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352_1998 AT

352. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 352. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen

Artikel I

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 132/1998, insbesondere dessen §§ 6 und 47, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, BGBl. Nr. 430/1976, über die

Lehrpläne für Berufsschulen, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 257/1997, wird wie

folgt geändert

1. § 1 lautet

„§ 1. Für die Berufsschulen sind die in den im folgenden genannten Anlagen enthaltenen Rahmenlehrpläne,

jeweils in Verbindung mit Anlage A (mit Ausnahme der darin unter II wiedergegebenen

Lehrpläne für den Religionsunterricht), anzuwenden

1. für die Lehrberufe der Bau- und Baunebengewerbe, und zwar für

Maurer, Schalungsbauer: Anlage A/1/1

Bautechnischer Zeichner: Anlage A/1/2

Brunnenmacher: Anlage A/1/3

Dachdecker: Anlage A/1/4

Platten- und Fliesenleger: Anlage A/1/5

Hafner: Anlage A/1/6

Rauchfangkehrer: Anlage A/1/7

Steinmetz: Anlage A/1/8

Zimmerer: Anlage A/1/9

Pflasterer: Anlage A/1/10

Isoliermonteur: Anlage A/1/11

Bodenleger: Anlage A/1/12

Stuckateur und Trockenausbauer: Anlage A/1/13

Betonfertiger-Betonwarenerzeugung, -Betonwerksteinerzeugung, -Terrazzoherstellung

Anlage A/1/14

2. für die Lehrberufe der Bekleidungsgewerbe, der Tapezierergewerbe und der lederverarbeitenden

Gewerbe, und zwar für

Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher: Anlage A/2/1

Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner, Sattler und Riemer: Anlage A/2/2

Gold-, Silber- und Perlensticker, Großmaschinsticker, Maschinsticker: Anlage A/2/3

Handschuhmacher, Lederbekleidungserzeuger (Säckler): Anlage A/2/4

Kürschner: Anlage A/2/5

Hutmacher, Modist: Anlage A/2/6

Kappenmacher: Anlage A/2/7

Posamentierer: Anlage A/2/8

Bekleidungsfertiger, Miedererzeuger, Wäschewarenerzeuger: Anlage A/2/9

Oberteilherrichter, Orthopädieschuhmacher, Schuhmacher: Anlage A/2/10

Strickwarenerzeuger, Weber, Wirkwarenerzeuger: Anlage A/2/11

Fahrzeugtapezierer (Fahrzeugsattler), Polsterer: Anlage A/2/12

Tapezierer und Dekorateur: Anlage A/2/13

3. für die Lehrberufe chemischer Richtung, und zwar für

Chemielaborant: Anlage A/3/1

Chemiewerker: Anlage A/3/2

Vulkaniseur: Anlage A/3/3

Brauer und Mälzer, Destillateur: Anlage A/3/4

Textilreiniger: Anlage A/3/5

Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger: Anlage A/3/6

Präparator: Anlage A/3/7

Schädlingsbekämpfer: Anlage A/3/8

Rotgerber, Weiß- und Sämischgerber, Rauwarenzurichter: Anlage A/3/9

4. für die Lehrberufe des Elektro- und Elektronikbereiches, und zwar für

Elektroinstallateur, Betriebselektriker, Starkstrommonteur: Anlage A/4/1

Kommunikationstechniker-Audio- und Videoelektronik, -Bürokommunikation,

-EDV und Telekommunikation, -Nachrichtenelektronik: Anlage A/4/2

Elektromechaniker und -maschinenbauer, Elektromechaniker für Starkstrom

Anlage A/4/3

Elektromechaniker für Schwachstrom: Anlage A/4/4

Fernmeldebaumonteur: Anlage A/4/5

Prozessleittechniker: Anlage A/4/6

Anlagenmonteur: Anlage A/4/7

Anlagenelektriker: Anlage A/4/8

5. für die Lehrberufe der Bereiche Gärtnerei und Landwirtschaft, und zwar für

Blumenbinder und -händler (Florist): Anlage A/5/1

Friedhofs- und Ziergärtner, Landschaftsgärtner (Garten- und Grünflächengestalter)

Anlage A/5/2

Tierpfleger: Anlage A/5/3

6. für Lehrberufe der Bereiche Gastgewerbe und Nahrungsmittelgewerbe, und zwar für

Bäcker: Anlage A/6/1

Fleischer: Anlage A/6/2

Restaurantfachmann: Anlage A/6/3

Koch: Anlage A/6/4

Konditor (Zuckerbäcker), Lebzelter und Wachszieher, Bonbon- und

Konfektmacher: Anlage A/6/5

Getreidemüller: Anlage A/6/6

Molkereifachmann: Anlage A/6/7

Obst- und Gemüsekonservierer: Anlage A/6/8

Hotel- und Gastgewerbeassistent: Anlage A/6/9

7. für Lehrberufe der Bereiche Glasbearbeitung und Keramik, und zwar für

Glaser, Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger: Anlage A/7/1

Keramiker, Kerammodelleur, Porzellanformer: Anlage A/7/2

Kerammaler: Anlage A/7/3

Emailleur: Anlage A/7/4

Porzellanmaler: Anlage A/7/5

Hohlglasveredler-Glasmalerei, -Gravur, -Kugeln: Anlage A/7/6

8. für die Lehrberufe grafischer Richtung, und zwar für

Drucker, Flachdrucker: Anlage A/8/1

Tiefdruckformenhersteller: Anlage A/8/2

Siebdrucker, Kupferdrucker: Anlage A/8/3

Typografiker: Anlage A/8/4

Kartograph: Anlage A/8/5

Stempelerzeuger und Flexograph: Anlage A/8/6

Reproduktionstechniker: Anlage A/8/7

Druckformtechniker: Anlage A/8/8

Druckvorstufentechniker: Anlage A/8/9

9. für die Lehrberufe der Bereiche Handel und Verkehr, und zwar für

Einzelhandelskaufmann, Waffen- und Munitionshändler: Anlage A/9/1

Großhandelskaufmann: Anlage A/9/2

Bürokaufmann: Anlage A/9/3

Industriekaufmann: Anlage A/9/4

Buchhändler, Musikalienhändler: Anlage A/9/5

Drogist: Anlage A/9/6

Fotokaufmann: Anlage A/9/7

Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent: Anlage A/9/8

Reisebüroassistent: Anlage A/9/9

Speditionskaufmann: Anlage A/9/10

Binnenschiffer: Anlage A/9/11

Versicherungskaufmann: Anlage A/9/12

Berufskraftfahrer: Anlage A/9/13

Verwaltungsassistent: Anlage A/9/14

10. für die Lehrberufe der Bereiche Holz- und Kunststoffverarbeitung, und zwar für

Tischler: Anlage A/10/1

Kunststoffverarbeiter: Anlage A/10/2

Holz- und Sägetechniker: Anlage A/10/3

Drechsler: Anlage A/10/4

Bootbauer: Anlage A/10/5

Bürsten- und Pinselmacher: Anlage A/10/6

Korb- und Möbelflechter: Anlage A/10/7

Holz- und Steinbildhauer: Anlage A/10/8

Binder, Wagner: Anlage A/10/9

11. für die Lehrberufe der Lackierer-, Maler- und Schilderherstellergewerbe, und zwar für

Lackierer: Anlage A/11/1

Maler und Anstreicher: Anlage A/11/2

Schilderhersteller: Anlage A/11/3

Vergolder und Staffierer: Anlage A/11/4

12. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Blechverarbeitung), und zwar für

Blechschlosser, Spengler, Kupferschmied: Anlage A/12/1

Karosseur: Anlage A/12/2

13. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Installation), und zwar für

Sanitär- und Klimatechniker-Gas- und Wasserinstallation, -Heizungsinstallation,

-Lüftungsinstallation: Anlage A/13/1

Rohrleitungsmonteur: Anlage A/13/2

14. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Gießerei), und zwar für

Former und Gießer (Metall und Eisen), Zinngießer: Anlage A/14/1

Modelltischler (Formentischler): Anlage A/14/2

Gießereimechaniker: Anlage A/14/3

15. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Mechanikerberufe), und zwar für

Mechaniker, Feinmechaniker: Anlage A/15/1

Büchsenmacher, Waffenmechaniker: Anlage A/15/2

Kraftfahrzeugmechaniker, Kraftfahrzeugelektriker: Anlage A/15/3

Landmaschinenmechaniker: Anlage A/15/4

Waagenhersteller: Anlage A/15/5

Uhrmacher: Anlage A/15/6

Verpackungsmittelmechaniker: Anlage A/15/7

Chirurgieinstrumentenerzeuger: Anlage A/15/8

Leichtflugzeugbauer: Anlage A/15/9

Luftfahrzeugmechaniker: Anlage A/15/10

Textilmechaniker: Anlage A/15/11

Kälteanlagentechniker: Anlage A/15/12

Maschinenmechaniker: Anlage A/15/13

Werkzeugmechaniker: Anlage A/15/14

16. für die Lehrberufe des Bereiches Metallveredelung und Schmuckherstellung, und zwar für

Gold- und Silberschmied und Juwelier, Edelsteinschleifer: Anlage A/16/1

Metallschleifer und Galvaniseur: Anlage A/16/2

Graveur, Gürtler, Gold-, Silber- und Metallschläger, Metalldrücker: Anlage A/16/3

17. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Schlosserberufe), und zwar für

Betriebsschlosser, Maschinenschlosser, Schlosser: Anlage A/17/1

Bauschlosser, Stahlbauschlosser: Anlage A/17/2

Formenbauer, Modellschlosser: Anlage A/17/3

Dreher, Werkzeugmaschineur: Anlage A/17/4

Werkzeugmacher: Anlage A/17/5

Hüttenwerkschlosser: Anlage A/17/6

Bergwerksschlosser-Maschinenhäuer: Anlage A/17/7

Schiffbauer: Anlage A/17/8

Skierzeuger: Anlage A/17/9

Universalschweißer: Anlage A/17/10

18. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Schmiedeberufe), und zwar für

Fahrzeugfertiger, Schmied: Anlage A/18/1

Messerschmied: Anlage A/18/2

19. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (übrige Berufe), und zwar für

Physiklaborant, Werkstoffprüfer, Universalhärter: Anlage A/19/1

Technischer Zeichner: Anlage A/19/2

20. für die Lehrberufe des Bereiches Musikinstrumentenerzeuger, und zwar für

Klaviermacher: Anlage A/20/1

Orgelbauer, Harmonikamacher: Anlage A/20/2

Blechblasinstrumentenerzeuger: Anlage A/20/3

Holzblasinstrumentenerzeuger: Anlage A/20/4

Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger: Anlage A/20/5

21. für die Lehrberufe der Bereiche Optik und Fotografie, und zwar für

Fotograf: Anlage A/21/1

Optiker, Feinoptiker: Anlage A/21/2

Hörgeräteakustiker: Anlage A/21/3

22. für die Lehrberufe der Bereiche Papiererzeugung und Papierverarbeitung, und zwar für

Buchbinder, Etui- und Kassettenerzeuger, Kartonagewarenerzeuger: Anlage A/22/1

Papiertechniker: Anlage A/22/2

23. für die Lehrberufe des Bereiches Schönheitspflege, und zwar für

Friseur und Perückenmacher (Stylist): Anlage A/23/1

Fußpfleger, Kosmetiker: Anlage A/23/2

Masseur: Anlage A/23/3

24. für die Lehrberufe des Bereiches Textilerzeugung, und zwar für

Textilveredler, Stoffdrucker: Anlage A/24/1

Fotogravurzeichner, Stickereizeichner, Textilmusterzeichner: Anlage A/24/2

Dessinateur für Stoffdruck: Anlage A/24/3

25. für die Lehrberufe des Bereiches Zahn- und Orthopädietechnik, und zwar für

Zahntechniker: Anlage A/25/1

Bandagist: Anlage A/25/2

Orthopädiemechaniker: Anlage A/25/3“

2. § 3 Abs. 3 lautet

„(3) Für Berufsschüler im Rahmen der Vorlehre gemäß § 8b des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl.

Nr. 142/1969 in der jeweils geltenden Fassung, findet der für den Lehrberuf vorgesehene Lehrplan der

1. Klasse der Berufsschule Anwendung; die Gesamtstundenzahl beträgt 360 Unterrichtsstunden (ohne

Religionsunterricht) je Ausbildungsjahr. Wenn Schüler unterschiedlicher Lehrberufe im ersten Jahr der

Ausbildung in einer Klasse unterrichtet werden, findet der Lehrplan der 1. Klasse der Berufsschule mit

der Maßgabe Anwendung, dass die für den betreffenden Lehrberuf erforderlichen theoretischen und

praktischen Unterrichtsgegenstände außer Betracht bleiben und die Gesamtstundenzahl 360 Unterrichts-

stunden (ohne Religionsunterricht) beträgt; für das zweite Jahr der Ausbildung hat eine Eingliederung in

die 1. Klasse der jeweiligen Berufsschule zu erfolgen.“

3. § 3 Abs. 5 lautet

„(5) Im Rahmen der zusätzlichen Lehrplanbestimmungen im Sinne des Abs. 1 haben die Landesschulräte

für den oder die praktischen Unterrichtsgegenstand bzw. -gegenstände zusammen bis zu einem

Drittel der Gesamtstundenzahl ohne Religionsunterricht vorzusehen. Die praktischen Unterrichtsgegenstände

können jedoch zu Gunsten des fachtheoretischen Unterrichts entfallen, wenn eine betriebliche

Ausbildung in Lehrwerkstätten erfolgt.“

4. Im § 3 Abs. 9 entfällt der erste Satz.

5. Dem § 4 werden folgende Abs. 10 und 11 angefügt

„(10) Es treten in Kraft

§ 1, § 3 Abs. 3, § 3 Abs. 5 und § 3 Abs. 9 sowie die Anlagen A, A/2/9, A/2/12, A/2/13, A/3/3, A/3/4,

A/3/6, A/3/7, A/3/8, A/3/9, A/4/2, A/4/8, A/5/1, A/5/2, A/6/3, A/6/4, A/6/9, A/7/1, A/7/2, A/7/3, A/7/4,

A/7/5, A/7/6, A/8/1, A/8/2, A/8/3, A/8/4, A/8/6, A/8/7, A/8/8, A/9/10, A/9/14, A/13/1, A/13/2, A/14/2,

A/15/11, A/15/13, A/15/14, A/16/1, A/16/2, A/16/3, A/20/1, A/20/2, A/20/3, A/20/4, A/20/5, A/22/1,

A/23/1, A/23/2, A/23/3, A/25/1, A/25/2 und A/25/3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II

Nr. XXX/1998 hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 1998, der 2. Klasse mit 1. September 1999, der

3. Klasse mit 1. September 2000 und der 4. Klasse mit 1. September 2001.

Die Verordnungen der Landesschulräte können bereits mit Ablauf des Tages der Kundmachung der

Verordnung BGBl. II Nr. XXX/1998 erlassen werden; sie dürfen jedoch nicht vor dem Inkrafttreten der

betreffenden Anlage in Kraft gesetzt werden. Die Anlagen A/2/9, A/3/3, A/3/4, A/3/6, A/3/7, A/3/8,

A/3/9, A/3/10, A/4/2, A/5/1, A/5/2, A/6/3, A/6/4, A/6/9, A/7/1, A/7/2, A/7/3, A/7/4, A/7/5, A/8/1, A/8/2,

A/8/3, A/8/4, A/8/6, A/8/7, A/8/8, A/8/9, A/9/10, A/13/1, A/13/2, A/14/2, A/15/11, A/16/1, A/16/2,

A/16/3, A/20/1, A/22/1, A/23/1, A/23/2, A/23/3, A/25/1, A/25/2 und A/25/3 in der Fassung vor dem

Inkrafttreten der Verordnung BGBl. II Nr. XXX/1998 treten hinsichtlich der 1. Klasse mit Ablauf des

31. August 1998, der 2. Klasse mit Ablauf des 31. August 1999, der 3. Klasse mit Ablauf des 31. August

2000 und der 4. Klasse mit Ablauf des 31. August 2001 außer Kraft.

(11) Die Landesschulräte werden gemäß § 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes ermächtigt, die in

Abs. 6 vorgesehenen Inkrafttretenstermine um bis zu einem Jahr zu verschieben, soweit dies aus

organisatorischen Gründen (zB aus Gründen der Lehrerversorgung oder aus räumlichen Gründen)

erforderlich ist. Gleichzeitig ist ein in diesem Zusammenhang allenfalls erforderliches Verschieben des

Außerkrafttretens von Anlagen gemäß Abs. 6 letzter Satz vorzunehmen.“

6. In der Anlage A, Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff, didaktische Grundsätze der

einzelnen gemeinsamen Unterrichtsgegenstände) lautet der Unterabschnitt A

„A. Politische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll zur aktiven, kritischen und verantwortungsbewußten Gestaltung des Lebens in der

Gemeinschaft befähigt sein.

Er soll sich der persönlichen Position bewußt sein, andere Standpunkte und Überzeugungen

vorurteilsfrei und kritisch prüfen sowie die eigene Meinung vertreten können.

Er soll zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein, nach Objektivität streben und anderen mit

Achtung und Toleranz begegnen.

Er soll für humane Grundwerte eintreten, sich für die Belange Benachteiligter einsetzen und in jeder

Gemeinschaftsform zwischenmenschliche Beziehungen partnerschaftlich gestalten.

Er soll Vorurteile erkennen und bereit sein, sie abzubauen.

Er soll die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft für eine gesunde Umwelt und die sich

daraus ergebenden Interessenkonflikte erkennen und umweltbewußt handeln.

Er soll Konflikte gewaltfrei bewältigen können und für Frieden und Gleichberechtigung eintreten.

Er soll sich der Stellung Österreichs in Europa und in der Welt sowie der Notwendigkeit

internationaler Zusammenarbeit bewußt sein.

Er soll mit Rechtsgrundlagen, die ihn in Beruf und Alltag betreffen, vertraut sein und die Grundzüge

der staatlichen Rechtsordnung kennen.

Er soll das Wirken der Kräfte in Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit der zeitgeschichtlichen

Entwicklung verstehen und die Mitwirkungsmöglichkeiten erkennen und nützen.

Lehrstoff

Lehrling und Schule

Klassen und Schulgemeinschaft.

Lehrling und Betrieb

Berufsbildung. Rechtliche Bestimmungen über die duale Berufsausbildung sowie die Beschäftigung

von Jugendlichen und ihrer Vertretung im Betrieb. Weiterbildung.

Berufliches Umfeld

Arbeitsrecht. Sozialrecht. Interessenvertretungen. Arbeitsmarkt. Personenverkehr in der EU.

Soziales Umfeld

Gemeinschaftsformen – Gemeinschaftsbeziehungen. Gesundes Leben. Umwelt. Medien. Jugendschutz.

Der Jugendliche als Verkehrsteilnehmer.

Zeitgeschichte

Werden und Entwicklung der Republik Österreich.

Österreich in der Völkergemeinschaft

Österreich in der Europäischen Union. Internationale Beziehungen. Internationale Organisationen.

Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs

Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung. Österreichische Neutralität. Landesverteidigung.

Grund- und Freiheitsrechte. Staatsbürgerschaft. Politische Parteien und Verbände. Sozialpartnerschaft.

Wahlen. Direkte Demokratie. Bundesgesetzgebung, Bundesverwaltung. Gerichtsbarkeit. Landesgesetzgebung,

Landesverwaltung. Gemeinde. Budget.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll auf den Erfahrungen der Schüler aufbauen, sich an ihren Bedürfnissen orientieren

und die gesellschaftliche Realität einbeziehen.

Das aktuelle Zeitgeschehen ist zu berücksichtigen.

Zeitgeschichte ist insoweit zu behandeln, als entsprechende Kenntnisse für das Verständnis der

Gegenwart notwendig sind.

Gesetze sollen nur in ihren wesentlichen Bereichen dargestellt werden.

Auf bestehende Diskrepanzen zwischen Gesetzesanspruch und Wirklichkeit ist einzugehen.

Die politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und humanitären Leistungen Österreichs sollen bei sich

bietender Gelegenheit hervorgehoben und die österreichischen Verhältnisse im Vergleich zu anderen

Staaten dargestellt werden.

Auf die Entwicklung der Fähigkeiten der Schüler, kritisch zu denken, sich anderen mitzuteilen,

kooperativ zu handeln und selbständig zu arbeiten, soll besonderer Wert gelegt werden. Dies soll durch

die Auswahl entsprechender Sozialformen und Unterrichtsmethoden gefördert werden.

Die Lehrer müssen sich ihrer Wirkung im Umgang mit Schülern bewußt sein. Unabhängig von ihrer

eigenen Meinung haben sie auch andere Standpunkte und Wertvorstellungen darzustellen, um den

Schülern eine selbstständige Meinungsbildung zu ermöglichen.“

7. In der Anlage A, Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff, didaktische Grundsätze der

einzelnen gemeinsamen Unterrichtsgegenstände) lautet der Unterabschnitt B

„B. Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit

Vorgesetzten, Kollegen und Kunden entsprechend kommunizieren können.

Er soll durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen

Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine

Sprechtechnik verbessern und seine Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern.

Er soll dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz

erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.

Der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll unter Berücksichtigung der

Schreibrichtigkeit über zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben verfügen.

Lehrstoff

Bei Lehrplänen mit 40 Unterrichtsstunden

Kommunikation

Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation.

Schriftliche Kommunikation

Sammeln und Sichten von Informationen. Erstellen von Berichten, Inhaltsangaben und

Kurzfassungen.

Mündliche Kommunikation

Darstellen von Sachverhalten. Einfache Reden und Einzelgespräche. Kommunikationsnormen beim

Telefonieren.

Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen

Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken.

Gespräche mit Kunden

Höflichkeitsnormen. Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Auftragsannahme.

Rechtschreibung

Erweiterung des Grundwortschatzes. Festigung des Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und

Beheben gravierender Rechtschreibfehler. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagewerken.

Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten

Kreatives Schreiben

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung).

Zusätzlich bei Lehrplänen bis 80 Unterrichtsstunden

Kommunikation

Hindernisse und Störungen der verbalen und nonverbalen Kommunikation.

Schriftliche Kommunikation

Interpretation von Informationen. Erstellen von Protokollen und Exzerpten. Erstellen von

Visualisierungshilfen für Präsentationen.

Mündliche Kommunikation

Anspruchsvolle Reden und Einzelgespräche. Einfache Gruppengespräche. Argumentation und

Präsentation.

Gespräche mit Kunden

Phasen eines facheinschlägigen Beratungsgespräches. Einfache Telefonate mit Kunden.

Rechtschreibung

Erweiterung des Fachwortschatzes. Festigung des Fremdwortschatzes. Übungen zum Erkennen und

Beheben spezieller Rechtschreibfehler. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken.

Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten

Kreatives Schreiben

Behandlung von berufsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung).

Zusätzlich bei Lehrplänen bis 120 Unterrichtsstunden

Kommunikation

Analyse und Regelung von Konflikten.

Schriftliche Kommunikation

Selbstständiges Erstellen von Unterlagen und Schriftstücken zu einem fachlichen Thema.

Mündliche Kommunikation

Überzeugungs-, Bewerbungs- und Konfliktregelungsgespräche. Anspruchsvolle Gruppengespräche.

Gespräche mit Kunden

Verkaufsgespräche. Reklamationsgespräche. Spezielle Telefonate mit Kunden.

Rechtschreibung

Erweiterung des Fremdwortschatzes. Übungen zu ausgewählten Kapiteln der Rechtschreibung.

Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagewerken.

Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten

Kreatives Schreiben

Analysieren und Kommentieren ausgewählter Beispiele der zeitgenössischen und berufsbezogenen

Literatur.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit

des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte,

Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten

Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das

selbständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.

Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren

den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen

ermöglicht wird und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden

kann.

Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler

fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu

angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.

Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen

Richtigkeit Wert zu legen.

Der Lehrstoff „Rechtschreibung“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und

konkreten Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl abdeckt.

Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere „Politische Bildung“

hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“ betreffend

Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.

Das Thema „Gespräche mit Kunden“ hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit

mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist.“

8. In der Anlage A, Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff, didaktische Grundsätze der

einzelnen gemeinsamen Unterrichtsgegenstände), lautet der Unterabschnitt C

„C. Berufsbezogene Fremdsprache

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der Fremdsprache bewältigen

können.

Er soll – erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches – Gehörtes und

Gelesenes verstehen und sich mündlich und schriftlich angemessen ausdrücken sowie die erworbenen

Kenntnisse und Fertigkeiten selbstständig anwenden und weiterentwickeln können.

Er soll Menschen anderer Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise achten.

Der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll unter Berücksichtigung der

Schreibrichtigkeit über zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben verfügen.

In den einzelnen Klassen soll der Schüler

Bei Lehrplänen mit 40 Unterrichtsstunden

das Wesentliche des Klassengespräches und das Wesentliche einfacher themenbezogener Hörtexte

verstehen und Einzelheiten heraushören können;

das Wesentliche einfacher themenbezogener Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen

hervorheben können;

sich themenbezogen mit einfachen Worten und Redewendungen verständlich machen und Rückfragen

stellen können;

Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare ausfüllen und einfache Texte umgestalten

können.

Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten

Mündlicher und schriftlicher Ausdruck

Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium,

Konzeption und Ausarbeitung einfacher Texte).

Zusätzlich bei Lehrplänen bis 80 Unterrichtsstunden

das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen und wichtige Details

heraushören und bearbeiten können;

das Wesentliche authentischer Lesetexte nach gelegentlichen Rückfragen verstehen und mit Hilfe

von Wörterbüchern weiterbearbeiten können;

sich themenbezogen einfach und im wesentlichen richtig ausdrücken und an Klassengesprächen

teilnehmen können;

Hör- und Lesetexte zusammenfassen, Konzepte als Hilfe für mündliche Äußerungen und einfache

Mitteilungen verfassen können.

Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten

Mündlicher und schriftlicher Ausdruck

Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption

und Ausarbeitung von komplexen Texten).

Zusätzlich bei Lehrplänen bis 120 Unterrichtsstunden

dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten folgen und wichtige Details verstehen und

bearbeiten können;

längere Lesetexte im wesentlichen verstehen, selektiv lesen und wichtige Informationen selbstständig

erschließen und bearbeiten können;

sich themenbezogen, insbesondere in berufsspezifischen Gesprächen, im normalen Sprechtempo

äußern und an Klassengesprächen initiativ teilnehmen können;

Notizen und Konzepte für das freie Sprechen erstellen, einfache Briefe nach Mustern verfassen

können sowie Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen können.

Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten

Mündlicher und schriftlicher Ausdruck

Behandlung und Präsentation von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium,

Konzeption und Ausarbeitung von komplexen Texten).

Lehrstoff

Die folgenden Themen sind in jeder der Klassen im Sinne der angeführten Bildungs- und Lehraufgabe

mit steigendem Schwierigkeitsgrad zu behandeln.

Wirtschaft und Arbeitswelt

Beruf, Arbeitsplatz, Arbeitskollegen. Ausbildung. Aufgabenbereiche und Arbeitsbedingungen.

Berufliche Auslandsbeziehungen. Schriftverkehr und Stellenbewerbung. Sicherheit und Umweltschutz.

Alltag und Aktuelles

Selbstdarstellung. Familie und Freunde. Wohnen. Sport. Gesundheit und Sozialdienste. Essen und

Trinken. Ortsangaben. Persönliche Interessen, Freizeit. Reise und Tourismus. Einkaufen. Nationale und

internationale Ereignisse.

Beruf (für die Anlagen A/1/1 bis A/1/14)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Baustoffe und Materialien. Arbeitsvorgänge,

Planung und Ablauf. Bau- und Installationspläne. Fachgespräche und Fachtexte. Bau- und Sicherheitsvorschriften.

Baubiologie.

Beruf (für die Anlagen A/2/1 bis A/2/13)

Werkzeuge, Maschinen und Geräte. Größen, Materialien, Farben. Kleidung, Funktion und Arten.

Schnittzeichnungen. Farben und Ästhetik. Fachgespräche und Fachtexte. Verkauf und Beratung,

Maßnehmen und Anproben.

Beruf (für die Anlagen A/3/1 bis A/3/9)

Anlagen, Apparate und Geräte. Chemikalien, Erzeugnisse und deren Verwendung. Chemische

Prozesse und Verfahren. Aspekte der Entsorgung. Fachgespräche und Fachtexte. Beratung und Kontaktgespräche.

Beruf (für die Anlagen A/4/1 bis A/4/8)

Maschinen und Geräte, Typen, Bauarten und Neuentwicklungen. Werkzeuge und Messgeräte.

Kommunikationssysteme. Anlagen, Baugruppen und Bauelemente. Wirkungsweisen und Fertigungsabläufe.

Fachgespräche und Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/5/1 und A/5/2)

Werkzeuge und Arbeitsbehelfe. Blumen und Pflanzen. Werk- und Hilfsstoffe. Kulturen und Pflege.

Raum- und Landschaftsgestaltung. Verkaufs- und Beratungsgespräche. Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/5/3)

Einrichtungen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Tiere, Arten und Haltung. Verhalten und Gesundheit.

Untersuchung und Behandlung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/6/1 bis A/6/9)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Berufsspezifische Waren und Produkte. Arbeitsvorgänge

und Herstellungsverfahren. Fach- und Kundengespräche, Fachtexte, Rezepte. Nahrungsmittelchemie

und Gesundheit.

Beruf (für die Anlagen A/7/1 bis A/7/6)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Erzeugnisse, Farben und Materialien. Herstellungs-

und Bearbeitungsverfahren. Werkzeichnungen. Fachgespräche und Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/8/1 bis A/8/9)

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe. Werk- und Hilfsstoffe. Formate, Farben, Drucktechniken.

Fachgespräche und Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/9/1 und A/9/2)

Kontakte mit Geschäftspartnern. Telekommunikation und Schriftverkehr. Waren, Verkaufsgespräche.

Kundenberatung. Beschwerden. Ein- und Zukäufe. Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/9/3, A/9/4 und A/9/14)

Kontakt mit Geschäftspartnern, Telekommunikation und Schriftverkehr. Büroeinrichtung und

Arbeitsmaterialien. Werbung, Anfragen, Angebote, Bestellungen, Verträge, Liefer- und Zahlungsverkehr.

Erzeugnisse und Waren (nur für die Anlage A/9/4).

Beruf (für die Anlage A/9/5)

Kontakte mit Geschäftspartnern. Telekommunikation und Schriftverkehr. Verkaufsgespräche.

Kundenberatung. Beschwerden. Fachtexte. Medien.

Beruf (für die Anlagen A/9/6, A/9/7 und A/9/8)

Arbeitsplatz und Arbeitskollegen. Arbeitsmaterialien, Kleidung und Waren. Verkaufsgespräche,

Kundenberatung. Beschwerden. Ein- und Zukäufe. Fachtexte aus der Praxis (Anzeigen, Broschüren,

Kataloge, Gebrauchsanweisungen, Fachzeitschriften, Warenzeitschriften, Warenpackungen und Beipackzettel).

Beruf (für die Anlage A/9/10)

Kontakte mit Geschäftspartnern. Telekommunikation und Schriftverkehr. Betriebseinrichtungen,

Arbeitsmaterialien. Werbung, Liefer- und Zahlungsverkehr, Dokumente, Verkehrsträger.

Beruf (für die Anlage A/9/11)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Roh- und Hilfsstoffe. Materialbearbeitung und

Arbeitsvorgänge am Schiff. Nachrichtenübertragung, Schriftverkehr, Verträge. Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/9/12)

Kontakte mit Geschäftspartnern. Telekommunikation und Schriftverkehr. Büroeinrichtung und

Arbeitsmaterialien. Werbung, Anfragen, Angebote, Versicherungswesen.

Beruf (für die Anlage A/9/13)

Kfz-Bauteile. Werk- und Betriebsstoffe. Be- und Entladeeinrichtung. Ersatzteile. Wartung. Verhaltensregeln,

Hilfeleistung, Unfallbericht und Reparaturmaßnahmen bei Gebrechen und Unfällen.

Ortsangaben. Reiserouten. Straßenkarten und Stadtpläne. Wetter und Straßenzustand. Verkehrsregeln.

Verkehrszeichen. Kontrollen. Ladegut. Gefahrengut. Fracht- und Zolldokumente. Ausweise. Fahrzeugpapiere

und Kennzeichen. Beförderungsverträge und Versicherungen. Zahlenverkehr. Behördenkontakt.

Formulare. Standardbriefe. Telex. Postkarten. Lebenslauf. Stellenbewerbung.

Berufe (für die Anlagen A/10/1 bis A/10/9)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Erzeugnisse und Waren. Werk- und Hilfsstoffe.

Arbeitsvorgänge und Verfahren. Fachgespräche, Pläne und Fachtexte.

Berufe (für die Anlagen A/11/1 bis A/11/4)

Werkzeuge, Geräte und Arbeitsbehelfe. Werk- und Hilfsstoffe. Farben und Ästhetik. Arbeitsvorgänge

und Reparaturen. Fachgespräche, Verkauf und Beratung. Fachtexte und Werkzeichnungen.

Beruf (für die Anlagen A/12/1 und A/12/2)

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfgeräte. Werk- und Hilfsstoffe. Blechverarbeitung.

Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fertigungszeichnungen. Fachgespräche und Beratung, Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/13/1 und A/13/2)

Sanitäre Anlagen und Geräte, Zentralheizungsanlagen, Lüftungsanlagen, Funktion und Wirkung.

Arbeitsbehelfe, Mess- und Prüfgeräte. Werk- und Hilfsstoffe. Montagepläne. Arbeitsvorgänge, Reparatur

und Wartung. Fachgespräche und Beratung, Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/14/1 bis A/14/3)

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfgeräte. Werk- und Hilfsstoffe. Fertigungszeichnungen.

Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Beratung, Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/15/1, A/15/13 und A/15/14)

Werkzeuge, Maschinen. Bauteile. Mess- und Prüfgeräte. Typen und Bauarten. Technische Zeichnungen.

Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Kundenberatung, Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/15/2)

Mess- und Prüfgeräte. Schusswaffen, Zieleinrichtungen, Munition. Technische Zeichnungen. Funktionen,

Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Kundenberatung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/15/3 und A/15/4)

Mess- und Prüfgeräte. Kraftfahrzeuge, Maschinen und Aggregate. Bauteile. Technische Zeichnungen.

Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Kundenberatung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/15/5)

Werkzeuge, Maschinen. Bauteile. Mess- und Prüfgeräte. Waagen, Typen und Bauarten. Technische

Zeichnungen. Funktionen, Störungen, Reparaturen und Wartungen. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/15/6)

Mess- und Prüfgeräte. Mechanische und elektronische Uhren, Systeme und Bauteile. Technische

Zeichnungen. Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/15/7)

Mess- und Prüfgeräte. Verpackungsarten und Verpackungsmaschinen. Technische Zeichnungen.

Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/15/8)

Chirurgische und medizinische Instrumente und Geräte. Technische Zeichnungen. Funktionen,

Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/15/9 und A/15/10)

Flugzeuge, Triebwerke und Bordausrüstung, Typen und Bauarten. Mess- und Prüfgeräte. Technische

Zeichnungen. Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/15/11)

Textilmaschinen, Bauteile, Typen und Bauarten. Mess- und Prüfgeräte. Technische Zeichnungen.

Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/15/12)

Kälteanlagen und Kühlmaschinen. Bauteile, Typen und Bauarten. Mess- und Prüfgeräte. Technische

Zeichnungen. Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Kundenberatung.

Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/16/1 bis A/16/3)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfgeräte. Werk- und Hilfsstoffe.

Fertigungszeichnungen. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/17/1 bis A/17/10)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfgeräte. Werk- und Hilfsstoffe.

Fertigungszeichnungen. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/18/1 und A/18/2)

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfgeräte. Werk- und Hilfsstoffe. Fertigungszeichnungen.

Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/19/1)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfgeräte. Technische Zeichnungen.

Versuchsanordnungen und -verfahren. Werk- und Hilfsstoffe. Fertigungszeichnungen. Arbeitsvorgänge

und -verfahren. Fachgespräche und Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/19/2)

Geräte und Einrichtungen. Werk- und Hilfsstoffe. Technische Zeichnungen. Fertigungszeichnungen.

Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/20/1 bis A/20/5)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Musikinstrumente, Bauarten und Anwendung.

Werkzeichnungen. Arbeitsvorgänge. Fachgespräche, Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/21/1)

Geräte, Einrichtungen, Arbeitsbehelfe und Materialien. Fotografie und Film. Kameras, Objektive,

Beleuchtungsgeräte, Bauarten und Wirkungsweisen. Arbeitsvorgänge und Prozesse. Fach- und Kundengespräche.

Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/21/2)

Werkzeuge und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfgeräte. Optische Gläser, Instrumente und Geräte.

Sehbehelfe. Fertigungszeichnungen. Funktion und Wirkungsweise. Arbeitsvorgänge und -verfahren.

Fachgespräche und Kundenberatung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/21/3)

Werkzeuge und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfbehelfe. Instrumente und Geräte. Hörgeräte. Fertigungszeichnungen.

Funktion und Wirkungsweisen. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und

Kundenberatung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/22/1 und A/22/2)

Werkzeuge, Maschinen und Geräte. Erzeugnisse, Arten und Verwendung. Werk- und Hilfsstoffe.

Arbeitsvorgänge und Fertigungsverfahren. Fachgespräche und Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/23/1)

Arbeitsbehelfe und Saloneinrichtungen. Präparate, Waren und Materialien. Biologische Grundlagen.

Haar- und Hautbehandlungen. Terminvereinbarungen. Verkaufs- und Beratungsgespräche. Fachtexte.

Hygiene, Gesundheit.

Beruf (für die Anlagen A/23/2 und A/23/3)

Saloneinrichtung und Arbeitsbehelfe. Präparate und Waren. Fußpflege, Beinkosmetik und Massagen.

Haut-, Haar- und Körperpflege. Massagearten. Terminvereinbarungen, Verkaufs- und Beratungsgespräche.

Fachtexte. Hygiene, Gesundheit.

Beruf (für die Anlagen A/24/1 bis A/24/3)

Einrichtungen und Arbeitsbehelfe. Textilien, Eigenschaften, Verwendung und Bearbeitung. Design,

Farben und Ästhetik. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/25/1)

Werkzeuge, Apparate und Maschinen. Zähne und Zahnersatz. Modelle und Provisorien. Materialien

und Werkstoffe. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Fachtexte. Hygiene und Gesundheit.

Beruf (für die Anlagen A/25/2 und A/25/3)

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe. Anatomie und Bewegungsapparat. Prothesen und

Rehabilitationsbehelfe. Werk- und Hilfsstoffe. Arbeitsvorgänge und Prozesse. Fach- und Kundengespräche.

Fachtexte. Hygiene und Gesundheit.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und

privaten Alltags der Schüler, insbesondere die Erfordernisse des Lehrberufes. Hiebei ist auf das zur

Verfügung stehende Stundenausmaß Bedacht zu nehmen.

Um die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich, von den Vorkenntnissen

und dem Erlebnisbereich der Schüler auszugehen. Zur Verbesserung der Chancen von

Schülern, die keine oder nur geringe Vorbildung in der Fremdsprache haben, tritt bei der Vermittlung des

Lehrstoffes die Leistungsbeurteilung in den Hintergrund. Das Schwergewicht des Unterrichtes für diese

Schüler liegt auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten.

Die Behandlung der Themen soll die Schüler auf Begegnungen mit Ausländern und mit fremdsprachlichen

Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten.

Auf die Inhalte des Fachunterrichtes wäre Bezug zu nehmen.

Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch weitgehende Verwendung der Fremdsprache als

Unterrichtssprache sowie durch Einsatz von Hörtexten auf Tonträgern und Filmen, zB von Telefon- und

Verkaufsgesprächen, Radio- und Fernsehberichten, gefördert.

Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte, zB Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen,

Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe, Fachzeitschriften, fördern

nicht nur das Leseverständnis, sondern verstärkt auch den Praxisbezug.

Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich besonders Partnerübungen, Rollenspiele und

Diskussionen. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang

vor der Sprachrichtigkeit genießt.

Einsichten in die Grammatik der Fremdsprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am

wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe nur für die Anlagen A/9/1 bis A/9/8, A/9/10, A/9/12, A/9/13

und A/9/14, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 Unterrichtsstunden

beträgt.“

9. In der Anlage A, Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff, didaktische Grundsätze der

einzelnen gemeinsamen Unterrichtsgegenstände) lautet der Unterabschnitt D

„D. Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll das ihn betreffende Wissen über Informations- und Kommunikationstechniken,

Dokumente, Urkunden, Verträge und Zahlungsverkehr haben.

Er soll die wesentlichen Ziele und Grundbegriffe der Volks- und Betriebswirtschaft in Österreich und

in der Europäischen Union kennen und verstehen sowie über ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik

Bescheid wissen.

Er soll die für den privaten und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke lesen und verstehen

sowie selbstständig konzipieren und mittels moderner Bürotechnik formal richtig ausfertigen können.

Er soll als Konsument und Facharbeiter wirtschaftliche Entscheidungen treffen, selbstständig und

verantwortungsbewußt handeln können sowie Verständnis für die Vorgänge und Zusammenhänge von

Wirtschaft und Ökologie haben.

Lehrstoff

Informations- und Kommunikationstechniken

Arten und Möglichkeiten der Informationsübermittlung. Datenverarbeitung (Grundlagen, privater

und betrieblicher Einsatz, Datenschutz, gesellschaftliche Auswirkungen, Ergonomie).

Schriftverkehr: Schriftstücke des privaten und beruflichen Bereiches.

Dokumente und Urkunden

Arten, Beschaffung, Beglaubigung, Aufbewahrung, Verlust.

Schriftverkehr: Vollmachten und Antragsformulare.

Verträge

Rechtliche Grundlagen. Arten, insbesondere Kauf-, Werk- und Versicherungsverträge. Regelmäßiger

und unregelmäßiger Ablauf. Wohnraum (Arten, Beschaffung, Finanzierung). Verbraucherschutz. Wertsicherung.

Produkthaftung. Normen in der EU.

Schriftverkehr: Dazugehörige Schriftstücke aus der Sicht des Konsumenten.

Zahlungsverkehr

Aufgabenbereiche der Finanzierungs- und Kreditinstitute. Aktuelle Formen des Zahlungsverkehrs.

Schriftverkehr: Ausfüllen von Formularen.

Betriebswirtschaft

Betrieb und Unternehmung. Formen. Organisation. Marketing. Gründung, Zusammenschluß, Auflösung.

Gewerblicher Rechtsschutz.

Volkswirtschaft

Grundbegriffe. Wirtschaftskreislauf. Markt, Marktformen und Preisbildung. Europäischer Binnenmarkt.

Wirtschaftsordnungen. Ökologie. Internationale Wirtschaft.

Ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik

Beschäftigungspolitik, Wachstums- und Konjunkturpolitik, Sozialpolitik, Globalisierung der Wirtschaft

ua.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist der Beitrag zum Verständnis der wirtschaftlichen

Zusammenhänge sowie zur Bildung des Schülers als Konsument und Arbeitnehmer.

Der Unterricht soll zweckmäßigerweise von den Erfahrungen der Schüler und von aktuellen

wirtschaftspolitischen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und

den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte gesetzt werden können.

Bei der Auswahl der Sachgebiete ist neben der Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem Schriftverkehr

im Besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich für

die Unterrichtsgegenstände „Rechnungswesen“ und „Politische Bildung“.

Referenten aus der Praxis und Lehrausgänge erhöhen den Unterrichtsertrag.

Den Veränderungen in Europa ist beim Thema „Internationale Wirtschaft“ besonderes Augenmerk

zu schenken und dabei die Rolle Österreichs im gemeinsamen Europa herauszuarbeiten.

Die in den einzelnen Lehrstoffinhalten vorgesehenen Schriftstücke können auch EDV-mäßig

ausgefertigt werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in jeder halben Schulstufe.

Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die für den privaten und beruflichen Alltag wesentlichen Bereiche

Einkommen, Finanzierung, Kauf und Verkauf sowie Geld und Währung haben.

Er soll über das Rechnungswesen sowie den Vermögens- und Kapitalaufbau eines Betriebes

Bescheid wissen.

Er soll die für einzelne Teilbereiche beschriebenen Berechnungen beherrschen und dabei die

Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und die Rechenaufgaben

formal richtig lösen können.

Er soll insbesondere im betrieblichen Rechnungswesen die Zusammenhänge der einzelnen

Teilbereiche kennen, über die durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen entstehenden Möglichkeiten

Bescheid wissen und Computerausdrucke lesen und interpretieren können.

Er soll zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn-

und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens

für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Lehrlingsentschädigung

Entgeltansprüche nach Kollektivvertrag.

Berechnung der Bruttoentschädigung, Nettoentschädigung und des Auszahlungsbetrages.

Lohnverrechnung

Lohn und Lohnarten. Entgeltansprüche nach dem Kollektivvertrag. Arbeitnehmerveranlagung.

Berechnung des Bruttolohnes, Nettolohnes und des Auszahlungsbetrages.

Private Haushaltsplanung

Erfassen der Einnahmen und Ausgaben.

Berechnung des frei verfügbaren Einkommens.

Sparen und Geldanlage

Sparformen und Möglichkeiten der Geldanlage.

Berechnung von Zinsen.

Ertragsvergleich.

Kredit

Arten. Kreditsicherung.

Berechnung von Kreditkosten.

Kreditkostenvergleich.

Ratengeschäft

Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.

Berechnung der Finanzierungskosten.

Vergleich mit anderen Finanzierungsarten.

Leasing

Arten.

Berechnung der Kosten.

Vergleich mit anderen Finanzierungsarten.

Privater Einkauf

Umsatzsteuer, Ab- und Zuschläge.

Berechnung des Einkaufspreises.

Preisvergleich.

Währung

Valuten, Devisen, Kurse. Geld und Währung in der EU.

Umrechnungen.

Gesetzliche Bestimmungen der Buchführung

Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht. Formvorschriften. Belege.

Grundzüge der Buchführung

Bestandsaufnahme (Inventur, Inventar). Bestandsverrechnung (Vermögen, Schulden). Erfolgsverrechnung

(Aufwände, Erträge; Gewinn, Verlust). Mindestaufzeichnungen.

Kostenrechnung

Kosten und Kostenarten. Ermittlung der Kosten.

Berechnung der Zuschlagsätze.

Kalkulation

Berechnung von Verkaufspreisen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Lohnverrechnung. Fremdfinanzierung (Kredit, Ratengeschäft, Leasing). Privater Einkauf. Kostenrechnung.

Kalkulation.

Didaktische Grundsätze

Im Unterricht sollen – vom persönlichen Erleben ausgehend – wirtschaftliche Zusammenhänge

rechnerisch erfaßt werden. Die Abfolge des Lehrstoffes soll sich am Erfahrungsbereich des Schülers

orientieren. Bei der Auswahl der Sachgebiete ist auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen.

Die Gewichtung der Inhalte sollte berücksichtigen, daß die Buchführung nur in dem Ausmaß zu

vermitteln ist, wie es für das Verständnis der Kostenrechnung und für die Vermittlung betriebswirtschaftlichen

Grundwissens notwendig ist. Je nach den Erfordernissen des Lehrberufes sind die

Kostenrechnung sowie die Kalkulation zumindest in ihren wesentlichen Merkmalen zu behandeln.

Buchungstechniken sind nur zum besseren Verständnis der Grundzüge der Buchführung anzuwenden.

Der Lehrstoff ist berufsbezogen zu vermitteln. Der Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen wird

grundsätzlich empfohlen.

Nachschlagbare Daten sollen aus praxisüblichen Hilfsmitteln entnommen werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in jeder halben Schulstufe.“

10. In der Anlage A, Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff, didaktische Grundsätze der

einzelnen gemeinsamen Unterrichtsgegenstände) lautet der Unterabschnitt F

„F. Lebende Fremdsprache

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll seinen Wort- und Phrasenschatz aus dem Alltags- und Berufsleben erweitern und

Informationsquellen nützen können.

Er soll zu aktuellen Themen aus der Gesellschaft und seinem Berufsleben schriftlich und mündlich

Stellung nehmen können.

Lehrstoff

Sprachnormen

Schreibweise und Bedeutung von Wörtern und Phrasen. Grammatische Grundstrukturen. Gebrauch

von Wörterbüchern.

Informationsquellen

Nützen von Bibliotheken, Literatur und Medien.

Mündliche Kommunikation

Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes. Redeübungen mit Vorbereitung. Gesprächsübungen.

Freies Kommunizieren.

Schriftliche Kommunikation

Konzeption. Gliederung. Formale und inhaltliche Aspekte.

Kreatives Schreiben

Behandlung von Themen aus dem Erlebnisbereich des Schülers. Behandlung von gesellschaftsrelevanten

und berufsspezifischen Themen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur mündlichen und schriftlichen Kommunikationsfähigkeit

in der Fremdsprache.

Die Vorkenntnisse der Schüler ermöglichen von Beginn an die Verwendung der Fremdsprache als

Unterrichtssprache. Der Vermittlung kommunikativer Kompetenz ist der Vorrang vor kognitiver

Kompetenz und der Förderung der Sprachverständlichkeit vor sprachlichem Perfektionismus zu geben.

Es ist wichtig, daß die mündlichen Fertigkeiten laufend geübt werden. Dies wird einerseits durch den

Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit und andererseits durch eine abwechslungsreiche

Gestaltung des Unterrichtes gefördert. Der Veranschaulichung der Lehrinhalte und der Motivierung der

Schüler dienen authentische Materialien, einschlägige Schulveranstaltungen und Unterrichtsprojekte

sowie die Mitarbeit von native speakers.

Bei der Behandlung berufsspezifischer Themen empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit Lehrern des

Fachunterrichtes.

Stundenausmaß

Das Stundenausmaß beträgt an

ganzjährigen und saisonmäßigen Berufsschulen 20 Unterrichtsstunden je Semester,

lehrgangsmäßigen Berufsschulen 4 Unterrichtsstunden je Lehrgangswoche.“

11. In der Anlage A, Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff, didaktische Grundsätze der

einzelnen gemeinsamen Unterrichtsgegenstände) lautet der Unterabschnitt G

„G. Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll unter Verwendung von Wörterbüchern die Rechtschreibung und Grammatik im

Deutschen handhaben und Inhalte aktueller Texte aus Informationsquellen nützen können.

Er soll insbesondere zu aktuellen Themen der Gesellschaft und seines Berufes schriftlich Stellung

nehmen können.

Lehrstoff

Sprachnormen

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Schreibweise und Bedeutung häufiger

Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke. Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Sätze). Gebrauch

von Wörterbüchern.

Informationsquellen

Nützen von Bibliotheken, Literatur und Medien.

Schriftliches Arbeiten

Konzeption. Gliederung. Formale Aspekte.

Kreatives Schreiben

Behandlung von Themen aus dem Erlebnisbereich des Schülers. Behandlung von gesellschaftsrelevanten

und berufsspezifischen Themen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Schulung der Ausdrucksfähigkeit zum Verfassen

schriftlicher Arbeiten.

Der Unterricht ist in enger Verbindung zum Pflichtgegenstand „Deutsch und Kommunikation“ zu

gestalten und soll diesen ergänzen und vertiefen. Bei der Behandlung von berufsspezifischen Themen

empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit den Lehrern des Fachunterrichtes.

Problemstellungen, die sich am Erfahrungshorizont und an den Interessen der Schüler sowie an

aktuellen Anlässen orientieren, fördern die Motivation der Schüler zum kreativen Schreiben.

Der Computer kann im Unterricht praxisgerecht für das Erstellen von Unterlagen und Informationen

eingesetzt werden.

Übungen zu den Sprachnormen sollen sich an den individuellen Bedürfnissen der Schüler orientieren

und einen Schwerpunkt bilden, da unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abgestimmt und

bestehende Defizite abgebaut werden sollen.

Die regelmäßige Verwendung des Österreichischen Wörterbuches erzieht zu Selbstständigkeit und

erhöht das Verständnis für die deutsche Sprache.

Stundenausmaß

Das Stundenausmaß beträgt an

ganzjährigen und saisonmäßigen Berufsschulen 20 Unterrichtsstunden je Semester,

lehrgangsmäßigen Berufsschulen 4 Unterrichtsstunden je Lehrgangswoche.“

12. In allen Lehrplananlagen (ausgenommen die Lehrplananlagen, die durch diese Verordnung geändert

werden) wird in der Bildungs- und Lehraufgabe statt dem Satz „Der Schüler der Leistungsgruppe mit

vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.“ eingefügt

„Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.“

13. In allen Lehrplananlagen (ausgenommen die Lehrplananlagen, die durch diese Verordnung geändert

werden) wird in der Stundentafel beim Abschnitt Freigegenstände

a) nach der Wendung „Lebende Fremdsprache“ der Klammerausdruck gestrichen,

b) anschließend die Wendung „Deutsch“ mit Fußnote, die dieselbe Fußnote wie „Lebende Fremdsprache“

hat, eingefügt.

14. Die Anlage A/2/9 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Bekleidungsfertiger, Miedererzeuger, Wäschewarenerzeuger)

lautet

„Anlage A/2/9

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE

BEKLEIDUNGSFERTIGER, MIEDERERZEUGER, WÄSCHEWARENERZEUGER

I. STUNDENTAFEL

A. BEKLEIDUNGSFERTIGER

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

B. MIEDERERZEUGER, WÄSCHEWARENERZEUGER

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Materialien kennen, fachgerecht auswählen sowie über deren

vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen, Apparate und Arbeitsbehelfe

kennen und über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter

Aspekte Bescheid wissen.

Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken kennen und rechnerische Probleme aus

dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen können.

Der Schüler des Lehrberufes Miedererzeuger soll das für den Lehrberuf notwendige Wissen über

Anatomie und Physiologie haben.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Natur- und Chemiefasern

Arten. Gewinnung. Eigenschaften. Erkennung. Mischungen. Verarbeitung. Entsorgung.

Garne und Zwirne

Arten. Nummerierung. Verarbeitung.

Textile Flächenprodukte

Arten. Herstellung. Eigenschaften. Erkennung. Verarbeitung. Veredelung. Hightechtextilien.

Einlage- und Aufputzmaterial

Arten. Eigenschaften. Verarbeitung. Entsorgung.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Ergonomie.

Werkzeuge, Maschinen, Apparate und Arbeitsbehelfe

Arten. Einsatz und Verwendung. Instandhaltung. Spezialmaschinen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Stichtypen. Nahtarten unter Berücksichtigung der Werkstoffe. Näharbeitsgänge an Maschinen.

Fertigungstechnologien. Zuschnitte. Anfertigen von Teil- und Ganzstücken. Aufputzarbeiten. Knopf und

Knopfloch. Bügel- und Fixierarbeiten. Ausfertigung und Komplettierung. Adjustierung. Qualitätskontrolle.

Qualitätssicherung.

Fachliches Rechnen

Längen- und Stückmaße. Maßberechnungen und Maßteilungen. Materialverbrauch. Zeitaufwandsberechnungen.

Knopflochberechnungen.

Lehrstoffspezifikationen

Bekleidungsfertiger, Wäschewarenerzeuger

Arbeitsverfahren und -techniken

Maßnehmen. Anfertigung von Säumen, Krägen und Manschetten. Änderungsarbeiten.

Fachliches Rechnen

Berechnungen zur Bett- und Tischwäsche.

Miedererzeuger

Anatomie und Physiologie

Oberkörper. Wirbelsäule. Pathologische Veränderungen. Chirurgisch veränderte Körperformen.

Körperformen werdender Mütter.

Arbeitsverfahren und -techniken

Schnüren. Arbeiten mit Ausgleichspolstern und Miedern. Anpassen von Brustprothesen.

Lehrstoff der Vertiefung (für Wäschewarenerzeuger)

Komplexe Aufgaben

Werkzeuge, Maschinen, Apparate und Arbeitsbehelfe

Spezialmaschinen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Anfertigung von Säumen, Krägen und Manschetten.

Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Farb- und Formvorschlägen für die Wäscheerzeugung machen und Entwürfe und

Zeichnungen fachlich einwandfrei und sauber ausführen können.

Der Schüler des Lehrberufes Miedererzeuger soll den menschlichen Körper in seinen Körpermaßen

und Proportionen darstellen können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Linienarten und Strichstärken. Darstellungsarten. Bemaßung. Maßstäbe.

Farbenlehre

Farbenkreis. Farbharmonien und -kontraste.

Entwurf und Zeichnungen

Grundschnitte. Modeschnitte. Teil- und Ganzzeichnungen von einschlägigen Werkstücken.

Lehrstoffspezifikation

Miedererzeuger

Darstellungen des menschlichen Körpers

Körpermaße. Proportionen. Körperhaltungen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Materialien fachgerecht bearbeiten,

verwenden und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen, Apparate und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können.

Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Sicherheitstechniken

sowie Methoden der Unfallverhütung anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Materialien

Arten. Handhaben. Verwenden. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen, Apparate und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben, Pflegen und Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Stichtypen. Nähen unter Berücksichtigung der Werkstoffe. Zuschneiden. Anfertigen von Teil- und

Ganzstücken. Anfertigen von Knopflöchern. Bügeln und Fixieren. Ausfertigen und Komplettieren.

Adjustieren. Qualität kontrollieren und sichern.

Lehrstoffspezifikationen

Bekleidungsfertiger, Wäschewarenerzeuger

Arbeitsverfahren und -techniken

Maßnehmen. Anfertigen von Krägen und Ärmelabschlüssen. Verarbeiten von Kanten.

Miedererzeuger

Arbeitsverfahren und -techniken

Schnüren. Arbeiten mit Ausgleichspolstern, Miedern und Brustprothesen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf die Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen

Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen.

Das „Praktikum“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der

theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener

Arbeitsverfahren und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und

ergänzen.

Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.

Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht

kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen

Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“

15. In der Anlage A/2/10 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Oberteilherrichter, Orthopädieschuhmacher,

Schuhmacher), Stundentafel, A. Oberteilherrichter, lautet die Zeile betreffend Fachkunde

„Fachkunde 3) 4) ................................................................................................................... 240“

16. In der Anlage A/2/10 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Oberteilherrichter, Orthopädieschuhmacher,

Schuhmacher) wird im Lehrstoff des Unterrichtsgegenstandes „Fachkunde“ nach dem Absatz

„Arbeitsverfahren und -techniken“ eingefügt

„Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Arbeitsverfahren und -techniken

Schnitt- und Macharten. Verbindungs- und Zusammensetzungstechniken.

Fachliches Rechnen.“

17. Die Anlage A/2/12 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Fahrzeugtapezierer [Fahrzeugsattler],

Polsterer) lautet

„Anlage A/2/12

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE

FAHRZEUGTAPEZIERER (FAHRZEUGSATTLER), POLSTERER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die

Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen

zu bilden.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Materialien und Hilfsstoffe kennen, sie fachgerecht auswählen

sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und über

deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte

Bescheid wissen.

Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken kennen, und sein Wissen in der Kundenberatung

einsetzen können.

Er soll rechnerische Probleme aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch planen und lösen

können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Natürliche, synthetische und gemischte Materialien

Arten. Material- und Qualitätsbestimmung. Normung. Eigenschaften. Kennzeichnungen. Verarbeitung.

Lagerung.

Pflege-, Reinigungs- und Hilfsmittel

Arten. Einsatzmöglichkeiten. Entsorgung.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheits- und Umweltvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Einsatz. Verwendung. Instandhaltung.

Farbe

Physikalische Grundlagen (Lichtbrechung, -reflexion und -absorption). Farbordnungssysteme,

Farbkombinationen. Psychologische Grundlagen (Wahrnehmung, Harmonie, Wirkung).

Arbeitsverfahren und -techniken

Prüfung des Untergrundes und Vorbereitung der Arbeitsgänge. Modellentwicklungen. Anfertigung

von Arbeitsschablonen. Nahtarten. Dekorations- und Abdichttechniken. Verbindungs- und Klebetechniken.

Bespannung. Schaumstoffbearbeitung. Ausfertigung und Komplettierung. Fehleranalysen.

Kundenberatung

Material- und Ausstattungsberatung.

Fachliches Rechnen

Maßsysteme und Maßteilungen. Masse- und Gewichtsberechnungen. Materialbedarfsberechnungen.

Zeitaufwandsberechnungen. Verschnittberechnungen.

Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Lehrstoffspezifikationen

Fahrzeugtapezierer

Arbeitsverfahren und -techniken

Arbeiten an Innenausstattungen und Einfassungen. Arbeiten an Planen und Verdecken. Anbringen

von Rückhaltevorrichtungen. Polster- und Sitzherstellung. Abdichtarbeiten.

Polsterer

Arbeitsverfahren und -techniken

Begurtungen. Füllungen. Herstellung von Polstermöbeln.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Arbeitsverfahren und -techniken

Dekorations- und Abdichttechniken (Raumteiler, Schallschutz). Bespannung. Schaumstoffbearbeitung.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Entwürfe für die Erzeugnisse des Berufes gestalten sowie Zeichnungen fachlich

einwandfrei und sauber ausführen sowie lesen können.

Der Schüler des Lehrberufes Polsterer soll den ästhetischen Stellenwert seiner Erzeugnisse beachten

und kreative Entwürfe ausführen können.

Lehrstoff

Technisches Zeichnen

Linienarten und Strichstärken. Maßstäbe. Darstellen von Flächen und geometrischen Formen.

Projektion. Grundbegriffe der Perspektive.

Entwürfe und Zeichnungen

Verlegezeichnungen. Anbotszeichnungen. Bogenkonstruktionen. Zierelemente. Teil- und Ganzzeichnungen

von einschlägigen dekorativen Ausstattungen für das Praktikum.

Lehrstoffspezifikationen

Fahrzeugtapezierer

Entwürfe und Zeichnungen

Zeichnungen zur Aerodynamik. Embleme. Firmenbezeichnungen und Logos.

Polsterer

Goldener Schnitt.

Farben und Formen

Farbordnungssysteme. Farbharmonien und -kontraste.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Materialien fachgerecht bearbeiten, verwenden

und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können.

Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Sicherheitstechniken

sowie Methoden der Unfallverhütung anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Umweltschutz.

Materialien

Arten. Handhaben. Prüfen der Qualität. Verwenden. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Arbeitsvorbereitung. Zuschneiden. Nähen. Polstern. Verarbeiten von Schaumstoffen. Verspannarbeiten.

Verbinden und Kleben. Begurten. Schoppen. Füllen. Beziehen. Garnieren. Schnüren. Anfertigen

von Teil- und Ganzstücken. Komplettieren. Adjustieren.

Lehrstoffspezifikationen

Fahrzeugtapezierer

Polsterarbeiten an Fahrzeugen. Anfertigen von Bezügen und Schonbezügen. Abbauen und

Anbringen von Innenverkleidungen. Bearbeiten von speziellen Fahrzeugzubehörteilen. Montieren von

Ösen und Beschlägen. Vernähen und Verschweißen von Planen.

Polsterer

Entwerfen von Dekorbezügen. Herstellen von Polstermöbeln.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf die Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen

Verständnisses und der Ästhetik unter Verwendung rechnergestützter Systeme ist besonderer Wert zu

legen.

Das „Praktikum“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der

theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren

und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.

Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.

Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht

kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen

Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“

18. Die Anlage A/2/13 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur) lautet

„Anlage A/2/13

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

TAPEZIERER UND DEKORATEUR

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Materialien und Hilfsstoffe kennen, sie fachgerecht auswählen

sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und über

deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte

Bescheid wissen.

Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken und die Grundsätze des geschmackvollen

Einrichtens kennen und sein Wissen in der Kundenberatung einsetzen können.

Er soll rechnerische Probleme aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch planen und lösen,

sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend

benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Natürliche, synthetische und gemischte Materialien

Arten. Material- und Qualitätsbestimmung. Normung. Eigenschaften. Kennzeichnungen. Be- und

Verarbeitung. Lagerung.

Pflege-, Reinigungs- und Hilfsmittel

Arten. Einsatzmöglichkeiten. Entsorgung.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheits- und Umweltvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Einsatz. Verwendung. Instandhaltung.

Designkunde

Stilarten (Stilepochen und Stilmerkmale). Wirkung von Zierelementen. Modetrends. Kombination

von Raum und Einrichtung.

Farbe

Physikalische Grundlagen (Lichtbrechung, -reflexion und -absorption). Farbordnungssysteme, Farbkombinationen.

Psychologische Grundlagen (Wahrnehmung. Harmonie. Wirkung).

Wand-, Decken- und Bodenarbeiten

Prüfung und Vorbereitung der Flächen. Zuschnitt der Materialien. Abdicht- und Abdämmtechniken.

Aufbringungs- und Verbindungstechniken von Belägen, Holz und anderen Materialien. Mal- und

Spalierarbeiten. Dekorations- und Bespanntechniken.

Arbeitstechniken an Sonnenschutzanlagen und Vorhangvorrichtungen

Zuschnitt der Materialien. Nahtarten und Nähtechniken. Bespannung, Dekoration und Montage.

Arbeitstechniken an Bettwaren und Polstermöbeln

Nahtarten und Nähtechniken. Beziehen und Herstellung von Bettwaren. Begurtungen, Füllungen und

Herstellung von Polstermöbeln.

Kundenberatung

Material- und Ausstattungsberatung.

Fachliches Rechnen

Maßsysteme und Maßteilungen. Masse- und Gewichtsberechnungen. Materialbedarfsberechnungen.

Zeitaufwandsberechnungen. Verschnittberechnungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Wand-, Boden- und Deckenarbeiten

Abdicht- und Abdämmtechniken. Dekorations- und Bespanntechniken.

Arbeiten an Sonnenschutzanlagen und Vorhangvorrichtungen

Bespannung, Dekoration und Montage.

Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Farb- und Formentwürfe für die Erzeugnisse des Berufes gestalten sowie Zeichnungen

fachlich einwandfrei und sauber ausführen sowie lesen können.

Er soll den ästhetischen Stellenwert seiner Erzeugnisse beachten und kreative Entwürfe ausführen

können.

Lehrstoff

Technisches Zeichnen

Linienarten und Strichstärken. Maßstäbe. Darstellen von Flächen und geometrischen Formen. Der

Goldene Schnitt. Projektion. Grundbegriffe der Perspektive.

Farbe und Formen

Farbordnungssysteme. Farbharmonien und -kontraste. Stilkundliche Zeichnungen.

Entwürfe und Zeichnungen

Verlegezeichnungen. Anbotszeichnungen. Teil- und Ganzzeichnungen von einschlägigen dekorativen

Ausstattungen für das Praktikum. Schnitte, Teil- und Werkzeichnungen für Polstermöbel.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Materialien und Hilfsstoffe fachgerecht

bearbeiten, verwenden und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können.

Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Sicherheitstechniken

sowie die Methoden der Unfallverhütung anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Umweltschutz.

Materialien und Hilfsstoffe

Arten. Handhaben. Prüfen der Qualität. Verwenden. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Wand-, Decken- und Bodenarbeiten

Prüfen und Vorbereiten der Flächen. Zuschneiden der Materialien. Abdicht- und Abdämmtechniken.

Aufbringungs- und Verbindungstechniken von Belägen, Holz und anderen Materialien. Mal- und

Spalierarbeiten. Dekoration- und Bespannungstechniken.

Arbeiten an Sonnenschutzanlagen und Vorhangvorrichtungen

Zuschneiden der Materialien. Nähen. Bespannen, Dekorieren und Montieren. Reparatur- und Wartungsarbeiten.

Arbeiten an Bettwaren und Polstermöbeln

Beziehen, Herstellen und Reparieren von Bettwaren und Polstermöbeln.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf

die Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen

Verständnisses und der Ästhetik unter Verwendung rechnergestützter Systeme ist besonderer Wert zu

legen.

