenmetalle, Kunststoffe und Nichtmetalle, Hilfs- und
Dichtungsmaterialien, Dämmstoffe). Eigenschaften. Verwendung. Bearbeitungsmöglichkeiten. Normung.
Entsorgung.
Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhabung. Einsatz. Instandhaltung.
Arbeitsorganisation
Arbeitsplatz. Technische Unterlagen. Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden.
Materialauswahl.
Mechanische Technologie
Korrosionsschutz und Oberflächenbehandlung. Dämmung. Vorfertigungen. Verbindungs-, Füge- und
Trenntechniken.
Rohrsysteme und -verbindungen
Arten. Herstellung. Montage. Justierung. Prüfung. Förder-, Sicherheits- und Sperrvorrichtungen.
Rohrleitungs- und Regelsysteme
Arten. Verlegung. Wartung. Instandsetzung.
Physik und Chemie
Physik
Größen. Gesetze. Allgemeine Mechanik. Mechanik der Flüssigkeiten und Gase. Wärme. Temperatur.
Zustandsänderungen. Strömungslehre. Festigkeit. Schall, Schallschutz.
Chemie
Aufbau der Materie. Elemente und Verbindungen. Wasser (Eigenschaften und Aufbereitung).
Elektrolytische Vorgänge. Technische Brenngase.
Elektrotechnik
Größen. Gesetze. Wirkungen des elektrischen Stromes. Sicherheitsmaßnahmen und Schutzeinrichtungen.
Energietechnik
Energiearten. Verbrennung, Heizwert und Brennwert.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Physik. Chemie.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berechnungen zur Mechanik und Meßtechnik
Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Steigung und Gefälle. Kraft, Arbeit, Leistung,
Wirkungsgrad. Drücke.
Berechnungen zur Wärmelehre
Wärmemenge, -inhalt und Leistung. Mischungsrechnungen. Längen- und Volumsänderungen.
Warmwasserbereitung. Brennstoff- und Energiebedarf.
Berechnungen zur Mechanik der Flüssigkeiten und Gase
Rohrdimensionierung, Strömungsgeschwindigkeit und Durchflußmenge. Hauswasseranlage. Belastung,
Leistung und Wirkungsgrad. Anschluß- und Einstellwert für Gasverbrauchseinrichtungen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Berechnungen zur Mechanik und Meßtechnik
Volums- und Masseberechnungen. Drücke.
Berechnungen zur Wärmelehre
Warmwasserbereitung.
Berechnungen zur Mechanik der Flüssigkeiten und Gase
Rohrdimensionierung.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes auftretenden zeichnerischen Aufgaben
normgerecht ausführen können.
Er soll technische Zeichnungen lesen können, um danach wirtschaftlich und fachlich einwandfrei
arbeiten zu können sowie zur selbstständigen zeichnerischen Weiterbildung befähigt zu sein.
Lehrstoff
Zeichennormen
Blattgrößen. Maßstäbe. Darstellungsarten. Maßeintragung. Beschriftung.
Technisches Zeichnen
Darstellung einfacher Werkstücke in praxisüblichen Ansichten und räumlichen Darstellungen.
Schnittdarstellungen. Gewindedarstellung.
Zeichnen zur Installationstechnik
Sinnbilder und Rohrleitungskennfarben nach den geltenden Önormen und technischen Richtlinien.
Grundlagen des Bauzeichnens. Grundrissplan. Strang- und Raumschema. Anfertigung einfacher
Leitungsskizzen und Ausarbeitung von Installationsplänen. Materialauszug. Anlagenschema.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll durch Mess- und Prüfmethoden die Vorgänge und Zusammenhänge in der Sanitär-
und Klimatechnik besser verstehen, um die im Beruf vorkommenden Aufgaben lösen zu können.
Er soll über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Mess- und Prüfgeräte
Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Übungen im Bereich Physik
Druck. Dehnung. Wärmetechnische Größen. Schallschutz. Werkstoffbestimmungen.
Übungen im Bereich Elektrotechnik
Stromkreis und Ohmsches Gesetz. Messen elektrischer Größen.
Elektrolytische Vorgänge. Veranschaulichung der Funktion elektrotechnischer Bauteile im
Installationsbereich.
Übungen im Bereich Installation
Wasseruntersuchungen. Messen und Einstellen an Sanitär- und Gasprüfständen. Messen und
Einstellen an Heizungs- und Lüftungsanlagen. Einstellen von Steuer- und Regeleinrichtungen. Funktionskontrolle.
Strömungsvorgänge in Leitungen. Messen bei Verbrennungsvorgängen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Werk- und Hilfsstoffe sachgemäß handhaben, verarbeiten und entsorgen können.
Er soll die Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach dem Stande der Technik
sicher handhaben und instandhalten können.
Er soll die Arbeitsverfahren und -techniken fachgerecht anwenden und über Unfallverhütung und
Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Handhaben. Verarbeiten. Zur Entsorgung vorbereiten.
Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Zuschneiden. Spanendes und spanloses Formen. Fügen. Trennen.
Arbeitsverfahren an Rohrsystemen und -verbindungen
Biegen und Richten von Rohren. Löten, Schweißen und Kleben von Rohren. Montieren. Justieren.
Befestigen. Rohrarbeiten nach Vorfertigungsmethoden. Reparieren. Anbohren von Leitungen unter
Druck. Prüfen von Leitungen auf Belastung und Dichtheit.
Fachbereichsunterricht
Fachbereich Gas- und Wasserinstallation
Gas-Wasser-Technik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die zeitgemäßen Installationen von Gasverbrauchseinrichtungen, Wasserversorgungseinrichtungen
und von Abwasseranlagen kennen und unter Berücksichtigung der Sicherheit- und
Umweltstandards praxisbezogene Aufgabenstellungen lösen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Vorschriften. Technische Richtlinien. Önormen.
Das Wasser
Eigenschaften. Quellarten. Wassergewinnung. Wasserförderung. Wasserversorgung.
Wasserversorgungs- und Abwasserinstallationen
Verbrauchsleitungen und sanitäre Installationen. Armaturen. Sanitäre Einrichtungsgegenstände.
Sonderinstallationen. Ableitung der Abwässer. Mess-, Prüf- und Regelsysteme.
Das Gas
Eigenschaften. Technische Brenngase. Gasgewinnung. Gasförderung. Gasversorgung.
Gasverbrauchsinstallationen
Öffentliche Gasversorgung. Verbrauchsleitungen für Erdgas-, Flüssiggas- und Gasverbrauchsanlagen.
Abgasanlagen. Mess-, Prüf- und Regelsysteme.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Das Wasser
Wasserversorgung.
Wasserversorgungs- und Abwasserinstallationen
Sonderinstallationen.
Das Gas
Gasversorgung.
Gasverbrauchsinstallationen
Mess-, Prüf- und Regelsysteme.
Fachpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die speziellen Arbeitsverfahren und -techniken der Gas- und Wasserinstallation
fachgerecht anwenden können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Arbeitsverfahren und -techniken
Sanitär- und Gasinstallationen nach Plänen einschließlich Montage. Inbetriebnahme, Einstellungs-
und Servicearbeiten an Gasverbrauchseinrichtungen, Wasserversorgungseinrichtungen und Abwasseranlagen.
Feststellen und Beheben von Störungen an Leitungen, Armaturen, Geräten und Anlagen.
Fachbereich Heizungsinstallation
Heizungstechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die zeitgemäßen Installationen von Heizungsanlagen sowie Warmwasserversorgungsanlagen
und deren Komponenten kennen und unter Berücksichtigung der Sicherheits- und
Umweltstandards praxisbezogene Aufgabenstellungen lösen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Vorschriften. Technische Richtlinien. Önormen.
Energie
Feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe. Lagerung von Brennstoffen. Elektroheizung.
Fernwärmeversorgung. Alternativenergien.
Heizungsinstallationen
Heizungsarten nach Wärmeträgern. Wärmeerzeuger und -tauscher. Zusammenbau. Rohrführungen.
Hydraulische Grundschaltungen. Steuer- und Regeltechnik. Kesselraum und Schornstein. Heizflächen und
Zubehör.
Warmwasserversorgungsinstallationen
Warmwasserbereitung. Wärmerückgewinnung. Sonderinstallationen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Energie
Alternativenergien.
Heizungsinstallationen
Steuer- und Regeltechnik.
Warmwasserversorgungsinstallationen
Sonderinstallationen.
Fachpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die speziellen Arbeitsverfahren und -techniken der Heizungsinstallation fachgerecht
anwenden können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Arbeitsverfahren und -techniken
Heizungsinstallationen nach Plänen einschließlich Montage. Arbeiten an Heizungsanlagen sowie
Warmwasserversorgungsanlagen und deren Komponenten. Montieren und Verrohren von Heizungselementen.
Inbetriebnehmen von Heizungsanlagen. Feststellen und Beheben von Störungen sowie
Servicearbeiten an Leitungen, Armaturen, Geräten und Anlagen.
Fachbereich Lüftungsinstallation
Lüftungstechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die zeitgemäßen Installationen von Lüftungsanlagen und deren Komponenten
kennen und unter Berücksichtigung der Sicherheits- und Umweltstandards praxisbezogene Aufgabenstellungen
lösen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Vorschriften. Technische Richtlinien. Önormen.
Lüftungsanlageninstallationen
Lüftungssysteme. Rohrführungen. Steuer- und Regeltechnik. Wärmerückgewinnung. Sonderinstallationen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Lüftungsanlageninstallationen
Lüftungssysteme. Steuer- und Regeltechnik. Sonderinstallationen.
Fachpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die speziellen Arbeitsverfahren und -techniken der Lüftungsanlagenistallation
fachgerecht anwenden können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Arbeitsverfahren und -techniken
Lüftungsanlageninstallationen nach Plänen einschließlich Montage. Montieren von Lüftungselementen.
Inbetriebnehmen von Lüftungsanlagen. Feststellen und Beheben von Störungen sowie
Servicearbeiten an Leitungen, Armaturen, Geräten und Anlagen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
In „Fachzeichnen“ sind insbesondere Aufgabenstellungen, die das Verständnis für die Zusammenhänge
in der Sanitär- und Klimatechnik fördern, nützlich.
Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“, „Praktikum“ und „Fachpraktikum“ sollen die
Vorgänge und Zusammenhänge in der Sanitär- und Klimatechnik veranschaulichen und so die betrieb-
liche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu
führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
54. Die Anlage A/13/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Rohrleitungsmonteur) lautet
„Anlage A/13/2
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
ROHRLEITUNGSMONTEUR
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND GEMEINSAME
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe hinsichtlich ihrer
Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten kennen.
Er soll die in diesem Beruf verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
sowie die Arbeitsverfahren und -techniken nach dem Stand der Technik kennen und über die
berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.
Er soll über die für den Beruf bedeutsamen Grundgesetze der Physik, Chemie, Elektrotechnik und
Energietechnik Bescheid wissen.
Lehrstoff
Technologie
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten (Eisenwerkstoffe und Nichteisenmetalle, Kunststoffe und Nichtmetalle, Hilfs- und
Dichtungsmaterialien, Dämmstoffe). Eigenschaften. Verwendung. Bearbeitungsmöglichkeiten. Normung.
Entsorgung.
Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhabung. Instandhaltung.
Arbeitsorganisation
Arbeitsplatz. Technische Unterlagen. Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden. Materialauswahl.
Mechanische Technologie
Korrosionsschutz und Oberflächenbehandlung. Dämmung. Vorfertigungen. Verbindungs-, Füge- und
Trenntechniken.
Rohrsysteme und -verbindungen
Arten. Herstellung. Montage. Justierung. Prüfung. Förder-, Sicherheits- und Sperrvorrichtungen.
Rohrleitungs- und Regelsysteme
Arten. Wartung. Instandsetzung.
Physik und Chemie
Physik
Größen. Gesetze. Allgemeine Mechanik. Mechanik der Flüssigkeiten und Gase. Wärme. Temperatur.
Zustandsänderungen. Strömungslehre. Festigkeit. Schall, Schallschutz.
Chemie
Aufbau der Materie. Elemente und Verbindungen. Wasser (Eigenschaften und Aufbereitung).
Elektrolytische Vorgänge. Technische Brenngase.
Elektrotechnik
Größen. Gesetze. Wirkungen des elektrischen Stromes. Sicherheitsmaßnahmen und Schutzeinrichtungen.
Energietechnik
Energiearten. Verbrennung, Heizwert und Brennwert.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benützen können.
Lehrstoff
Berechnungen zur Mechanik und Meßtechnik
Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Steigung und Gefälle. Kraft, Arbeit, Leistung,
Wirkungsgrad. Drücke.
Berechnungen zur Wärmelehre
Wärmemenge, -inhalt und Leistung. Mischungsrechnungen. Längen- und Volumsänderungen.
Warmwasserbereitung. Brennstoff- und Energiebedarf.
Berechnungen zur Mechanik der Flüssigkeiten und Gase
Rohrdimensionierung, Strömungsgeschwindigkeit und Durchflußmenge. Hauswasseranlage. Belastung,
Leistung und Wirkungsgrad. Anschluss- und Einstellwert für Gasverbrauchseinrichtungen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes auftretenden zeichnerischen Aufgaben normgerecht
ausführen können.
Er soll technische Zeichnungen lesen können, um danach wirtschaftlich und fachlich einwandfrei
arbeiten zu können sowie zur selbstständigen zeichnerischen Weiterbildung befähigt zu sein.
Lehrstoff
Zeichennormen
Blattgrößen. Maßstäbe. Darstellungsarten. Maßeintragung. Beschriftung.