Das „Praktikum“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der

theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren

und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.

Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.

Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht

kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen

Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“

19. Die Anlage A/3/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Vulkaniseur) lautet

„Anlage A/3/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

VULKANISEUR

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 840 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen, über die vorschriftsmäßige

Entsorgung Bescheid wissen sowie mit den im Beruf verwendeten Werkzeugen, Geräten, Maschinen und

Arbeitsbehelfen vertraut sein.

Er soll die für seinen Lehrberuf notwendigen Grundgesetze der Physik und der Chemie kennen sowie

berufsbezogene Kenntnisse über das Kraftfahrzeug, die Felgen und die Reifen haben.

Er soll mit den berufsrelevanten Fertigungstechniken, den Arbeitsverfahren und -techniken sowie mit

der Gurtförderanlage und den Förderbändern vertraut sein.

Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtlichen Vorschriften

sowie über Umweltschutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Normung. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Mischungen. Oberflächenbearbeitung.

Qualitätsprüfung. Lagerung. Entsorgung.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung.

Physik

Grundbegriffe. Mechanik. Wärmelehre. Elektrotechnik.

Chemie

Atomaufbau. Grundbegriffe. Säuren, Laugen und Salze. Kohlenwasserstoff- und Polyverbindungen.

Fertigungstechniken der Metallbearbeitung

Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und

Korrosionsschutz. Füge- und Trenntechniken.

Kraftfahrzeug

Aufbau. Fahrwerk. Fahrdynamik. Lenkgeometrie und Achsvermessung.

Felgen und Reifen

Arten. Herstellung. Aufbau. Erzeugnisse. Funktion. Fahrverhalten und Fahreigenschaften. Abmessungen.

Schadensanalyse. Qualitätssicherung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Runderneuerung. Laufflächenerneuerung. Verbindungstechniken. Reparaturen.

Gurtförderanlage

Arten. Aufbau.

Förderbänder

Arten. Aufbau. Erzeugnisse. Abmessungen. Schadensanalyse.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen

können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen

sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benutzen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundrechenoperationen

Rechengesetze. Fachbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen.

Berechnungen zur Mechanik

Kraft. Drehmoment. Bewegung. Reibung. Festigkeit.

Berechnungen zur Fahrmechanik

Beschleunigung. Verzögerung. Fahrwiderstände.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und technische Zeichnungen normgerecht ausführen sowie lesen können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Toleranzangaben.

Technische Zeichnungen

Skizzen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können sowie die Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben

und instandhalten können.

Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Montieren und Demontieren von Reifen und Schlauch. Reparieren von Schläuchen, Reifen, Gummi

und Kunststoffteilen. Reparieren von Förderbändern. Verbinden von Gummi und Kunststoff mit Metall.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der

Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen

Vorbereitung bedürfen.

Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene Techniken zu

erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

20. Die Anlage A/3/4 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Brauer und Mälzer, Destillateur) lautet

„Anlage A/3/4

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE

BRAUER UND MÄLZER, DESTILLATEUR

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

Pflichtgegenstände Stunden

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Chemie und Physik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für den Lehrberuf bedeutsamen Kenntnisse über die Chemie und Physik haben.

Er soll über die Eigenschaften und Reaktionen der verwendeten Stoffe der anorganischen und

organischen Chemie Bescheid wissen.

Lehrstoff

Allgemeine Chemie

Atombau. Periodensystem der Elemente. Chemische Verbindungen und Reaktionen. Säuren. Basen.

Salze.

Anorganische und organische Chemie

Metalle. Nichtmetalle. Kohlenhydrate. Fette. Eiweiß. Enzyme.

Biochemie

Alkohol. Alkoholerzeugung. Desinfektions- und Konservierungsverfahren.

Physik

Einheitensystem. Mechanik fester Körper, Flüssigkeiten und Gase. Wärmelehre (Wärmeenergie,

-entzug, -transport). Elektrotechnik. Elektronik.

Biologie und Rohstoffkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsspezifische Kenntnisse über die Biologie der Pflanze sowie der Mikrobiologie

haben.

Er soll ökologische Zusammenhänge erkennen und beschreiben können.

Er soll Kenntnisse über die bei der Biererzeugung bzw. Branntweinbrennerei verwendeten Rohstoffe,

Hopfen und Hefen sowie über das Wasser haben und diese fachgerecht auswählen und über deren

vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Biologie der Pflanze

Morphologie, Anatomie und Physiologie der Pflanze. Stoff- und Energiewechsel. Wachstum und

Vermehrung.

Mikrobiologie

Mikroorganismen. Einflüsse. Hygiene.

Ökologie

Stoffkreisläufe. Ökosysteme.

Braugerste

Landwirtschaftliche und botanische Grundlagen. Sorten. Eigenschaften. Qualität.

Alternative Rohstoffe

Arten. Eigenschaften. Verwendung. Lagerung.

Hopfen

Landwirtschaftliche und botanische Grundlagen. Sorten. Eigenschaften. Qualität. Hopfenformen und

-produkte. Verwendung. Lagerung.

Bierhefe

Biologische Grundlagen. Hefearten. Eigenschaften. Züchtung. Einsatz. Lagerung. Reinzucht und

Hefemanagement.

Das Wasser

Brau- und Nutzwasser. Gewinnung. Entkeimung. Härte und Enthärtung. Enteisung. Verbesserungen.

Wasseraufbereitung durch Hilfsmittel. CIP-Anlagen.

Lehrstoffspezifikation

Destillateur

Rohstoffe

Arten. Eigenschaften. Geschmacksqualitäten. Verwendung. Lagerung.

Anlagen- und Automatisierungstechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mit den im Beruf verwendeten Anlagen und Einrichtungen vertraut sein, über deren

Einsatz und Energieverbrauch Bescheid wissen sowie Kenntnisse über die Automatisierungstechnik

haben.

Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie über die Arbeits- und Umwelthygiene

Bescheid wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Arbeits- und Umwelthygiene.

Anlagen und Einrichtungen

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Bedienung. Energiehaushalt. Wartung. Reinigung. Desinfektion.

Automatisierungstechnik

Hydraulische, pneumatische, elektrische und kombinierte Steuer- und Regelsysteme. Messverfahren.

Lehrstoffspezifikation

Destillateur

Anlagen zum Brennen, Destillieren und Rektifizieren. Automatisierung. Regelung. Steuerung.

Technologie und Marketing

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über das Getränk Bier und dessen Vermarktungsmöglichkeiten Bescheid wissen.

Er soll mit der Behandlung von Gerste und Wasser sowie mit der Bereitung von Malz und Bieren

bzw. im Lehrberuf Destillateur mit der Brennerei und Likörerzeugung vertraut sein.

Er soll insbesondere Kenntnisse über die Abwasserbehandlung und über die berufsspezifischen

Arbeitsverfahren und -techniken haben.

Er soll die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie über die Arbeits- und Umwelthygiene

Bescheid wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Arbeits- und Umwelthygiene.

Das Bier

Geschichte des Bieres. Codex Alimentarius Austriacus. Klassifizierung der österreichischen Biere.

Flaschenetikett. Internationale Biertypen.

Produktvermarktung

Glaskultur. Korrespondenz zu Speisen. Einschenktechniken. Marketingstrategien. Absetzmethoden.

Gerstebehandlung

Übernahme. Reinigung. Sortierung. Lagerung.

Malzbereitung

Weichen. Keimen. Darren. Schroten.

Wasserbehandlung

Mechanische, biologische und chemische Behandlung und Aufbereitung. Abwasserparameter.

Abwassertechnologie.

Lehrstoffspezifikationen

Brauer und Mälzer

Brauvorgang

Maischen. Abläutern. Würzbereitung und -behandlung. Kühlung. Gärung. Reifung. Filtration.

Stabilisierung. Abfüllung.

Betriebskontrolle

Chemisch technische Kontrollen. Mikrobiologische Kontrollen. Messgeräte (Arten, Handhabung).

Destillateur

Brennerei

Wasseraufbereitung. Maischebereitung. Destillation. Schönung. Gärdurchführung. Abfüllung.

Likörerzeugung

Aussetzen. Mischungen.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.

Berechnungen zur Chemie

Stoffgehalt. Stöchiometrie. Umsatz- und Ausbeute.

Berufsspezifische Berechnungen

Mischung. Vergärungsgrad. Ausbeute. Schwund. Kontraktion.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Rohstoffe und Hefen fachgerecht handhaben

und entsorgen können.

Er soll die Anlagen und Einrichtungen handhaben und instandhalten können, die zeitgemäßen

Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen

Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Rohstoffe

Arten. Handhaben. Entsorgen.

Anlagen und Einrichtungen

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Rohstoffanalysen durchführen. Qualität kontrollieren.

Lehrstoffspezifikationen

Brauer und Mälzer

Schroten. Maischen. Abläutern. Würze bereiten. Kühlen. Einleiten und Überwachen der Gärung.

Lagern. Filtrieren. Stabilisieren. Abfüllen. Herstellen eines Lehrsuds.

Destillateur

Brennerei

Wasseraufbereiten. Maische bereiten. Destillieren. Schönen. Einleiten und Überwachen der Gärung.

Abfüllen.

Likörerzeugen

Aussetzen. Mischen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der

Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene Techniken zu

erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Auf den Einsatz der EDV-Regelungs- und Steuerungstechnik in diesem Lehrberuf ist hohes

Augenmerk zu legen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

21. Die Anlage A/3/6 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger)

lautet

„Anlage A/3/6

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

DENKMAL-, FASSADEN- UND GEBÄUDEREINIGER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2½ Schulstufen zu insgesamt 980 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der dritten

Klasse mindestens je 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Umwelttechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.

Er soll über das aktuelle Umweltrecht und über die damit befaßten Behörden und Institutionen

Bescheid wissen.

Er soll die berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften sowie über Arbeits- und Umwelthygienebestimmungen

Bescheid wissen.

Der Schüler soll mit den chemischen Grundbegriffen vertraut sein, Kenntnisse über die Beschaffenheit

der im Beruf verwendeten Stoffe der anorganischen und organischen Chemie haben sowie die

Gefahren für die Gesundheit und die Umwelt beurteilen können.

Er soll grundlegende Kenntnisse über die Umweltchemie haben.

Der Schüler soll mit den physikalischen Grundbegriffen vertraut sein und die in diesem Lehrberuf

anzuwendenden Gesetze der Physik und Bauphysik kennen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Bauökologie

Bauökologie

Physikalische, chemische und biologische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.

Umweltrecht und Verwaltung

Gesetze, Verordnungen und Normen. Behörden und Institutionen.

Arbeits- und Umwelthygiene

Mikroben. Desinfektion. Schädlinge. Dekontaminationen.

Chemie und Physik

Grundbegriffe

Aufbau der Materie. Periodensystem. Chemische Verbindungen. Chemische Reaktionen.

Anorganische Chemie

Nichtmetalle. Metalle.

Organische Chemie

Reaktionen. Naturstoffe. Kunststoffe.

Umweltchemie

Umweltrelevante Messgrößen. Emission. Transmission. Imission.

Physikalische Grundbegriffe

Größen und SI-Einheiten. Aggregatzustände. Mechanik. Statik und Dynamik. Wärmelehre.

Hydraulik, Pneumatik. Elektrotechnik.

Bauphysik

Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz. Brandschutz.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein.

Er soll Kenntnisse über Arbeits- und Reinigungsmittel haben, sie fachgerecht auswählen sowie über

deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit der Organisation der Reinigung und den Reinigungsverfahren und -techniken auf

verschiedenen Untergründen vertraut sein.

Er soll Kenntnisse über den Umgang mit Leitern und Gerüsten haben.

Er soll mit den Stil- und Formelementen der Stilepochen vertraut sein.

Er soll die Wesenszüge der Baustile sowie die kunsthistorischen Fachbegriffe kennen.

Der Schüler soll Skizzen anfertigen und bautechnische Zeichnungen lesen können, um danach

selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Bedienung. Wartung.

Arbeits- und Reinigungsmittel

Arten. Eigenschaften. Normung. Anwendungsmöglichkeiten. Lagerung. Entsorgung.

Reinigungsmanagement

Pläne. Organisation. Abläufe. Bestimmen der Reinigungsverfahren und -techniken.

Reinigungsverfahren und -techniken

Trocken- und Naßreinigung. Druckreinigung.

Leitern und Gerüste

Arten. Funktion. Errichtung. Handhabung. Einsatz. Sicherheit.

Untergründe

Arten. Beschaffenheit. Chemische und physikalische Eigenschaften und Veränderungen. Verunreinigungen.

Fehleranalyse.

Stil- und Formelemente

Einteilung. Begriffe.

Baustile

Antike. Romanik. Gotik. Renaissance. Barock. Rokoko. 19. und 20. Jahrhundert.

Skizzen und Bauzeichnungen

Zeichennormen. Skizzieren und Lesen von Plänen und Naturaufnahmen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Untergründe. Reinigungsverfahren und -techniken. Reinigungsmanagement.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Größen und Einheiten

Maße und SI-Einheiten.

Grundrechenoperationen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.

Berufsspezifische Berechnungen

Feuchtigkeit. Stoffgehalt. Umsatz- und Ausbeute. Material- und Zeitbedarf. Mischungen. Abrechnung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Berufsspezifische Berechnungen

Material- und Zeitbedarf. Mischungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in jeder halben Schulstufe.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mit den berufsspezifischen Mess- und Prüfinstrumente vertraut sein.

Er soll für diesen Beruf notwendigen chemischen und physikalischen Übungen und Analysen ausführen

können, ihre Bedeutung für die Praxis erkennen und nachvollziehen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Mess- und Prüfinstrumente

Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Chemische Übungen

Herstellung von Lösungen. Bestimmen des pH-Wertes. Analysen durch Vorproben.

Physikalische Übungen

Nachweis der Kohäsion und Adhäsion. Aggregatzustandsänderungen. Thermische Materialbestimmungen.

Quell- und Schwindanalyse.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Arbeits- und Reinigungsmittel fachgerecht

bearbeiten, handhaben und entsorgen sowie Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Leitern und Gerüste handhaben

und instandhalten können.

Er soll die zeitgemäßen Reinigungsverfahren und -techniken beherrschen sowie über Unfallverhütung

und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Arbeits- und Reinigungsmittel

Arten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Leitern und Gerüste

Arten. Aufbauen. Handhaben. Instandhalten.

Reinigungsverfahren und -techniken

Trocken- und Nassreinigen. Druckreinigen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer

zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die Möglichkeit

geben, jene Techniken zu erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in

Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen

Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

22. Die Anlage A/3/7 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Präparator) lautet

„Anlage A/3/7

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

PRÄPARATOR

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen, über die vorschriftsmäßige

Entsorgung Bescheid wissen sowie mit den im Beruf verwendeten Werkzeugen und Arbeitsbehelfen

vertraut sein.

Er soll die für seinen Lehrberuf notwendigen Kenntnisse der Chemie, Zoologie und Anatomie der

Tierkörper haben sowie über Tierverarbeitung und Tierschutz Bescheid wissen.

Er soll mit den berufsrelevanten Arbeitsverfahren und -techniken vertraut sein.

Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtlichen Vorschriften

sowie über Umweltschutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen

können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Tabellen einsetzen sowie allgemein in der

Praxis verwendete Rechner benutzen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Entsorgung.

Werkzeuge und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung.

Chemie

Säuren, Laugen und Salze. Kunststoffe.

Zoologie

Tierarten. Tierschutzbestimmungen.

Anatomie der Tierkörper

Topologie der Skelette, Muskeln und Organe.

Arbeitsverfahren und -techniken

Konservierung. Abbalgung. Abnahme der Körpermaße. Reinigung. Imprägnierung. Auswahl der

Drahtstärke. Modellüberzüge. Zunähen der Haut. Tierstellungskorrekturen. Augenauswahl. Feinmodellierung.

Skelettierung. Ausfertigung. Reproduktionen.

Fachliches Rechnen

Maße und SI-Einheiten. Berufsbezogene Länge-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Materialbedarfsberechnungen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner und Tabellen.

Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Entwürfe und Zeichnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes – unter

Einbeziehung seiner Kenntnisse in der Zoologie und Anatomie der Tiere – skizzieren und ausfertigen

können, um danach selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können.

Lehrstoff

Darstellung des Tierkörpers

Körpermaße. Proportionen.

Entwürfe und Zeichnungen

Teil- und Ganzzeichnungen von Tieren. Zusammenstellungszeichnungen und Modelle für das

Praktikum.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können.

Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Konservieren. Abbalgen. Abnehmen der Körpermaße. Reinigen. Imprägnieren. Auswählen der

Drahtstärke. Modelle überziehen. Zunähen der Haut. Unnatürliche Tierstellungen korregieren. Auswählen

naturgetreuer Augen. Feinmodellieren. Skelettieren. Ausfertigen. Reproduzieren.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung

des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer

zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene Techniken zu

erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

23. Die Anlage A/3/8 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Schädlingsbekämpfer) lautet

„Anlage A/3/8

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

SCHÄDLINGSBEKÄMPFER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Biologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Grundstruktur der Zelle kennen sowie über die Systematik der Lebewesen

Bescheid wissen.

Er soll pflanzliche und tierische Schadorganismen kennen und ihre Schadbilder identifizieren

können. Er soll insbesondere Schädlinge, Lästlinge und unschädliche Organismen unterscheiden können.

Er soll Gefahrenquellen der Infektionskrankheiten erkennen und Maßnahmen für die Gesundheitsvorsorge

treffen können.

Er soll ökologische Zusammenhänge erkennen und beschreiben können.

Lehrstoff

Zelle

Aufbau. Merkmale. Funktionen.

Systematik der Lebewesen

Evolution. Anatomie und Morphologie der Pflanzen und Tiere.

Mikrobiologie

Mikroorganismen. Schädlinge, Lästlinge, unschädliche Organismen. Hygiene. Infektionskrankheiten.

Ökologie

Stoffkreisläufe. Ökosysteme.

Chemie und Physik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die chemischen Grundbegriffe beherrschen, über die zu entsorgenden anorganischen

und organischen Stoffe Bescheid wissen sowie die Gefahren für die Gesundheit und die Umwelt

beurteilen können.

Er soll die für diesen Lehrberuf wichtigen physikalischen Gesetze kennen.

Lehrstoff

Chemische Grundbegriffe

Atombau. Säuren, Basen, Salze. Chemische Reaktionen.

Anorganische Chemie

Nichtmetalle. Metalle. Roh- und Hilfsstoffe.

Organische Chemie

Reaktionen. Verbindungsklassen. Kettenförmige Verbindungen. Aromatische Verbindungen. Heterozyklische

Verbindungen. Naturstoffe.

Physikalische Gesetze

Größen und SI-Einheiten. Aggregatzustände.

Angewandte Physik

Mechanik. Hydraulik, Pneumatik. Elektrotechnik.

Umwelttechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Krankheitsbilder von berufsspezifischen Verletzungen und Vergiftungen und die

notwendigen Hilfsmaßnahmen kennen.

Er soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Chemikalien und Hilfsstoffe haben, sie fachgerecht

auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die Arbeitsverfahren und -techniken und die dabei eingesetzten Werkzeuge, Maschinen,

Geräte und Anlagen kennen.

Er soll über das aktuelle Umweltrecht und über die damit befaßten Behörden und Institutionen

Bescheid wissen.

Er soll Kenntnisse über die Schädlingsbekämpfung haben.

Er soll die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie über Arbeits- und Umwelthygienebestimmungen

Bescheid wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Arbeits- und Umwelthygiene.

Krankheitsbilder

Symptome bei Verletzungen und Vergiftungen. Hilfs- und Bergungsmaßnahmen.

Chemikalien und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Lagerung. Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Bedienung. Wartung.

Umweltrecht und Verwaltung

Gesetze, Verordnungen und Normen. Behörden und Institutionen. Umwelt- und Konsumentenschutz.

Schädlingsbekämpfung

Arten. Formen. Wirkungen. Ökologische und humane Aspekte. Berufskrankheiten.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.

Berechnungen zur Chemie

Stoffgehalt. Mengen- und Mischungsberechnungen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mit den berufsspezifischen Mess- und Prüfinstrumenten vertraut sein.

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Chemikalien und Hilfsstoffe fachgerecht

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten können sowie über

Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Er soll die für diesen Beruf notwendigen biologischen und mikrobiologischen, chemischen und

physikalischen Übungen und Analysen ausführen können, ihre Bedeutung für die Praxis erkennen und

nachvollziehen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Mess- und Prüfinstrumente

Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Chemikalien und Hilfsstoffe

Arten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Biologische, mikrobiologische und chemische Übungen

Bestimmen von Schädlingen. Biologische und mikrobiologische Untersuchungen. Mikroskopische

Untersuchungen. Versuche zur Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmittel.

Physikalische Übungen

Längen-, Masse-, Volumen-, Druck- und Durchflußmessungen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der

Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Der Unterrichtsgegenstand „Laboratoriumsübungen“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene

Techniken zu erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler

anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen. Insbesondere sind die Hilfsmaßnahmen zu den in der Praxis vorkommenden

Unfällen zu besprechen.“

24. Die Anlage A/3/9 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Rotgerber, Weiß- und Sämischgerber, Rauwarenzurichter)

lautet

„Anlage A/3/9

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE

ROTGERBER, WEISS- UND SÄMISCHGERBER, RAUWARENZURICHTER

I. STUNDENTAFEL

A. FÜR ROTGERBER, WEISS- UND SÄMISCHGERBER

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

B. FÜR RAUWARENZURICHTER

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 840 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll eingehende Kenntnisse über die tierische Haut und über die im Beruf vorkommenden

Gerb- und Hilfsstoffe haben sowie über die vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit den im Beruf verwendeten Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Arbeitsbehelfen unter

Berücksichtigung der berufseinschlägigen Sicherheits- und Umweltvorschriften vertraut sein.

Er soll mit den für die Gerbung und die Rauwarenzurichtung notwendigen chemischen und physikalischen

Prozessen vertraut sein und die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken kennen.

Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheits- und Umweltvorschriften.

Chemie

Säuren, Laugen und Salze. Metalle. Natürliche und synthetische Gerbstoffe.

Physik

Maße und SI-Einheiten. Kraft. Festigkeit.

Die tierische Haut

Arten, Herkunft. Histologie. Flächenmäßige Einteilung. Konservierung. Be- und Verarbeitung.

Qualitätsbeurteilung. Lagerung. Nebenproduktverwertung. Entsorgung.

Gerb- und Hilfsstoffe

Arten. Herkunft. Eigenschaften. Verarbeitung. Qualitätsprüfung. Lagerung. Entsorgung.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfen

Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Prozesse der Wasserwerkstätte. Gerbverfahren. Naßzurichtung (Abwelken, Falzen, Neutralisieren,

Nachgerben, Färben, Fetten, Ausrecken, Trocknen, Schleifen, Millen, Spannen). Zurichten. Endverarbeitung.

Fachliches Rechnen

Maße und SI-Einheiten. Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.

Materialbedarf.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in der Praxis verwendeten Geräte und Apparate unter Berücksichtigung der

Unfallverhütung und der Schutzmaßnahmen handhaben und warten können.

Er soll die berufsbezogenen chemischen Analysen und physikalischen Prüfungen durchführen

können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Geräte und Apparate

Arten. Funktion. Handhabung. Wartung.

Chemische Analysen

Chemikalien. Gerbstoffe. Hilfsstoffe. Leder. Abwasser.

Physikalische Prüfungen

Festigkeit von Leder und Pelzen. Materialeigenschaften entsprechend Güterichtlinien und Normen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Gerb- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben und

entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können.

Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen und insbesondere Pelze zurichten

können.

Er soll die Eigenschaften der Fertigprodukte in Hinblick auf die Verwendung erkennen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Gerb- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Arbeitsbehelfen

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Weichen. Äschern. Entfleischen. Spalten. Entkälken. Beizen. Pickeln. Vorgerben. Gerben. Naßzurichten

(Abwelken, Falzen, Neutralisieren, Nachgerben, Färben, Fetten, Ausrecken, Trocknen, Schleifen,

Millen, Spannen). Trockenzurichten.

Pelzzurichtung

Vorbereiten der Felle in der Nasswerkstätte. Zurichten mit Mineralsalzen, Aldehyden und

synthetischen Gerbstoffen. Fetten. Trocknen. Pelze veredeln.

Fertigprodukte

Arten. Beurteilen der Verwendung nach subjektiven Kriterien.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf

Aufgaben der beruflichen Praxis, insbesondere jene, die in den Ausbildungsbetrieben produktspezifisch

nicht vermittelt werden können.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung

des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die

Möglichkeit geben, jene Techniken zu erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in

Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen

der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

25. Die Anlage A/4/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Kommunikationstechniker-Audio- und Videoelektronik,

Kommunikationstechniker-Bürokommunikation, Kommunikationstechniker-Elektronische

Datenverarbeitung und Telekommunikation, Kommunikationstechniker-Nachrichtenelektronik) lautet

„Anlage A/4/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

A. KOMMUNIKATIONSTECHNIKER-AUDIO- UND VIDEOELEKTRONIK

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

B. KOMMUNIKATIONSTECHNIKER-BÜROKOMMUNIKATION

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

C. KOMMUNIKATIONSTECHNIKER-ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND

TELEKOMMUNIKATION

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

D. KOMMUNIKATIONSTECHNIKER-NACHRICHTENELEKTRONIK

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Elektronik und Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das

Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen sowie

über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Elektrotechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Gleichstromtechnik

Wirkungen des elektrischen Stromes. Größen und Einheiten. Stromleitung. Widerstände. Ohmsches

Gesetz, Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.

Magnetismus und Elektromagnetismus

Größen und Gesetze. Induktionswirkungen. Induktivität. Elektromagnetische Verträglichkeit.

Elektrisches Feld

Größen und Gesetze. Feldwirkung. Kapazität.

Wechselstromtechnik

Größen und Einheiten. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung. Transformator.

Netzarten und genormte Spannungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Gleich- und Wechselstromtechnik

Widerstandsschaltungen.

Elektronik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Bauelemente

Kennwerte von Widerständen, Kondensatoren und Spulen. Sensoren.

Halbleiter

Dioden, gesteuerte Gleichrichter. Transistoren. Spezialausführungen.

Grundschaltungen

Analog- und Digitaltechnik. Stromversorgung. Integrierte Bausteine.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Grundschaltungen.

Angewandte Mathematik

Mathematische Grundlagen

Rechengesetze. Gleichungen. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellungen. Rechnen mit

Logarithmen und verschiedenen Zahlensystemen.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Gleich- und Wechselstromtechnik. Magnetismus.

Berechnungen zur Elektronik

Halbleiterschaltungen. Stromversorgung und Verstärkertechnik. Angewandte Digitaltechnik.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Berechnungen zur Elektrotechnik

Gleich- und Wechselstromtechnik.

Berechnungen zur Elektronik

Halbleiterschaltungen. Angewandte Digitaltechnik.

Schularbeiten in „Angewandte Mathematik“: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der 4. Schulstufe.

Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Ver- und Bearbeitung. Verbindungstechniken und

Leiterplattentechnologie. Entsorgung.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen sauber ausführen sowie lesen

können, um danach selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können.

Lehrstoff

Technische Zeichnungen

Zeichennormen. Detail- und Zusammenstellungszeichnungen. Schaltpläne. Leiterplattenschaltungen.

Diagramme, Kennlinien. Stromlaufpläne. Funktionspläne.

Laboratoriumsübungen

Messtechniklabor

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll den Einsatz und die Wirkungsweise der Messgeräte kennen.

Er soll die praxisrelevanten Mess-, Prüf- und Schaltaufgaben sicher und gewandt durchführen

können sowie über Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Messgeräte

Analoge und digitale Messinstrumente. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Messwerterfassung und -verarbeitung

Elektrische und nichtelektrische Größen. Messverfahren. Analoge und digitale Messwertübertragung.

Mess- und Schaltübungen

Grundversuche und Übungen. Messen elektrischer Größen. Üben und Messen an Baustufen und

Anlagen. Fehlersuche.

Mikroelektroniklabor

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll eingehende Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Digitaltechnik und

Mikroprozessortechnik haben sowie über Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Digitaltechnik

Kombinatorische Logik. Sequenzielle Logik. Digitale Speichermedien.

Mikrocomputer

Aufbau. Mikroprozessor. Bus-Systeme. Ein- und Ausgabeeinheiten. Speichereinheiten. Schnittstellen.

Programmieren unter Anwendung niederer und höherer Programmiersprachen. Peripheriegeräte.

Fachbereichsunterricht

Fachbereich Audio- und Videoelektronik

Audio- und Videotechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die zeitgemäßen Audio- und Videoanlagen und Geräte kennen sowie über deren

Aufbau und Arbeitsweise Bescheid wissen.

Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, der Ergonomie sowie mit den

berufsspezifischen Umweltschutzbestimmungen vertraut sein.

Er soll Kunden über Arten, Einsatz und Anwendung der Audio- und Videoanlagen beraten können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Ergonomie. Umweltschutz.

Elektroakustik

Grundlagen der Akustik. Elektroakustische Wandler. Tonaufzeichnung und -wiedergabe.

Analoge und digitale Empfangstechnik

Drahtlose Signalübertragung. Modulationsarten. Stereorundfunk. Abstimmsysteme. Störquellen und

Funkentstörung.

Analoge und digitale Fernsehtechnik

Normen. Bildaufnahme. Bildübertragung, Bildaufzeichnung und Bildwiedergabe. Übersichtsschaltbilder

und Funktionsstufen. Farbfernsehempfänger.

Hochfrequenztechnik

Empfangs- und Sendetechnik. Satellitentechnik. Antennentechnik.

Kundenberatung

Geräteberatung. Einsatz. Anwendung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Analoge und digitale Empfangs- und Fernsehtechnik.

Audio- und Videolabor

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen physikalischen Vorgänge durch die praktische Ausführung

verstehen, sie überprüfen und auswerten können sowie einfache Schaltaufgaben durchführen können.

Er soll Anlagen der Audio- und Videotechnik simulieren können, ihr Betriebsverhalten erfassen, die

einschlägigen Vorschriften beachten und über Unfallverhütung Bescheid wissen.

Er soll die für diese Fachrichtung notwendigen Gesetze der Analog- und Digitaltechnik anwenden

können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Mess- und Schaltübungen

Üben und Messen an Baustufen und Anlagen der Elektroakustik sowie Radio- und Fernsehtechnik.

Elektronische Anlagen mit analoger und digitaler Signalverarbeitung. Messen an Antennen und HF-

Energieleitungen. Üben an Audio- und Videogeräten. Fehlersuche.

Fachbereich Bürokommunikation

Bürokommunikationstechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die zeitgemäßen Bürokommunikationsanlagen und -geräte kennen sowie über

Computertechnik Bescheid wissen.

Er soll die für seinen Beruf notwendigen Netzwerke und Kommunikationstechniken kennen, mit den

berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, der Ergonomie sowie mit den berufsspezifischen

Umweltschutzbestimmungen vertraut sein.

Er soll Kunden über Einsatz und Anwendung von Anlagen und Geräten in der Bürokommunikation

beraten können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Ergonomie. Umweltschutz.

Bürokommunikationsanlagen und -geräte

Arten. Aufbau. Schnittstellen. Anpassung. Schutzmaßnahmen.

Computertechnik

Arten. Funktion und Aufbau. Arbeitsweise. Betriebssysteme. Standartsoftware. Peripheriegeräte.

Netzwerke und Kommunikation

Datenübertragungstechnik. Datensicherheit. Datenschutz.

Kundenberatung

Büroausstattung. Einsatz und Anwendung von Anlagen und Geräten.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Computertechnik. Netzwerke und Kommunikation.

Kommunikationstechniklabor

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Komponenten der Bürokommunikationsanlagen inbetriebnehmen, konfigurieren

und warten können sowie auftretende Fehler auffinden und beheben können.

Er soll die facheinschlägige Software installieren, konfigurieren und anwenden können sowie die

dazu notwendigen Handbücher benützen können.

Er soll die berufsspezifischen Netzwerke installieren, inbetriebnehmen und überprüfen können.

Lehrstoff

Bürokommunikationsanlagen

Inbetriebnehmen. Konfigurieren. Warten. Fehler auffinden und beheben.

Software

Installieren. Konfigurieren. Anwenden. Benutzen der Handbücher.

Netzwerke

Installieren. Inbetriebnehmen. Überprüfen.

Fachbereich Elektronische Datenverarbeitung und Telekommunikation

Produktbezogenes Marketing und Kundenberatung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über das betriebsspezifische Warensortiment, über Angebote und Produkte Bescheid

wissen sowie die handels- und branchenüblichen Warenbezeichnungen und Fachausdrücke kennen.

Er soll Kunden über Telekommunikationssysteme sachlich und technisch einwandfrei beraten

können und über produktspezifisches Marketing Bescheid wissen.

Lehrstoff

Warensortiment

Angebote. Produkte. Bezeichnungen. Fachausdrücke. Lagerung. Qualitätskontrolle.

Produktspezifisches Marketing

Marktforschung. Ziele und Strategien. Marketinginstrumente. Absatzmethoden. Beschaffungsmarketing.

Technische Kundenberatung

Ermittlung des Kundenwunsches. Systemberatung. Beratungsgespräche. Serviceleistungen.

Elektronische Datenverarbeitung und Telekommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die zeitgemäßen Computersysteme und seine periphären Einrichtungen kennen.

Er soll mit Netzwerksystemen vertraut sein sowie über Datensicherung Bescheid wissen.

Er soll mit berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, Ergonomie sowie mit berufsspezifischen

Umweltschutzbestimmungen vertraut sein.

Der Schüler soll über die zeitgemäßen Tele- und Mobilkommunikationssysteme Bescheid wissen und

ihre Entwicklungstrends kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Ergonomie. Umweltschutz.

Computersysteme

Arten. Funktion und Aufbau. Arbeitsweise. Betriebssysteme, Konfiguration. Standardsoftware.

Peripheriegeräte.

Netzwerksysteme

Arten. Datenübertragungstechnik.

Datentechnik

Datensicherung. Virenschutz. Datensicherungskonzepte.

Telekommunikation

Modulationsarten. Übertragungstechnik. Analoge und digitale Kommunikationssysteme. Entwicklungstrends.

Mobilkommunikation

Analoge und digitale Funknetze. Personenrufsysteme. Entwicklungstrends.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Computersysteme. Netzwerksysteme.

Telekommunikation

Digitale Kommunikationssysteme.

EDV- und Telekommunikationslabor

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen physikalischen Vorgänge durch die praktische Ausführung

verstehen, sie überprüfen und auswerten können sowie einfache Schaltaufgaben durchführen können.

Er soll EDV-Systeme bedienen, installieren, konfigurieren und entstören können.

Er soll Telekommunikationssysteme simulieren können, ihr Betriebsverhalten erfassen, die

einschlägigen Vorschriften beachten und über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Er soll die für diesen Fachbereich notwendigen Gesetze der Analog- und Digitaltechnik anwenden

können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Übungen zur EDV

Bedienen von EDV-Systemen. Installieren und Konfigurieren von Betriebssystemen. Einrichten und

Verwalten von Netzwerken. Einsetzen der Standardsortware. Einrichten von Peripheriegeräten.

Mess- und Schaltübungen zur Telekommunikationstechnik

Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Kommunikationstechnik. Messen bei höheren

Frequenzen. Übungen an elektronischen Anlagen mit analoger und digitaler Signalverarbeitung sowie an

Kommunikationsanlagen. Aufbauen von Schaltungen der Telekommunikationstechnik. Zusammenbauen

und Verbinden von Bauelementen und Baugruppen der Telekommunikationstechnik.

Fachbereich Nachrichtenelektronik

Nachrichtentechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die zeitgemäßen Telekommunikations- und Übertragungseinrichtungen kennen

sowie über Daten-, Melde-, Sicherungstechnik Bescheid wissen.

Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, der Ergonomie sowie mit den

berufsspezifischen Umweltschutzbestimmungen vertraut sein.

Er soll Kunden über Systeme der Nachrichtentechnik, den Einsatz und die Anwendung der

Endgeräte beraten können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Ergonomie. Umweltschutz.

Telekommunikation

Modulationsarten. Vermittlungssysteme. Übertragungstechnik.

Funktechnik

Richtfunk. Satellitenfunk.

Mobilkommunikation

Analoge und digitale Funknetze. Personenrufsysteme.

Datentechnik

Schnittstellen. Datennetze.

Melde- und Sicherungstechnik

Brandmeldeanlagen. Verkehrsleitsysteme. Raumsicherungsanlagen.

Kundenberatung

Systemberatung. Einsatz. Anwendung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Telekommunikation

Vermittlungssysteme. Übertragungstechnik.

Nachrichtentechniklabor

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen physikalischen Vorgänge durch die praktische Ausführung

verstehen, sie überprüfen und auswerten können sowie einfache Schaltaufgaben durchführen können.

Er soll nachrichtentechnische Anlagen simulieren können, ihr Betriebsverhalten erfassen, die

einschlägigen Vorschriften beachten und über Unfallverhütung Bescheid wissen.

Er soll die für diesen Fachbereich notwendigen Gesetze der Analog- und Digitaltechnik anwenden

können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Mess- und Schaltübungen

Messen an Halbleiterbauelementen. Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Nachrichtentechnik.

Messen bei höheren Frequenzen. Messen von Dämpfungen. Übungen mit Peripheriegeräten.

Übungen an elektronischen Anlagen mit analoger und digitaler Signalverarbeitung. Übungen an

nachrichtentechnischen Anlagen. Aufbauen von Schaltungen der Nachrichtentechnik.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer

zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

Im Unterrichtsgegenstand „Produktbezogenes Marketing und Kundenberatung“ sollen die Lehrstoffinhalte

stets im integrativen Zusammenhang zu den anderen Unterrichtsgegenständen des Fachunterrichtes

bzw. Fachbereichsunterrichtes gebracht werden. Insbesondere sind praxisbezogene Abläufe im

Handel nachzuvollziehen. Methodisch empfiehlt sich der Einbau von Rollenspielen in die Kundenberatung,

wobei auf größtmögliche Selbstständigkeit der Schüler bedacht zu nehmen ist.

Die Querverbindungen zu „Deutsch und Kommunikation“ sollen aus Gründen der Argumentation

gepflegt werden.

Es ist großer Wert auf die Förderung der Kreativität sowie Stärkung des Selbstvertrauens zu legen.

„Laboratoriumsübungen“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die

die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Schwerpunkt des Unterrichtsgegenstandes „EDV- und Telekommunikationslabor“ soll das Einrichten,

Installieren und Betreiben der EDV-Anlagen sein, wobei insbesondere auf die Datensicherheit zu

achten ist.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

26. Die Anlage A/4/8 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Anlagenelektriker) lautet

„Anlage A/4/8

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

ANLAGENELEKTRIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten, dritten und vierten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Elektrotechnik und Elektronik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das

Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung kennen sowie über die

berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Stromkreis

Größen und Einheiten. Stromarten. Stromquellen. Stromleitung. Widerstände, Spannungsabfälle.

Ohmsches Gesetz. Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Anpassung.

Wirkungen des elektrischen Stromes

Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung. Physiologische

Wirkung.

Magnetismus und Elektromagnetismus

Größen und Gesetze. Magnetischer Kreis. Induktionsgesetz. Induktivität. Motor- und Generatorprinzip.

Energie und Kraftwirkung. Elektromagnetische Verträglichkeit.

Elektrisches Feld

Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung. Kondensatoren. Kapazität.

Wechselstromtechnik

Entstehung. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung, Leistungsfaktor. Stromwärme.

Transformator. Phasenkompensation.

Dreiphasen-Wechselstromtechnik

Erzeugung. Wirkung. Arbeit und Leistung. Dreiphasenkompensation.

Bauelemente der Elektronik

Bauformen und Kennwerte von Widerständen und Kondensatoren. Spulen.

Halbleiter

Verhalten und Wirkungsweise. Dioden. Transistoren. Leistungshalbleiter.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Magnetismus und Elektromagnetismus

Magnetischer Kreis.

Bauelemente der Elektronik.

Anlagentechnologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben

sowie die berufsspezifischen Elektromaterialien kennen.

Er soll den Aufbau, Einsatz und das Betriebsverhalten von Transformatoren, elektrischen Maschinen

und Schaltgeräten sowie die einschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen.

Er soll über die physikalischen Grundlagen, Größen und Einheiten der Licht- und Wärmetechnik

Bescheid wissen und Kenntnisse über die berufsspezifischen Technologien des Fachgebietes haben.

Er soll die berufsspezifischen Installationstechniken in Gebäuden und im Freien kennen sowie über

die einschlägigen Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Metallische und nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Bearbeitung. Wärmebehandlung. Korrosion. Oberflächenschutz.

Werkstoffprüfung. Entsorgung.

Elektromaterial

Arten. Verwendung. Entsorgung.

Transformatoren

Aufbau und Wirkungsweise von Einphasen-, Dreiphasen-Wechselstrom- und Sondertransformatoren.

Elektrische Maschinen

Aufbau, Einsatz und Betriebsverhalten von Asynchron-, Synchron-, Gleichstrom, Einphasen-

Wechselstrom- und Dreiphasen-Wechselstrommaschinen. Sonderbauformen elektrischer Maschinen.

Schaltgeräte

Anlasseinrichtungen. Elektronische Motorsteuerungen. Motorschutz.

Lichttechnik

Physikalische Grundlagen. Größen und Einheiten. Lichterzeugung. Beleuchtungsanlagen. Computerunterstützte

Beleuchtungsplanung.

Wärmetechnik

Physikalische Grundlagen. Größen und Einheiten. Wärmequellen. Wärmebedarf. Grundlagen der

Kältetechnik.

Schutzmaßnahmen

Unfallschutz (Vorschriften. Ursachen. Elektrounfall). Schutzarten elektrischer Betriebsmittel. Maßnahmen

gegen zu hohe Berührungsspannungen. Erdungsanlagen.

Energie

Erzeugung. Versorgung. Verteilung.

Installationen in Gebäuden und im Freien

Anforderungen. Anlagen im Freien. Baustellenanlagen. Hausanschluss und Verteilung. Mess- und

Schalteinrichtungen. Blitzschutzanlagen. Überprüfung elektrischer Anlagen. Bestimmungen für Anlagen

besonderer Art und Anlagen in Räumen besonderer Art.

Leitungen und Kabeln

Beschaffenheit, Bemessung und Verlegung.

Leitungsschutz

Einrichtungen. Zuordnungen.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Algebra

Zahlenbereiche, Gleichungen (lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen).

Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Kreisfunktionen). Addition, Subtraktion

und Multiplikation von Vektoren.

Geometrie

Planimetrie (Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; Pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des

rechtwinkeligen Dreiecks.

Elektrotechnik

Berechnungen aus dem Gebiet der Gleich-, Wechsel-, Einphasen- und Dreiphasen-Wechselstromtechnik.

Licht- und Wärmetechnik

Berechnungen zur Wärmemenge und Wärmedehnung. Berechnungen zur Lichttechnik.

Mechanik

Masse. Gewicht. Kraft. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.

Installationstechnik

Berechnungen zur Leistungsbemessung in elektrischen Anlagen. Berechnungen zu Schutzmaßnahmen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Algebra. Geometrie.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Steuer-, Mess- und Regeltechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Messgeräte handhaben und instandhalten können und die Messtechnik

beherrschen.

Er soll gründliches Wissen über die aktiven und passiven Bauelemente haben sowie die Steuer- und

Regelgeräte und -einrichtungen sowie den Aufbau und den Prozess der Steuer- und Regeltechnik kennen.

Lehrstoff

Einschlägige Sicherheitsvorschriften.

Bauelemente

Aktive und passive Elemente der Elektronik. Kenngrößen. Bauformen. Anwendung.

Signal-, Ruf- und Sprechanlagen

Bauteile. Schaltungen.

Gebäudeleittechnik

Alarm- und Meldeanlagen. Sensorik. Installationsbus.

Elektromagnetische Schalter

Relais. Schütz.

Analoge und digitale Messgeräte

Arten. Aufbau. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung.

Messen

Elektrische und nichtelektrische Größen. Messverfahren. Messwerterfassung. Messwertübertragung.

Sondermessverfahren.

Steuern und Regeln

Begriffe. Größen. Steuer- und Regeleinrichtungen.

Leistungselektronik

Bauelemente. Operationsverstärker. Stromrichter in der Energietechnik. Wechselstromsteller.

Analog- und Digitaltechnik

Bauelemente. Logische Grundschaltungen.

Speicherprogrammierbare Steuerungen

Aufbau. Programmierung.

Computergestütztes Zeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Werkzeichnungen computergestützt, normgerecht, technisch richtig und sauber

ausführen sowie lesen können, um an Hand von Plänen und elektrotechnischen Zeichnungen selbstständig

und wirtschaftlich arbeiten zu können.

Lehrstoff

Technisches Zeichnen

Normen. Symbole und Schaltzeichen. Bemaßung. Maßstäbe.

Computergestütztes Zeichnen

Einführung in die Softwareanwendung. Grundlagen der CAD-Technik.

Elektrotechnische Skizzen und Zeichnungen

Lesen von Bau- und Schaltplänen. Zusammenstellungszeichnungen. Ein- und mehrlinige Schaltpläne

elektronischer Einrichtungen. Entwicklung von Stromlaufpläne. Installationspläne mit Materialzusammenstellungen.

Verlegungs- und Blitzschutzpläne. Schaltpläne aus der Steuer- und Regeltechnik.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Mess- und Prüfinstrumente handhaben und instandhalten sowie grundlegende

Programmierungen am Mikrocomputer durchführen können.

Er soll praxisrelevante Steuer- und Regelaufgaben sicher durchführen sowie berufsbezogene Mess-

und Schaltübungen ausführen können.

Er soll pneumatische Anlagen simulieren, ihre Betriebsverhältnisse erfassen, die einschlägigen

Vorschriften beachten sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen.

Er soll Prozesse der elektrischen Anlagen simulieren, um dadurch die Betriebsverhältnisse eingehend

erfassen sowie Fehler und Störungen erkennen und beheben zu können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Mess- und Prüfinstrumente

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Mess- und Schaltübungen

Messen von Widerständen. Übungen zur Induktivität und Kapazität. Fehlersuchen. Versuche zum

Magnetismus. Übungen mit Lampen, Widerständen und Schaltern. Schaltübungen zur Installationstechnik.

Steuer- und Regeltechnik

Aufbau pneumatischer und elektropneumatischer Schaltungen und Steuerungen. Simulation nach

Schaltplänen. Funktionsprüfung. Fehlersuche und -behebung. SPS. Messung an Regelkreisen.

Elektrotechnik

Versuche und Übungen zum Dreiphasen-Wechselstrom. Messungen an Antriebsmaschinen, Transformatoren,

Stromrichtern und wärmetechnischen Geräten.

Elektronik

Versuche zur Analog- und Digitaltechnik. Messungen an aktiven und passiven Bauelementen. Schaltungen

der Leistungselektronik.

Mikrocomputer

Aufbau. Grundlegende Programmierung. Auswertung von Messergebnissen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der

Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Der Unterrichtsgegenstand „Laboratoriumsübungen“ sollen dem Schüler die Möglichkeit geben, jene

Techniken zu erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Er ist in Verbindung zu den

fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler

anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

27. Die Anlage A/5/1 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Blumenbinder und -händler [Florist]) lautet

„Anlage A/5/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

BLUMENBINDER UND -HÄNDLER (FLORIST)

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Pflanzenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die Teilgebiete der Botanik haben sowie die Methoden des

Pflanzenschutzes kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Systematik

Einteilung des Pflanzenreiches. Nomenklatur.

Morphologie

Wurzeln. Sprosse. Blätter. Blüten. Früchte. Samen.

Anatomie

Zelle. Gewebe. Organe. Genetik.

Physiologie

Wasser. Wasser- und Nährstoffaufnahme. Wasser- und Nährstofftransport. Assimilation. Wasserabgabe.

Dissimilation. Reize und Bewegungen.

Pflanzensoziologie

Pflanzenzusammenleben. Pflanzengemeinschaften.

Ökologie

Licht. Luft. Wasser. Temperatur. Luftfeuchtigkeit.

Pflanzengeographie

Klimazonen. Vegetationsgebiete.

Pflanzengattungen

Arten. Pflegemaßnahmen.

Pflanzenzucht

Vegetative und generative Vermehrung.

Pflanzenschutz

Artenschutz. Naturschutz. Integrierte Maßnahmen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Physiologie

Reize und Bewegungen.

Pflanzengattungen. Pflanzenzucht.

Pflanzenschutz

Integrierte Maßnahmen.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in seinem Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen, sorgfältig

auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte und Maschinen kennen und mit den

berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken vertraut sein.

Er soll Kenntnisse über die Stilkunde und die Gestaltungslehre haben sowie Kunden fachgerecht

beraten können.

Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen

können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten. Normung. Lagerung. Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Einsatz. Wirkungsweise. Wartung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Behandlung von Pflanzen und Pflanzenteilen. Pflanzung und Pflege.

Stilkunde

Stilepochen. Stilelemente. Stilmerkmale.

Gestaltungslehre

Gestaltungsthemen. Raumgestaltung.

Kundenberatung

Fachliche botanische Beratung. Beratung bei Raumgestaltungen sowie Arrangements und Produkten

für verschiedene Anlässe.

Fachliches Rechnen

Materialberechnungen. Proportionsberechnungen. Grundlagen für die Kalkulation.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Stilkunde. Gestaltungslehre. Fachliches Rechnen.

Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten von Form und Farbe kennen und Entwürfe und

Zeichnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes skizzieren und zeichnen können.

Er soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit und Kreativität weiterentwickeln und sich des

ästhetischen Stellenwertes seiner Entwürfe bewußt sein.

Lehrstoff

Formenlehre

Darstellen von Flächen und geometrischen Formen. Der goldene Schnitt.

Farbenlehre

Farbenkreis. Charakteristik und Symbolik der Farben. Farbharmonien und -kontraste.

Entwürfe und Zeichnungen

Übungen zur Stilkunde und Raumgestaltung. Gebinde. Gestecke.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen,

verwenden, bearbeiten und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und pflegen können sowie die zeitgemäßen

Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Behandeln von Pflanzen. Gestalten von Werkstücken. Pflanzen und Pflegen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung

des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, das einer

zeichnerischen Vorbereitung bedarf.

Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene Techniken zu

erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

28. Die Anlage A/5/2 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Friedhofs- und Ziergärtner, Landschaftsgärtner

[Garten- und Grünflächengestalter]) lautet

„Anlage A/5/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE

FRIEDHOFS- UND ZIERGÄRTNER, LANDSCHAFTSGÄRTNER (GARTEN- UND

GRÜNFLÄCHENGESTALTER)

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Pflanzenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über Teilgebiete der Botanik haben.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Systematik

Einteilung des Pflanzenreiches. Nomenklatur.

Morphologie

Wurzeln. Sprosse. Blätter. Blüten. Früchte. Samen.

Anatomie

Zelle. Gewebe. Organe. Genetik.

Physiologie

Wasser. Wasser- und Nährstoffaufnahme. Wasser- und Nährstofftransport. Assimilation. Wasserabgabe.

Dissimilation. Reize und Bewegungen.

Pflanzensoziologie

Pflanzenzusammenleben und Pflanzengemeinschaften.

Ökologie

Licht. Luft. Wasser. Temperatur. Luftfeuchtigkeit.

Pflanzengeographie

Klimazonen. Vegetationsgebiete.

Pflanzenzucht

Vegetative und generative Vermehrung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Anatomie.

Pflanzensoziologie

Pflanzengemeinschaften.

Bodenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über den zu bearbeitenden Boden Bescheid wissen sowie Arten und Wirkungsweise

der Bodenbearbeitungsgeräte und -maschinen kennen.

Lehrstoff

Boden

Entstehung. Bestandteile. Eigenschaften. Substrate. Analysen und Auswertungen. Bodenverbesserung.

Bearbeitung. Normung.

Bodenbearbeitungsgeräte und -maschinen

Arten. Wirkungsweise.

Pflanzenernährung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mit der Ernährungsweise der Pflanzen vertraut sein und über die Wirkung der

Pflanzennährstoffe auf Boden, Pflanze und Umwelt Bescheid wissen.

Lehrstoff

Ernährung der Pflanze

Organische und anorganische Düngemittel. Wirkung auf Boden, Pflanze und Umwelt. Düngemethoden.

Gehölzkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über Pflanzung, Pflege, Schnitt und Verwendung der Zier- und Obstgehölze

haben.

Lehrstoff

Zier- und Obstgehölze

Gattungen. Arten. Pflanzung. Pflege. Verwendung. Normung.

Gemüsebau

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die Nutzgartengestaltung haben und Kunden fachgerecht beraten

können.

Lehrstoff

Nutzgarten

Gemüsearten. Küchen- und Gewürzkräuter.

Kundenberatung

Anbauberatung. Jahreszyklus der Pflanzen. Verwendung von Gemüse, Küchen- und Gewürzkräutern.

Zierpflanzen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die Behandlung, Verwendung und Pflege der einzelnen Pflanzengattungen

umfassend Bescheid wissen.

Lehrstoff

Pflanzengattungen

Annuelle, Bienne und Perenne. Knollen- und Zwiebelpflanzen. Pflanzen für den Innenraum. Anlage

und Pflege. Vermehrungsarten. Verwendung.

Gartentechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in seinem Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen, sorgfältig auswählen

und verwenden sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte und Maschinen kennen sowie mit den berufsspezifischen

Arbeitsverfahren und -techniken vertraut sein.

Der Schüler soll rechnerische Probleme aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen

können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten. Normung. Lagerung. Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Wartung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Erdbau. Wegebau. Stufenbau. Hangverbau und -sicherung. Rasenbau. Einfriedungen. Biotope.

Vermessung. Verbauung von Natur- und Kunststeinen.

Fachliches Rechnen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner und Tabellen.

Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Arbeitsverfahren und -techniken.

Pflanzenschutz

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mit den Methoden des Pflanzenschutzes sowie mit phytosanitären Kenntnissen

vertraut sein.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Pflanzenschutz

Artenschutz. Naturschutz. Integrierter Pflanzenbau.

Phytosanitäre Kenntnisse

Erkennen, Vorbeugung und Bekämpfung von parasitären und nichtparasitären Schadursachen.

Gestaltungszeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten von Form und Farbe kennen und Entwürfe und

Zeichnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes skizzieren, lesen und zeichnen können.

Er soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit und Kreativität weiterentwickeln und sich des

ästhetischen Stellenwertes seiner Entwürfe bewußt sein.

Er soll Kenntnisse über die Stilkunde und die Gestaltungslehre haben.

Lehrstoff

Stilkunde

Stilepochen. Stilelemente. Stilmerkmale.

Farbenlehre

Farbenkreis. Charakteristik und Symbolik der Farben. Farbharmonien und -kontraste.

Gestaltungslehre

Gestaltungsthemen. Raumgestaltung.

Entwürfe und Zeichnungen

Zeichennormen. Detailzeichnungen. Bepflanzungspläne. Technische Pläne.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen,

verwenden, bearbeiten und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben, pflegen und instandhalten können sowie

die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Vermessen. Gestalten von Flächen und Räumen. Händisches und maschinelles Bodenbearbeiten.

Pflanzen und Pflegen. Rasen anbauen und pflegen. Verbauen von Natur- und Kunststeinen. Steinarbeiten.

Lehrstoffspezifikation

Friedhofs- und Ziergärtner

Arbeitsverfahren und -techniken

Bindearbeiten und Dekorieren für den Friedhofsbedarf. Gräber bepflanzen. Heranziehen von

Friedhofspflanzen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf

Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung

des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene Techniken zu

erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

29. Die Anlage A/6/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Restaurantfachmann) lautet

„Anlage A/6/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

RESTAURANTFACHMANN

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Zweite berufsbezogene Fremdsprache

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der zweiten

Fremdsprache bewältigen können.

Er soll mit Hilfe eines zweisprachigen Wörterbuches Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich

mündlich und schriftlich ausdrücken können.

Er soll Stichworte und Redewendungen notieren und kurze Mitteilungen verfassen können.

Der Schüler soll die Bedeutung von Fremdsprachenkenntnissen für die Entwicklung seiner

beruflichen Kommunikations- und Handlungsfähigkeit kennen.

Lehrstoff

Gästeberatung

Reservierungen. Empfang. Mahlzeiten. Speisen- und Getränkeberatung. Aktuelle Themen. Nachrichten.

Privater Alltag

Selbstdarstellung. Persönliche Interessen.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Ernährungslehre und Warenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll den Zusammenhang zwischen ausgewogener Ernährung und Gesundheit verstehen

und über psychologische und ästhetische Aspekte der Speisenpräsentation Bescheid wissen.

Er soll die Nahrungs- und Genußmittel sowie die Kostformen unter Beachtung der Lebensmittelgesetzgebung

kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Rechtliche Bestimmungen

Lebensmittelgesetz. Codex alimentarius Austriacus. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung.

Biologische Grundlagen

Verdauungsorgane. Stoffwechsel. Energie- und Nährstoffbedarf. Ernährungstheorien.

Lebensmittel

Nährstoffe. Wirkstoffe. Begleitstoffe. Wasser.

Nahrungsmittel

Pflanzliche und tierische Nahrungsmittel. Eigenschaften. Qualitätsmerkmale. Verwendung. Behandlung

und Veränderungen. Aufbewahrung.

Genussmittel

Arten (Alkohol, Tee, Kaffee, Kakao, Tabakwaren). Eigenschaften. Qualitätsmerkmale. Verwendung.

Aufbewahrung.

Kostformen

Vollwertige Ernährung. Diätformen. Functional food. Ernährungsfehler und Folgeschäden.

Psychologie und Ästhetik der Nahrung

Einfluß von Farbe, Form, Konsistenz, Geruch und Geschmack. Produktpräsentation.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Nahrungsmittel. Kostformen.

Getränke- und Menükunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die alkoholfreien, alkaloidhaltigen und alkoholischen Getränke kennen und über

deren Herstellung, Merkmale, Pflege, Korrespondenz, Serviertemperatur und Fehler Bescheid wissen.

Er soll über Speisenfolgen, Speisekarten, Menüerstellungen und Getränkekarten Bescheid wissen,

den Speisen die passenden Getränke zuordnen können und die Gäste fachlich richtig beraten können.

Er soll die berufsspezifischen Rechenaufgaben lösen und die elektronische Datenverarbeitung gezielt

einsetzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Getränkekunde

Alkoholfreie Getränke

Wasser. Tafelwässer. Frucht- und Gemüsegetränke. Limonaden. Milch und Milchmixgetränke.

Alkaloidhaltige Getränke

Kaffee. Kakao. Tee.

Alkohol

Wirkung. Mißbrauch. Gesellschaftliche Stellung.

Bier

Herstellung. Arten. Sorten. Pflege. Lagerung. Fehler. Ausschank und Service. Korrespondenz zu

Speisen.

Wein

Herstellung. Arten. Sorten. Lagerung. Fehler und Weinkrankheiten. Ausschank und Service.

Beurteilung. Fachausdrücke. Korrespondenz zu Speisen. Weingesetz. Schaumweine. Versetzte Weine.

Obstweine.

Weinbau

Österreichische Qualitäts- und Prädikatsweine. Europäische Weinbauländer.

Spirituosen

Rohstoffe. Arten. Sorten. Herstellung. Fehler. Ausschank und Service. Geschmacksrichtungen.

Korrespondenz zu Speisen.

Mixgetränke

Arten. Herstellung. Ausschank und Service. Ausstattung. Kontrolle.

Der Getränkemarkt

Regionale, kulturelle und altersabhängige Trinkgewohnheiten. Marketingstrategien. Trends und

Entwicklungen.

Fachliches Rechnen

Mengen- und Mischungsberechnungen. Berechnungen für Mixgetränke.

Menükunde

Speisenkunde

Regionale, nationale und internationale Speisen. Trends.

Menükunde

Speisenfolgen. Speisenkarten. Menüarten. Menüerstellungen. Menükarten. Getränkekarten

(Gestaltung. Gliederung).

Fachliches Rechnen

Nährstoff- und Nährwertberechnungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Alkoholfreie Getränke. Bier. Wein. Spirituosen. Mixgetränke. Fachliches Rechnen.

Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Betriebsorganisation und Touristik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die gastgewerblichen Betriebsformen, Betriebsorganisationen und betrieblichen

Kommunikationsmedien kennen, über die einschlägigen Rechtsvorschriften Bescheid wissen sowie die

betriebswirtschaftliche Bedeutung des Controllings kennen.

Er soll die Bedeutung Österreichs als Tourismus- und Kulturland kennen und dem Gast Tourismusangebote

empfehlen können.

Er soll die aktuellen Bedürfnisse der verschiedenen Gästezielgruppen beschreiben können, über

Maßnahmen der Verkaufsförderung im österreichischen Tourismus Bescheid wissen und die elektronische

Datenverarbeitung gezielt einsetzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Gastgewerbebetriebe

Arten und Betriebsformen. Gesetze. Verordnungen. Abkommen. Betriebsorganisation. Betriebliche

Kommunikationsmedien. Abrechnung. Controlling. Veranstaltungen.

Touristik

Bedeutung. Voraussetzung und Bedingungen. Tourismuseinrichtungen und Organisationsformen.

Freizeittrends. Umweltaspekte.

Marketing in der Gastronomie

Marktforschung. Analysen über Bedürfnisse und Motive von Gästen. Zielentwicklung für Gästegruppen.

Strategien der Verkaufsförderung. Animation. Werbung und Werbemedien. Qualitätssicherung

und Erfolgskontrolle.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Gastgewerbebetrieb

Controlling.

Marketing in der Gastronomie

Animation. Werbung und Werbemedien.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll unter Beachtung der persönlichen Hygiene und der berufsspezifischen Umgangsformen

wirtschaftlich und rationell arbeiten können und die berufseinschlägigen Sicherheits- und

Unfallverhütungsbestimmungen anwenden können.

Er soll den Gast fachlich richtig beraten sowie die in der Gastronomie vorkommenden Servierarbeiten

durchführen und die betrieblichen Leistungen verkaufen können.

Er soll gastronomische Veranstaltungen organisieren und betreuen können.

Er soll mit dem Gast verrechnen sowie innerbetriebliche Verrechnungsarten an EDV-Anlagen

durchführen können.

Er soll Kleingerichte herstellen sowie vorgefertigte Speisen fertig stellen und anrichten können.

Lehrstoff

Servieren

Sicherheitsbestimmungen. Unfallverhütung. Hygienevorschriften.

Serviceorganisation

Servierregeln. Servierarten. Serviertechniken.

Einrichtungen und Zubehör

Arten. Handhaben. Instandhalten. Pflegen.

Berufsverhalten

Kleidung. Umgangsformen und Tischsitten.

Verkaufsangebote

Speisen. Getränke. Präsentation.

Servierarbeiten

Mise en place. Frühstücks-, Etagen-, Restaurant-, Kaffeehaus- und Barservice. Zubereiten und

Servieren von Getränken.

Arbeiten vor dem Gast

Marinieren. Filetieren. Transchieren. Flambieren.

Gastronomische Veranstaltungen

Arten. Planen und Durchführen. Abläufe einüben. Organisierte Serviermethoden ausführen.

Betriebliche Verrechnung

Verrechnen mit dem Gast. Verrechnen innerbetrieblicher Abläufe mit EDV-Unterstützung.

Gästeberatung

Gesellschaftliche Verhaltensregeln. Beratung bei Speisen und Getränken. Animation. Gestaltung von

verkaufsfördernden Maßnahmen. Behandlung von Anregungen und Reklamationen.

Einführung in Kochen

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Hygienevorschriften.

Kalte Gerichte

Belegte Brote. Aufschnitte. Vorspeisen. Salate. Rohkost.

Warme Gerichte

Eiergerichte. Gabelfrühstücksgerichte. Convenienceprodukte. Vorspeisen. Fleischgerichte.

Süßspeisen

Kalte Süßspeisen. Warme Süßspeisen. Obst.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Bei Vermittlung der „Ernährungslehre und Warenkunde“ ist das Hauptaugenmerk auf das Erkennen

der Angebotsvielfalt, der Marktlage und der fachgemäßen Verwendung zu legen. Detailwissen über die

Getränke wird in „Getränkekunde“ vermittelt.

Der Unterrichtsgegenstand „Getränke- und Menükunde“ ist in engem Zusammenhang mit den

Pflichtgegenständen „Ernährungslehre und Warenkunde“, „Betriebsorganisation und Touristik“ und

„Praktische Arbeit“ zu führen. Die einzelnen Lehrstoffinhalte sollen nach

Möglichkeit durch labormäßige Demonstrationen ergänzt werden. Es ist mehr Gewicht auf das

Erkennen und die Beurteilung der Qualität der Getränke und Speisen, als auf die Gewinnung bzw.

Herstellung zu legen.

In allen Bereichen des Fachunterrichts sind EDV-unterstützte Maßnahmen zur Bewältigung der

Aufgaben einzusetzen. Projektorientierte Aufgaben sind im Rahmen des regionalen Tourismus besonders

zu berücksichtigen. Zur Aktualisierung aller Themenbereiche sind Lehrausgänge oder Exkursionen

empfehlenswert.

„Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der

theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener

Arbeitsverfahren Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.

Verkaufsgespräche und Servierarbeiten sollen durch Rollenspiele und den Einsatz audiovisueller

Medien unterstützt werden.

Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht

kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen

Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.

Unverbindliche Übungen

Önologisches Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll den Gast in der Auswahl von Getränken, insbesondere von Wein, beraten können

und die wirtschaftliche Bedeutung gehobener Weinkultur kennen.

Er soll über Käse, seine Präsentation und Korrespondenz zu Wein Bescheid wissen sowie Kombinationen

von Wein und Speisen kennen.

Er soll befähigt und motiviert sein, sich in Eigeninitiative zum Weinkellner, Sommelier bzw.

Fromagier fortzubilden.

Lehrstoff

Wein

Besonderheiten des Weines. Weinpflege. Präsentation und Verkostung. Klassifizierung und Beurteilung.

Beratung

Fachsprache. Korrespondenz von Getränken zu Käse. Kombination von Wein und Speisen.

Getränkeempfehlungen.

Käse

Herstellung. Arten. Klassifizierungen. Aufbewahrung. Präsentation.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff soll auf die Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Getränke- und Menükunde“

aufbauen, weshalb die Querverbindung zu pflegen ist.

Barpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mit der Handhabung und Pflege der in der Bar verwendeten Einrichtung, Geräten

und Gläser vertraut sein. Er soll Getränke richtig ausschenken und servieren und Mixgetränke zubereiten

und dekorieren können.

Der Schüler soll befähigt und motiviert sein, sich in Eigeninitiative zum Barkeeper fortzubilden.

Lehrstoff

Die Bar

Handhabung und Pflege der Einrichtung, Geräte und Gläser. Kommunikations- und Interaktionsnormen.

Getränke und Mixgetränke

Zubereitung. Methoden und Techniken. Arbeitsabläufe. Service.

Garnituren

Arten. Vor- und Zubereitung. Dekorationsarten.

Standard Mixed Drinks

Before dinner Cocktails. Medium dry Cocktails. After dinner Cocktails. Long Drinks. Sektcocktails.

Fancy Drinks. Alkoholfreie Mixgetränke. Heißgetränke.

Special Mixed Drinks

Modedrinks. Meisterdrinks. Kreationen.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff soll auf die Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Getränke- und Menükunde“

und „Praktische Arbeit“ aufbauen, weshalb die Querverbindung zu pflegen ist.