Technisches Zeichnen
Darstellung einfacher Werkstücke in praxisüblichen Ansichten und räumlichen Darstellungen.
Schnittdarstellungen. Gewindedarstellung.
Zeichnen zur Installationstechnik
Sinnbilder und Rohrleitungskennfarben nach den geltenden Önormen und technischen Richtlinien.
Grundlagen des Bauzeichnens. Grundrißplan. Strang- und Raumschema. Anfertigung einfacher
Leitungsskizzen und Ausarbeitung von Installationsplänen. Materialauszug. Anlagenschema. Isometrische
Darstellung von Leitungsanlagen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll durch Mess- und Prüfmethoden die Vorgänge und Zusammenhänge im Bereich der
Rohrleitungstechnik besser verstehen, um die im Beruf vorkommenden Aufgaben lösen zu können.
Er soll über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Mess- und Prüfgeräte
Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Übungen im Bereich Physik
Druck. Dehnung. Wärmetechnische Größen. Schallschutz. Werkstoffbestimmungen.
Übungen im Bereich Elektrotechnik
Stromkreis und Ohmsches Gesetz. Messen elektrischer Größen.
Elektrolytische Vorgänge. Veranschaulichung der Funktion elektrotechnischer Bauteile im Installationsbereich.
Übungen im Bereich der Rohrleitungsmontage
Wasseruntersuchungen. Messen an Rohrleitungsanlagen. Einstellen von Steuer- und Regeleinrichtungen.
Funktionskontrolle. Strömungsvorgänge in Leitungen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Werk- und Hilfsstoffe sachgemäß handhaben, verarbeiten und entsorgen können.
Er soll die Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach dem Stande der Technik
sicher handhaben und instandhalten können.
Er soll die Arbeitsverfahren und -techniken fachgerecht anwenden und über Unfallverhütung und
Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Handhaben. Verarbeiten. Entsorgen.
Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Zuschneiden. Spanendes und spanloses Formen. Fügen. Trennen.
Arbeitsverfahren an Rohrsystemen und -verbindungen
Biegen und Richten von Rohren. Löten, Schweißen und Kleben von Rohren. Montieren. Justieren.
Befestigen. Rohrarbeiten nach Vorfertigungsmethoden. Reparieren. Anbohren von Leitungen unter
Druck. Prüfen von Leitungen auf Belastung und Dichtheit. Anfertigen von Rohrformstücken. Feststellen
und Beheben von Störungen. Ausführen von Servicearbeiten an Einbauten in Rohrleitungssystemen.
Inbetriebnehmen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
In „Fachzeichnen“ sind insbesondere Aufgabenstellungen, die das Verständnis für die Zusammenhänge
in der Sanitär- und Klimatechnik fördern, nützlich.
Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die
Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in
Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen
Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
55. Die Anlage A/14/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Modelltischer [Formentischler]) lautet
„Anlage A/14/2
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
MODELLTISCHLER (FORMENTISCHLER)
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Computergestützte Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Funktion einer computergestützten Anlage kennen, berufsbezogene EDV-
Programme einsetzen und die Ergebnisse praxisgerecht anwenden können.
Lehrstoff
Grundlagen
Hardware. Software. Betriebssysteme. Koordinatensystem.
Berufsbezogene EDV-Programme
Eingabe. Durchführung. Praktische Auswertung.
Maschinensteuerung
Programmerstellung. CNC-Simulation. Ausführung.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in seinem Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen, sorgfältig
auswählen, über deren vorschriftsmäßige Entsorgung sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften
Bescheid wissen.
Er soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte und Maschinen kennen sowie gründliche
Kenntnisse über Form- und Modelltechnik haben.
Er soll die für diesen Lehrberuf erforderlichen chemischen und physikalischen Grundgesetze kennen
sowie mit der berufsspezifische Schmelz-, Gieß- und Umwelttechnik vertraut sein.
Lehrstoff
Technologie
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk-, Hilfs- und Gusswerkstoffe
Arten. Eigenschaften. Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten. Normung. Entsorgung.
Werkzeuge, Geräte und Maschinen
Arten. Funktion. Einsatz und Wartung.
Bearbeitungstechniken
Messen, Anreißen. Spanende und spanlose Formgebung. Fügetechniken. Lösbare und unlösbare
Verbindungen. CNC-gestützte Technologien.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Chemische und physikalische Grundgesetze
Mechanik. Hydraulik. Pneumatik. Elektrotechnik. Wärmebehandlung. Organische und anorganische
Chemie.
Form- und Modelltechnik
Arten. Modell- und Kernkastenherstellung. Modellteilung. Instandsetzung und Reparatur der
Modelleinrichtungen. Hand- und Maschinenformtechnik. Herstellung von Dauerformen.
Gießtechnik
Gießgerechte Gestaltung von Gußteilen. Anschnitt- und Speisertechnik. Gußfehler. Qualitätssicherung.
Umwelttechnik
Umgang und Entsorgung der Rest- und Abfallstoffe. Abwasserentsorgung. Lärmschutz.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Probleme aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen und physikalischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und
Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Größen und Einheiten
Maße und SI-Einheiten.
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Prozentrechnungen. Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Kraft und Kräfteparallelogramm. Arbeit. Leistung. Geradlinige und kreisförmige Bewegung
(Schnittgeschwindigkeit und Drehzahl, Hauptzeitberechnungen). Festigkeitsberechnungen. Einfache und
mehrfache Übersetzungen. Berechnungen aus Pneumatik und Hydraulik.
Gießtechnische Berechnungen
Schwindmaßberechnungen. Anschnitt- und Speisertechnik.
Elektrotechnische Berechnungen
Ohmsches Gesetz. Spezifischer Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen mit Konstruktionslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen, Modellrisse und normgerechte Werkzeichnungen lesen sowie unter
Berücksichtigung verschiedener Konstruktionen ausführen können, um danach wirtschaftlich und fachlich
einwandfrei arbeiten zu können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Strichstärken und Linienarten. Schriftfeld und Stückliste. Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung.
Gewindedarstellungen. Rauhtiefezeichen. Bearbeitungszugaben. Passungen und Maßtoleranzen.
Werkzeichnungen
Schnittdarstellungen gießfertiger Formen. Modellaufnahmen von Maschinenelementen. Modellaufbau.
Modellrisse. Freihandskizzen und Werkzeichnungen nach Modellen als Teil- und Zusammenstellungszeichnungen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll mit der Handhabung, Pflege und Instandsetzung von Werkzeugen, Geräten und Maschinen
vertraut sein.
Er soll die berufsspezifischen Mess- und Bearbeitungstechniken durchführen können.
Er soll die in diesem Lehrberuf zeitgemäßen Arbeitstechniken und -verfahren ausführen können
sowie berufseinschlägige Sicherheitstechniken anwenden können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werkzeuge, Geräte und Maschinen
Arten. Handhaben. Pflegen und Instandsetzen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Handhaben. Verwenden und Entsorgen.
Messtechnik
Handhaben und Pflegen von Meßgeräten. Messen mechanischer und elektrotechnischer Größen.
Bearbeitungstechnik
Messen und Anreißen. Spanendes und spanloses Bearbeiten. Fügen und Trennen. Anfertigen von
Schablonen.
Form- und Modelltechnik
Herstellen von Modellen und Kernkästen. Reparaturarbeiten an Modelleinrichtungen. Herstellen von
Formen und Kernen. Zulegen.
Gießtechnik
Schmelzen. Abgießen.
Umwelttechnik
Entsorgen der Rest- und Abfallstoffe. Entsorgen des Abwassers. Lärmschutz.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das
Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der
Ergebnisse.
„Fachzeichnen mit Konstruktionslehre“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis
beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
„Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche
Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu
führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestüzter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
56. Die Anlage A/15/11 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Textilmechaniker) lautet
„Anlage A/15/11
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
TEXTILMECHANIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Mechanische Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie fachgerecht
auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit Funktion, Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Geräte und Maschinen vertraut
sein, die facheinschlägigen Fertigungstechniken sowie die Maschinenelemente kennen.
Er soll die Grundgesetze der Mechanik kennen sowie über den für diesen Lehrberuf erforderlichen
Bereich der Automatisierungstechnik Bescheid wissen.
Er soll insbesondere über den Bereich der Textilmaschinen, über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften
sowie über den Umweltschutz Bescheid wissen.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Ver- und Bearbeitung. Prüfung. Fehlererkennung.
Entsorgung.
Fertigungstechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Geräte und Maschinen
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und
Korrosionsschutz. Füge- und Trenntechniken.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.
Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Mechanik starrer und deformierbarer Körper
Größen und Einheiten. Grundgesetze der Statik und Dynamik.
Automatisierungstechnik
Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-
und Regelsysteme. CNC-Technik. SPS-Technik.
Textilmaschinen
Arten. Aufbau. Funktion. Einsatz. Nummerierungssysteme. Arten der technischen Kontrollen.
Ausrüstung und Veredlung. Einstellarbeiten. Fehlerursachen und -behebung. Prüfung und Wartung.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Probleme aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Fachbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Druck in Flüssigkeiten und Gasen. Festigkeit.
Berechnungen zur Maschinentechnik
Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Passungsrechnungen. Berechnung der Schnittgeschwindigkeit,
Drehzahl und des Vorschubs. Übersetzungsverhältnisse bei Riemen- und Zahnradtrieb. Berechnung der
Maße beim Kegeldrehen. Einfache Teilkopfberechnungen. Zahnradgrößen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes auftretenden zeichnerischen Aufgaben normgerecht
ausführen können.
Er soll technische Zeichnungen lesen können, um danach wirtschaftlich und fachlich einwandfrei
arbeiten zu können sowie zur selbstständigen zeichnerischen Weiterbildung befähigt sein zu können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächen-, Form- und Lageangaben. Toleranz- und
Passungsangaben.
Technische Zeichnungen
Anfertigung einfacher Skizzen nach Modellen und Textangaben. Darstellung von Maschinen- und
Bauelementen. Elektronische Schaltzeichen und Schaltpläne. Schematische Darstellung von Funktionsweisen.
Anfertigung und Lesen von Diagrammen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Mess- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für
eine zeitgemäße Fertigung notwendigen Maschinensteuerungen vornehmen zu können.
Er soll einfache Übungen zur Automatisierungstechnik selbstständig ausführen können, ihre
Betriebsverhältnisse erfassen sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Mess- und Prüfinstrumente
Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Übungen zur Messtechnik
Halbleiterbauelemente. Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Messtechnik.
Bestimmung elektrischer und nichtelektrischer Größen. Erstellen von Messprotokollen.
Schaltübungen
Einfache Stromkreise. Nachweis des Ohmschen Gesetzes. Analoge und digitale Schalttechnik.
Übungen zur Automatisierungstechnik
Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Steuerungen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben, einstellen, warten und instandhalten sowie
einfache Ersatzteile herstellen können.
Lehrstoff
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Aus-, Ein- und Zusammenbauen von Maschinenelementen und Maschinenteilen unter
besonderer Berücksichtigung der Textilmaschinen. Einstell- und Wartungsarbeiten an Textilmaschinen.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen. Trennen. Erstellen von Arbeitsplänen.
Wärmebehandlung von Stählen
Oberflächenbehandeln. Weich- und Hartlöten. Einfache Elektroschweißarbeiten.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das
Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der
Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer Planung
durch Zeichnungen bedürfen.
Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die
Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in
Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen
Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
57. Die Anlage A/15/13 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Maschinenmechaniker) lautet
„Anlage A/15/13
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
MASCHINENMECHANIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten, dritten und vierten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Mechanische Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie
fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit den im Beruf eingesetzten Werkzeugen, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte vertraut
sein, über die Maschinenelemente Bescheid wissen sowie die berufsspezifischen Fertigungstechniken
kennen.
Er soll über die speziellen Arbeits- und Kraftmaschinen seines Arbeitsbereiches Bescheid wissen.
Er soll die Grundgesetze der Mechanik, Elektrotechnik und Elektronik kennen sowie über die in
diesem Lehrberuf erforderliche Mess- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Metallische und nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Bearbeitung. Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte
Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Einsatz.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und
Korrosionsschutz. Füge- und Trenntechniken.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.
Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.
Arbeits- und Kraftmaschinen
Arten. Aufbau. Funktion. Einsatz. Einbau. Ausbau. Justierung. Prüfung und Wartung.
Technische Grundlagen
Elektro-, Steuer- und Regeltechnik.
Automatisierungstechnik
Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-
und Regelsysteme. CNC-Technik. SPS-Technik.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Metallische und nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und
Geräte. Automatisierungstechnik.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Algebra
Zahlenbereiche, Gleichungen (lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen).
Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Kreisfunktionen). Vektoren. Binäres
Zahlensystem. Potenzen. Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Gewichtsberechnungen.
Geometrie
Planimetrie (Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis, Ellipse; Pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie
des recht- und schiefwinkeligen Dreiecks. Koordinatensystem. Codierte Informationen. Geometriedefinitionen.
Aufbereitung von Programmen.
Berechnungen zur Mechanik
Gradlinige und kreisförmige Bewegungen. Berechnungen aus der Kraftübertragung (Übersetzungen,
Dimensionierung, Getriebe). Kraft. Moment. Arbeit. Leistung. Wirkungsgrad. Reibung. Schiefe Ebene.
Wärmetechnik. Festigkeitsberechnungen. Berechnungen zu Elektrotechnik und Steuerungstechnik. Technologische
Aufbereitung von Programmen. Berechnungen aus der Arbeitsvorbereitung und Rationalisierung.