30. Die Anlage A/6/4 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Koch) lautet

„Anlage A/6/4

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

KOCH

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Zweite berufsbezogene Fremdsprache

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der zweiten Fremdsprache

bewältigen können.

Er soll mit Hilfe eines zweisprachigen Wörterbuches Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich

mündlich und schriftlich ausdrücken können.

Er soll Stichworte und Redewendungen notieren und kurze Mitteilungen verfassen können.

Der Schüler soll die Bedeutung von Fremdsprachenkenntnissen für die Entwicklung seiner

beruflichen Kommunikations- und Handlungsfähigkeit kennen.

Lehrstoff

Gästeberatung

Reservierungen. Empfang. Mahlzeiten. Speisen- und Getränkeberatung. Aktuelle Themen. Nachrichten.

Privater Alltag

Selbstdarstellung. Persönliche Interessen.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Ernährungslehre und Warenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll den Zusammenhang zwischen ausgewogener Ernährung und Gesundheit verstehen

und über psychologische und ästhetische Aspekte der Speisenpräsentation Bescheid wissen.

Er soll die Nahrungs- und Genußmittel sowie die Kostformen unter Beachtung der Lebensmittelgesetzgebung

kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Rechtliche Bestimmungen

Lebensmittelgesetz. Codex alimentarius Austriacus. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung.

Biologische Grundlagen

Verdauungsorgane. Stoffwechsel. Energie- und Nährstoffbedarf. Ernährungstheorien.

Lebensmittel

Nährstoffe. Wirkstoffe. Begleitstoffe. Wasser.

Nahrungsmittel

Pflanzliche und tierische Nahrungsmittel. Eigenschaften. Qualitätsmerkmale. Verwendung. Behandlung

und Veränderungen. Aufbewahrung.

Getränke

Alkoholfreie Getränke. Alkoholische Getränke.

Genussmittel

Arten (Alkohol, Tee, Kaffee, Kakao). Eigenschaften. Qualitätsmerkmale. Verwendung. Aufbewahrung.

Kostformen

Vollwertige Ernährung. Diätformen. Leichte Vollkost. Rohkost. Vegetarische Kost. Functional food.

Ernährungsfehler und Folgeschäden.

Psychologie und Ästhetik der Nahrung

Einfluß von Farbe, Form, Konsistenz, Geruch und Geschmack. Aromastoffe.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Lebensmittel. Nahrungsmittel. Kostformen.

Speisen- und Menükunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Kochverfahren kennen und über die Zusammensetzung und Herstellung und das

Anrichten von Speisen, unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften und der lebensmittelrechtlichen

Bestimmungen, Bescheid wissen.

Er soll über Speisenfolgen und Kostformen Bescheid wissen und Menüs zu verschiedenen Anlässen

erstellen können.

Er soll jeweilige Trends analysieren und realisieren können und Speisen und Getränke im Einklang

bringen können.

Er soll berufsspezifische Rechenaufgaben lösen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Speisenkunde

Kochverfahren

Vorbereitungsarbeiten. Garverfahren. Zubereitungen. Anrichtearten. Kochtechnische Hilfsmittel.

Konservierung.

Speisen

Regionale, nationale und internationale Speisen wie Suppen, Saucen, Vorspeisen, Eiergerichte,

Fische, Krusten- und Schaltiere, Fleisch, Kalte Platten, Gemüse, Beilagen und Garnituren, Salate,

Süßspeisen und Nachspeisen.

Fachliches Rechnen

Nährstoff- und Nährwertberechnungen. Energiebedarfs- und Energiegehaltsberechnungen.

Materialberechnungen.

Menükunde

Speisenfolgen

Menüarten. Menügestaltung. Korrespondierende Getränke.

Kostformen

Gemeinschaftsverpflegung. Natur- und Vollwertküche. Aktuelle Trends.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Kochverfahren. Speisen. Speisenfolge. Fachliches Rechnen.

Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Betriebsorganisation und Touristik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die gastgewerblichen Betriebsformen, Betriebsorganisationen und betrieblichen

Kommunikationsmedien kennen, über die einschlägigen Rechtsvorschriften Bescheid wissen sowie die

betriebswirtschaftliche Bedeutung des Controllings kennen.

Er soll die Bedeutung Österreichs als Tourismus- und Kulturland kennen und dem Gast Tourismusangebote

empfehlen können.

Er soll die aktuellen Bedürfnisse der verschiedenen Gästezielgruppen beschreiben können, über

Maßnahmen der Verkaufsförderung im österreichischen Tourismus Bescheid wissen und die elektronische

Datenverarbeitung gezielt einsetzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Gastgewerbebetrieb

Arten und Betriebsformen. Gesetze. Verordnungen. Abkommen. Betriebsorganisation. Betriebliche

Kommunikationsmedien. Abrechnung. Controlling. Veranstaltungen.

Touristik

Bedeutung. Voraussetzung und Bedingungen. Tourismuseinrichtungen und Organisationsformen.

Freizeittrends. Umweltaspekte.

Marketing in der Gastronomie

Marktforschung. Analysen über Bedürfnisse und Motive von Gästen. Zielentwicklung für Gästegruppen.

Strategien der Verkaufsförderung. Animation. Werbung und Werbemedien. Qualitätssicherung

und Erfolgskontrolle.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Gastgewerbebetrieb

Controlling.

Marketing in der Gastronomie

Animation. Werbung und Werbemedien.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Einrichtungen, Arbeitsgeräte und Maschinen sicher handhaben

können und die berufseinschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsbestimmungen anwenden

können.

Er soll die Kochverfahren beherrschen und unter Beachtung der Hygienevorschriften Speisen,

Speisenfolgen und Kostformen zubereiten und anrichten können.

Er soll das für das Service notwendige Inventar und Zubehör handhaben und unter Beachtung der

berufsspezifischen Umgangsformen und der Hygiene Servicearbeiten durchführen können.

Lehrstoff

Kochen

Sicherheitsbestimmungen. Unfallverhütung. Hygienevorschriften.

Küchenorganisation

Ablauforganisation. Einkauf und Lagerung der Lebensmittel und Waren.

Küchentechnologie

Berufskleidung. Arbeitsplatz. Einrichtung und Zubehör. Arbeitsgeräte, Maschinen und Geschirr

(Handhaben, Pflegen).

Speisen

Vorbereiten, Zubereiten und Anrichten von Suppen, Saucen, Vorspeisen, Eiergerichten, Fischen,

Krusten- und Schaltieren, Fleisch, Kalten Platten, Gemüse, Beilagen und Garnituren, Salaten, Süßspeisen

und Nachspeisen. Konservierung.

Speisenfolgen

Menüarten. Menügestaltung.

Kostformen

Gemeinschaftsverpflegung. Natur- und Vollwertküche. Aktuelle Trends.

Einführung in Servieren

Sicherheitsbestimmungen. Unfallverhütung. Hygienevorschriften.

Einrichtungen und Zubehör beim Servieren

Arten. Handhaben. Instandhalten. Pflegen.

Berufsverhalten

Kleidung. Umgangsformen.

Servierarbeiten

Mise en place. Büffetservice. Servierorganisation. Arbeiten beim Tisch des Gastes.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf

Aufgaben der beruflichen Praxis.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Bei Vermittlung der „Ernährungslehre und Warenkunde“ ist das Hauptaugenmerk auf das Erkennen

der Angebotsvielfalt, der Marktlage und der fachgemäßen Verwendung, jedoch nicht auf die Herstellung,

zu legen.

Der Unterrichtsgegenstand „Speisen- und Menükunde“ ist in engem Zusammenhang mit den

Pflichtgegenständen „Ernährungslehre und Warenkunde“, „Betriebsorganisation und Touristik“ und

„Praktische Arbeit“ zu führen. Die einzelnen Lehrstoffinhalte sollen nach Möglichkeit durch labormäßige

Demonstrationen ergänzt werden. Es ist mehr Gewicht auf das Erkennen und die Beurteilung der Qualität

der Getränke und Speisen als auf die Gewinnung bzw. Herstellung zu legen.

In allen Bereichen des Fachunterrichts sind EDV-unterstützte Maßnahmen zur Bewältigung der

Aufgaben einzusetzen. Projektorientierte Aufgaben sind im Rahmen des regionalen Tourismus besonders

zu berücksichtigen. Zur Aktualisierung aller Themenbereiche sind Lehrausgänge oder Exkursionen

empfehlenswert.

„Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der

theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener

Kochverfahren und Arbeitstechniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und

ergänzen.

Verkaufsgespräche und Servierarbeiten sollen durch Rollenspiele und den Einsatz audiovisueller

Medien unterstützt werden.

Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht

kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen

Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.

Unverbindliche Übungen

Önologisches Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll den Gast in der Auswahl von Getränken, insbesondere von Wein, beraten können

und die wirtschaftliche Bedeutung gehobener Weinkultur kennen.

Er soll über Käse, seine Präsentation und Korrespondenz zu Wein Bescheid wissen sowie Kombinationen

von Wein und Speisen kennen.

Er soll befähigt und motiviert sein, sich in Eigeninitiative zum Weinkellner, Sommelier bzw.

Fromagier fortzubilden.

Lehrstoff

Wein

Besonderheiten des Weines. Weinpflege. Präsentation und Verkostung. Klassifizierung und Beurteilung.

Beratung

Fachsprache. Korrespondenz von Getränken zu Käse. Kombination von Wein und Speisen.

Getränkeempfehlungen.

Käse

Herstellung. Arten. Klassifizierungen. Aufbewahrung. Präsentation.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff soll auf die Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Speisen- und Menükunde“

sowie „Ernährungslehre und Warenkunde“ aufbauen, weshalb die Querverbindung zu pflegen ist.

Kreatives Kochen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll kreative Speisen im Bereich der kalten Küche, der Haute Cuisine und der Pâtisserie

selbstständig herstellen können.

Er soll sich für kulinarische Trends interessieren und Degustationsmenüs planen und gestalten

können.

Im Bereich der Pâtisserie soll er insbesondere Dekors herstellen können.

Lehrstoff

Gardemanger

Herstellen von Pasteten, Terrinen und kalten Platten.

Gestalten von Dekorationen, Garnituren, Skulpturen.

Degustationsmenüs

Planen, Zusammenstellen, Zubereiten und Anrichten von Vorspeisen, Suppen, Fisch-, Fleischspeisen

und Meeresfrüchten. Desserts.

Pâtisserie

Dekors aus Zucker, Schokolade, Marzipan.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht baut auf Vorkenntnisse und -fertigkeiten aus dem Fachunterricht auf. Demonstrationen

von Experten der Branche sowie Exkursionen erhöhen die Motivation. Der Umgang mit Fachliteratur

ist zu fördern. Die Schulung der Kreativität steht im Vordergrund.

Die Motivation wird erhöht, wenn die von den Schülern hergestellten Produkte adäquat präsentiert

und verkostet werden.

31. Die Anlage A/6/9 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent) lautet

„Anlage A/6/9

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

HOTEL- UND GASTGEWERBEASSISTENT

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen können und

mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern entsprechend kommunizieren können.

Er soll durch aktive Erprobung von mündlichen und schriftlichen Kommunikationsformen Erfahrungen

sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern sowie seine Rechtschreibkenntnisse

festigen und erweitern.

Der Schüler soll dadurch seine Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz

erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.

Lehrstoff

Rechtschreibung

Erweiterung des kaufmännischen Grund- und Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und

Beheben von Rechtschreibfehlern. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken.

Kommunikation

Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen

(Ursachen, Behebung).

Schriftliche Kommunikation

Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Erstellen von Notizen und Exzerpten. Abfassen

von Schriftstücken. Moderner Briefstil.

Spezielle Schriftstücke

Anfertigen und Verwalten von Karteien und Dateien. Erstellen von Statistiken und Berichten.

Ausfüllen einschlägiger Formulare.

Mündliche Kommunikation

Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Reden und Gespräche. Kommunikationsnormen

beim Telefonieren.

Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen

Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken.

Gespräche mit Gästen

Fachausdrücke im Hotel- und Gastgewerbebereich. Sprachnormen beim Empfangen und Verabschieden

von Gästen. Mitteilungs- und Fragetechniken bei Auskunft und Beratung von Gästen. Behandlung

von Beschwerden und Reklamationen.

Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten

Kreatives Schreiben

Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption

und Ausarbeitung).

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit

des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte,

Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten

Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das

selbständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.

Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren

den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen

ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden

kann.

Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler

fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu

angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.

Für die schriftliche Kommunikation bieten sich zur Erweiterung der Allgemeinbildung Unterlagen

und Bücher aus guter Literatur an.

Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen

Richtigkeit Wert zu legen.

Der Lehrstoff „Rechtschreibung“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und

konkreten Schreibanlässen orientieren.

Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in „Politische

Bildung“ hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“

betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.

Das Thema „Gespräche mit Gästen“ hat berufseinschlägig zu erfolgen.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Zweite berufsbezogene Fremdsprache

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der zweiten Fremdsprache

bewältigen können.

Er soll mit Hilfe eines zweisprachigen Wörterbuches Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich

mündlich und schriftlich ausdrücken können.

Er soll Stichworte und Redewendungen notieren und kurze Mitteilungen verfassen können.

Der Schüler soll die Bedeutung von Fremdsprachenkenntnissen für die Entwicklung seiner

beruflichen Kommunikations- und Handlungsfähigkeit kennen.

Lehrstoff

Gästeberatung

Empfang. Verabschiedung. Vermittlungen. Reservierungen. Mahlzeiten. Speisen- und Getränkeberatung.

Aktuelle Themen. Nachrichten.

Privater Alltag

Selbstdarstellung. Persönliche Interessen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und

privaten Alltags der Schüler.

Die Behandlung der Themen soll die Schüler auf die Begegnung mit fremdsprachlichen Texten oder

der Realkontakte in der zweiten Fremdsprache vorbereiten und Vergnügen bereiten. Das Schwergewicht

des Unterrichts liegt auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten. Die Leistungsbeurteilung

tritt in den Hintergrund.

Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch weit gehende Verwendung der zweiten Fremdsprache

als Unterrichtssprache sowie durch den Einsatz von Hörtexten auf Tonträgern und Filmen

gefördert.

Die Verwendung fachspezifischer fremdsprachlicher Originaltexte, zB Speise- und Getränkekarten,

Prospekte und Lokalführer, Ausschnitte aus Fachzeitschriften und Zeitungen fördern nicht nur das

Leseverständnis, sondern verstärkt auch den Praxisbezug.

Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich besonders Dialoge und Rollenspiele. Die besten

Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit

genießt.

Einsichten in die Grammatik der zweiten Fremdsprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben

sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll das ihn betreffende Wissen über Informations- und Kommunikationstechniken,

Dokumente, Urkunden, Verträge und Zahlungsverkehr haben.

Er soll das ihn als Hotel- und Gastgewerbeassistent betreffende Grundwissen über die Vorgänge und

Zusammenhänge der Wirtschaft haben und die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen Verkehrs

kennen.

Er soll zu bestimmten Themen Schriftstücke fachlich und sprachlich richtig abfassen und mittels

moderner Bürotechnik formal richtig ausfertigen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Wirtschaft

Wesen und Begriffe. Betriebswirtschaft. Volkswirtschaft. Wirtschaftssysteme. Wirtschaftspolitik.

Volkswirtschaft

Grundbegriffe. Wirtschaftskreislauf. Markt, Marktformen und Preisbildung. Wirtschaftsordnungen.

Umweltschutz und Ökobilanz. Internationale Wirtschaft.

Europa als Wirtschaftsraum

EU-Binnenmarkt. Die vier Freiheiten in der EU. Aspekte und Förderung unterschiedlich entwickelter

Regionen. Europäische Wirtschaftszentren. Währung. Europa als Wirtschaftsmacht.

Der Betrieb

Arten. Aufgaben. Standort. Qualitätssicherung. Rationalisierung. Arbeitsteilung. Spezialisierung.

Automatisation. Ergonomie. Lohnsysteme und Arbeitsentlohnung.

Kaufvertrag

Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluss und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf.

Waren und Dienstleistungen im Hotel- und Gastgewerbebetrieben

Arten. Bedarfsermittlung. Beschaffungsmöglichkeiten. Konditionen. Angebot, Bestellung, Lieferung

und Übernahme.

Schriftverkehr

Anfrage. Angebot. Bestellung. Auftragsbestätigung. Liefer- und Gegenschein. Rechnung. Mängelrüge.

Lieferverzug. Zahlungsverzug.

Geldwesen und Zahlungsverkehr

Währungssysteme. Währungspolitik. In- und ausländische Zahlungsmittel. Teilzahlungsgeschäft.

Sparformen. Geldanlage. Finanzierung. Zeitgemäße Zahlungsformen.

Schriftverkehr

Zahlungsvordrucke.

Informations- und Kommunikationstechniken

Arten und Möglichkeiten der Informationsübermittlung. Datenverarbeitung (Grundlagen. Privater

und betrieblicher Einsatz. Datenschutz. Gesellschaftliche Auswirkungen).

Schriftverkehr

Schriftstücke des privaten und beruflichen Bereiches.

Dokumente und Urkunden

Arten. Beschaffung. Beglaubigung. Aufbewahrung. Verlust.

Schriftverkehr

Vollmachten. Antragsformulare.

Gewerbeordnung

Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.

Unternehmen

Rechtsformen. Gründung. Sanierung. Auflösung.

Personalwesen

Organisation. Personalplanung. Soziale Aspekte.

Schriftverkehr

Stellenbewerbung. Lebenslauf. Dienstzettel.

Versicherungen

Formen. Vertrag.

Marketing

Human Relations. Public Relations. Marketing Mix. Innovationen. Unlauterer Wettbewerb. EU-

Wettbewerbsrecht.

Marktorganisationen

Märkte. Messen. Ausstellungen.

Steuer- und Abgabewesen

Begriff. Arten. Steuererklärung. Steuerbescheid. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Volkswirtschaft. Waren- und Dienstleistungen im Hotel- und Gastgewerbe. Marketing. Europa als

Wirtschaftsraum.

Didaktische Grundsätze

Die Beherrschung der im Schriftverkehr verfaßten Schriftstücke ist eine Grundlage für den

Unterricht in „Textverarbeitung“ und „Hotel- und Receptionstechnik“.

Referenten aus der Praxis und Lehrausgänge erhöhen den Unterrichtsertrag.

Den Veränderungen in Europa ist beim Thema „Europa als Wirtschaftsraum“ besonderes Augenmerk

zu schenken und dabei die Rolle Österreichs im gemeinsamen Europa herauszuarbeiten.

Die in den einzelnen Lehrstoffinhalten vorgesehenen Schriftstücke sollen möglichst auch EDV-

mäßig ausgefertigt werden.

Der Gegenstand ist in engem Zusammenhang mit den Pflichtgegenständen „Deutsch und

Kommunikation“ und „Touristik und Marketing“ zu führen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die für den privaten und beruflichen Alltag wesentlichen Bereiche

Einkommen, Finanzierung, Kauf, Rechnungswesen haben und den organisatorischen Aufbau eines

Betriebes verstehen.

Er soll die für einzelne Teilbereiche beschriebenen Berechnungen beherrschen und dabei die

Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und die Rechenaufgaben

formal richtig lösen können.

Er soll insbesondere im betrieblichen Rechnungswesen die Zusammenhänge der einzelnen Teilbereiche

kennen, über die durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen entstehenden Möglichkeiten

Bescheid wissen und Computerausdrucke lesen und interpretieren können.

Er soll zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn-

und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens

für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Private Haushaltsplanung

Erfassung der Einnahmen und Ausgaben. Privater Einkauf (Umsatzsteuer. Ab- und Zuschläge).

Ratengeschäfte.

Berechnung des frei verfügbaren Einkommens.

Berechnung des Einkaufspreises.

Sparen und Geldanlage

Formen des Sparens und der Geldanlage. Ertragsvergleiche.

Berechnung von Zinsen.

Kredit

Arten. Kreditsicherung. Kreditkostenvergleiche.

Berechnung von Kreditkosten.

Leasing

Arten. Vergleich mit anderen Finanzierungsarten.

Berechnung der Kosten.

Währung

Valuten. Devisen. Kurse. EU-Währung.

Umrechnungen.

Personalverrechnung

Lehrlingsentschädigung. Lohn und Lohnarten im Hotel- und Gastgewerbe. Entgeltansprüche nach

dem Kollektivvertrag. Arbeitnehmerveranlagung.

Berechnung des Bruttolohnes und des Auszahlungsbetrages.

Gesetzliche Bestimmungen der Buchführung

Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht. Formvorschriften. Belege.

Grundzüge der Buchführung

Bestandsaufnahme (Inventur, Inventar). Bestandsverrechnung (Vermögen. Schulden). Erfolgsverrechnung

(Aufwände. Erträge. Gewinn. Verlust). Mindestaufzeichnungen.

Kostenrechnung

Kosten und Kostenarten. Ermittlung der Kosten.

Berechnung von Materialkosten und Zuschlagssätzen.

Kalkulation

Berechnung von Verkaufspreisen im Hotel- und Gastgewerbe.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Kredit. Personalverrechnung. Kostenrechnung. Kalkulation.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.

Die Zielsetzung dieses Pflichtgegenstandes erfordert im Besonderen die Anwendung von Rechenvorteilen,

ziffernsparender Methoden, das Abschätzen des zu erwartenden Ergebnisses vor Beginn des

Rechnens, das Kopfrechnen und die Einhaltung einer gefälligen und übersichtlichen äußeren Form.

Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (zB Schluß-, Prozent- oder Zinsrechnungen) sind nicht

isoliert, sondern im Rahmen der im Gegenstand vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.

Die Gewichtung der Inhalte sollte berücksichtigen, daß die Buchführung nur in dem Ausmaß zu

vermitteln ist, wie es für das Verständnis der Kostenrechnung und für die Vermittlung betriebswirtschaftlichen

Grundwissens notwendig ist. Je nach den Erfordernissen des Lehrberufes sind die Kostenrechnung

sowie die Kalkulation zumindest in ihren wesentlichen Merkmalen zu behandeln. Buchungstechniken

sind nur zum besseren Verständnis der Grundzüge der Buchführung anzuwenden.

Der Lehrstoff ist berufsbezogen zu vermitteln. Der Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen wird

grundsätzlich empfohlen.

Nachschlagbare Daten sollen aus praxisüblichen Hilfsmitteln entnommen werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachunterricht

Gastronomische Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die alkoholfreien, alkaloidhaltigen und alkoholischen Getränke kennen und über

deren Herstellung, Merkmale, Pflege, Korrespondenz, Serviertemperatur und Fehler Bescheid wissen.

Er soll über Speisenfolgen, Speisekarten, Menüerstellungen und Getränkekarten Bescheid wissen,

den Speisen die passenden Getränke zuordnen können und die Gäste fachlich richtig beraten können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Speisenkunde

Regionale, nationale und internationale Speisen. Trends.

Getränkekunde

Alkoholfreie Getränke. Alkaloidhaltige Getränke. Bier. Wein und Schaumwein. Spirituosen.

Menükunde

Speisenfolgen. Speisenkarten. Menüarten. Menüerstellungen. Menükarten. Getränkekarten (Gestaltung.

Gliederung). Korrespondierende Getränke.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Menükunde.

Didaktische Grundsätze

Der Gegenstand ist in engem Zusammenhang mit den Pflichtgegenständen „Textverarbeitung“ und

„Praktische Arbeit“ zu führen.

Es ist mehr Gewicht auf das Erkennen und die Beurteilung der Qualität der Getränke und Speisen

sowie auf die ernährungsphysiologischen Zusammenhänge als auf die Gewinnung zu legen.

Tourismus und Marketing

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll natur- und kulturgeographische Kenntnisse der österreichischen Tourismusgebiete

haben und dem Gast Tourismusangebote empfehlen können.

Er soll die aktuellen Bedürfnisse der verschiedenen Gästezielgruppen beschreiben können, über

Maßnahmen der Verkaufsförderung im österreichischen Tourismus Bescheid wissen und die elektronische

Datenverarbeitung gezielt einsetzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Tourismus Österreichs

Natur- und kulturgeographische Gliederung. Stellung in Europa. Tourismusgebiete. Verkehrswege.

Touristische Grunddaten.

Touristik

Voraussetzung und Bedingungen. Tourismuseinrichtungen und Organisationsformen. Freizeittrends.

Umweltaspekte.

Marketing im Tourismus

Marktforschung. Analyse über Bedürfnisse und Motive von Gästen. Zielentwicklung für Gästegruppen.

Strategien der Verkaufsförderung. Animation. Werbung und Werbemedien. Qualitätssicherung

und Erfolgskontrolle.

Marketing für Teilmärkte

Kur- und Gesundheitstourismus. Städtetourismus. Beruflich orientierte Reisen. Neigungstourismus.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Marketing im Tourismus.

Didaktische Grundsätze

Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die aktuelle Entwicklung Bedacht zu nehmen.

Auf den geographischen Vorkenntnissen der Schüler ist aufzubauen.

Auf die Bedeutung der Ökologie und des Umweltschutzes beim Tourismus ist deutlich hinzuweisen.

Zur Aktualisierung aller Themenbereiche sind Lehrausgänge oder Exkursionen empfehlenswert.

Auf Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen „Gastronomische Fachkunde“ und „Praktische

Arbeit“ ist besonders Bedacht zu nehmen.

Hotel- und Rezeptionstechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Organisation und Abwicklungsprozesse

in Hotel- und Gastgewerbebetrieben kennen.

Er soll mit modernen Organisationsmitteln und Kommunikationsgeräten im Front- und Back-Office

selbstständig umgehen können.

Er soll die Grundsätze aktiver Gästebetreuung und die damit verbundenen Verhaltenstechniken

anwenden sowie Gäste fachgerecht empfangen, beraten und verabschieden können.

Der Schüler soll bei Reklamationsfällen professionelles Rollenverhalten praktizieren können.

Er soll Werbemittel sowie Abrechnungen erstellen können.

Er soll die organisatorische Abwicklung der Hotelkorrespondenz durchführen können.

Er soll die Bedeutung der Kommunikation mit anderen Abteilungen des Hotels und die betriebswirtschaftliche

Bedeutung des Controlling erkennen.

Lehrstoff

Front- und Backoffice

Ausstattung. Einrichtung. Kommunikationsgeräte. Management des Gästekontaktes. Aktiver Verkauf.

Check-in-Check-out-Kontrollsysteme. Arbeiten mit Reisebüros.

Zimmerplan

Organisation und Zeitabläufe von Belegungen. Reservierungen. Stornierungen.

Werbemittel

Erstellen von innerbetrieblichen Informationen und Ankündigungen.

Gästeabrechnung

Hotelrechnung. Rechnungserstellung. Rechnungslegung. Zahlungsarten. Fremdwährungen.

Innerbetriebliche Abrechnung

Abrechnung mit anderen Abteilungen. Minibar. Abrechnungen mit Reisebüros und Gruppen. Zusatzverkäufe.

Provisionsabrechnungen.

Housekeeping

Haus- und Sicherheitstechnik. Dienstplanorganisation. Abteilungskoordination. Controlling. Gästebetreuung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll mit den neuesten Einrichtungen auf dem Gebiet der Gästebetreuung, der Abrechnung

und der Führung des Front- und Back-Office erfolgen.

Dem Problem des reibungslosen und harmonischen Zusammenwirkens aller Abteilungen des

Hotelbetriebes und aller darin Tätigen ist besondere Beachtung zu schenken.

Auf die sprachliche Ausdrucksweise sowie auf die persönlichen Umgangsformen ist besonderer Wert

zu legen.

Der Gegenstand ist in engem Zusammenhang mit den Pflichtgegenständen „Wirtschaftskunde mit

Schriftverkehr“, „Rechnungswesen“, „Deutsch und Kommunikation“, „Berufsbezogene Fremdsprache“,

„Touristik und Marketing“ „Textverarbeitung“ und „Praktische Arbeit“ zu erteilen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Textverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Geschäftsbriefe und sonstige Schriftstücke im Zehn-Finger-Tastsystem normgerecht,

formschön und fehlerfrei anfertigen können.

Er soll mit einschlägigen Geräten und bürotechnischen Hilfsmitteln arbeiten können.

Er soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewußt sein.

Lehrstoff

Zehn-Finger-Tastschreiben

Buchstaben, Ziffern, Zeichen und Funktionstasten. Abschreibübungen.

Schriftstückgestaltung

Genormte und freigestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und

ungegliederten Vorlagen. Anwenden praxisgerechter Korrekturverfahren.

Textverarbeitungsprogramme

Standardfunktionen. Einfache Anwendung bei der Textbearbeitung.

Didaktische Grundsätze

Auf Bedienung der Textverarbeitungsgeräte und der nötigen Betriebsfunktionen soll unter Zuhilfenahme

der Betriebsanleitungen geachtet werden.

Bei allen Übungen soll unter Beachtung der geltenden Normen auf die Verwendbarkeit in der

beruflichen Praxis geachtet werden, weshalb die Texte und Schriftstücke sich auf die berufliche und

schulische Erfahrung der Schüler beziehen sollen.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Arbeitsqualitäten sollen der Schreibgeschwindigkeit

übergeordnet werden.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll unter Beachtung der persönlichen Hygiene und der berufsspezifischen Umgangsformen

wirtschaftlich und rationell arbeiten können und die berufseinschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsbestimmungen

anwenden können.

Er soll den Gast fachlich richtig beraten sowie die in der Gastronomie vorkommenden Vorbereitungs-

und Servierarbeiten durchführen und die betrieblichen Leistungen verkaufen können.

Er soll gastronomische Veranstaltungen organisieren und betreuen können.

Er soll mit dem Gast verrechnen sowie innerbetriebliche Verrechnungsarten an EDV-Anlagen durchführen

können.

Er soll Kleingerichte herstellen sowie vorgefertigte Speisen fertig stellen und anrichten können.

Lehrstoff

Einführung in Servieren

Sicherheitsbestimmungen. Unfallverhütung. Hygienevorschriften.

Serviceorganisation

Servierregeln. Servierarten. Serviertechniken.

Berufsverhalten

Kleidung. Umgangsformen und Tischsitten.

Verkaufsangebote

Speisen. Getränke. Präsentation.

Servierarbeiten

Mise en place. Frühstücks-, Etagen-, Restaurant-, Kaffeehaus- und Barservice. Zubereiten von

Barmixgetränken.

Arbeiten vor dem Gast

Marinieren. Filetieren. Transchieren.

Gastronomische Veranstaltungen

Arten. Planen und Organisieren.

Betriebliche Verrechnung

Verrechnen mit dem Gast. Verrechnen innerbetrieblicher Abläufe mit EDV-Unterstützung.

Einführung in Kochen

Kalte Gerichte

Belegte Brote. Aufschnitte. Vorspeisen. Salate. Rohkost. Süßspeisen.

Warme Gerichte

Eiergerichte. Gabelfrühstücksgerichte. Convenienceprodukte. Vorspeisen. Fleischgerichte. Süßspeisen.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff soll an einfachen Beispielen der einzelnen Speisegruppen exemplarisch dargestellt

werden.

Der Unterricht soll die erworbenen Kenntnisse im Pflichtgegenstand „Gastronomische Fachkunde“

veranschaulichen.

Die praktische Ausführung hat Vorrang gegenüber fachtheoretischen Erörterungen.

Dem Kennenlernen von Servierabläufen ist der Vorrang gegenüber dem Einüben von Fertigkeiten zu

geben.

Freigegenstand

Informatik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll den Aufbau, die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen

kennen und diese Geräte bedienen können.

Er soll Standardsoftware der Berufspraxis einsetzen können und Informationen auf elektronischem

Weg beschaffen und weitergeben können.

Der Schüler soll über die gesellschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung

Bescheid wissen.

Lehrstoff

Informationsverarbeitungssysteme

Aufbau. Funktion. Einsatzmöglichkeiten. Zusammenwirkung der Komponenten. Betriebssysteme.

Bedienung.

Standardsoftware

Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Grundlegendes über Datenbanken. Grafik und Präsentation.

Datenbankanwendungen. Fachspezifische Software.

Informations- und Kommunikationsnetze

Aufbau von Netzen. Funktionen von Servern in Netzwerken. Informationsbeschaffung über lokale

und globale elektronische Netzwerke. Erstellung und Gestaltung von Webseiten.

Organisation und gesellschaftliche Aspekte

Aufbau- und Ablauforganisation. Datenschutz. Ergonomie. Die Bedeutung der EDV im Beruf und in

der Gesellschaft.

Didaktische Grundsätze

Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis

der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich

ist.

Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.

Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken bedarf auch adäquater kooperativer

Arbeits- und Unterrichtsformen.

Die Blockung von Unterrichtsstunden ist zweckmäßig.“

32. Die Anlage A/7/1 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Glaser, Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger)

lautet

„Anlage A/7/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE

GLASER, GLASBLÄSER UND GLASINSTRUMENTENERZEUGER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen, mit dem Werkstoff Glas

vertraut sein sowie über die vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen sowie

über die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken Bescheid wissen.

Er soll die für seinen Beruf notwendigen Kenntnisse der Bauphysik haben.

Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtlichen Vorschriften

sowie über Umweltschutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen

können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen

sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Glas

Arten. Zusammensetzung. Herstellung. Chemische und physikalische Eigenschaften. Be- und Verarbeitung.

Mischungen. Oberflächenbearbeitung und -vergütung. Qualitätsprüfung. Lagerung. Transport.

Entsorgung.

Hilfsstoffe

Arten. Normung. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Qualitätsprüfung. Lagerung. Entsorgung.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung.

Bauphysik

Mechanik. Schall-, Wärme-, Brand- und Feuchtigkeitsschutz. Optik (Licht- und Strahlungsdurchgang).

Arbeitsverfahren und -techniken

Schneiden. Fügen und Trennen. Schleifen. Bohren. Polieren. Mattieren. Formen. Fassen.

Beschichten. Montage. Qualitätssicherung.

Fachliches Rechnen

Maße und SI-Einheiten. Länge-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Materialbedarf.