Erstellung einfacher Berechnungsprogramme.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Algebra. Berechnungen zur Mechanik.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Computergestütztes Zeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen entwerfen und Werkzeichnungen normgerecht ausführen sowie lesen
können, um an Hand von Plänen, Zusammenstellungszeichnungen und Geometrien selbstständig und
wirtschaftlich arbeiten zu können.
Lehrstoff
Grundlagen des Zeichnens
Normen. Symbole und Passungskurzzeichen. Ergänzende Aufgaben. Bemaßung. Maßstäbe. Oberflächenzeichnen.
Lage- und Formtoleranzen.
Darstellungszeichnungen
Darstellungsarten (Parallelprojektion, NC-gerechte Darstellung). Schnitte. Gewinde. Durchdringungen
und Verschneidungen.
Metalltechnische Skizzen und Zeichnungen
Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Zusammenbauzeichnungen zur Verbindungstechnik und
Kraftübertragungstechnik. Konstruktionszeichnungen für den Maschinenbau. Lesen und Anfertigen von
Schaubildern, Diagrammen und Schaltplänen.
Fertigungstechnische Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll vertiefte Kenntnisse über Technologien und Arbeitsverfahren haben, die durch die
Mikroelektronik in diesen Beruf einfließen.
Er soll über die theoretischen Grundlagen von CNC, CAM und CAQ Bescheid wissen, um auf
Simulatoren, gesteuerte Werkzeugmaschinen und Messeinrichtungen arbeiten zu können.
Lehrstoff
Rechner
Aufbau und Handhabung von PC- und Peripheriegeräten. Aufbau und Bedienung von CNC-
Maschinen. Programmarten. Programmaufbau nach DIN 66025.
Programmieren und Fertigen von Dreh- oder Frästeilen
Programmarten. Datentransfer. Werkzeugvoreinstellung und -verwaltung.
Konstruktion
Grundlagen in der 2D- und 3D-Konstruktion. Elementeigenschaften. Darstellungshilfen. Bemaßung.
Text. Zeichnungsausgaben und -verwaltung.
CAM
Geometrieerstellung und -übernahme. NC-Daten. Datentransfer. Fertigung.
CAQ
Normen. Begriffe. Qualitätssicherung. Qualitätsprüfungen. Dokumentation und Auswertung der
Daten. Kosten.
Prozessorientierte Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Mess- und Prüfinstrumente handhaben und instandhalten sowie grundlegende
Programmierungen am Mikrocomputer durchführen können.
Er soll praxisrelevante berufsbezogene Mess-, Prüf- und Schaltübungen ausführen können.
Er soll hydraulisch, pneumatisch und elektronisch gesteuerte Anlagen simulieren können, ihre
Betriebsverhältnisse erfassen, die einschlägigen Vorschriften beachten sowie über Unfallverhütung
Bescheid wissen.
Er soll im Prozessablauf Fehler und Störungen erkennen und beheben können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Mess- und Prüfinstrumente
Handhaben. Instandhalten.
Elektrotechnik
Schalt- und Bauelemente. Größen und Einheiten. Grundschaltungen. Wirkungen des elektrischen
Stromes.
Pneumatik und Elektropneumatik
Bauelemente. Pneumatische und elektropneumatische Schaltpläne. Zeitschaltungen. Steuerungen mit
einfach- und doppelwirkenden Zylindern. Selbsthalteschaltungen.
Wärmebehandlung
Grundlagen. Verfahren.
Werkstoffprüfung
Werkstattprüfverfahren. Metallographische Prüfverfahren. Härteprüfverfahren. Mechanisch-
technologische Prüfverfahren. Zerstörungsfreie Prüfverfahren.
Hydraulik und Elektrohydraulik
Physikalische Grundlagen. Bauelemente. Hydraulische und elektrohydraulische Schaltpläne. Steuerungen
mit einfach- und doppelwirkenden Zylindern. Druckabhängige Folgesteuerung.
Elektronik
Versuche zur Analog- und Digitaltechnik. Messungen an aktiven und passiven Bauelementen.
Schaltungen der Leistungselektronik und SPS.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll seine in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten
sowie seine persönlichen Erfahrungen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen anwenden können.
Er soll dadurch fertigungstechnische und betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen
und Zusammenhänge sowie Arbeitsabläufe kennen lernen und bewerten können.
Er soll im Zuge der Teilefertigung eine zusammenfassende Arbeit computerunterstützt durchführen
und präsentieren können.
Lehrstoff
Praktische Aufgabenstellungen zur Konstruktion von Teilen.
Arbeitsorientierte Aufgaben
Arbeitsvorbereitung. Programmierung. Werkzeugverwaltung. Fertigung.
Qualitätsorientierte Aufgaben
Qualitätsnormen. Qualitätssicherung. Qualitätskontrolle.
Datenorientierte Aufgaben
Technische Daten. Organisatorische Strukturen. Betriebswirtschaftliche Daten.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Computergestütztes Zeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, das
einer zeichnerischen Vorbereitung und Darstellung bedarf.
Der Unterrichtsgegenstand „Prozessorientierte Laboratoriumsübungen“ soll dem Schüler die
Möglichkeit geben, jene Steuerungstechniken zu erlernen, welche die betriebliche Ausbildung ergänzen.
Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen
Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Im „Praktikum“ sollen durch Aufgabenstellungen und handlungsorientiertem Unterricht die Schüler
zum logischen und vernetzten Denken sowie zum verantwortungsbewußten Entscheiden und Handeln
geführt werden.
Da in diesem Pflichtgegenstand projektorientierte Arbeiten durchgeführt werden, empfiehlt sich, im
Team zu planen und die Arbeiten zu dokumentieren.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
58. Die Anlage A/15/14 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Werkzeugmechaniker) lautet
„Anlage A/15/14
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
WERKZEUGMECHANIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten, dritten und vierten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Mechanische Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie
fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit den im Beruf eingesetzten Werkzeugen, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte vertraut
sein, über die Maschinenelemente und Werkzeuge Bescheid wissen sowie die berufsspezifischen
Fertigungstechniken kennen.
Er soll über die speziellen Arbeits- und Kraftmaschinen seines Arbeitsbereiches Bescheid wissen.
Er soll die Grundgesetze der Mechanik, Elektrotechnik und Elektronik kennen sowie über die in
diesem Lehrberuf erforderliche Meß- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Metallische und nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Bearbeitung. Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte
Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Einsatz.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und
Korrosionsschutz. Füge- und Trenntechniken.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.
Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.
Arbeits- und Kraftmaschinen
Arten. Aufbau. Funktion. Einsatz. Einbau. Ausbau. Justierung. Prüfung und Wartung.
Technische Grundlagen
Elektro-, Steuer- und Regeltechnik.
Automatisierungstechnik
Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-
und Regelsysteme. CNC-Technik. SPS-Technik.
Lehren- und Vorrichtungsbau
Bohrvorrichtungen. Fräs- und Haltevorrichtungen.
Gusswerkzeuge
Arten. Einsatz. Verwendung bei der Verarbeitung von Kunststoffen und Metallen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Metallische und nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und
Geräte. Automatisierungstechnik.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Algebra
Zahlenbereiche, Gleichungen (lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen).
Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Kreisfunktionen). Vektoren. Binäres
Zahlensystem. Potenzen. Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Gewichtsberechnungen.
Geometrie
Planimetrie (Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis, Ellipse; Pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie
des recht- und schiefwinkeligen Dreiecks. Koordinatensystem. Codierte Informationen. Geometriedefinitionen.
Aufbereitung von Programmen.
II 426
Berechnungen zur Mechanik
Geradlinige und kreisförmige Bewegungen. Berechnungen aus der Kraftübertragung
(Übersetzungen, Dimensionierung, Getriebe). Kraft. Moment. Arbeit. Leistung. Wirkungsgrad. Reibung.
Schiefe Ebene. Wärmetechnik. Festigkeitsberechnungen. Berechnungen aus der Steuerungstechnik.
Technologische Aufbereitung von Programmen. Berechnungen aus der Arbeitsvorbereitung und
Rationalisierung. Erstellung einfacher Berechnungsprogramme.
Berechnungen aus dem Werkzeug- und Formenbau
Zuhaltekräfte. Wärmebedarf im Formenbau. Schwerpunkt. Berechnungen aus der Stanzerei- und
Spritzgusstechnik.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Algebra. Berechnungen zur Mechanik. Berechnungen aus dem Werkzeug- und Formenbau.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Computergestütztes Zeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen entwerfen und Werkzeichnungen normgerecht ausführen sowie lesen
können, um anhand von Plänen, Zusammenstellungszeichnungen und Geometrien selbstständig und wirtschaftlich
arbeiten zu können.
Lehrstoff
Grundlagen des Zeichnens
Normen. Symbole und Passungskurzzeichen. Ergänzende Aufgaben. Bemaßung. Maßstäbe.
Darstellungszeichnungen
Darstellungsarten (Parallelprojektion, NC-gerechte Darstellung). Schnitte. Gewinde. Abweichungen.
Durchdringungen und Verschneidungen.
Metalltechnische Skizzen und Zeichnungen
Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Zusammenbauzeichnungen zur Verbindungstechnik und
Kraftübertragungstechnik. Konstruktionszeichnungen für den Maschinenbau. Lesen und Anfertigen von
Schaubildern, Diagrammen und Schaltplänen. Konstruktionszeichnungen und Zusammenstellungszeichnungen
für den Formenbau und die Stanztechnik.
Fertigungstechnische Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll vertiefte Kenntnisse über Technologien und Arbeitsverfahren haben, die durch die
Mikroelektronik in diesen Beruf einfließen.
Er soll über die theoretischen Grundlagen von CNC, CAM und CAQ Bescheid wissen, um auf
Simulatoren, gesteuerte Werkzeugmaschinen und Messeinrichtungen arbeiten zu können.
Lehrstoff
Rechner
Aufbau und Handhabung von PC- und Peripheriegeräten. Aufbau und Bedienung von CNC-
Maschinen. Programmarten. Programmaufbau nach DIN 66025.
Programmieren und Fertigen von Dreh- oder Frästeilen
Programmarten. Datentransfer. Werkzeugvoreinstellung und -verwaltung.
Konstruktion
Grundlagen in der 2D- und 3D-Konstruktion. Elementeigenschaften. Darstellungshilfen. Bemaßung.
Text. Zeichnungsausgaben und -verwaltung.
CAM
Geometrieerstellung. NC-Daten. Fertigung.
CAQ
Normen. Begriffe. Qualitätssicherung. Qualitätsprüfungen. Dokumentation und Auswertung der
Daten. Kosten.
Prozessorientierte Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Mess- und Prüfinstrumente handhaben und instandhalten sowie grundlegende
Programmierungen am Mikrocomputer durchführen können.
Er soll praxisrelevante berufsbezogene Mess-, Prüf- und Schaltübungen ausführen können.
Er soll hydraulisch, pneumatisch und elektronisch gesteuerte Anlagen simulieren können, ihre
Betriebsverhältnisse erfassen, die einschlägigen Vorschriften beachten sowie über Unfallverhütung
Bescheid wissen.
Er soll im Prozessablauf Fehler und Störungen erkennen und beheben können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Mess- und Prüfinstrumente
Handhaben. Instandhalten.
Elektrotechnik
Schalt- und Bauelemente. Größen und Einheiten. Grundschaltungen. Wirkungen des elektrischen
Stromes.
Pneumatik und Elektropneumatik
Bauelemente. Pneumatische und elektropneumatische Schaltpläne. Zeitschaltungen. Steuerungen mit
einfach- und doppelwirkenden Zylindern. Selbsthalteschaltungen.
Wärmebehandlung
Grundlagen. Verfahren.
Werkstoffprüfung
Werkstattprüfverfahren. Metallographische Prüfverfahren. Härteprüfverfahren. Mechanischtechnologische
Prüfverfahren. Zerstörungsfreie Prüfverfahren.
Hydraulik und Elektrohydraulik
Physikalische Grundlagen. Bauelemente. Hydraulische und elektrohydraulische Schaltpläne. Steuerungen
mit einfach- und doppelwirkenden Zylindern. Druckabhängige Folgesteuerung.
Elektronik
Versuche zur Analog- und Digitaltechnik. Messungen an aktiven und passiven Bauelementen.
Schaltungen der Leistungselektronik und SPS.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll seine in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten
sowie seine persönlichen Erfahrungen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen anwenden können.
Er soll dadurch fertigungstechnische und betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen
und Zusammenhänge sowie Arbeitsabläufe kennen lernen und bewerten können.
Er soll im Zuge der Teilefertigung eine zusammenfassende Arbeit computerunterstützt durchführen
und präsentieren können.
Lehrstoff
Praktische Aufgabenstellungen zur Konstruktion von Teilen.
Arbeitsorientierte Aufgaben
Arbeitsvorbereitung. Programmierung. Werkzeugverwaltung.
Qualitätsorientierte Aufgaben
Qualitätsnormen. Qualitätssicherung. Qualitätskontrolle.
Datenorientierte Aufgaben
Technische Daten. Organisatorische Strukturen. Betriebswirtschaftliche Daten.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das
Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der
Ergebnisse.
„Computergestütztes Zeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, das
einer zeichnerischen Vorbereitung und Darstellung bedarf.
Der Unterrichtsgegenstand „Prozessorientierte Laboratoriumsübungen“ soll dem Schüler die
Möglichkeit geben, jene Steuerungstechniken zu erlernen, welche die betriebliche Ausbildung ergänzen.
Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen
Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Im „Praktikum“ sollen durch Aufgabenstellungen und handlungsorientiertem Unterricht die Schüler
zum logischen und vernetzten Denken sowie zum verantwortungsbewußten Entscheiden und Handeln
geführt werden.
Da in diesem Pflichtgegenstand projektorientierte Arbeiten durchgeführt werden, empfiehlt sich, im
Team zu planen und die Arbeiten zu dokumentieren.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
59. Die Anlage A/16/1 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Gold- und Silberschmied und Juwelier,
Edelsteinschleifer) lautet
„Anlage A/16/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
GOLD- UND SILBERSCHMIED UND JUWELIER, EDELSTEINSCHLEIFER
A. FÜR GOLD- UND SILBERSCHMIED UND JUWELIER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
B. FÜR EDELSTEINSCHLEIFER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Edelsteinkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über Edelsteine, Schmucksteine, Kunststeine, Imitationen, synthetische
Steine und organische Substanzen haben.
Lehrstoff
Edelsteine, Schmucksteine, Kunststeine, Imitationen, synthetische Steine und organische Substanzen
Systematik. Entstehung. Vorkommen. Physikalische und chemische Eigenschaften. Be- und
Verarbeitung. Handelsbezeichnungen und -nomenklaturen. Erkennungs- und Bestimmungsmöglichkeiten.
Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Edel-, Unedelmetalle und nichtmetallischen
Werk- und Hilfsstoffe haben, sie fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige
Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein, Kenntnisse über die berufsspezifischen
Fertigungstechniken haben sowie mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften
vertraut sein.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Edel-, Unedelmetalle, nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Legierungen. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Materialprüfung. Entsorgung
und Wiedergewinnung.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Verbindungs- und
Trenntechniken.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für diesen Beruf relevanten Grundgesetze der Physik und Chemie kennen sowie
Kenntnisse über die Feingehaltsprüfung haben.
Er soll Kenntnisse über die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken haben und mit den
berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Physik
Aggregatzustände. Festigkeit. Härte.
Chemie
Grundstoffe und Verbindungen. Säuren, Basen und Salze. Gemenge. Oxidation und Reduktion.
Feingehaltsprüfung
Punzierungsgesetz. Punzierungsvorgang. Punzenbilder. Feingehaltsproben.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Wärmebehandlung. Schmelzvorgang. Oberflächenbearbeitung und -gestaltung.
Stichtechniken. Galvanotechnik. Reinigung. Zurichtarbeiten. Plastische Formgebung. Montiertechnik.
Fassungen und Halterungen. Gußarten. Recycling.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und
Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Grundrechnenoperationen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.
Prozentrechnungen. Legierungsrechnungen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe und eine in der 4. Schulstufe.
Designentwicklung und Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Designs, computerunterstützte Zeichnungen und/ oder Handzeichnungen aus dem
Bereich seines Lehrberufes skizzieren und zeichnen, um danach selbstständig und ökonomisch arbeiten zu
können.
Er soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit und Kreativität unter Einbeziehung seiner Kenntnisse
in der Stilkunde weiterentwickeln und sich des ästhetischen Stellenwertes seiner Entwürfe bewußt sein.
Lehrstoff
Darstellungsmittel und -träger
Schreib- und Zeichengeräte. Farben. Schmuckstücke. Medaillen. Planketten. Andere Darstellungsträger.
Darstellungsmotive
Wappen. Zeichen. Symbole. Tier- und Pflanzendarstellungen. Ornamente. Menschliche Darstellungen.
Komplexe Objekte. Spezielle Designs.
Darstellungstechniken
Zeichennormen und Bemaßung. Punkt. Linie. Fläche. Zeichen auf verschiedenen Untergründen.
Schrift. Modelliertechniken. Kopieren. Vergrößern. Perspektiven. Verkleinern. Emailtechniken. Einsatz
der Computergrafik.
Designentwicklung
Kreativer Werdegang. Kompositionsentwicklung. Schmuckstückentwürfe nach Kundenwünschen.
Stilkunde
Stilepochen. Stilelemente. Stilmerkmale. Heraldik.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Edel-, Unedelmetalle, nichtmetallische Werk-
und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten können sowie die
zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Er soll an Hand von Designs, computergestützten Zeichnungen und/oder Handzeichnungen Modelle
anfertigen können.
Er soll Schmuckelemente und Schmuckstücke anfertigen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Edel-, Unedelmetalle, nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärmebehandeln.
Oberflächenbehandeln. Anfertigen von Schmuck.
Modellieren
Formen von Natur- und Kunststoffen. Herstellen von Gussformen. Gießen.
Designs
Herstellen von Gussmodellen. Fertigen von Schmuckelementen und Schmuckstücken. Juwelen
montieren und fassen. Schleifen und Polieren der Schmuckstücke.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das
Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der
Ergebnisse.
Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene Techniken zu
erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
60. Die Anlage A/16/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Metallschleifer und Galvaniseur) lautet
„Anlage A/16/2
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
METALLSCHLEIFER UND GALVANISEUR
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Physik und Chemie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für den Beruf wichtigen Grundgesetze der Physik sowie Chemie und
Elektrochemie kennen.
Lehrstoff
Physik
Aggregatzustände. Kraft. Moment. Energie, Energiequellen und Energiearten. Elektrotechnik.
Chemie und Elektrochemie
Grundstoffe und Verbindungen. Säuren, Laugen und Salze. Gemenge. Oxidation und Reduktion.
Galvanotechnik.
Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie
fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein, Kenntnisse über
Maschinenelemente sowie über die berufsspezifischen Fertigungstechniken haben.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.
Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und
Korrosionsschutz. Füge- und Trenntechniken.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die Galvanotechnik haben sowie über die berufsspezifischen
Arbeitsverfahren und -techniken Bescheid wissen.
Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie mit den Umweltschutzmaßnahmen
vertraut sein.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutzmaßnahmen.
Galvanotechnik
Galvanoplastik. Galvanostegie. Galvanisieren und Eloxieren. Galvanische Bäder.
Arbeitsverfahren und -techniken
Wärmebehandlung. Schmelzvorgang. Oberflächenbearbeitung und -gestaltung. Materialprüfung.
Qualitätssicherung.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.
Prozentrechnungen.
Berechnungen zur Mechanik
Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Wärme, Wärmedehnung.
Berechnungen zur Galvanotechnik
Chemische Verbindungen und Lösungen.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Ohmsches Gesetz. Widerstandsberechnungen. Elektrische Arbeit und Leistung.
Berechnungen zur Elektrochemie
Metallmasse. Expositionszeit. Schichtdicke. Wirkungsgrad.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen sowie lesen können,
um danach selbstständig und ökonomisch arbeiten und die notwendigen Berechnungen durchführen zu
können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Beschriftung. Maßstäbe. Darstellungsarten. Bemaßung.
Werkzeichnungen
Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Diagramme. Schaltpläne. Funktions-
und Blockschaltbilder.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten können sowie die
zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Chemisch und mechanisch Vorbehandeln.
Galvanotechnik
Abscheiden von Metallen. Eloxieren. Beschichten. Entfernen von Überzügen. Nachbehandeln.
Metallfärben. Qualität sichern.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer
zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene Techniken zu
erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
61. Die Anlage A/16/3 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Graveur, Gold-, Silber- und Metallschläger,
Gürtler, Metalldrücker) lautet
„Anlage A/16/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
GRAVEUR, GOLD-, SILBER- UND METALLSCHLÄGER, GÜRTLER, METALLDRÜCKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die
Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen
zu bilden.
Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für den Beruf wichtigen Grundgesetze der Physik und Chemie kennen.
Er soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie fachgerecht
auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein, Kenntnisse über
Maschinenelemente sowie über die berufsspezifischen Fertigungstechniken haben.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Physik
Aggregatzustände. Kraft. Moment. Energie. Kinetik.
Chemie
Grundstoffe und Verbindungen. Säuren, Laugen und Salze. Gemenge. Oxidation und Reduktion.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Sicherungselemente. Antriebe und Bauelemente.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und
Korrosionsschutz. Füge- und Trenntechniken. CNC-Technik.
Lehrstoffspezifikationen
Graveur
Fertigungstechniken
Handgravuren. Punzenarten.
Gold-, Silber- und Metallschläger
Schlagwerkzeuge und Vorrichtungen
Arten. Einsatz. Wirkungsweise. Prüfmethoden.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die Punzierung haben, über die berufsspezifischen Arbeitsverfahren
und -techniken und über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.
Er soll mit der Stilkunde, der Schriftkunde und der Heraldik vertraut sein.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Punzierung
Gesetzliche Symbole. Punzierungsgesetz.
Arbeitsverfahren und -techniken
Oberflächenbearbeitung und -gestaltung. Montage. Wiedergewinnung und -verwertung. Materialprüfung.
Qualitätssicherung.
Stilkunde
Stilepochen. Stilelemente. Stilmerkmale. Ornamentik.
Schriftkunde
Historische Entwicklung. Schriftarten. Schriftformen.
Heraldik
Historische Entwicklung. Wappenaufbau. Wappengesetz.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.
Prozentrechnungen.
Berechnungen zur Mechanik
Bewegung. Kraft. Moment. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Reibung. Wärme, Wärmedehnung.
Festigkeit.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll normgerechte Werkzeichnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes – auch unter
Zuhilfenahme von CAD-Programmen – ausführen können, um danach selbstständig und ökonomisch
arbeiten zu können.
Er soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit und Kreativität unter Einbeziehung seiner Kenntnisse
aus der Stilkunde, Schriftkunde, Heraldik und Farbenlehre weiterentwickeln und sich des ästhetischen
Stellenwertes seiner Entwürfe bewußt sein.
Lehrstoff
Zeichennormen.
Beschriftung. Maßstäbe. Darstellungsarten. Bemaßung.
Werkzeichnungen
Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. CAD-Anwendungen.
Designs
Stilkundliche Entwürfe. Skizzen von Schriftarten. Heraldik. Farbkompositionen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten können sowie die
zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Er soll berufsspezifische Werkstücke herstellen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärmebehandeln.
Oberflächenbehandeln. Modellieren. Programmieren von CNC-Maschinen.
Werkstücke
Designs entwerfen. Stahl- und Kupferstiche stechen. Treibarbeiten und Feinziselierungen herstellen.
Galvanoplaste fertigen. Feinbleche ver- und bearbeiten.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das
Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der
Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer
zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene Techniken zu
erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
62. Die Anlage A/20/1 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Klaviermacher) lautet
„Anlage A/20/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
KLAVIERMACHER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten Klasse und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in
der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Musiklehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Grundkenntnisse über die Musiklehre und Musikgeschichte haben.
Lehrstoff
Musiklehre
Notenschrift. Intervalle. Tonleitern. Akkorde. Ungleichschwebende und gleichschwebende Temperatur.
Tonerzeugung, Tonumfang und Klangfarbe der Instrumente.
Musikgeschichte
Epochen. Komponisten. Werke. Aufführungspraktiken.
Instrumentenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Grundkenntnisse über die Instrumentenkunde haben.
Lehrstoff
Instrumentenkunde
Arten. Aufbau. Funktion. Verwandte Instrumente. Mensurierung. Stimmung. Intonation. Historische
Entwicklung.
Physik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die für seinen Beruf notwendigen Grundgesetze der Mechanik, Elektrotechnik,
Elektronik und Wärmelehre Bescheid wissen.
Lehrstoff
Mechanik
Größen und SI-Einheiten. Masse. Kraft. Arbeit. Leistung. Bewegung. Festigkeit. Statik.
Elektrotechnik
Größen und SI-Einheiten. Stromarten. Elektrizitätsleitung. Elektromagnetische Wellen und
Schwingungen.
Elektronik
Bauelemente. Grundschaltungen.
Wärmelehre
Temperatur. Molekularbewegung. Luftdruck und Luftfeuchtigkeit.
Akustik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die für seinen Beruf notwendigen Grundgesetze der Akustik Bescheid wissen.
Lehrstoff
Akustik
Größen der Schalltechnik. Infra-, Ultra- und Hörschall. Wellen und Schwingungen. Ton, Klang und
Obertöne. Schallquellen. Resonanz und Resonatoren. Raumakustik.
Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie
fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein sowie über die für seinen Beruf
notwendigen Arbeitsverfahren und -techniken Bescheid wissen.
Er soll Kenntnisse über die im seinem Beruf gebräuchlichen Stimm-, Intonier- und Regulierwerkzeuge
haben.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Lagerung. Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Aufbau. Normung. Einsatz. Wirkungsweise.
Arbeitsverfahren und -techniken
Spanende und spanlose Bearbeitung. Zerlegung. Reinigung. Zusammenbauarbeiten. Oberflächenbehandlung
und -gestaltung. Korrosion und Korrosionsschutz. CNC-Fertigung. Qualitätssicherung.
Stimm-, Intonier- und Regulierwerkzeuge
Arten. Anwendung.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.
Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Physik
Hebelgesetz. Kraft, Moment. Festigkeit. Wärmelehre und Wärmeausdehnung.
Berechnungen zur Technologie
Materialbedarf. Schnittgeschwindigkeit. Drehzahl. Vorschub.
Berechnungen zur Akustik
Schwingungen. Mensurierung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe und eine in der 4. Schulstufe.
Fachzeichnen mit Konstruktionslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können
sowie mit Aufbau und Funktion von rechnergestützten Systemen vertraut sein, um danach selbstständig
und ökonomisch arbeiten zu können.
Lehrstoff
Technische Zeichnungen
Zeichennormen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Konstruktionszeichnungen.