Geschwindigkeit, Übersetzungsverhältnisse. Festigkeit. Wärme. Schall. Feuchtigkeit. Strahlungsdurchgang.

Fachkalkulation.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Lehrstoffspezifikation

Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger

Arbeitsverfahren und -techniken

Erzeugung von Glasinstrumenten. Freie Glasbearbeitung.

Fachliches Rechnen

Wärmedehnung und -durchgang.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Glas

Chemische und physikalische Eigenschaften.

Bauphysik.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsspezifische Werkzeichnungen normgerecht und sauber ausführen und Pläne

lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte einwandfrei

arbeiten zu können.

Er soll Muster, Dekore und Formen entwerfen, skizzieren und sauber ausführen können.

Lehrstoff

Technisches Zeichnen

Zeichennormen. Ansicht und Schnittdarstellungen. Naturaufnahmen.

Skizzen und Entwürfe

Muster. Dekore. Formen.

Werkzeichnungen und Pläne

Innenausstattung. Bauglasanwendungen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht handhaben,

be- und verarbeiten sowie entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können

sowie die Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Er soll berufsbezogene Werksstücke herstellen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Handhaben. Be- und Verarbeiten. Entsorgen.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Schneiden. Fügen und Trennen. Schleifen. Bohren. Polieren. Sandstrahlen. Formen. Fassen.

Beschichten. Montieren. Qualität sichern.

Werkstücke

Profilverglasungen. Intarsien. Fenster- und Türfüllungen. Bilderverglasung. Glasmöbel. Glastrennwände.

Dekorspiegel.

Lehrstoffspezifikation

Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger

Arbeitsverfahren und -techniken

Erzeugen von Glasinstrumenten. Freies Glasformen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die didaktische Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung

des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer

zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene Techniken zu

erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

33. Die Anlage A/7/2 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Keramiker, Kerammodelleur, Porzellanformer)

lautet

„Anlage A/7/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE

KERAMIKER, KERAMMODELLEUR, PORZELLANFORMER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen sowie über die vorschriftsmäßige

Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll Kenntnisse über keramische Rohstoffe, Steingut, Steinzeug und Porzellan haben sowie im

Umgang mit Farbstoffen und Glasuren vertraut sein.

Er soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen sowie

über die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken Bescheid wissen.

Er soll die für seinen Beruf notwendigen Kenntnisse der Kunst- und Kulturgeschichte der Keramik

und des Porzellans haben.

Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtlichen Vorschriften

sowie über Umweltschutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen

können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen

sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benutzen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkstoffkunde

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Normung. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Mischungen. Oberflächenbearbeitung und

-vergütung. Qualitätssicherung. Lagerung. Entsorgung.

Keramische Rohstoffe

Arten. Entstehung. Gewinnung. Eigenschaften. Verarbeitung. Verwendung. Qualitätssicherung.

Lagerung. Entsorgung.

Farbstoffe und Glasuren

Arten. Eigenschaften. Verarbeitung.

Fachkunde

Steingut, Steinzeug und Porzellan

Arten. Chemische und physikalische Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Mischungen.

Oberflächenbearbeitung und -vergütung. Qualitätssicherung. Lagerung. Entsorgung.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Ofenbeschickung. Brand. Ofenausnehmung. Formenbau. Formgebungen. Dekorierungen. Schleif-

und Schnitttechniken. Schablonenherstellung. Polierung. Renovierung. Restaurierung. Konservierung.

Qualitätssicherung.

Kunst- und Kulturgeschichte der Keramik und des Porzellans

Stilepochen. Stilmerkmale. Heraldik.

Angewandte Mathematik

Mathematische Grundlagen

Maße und SI-Einheiten. Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masseberechnungen.

Maßstabberechnungen. Materialbedarf. Segerformel. Schwindungsberechnungen. Modellvergrößerungen

und -verkleinerungen. Energieverbrauch.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten in „Angewandte Mathematik“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Zeichnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes anfertigen können, um danach

selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können.

Er soll insbesondere Muster, Dekore, Schriften, Wappen und Designs entwerfen und Werkzeichnungen

ausführen können.

Er soll Kenntnisse in der Farbenlehre und über Schriften haben und sich des ästhetischen und

kunsthandwerklichen Stellenwertes seiner Entwürfe bewußt sein.

Er soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit und Kreativität weiterentwickeln.

Lehrstoff

Technisches Zeichnen

Zeichennormen. Darstellen von Flächen und geometrischen Formen.

Farbenlehre

Farbenkreis. Charakteristik und Symbolik der Farben. Farbharmonien und -kontraste.

Schrift

Schrifttypen. Schreibtechniken.

Entwürfe und Werkzeichnungen

Muster. Dekore. Schriften. Wappen. Designs. Naturstudien.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können

sowie die Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Er soll keramische Werkstücke herstellen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Ofenbeschicken. Brennen. Ofenausnehmen. Formenbauen. Formen. Dekorieren. Schleifen und

Schneiden. Schablonenherstellen. Qualität analysieren und sichern.

Keramische Werkstücke

Gefäße. Platten und Fliesen. Kacheln. Reliefs. Figuren.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der

Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer

zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene Techniken zu

erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens, der

Gesundheit und der Umwelt hinzuweisen.“

34. Die Anlage A/7/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Kerammaler) lautet

„Anlage A/7/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

KERAMMALER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 840 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen sowie über die vorschriftsmäßige

Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit den keramischen Rohstoffen vertraut sein und Kenntnisse im Umgang mit Malfarben und

Glasuren haben.

Er soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen sowie

über die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken Bescheid wissen.

Er soll die für seinen Beruf notwendigen Kenntnisse der Kunst- und Kulturgeschichte der Keramik

haben.

Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtlichen Vorschriften

sowie über Umweltschutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen

können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen

sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benutzen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkstoffkunde

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Normung. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Mischungen. Oberflächenbearbeitung und

-vergütung. Qualitätssicherung. Lagerung. Entsorgung.

Keramische Rohstoffe

Arten. Entstehung. Gewinnung. Chemische und physikalische Eigenschaften. Verarbeitung. Verwendung.

Qualitätssicherung. Lagerung. Entsorgung.

Malfarben und Glasuren

Arten. Eigenschaften. Aufbereitung.

Fachkunde

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung.

Kunst und Kulturgeschichte der Keramik

Stilepochen. Stilmerkmale. Heraldik.

Arbeitsverfahren und -techniken

Ofenbeschickung. Brand. Ofenausnehmung. Rändern. Staffieren. Fond stuppen. Dekormalerei.

Linieren. Renovierung. Restaurierung. Konservierung. Qualitätssicherung.

Angewandte Mathematik

Mathematische Grundlagen

Maße und SI-Einheiten. Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen.

Maßstabberechnungen. Materialbedarf.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten in „Angewandte Mathematik“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Zeichnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes anfertigen können, um danach

selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können.

Er soll insbesondere Muster, Dekore, Schriften und Designs entwerfen und Werkzeichnungen ausführen

können.

Er soll Kenntnisse in der Farbenlehre und über Schriften haben und sich des ästhetischen und

kunsthandwerklichen Stellenwertes seiner Entwürfe bewußt sein.

Er soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit und Kreativität weiterentwickeln.

Lehrstoff

Lineares Zeichnen

Darstellen von Flächen und geometrischen Formen. Anfertigen von Werkzeichnungen.

Farbenlehre

Farbenkreis. Charakteristik und Symbolik der Farben. Farbharmonien und -kontraste. Psychologische

Wirkung der Farben.

Schrift

Schrifttypen. Schreibtechniken.

Entwürfe und Zeichnungen

Muster. Dekore. Schriften. Designs. Naturstudien.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen sowie Malfarben und Glasuren aufbereiten, mischen und auftragen können.

Er soll die Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können

sowie die Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Malfarben und Glasuren

Farben aufbereiten und mischen. Auftragen.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Ofenbeschicken. Brennen. Ofenausnehmen. Rändern. Staffieren. Fond stuppen. Dekore malen.

Linieren. Polieren. Renovieren. Restaurieren. Konservieren. Qualität analysieren und sichern.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das

Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der

Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer

zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene Techniken zu

erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens, der

Gesundheit und der Umwelt hinzuweisen.“

35. Die Anlage A/7/4 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Emailleur) lautet

„Anlage A/7/4

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

EMAILLEUR

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen, mit dem Werkstoff Email

vertraut sein sowie über die vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen sowie

über die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken Bescheid wissen.

Er soll die für seinen Beruf notwendigen Kenntnisse der Farbenlehre und der Kunst- und

Kulturgeschichte des Emails haben.

Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtlichen Vorschriften

sowie über Umweltschutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen

können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen

sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benutzen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkstoffkunde

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Normung. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Mischungen. Oberflächenbearbeitung und

-vergütung. Qualitätssicherung. Lagerung. Entsorgung.

Email

Arten. Zusammensetzung. Herstellung. Chemische und physikalische Eigenschaften. Be- und

Verarbeitung. Mischungen. Oberflächenbearbeitung und -vergütung. Qualitätssicherung. Lagerung.

Entsorgung.

Fachkunde

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung.

Farbenlehre

Lichtbrechung, -reflexion und -absorption. Farbordnungen. Farbharmonie. Emailfarbentechnologie.

Kunst- und Kulturgeschichte des Emails

Stilepochen. Stilmerkmale (Schrift und Heraldik).

Arbeitsverfahren und -techniken

Metallvorbereitungsarbeiten. Emailvorbereitungsarbeiten. Frittenvorbereitung. Emailaufbringung.

Endausarbeitung. Gravieren von figuralen und ornamentalen Mustern. Fügen und Trennen. Emailtechnik.

Formungen. Fassungen. Sandstrahlung. Polierung. Behebung von Emailfehlern. Qualitätssicherung.

Angewandte Mathematik

Mathematische Grundlagen

Maße und SI-Einheiten. Länge-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Materialbedarf.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten in „Angewandte Mathematik“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Zeichnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes anfertigen können, um danach

selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können.

Er soll insbesondere Muster, Dekore, Schriften und Designs entwerfen sowie Werkzeichnungen

ausführen können.

Er soll Kenntnisse in der Farbenlehre und über Schriften haben und sich des ästhetischen und

kunsthandwerklichen Stellenwertes seiner Entwürfe bewußt sein.

Er soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit und Kreativität weiterentwickeln.

Lehrstoff

Lineares Zeichnen

Zeichennormen. Naturaufnahmen. Darstellen von Flächen und geometrischen Formen.

Farbenlehre

Farbenkreis. Charakteristik und Symbolik der Farben. Farbharmonien und -kontraste.

Schrift

Schrifttypen. Beschriftungstechniken.

Entwürfe und Werkzeichnungen

Muster. Dekore. Schriften. Designs.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können

sowie die Metall- und Emailvorbereitung, die Emailtechniken, die Emailaufbringung, einschließlich der

Frittenaufbereitung, sowie die Endausarbeitung beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Metallvorbereitung

Zuschneiden. Richten. Glühen. Bürsten. Entfetten. Säurebehandeln.

Emailtechniken

Einarbeiten von Mustern und Formen. Sandstrahlen. Herstellen von Schablonen. Zusammensetzen

von Emailfarben.

Emailbeschichtung

Zerkleinern. Mahlen. Schlämmen. Zusetzen von Bindemittel. Fritten aufbereiten.

Emailaufbringung

Sieben. Betragen. Kontern. Einbrennen.

Endausarbeitung

Aufbrennen. Feilen. Schleifen. Polieren. Dekorieren.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die didaktische Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der

Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer

zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene Techniken zu

erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens, der

Gesundheit und der Umwelt hinzuweisen.“

36. Die Anlage A/7/5 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Porzellanmaler) lautet

„Anlage A/7/5

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

PORZELLANMALER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen, mit dem Werkstoff

Porzellan vertraut sein sowie über die vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen sowie

über die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken Bescheid wissen.

Er soll die für seinen Beruf notwendigen Kenntnisse der Farbenlehre und der Kunst- und

Kulturgeschichte des Porzellans haben.

Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtlichen Vorschriften

sowie über Umweltschutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen

können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen

sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benutzen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkstoffkunde

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Normung. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Mischungen. Oberflächenbearbeitung und

-vergütung. Qualitätssicherung. Lagerung. Entsorgung.

Porzellan

Arten. Zusammensetzung. Herstellung. Chemische und physikalische Eigenschaften. Be- und Verarbeitung.

Mischungen. Oberflächenbearbeitung und -vergütung. Qualitätssicherung. Lagerung. Entsorgung.

Fachkunde

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung.

Farbenlehre

Lichtbrechung, -reflexion und -absorption. Farbharmonie. Farbordnungssysteme. Farbkontraste.

Farbmetrik.

Kunst- und Kulturgeschichte des Porzellans

Stilepochen. Stilmerkmale. Schriften. Heraldik.

Arbeitsverfahren und -techniken

Farbaufbereitung und Farbmischung. Zentrieren. Rändern. Linieren. Bändern. Staffieren. Fondstuppen.

Spritztechniken. Dekormalerei. Ensemblemalerei. Fassungen. Aufbereitung von Edelmetallpräparaten.

Polierung. Stoffieren von figuralen und ornamentalen Mustern. Sandstrahlen. Ätzen.

Schablonenherstellung. Drucktechniken. Renovieren. Restaurieren. Konservieren. Einbrennen, Setzen,

Ausnehmen. Qualitätssicherung.

Angewandte Mathematik

Mathematische Grundlagen

Maße und SI-Einheiten. Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Materialbedarf.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten in „Angewandte Mathematik“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Zeichnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes anfertigen können, um danach

selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können.

Er soll insbesondere Muster, Dekore, Schriften, Designs und Aquarelle entwerfen und Zeichnungen

ausführen können.

Er soll Kenntnisse in der Farbenlehre und über Schriften haben und sich des ästhetischen und

kunsthandwerklichen Stellenwertes seiner Entwürfe bewußt sein.

Er soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit und Kreativität weiterentwickeln.

Lehrstoff

Lineares Zeichnen

Zeichennormen. Naturstudien. Darstellen von Flächen und geometrischen Formen. Perspektivische

Darstellungen.

Farbenlehre

Farbordnungssysteme. Charakteristik und Symbolik der Farben. Farbharmonien und -kontraste.

Psychologische Wirkung der Farben.

Schrift

Schrifttypen. Beschriftungstechniken.

Entwürfe und Zeichnungen

Muster. Dekore. Schriften. Designs. Aquarelle. Federzeichnungen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht handhaben,

be- und verarbeiten sowie entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können

sowie die Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Handhaben. Be- und Verarbeiten. Entsorgen.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Ofen beschicken, setzen und ausnehmen. Farben aufbereiten und mischen. Zentrieren. Rändern.

Linieren. Bändern. Staffieren. Fond stuppen. Spritzen. Dekorieren. Ensembles malen. Fassen. Aufbereiten

von Edelmetallpräparaten. Polieren. Stoffieren von figuralen und ornamentalen Mustern. Sandstrahlen.

Ätzen. Schablonen herstellen. Drucken. Einbrennen. Qualität analysieren und sichern.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die didaktische Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der

Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer

zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene Techniken zu

erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens, der

Gesundheit und der Umwelt hinzuweisen.“

37. Die Anlage A/7/6 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Hohlglasveredler-Glasmalerei, -Gravur,

-Kugeln) lautet

„Anlage A/7/6

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

A. HOHLGLASVEREDLER-GLASMALEREI

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

B. HOHLGLASVEREDLER-GRAVUR

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

C. HOHLGLASVEREDLER-KUGELN

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND GEMEINSAME

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mit dem Werkstoff Glas vertraut sein, die im Beruf verwendeten Hilfsstoffe kennen

sowie über die vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen sowie

über die berufsrelevanten Arbeitsverfahren und -techniken Bescheid wissen.

Er soll die für seinen Beruf notwendigen Kenntnisse der Farbenlehre und Stilkunde haben.

Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtlichen Vorschriften

sowie über Umweltschutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Der Schüler soll rechnerische Probleme aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen

können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen

sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benutzen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Glas

Arten. Zusammensetzung. Herstellung. Chemische und physikalische Eigenschaften. Be- und Verarbeitung.

Oberflächenbearbeitung und -vergütung. Qualitätsprüfung. Lagerung. Transport. Entsorgung.

Hilfsstoffe

Arten. Normung. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Mischungen. Qualitätsprüfung. Lagerung.

Entsorgung.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung.

Farbenlehre

Farbordnungssysteme. Farbharmonie. Lichtbrechung, -reflexion und -absorbtion.

Stilkunde

Stilepochen. Stilmerkmale. Schriftarten. Heraldik.

Arbeitsverfahren und -techniken

Gravieren, Schleifen und Malen von figuralen und ornamentalen Mustern. Fügen und Trennen.

Formen. Fassen. Ätzen. Sandstrahlen. Beschichten. Schablonenherstellung. Glasveredelung. Qualitätssicherung.

Fachliches Rechnen

Maße und SI-Einheiten. Länge-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Materialbedarf.

Geschwindigkeit, Übersetzungsverhätnisse. Festigkeit. Wärme. Schall. Feuchtigkeit.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit und Kreativität unter Einbeziehung seiner

Kenntnisse in der Farbenlehre weiterentwickeln und sich des ästhetischen und kunsthandwerklichen

Stellenwertes seiner Entwürfe bewußt sein.

Er soll berufsspezifische Werkzeichnungen normgerecht und sauber ausführen sowie lesen können,

um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu

können.

Er soll Muster, Dekore, Schriften und Formen entwerfen, skizzieren und sauber ausführen können.

Lehrstoff

Farbenlehre

Farbenkreis. Charakteristik und Symbolik der Farben. Farbharmonien und -kontraste.

Skizzen und Entwürfe

Schriften. Dekore. Muster. Vorlagen. Formen.

Werkzeichnungen

Zeichennormen. Naturstudien. Ansicht und Schnittdarstellungen. Abwicklungen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll das in diesem Lehrberuf verwendete Glas und die Hilfsstoffe fachgerecht

handhaben, be- und verarbeiten sowie entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können

sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Er soll berufsbezogene Werkstücke herstellen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Glas und Hilfsstoffe

Arten. Handhaben. Be- und Verarbeiten. Entsorgen.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Anzeichnen. Gravieren, Schleifen und Malen mit und ohne Vorlagen. Polieren. Kleben und Trennen.

Ätzen. Sandstrahlen. Beschichten. Formen. Herstellen von Schablonen.

Werkstücke

Hohl- und Flachglasprodukte.

Fachbereichsunterricht

Fachbereich Glasmalerei

Fachpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die speziellen Arbeitsverfahren und -techniken der Glasmalerei beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Anwenden der Mal-, Pinsel-, Pinseldruck- und Federtechniken. Auslegen mit Email- und Transparentfarben.

Lüstern, Beizen und Verarbeiten von Edelmetallpräparaten. Schwemmen. Fassen. Einbrennen.

Heißverformen.

Fachbereich Gravur

Fachpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die speziellen Arbeitsverfahren und -techniken der Glasgravur beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Hochschneiden. Tiefschneiden. Rutschen. Schneiden. Fassen. Gravieren von figurellen und

ornamentalen Mustern.

Fachbereich Kugeln

Fachpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die speziellen Arbeitsverfahren und -techniken des Kugeln beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Vorreißen. Heißverformen. Schneiden. Abschleifen und Säumen. Tief-, Flächen- und Mattschleifen.

Bearbeiten der Ränder und Kanten.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die didaktische Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung

des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll zur Genauigkeit und zum Verständnis der Vorgänge in der Praxis beitragen

sowie zur Gestaltungsfreudigkeit und zum kreativen Gestaltens anregen.

Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener

Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

38. Die Anlage A/8/1 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Drucker, Flachdrucker) lautet

„Anlage A/8/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE

DRUCKER, FLACHDRUCKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenanzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die

Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen

zu bilden.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in den grafischen Berufen gebräuchlichen Maßsysteme beherrschen und über die

Entwicklung des grafischen Gewerbes Bescheid wissen.

Er soll Kenntnisse über fotooptische und fotochemische Prozesse haben und die verwendeten Werk-

und Hilfsstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sowie Arbeitsverfahren und -techniken zur

Herstellung von Druckerzeugnissen kennen.

Er soll über die berufsspezifischen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.

Er soll grundlegende Kenntnisse der elektronischen Datenverarbeitung haben und die im Beruf

anfallenden Rechenprobleme lösen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Kulturgeschichte

Schriftträger und Schreibgeräte. Schriftformen, Druckverfahren, Illustrationen. Formen der Druckerzeugnisse.

Einfluß der kunstgeschichtlichen Epochen.

Maßsysteme

Berufsbezogene Einheiten. Das typografische System.

Herstellung von Druckerzeugnissen

Druck- und Reproduktionsverfahren. Arbeitsvorbereitung und technischer Arbeitsablauf für Text und

Illustration. Buchbinderei.

Werk- und Hilfsstoffe

Materialien der Druckvorbereitung. Druckformen und Druckplatten. Gummidrucktücher. Bedruckstoffe.

Druckhilfsmittel und Hilfsstoffe.

Druckfarben

Herstellung. Eigenschaften. Normung. Aufbereitungen und Mischungen. Farbzusätze.

Papier

Herstellung. Formate. Grammaturen. Eigenschaften und Verwendbarkeit.

Fotooptik

Grundbegriffe der Optik und Physik. Aufbau und Wirkungsweise der reprotechnischen Geräte.

Fotochemie

Grundbegriffe der Chemie. Verarbeitung fotografischer Materialien. Probleme des Umweltschutzes.

Messtechnik

Densitometrie. Farb-Messverfahren. Druckkennlinien.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Druckverfahren und -systeme. Flachdruckmaschinen (Arten, Maschinenteile, Mechanik, Funktionsabläufe,

Pflege und Instandhaltung).

Elektronische Datenverarbeitung

Bauteile. Schaltungen. Fachbegriffe. Elektronische Mess- und Steuertechnik.

Reproduktions- und Drucktechnik

Reproduktionsfotografie. Filmmontage. Kopie und Kopiersysteme.

Druckplatten für den Flachdruck

Ausschießen. Format- und Standmachen. Montage von Platten. Einteilungsbogen. Wechselwirkung

von Feuchtung, Farbe, Bedruckstoff und Trocknung. Einrichten und Fortdruck.

Arbeitsvorbereitung für elektronische Verfahren

Ein- und Mehrfarbendruck. Druckschwierigkeiten. Standardisierungsmöglichkeiten und Qualitätskontrollen.

Sonderarbeiten.

Fachliches Rechnen

Papierberechnungen (Format, Nutzen, Gewicht, Bedarf).

Farbverbrauchsberechnungen.

Berechnung der Preßung.

Lehrstoffspezifikation

Drucker

Hochdruckmaschinen. Hochdruckformen. Formenschließen. Zurichtungen. Aufzugsarten.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Reproduktionstechnik. Arbeitsvorbereitung für elektronische Verfahren. Qualitätskontrolle. Druckkennlinien.

Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten von Form, Schrift und Farbe kennen und die Form-

und Farbqualität von Druckerzeugnissen beurteilen können.

Der Schüler soll technisch-schematische Darstellungen von Druckmaschinen erstellen können und

sich der Werbewirksamkeit und des kunstgewerblichen Stellenwertes der Druckerzeugnisse bewußt sein.

Lehrstoff

Lineares Zeichnen

Strichbildung. Flächen- und Raumverteilung.

Schrift

Schriftarten. Schriftformen.

Farbe

Charakteristik und Symbolik der Farben. Grauklare Reihe. Bunte und unbunte Farben. Farbenkreise.

Reine und gebrochene Farben, warme und kalte Farben. Farbkontraste. Licht- und Körperfarben. Additive

und substraktive Farbmischungen, Farbtreffübungen.

Maschinentechnische Zeichnungen

Technisch-schematische Teil- und Ganzdarstellungen und Funktionsabläufe von Maschinen. Einteilungsbogen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sowie Druckmaschinen des Lehrberufes

nach dem Stande der Technik sicher handhaben, pflegen und warten können und über Unfallverhütung

und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Er soll die Werk- und Hilfsstoffe handhaben und verarbeiten können sowie über die Entsorgung der

verwendeten Problemstoffe Bescheid wissen.

Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen und die Aufgaben der

Berufspraxis mit Verantwortungsbewußtsein und Geschmack lösen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben. Pflege. Instandhaltung.

Druckmaschinen

Arten. Einstellen. Einrichten. Bedienen. Pflegen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Handhaben und Verarbeiten der Materialien und Hilfsstoffe. Entsorgen der Problemstoffe.

Arbeitsverfahren und -techniken

Ausdeckarbeiten auf Film und Platte.

Ausschießen, Format- und Standmachen, Justieren.

Aufzug und Zurichtung an Hochdruckmaschinen.

Erstellung eines Einteilungsbogens.

Ein- und Mehrfarbenmontage.

Bearbeiten und Montieren von Druckplatten.

Mischen und Aufbereiten der Druckfarben.

Sachgerechtes Behandeln von Bedruckstoffen und Gummitüchern.

Einstellen und Einrichten von Ein- und Mehrfarben-Flachdruckmaschinen.

Qualitätskontrolle unter Verwendung neuzeitlicher Prüfgeräte.

Erkennen und Beheben von Druckschwierigkeiten.

Sonderarbeiten.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der

Berufspraxis.

Vor dem Beginn der Arbeiten in einem Themenbereich müssen die Schüler mit Eigenschaften und

Anwendung der Werk- und Hilfsstoffe, der Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe, vor allem aber

mit der Unfallverhütung vertraut sein.

Hinweise auf die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis, Anwendung in der Werkstätte

und praktischem Erfolg erhöhen die Motivation der Schüler. Hinweise auf fachspezifische Eigenheiten

verwandter grafischer Berufe fördern die geistige und die berufliche Mobilität.

Die Themen „Druckplatten“, „Bogenmontagen“, „Reproduktionsfotografie“ und „Densitometer“ sind

dem Stellenwert für Drucker entsprechend nur grundlegend zu vermitteln.

Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem

durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades erreicht.

Beurteilungsgrundlagen sind Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeit sowie wirtschaftliche

Arbeitsweise.“

39. Die Anlage A/8/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Tiefdruckformenhersteller) lautet

„Anlage A/8/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

TIEFDRUCKFORMENHERSTELLER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenanzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die Rechtschreibung Bescheid wissen und Texte auf ihre sprachliche

Richtigkeit überprüfen können. Er soll den Duden und andere Nachschlagwerke adäquat verwenden

können und die Korrekturangaben verstehen.

Er soll durch aktive Erprobung von mündlichen und schriftlichen Kommunikationsformen Erfahrungen

sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern sowie seine Rechtschreibkenntnisse

festigen und erweitern.

Der Schüler soll dadurch seine Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz

erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.

Lehrstoff

Rechtschreibung

Rechtschreibregeln. Spezialfälle des Rechtschreibens. Fremdwortschreibung. Fachwortschreibung.

Korrektur

Vorschriften. Korrekturlesen. Gebrauch des Dudens und anderer Nachschlagwerke. Fahnenkorrekturen

nach Duden.

Kommunikation

Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen

(Ursachen, Behebung).

Schriftliche Kommunikation

Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Erstellen von Notizen und Exzerpten.

Abfassen von Schriftstücken. Gesprächsdokumentation. Moderner Briefstil.

Mündliche Kommunikation

Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Reden und Gespräche. Kommunikationsnormen

beim Telefonieren.

Gespräche mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern

Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken. Phasen von Beratungsgesprächen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit

des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte,

Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt

orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige

Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.

Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren

den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen

ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden

kann.

Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler

fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu

angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.

Für die schriftliche Kommunikation bieten sich zur Erweiterung der Allgemeinbildung Unterlagen

und Bücher aus guter Literatur an.

Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen

Richtigkeit Wert zu legen.

Der Lehrstoff „Rechtschreibung“ soll sich an konkreten Schreibanlässen orientieren.

Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in „Politische

Bildung“ hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“

betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.

Das Thema „Gespräch mit Geschäftspartnern“ hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die

Zusammenarbeit mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in den grafischen Berufen gebräuchlichen Maßsysteme beherrschen und über die

Entwicklung des grafischen Gewerbes Bescheid wissen.

Er soll Kenntnisse über chemische und physikalische Prozesse haben und die verwendeten Werk-

und Hilfsstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sowie Arbeitsverfahren und -techniken zur

Herstellung von Druckerzeugnissen kennen.

Er soll über die berufsspezifischen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.

Er soll die im Beruf anfallenden Rechenprobleme lösen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Kulturgeschichte

Schriftträger und Schreibgeräte. Schriftformen, Druckverfahren, Illustrationen. Formen der

Druckerzeugnisse. Einfluß der kunstgeschichtlichen Epochen.

Maßsysteme

Berufsbezogene Einheiten. Das typografische System.

Herstellung von Druckerzeugnissen

Druck- und Reproduktionsverfahren. Arbeitsvorbereitung und technischer Arbeitsablauf für Text und

Illustration. Buchbinderei.

Arbeitsverfahren und -techniken

Einsatz und Wirkungsweise der Geräte, Maschinen und Materialien der Reproduktionsfotografie und

der Tiefdruckformenherstellung. Fotochemie. Eigenschaften der Druckfarben. Farbfilterungsverfahren

und Maskiertechnik. Aufkupferung von Tiefdruckzylindern. Halbtonretusche (negativ und positiv) von

einfarbigen und mehrfarbigen Arbeiten aller Schwierigkeitsgrade. Das Densitometer. Korrekturen durch

Abschwächer auf Negativen und Positiven. Montage und Kopie der Bild- und Testfilme. Das Verfahren

des Übertragens der Kopien auf den Zylinder. Entwicklung der Kopien. Zylinderätzen, Ätzbäder und

gebräuchliche Lösungen. Korrekturen am Zylinder (plus und minus). Grundkenntnisse von elektronisch

gesteuerten Farbauszuggeräten.

Information über fachverwandte Lehrberufe.

Fachliches Rechnen

Farbverbrauch. Papiergewicht. Nutzen.

Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten von Form, Farbe und Schrift kennen und die Form-

und Farbqualität von Druckerzeugnissen beurteilen können.

Der Schüler soll grafische Entwürfe erstellen können und sich der Werbewirksamkeit und des

kunstgewerblichen Stellenwertes der Druckerzeugnisse bewußt sein.

Lehrstoff

Schrift

Schriftarten und Schreibtechniken. Einfluß der kunstgeschichtlichen Epochen. Schriftgestalten nach

der Klassifikation. Schriftkomposition. Buchstabenverbindungen (flächig und räumlich dargestellt).

Lineares Zeichnen

Strichbildung. Flächenverteilung. Ausdeckübungen. Auflösen von Halbtonvorlagen in Linien,

Punkten und Farbflächen mit Maßstabveränderung.

Farbe

Charakteristik und Symbolik der Farben. Farbenlehre. Grauklare Reihe. Farbkreise. Licht- und

Körperfarben. Bunde und unbunte Farbreihen. Warme und kalte Farben. Schwarz- und Weißfarben für

Farbauszugsverfahren. Mischen von Deck- und Lasurfarben. Strich- und Farbkontraste. Farbtreffübungen.

Entwurf

Einfache grafische Entwürfe mit Pinsel und Farbe.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sowie Druckmaschinen des Lehrberufes

nach dem Stande der Technik sicher handhaben, pflegen und warten können und über Unfallverhütung

und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Er soll die Werk- und Hilfsstoffe handhaben und verarbeiten können sowie über die Entsorgung der

verwendeten Problemstoffe Bescheid wissen.

Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen und die Aufgaben der

Berufspraxis mit Verantwortungsbewußtsein und Geschmack lösen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Handhabung, Pflege und Instandhaltung der verwendeten Geräte, Maschinen und Materialien. Halbtonretusche

(negativ und positiv) von ein- und mehrfarbigen Arbeiten. Arbeiten mit dem Densitometer.

Korrekturarbeiten mit Abschwächer auf Negativen und Positiven. Montieren und Kopieren der Bild- und

Textfilme. Übertragen der Kopien auf den Zylinder. Entwickeln der Kopien, Zylinderätzen. Ansetzen und

Anwenden der verschiedenen Ätzbäder und Lösungen. Durchführen der Korrekturen am Zylinder (plus

und minus). Grundkenntnisse in der Bedienung von elektronisch gesteuerten Farbauszugsgeräten.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der Berufspraxis.

Vor dem Beginn der Arbeiten in einem Themenbereich müssen die Schüler mit Eigenschaften und

Anwendung der Werk- und Hilfsstoffe, der Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe, vor allem aber

mit der Unfallverhütung vertraut sein.

Hinweise auf die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis, Anwendung in der Werkstätte

und praktischem Erfolg erhöhen die Motivation der Schüler. Hinweise auf fachspezifische Eigenheiten

verwandter grafischer Berufe fördern die geistige und die berufliche Mobilität.

Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem

durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades erreicht.

Beurteilungsgrundlagen sind Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeit sowie wirtschaftliche

Arbeitsweise.“

40. Die Anlage A/8/3 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Siebdrucker, Kupferdrucker) lautet

„Anlage A/8/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE

SIEBDRUCKER, KUPFERDRUCKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenanzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die Rechtschreibung Bescheid wissen und Texte auf ihre sprachliche Richtigkeit

überprüfen können. Er soll den Duden und andere Nachschlagwerke adäquat verwenden können und

die Korrekturangaben verstehen.

Er soll durch aktive Erprobung von mündlichen und schriftlichen Kommunikationsformen Erfahrungen

sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern sowie seine Rechtschreibkenntnisse

festigen und erweitern.

Der Schüler soll dadurch seine Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz

erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.

Lehrstoff

Rechtschreibung

Rechtschreibregeln. Spezialfälle des Rechtschreibens. Fremdwortschreibung. Fachwortschreibung.

Korrektur

Vorschriften. Korrekturlesen. Gebrauch des Dudens und anderer Nachschlagwerke. Fahnenkorrekturen

nach Duden.

Kommunikation

Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen

(Ursachen, Behebung).

Schriftliche Kommunikation

Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Erstellen von Notizen und Exzerpten.

Abfassen von Schriftstücken. Gesprächsdokumentation. Moderner Briefstil.

Mündliche Kommunikation

Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Reden und Gespräche. Kommunikationsnormen

beim Telefonieren.

Gespräche mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern

Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken. Phasen von Beratungsgesprächen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit

des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele

und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt

orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige

Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.

Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren

den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen

ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden

kann.

Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler

fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu

angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.

Für die schriftliche Kommunikation bieten sich zur Erweiterung der Allgemeinbildung Unterlagen

und Bücher aus guter Literatur an.

Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen

Richtigkeit Wert zu legen.

Der Lehrstoff „Rechtschreibung“ soll sich an konkreten Schreibanlässen orientieren.

Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in „Politische

Bildung“ hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“

betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.

Das Thema „Gespräch mit Geschäftspartnern“ hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit

mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in den grafischen Berufen gebräuchlichen Maßsysteme beherrschen und über die

Entwicklung des grafischen Gewerbes Bescheid wissen.

Er soll Kenntnisse über chemische und physikalische Prozesse haben und die verwendeten Werk-

und Hilfsstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sowie Arbeitsverfahren und -techniken zur

Herstellung von Druckerzeugnissen kennen.

Er soll über die berufsspezifischen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.

Er soll grundlegende Kenntnisse der elektronischen Datenverarbeitung haben und die im Beruf

anfallenden Rechenprobleme lösen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Kulturgeschichte

Schriftträger und Schreibgeräte. Schriftformen, Druckverfahren, Illustrationen. Formen der Druckerzeugnisse.

Einfluß der kunstgeschichtlichen Epochen.

Maßsysteme

Berufsbezogene Einheiten. Das typografische System.

Herstellung von Druckerzeugnissen

Druck- und Reproduktionsverfahren. Arbeitsvorbereitung und technischer Arbeitsablauf für Text und

Illustration. Buchbinderei.

Werk- und Hilfsstoffe

Bedruckstoffe. Druckfarben.

Chemie und Physik

Bedeutsame Begriffe und Gesetze.

Maschinen, Apparate und Geräte

Mechanik. Maschinenteile. Pflege. Arten. Handhabung.

Elektronik

Bauteile. Schaltungen. Elektronische Bildsysteme. Elektronischer Farbauszug. Elektronische Datenverarbeitung.

Elektronische Mess- und Steuertechnik.

Fachliches Rechnen

Farbverbrauch. Papiergewicht. Nutzen.

Lehrstoffspezifikationen

Siebdrucker

Reproduktions- und Drucktechnik

Druckverfahren des Siebdrucks. Reproduktionsfotografie. Ausschießen. Formatmachen. Einteilungsbogen.

Gewebearten und deren Verwendung. Rahmen und Bespannung. Montage. Kopie. Kopierverfahren.

Schablonen und deren Herstellung. Einrichten und Fortdruck. Ein- und Mehrfarbendruck.

Trocknung. Druckschwierigkeiten. Standardisierungsmöglichkeiten und Qualitätskontrollen. Sonderarbeiten.

Information über fachverwandte Lehrberufe.

Kupferdrucker

Reproduktions- und Drucktechnik

Kupferstich. Heliogravur. Radierung. Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge. Maschinen und

Materialien. Gebräuchliche Materialien (Kupfer, Zink, Stahl). Chemikalien. Die Druckarten. Vorbehandeln

von Druckplatten. Individuelles Einfärben bzw. Behandeln (Wischen) der Druckplatten.

Andrucken ein- und mehrfarbiger Arbeiten auf verschiedenen Papiersorten. Einrichten der Druckplatte,

Einpassen, Drucken. Druckschwierigkeiten. Beurteilung der Drucke. Mischen und Zubereiten der

Druckfarben. Information über fachverwandte Lehrberufe.

Das Papier

Herstellung. Papiersorten. Eigenschaften und Verwendung. Bedruckmaterialien. Feuchten und Vorbehandeln

der Papiersorten.

Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten von Form, Schrift und Farbe kennen und die Form-

und Farbqualität von Druckerzeugnissen beurteilen können.

Der Schüler soll grafische Entwürfe erstellen können und sich der Werbewirksamkeit und des

kunstgewerblichen Stellenwertes der Druckerzeugnisse bewußt sein.

Lehrstoff

Lineares Zeichnen

Strichbildung. Flächen- und Raumverteilung.

Schrift

Schriftarten. Schriftformen.

Farbe

Charakteristik und Symbolik der Farben. Grauklare Reihe. Bunte und unbunte Farben. Farbenkreise.

Reine und gebrochene Farben, warme und kalte Farben. Additive und substraktive Farbmischungen,

Farbtreffübungen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sowie Druckmaschinen des

Lehrberufes nach dem Stande der Technik sicher handhaben, pflegen und warten können und über

Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Er soll die Werk- und Hilfsstoffe handhaben und verarbeiten können sowie über die Entsorgung der

verwendeten Chemikalien Bescheid wissen.

Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen und die Aufgaben der

Berufspraxis mit Verantwortungsbewußtsein und Geschmack lösen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Lehrstoffspezifikationen

Siebdrucker

Handhabung, Pflege und Instandhaltung der Geräte, Maschinen und Materialien. Arbeiten an der

Reprokamera. Herstellung von Kontaktfilmen und einfache Retuschearbeiten. Einteilungsbogen. Ein- und

Mehrfarbenmontage. Bespannen von Siebdruckrahmen. Schablonenherstellung. Mischen und Aufbereiten

der Druckfarben. Sachgerechte Behandlung von Bedruckstoffen. Einstellen und Einrichten von Siebdruckgeräten

und Siebdruckmaschinen. Ein- und Mehrfarbendruck. Qualitätskontrolle. Erkennen und

Beheben von Druckschwierigkeiten. Sonderarbeiten. Einführung in fachverwandte Arbeitsverfahren.

Kupferdrucker

Vorbehandeln von Druckplatten. Mischen und Zubereiten der Druckfarben. Feuchten und Vorbehandeln

der Papiersorten. Individuelles Einfärben bzw. Behandeln (Wischen) der Druckplatten. Andrucken

ein- und mehrfarbiger Arbeiten auf verschiedenen Papiersorten.

Einrichten der Druckplatten. Drucken. Handhabung, Pflege und Instandhaltung der verwendeten

Werkzeuge, Maschinen und Materialien.

Qualitätskontrolle unter Verwendung neuzeitlicher Prüfgeräte. Erkennen und Beheben von Druckschwierigkeiten.

Sonderarbeiten.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der Berufspraxis.

Vor dem Beginn der Arbeiten in einem Themenbereich müssen die Schüler mit Eigenschaften und

Anwendung der Werk- und Hilfsstoffe, der Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe, vor allem aber

mit der Unfallverhütung vertraut sein.

Hinweise auf die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis, Anwendung in der Werkstätte

und praktischem Erfolg erhöhen die Motivation der Schüler. Hinweise auf fachspezifische Eigenheiten

verwandter grafischer Berufe fördern die geistige und die berufliche Mobilität.

Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem

durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades erreicht.

Beurteilungsgrundlagen sind Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeit sowie wirtschaftliche

Arbeitsweise.“

41. Die Anlage A/8/4 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Typografiker) lautet

„Anlage A/8/4

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

TYPOGRAFIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenanzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Rechtschreibung sowie die Satzzeichenlehre beherrschen und Texte auf ihre

sprachliche Richtigkeit überprüfen können. Er soll den Duden und andere Nachschlagwerke adäquat

verwenden können.

Er soll durch aktive Erprobung von mündlichen und schriftlichen Kommunikationsformen Erfahrungen

sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern sowie seine

Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern.

Der Schüler soll dadurch seine Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz

erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.

Lehrstoff

Rechtschreibung

Rechtschreibregeln. Silbentrennung. S-Schreibung. Groß- und Kleinschreibung. Getrennt- und Zusammenschreibung.

Spezialfälle des Rechtschreibens. Fremdwortschreibung. Fachwortschreibung.

Korrektur

Vorschriften. Korrekturlesen. Gebrauch des Dudens und anderer Nachschlagwerke. Fahnenkorrekturen

nach Duden.

Satzlehre

Hauptsatz. Nebensatz. Satzzeichenlehre.

Sprache

Entwicklung. Formen. Häufige Fehler und Zweifelsfälle der Sprache.

Kommunikation

Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen

(Ursachen, Behebung).

Schriftliche Kommunikation

Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Erstellen von Notizen und Exzerpten.

Abfassen von Schriftstücken. Gesprächsdokumentation. Moderner Briefstil.

Mündliche Kommunikation

Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Reden und Gespräche. Kommunikationsnormen

beim Telefonieren.

Gespräche mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern

Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken. Phasen von Beratungsgesprächen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit

des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele

und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt

orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige

Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.

Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren

den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen

ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden

kann.

Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler

fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu

angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.

Für die schriftliche Kommunikation bieten sich zur Erweiterung der Allgemeinbildung Unterlagen

und Bücher aus guter Literatur an.

Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen

Richtigkeit Wert zu legen.

Der Lehrstoff „Rechtschreibung“ soll sich an konkreten Schreibanlässen orientieren.

Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in „Politische

Bildung“ hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“

betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.

Das Thema „Gespräch mit Geschäftspartnern“ hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die

Zusammenarbeit mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die Entwicklung des grafischen Gewerbes, insbesondere der Schrift, Bescheid

wissen und die in den grafischen Berufen gebräuchlichen Maßsysteme beherrschen.

Er soll Kenntnisse über fotooptische und fotochemische Prozesse haben, die verwendeten Werk- und

Hilfsstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen sowie die Arbeitsverfahren und -techniken

zur Herstellung von Druckplatten beherrschen.

Er soll grundlegende Kenntnisse der elektronischen Datenverarbeitung haben und die im Beruf

anfallenden Rechenprobleme lösen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Kulturgeschichte

Schriftträger und Schreibgeräte. Schriftformen. Druckverfahren. Illustrationen. Formen der Druckerzeugnisse.

Einfluß der kunstgeschichtlichen Epochen.

Schrift

Klassifikation. Schnitte. Charaktere.

Maßsysteme

Berufsbezogene Einheiten. Das typografische System.

Werk- und Hilfsstoffe

Fotografische Materialien. Druckplatten für alle Verfahren. Bedruckstoffe. Papierformate. Druckfarben.

Herstellung digitalisierter Schriften.

Fotooptik

Grundbegriffe der Physik. Aufbau und Wirkungsweise der reprotechnischen Geräte.

Fotochemie

Grundbegriffe der Chemie. Verarbeitung fotografischer Materialien. Probleme des Umweltschutzes.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Fotosetzgerät. Typografische Grundregeln des Setzens. Kontaktgerät. Kamera. Entwicklungsmaschine.

Rechenhilfen (Reprorechenscheibe, elektronische Rechner).

Herstellung von Druckerzeugnissen

Arbeitsvorbereitung und Arbeitsgänge für Text und Illustration in den verschiedenen Druck- und

Reproduktionsverfahren. Buchbinderei.

Elektronische Datenverarbeitung

Hardware. Software. Fachbegriffe. Elektronische Text- und Bildsysteme. Satzprogramme.

Arbeitsverfahren und -techniken

Glatter und gemischter Satz. Werk- und Akzidenzsatz. Arbeitsvorbereitungen und Kodieren. Umbruch

und Seitenmontage. Reproduktionsfotografie. Densitometrie. Beurteilen von Druck- und Kopiervorlagen.

Formelsatz. Fremdsprachensatz. CTR- und Lasersatz, Lichtsetzsysteme. Texterfassung über

Personalcomputer. Konvertierung. Bogenmontagen.

Fachliches Rechnen

Umwandlungsrechnungen (Typografisches Maßsystem, Inchsystem, amerikanisches Punktesystem).

Papierberechnungen (Nutzen, Gewicht, Bedarf).

Rechnungen zum Kameraeinsatz (Abbildungsmaßstab, Belichtungszeit, Abbildungsformat, duales

Zahlensystem).

Rechnungen zur Messtechnik (Transparenz, Opazität, Dichte, Rastersysteme für den Werksatz).

Rechnungen zur Satztechnik (Satzspiegel, Manuskript, Werkumfang).

Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten von Form, Farbe und Schrift kennen und die Form-

und Farbqualität von Druckerzeugnissen beurteilen können.

Er soll grafische Entwürfe erstellen können und sich der Werbewirksamkeit und des kunstgewerblichen

Stellenwertes der Druckerzeugnisse bewußt sein.

Lehrstoff

Schrift

Schriftarten und Schreibtechniken. Merkmale der kunstgeschichtlichen Epochen. Schriftgestalten

nach der Klassifikation. Schriftmischung. Buchstabenverbindungen. Skizzieren der Schriftschnitte.

Lineares Zeichnen

Strichbildung. Flächen- und Raumverteilung.

Farbe

Charakteristik und Symbolik der Farben. Farbpsychologie.

Farb- und Kontrastmöglichkeiten als typografische Auszeichnung.

Typografisches Gestalten

Verwenden von Abreibbuchstaben und Rasterunterlegungen. Gliederung von Zeilen und Textgruppen

nach typografischen Grundsätzen. Bleistiftskizzen. Entwurfsarbeiten mit Kodierungen. Lay-outs.

Klebeumbrüche mit Blindtexten. Gestaltungsübungen mit textabhängigen Schneidebögen. Setzvorlagen

für ein- und mehrfarbigen Satz in Layouttechnik.

Berufsbezogenes Maschinenschreiben

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll das Zehn-Finger-Tastsystem beherrschen und Gewandtheit im Abschreiben und

Schreiben von Texten haben.

Lehrstoff

Tastensystem

Erarbeiten des Tastenfeldes einschließlich aller Funktionstasten. Abschreibübungen. Ziffern und

Zeichen. Ausbessern von Fehlern nach Korrekturvorschriften.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe des Lehrberufes nach dem Stande

der Technik sicher handhaben, pflegen und warten können und über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen

Bescheid wissen.

Er soll die Werk- und Hilfsstoffe handhaben und verarbeiten können sowie über die Entsorgung der

verwendeten Problemstoffe Bescheid wissen.

Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Aufgaben der Berufspraxis

mit Verantwortungsbewußtsein und Geschmack lösen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Handhaben und Verarbeiten fotografischer Materialien und Bäder. Entsorgen der Problemstoffe.

Arbeitsverfahren und -techniken

Herstellen von Kontaktkopien. Ein- und Ausbelichten. Arbeiten am Titelsetzgerät und an der

Reprokamera. Seitenmontagen. Retuschearbeiten. Arbeiten an Lichtsetzsystemen. Arbeitsvorbereitung.

Eingabe der Satzparameter. Texterfassung und -bearbeitung. Datensicherung. Ausgabe. Werk- und

Akzidenzsatz sowie Tabellensatz unter Berücksichtigung der typografischen Grundregeln. Handhaben

von Auszeichnungen und Korrekturen. Satzherstellung. Konvertierung. Ein- und Auskopieren in

Rastervorlagen. Maskenschneiden. Herstellen von Freistellern, Stand- und Einteilungsbogen. Bogenmontagen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der Berufspraxis.

Vor dem Beginn der Arbeiten in einem Themenbereich müssen die Schüler mit Eigenschaften und

Anwendung der Werk- und Hilfsstoffe, der Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe, vor allem aber

mit der Unfallverhütung vertraut sein.

Hinweise auf die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis, Anwendung in der Werkstätte

und praktischem Erfolg erhöhen die Motivation der Schüler. Hinweise auf fachspezifische Eigenheiten

verwandter grafischer Berufe fördern die geistige und die berufliche Mobilität.

Die Themen „Druckplatten“, „Bogenmontagen“, „Reproduktionsfotografie“ und „Densimeter“ sind

dem Stellenwert für den Typografiker entsprechend nur grundlegend zu vermitteln.

In „Berufsbezogenes Maschinschreiben“ haben die Texte vorwiegend dem Üben der Fertigkeit zu

dienen, die zur Arbeit an Texterfassungsgeräten notwendig ist. Auf Fehlerfreiheit und Brauchbarkeit ist

besonders zu achten. Die Geschwindigkeit des Schreibens ist unbedeutend.

Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem

durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades erreicht.

Beurteilungsgrundlagen sind Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeit sowie wirtschaftliche

Arbeitsweise.“

42. Die Anlage A/8/6 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Stempelerzeuger und Flexograph) lautet

„Anlage A/8/6

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

STEMPELERZEUGER UND FLEXOGRAPH

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenanzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die Rechtschreibung Bescheid wissen und Texte auf ihre sprachliche

Richtigkeit überprüfen können. Er soll den Duden und andere Nachschlagwerke adäquat verwenden

können und die Korrekturangaben verstehen.

Er soll durch aktive Erprobung von mündlichen und schriftlichen Kommunikationsformen Erfahrungen

sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern sowie seine Rechtschreibkenntnisse

festigen und erweitern.

Der Schüler soll dadurch seine Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz

erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.

Lehrstoff

Rechtschreibung

Rechtschreibregeln. Spezialfälle des Rechtschreibens. Fremdwortschreibung.

Korrektur

Vorschriften. Korrekturlesen. Gebrauch des Dudens und anderer Nachschlagwerke.

Kommunikation

Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen

(Ursachen, Behebung).

Schriftliche Kommunikation

Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Erstellen von Notizen und Exzerpten.

Mündliche Kommunikation

Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Reden und Gespräche. Kommunikationsnormen

beim Telefonieren.

Gespräche mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern

Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken. Phasen von Beratungsgesprächen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit

des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte,

Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt

orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das

selbständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.

Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren

den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen

ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden

kann.

Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler

fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu

angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.

Für die schriftliche Kommunikation bieten sich zur Erweiterung der Allgemeinbildung Unterlagen

und Bücher aus guter Literatur an.

Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen

Richtigkeit Wert zu legen.

Der Lehrstoff „Rechtschreibung“ soll sich an konkreten Schreibanlässen orientieren.

Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in „Politische

Bildung“ hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“

betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.

Das Thema „Gespräch mit Geschäftspartnern“ hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die

Zusammenarbeit mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in den grafischen Berufen gebräuchlichen Maßsysteme beherrschen und über die

Entwicklung des grafischen Gewerbes Bescheid wissen.

Er soll Kenntnisse über chemische und physikalische Prozesse haben und die verwendeten Werk-

und Hilfsstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sowie Arbeitsverfahren und -techniken zur

Herstellung von Druckerzeugnissen kennen.

Er soll über die berufsspezifischen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.

Er soll die im Beruf anfallenden Rechenprobleme lösen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Kulturgeschichte

Schriftträger und Schreibgeräte. Schriftformen, Druckverfahren, Illustrationen. Formen der Druckerzeugnisse.

Einfluß der kunstgeschichtlichen Epochen.

Maßsysteme

Berufsbezogene Einheiten. Das typografische System.

Typographie

Wege zur Druckform. Das typografische System. Das Manuskript. Ausschließregeln, Ligaturen,

Auszeichnungsmöglichkeiten. Ziffern, Zeichen und Akzente. Die Korrektur. Der Reihensatz. Der

Tabellensatz. Der Akzidenzsatz. Der Satz von mathematischen und chemischen Formeln.

Das Einstufenätzverfahren

Paddel-, Düsenmaschinen, Ätzvorgang und Badansatz. Negativ- und Metallretusche.

Klischeevervielfältigung

Stereo, Galvano, Gummi- und Plastikklischees. Das Vulkanisieren.

Die Andruckpresse

Entwicklung und heutiger Stand (die drei Druckprinzipe). Fräsen und Facettieren. Einführung in die

Farbenlehre (Farbmischung, Farbkreis, Farbtemperatur). Einführung in die Werkstoffe und in die

Arbeitsverfahren der Reprofotografie. Vorschriften über die Anfertigung von Behördenstempeln.

Fachliches Rechnen

Farbverbrauch. Papiergewicht. Nutzen.

Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten von Form, Farbe und Schrift kennen und die Form-

und Farbqualität von Druckerzeugnissen beurteilen können.

Der Schüler soll grafische Entwürfe erstellen können und sich der Werbewirksamkeit und des

kunstgewerblichen Stellenwertes der Druckerzeugnisse bewußt sein.

Lehrstoff

Lineares Zeichnen

Strichbildung. Flächen- und Raumverteilung.

Schrift

Schriftarten und Schreibtechniken. Merkmale der kunstgeschichtlichen Epochen. Schriftgestalten

nach der Klassifikation. Schriftmischung. Buchstabenverbindungen. Skizzieren der Schriftschnitte.

Farbe

Charakteristik und Symbolik der Farben. Grauklare Reihe. Bunte und unbunte Farben. Farbenkreise.

Reine und gebrochene Farben, warme und kalte Farben. Additive und substraktive Farbmischungen,

Farbtreffübungen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sowie Druckmaschinen des Lehrberufes

nach dem Stande der Technik sicher handhaben, pflegen und warten können und über Unfallverhütung

und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Er soll die Werk- und Hilfsstoffe handhaben und verarbeiten können sowie über die Entsorgung der

verwendeten Problemstoffe Bescheid wissen.

Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen und die Aufgaben der

Berufspraxis mit Verantwortungsbewußtsein und Geschmack lösen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Handhabung, Pflege und Instandhaltung der verwendeten Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen,

Einrichtungen und Arbeitsbehelfe. Schriftsetzen gradzeiliger, runder und ovaler Satzformen nach

typografischem Maßsystem. Einbauen von Druckstöcken. Zusammenstellen und Schließen der Form.

Abziehen, Korrigieren. Ablegen. Zubereiten, Abformen, Nachbehandeln verschiedener Matrizenmassen.

Vulkanisieren von Druckplatten. Sägen, Schleifen, Rückseitenbearbeitung, Justieren und Schneiden.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der

Berufspraxis.

Vor dem Beginn der Arbeiten in einem Themenbereich müssen die Schüler mit Eigenschaften und

Anwendung der Werk- und Hilfsstoffe, der Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe, vor allem aber

mit der Unfallverhütung vertraut sein.

Hinweise auf die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis, Anwendung in der Werkstätte

und praktischem Erfolg erhöhen die Motivation der Schüler. Hinweise auf fachspezifische Eigenheiten

verwandter grafischer Berufe fördern die geistige und die berufliche Mobilität.

Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem

durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades erreicht.

Beurteilungsgrundlagen sind Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeit sowie wirtschaftliche

Arbeitsweise.“

43. Die Anlage A/8/7 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Reproduktionstechniker) lautet

„Anlage A/8/7

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

REPRODUKTIONSTECHNIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenanzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die Entwicklung des grafischen Gewerbes Bescheid wissen und die in den

grafischen Berufen gebräuchlichen Maßsysteme beherrschen.

Er soll Kenntnisse über fotooptische und fotochemische Prozesse haben, die verwendeten Werk- und

Hilfsstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen sowie die Arbeitsverfahren und -techniken

zur Herstellung von Druckplatten beherrschen.

Er soll grundlegende Kenntnisse der elektronischen Datenverarbeitung haben und die im Beruf

anfallenden Rechenprobleme lösen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Kulturgeschichte

Schriftträger und Schreibgeräte. Schriftformen. Druckverfahren. Illustrationen. Formen der

Druckerzeugnisse. Einfluß der kunstgeschichtlichen Epochen.

Maßsysteme

Berufsbezogene Einheiten. Das typografische System.

Werk- und Hilfsstoffe

Fotografische Materialien. Druckplatten für alle Verfahren. Bedruckstoffe. Papierformate. Druckfarben.

Fotooptik

Entwicklung der Fotografie. Grundbegriffe der Physik. Aufbau und Wirkungsweise der reprotechnischen

Geräte. Raster. Aus- und Beleuchtung. Projektion. Filter. Farbtemperatur des Lichtes.

Fotochemie

Grundbegriffe der Chemie. Verarbeitung fotografischer Materialien. Gradation. Chemische Korrekturen.

Probleme des Umweltschutzes.

Messtechnik

Densitometrie. Farbprüfverfahren.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Fotosetzgerät. Typografische Grundregeln des Setzens. Kontaktgerät. Kamera. Spezialkameras.

Entwicklungsmaschine. Kopiermaschinen. Kopierstraßen. Scanner. Rechenhilfen (Reprorechenscheibe,

elektronische Rechner).

Herstellung von Druckerzeugnissen

Arbeitsvorbereitung und Arbeitsgänge für Text und Illustration in den verschiedenen Druck- und

Reproduktionsverfahren. Buchbinderei.

Elektronische Datenverarbeitung

Hardware. Software. Fachbegriffe. Eingabe. Verarbeitung. Ausgabe. Betriebssysteme. Elektronische

Text- und Bildsysteme. Elektronische Mess- und Steuertechnik. Elektronischer Farbauszug. Grafiksysteme.

Bilddatenerfassung.

Arbeitstechniken und -verfahren

Seiten- und Bogenmontage. Kopierverfahren. Kopieren und Druckfertig machen der Offsetplatte.

Farbreihenfolge beim Druck. Tonwertkorrektur. Grundlagen des Farbauszugs. Aufbau der Maskierung.

Bunt- und Unbuntaufbau. Schwarz- und Weißfarben. Scannertechnologie.

Fachliches Rechnen

Umwandlungsrechnungen (Typografisches Maßsystem, Inchsystem, amerikanisches Punktesystem).

Papierberechnungen (Nutzen, Gewicht, Bedarf).

Rechnungen zum Kameraeinsatz (Abbildungsmaßstab, Belichtungszeit, Abbildungsformat, duales

Zahlensystem).

Rechnungen zur Messtechnik (Transparenz. Opazität. Dichte. Tonwertumfang und Gammaberechnungen.

Vor-, Haupt- und Schlußabdichtung bei Schwarz-Weiß-Rasterung. Belichtungszeiten bei

verschiedenen Abbildungsmaßstäben. Filterfaktoren).

Rechnungen zur Fotooptik (relative, wirksame und wirkliche Öffnung).

Rechnungen zum relativen Druckkontrast.

Farbverbrauch bei Bunt- und Unbuntaufbau.

Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten von Form, Farbe und Schrift kennen und die Form-

und Farbqualität von Druckerzeugnissen beurteilen können.

Er soll grafische Entwürfe erstellen können und sich der Werbewirksamkeit und des kunstgewerblichen

Stellenwertes der Druckerzeugnisse bewußt sein.

Lehrstoff

Schrift

Schriftarten und Schreibtechniken. Einfluß der kunstgeschichtlichen Epochen. Schriftgestalten nach

der Klassifikation. Schriftmischung. Buchstabenverbindungen (flächig und räumlich). Skizzieren der

Schriftschnitte.

Lineares Zeichnen

Strichbildung. Flächen- und Raumverteilung. Ausdeckübungen. Auflösung von Halbtonvorlagen in

Linien, Punkte und Farbflächen mit Maßstabsveränderungen.

Farbe

Farbenlehre. Grauklare Reihe. Farbenkreise. Licht- und Körperfarben. Charakteristik und Symbolik

der Farben. Bunte und unbunte Farbenreihe. Warme und kalte Farben. Mischen von Deck- und

Laserfarben. Strich- und Farbkontraste. Farbtreffübungen.

Typografisches Gestalten

Grafische Entwürfe mit Pinsel und Farbe.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe des Lehrberufes nach dem Stande

der Technik sicher handhaben, pflegen und warten können und über Unfallverhütung und

Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Er soll die Werk- und Hilfsstoffe handhaben und verarbeiten können sowie über die Entsorgung der

verwendeten Problemstoffe Bescheid wissen.

Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Aufgaben der

Berufspraxis mit Verantwortungsbewußtsein und Geschmack lösen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Handhaben und Verarbeiten fotografischer Materialien und Bäder. Kopieren, Druckfertigmachen

und Konservieren von Offsetplatten. Sachgerechtes Entsorgen der Problemstoffe.

Arbeitstechniken und -verfahren

Herstellen von Kontaktkopien. Ein- und Ausbelichtungen. Arbeiten am Titelsetzgerät und an der

Reprokamera. Retuschearbeiten. Einfärbige Rasteraufnahmen mittels Kontaktraster. Messelemente und

Beurteilung. Vorbereiten von Vorlagen. Ein- und Ausbelichten (Strich und Raster) mit Freistellern.

Arbeiten mit dem Densitometer. Mehrfarbige Rasteraufnahmen. Tonwertkorrekturen. Ausschießen.

Herstellen von Einteilungsbogen. Seitenmontagen mit verschiedenen Einpasshilfen. Programmieren und

Bedienen elektronischer Geräte.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der Berufspraxis.

Vor dem Beginn der Arbeiten in einem Themenbereich müssen die Schüler mit Eigenschaften und

Anwendung der Werk- und Hilfsstoffe, der Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe, vor allem aber

mit der Unfallverhütung vertraut sein.

Hinweise auf die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis, Anwendung in der Werkstätte

und praktischem Erfolg erhöhen die Motivation der Schüler. Hinweise auf fachspezifische Eigenheiten

verwandter grafischer Berufe fördern die geistige und die berufliche Mobilität.

Die Wissensinhalte über „Bogenmontagen“ und „Kopierverfahren“ sind in Fachkunde dem Stellenwert

für den Reproduktionstechniker entsprechend nur grundlegend zu vermitteln.

Die Themen „Herstellen von Einteilungsbogen“ und „Offsetplatten“ sind im Praktikum dem Stellenwert

für den Reproduktionstechniker entsprechend nur grundlegend zu vermitteln.

Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem

durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades erreicht.

Beurteilungsgrundlagen sind Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeit sowie wirtschaftliche

Arbeitsweise.“

44. Die Anlage A/8/8 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Druckformtechniker) lautet

„Anlage A/8/8

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

DRUCKFORMTECHNIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenanzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die Entwicklung des grafischen Gewerbes Bescheid wissen und die in den

grafischen Berufen gebräuchlichen Maßsysteme beherrschen.

Er soll Kenntnisse über fotooptische und fotochemische Prozesse haben, die verwendeten Werk- und

Hilfsstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen sowie die Arbeitsverfahren und -techniken

zur Herstellung von Druckplatten beherrschen.

Er soll grundlegende Kenntnisse der elektronischen Datenverarbeitung haben und die im Beruf

anfallenden Rechenprobleme lösen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Kulturgeschichte

Schriftträger und Schreibgeräte. Schriftformen. Druckverfahren. Illustrationen. Formen der

Druckerzeugnisse. Einfluß der kunstgeschichtlichen Epochen.

Maßsysteme

Berufsbezogene Einheiten. Das typografische System.

Werk- und Hilfsstoffe

Fotografische Materialien. Druckplatten für alle Verfahren. Bedruckstoffe. Papierformate. Druckfarben.

Fotooptik

Entwicklung der Fotografie. Grundbegriffe der Physik. Aufbau und Wirkungsweise der reprotechnischen

Geräte. Raster. Aus- und Beleuchtung. Projektion. Filter. Farbtemperatur des Lichtes.

Fotochemie

Grundbegriffe der Chemie. Verarbeitung fotografischer Materialien. Gradation. Chemische

Korrekturen. Probleme des Umweltschutzes.

Messtechnik

Densitometrie. Farbprüfverfahren.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Fotosetzgerät. Typografische Grundregeln des Setzens. Kontaktgerät. Kamera. Spezialkameras.

Entwicklungsmaschine. Kopiermaschinen. Kopierstraßen. Prüfgeräte. Scanner. Ätz- und Auswaschgeräte.

Repro- und Fertigungsstrecken. Rechenhilfen (Reprorechenscheibe, elektronische Rechner).

Herstellung von Druckerzeugnissen

Arbeitsvorbereitung und Arbeitsgänge für Text und Illustration in den verschiedenen Druck- und

Reproduktionsverfahren. Buchbinderei.

Elektronische Datenverarbeitung

Hardware. Software. Fachbegriffe. Eingabe. Verarbeitung. Ausgabe. Betriebssysteme. Elektronische

Text- und Bildsysteme. Elektronische Mess- und Steuertechnik. Elektronischer Farbauszug. Grafiksysteme.

Bilddatenerfassung.

Arbeitstechniken und -verfahren

Seiten- und Bogenmontage (Einteilungsbogen, Ausschießen, Zeichen und Markierungen, Montage).

Kopierverfahren. Kopieren und Druckfertig machen der Offsetplatte. Tonwertveränderungen beim

Kopieren. Aus- und Einkopieren auf Film und Offsetplatten. Farbtrennfilter. Farbreihenfolge beim Druck.

Tonwertkorrekturen. Druckformen für alle Verfahren. Scannertechnologie (Ausschießen von Sonderformen).

Fachliches Rechnen

Umwandlungsrechnungen (Typografisches Maßsystem, Inchsystem, amerikanisches Punktesystem).

Papierberechnungen (Nutzen, Gewicht, Bedarf).

Rechnungen zum Kameraeinsatz (Abbildungsmaßstab, Belichtungszeit, Abbildungsformat, duales

Zahlensystem).

Rechnungen zur Messtechnik (Transparenz. Opazität. Dichte. Tonwertumfang und Gammaberechnungen.

Vor-, Haupt- und Schlussabdichtung bei Schwarz-Weiß-Rasterung. Belichtungszeiten bei

verschiedenen Abbildungsmaßstäben. Filterfaktoren).

Rechnungen zur Fotooptik (relative, wirksame und wirkliche Öffnung).

Rechnungen zum relativen Druckkontrast.

Farbverbrauch bei Bunt- und Unbuntaufbau.

Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten von Form, Farbe und Schrift kennen und die Form-

und Farbqualität von Druckerzeugnissen beurteilen können.

Er soll grafische Entwürfe und Zeichnungen erstellen können und sich der Werbewirksamkeit und

des kunstgewerblichen Stellenwertes der Druckerzeugnisse bewußt sein.

Lehrstoff

Schrift

Schriftarten und Schreibtechniken. Einfluß der kunstgeschichtlichen Epochen. Schriftgestalten nach

der Klassifikation. Schriftmischung. Buchstabenverbindungen (flächig und räumlich). Skizzieren der

Schriftschnitte.