Rechnergestützes Zeichnen
Systemaufbau- und -funktion. Softwareanwendungen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll – allenfalls über Hospitationen und Exkursionen – die in diesem Lehrberuf
verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, verwenden, bearbeiten und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben, pflegen und instandhalten können sowie
die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Herstellen von Bauelementen. Arbeiten an Rasten, Resonanzböden, Stegen und Gehäusen.
Oberflächenbehandeln. Zusammenbauen. Einstellen. Justieren. Besaiten. Stimmen. Intonieren.
Baßsaitenspinnen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das
Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der
Ergebnisse.
„Fachzeichnen mit Konstruktionslehre“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis
beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
Im Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll im Hinblick auf die Unfallverhütung die Ausbildung an
Maschinen bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
63. Die Anlage A/20/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Orgelbauer, Harmonikamacher) lautet
„Anlage A/20/2
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
ORGELBAUER, HARMONIKAMACHER
I. STUNDENTAFEL
A. ORGELBAUER
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten Klasse und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in
der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
I. STUNDENTAFEL
B. HARMONIKAMACHER
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu beachten und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Musiklehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Grundkenntnisse über die Musiklehre und Musikgeschichte haben.
Lehrstoff
Musiklehre
Notenschrift. Intervalle. Tonleitern. Akkorde. Ungleichschwebende und gleichschwebende Temperatur.
Tonerzeugung, Tonumfang und Klangfarbe der Instrumente.
Musikgeschichte
Epochen. Komponisten. Werke. Aufführungspraktiken.
Instrumentenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Grundkenntnisse über die Instrumentenkunde haben.
Lehrstoff
Instrumentenkunde
Arten. Aufbau. Funktion. Verwandte Instrumente. Mensurierung. Stimmung. Intonation. Historische
Entwicklung.
Physik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die für seinen Beruf notwendigen Grundgesetze der Mechanik, Elektrotechnik,
Elektronik, Pneumatik und Wärmelehre Bescheid wissen.
Lehrstoff
Mechanik
Größen und SI-Einheiten. Masse. Kraft. Arbeit. Leistung. Bewegung. Festigkeit. Statik.
Elektrotechnik
Größen und SI-Einheiten. Stromarten. Elektrizitätsleitung. Elektromagnetische Wellen und
Schwingungen.
Elektronik
Bauelemente. Grundschaltungen.
Pneumatik
Druck. Querschnitte. Steuerungssysteme.
Wärmelehre
Temperatur. Molekularbewegung. Luftdruck und Luftfeuchtigkeit.
Akustik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die für seinen Beruf notwendigen Grundgesetze der Akustik Bescheid wissen.
Lehrstoff
Akustik
Größen der Schalltechnik. Infra-, Ultra- und Hörschall. Wellen und Schwingungen. Ton, Klang und
Obertöne. Schallquellen. Resonanz und Resonatoren. Raumakustik.
Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie
fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein sowie über die für seinen Beruf
notwendigen Arbeitsverfahren und -techniken Bescheid wissen.
Er soll Kenntnisse über die in seinem Beruf gebräuchlichen Stimm-, Intonier- und Regulierwerkzeuge
haben.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Lagerung. Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Aufbau. Normung. Einsatz. Wirkungsweise.
Arbeitsverfahren und -techniken
Spanende und spanlose Bearbeitung. Zerlegung. Reinigung. Zusammenbauarbeiten. Oberflächenbehandlung
und -gestaltung. Korrosion und Korrosionsschutz. CNC-Fertigung. Qualitätssicherung.
Stimm-, Intonier- und Regulierwerkzeuge
Arten. Anwendung.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und
Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.
Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Physik
Hebelgesetz. Kraft, Moment. Wärmelehre und Wärmeausdehnung. Festigkeit. Pneumatik.
Berechnungen zur Technologie
Materialbedarf. Schnittgeschwindigkeit. Drehzahl. Vorschub.
Berechnungen zur Akustik
Schwingungen. Mensurierung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Lehrstoffspezifikation
Orgelbauer
Berechnungen zur Physik
Festigkeit. Statik.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe und eine in der 4. Schulstufe.
Fachzeichnen mit Konstruktionslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können
sowie mit Aufbau und Funktion von rechnergestützten Systemen vertraut sein, um danach selbstständig
und ökonomisch arbeiten zu können.
Lehrstoff
Technische Zeichnungen
Zeichennormen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Konstruktionszeichnungen. Darstellungen
von Trakturen, Windladen und Balgkonstruktionen.
Rechnergestützes Zeichnen
Systemaufbau- und funktion. Softwareanwendungen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll – allenfalls über Hospitationen und Exkursionen – die in diesem Lehrberuf
verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, verwenden, bearbeiten und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben, pflegen und instandhalten können sowie
die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Stimmen. Intonieren. Systematisches Suchen und Beheben von Fehlern. Fertigen von Einzelteilen,
auch an CNC-Maschinen.
Lehrstoffspezifikationen
Orgelbauer
Arbeitsverfahren und -techniken
Herstellen von Holz- und Metallpfeifen. Arbeiten an Windladen, Spieltischen und Trakturen
mechanischer, pneumatischer und elektrischer Systeme. Arbeiten an der Windversorgung und am
Gehäuse.
Harmonikamacher
Arbeitsverfahren und -techniken
Arbeiten an verschiedenen Registern. Einrichten der Mechanik.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen mit Konstruktionslehre“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis
beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
Im Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll im Hinblick auf die Unfallverhütung die Ausbildung an
Maschinen bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
64. Die Anlage A/20/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Blechblasistrumentenerzeuger) lautet
„Anlage A/20/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
BLECHBLASINSTRUMENTENERZEUGER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Musiklehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Grundkenntnisse über die Musiklehre und Musikgeschichte haben.
Lehrstoff
Musiklehre
Notenschrift. Intervalle. Tonleitern. Akkorde. Ungleichschwebende und gleichschwebende Temperatur.
Tonerzeugung, Tonumfang und Klangfarbe der Instrumente.
Musikgeschichte
Epochen. Komponisten. Werke. Aufführungspraktiken.
Instrumentenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Grundkenntnisse über die Instrumentenkunde haben.
Lehrstoff
Instrumentenkunde
Arten. Aufbau. Funktion. Verwandte Instrumente. Mensurierung. Stimmung. Intonation. Historische
Entwicklung.
Physik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die für seinen Beruf notwendigen Grundgesetze der Mechanik, Elektrotechnik,
Elektronik und Wärmelehre Bescheid wissen.
Lehrstoff
Mechanik
Größen und SI-Einheiten. Masse. Kraft. Arbeit. Leistung. Bewegung. Festigkeit. Statik.
Elektrotechnik
Größen und SI-Einheiten. Stromarten. Elektrizitätsleitung. Elektromagnetische Wellen und
Schwingungen.
Elektronik
Bauelemente. Grundschaltungen.
Wärmelehre
Temperatur. Molekularbewegung. Luftdruck und Luftfeuchtigkeit.
Akustik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die für seinen Beruf notwendigen Grundgesetze der Akustik Bescheid wissen.
Lehrstoff
Akustik
Größen der Schalltechnik. Infra-, Ultra- und Hörschall. Wellen und Schwingungen. Ton, Klang und
Obertöne. Schallquellen. Resonanz und Resonatoren. Raumakustik.
Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie
fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein sowie über die für seinen Beruf
notwendigen Arbeitsverfahren und -techniken Bescheid wissen.
Er soll Kenntnisse über die in seinem Beruf gebräuchlichen Stimm-, Intonier- und Regulierwerkzeuge
haben.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Lagerung. Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Aufbau. Normung. Einsatz. Wirkungsweise.
Arbeitsverfahren und -techniken
Spanende und spanlose Bearbeitung. Zerlegung. Reinigung. Zusammenbauarbeiten. Oberflächenbehandlung
und -gestaltung. Korrosion und Korrosionsschutz. Qualitätssicherung.
Stimm-, Intonier- und Regulierwerkzeuge
Arten. Anwendung.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.
Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Physik
Hebelgesetz. Kraft, Moment. Festigkeit. Wärmelehre und Wärmeausdehnung.
Berechnungen zur Technologie
Materialbedarf. Schnittgeschwindigkeit. Drehzahl. Vorschub.
Berechnungen zur Akustik
Schwingungen. Mensurierung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen mit Konstruktionslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können
sowie mit Aufbau und Funktion von rechnergestützten Systemen vertraut sein, um danach selbstständig
und ökonomisch arbeiten zu können.
Lehrstoff
Technische Zeichnungen
Zeichennormen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen.
Rechnergestützes Zeichnen
Systemaufbau- und funktion. Softwareanwendungen. Anfertigen von instrumententechnischen
Zeichnungen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll – allenfalls über Hospitationen und Exkursionen – die in diesem Lehrberuf
verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, verwenden, bearbeiten und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben, pflegen und instandhalten können sowie
die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Herstellen von Einzelteilen. Zusammenbauen. Stimmen. Intonieren. Restaurieren. Systematisches
Suchen und Beheben von Fehlern. Fertigen von Einzelteilen, auch an CNC-Maschinen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen mit Konstruktionslehre“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis
beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
Im Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll im Hinblick auf die Unfallverhütung die Ausbildung an
Maschinen bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
65. Die Anlage A/20/4 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Holzblasinstrumentenerzeuger) lautet
„Anlage A/20/4
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
HOLZBLASINSTRUMENTENERZEUGER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Musiklehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Grundkenntnisse über die Musiklehre und Musikgeschichte haben.
Lehrstoff
Musiklehre
Notenschrift. Intervalle. Tonleitern. Akkorde. Ungleichschwebende und gleichschwebende Temperatur.
Tonerzeugung, Tonumfang und Klangfarbe der Instrumente.
Musikgeschichte
Epochen. Komponisten. Werke. Aufführungspraktiken.
Instrumentenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Grundkenntnisse über die Instrumentenkunde haben.
Lehrstoff
Instrumentenkunde
Arten. Aufbau. Funktion. Verwandte Instrumente. Mensurierung. Stimmung. Intonation. Historische
Entwicklung.
Physik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die für seinen Beruf notwendigen Grundgesetze der Mechanik, Elektrotechnik,
Elektronik und Wärmelehre Bescheid wissen.
Lehrstoff
Mechanik
Größen und SI-Einheiten. Masse. Kraft. Arbeit. Leistung. Bewegung. Festigkeit. Statik.
Elektrotechnik
Größen und SI-Einheiten. Stromarten. Elektrizitätsleitung. Elektromagnetische Wellen und
Schwingungen.
Elektronik
Bauelemente. Grundschaltungen.
Wärmelehre
Temperatur. Molekularbewegung. Luftdruck und Luftfeuchtigkeit.
Akustik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die für seinen Beruf notwendigen Grundgesetze der Akustik Bescheid wissen.
Lehrstoff
Akustik
Größen der Schalltechnik. Infra-, Ultra- und Hörschall. Wellen und Schwingungen. Ton, Klang und
Obertöne. Schallquellen. Resonanz und Resonatoren. Raumakustik.
Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie
fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein sowie über die für seinen Beruf
notwendigen Arbeitsverfahren und -techniken Bescheid wissen.
Er soll Kenntnisse über die in seinem Beruf gebräuchlichen Stimm-, Intonier- und Regulierwerkzeuge
haben.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Lagerung. Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Aufbau. Normung. Einsatz. Wirkungsweise.
Arbeitsverfahren und -techniken
Spanende und spanlose Bearbeitung. Zerlegung. Reinigung. Zusammenbauarbeiten. Oberflächenbehandlung
und -gestaltung. Korrosion und Korrosionsschutz. Qualitätssicherung.
Stimm-, Intonier- und Regulierwerkzeuge
Arten. Anwendung.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch
planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.
Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Physik
Hebelgesetz. Kraft, Moment. Festigkeit. Wärmelehre und Wärmeausdehnung.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.
Berechnungen zur Technologie
Materialbedarf. Schnittgeschwindigkeit. Drehzahl. Vorschub.
Berechnungen zur Akustik
Schwingungen. Mensurierung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen mit Konstruktionslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können
sowie mit Aufbau und Funktion von rechnergestützten Systemen vertraut sein, um danach selbstständig
und ökonomisch arbeiten zu können.
Lehrstoff
Technische Zeichnungen
Zeichennormen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen.
Rechnergestützes Zeichnen
Systemaufbau- und funktion. Softwareanwendungen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll – allenfalls über Hospitationen und Exkursionen – die in diesem Lehrberuf
verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, verwenden, bearbeiten und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben, pflegen und instandhalten können sowie
die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Herstellen von Einzelteilen. Zerlegen, Reinigen und Zusammenbauen. Stimmen. Intonieren.
Restaurieren. Systematisches Suchen und Beheben von Fehlern. Fertigen von Einzelteilen, auch an CNC-
Maschinen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das
Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der
Ergebnisse.
„Fachzeichnen mit Konstruktionslehre“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis
beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
Im Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll im Hinblick auf die Unfallverhütung die Ausbildung an
Maschinen bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
66. Die Anlage A/20/5 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger)
lautet
„Anlage A/20/5
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
STREICH- UND SAITENINSTRUMENTENERZEUGER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Musiklehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Grundkenntnisse über die Musiklehre und Musikgeschichte haben.
Lehrstoff
Musiklehre
Notenschrift. Intervalle. Tonleitern. Akkorde. Ungleichschwebende und gleichschwebende
Temperatur. Tonerzeugung, Tonumfang und Klangfarbe der Instrumente.
Musikgeschichte
Epochen. Komponisten. Werke. Aufführungspraktiken.
Instrumentenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Grundkenntnisse über die Instrumentenkunde haben.
Lehrstoff
Instrumentenkunde
Arten. Aufbau. Funktion. Verwandte Instrumente. Mensurierung. Stimmung. Intonation. Historische
Entwicklung.
Physik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die für seinen Beruf notwendigen Grundgesetze der Mechanik, Elektrotechnik
und Wärmelehre Bescheid wissen.
Lehrstoff
Mechanik
Größen und SI-Einheiten. Masse. Kraft. Arbeit. Leistung. Bewegung. Festigkeit. Statik.
Elektrotechnik
Größen und SI-Einheiten. Stromarten. Elektrizitätsleitung. Elektromagnetische Wellen und
Schwingungen.
Wärmelehre
Temperatur. Molekularbewegung. Luftdruck und Luftfeuchtigkeit.
Akustik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die für seinen Beruf notwendigen Grundgesetze der Akustik Bescheid wissen.
Lehrstoff
Akustik
Größen der Schalltechnik. Infra-, Ultra- und Hörschall. Wellen und Schwingungen. Ton, Klang und
Obertöne. Schallquellen. Resonanz und Resonatoren. Raumakustik.
Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie
fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein sowie über die für seinen Beruf
notwendigen Arbeitsverfahren und -techniken Bescheid wissen.
Er soll Kenntnisse über die in seinem Beruf gebräuchlichen Stimm-, Intonier- und
Regulierwerkzeuge haben.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Lagerung. Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Aufbau. Normung. Einsatz. Wirkungsweise.
Arbeitsverfahren und -techniken
Spanende und spanlose Bearbeitung. Zerlegung. Reinigung. Zusammenbauarbeiten. Oberflächenbehandlung
und -gestaltung. Korrosion und Korrosionsschutz. Qualitätssicherung.
Stimm-, Intonier- und Regulierwerkzeuge
Arten. Anwendung.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.
Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Physik
Hebelgesetz. Kraft, Moment. Festigkeit. Wärmelehre und Wärmeausdehnung.
Berechnungen zur Technologie
Materialbedarf. Schnittgeschwindigkeit. Drehzahl. Vorschub.
Berechnungen zur Akustik
Schwingungen. Mensurierung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen mit Konstruktionslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können
sowie mit Aufbau und Funktion von rechnergestützten Systemen vertraut sein, um danach selbstständig
und ökonomisch arbeiten zu können.
Lehrstoff
Instrumententechnische Zeichnungen
Zeichennormen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen.
Rechnergestützes Zeichnen
Systemaufbau- und -funktion. Softwareanwendungen. Anfertigen von instrumententechnischen
Zeichnungen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll – allenfalls über Hospitationen und Exkursionen – die in diesem Lehrberuf
verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, verwenden, bearbeiten und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben, pflegen und instandhalten können sowie
die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Herstellen von Einzelteilen. Zusammenbauen. Stimmen. Intonieren. Restaurieren. Systematisches
Suchen und Beheben von Fehlern. Fertigen von Einzelteilen, auch an CNC-Maschinen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das
Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der
Ergebnisse.
„Fachzeichnen mit Konstruktionslehre“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis
beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
Im Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll im Hinblick auf die Unfallverhütung die Ausbildung an
Maschinen bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
67. Die Anlage A/22/1 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Buchbinder, Etui- und Kassettenerzeuger,
Kartonagewarenerzeuger) lautet
„Anlage A/22/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
BUCHBINDER, ETUI- UND KASSETTENERZEUGER, KARTONAGEWARENERZEUGER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die
Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen
zu bilden.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in seinem Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen, sorgfältig
auswählen und über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen kennen sowie über
die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken Bescheid wissen.
Er soll rechnerische Aufgaben aus dem Bereich des Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und
lösen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Herstellung. Eigenschaften. Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten. Lagerung.
Wiederverwertung und Entsorgung. Qualitätssicherung.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Wartung. Steuer- und Regeltechnik. Normung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anzeichnen. Schneidearbeiten. Schachteln. Klebetechnik. Reparieren und Restaurieren.
Qualitätssicherung.
Fachliches Rechnen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.
Maßsystemumwandlungen. Materialberechnungen (Materialverbrauch, Goldener Schnitt).
Lehrstoffspezifikationen
Buchbinder
Kulturgeschichte des Buches
Entwicklung. Druckverfahren. Schriftformen. Literaturarten. Kunstgeschichtliche Einflüsse.
Arbeitsverfahren und -techniken
Schneidearten. Falzarten. Sammeln und Zusammentragen. Kollationierung. Heftarten. Bindearten.
Klebearten. Rückenverleimung. Deckenmachen. Verpackung. Versand. Deckenveredelung.
Buchblock und Einband
Handwerkliche und industrielle Herstellung. Qualitätssicherung.
Arbeitsablauf
Planen. Vorbereiten. Kontrollieren.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Arbeitsverfahren und -techniken
Klebetechnik. Restaurieren.
Buchblock und Einband
Handwerkliche und industrielle Herstellung. Qualitätssicherung.
Arbeitsablauf
Planen. Vorbereiten. Kontrollieren.
Etui- und Kassettenerzeuger
Arbeitsverfahren und -techniken
Schleifen. Raspeln. Feilen. Stanzen. Trennen. Verzierungen. Verbindungen. Anbringen von
Metallbeschlägen. Einsetzen von Schließen. Ausgestalten des Kassetteninneren. Füttern. Kaschieren.
Etuis und Kassetten
Arten. Erzeugung. Verwendung.
Kartonagewarenerzeuger
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und kombinierte Maschinensteuerung.
Einstellen. Einrichten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Musteranfertigung. Kaschierungen. Heftungen.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll geometrische Formen, Entwürfe und Zeichnungen aus dem Bereich seines
Lehrberufes skizzieren und zeichnen können, um danach selbstständig und ökonomisch arbeiten zu
können.
Er soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit und Kreativität unter Einbeziehung seiner Kenntnisse
in der Farbenlehre weiterentwickeln und sich des ästhetischen Stellenwertes seiner Entwürfe bewußt sein.
Lehrstoff
Geometrisches Zeichnen
Darstellen von Flächen und geometrischen Formen.
Entwürfe und Zeichnungen
Werkzeichnungen. Vergrößerungen und Verkleinerungen. Schriftformen und Schriftarten mit
Schriftübungen. Muster.
Farbenlehre
Farbkreis. Farbharmonien und -kontraste.
Lehrstoffspezifikation
Buchbinder
Entwürfe und Zeichnungen
Bucheinbände. Heraldik.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen,
verwenden, bearbeiten und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben, pflegen und instandhalten können sowie
die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anzeichnen. Zuschneiden. Kleben. Formen. Reparieren.
Lehrstoffspezifikationen
Buchbinder
Arbeitsverfahren und -techniken
Schneiden. Falzen. Sammeln und Zusammentragen. Kollationieren. Heften. Binden.
Rückenverleimen. Anfertigen von Buchblocks und Buchdecken. Prägen. Handvergolden. Produktqualität
sichern.
Etui- und Kassettenerzeuger
Arbeitsverfahren und -techniken
Schleifen. Raspeln. Feilen. Stanzen. Trennen. Verzieren. Verbinden. Anbringen von Metallbeschlägen.
Einsetzen von Schließen. Ausgestalten des Kassetteninneren. Füttern. Kaschieren.
Kartonagewarenerzeuger
Arbeitsverfahren und -techniken
Anfertigen von Mustern. Kaschieren. Heften.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer
zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
Der Unterrichtsgegenstand „Praktische Arbeit“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene
Techniken zu erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Er ist abhängig von den individuellen
Vorkenntnissen der Schüler in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
68. Die Anlage A/23/1 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Friseur und Perückenmacher [Stylist]) lautet
„Anlage A/23/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
FRISEUR UND PERÜCKENMACHER (STYLIST)
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll berufsbezogenes Wissen über die biologischen Grundlagen, insbesondere die
Histologie, die Dermatologie und die krankhaften Veränderungen haben.
Er soll mit den erforderlichen Materialien und Arbeitsbehelfen unter Berücksichtigung des Unfallschutzes
und der Entsorgung vertraut sein und die notwendigen fachlichen Rechnungen durchführen
können.
Er soll Kenntnisse über die im Frisiersalon angewendete Arbeitstechniken haben.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften und andere Vorschriften zum Schutze der Gesundheit und des
Lebens.
Biologische Grundlagen
Haare, Haut und Nägel. Histologie. Dermatologie. Krankheiten und Anomalien. Ernährungslehre.
Werkzeuge und Apparate
Arten. Handhabung. Einsatz. Desinfektion. Instandhaltung. Einfache Apparate der Kosmetik.
Friseurkosmetische Materialien, Hilfsmittel und Waren
Arten. Eigenschaften. Wirkungsweise. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.
Haarbehandlung
Schneidetechniken. Formveränderungen. Farbveränderungen. Frisurenfinish. Pflege. Physikalische
und chemische Grundlagen. Diagnose und Behandlungspläne. Rasier- und Bartschneidetechniken.
Hautbehandlung
Hauttypen. Einfache apparative Kosmetik. Reinigungsmethoden. Kompressen, Packungen, Masken,
Pflege. Massage. Dekorative Kosmetik. Physikalische und chemische Grundlagen. Diagnose und
Behandlungspläne.
Hand- und Nagelpflege
Handmassage. Lackieren und Fassonieren der Fingernägel. Entfernen der Nagelhaut.
Maskenbilden und Perückenmachen
Grundlagen des Maskenbildens. Arbeit an Perücken und Haarersatzteilen.
Fachliches Rechnen
Mischungs- und Verdünnungsrechnungen. H2O2-Berechnungen. Grundlagen für die Kalkulation.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Biologische Grundlagen. Haar- und Hautdiagnose. Erstellen von Behandlungsplänen. Materialien.
Einfache apparative Kosmetik.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die Ausdrucksmittel des schöpferischen Gestaltens Bescheid wissen und
Kenntnisse über die Form- und Farbenlehre haben.
Es soll die für den Beruf notwendigen Darstellungen von Kopfformen und Frisuren zeichnerisch
anfertigen können.
Er soll die Grundsätze der Werbelehre in der Waren- und Leistungspräsentation zweckmäßig
einsetzen können.
Der Schüler soll kreativ arbeiten und durch Umsetzen eigener Ideen Freude am Gestalten finden.
Lehrstoff
Gestalten mit Formen und Farben
Flächen- und Raumverteilung. Farbenlehre. Farbharmonie. Farbwirkungsübungen.
Darstellung von Kopfformen und Frisuren
Proportionen des Kopfes. Formenelemente von Frisuren. Gesichtsform und Frisur. Betonen und
Ausgleichen verschiedener Gesichtsformen. Masken.
Werbetechnik
Grundkenntnisse der Werbelehre. Waren- und Leistungspräsentation. Einsetzen von Werbe- und
Dekorationsmitteln. Schaufenster- und Innenraumgestaltung.
Kundenberatung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kunden ihrem Typ entsprechend hinsichtlich Aussehen, Frisur und Pflege beraten
können. Er soll mit Kunden adäquat kommunizieren können.
Er soll Kundendateien computerunterstützt anlegen, führen und auswerten können.
Lehrstoff
Berufsbezogene Kundenberatung
Ermittlung des Kundenwunsches. Personenbezogene Beratung bezüglich Typ, Frisur und Pflegemaßnahmen.
Farbberatung. Abschlußtechniken. Behandlung von Kundenreklamationen.
Kundendateien
Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Organisation der Kundenkartei (Anlegen, Führen und
Behandlungskonsequenzen). Anwenden und Auswerten für weiterführende Behandlungen. Marketingmaßnahmen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten Werkzeuge und Apparate sachgemäß einsetzen
können und die facheinschlägigen Arbeitstechniken und -verfahren beherrschen.
Er soll über Unfallverhütung, Gesundheitsschutz, Rechtsvorschriften und Umweltschutz Bescheid
wissen und dieses Wissen anwenden.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Erste Hilfe. Gesundheitsschutz.
Werkzeuge und Apparate
Arten. Handhaben. Desinfizieren. Instandhalten.
Fiseurkosmetische Materialien, Hilfsmittel und Waren
Arten. Verwenden. Lagern. Entsorgen.
Herrenbedienen
Haar- und Kopfhautpflege
Beurteilen. Beraten. Reinigen. Kopfmassage. Farb- und Formveränderungen.
Haarschneiden
Anwendung von Grundtechniken. Naß- und Trockenschnitt nach der aktuellen Moderichtung.
Frisurenfinish.
Rasieren
Vorbehandeln. Rasieren. Nachbehandeln. Bartpflegen.
Damenbedienen
Haar- und Kopfhautpflege
Beurteilen. Beraten. Reinigen. Kopfmassage.
Haarschneiden
Anwenden von Grundtechniken. Haarschnitte nach der aktuellen Moderichtung.
Farb- und Formveränderungen
Durchführen traditioneller und moderner Farb-, Form-, Föhn-, Einlege- und Frisiertechniken.
Frisurenfinish durchführen.
Haarersatz
Arten. Pflegen. Frisieren.
Schönheitspflege
Hautpflege von Kopf, Gesicht, Hals und Dekolletee
Beurteilen. Behandeln verschiedener Hauttypen. Reinigen. Massieren.
Dekorative Kosmetik
Formen und Färben von Augenbrauen und Wimpern. Möglichkeiten der Haarentfernung. Make up.
Hand- und Nagelpflege
Hand massieren. Entfernen und Auftragen von Nagellack. Fassonieren der Fingernägel. Entfernen
der Haut.
Haararbeiten
Maßnehmen. Grundtechniken. Herstellen, Pflegen und Reparieren von Haarersatzteilen.
Maskenbilden
Erfassen von Anatomie und Mimik. Verändern von Gesichtsteilen. Anfertigen, Kleben und Formen
von Bärten. Schminken. Verwenden von Haarersatzteilen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben und
Situationen der Berufspraxis. Demnach sind die Bereiche „Haararbeiten“ und „Maskenbilden“, ihrem
Stellenwert in der Berufspraxis entsprechend, nur grundlegend zu vermitteln.
Vor dem Beginn der Arbeiten in einem Themenbereich müssen die Schüler mit Eigenschaften und
Anwendungen der Wirkstoffe und der verschiedenen Arbeitstechniken, vor allem mit den arbeitshygienischen
Vorschriften, Umweltschutz und den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem
durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades erreicht.
Um in „Fachzeichnen“ die Selbstständigkeit zu erhöhen und den Unterrichtserfolg zu sichern, soll
dem Schüler Gelegenheit geboten werden, komplexe Aufgabenstellungen zu lösen und Schaufenster zu
gestalten.
Beim Pflichtgegenstand „Kundenberatung“ empfehlen sich Methoden mit individuellen
Aufgabenstellungen, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern (zB
Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz des Videos ermöglicht Rückmeldungen und Übungen zum
adäquaten Verhalten.
Zur Sicherung des Unterrichtserfolges empfiehlt sich, Waren und audiovisuelle Mittel einzusetzen.
In Ergänzung der betrieblichen Ausbildung soll das „Praktikum“ dem Schüler vor allem Gelegenheit
zum Üben jener Arbeitstechniken geben, die einer besonderen unterrichtlichen Unterweisung bedürfen,
wobei eine möglichst enge Verbindung mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen herzustellen
ist.
Zum Üben besonderer Haarschneidetechniken empfiehlt sich beim Thema „Haarschneiden“ der
Einsatz von Haarteilen und Kunstköpfen.
Die einschlägigen Fachgebiete sind in enger Verbindung mit den Unterrichtsgegenständen
„Kundenberatung“ und „Fachkunde“ zu behandeln.“
69. Die Anlage A/23/2 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Fußpfleger, Kosmetiker) lautet
„Anlage A/23/2
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
FUSSPFLEGER, KOSMETIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die
Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen
zu bilden.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über den Bau des menschlichen Körpers Bescheid wissen, spezielles Wissen über
die Bereiche Histologie, Dermatologie und Organlehre haben und krankhafte Veränderungen erkennen
können.
Er soll mit den erforderlichen Arbeitsmaterialien und Hilfsmitteln sowie dem Einsatz der
berufsspezifischen Instrumente, Apparate, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfen unter Berücksichtigung
des Unfallschutzes, der Hygienevorschriften und der Entsorgung vertraut sein.
Er soll über die berufsspezifischen Pflege- und Behandlungstechniken Bescheid wissen und
kundenindividuell nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten beraten können.
Er soll sichere Fertigkeiten in jenen Rechnungen haben, deren Kenntnis für die im Beruf
vorkommenden Arbeiten notwendig ist.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Berufsbedingte Belastungen. Vorschriften zum Schutze
des Lebens, der Gesundheit und der Umwelt. Behandlungsverbote.
Hygiene
Persönliche Hygiene. Betriebs- und Arbeitshygiene.
Kundenberatung
Allgemeine Beratung. Typberatung. Systemberatung.
Anatomie
Bau des menschlichen Körpers. Aufbau der Haut, der Nägel, der Haare und der Talg- und
Schweißdrüsen. Krankhafte Veränderungen der Haut und Nägel.
Organsysteme
Stütz- und Bewegungsapparat. Verdauungsorgane. Hormondrüsen. Atmungsorgane. Kreislauforgane.
Harn- und Geschlechtsorgane. Nervensystem. Lymphatische Organe. Krankhafte Veränderungen.
Arbeitsmaterialien und Hilfsmittel
Arten. Eigenschaften. Wirkungsweise. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.
Instrumente, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhabung. Instandhaltung. Einsatz. Pflege und Reinigung. Desinfektion.
Ernährung
Vollwertige Ernährung. Stoffwechsel. Ernährungsfehler und Folgeschäden.
Fachliches Rechnen
Mischungs- und Verdünnungsrechnungen. Arbeitszeit- und Materialverbrauchsberechnungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Anatomie
Krankhafte Veränderungen der Haut und Nägel.
Organsysteme
Krankhafte Veränderungen der Haut und der Anhanggebilde.
Arbeitsmaterialien
Wirkstoffe. Präparate.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Lehrstoffspezifikationen
Fußpfleger
Orthopädische Grundlagen
Anatomie und Physiologie von Bein, Fuß und Hand. Deformitäten.
Orthopädische Maßnahmen
Gymnastik. Strümpfe, Einlagen, Schuhe. Spangentechnik. Nagelprothetik. Orthese.
Physikalische Fußpflege
Arten. Anwendung von Wasser, Elektrizität, Licht, Wärme und Kälte. Fußbäder.
Fußbehandlung
Beurteilung. Fuß- und Beinmassagen, ausgenommen zu Heilzwecken. Kräuteranwendung. Einfache
apparative Behandlung. Pflege. Erkennung und Entfernung von Verhärtungen und Hühneraugen.
Verbände. Kompressen. Alters- und Diabeterfüße. Gefäßerkrankungen.
Nägelbehandlung
Formen und Deformationen von Nägeln. Behandeln und Normalisieren von Nägeln und mykotischen
Nägeln.
Pflegearbeiten
Hand- und Nagelpflege.
Kosmetiker
Anatomie, Physiologie und Pathologie der Haut
Hauttypen. Alterungsvorgang. Hautveränderungen und -anomalien. Hautdiagnose. Behaarungsstörungen.
Ansteckende Hauterkrankungen. Lichtschäden.
Physikalische Schönheitspflege
Arten. Anwendung von Wasser, Elektrizität, Licht, Wärme und Kälte. Apparative Kosmetik.
Hautbehandlung
Beurteilung. Wirkstoffkosmetik. Hautreiniging. Aktuelle Arbeitsvorgänge. Entfernung und Behandlung
von Behaarung. Behandlung der Hauttypen. Packungen und Masken. Aromatherapie.
Augenbrauen und Wimpern
Färbe- und Fassoniertechniken. Künstliche Wimpern.
Dekorative Kosmetik
Tages-, Abend- und Fantasie-Make-ups. Spezialschminktechniken.
Massagen
Arten. Griffe. Wirkungen.
Spezialbehandlungen
Dekolleté- und Halspflege. Pflege der Augen- und Mundpartie. Straffungsbehandlungen. Schlankheits-
und Cellulitebehandlung zu kosmetischen Zwecken. Behandlungspläne.
Fachzeichnen
(nur für Kosmetiker)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die Ausdrucksmittel des Zeichnens und Gestaltens Bescheid wissen und
Kenntnisse über die Formen- und Farbenlehre haben.
Er soll die für seinen Lehrberuf notwendigen Darstellungen des Kopfes und Gesichtes zeichnerisch
anfertigen können.
Lehrstoff
Gestalten mit Flächen, Formen und Farben
Flächenverteilung. Formelemente. Farbenlehre. Farbharmonie.
Kopf und Gesicht
Gesichtslinien, Mund, Augen und Brauen. Skizzen von Gesichtsformen. Make-up-Vorschläge.
Faschings- und Fantasiemasken.
Trends und Moden
Proportionszeichnungen des menschlichen Körpers. Tatoos.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Institut verwendeten Materialien und Hilfsmittel sowie Instrumente,
Apparate, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sachgemäß einsetzen können.
Er soll die facheinschlägigen Pflege- und Behandlungstechniken beherrschen.
Er soll über Unfallverhütung, Gesundheitsschutz und Umweltschutz Bescheid wissen und dieses
Wissen anwenden können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gesundheitsschutz.
Instrumente, Apparate, Geräte und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Desinfizieren. Sterilisieren. Instandhalten.
Arbeitsmaterialien und Hilfsmittel
Arten. Anwenden. Lagern. Entsorgen.
Maniküre
Hand- und Nagelpflege. Hände massieren. Lackieren der Fingernägel.
Lehrstoffspezifikationen
Fußpfleger
Arbeitsverfahren und -techniken
Techniken der physikalischen Fußpflege.
Beurteilen von Fuß und Bein. Massagen, ausgenommen zu Heilzwecken. Anwenden von Kräutern.
Verabreichen von Fußbädern. Einfache apparative Behandlungen. Reinigen und Pflegen. Entfernen von
Verhärtungen, Schwielen, Verhornungen und Hühneraugen. Druckschutzverbände und Kompressen
anlegen.
Behandeln und Normalisieren von Nägeln. Glätten, Schneiden. Schleifen. Feilen. Fräsen. Lackieren.
Anwenden der Spangentechnik, Nagelprothetik und Orthese.
Kosmetiker
Arbeitsverfahren und -techniken
Techniken der physikalischen Schönheitspflege.
Beurteilen der Hauttypen unter Berücksichtigung von Schönheitsfehlern. Anwenden pflegender
Kosmetik. Entfernen von Komedonen, Milien und Talgzysten. Reinigen der Haut. Auflegen von
Kompressen. Entfernen der Haare. Anwenden der apparativen Kosmetik. Verabreichen von Ampullen,
Packungen und Masken. Anwenden verschiedener Massagemethoden.
Pflegen, Formen und Färben von Augenbrauen und Wimpern. Aufsetzen und Einsetzen künstlicher
Wimpern.
Auftragen von Tages-, Abend- und Fantasie-Make-ups. Anwenden von Spezialschminktechniken.
Straffen und Pflegen des Dekolletés, des Halses und des Nackens. Pflegen der Mund- und
Augenpartie. Schlankheits- und Cellulitebehandlung. Anwenden von Kräutern und Aromen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der
Berufspraxis.
Vor Beginn der Arbeiten müssen die Schüler mit den Eigenschaften und Anwendungen der
verwendeten Wirkstoffe und den verschiedenen Arbeitstechniken vertraut sein.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem
durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades erreicht.
Um in „Fachzeichnen“ die Selbstständigkeit zu erhöhen und den Unterrichtserfolg zu sichern, soll
dem Schüler Gelegenheit gegeben werden, komplexe Aufgabenstellungen zu lösen.
Das Fachvokabular soll durch ständige Wiederholung und durch Anbieten von Fachzeitschriften und
Fachbüchern vertieft werden.
Beim Thema „Kundenberatung“ empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit mit „Deutsch und
Kommunikation“ mit individuellen Aufgabenstellungen. Der gezielte Einsatz eines Videogerätes
ermöglicht raschere Rückmeldungen und eine intensivere Auswertung des adäquaten Verhaltens und ist
sooft dies möglich ist anzuwenden. Besonderer Wert ist auf das Erziehen zum veranwortungsbewußten
Handeln und zum richtigen Umgang mit Kunden zu legen.
In Ergänzung der betrieblichen Ausbildung soll das „Praktikum“ dem Schüler vor allem Gelegenheit
geben, jene Arbeitstechniken zu erlernen, die ergänzend zur betrieblichen Ausbildung einer besonderen
unterrichtlichen Unterweisung bedürfen, wobei eine möglichst enge Verbindung mit den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen herzustellen ist.
Zum Erlernen besonderer Techniken und Arbeitsgänge empfiehlt es sich, an Modellen zu arbeiten.“
70. Die Anlage A/23/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Masseur) lautet
„Anlage A/23/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
MASSEUR
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Anatomie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über den Bau des menschlichen Körpers Bescheid wissen, spezielles Wissen über
die Bereiche Histologie, Dermatologie und Organlehre haben, die entsprechenden Fachausdrücke
verwenden und krankhafte Veränderungen erkennen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich bzw. zur Vorbereitung
auf die Berufsreifeprüfung komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Bau des menschlichen Körpers
Zelle. Gewebe. Organe. Stütz- und Bewegungsapparat. Krankhafte Veränderungen.
Histologie und Dermatologie
Aufbau und Funktion der Haut und der Hautanhangsgebilde. Krankhafte Veränderungen.
Organlehre
Bau und Lage der Sinnesorgane, Kreislauf-, Verdauungs- und Ausscheidungsorgane. Arten, Bau und
Lage der Drüsen. Krankhafte Veränderungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Aktiver und passiver Bewegungsapparat
Krankhafte Veränderungen.
Histologie und Dermatologie
Krankhafte Veränderungen.
Physiologie und Massage
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Massageinstitut verwendeten Einrichtungen, Instrumente, Geräte und
Arbeitsbehelfe kennen, adäquate Kundenberatung durchführen können, physikalische Grundkenntnisse
haben und über physikalische Wirkungen Bescheid wissen.
Er soll Badewirkstoffe kennen, Kenntnisse über die Wasseranwendung haben und über das Aufbereiten
und Verabreichen von Packungen, Wickeln und Kompressen Bescheid wissen.
Er soll im Besonderen den physiologischen Einfluß der Massage kennen sowie eine positive
Lebensführung befürworten.
Lehrstoff
Das Massageinstitut
Einrichtungen. Instrumente. Apparate. Arbeitsbehelfe. Hygiene.
Geräte
Handhabung. Instandhalten.
Physikalische Grundkenntnisse
Elektrizität. Licht. Wärme. Kälte. Wirkungen von Wasser und Bestrahlungen.
Anatomiebezogene Physiologie
Krankhafte physiologische Veränderungen. Hormone. Enzyme.
Physiologie der Massage
Stricharten und Handgriffe. Anwendung und Wirkung von Massagearten und -methoden.
Massageverbote.
Badewirkstoffe
Kräuter. Badezusätze.
Wasseranwendungen
Kenntnis. Wirkung.
Packungen, Wickel und Kompressen
Kenntnis. Wirkung. Anwendungsverbote.
Lebensführung
Gesunde Ernährung. Ernährungsfehler. Atem- und Bewegungsübungen. Gymnastische Übungen.
Kundenberatung
Allgemeine Beratung. Systemberatung.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Massageinstitut verwendeten Arbeitsbehelfe, Einrichtungen, Instrumente,
Geräte und Apparate sachgemäß einsetzen können und die Massagemethoden und -arten auch unter
Berücksichtigung von krankhaften somatischen Veränderungen anwenden können.
Er soll Bäder, Packungen, Wickel und Kompressen vorbereiten und verabreichen können.
Er soll Atem- und Bewegungsübungen vorzeigen und kontrollieren können und über Unfallverhütung
Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gesundheitsschutz.
Instrumente, Apparate, Geräte und Arbeitsbehelfe
Handhaben. Desinfizieren. Instandhalten.
Materialien und Hilfsmittel
Arten. Anwenden. Lagern. Entsorgen.
Massagetechniken
Stricharten. Handgriffe.
Massagearten und -methoden
Klassische Massage. Unterwassermassage. Bindegewebsmassage. Segmentmassage. Lymphdränage.
Fußreflexzonenmassage. Akupunktmassage. Alternative Massagetechniken. Apparative Massage. Wirkstoffanwendungen.
Bäder
Vorbereiten. Verabreichen.
Packungen, Wickel und Kompressen
Aufbereiten. Vorbereiten. Verabreichen.
Spezielle Übungen
Atemübungen, Bewegungsübungen und gymnastische Übungen vorzeigen und kontrollieren.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der Berufspraxis.
Vor Beginn der Arbeiten müssen die Schüler mit den Eigenschaften und Anwendungen der
verwendeten Materialien und Wirkstoffe und den verschiedenen Massagetechniken vertraut sein.
Die Schüler sollen vor allem mit den arbeitshygienischen Vorschriften, mit den Auflagen die den
Umweltschutz betreffen und mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem
durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades erreicht.
Beim Thema „Kundenberatung“ ist besonderer Wert auf das Erziehen zum veranwortungsbewußten
Handeln und zum richtigen Umgang mit Kunden zu legen.
In Ergänzung der betrieblichen Ausbildung soll das „Praktikum“ dem Schüler vor allem Gelegenheit
geben, jene Arbeitstechniken zu erlernen, die ergänzend zur betrieblichen Ausbildung einer besonderen
unterrichtlichen Unterweisung bedürfen, wobei eine möglichst enge Verbindung mit den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen herzustellen ist.“
71. Die Anlage A/25/1 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Zahntechniker) lautet
„Anlage A/25/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
ZAHNTECHNIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten, dritten und vierten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben und über
deren vorschriftsmäßige Vorbereitung zur Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein sowie Kenntnisse über die
berufsspezifischen Dentalguß- und Fertigungstechniken haben.
Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und den sonstigen in Betracht
kommenden Vorschriften vertraut sein.
Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften und sonstige in Betracht kommende Vorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Verarbeitung. Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Instandhaltung.
Dentalgusstechniken
Arten. Anwendungen.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und
Korrosionsschutz.
Fachliches Rechnen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.
Kraft. Moment. Reibung. Wärme, Wärmedehnung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Anatomie und Physiologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll berufsrelevante Kenntnisse über Anatomie, Biologie des Kauapparates und über
Physiologie haben.
Er soll über die Zusammenhänge zwischen gesunden Zähnen und Gesundheit sowie über
Infektionskrankheiten und Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Biologie des Kauapparates
Entwicklung. Funktionelle Anatomie. Pathologische Veränderungen.
Anatomie
Schädel. Zahnarten und Zahnzahl im Milch- und bleibenden Gebiss. Zahnschemata. Morphologie der
Zähne. Endokrinologische und neuronale Versorgungsbahnen.
Physiologie
Funktion des Verdauungssystems, des Atmungssystems und des Nervensystems. Bewegungen des
Kiefers. Artikulation. Pathologische Veränderungen.
Gesundheit und Arbeitsplatz
Zusammenhänge zwischen Zahn, Verdauung und Gesundheit. Infektionskrankheiten. Allergien.
Hygienemaßnahmen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Biologie des Kauapparates.
Physiologie
Funktion des Verdauungssystems. Pathologische Veränderungen.
Prothetik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die für seinen Beruf notwendigen Kenntnisse der Prothetik, der Kieferorthopädie
und über die computerunterstützte Verfahrenstechnik Bescheid wissen.
Er soll mit den zeitgemäßen Zahnersatztechniken vertraut sein sowie Kenntnisse über die
berufseinschlägigen Hygienevorschriften haben.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Hygienevorschriften.
Prothetik
Abnehmbare und festsitzende Prothesenarten. Anfertigungsmethoden. Verankerungsmöglichkeiten.
Artikulation.
Kieferorthopädie
Schädel- und Kiefervermessung. Regulierungsgeräte.
Computerunterstützte Verfahrenstechnik
Kiefer. Gelenke. Modelle.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Prothetik
Abnehmbare und festsitzende Prothesenarten. Anfertigungsmethoden. Verankerungsmöglichkeiten.
Kieferorthopädie.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und zahntechnische Zeichnungen anfertigen, auswerten und lesen können,
um danach selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können.
Lehrstoff
Zahntechnische Zeichnungen
Zahnschemen. Zähne und Zahngruppen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll durch das Modellieren von Zähnen und Kauflächenreliefs die Funktionsabläufe von
Okklusion und Artikulation erkennen können.
Lehrstoff
Zähne und Kauflächenreliefs
Modellieren. Analysieren. Optimieren.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten können sowie die
zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Er soll provisorischen Zahnersatz und kieferorthopädische Geräte anfertigen können und
computerunterstützte Fertigungstechniken beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Vermessen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärmebehandeln.
Oberflächenbehandeln.
Abnehmbare und festsitzende Prothesenarten
Modellieren. Aufstellen. Anfertigen.
Kieferorthopädie
Biegen. Anfertigen. Fertig stellen.
Computerunterstützte Fertigungstechniken
Modelle abtasten. Daten erfassen. Anfertigen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung
des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer
zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die
Möglichkeit geben, jene Techniken zu erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in
Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen
Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens, der
Hygiene und der Umwelt hinzuweisen.“
72. Die Anlage A/25/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Bandagist) lautet
„Anlage A/25/2
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
BANDAGIST
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Anatomie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll berufsspezifische Kenntnisse über die allgemeine und spezielle Anatomie sowie
über Physiologie haben.
Lehrstoff
Allgemeine Anatomie
Architektonik. Spezieller Bauplan (Zelle, Gewebe, Organe, Organismus, Allgemeine Krankheitslehre).
Pathologische Veränderungen. Physiologie.
Spezielle Anatomie
Interne Systeme (Kreislauf-, Lymph- und Hautsystem, Verdauungs-, Harn- und Geschlechtssystem).
Bewegungsapparat (Aktives und passives System, Extremitäten, Stamm, Absetzungen). Nervenapparat.
Pathologische Veränderungen.
Orthopädietechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für seinen Beruf notwendigen Kenntnisse über das Gesundheitswesen haben
sowie die Kunden einfühlsam betreuen können.
Er soll Kenntnisse in der Biomechanik haben sowie mit den berufseinschlägige Sicherheits- und
Hygienevorschriften vertraut sein.
Er soll über die spezielle Orthopädietechnik Bescheid wissen.
Lehrstoff
Gesundheitswesen
Versicherungssystem. Verrechnungen. Heil- und Hilfsmittel. Behandlungsmethoden.
Biomechanik
Statik und Dynamik des menschlichen Körpers.
Spezielle Orthopädietechnik
Inkontinenz- und Stomaversorgung. Kompressionsbehelfe. Einlagen. Bandagen und Orthesen im
Bereich der Extremitäten und des Stammes. Prothesen. Rehabilitationsbehelfe.
Kundenbetreuung
Anpassung. Erprobung, Beratung und Ausgabe von orthopädischen Behelfen.
Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie
fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein sowie Kenntnisse über die
berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken haben.
Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Handelsbezeichnungen, Normung. Verwendung. Bearbeitung. Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Arbeitsverfahren und -techniken
Urformungen (Gips- und Kunststofftechnik). Umformungen (Metall-, Gips-, Leder-, Textil-, Holz-
und Kunststofftechnik). Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz. Beschichtungen.
Füge- und Trenntechniken.
Fachliches Rechnen
Maße und SI-Einheiten. Längen-, Flächen-, Volums- und Maßeberechnungen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Werkzeichnungen normgerecht ausführen können.
Er soll Skizzen und Schnittmuster aus dem Bereich der Anatomie und Orthopädietechnik anfertigen,
um danach selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können.
Lehrstoff
Werkzeichnung
Zeichennormen. Oberflächenangaben. Gewinde und Nieten.
Zeichnungen aus der Anatomie
Maßverhältnisse des menschlichen Körpers. Anatomische Teil- und Ganzzeichnungen. Maß- und
Modellaufnahmen. Formvergleichszeichnungen.
Orthopädietechnische Zeichnungen
Elemente und Ganzzeichnungen von orthopädischen Heil- und Hilfsmittel.
Orthopädietechnisches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten können sowie die
zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Formen. Fügen und Trennen. Urformen. Umformen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
In den Unterrichtsgegenständen „Anatomie“ und „Orthopädietechnik“ ist insbesondere auf die
medizinisch-technischen Fachausdrücke Bedacht zu nehmen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung
des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer
zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
Der Unterrichtsgegenstand „Orthopädietechnisches Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit
zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu
den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der
Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
73. Die Anlage A/25/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Orthopädiemechaniker) lautet
„Anlage A/25/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
ORTHOPÄDIEMECHANIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten Klasse und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in
der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Anatomie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll berufsspezifische Kenntnisse über die allgemeine und spezielle Anatomie sowie
über Physiologie haben.
Lehrstoff
Allgemeine Anatomie
Architektonik. Spezieller Bauplan (Zelle, Gewebe, Organe, Organismus, Allgemeine Krankheitslehre).
Pathologische Veränderungen. Physiologie.
Spezielle Anatomie
Interne Systeme (Kreislauf-, Lymph- und Hautsystem, Verdauungs-, Harn- und Geschlechtssystem).
Bewegungsapparat (Aktives und passives System, Extremitäten, Stamm, Absetzungen). Nervenapparat.
Pathologische Veränderungen.
Orthopädietechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für seinen Beruf notwendigen Kenntnisse über das Gesundheitswesen haben
sowie die Kunden einfühlsam betreuen können.
Er soll Kenntnisse in der Biomechanik haben sowie mit den berufseinschlägige Sicherheits- und
Hygienevorschriften vertraut sein.
Er soll über die spezielle Orthopädietechnik Bescheid wissen.
Lehrstoff
Gesundheitswesen
Versicherungssystem. Verrechnungen. Heil- und Hilfsmittel. Behandlungsmethoden.
Biomechanik
Statik und Dynamik des menschlichen Körpers.
Spezielle Orthopädietechnik
Inkontinenz- und Stomaversorgung. Kompressionsbehelfe. Einlagen. Bandagen und Orthesen im
Bereich der Extremitäten und des Stammes. Prothesen. Rehabilitationsbehelfe.
Kundenbetreuung
Anpassung. Erprobung, Beratung und Ausgabe von orthopädischen Behelfen.
Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie
fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein sowie Kenntnisse über die
berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken haben.
Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Handelsbezeichnungen, Normung. Verwendung. Bearbeitung. Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Arbeitsverfahren und -techniken
Urformungen (Gips- und Kunststofftechnik). Umformungen (Metall-, Gips-, Leder-, Textil-, Holz-
und Kunststofftechnik). Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz. Beschichtungen.
Füge- und Trenntechniken.
Fachliches Rechnen
Maße und SI-Einheiten. Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Werkzeichnungen normgerecht ausführen können.
Er soll Skizzen und Schnittmuster aus dem Bereich der Anatomie und Orthopädietechnik anfertigen,
um danach selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können.
Lehrstoff
Werkzeichnung
Zeichennormen. Oberflächenangaben. Gewinde und Nieten.
Zeichnungen aus der Anatomie
Maßverhältnisse des menschlichen Körpers. Anatomische Teil- und Ganzzeichnungen. Maß- und
Modellaufnahmen. Formvergleichszeichnungen.
Orthopädietechnische Zeichnungen
Elemente und Ganzzeichnungen von orthopädischen Heil- und Hilfsmittel.
Orthopädietechnisches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten können sowie die
zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Formen. Fügen und Trennen. Urformen. Umformen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
In den Unterrichtsgegenständen „Anatomie“ und „Orthopädietechnik“ ist insbesondere auf die
medizinisch-technischen Fachausdrücke Bedacht zu nehmen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung
des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer
zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
Der Unterrichtsgegenstand „Orthopädietechnisches Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit
zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu
den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der
Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
Artikel II
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1049, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekanntgemacht
Die jeweils unter II. der Anlagen wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden
von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2
des Religionsunterrichtsgesetzes bekanntgemacht.