Lineares Zeichnen

Strichbildung. Flächen- und Raumverteilung. Ausdeckübungen. Auflösung von Halbtonvorlagen in

Linien, Punkte und Farbflächen mit Maßstabsveränderungen.

Farbe

Farbenlehre. Grauklare Reihe. Farbenkreise. Licht- und Körperfarben. Charakteristik und Symbolik

der Farben. Bunte und unbunte Farbenreihe, warme und kalte Farben. Mischen von Deck- und

Laserfarben, Strich- und Farbkontraste. Farbtreffübungen.

Typografisches Gestalten

Grafische Entwürfe mit Pinsel und Farbe. Reproreife Reinzeichnungen für einfärbige Arbeiten.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe des Lehrberufes nach dem Stande

der Technik sicher handhaben, pflegen und warten können und über Unfallverhütung und

Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Er soll die Werk- und Hilfsstoffe handhaben und verarbeiten können sowie über die Entsorgung der

verwendeten Problemstoffe Bescheid wissen.

Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Aufgaben der

Berufspraxis mit Verantwortungsbewußtsein und Geschmack lösen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Handhaben und Verarbeiten fotografischer Materialien und Bäder. Kopieren und

Druckfertigmachen von fotopolymeren Druckplatten. Kopieren, Druckfertigmachen und Konservieren

von Offsetplatten. Sachgerechte Entsorgung der Chemikalien.

Arbeitstechniken und -verfahren

Herstellen von Kontaktkopien. Ein- und Ausbelichtungen. Arbeiten am Titelsetzgerät und an der

Reprokamera. Retuschearbeiten. Einfärbige Rasteraufnahmen mittels Kontaktraster. Vorbereiten von

Vorlagen. Ein- und Ausbelichten (Strich und Raster) mit Freistellern. Arbeiten mit dem Densitometer.

Ausschießen. Herstellen von Einteilungsbogen. Seiten- und Bogenmontagen mit verschiedenen

Einpasshilfen. Bedienen einfacher elektronischer Geräte. Tonwertkorrektur auf Farbauszügen (Farbtrennungen).

Farb-Bogen-Montage. Herstellen von Prüfdrucken. Programmieren und Bedienen

elektrischer Geräte.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der

Berufspraxis.

Vor dem Beginn der Arbeiten in einem Themenbereich müssen die Schüler mit Eigenschaften und

Anwendung der Werk- und Hilfsstoffe, der Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe, vor allem aber

mit der Unfallverhütung vertraut sein.

Hinweise auf die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis, Anwendung in der Werkstätte

und praktischem Erfolg erhöhen die Motivation der Schüler. Hinweise auf fachspezifische Eigenheiten

verwandter grafischer Berufe fördern die geistige und die berufliche Mobilität.

Das Thema „Tonwertkorrekturen auf Farbabzügen“ ist im Praktikum dem Stellenwert für den

Druckformtechniker entsprechend nur grundlegend zu vermitteln.

Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem

durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades erreicht.

Beurteilungsgrundlagen sind Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeit sowie wirtschaftliche

Arbeitsweise.“

45. Die Anlage A/8/10 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Druckvorstufentechniker) erhält die

Bezeichnung „A/8/9“.

46. Die Anlage A/9/10 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Speditionskaufmann) lautet

„Anlage A/9/10

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

SPEDITIONSKAUFMANN

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit

Vorgesetzten, Kollegen und Kunden entsprechend kommunizieren können.

Er soll durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen

Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine

Sprechtechnik verbessern und seine Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern.

Er soll dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz

erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.

Der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll unter Berücksichtigung der

Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben haben.

Lehrstoff

Rechtschreibung

Erweiterung des Grundwortschatzes. Festigung des Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und

Beheben gravierender Rechtschreibfehler. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagewerken.

Kommunikation

Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation.

Schriftliche Kommunikation

Sammeln und Sichten von Informationen. Erstellen von Berichten, Inhaltsangaben und Kurzfassungen.

Mündliche Kommunikation

Darstellen von Sachverhalten. Einfache Reden und Einzelgespräche. Kommunikationsnormen beim

Telefonieren.

Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen

Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken.

Gespräche mit Kunden

Höflichkeitsnormen. Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Auftragsannahme.

Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten

Kreatives Schreiben

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung).

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und

Kooperationsfähigkeit des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist.

Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten

Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das

selbstständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.

Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren

den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen

ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden

kann.

Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler

fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu

angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.

Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen

Richtigkeit Wert zu legen.

Der Lehrstoff „Rechtschreibung“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und

konkreten Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl abdecken.

Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere „Politische Bildung“

hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“ betreffend

Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.

Das Thema „Gespräch mit Kunden“ hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit

mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen Verkehrs und die einschlägigen

gesetzlichen Bestimmungen kennen, um damit konkrete Aufgaben, die sich im privaten und betrieblichen

Bereich stellen, lösen zu können.

Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im

Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung von logistischen Vorgängen haben.

Er soll Schriftstücke des Wirtschaftsverkehrs fachlich und sprachlich richtig unter Anwendung von

Textverarbeitungsprogrammen abfassen können.

Lehrstoff

Wirtschaft

Wesen und Begriffe. Betriebswirtschaft. Volkswirtschaft. Wirtschaftssysteme. Wirtschaftspolitik.

Internationale Wirtschaftsorganisationen. Ökologie und Umweltschutz.

Europa als Wirtschaftsraum

EU-Binnenmarkt. Die vier Freiheiten der EU. Aspekte und Förderung unterschiedlich entwickelter

Regionen. Europäische Wirtschaftszentren. Währung.

Rechtsgrundlagen

Handelsrecht. Gewerberecht.

Der Betrieb

Arten. Aufgaben. Standort. Marktposition. Marketing. Ergonomie. Rationalisierung. Automatisation.

Betriebslogistik. Lohnsysteme und Arbeitsentlohnung. Controlling. Qualitätssicherung.

Unternehmen

Rechtsformen. Gründung. Sanierung. Auflösung.

Kaufvertrag

Formen und Inhalt. Anfrage. Angebot. Abschluß und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter

Verlauf. Incoterms und sonstige Zahlungs- und Lieferklauseln.

Geld- und Kreditwesen

Währungssysteme. Zahlungsverkehr. Teilzahlungsgeschäft. Sparformen. Finanzierung. Wechsel.

Geld- und Kreditunternehmen. Bankgeschäfte.

Außenhandel

Zahlungsformen. Spediteurdokumente. Zahlungs- und Leistungsbilanz.

Versicherungen

Arten. Formen. Vertrag.

Steuern

Begriff. Arten. Steuererklärung. Steuerbescheid. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.

Organisationen

Gesetzliche, private und internationale Interessenvertretungen und Fachorganisationen.

Schriftverkehr

Normung und Gliederung von Schriftstücken. Gestalten und Ausfertigen von Schriftstücken für den

privaten und betrieblichen Verkehr.

Didaktische Grundsätze

Bei der Erstellung von Schriftstücken ist auf den Einsatz moderner Bürotechnik zu achten und auf

eine enge Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsgegenstand „Informatik“ Bedacht zu nehmen.

Bei fachspezifischen Themen sind die Querverbindungen zum Unterrichtsgegenstand „Speditions-

und Transportwesen“ herzustellen.

Die Bedeutung des Umweltschutzes und der Ökologie ist entsprechend zu betonen. Die Inhalte sollen

möglichst kommunikativ erarbeitet werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mittels moderner Bürotechnik Geschäftsfälle buchen und die Buchführung in

betrieblicher und steuerlicher Hinsicht auswerten können.

Er soll zu wirtschaftlichem und kritischem Verständnis gegenüber lohn- und preispolitischen

Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens für das

Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen.

Er soll zusammenhängende speditionelle Geschäftsfälle computerunterstützt bearbeiten können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Rechnungswesen

Begriff. Aufgaben. Rechtliche Grundlagen. Belegwesen.

Bestandsaufnahme

Inventur. Bilanz.

Jahresablauf

Bilanzauflösung in Konten. Buchung auf Konten. Abschluß und Gewinnermittlung. Bilanzauswertung.

Monatsgeschäftsfall (Buchung, Auswertung).

Speditionelle Berechnungen

Verteilungsrechnung. Prozentrechnung. Berechnung und Buchung von Steuern. Zinsenrechnung.

Berechnung und Buchung von Devisen und Valuten. Abrechnung und Buchung von Löhnen/Gehältern.

Anlagen

Anschaffung. Abschreibung. Verkauf.

Kostenrechnung

Kostenarten. Kostenstellen. Kostenträger.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Speditionelle Berechnungen.

Didaktische Grundsätze

Auf die Praxisnähe der Geschäftsfälle und die Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen

„Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“ und „Speditions- und Transportwesen“ ist zu achten.

Auf eine einwandfreie Form der Ausarbeitungen ist Wert zu legen.

Auf die sichere Anwendung der Grundfunktionen von Rechnern und das Abschätzen der Ergebnisse

ist Wert zu legen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachunterricht

Informatik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Aufbau, Einsatz und Organisation der elektronischen

Datenverarbeitung haben und Datenverarbeitungsgeräte bedienen können.

Er soll berufsspezifische Aufgaben unter Einsatz geeigneter Anwendersoftware lösen können.

Er soll über die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes Bescheid wissen und Einsicht in die

Auswirkungen der Datenverarbeitung auf die Berufswelt und Gesellschaft haben.

Lehrstoff

Zehn-Finger-Tastenschreiben

Buchstaben. Ziffern. Zeichen und Funktionstasten.

EDV-Hardware

Zentraleinheit. Peripherie. Datenträger.

EDV-Software

Systemsoftware. Anwendersoftware.

Betriebssystem

Systembefehle. Dienstprogramme. Datensicherung.

Textverarbeitung

Standardfunktionen. Gestaltung von speditionellen Schriftstücken und Formularen. Korrekturverfahren.

Tabellenkalkulation

Anwendung. Einsatz.

Datenbanksystem

Aufbau. Realisierung. Auswertung.

Organisation und gesellschaftliche Aspekte

Aufbau- und Ablauforganisation. Datenschutz und Datenschutzrecht. Ergonomie. EDV in der

Berufswelt und Gesellschaft. Aktuelle Kommunikationstechnologien.

Didaktische Grundsätze

Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur soweit zu behandeln, wie es für das Verständnis der

Arbeitsweise der EDV notwendig ist.

Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen. Auf kritischer Beurteilung der

Ergebnisse ist zu achten.

Die Blockung der Unterrichtsstunden erscheint zweckmäßig.

Speditions- und Transportwesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Einsatzmöglichkeiten der Verkehrträger kennen und bei betriebsbezogenen

Aufgaben einsetzen können.

Er soll die wichtigsten Rechtsgrundlagen kennen, Frachtkalkulationen ausführen und Frachtdokumente

ausfertigen können.

Er soll mit den Bestimmungen des Umweltschutzes, der Gefahrenguttransporte und der Entsorgung

von Altstoffen und Altmaterial vertraut sein.

Er soll über Einsatzmöglichkeiten, Auswahl, Organisation und Disposition der Verkehrsträger

Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutz.

Rechtsgrundlagen

Verkehrsrecht. Transportrecht. Versicherungsrecht. Umweltvorschriften. Allgemeine Österreichische

Spediteurbedingungen. Speditionsversicherung. Rollfuhrversicherung. Liefer- und Zahlungsklauseln.

Transportwirtschaft

Transporttechnologien. Transportarten. Lademittel. Gefahrenguttransporte. Transportleistungen.

Lagerleistungen (Lagerdokumentation, Lagerabrechnung). Speditionelle Nebenleistungen. Logistik.

Controlling. Entsorgung von Altstoffen und Altmaterial entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

Verkehrsträger

Arten (Bahn, Hochseeschiff, Flugzeug, Lastkraftwagen, Binnenschiff). Einsatzmöglichkeiten.

Auswahl. Organisation und Disposition. Interessenvertretungen. Haftungsbestimmungen.

Frachtkalkulationen

Transportkosten. Nebengebühren. Speditionstarife.

Frachtdokumente

Ausfertigung und Bearbeitung von facheinschlägigen Formularen, Vordrucken und Schriftstücken.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Verkehrsträger. Transportwirtschaft. Frachtkalkulationen.

Didaktische Grundsätze

Das Kapitel „Verkehrsträger“ soll durch den Einsatz von Videos und Bildmaterial ergänzt werden.

Bei Themenbereich „Frachtkalkulationen“ sollen aktuelle Tarife eingesetzt werden.

Die Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen des Betriebswirtschaftlichen Unterrichtes und zu

den anderen Unterrichtsgegenständen des Fachunterrichtes sind herzustellen.

Lehrausgänge und Exkursionen sollen das Gesamtverständnis fördern.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Verkaufs- und Beratungstechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnis über verkaufspsychologische Grundlagen haben, den Kunden fachlich

beraten und auf Grund des Kundenbedarfes speditionelle Dienstleistungen anbieten können.

Er soll das Ergebnis eines Kundengespräches zusammenstellen und auswerten können.

Er soll den Kunden bei Reklamationen beraten können und Konfliktsituationen bewältigen können.

Lehrstoff

Verkaufspsychologische Grundlagen

Bedürfnishierarchien. Kaufmotive. Körpersprache.

Verkaufs- und Beratungsgespräch

Eingehen auf die Gesprächspartner. Ermittlung des Kundenwunsches. Verkaufsargumente ableiten.

Werbung. Besuchsberichte zusammenstellen und auswerten.

Kundenbetreuung

Kontaktpflege. Berufsbezogene Telefongespräche. Vertragsabschlusstechnik. Bearbeitung von

Reklamationen und Schadensfälle. Nachbetreuung.

Didaktische Grundsätze

Die Inhalte sollen möglichst kommunikativ erarbeitet werden. Verkaufs- und Beratungsgespräche

sollen in Rollenspielen geübt und analysiert werden.

Der Sprach- und Sprechpflege ist besonderes Augenmerk beizumessen.

Das Verhalten soll möglichst mit audiovisuellen Mitteln beobachtet werden.

Die Querverbindungen zum Pflichtgegenstand „Deutsch und Kommunikation“ und zu den anderen

Unterrichtsgegenständen des Fachunterrichtes sind herzustellen.

Verkehrsgeographie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für den Speditionskaufmann notwendigen verkehrsgeographischen Kenntnisse

haben.

Er soll die wichtigen österreichischen Hauptverkehrsrouten, Verkehrsknotenpunkte, Grenzübergänge,

Wirtschaftszentren und Umschlagzentren nennen und auf den Landkarten auffinden können.

Er soll die bedeutenden Hauptverkehrsrouten und Grenzübergänge Europas, wichtige Wirtschaftszentren

und Umschlagszentren aufzeigen und deren verkehrsgeographische Lage bestimmen können.

Er soll die Hauptverkehrsrouten im internationalen Verkehr und die bedeutenden Umschlagplätze der

Welt kennen sowie deren verkehrsgeographische Lage bestimmten können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Verkehrs- und Wirtschaftsstruktur Österreichs

Hauptverkehrsrouten. Verkehrsknotenpunkte. Grenzübergänge. Alpenübergänge. Wirtschaftszentren.

Umschlagszentren.

Europäischer Verkehr

Hauptverkehrsrouten. Grenzübergänge. Seehäfen. Fährverbindungen. Wirtschaftszentren. Umschlagszentren.

Überseeische Länder

Politische Gliederung. Hauptstädte. Hauptverkehrsrouten. Wirtschaftszentren. Umschlagszentren.

Seehäfen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Europäischer Verkehr

Hauptverkehrsrouten. Grenzübergänge. Seehäfen.

Überseeische Länder

Hauptverkehrsrouten. Wirtschaftszentren. Umschlagszentren. Seehäfen.

Didaktische Grundsätze

Bei der Unterrichtserteilung soll von Österreich und seiner Außenhandelsstruktur ausgegangen

werden.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit sind die in der Spedition gebräuchlichen Publikationen und

Verkehrskarten zu verwenden.

Auf die Querverbindung zum Unterrichtsgegenstand „Speditions- und Transportwesen“ ist zu achten.

Zoll und Außenhandel

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die rechtlichen Bestimmungen des Zollwesens sowie über die Zollverwaltung

Bescheid wissen.

Er soll die am häufigsten vorkommenden Warengruppen und ihre Eigenschaften im Hinblick auf ihre

Einreihung in den Österreichischen Gebrauchszolltarif zuordnen können.

Er soll Kenntnisse über die Zollverfahren und andere Verfahren haben sowie Zolldokumente

ausfertigen können.

Er soll Eingangsabgaben berechnen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Rechtliche Bestimmungen des Zollwesens

Schengener Abkommen. Zwischenstaatliche Vereinbarungen. Zollkodex. Zollkodexdurchführungsverordnung.

Verbote und Beschränkungen im Außenhandel.

Zollverwaltung

Aufbau. Überwachung. Zollgebiet. Rechtsmittel im Zollverfahren (Bescheide und Berufungen).

Österreichischer Gebrauchszolltarif

Aufbau. Harmonisches System. Einreihungskriterien. Arten von Zöllen. Praktische Anwendung.

Zollverfahren und andere Verfahren

Arten. Anwendung. Pflichten des Verfügungsberechtigten. Zollbefreiungsverordnung. Zollbegünstigungen.

Zollschuld. Zolldokumente. Ursprung und Präferenzen.

Eingangsabgaben

Zollarten. Steuern und Abgaben. Bemessung und Berechnung der Eingangsabgaben. Ein- und

Ausfuhrbestimmungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Zollverfahren und andere Verfahren. Eingangsabgaben.

Didaktischen Grundsätze

Die einzelnen Themenbereiche sind in einfache Geschäftsfälle einzubinden.

Lehrausgänge und Exkursionen sollen das Gesamtverständnis fördern.

47. Die Anlage A/9/14 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Verwaltungsassistent) lautet

„Anlage A/9/14

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

VERWALTUNGSASSISTENT

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen können und

mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern entsprechend kommunizieren können.

Er soll durch aktive Erprobung von mündlichen und schriftlichen Kommunikationsformen

Erfahrungen sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern sowie seine

Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern.

Er soll dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz

erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.

Der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll unter Berücksichtigung der

Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben haben.

Lehrstoff

Rechtschreibung

Erweiterung des kaufmännischen Grund- und Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und

Beheben von Rechtschreibfehlern. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken.

Kommunikation

Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen

(Ursachen, Behebung).

Schriftliche Kommunikation

Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Erstellen von Notizen und Exzerpten. Abfassen

von Schriftstücken. Moderner Briefstil.

Spezielle Schriftstücke

Anlegen von Anwesenheitslisten. Erstellen von Gesprächsdokumentationen. Anfertigen von

Statistiken und Grafiken.

Mündliche Kommunikation

Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Reden und Gespräche. Kommunikationsnormen

beim Telefonieren.

Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen

Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken.

Gespräche mit Kunden und Parteien

Fachausdrücke im Verwaltungsbereich. Sprachnormen beim Empfang. Mitteilungs- und

Fragetechniken bei der Auskunft und Beratung. Behandlung von Beschwerden und Reklamationen.

Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten

Kreatives Schreiben

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung).

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit

des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte,

Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten

Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das

selbständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.

Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren

den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen

ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden

kann.

Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler

fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu

angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.

Für die schriftliche Kommunikation bieten sich zur Erweiterung der Allgemeinbildung Unterlagen

und Bücher aus guter Literatur an.

Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen

Richtigkeit Wert zu legen.

Der Lehrstoff „Rechtschreibung“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und

konkreten Schreibanlässen orientieren.

Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in „Politische

Bildung“ hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“

betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.

Das Thema „Gespräche mit Kunden und Parteien“ hat berufseinschlägig zu erfolgen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll das ihn als Verwaltungsfachmann/frau betreffende Grundwissen über die Vorgänge

und Zusammenhänge der Wirtschaft haben und die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen

Verkehrs kennen.

Er soll zu bestimmten Themen Schriftstücke normgerecht, fachlich und sprachlich richtig abfassen

können.

Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Organisation und Abwicklungsprozesse

in Verwaltungsbetrieben kennen.

Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im

Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Wirtschaft

Wesen und Begriffe. Betriebswirtschaft. Volkswirtschaft. Energiewirtschaft. Gütererzeugung,

-verteilung und -verbrauch. Umweltschutz und Ökobilanz. Wirtschaftssysteme.

Der Betrieb

Arten. Aufgaben. Standort. Qualitätssicherung. Rationalisierung. Arbeitsteilung. Normung. Typisierung.

Spezialisierung. Automatisation. Lohnsysteme und Arbeitsentlohnung.

Der Verwaltungsbetrieb

Rechtsformen, Stellung und Zuständigkeiten der Behörden im Verwaltungsbereich. Aufgaben.

Kommunikations- und Dienstleistungsprogramme. Verwaltungsspezifische Kontakte.

Kaufvertrag

Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluss und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf.

Gewerblicher Rechtsschutz.

Bestände im Verwaltungsbetrieb

Arten. Bedarfsermittlung. Beschaffungsmöglichkeiten. Konditionen. Angebot, Bestellung, Lieferung

und Übernahme.

Schriftverkehr

Anfrage. Angebot. Bestellung. Auftragsbestätigung. Liefer- und Gegenschein. Rechnung.

Mängelrüge. Lieferverzug. Annahmeverzug.

Geldwesen und Zahlungsverkehr

Währungssysteme. Budget- und Währungspolitik. Sparformen. Geldanlage. In- und ausländische

Zahlungsmittel. Zahlungsvermittlung durch Post, Geld- und Kreditunternehmen. Akkreditiv. Wechsel.

Zeitgemäße Zahlungsformen.

Schriftverkehr

Zahlungsvordrucke. Wechsel.

Zahlungsverzug

Stundung. Verzug. Gläubigerschutzverbände. Inkassobüro. Gerichtliche und außergerichtliche

Mahnverfahren.

Schriftverkehr

Mahnbriefe. Stundungsansuchen.

Nachrichtenübermittlung und Transportwirtschaft

Transporttechnologien. Kommunikationstechnologien. Österreichspezifische Transport- und Verkehrsproblematik.

Gewerbeordnung

Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.

Der Kaufmann

Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Mitarbeiter des Kaufmannes und deren

Vollmachten.

Handelsvermittler

Kommissionär. Selbstständiger Handelsvertreter. Makler.

Der Kreditverkehr

Wesen und Arten des Kredites. Kreditgewährung. Teilzahlungsgeschäft. Überwachung der Außenstände.

Leasing. Factoring.

Unternehmen

Rechtsformen. Finanzierung. Unternehmensführung. Gründung. Sanierung. Auflösung. Insolvenz.

Privatkonkurs.

Dienstleistungsbetriebe

Merkmale, Bedeutung und Geschäftsbereiche der Handelsbetriebe, der Betriebe im Fremdenverkehr,

der Geld- und Kreditunternehmungen, der Versicherungsbetriebe (ohne Sozialversicherung), der Betriebe

der Nachrichtenübermittlung und Transportwirtschaft sowie der Erzeugungsbetriebe.

Außenhandel

Import. Export. Grundkenntnisse des Zollwesens.

Europa als Wirtschaftsraum

EU-Binnenmarkt und -Außenmarkt. Die vier Freiheiten in der EU. Aspekte und Förderung

unterschiedlich entwickelter Regionen. Europäische Wirtschaftszentren. Währung. Europa als Wirtschaftsmacht.

Personalwesen

Organisation. Personalplanung. Soziale Aspekte.

Schriftverkehr

Stellenbewerbung. Lebenslauf.

Marketing

Marktforschung. Werbung. Human Relations. Public Relations. Marketing Mix. Innovationen.

Unlauterer Wettbewerb. EU-Wettbewerbsrecht.

Marktorganisationen

Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen.

Steuer- und Abgabewesen

Begriff. Steuern. Steuererklärungen. Steuerbescheide. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Wirtschaft. Geldwesen und Zahlungsverkehr. Der Verwaltungsbetrieb. Bestände im Verwaltungsbetrieb.

Marketing.

Didaktische Grundsätze

Die Beherrschung der im Schriftverkehr verfaßten Schriftstücke ist eine Grundlage für den

Unterricht in „Betriebswirtschaftliches Praktikum“.

Bei der Auswahl der Sachgebiete ist im besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu

nehmen.

Beim Thema „Transportwirtschaft“ und „Europa als Wirtschaftsraum“ empfiehlt sich die Arbeit mit

Straßen- und Landkarten sowie die Einbeziehung von Fahr- und Flugplänen.

Die Bedeutung der Ökologie und des Umweltschutzes ist entsprechend zu erarbeiten.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll ausreichende Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung der im kaufmännischen

Bereich vorkommenden Rechnungen haben.

Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und

die Rechenaufgaben formgerecht lösen können.

Der Schüler soll Verständnis für Zweck und Sinn einer geordneten Buchführung haben. Er soll über

die erforderlichen Grundbegriffe Bescheid wissen und wirtschaftlich denken können.

Er soll die notwendigen Fertigkeiten in der Buchführung und ihrer Auswertung in betrieblicher und

steuerlicher Hinsicht haben.

Die Beherrschung der in Rechnungswesen erarbeiteten Inhalte ist eine Grundlage für den Unterricht

in „Betriebswirtschaftliches Praktikum“.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Kaufmännisches Rechnen

Lehrstoff

Einführung in das kaufmännische Rechnen

Durchschnittsrechnung. Verteilungsrechnung. Bargeldverrechnung. Valuten- und Devisenrechnungen.

Zinsrechnungen

Mengen- und Preisberechnungen

Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.

Lagerbewirtschaftung.

Kostenrechnung und Kalkulation

Handelskalkulation. Produktionskalkulation. Kostenrechnung. Zollrechnung.

Personalverrechnung

Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter. Provisionsberechnungen.

Spar- und Finanzierungsformen

Formen der Geldanlage. Lieferantenkredit. Diskontkredit. Ratenkredit. Ertrags- und Kostenvergleiche.

Controlling als Instrument der Unternehmensführung

Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.

Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen

Anlagenabschreibung. Indexrechnung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen, Statistiken und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Devisenrechnung. Lagerbewirtschaftung. Indexrechnung. Anlagenabschreibung. Finanzierung.

Personalverrechnung. Kostenrechnung und Kalkulation. Controlling als Instrument der Unternehmensführung.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Buchführung

Lehrstoff

Grundlagen der Buchführung

Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Ablage. Handels- und steuerrechtliche

Vorschriften. Maastricht-Kriterien.

Nebenaufzeichnungen der Buchführung

Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis. Anlagenspiegel. Kunden- und

Lieferantenkonten.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.

Kameralistik

Haushaltsrechnung. Vermögensrechnung. Rechnungsabschluß.

Doppelte Buchführung

Eröffnung. Kontierung. Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen. Abschlüsse. Der österreichische

Einheitskontenrahmen.

Spezielle Buchungen

Abschreibungen. Schadensfälle. Posten der Jahresabgrenzung. Rückstellungen.

Lohnbuchhaltung

Buchungen im Bereich Personalverrechnung.

Bilanzlehre

Abschlußtabelle mit einfachen Um- und Nachbuchungen. Bewertungsvorschriften. Anlagenverrechnung

und -verbuchung. Auswertung für Betriebsführung und Steuererklärungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Lagerbuchhaltung.

Komplexe Aufgaben

Buchen von Geschäftsfällen. Nebenaufzeichnungen der Buchführung. Bilanzlehre.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des

Lehrberufes.

Die Zielsetzung dieses Pflichtgegenstandes erfordert im besonderen die Anwendung von Rechenvorteilen,

ziffernsparender Methoden, das

Abschätzen des zu erwartenden Ergebnisses vor Beginn des Rechnens, das Kopfrechnen und die

Einhaltung einer gefälligen und übersichtlichen äußeren Form.

Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (zB Schluß-, Prozent- oder Zinsrechnungen) sind nicht

isoliert, sondern im Rahmen der im Gegenstand vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.

Besonderes Augenmerk ist auf den zweckmäßigen Einsatz von Rechengeräten zu legen.

Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei

empfiehlt es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.

Auf eine praxisnahe, branchenbezogene Auswahl des Stoffes und auf seinen systematischen Aufbau

ist zu achten. Der Sicherung des Unterrichtsertrages und der Erreichung verläßlicher Fertigkeiten ist

besonderer Wert beizumessen; ebenso der äußeren Form aller Ausarbeitungen.

Fachunterricht

Informatik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Aufbau, Einsatz und Organisation der elektronischen

Datenverarbeitung haben und Datenverarbeitungsgeräte bedienen können.

Er soll über die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes Bescheid wissen und Einsicht in die

Auswirkungen der Datenverarbeitung auf die Berufswelt und Gesellschaft haben.

Lehrstoff

EDV-Hardware

Zentraleinheit. Peripherie. Datenträger.

EDV-Software

Systemsoftware. Anwendersoftware.

Einführung in das Betriebssystem

Dienstprogramme. Datensicherung.

Relationales Datenbanksystem

Problemanalyse. Realisierung. Auswertungen.

Arbeiten in Datenbanksystemen

Einsatzmöglichkeiten. Einfache Dateistrukturen. Erstellen von Listen.

Arbeiten in Tabellenkalkulationsprogrammen

Tabellarische und grafische Darstellung von Daten.

Gesellschaftliche Aspekte

Datenschutz. Die Bedeutung der EDV in der Berufswelt und der Gesellschaft. Aktuelle Technologien

(Telekommunikation, Internet, Datenhighway).

Didaktische Grundsätze

Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis

der Arbeitswelt eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich

ist.

Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.

Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken, der im Unterricht nur in

Simulationssituationen vermittelt werden kann, bedarf auch adäquater kooperativer Arbeits- und

Unterrichtsformen.

Die Blockung von Unterrichtsstunden ist zweckmäßig.

Betriebswirtschaftliches Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Zusammenhänge

sowie Arbeitsabläufe kennen lernen, bewerten und entsprechend handeln können.

Er soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können.

Er soll Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und

fehlerfrei abfassen können und mit Schreibmaschine bzw. elektronischen Textverarbeitungsanlagen

arbeiten können.

Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewußt sein.

Der Schüler soll seine in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten

sowie seine persönlichen Erfahrungen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen anwenden können.

Er soll komplexe Geschäftsfälle als zusammenfassende Arbeit computerunterstützt durchführen und

präsentieren können.

Lehrstoff

Textverarbeitung

Büroorganisation

Organisations-, Arbeits- und Kommunikationsmittel (Arten, Verwendung, Pflege). Aufbau und

Ablauf der Büroorganisation. Arbeitsplatzgestaltung. Ergonomie.

Zehn-Finger-Tastenschreiben

Abschreib- und Diktatübungen. Schreiben und Gestalten von Schriftstücken nach Tonträgern.

Schriftstückgestaltung

Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und

ungegliederten Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen. Korrekturen. Korrekturzeichen.

Textverarbeitungsprogramme

Standardfunktionen. Zusatzfunktionen. Datenbank-Dateien.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachpraktikum

Praktische Aufgabenstellungen zu den Themenbereichen

Konsument

Bedarf – Einnahmen – Ausgaben.

Beständebeschaffung und -bewirtschaftung

Einkauf – Lagerung – Verkauf.

Kaufvertrag

Anbahnung – Abschluss – Erfüllung.

Unternehmen

Gründung – Führung – Auflösung.

Personalwesen

Aufnahme – Beschäftigung – Lösung.

Steuern und Abgaben

Entstehung – Verrechnung und Verbuchung – Entrichtung.

Absatz und Werbung

Marktforschung – Marketing – Erfolgskontrolle.

Finanzierungsformen

Leistungsvergleich – Inanspruchnahme – Tilgung.

Komplexer Geschäftsfall

Eröffnung – Anlagenbuchhaltung – Lagerbuchhaltung – Fakturierung – Finanzbuchhaltung –

Personalverrechnung – Jahresbilanz – Auswertung.

Didaktische Grundsätze

Bei allen Übungen ist auf die Verwendbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten, weshalb die Texte

und Schriftstücke aus der beruflichen und schulischen Erfahrungswelt der Schüler zu nehmen sind.

Die Önormen sind zu beachten.

Auf die Einsatzmöglichkeiten der erworbenen Fertigkeiten in anderen Unterrichtsgegenständen ist zu

verweisen.

Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen

Bildungsinhalte ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers.

Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen

Vielfalt zu geben.

Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagwerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen

sowie die in der Praxis übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.

Praxisorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen den Schüler zum

logischen und vernetzten Denken sowie zum verantwortungsbewußten Entscheiden und Handeln führen.

Da der komplexe Geschäftsfall als projektorientierte Arbeit durchgeführt wird, empfiehlt sich, im

Team zu planen und die Arbeit zu dokumentieren.

Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von

Fachleuten aus der Praxis sollen beitragen, den Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge

wirtschaftlicher Abläufe zu geben. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.

Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichtes kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der

anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu.

Freigegenstand

Kurzschrift

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Texte kurzschriftlich aufzeichnen können.

Er soll die eigene Niederschrift sicher lesen und wortgetreu in die Lang- und Maschinschrift

übertragen können.

Lehrstoff

Kurzschrift

Verkehrsschrift nach der Deutschen Einheitsschrift (Wiener Urkunde). Einführung in die Eilschrift.

Kürzungen der Redeschrift.

Didaktische Grundsätze

Der Praxis entsprechend empfiehlt sich, die Texte vorwiegend aus dem kaufmännischen Bereich zu

nehmen.

Deutliches Stenographieren, sicheres Lesen und Systemrichtigkeit haben den Vorrang gegenüber der

Schreibgeschwindigkeit; es ist wichtig, die Beherrschung der Kürzel mechanisch einzuüben.“

48. Die Anlage A/11/1 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Fahrzeugtapezierer (Fahrzeugsattler),

Polsterer, Tapezierer und Bettwarenerzeuger) erhält die Bezeichnung „A/2/12 (Rahmenlehrplan für den

Lehrberuf Fahrzeugtapezierer (Fahrzeugsattler), Polsterer)“ und „A/2/13 (Rahmenlehrplan für den

Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur)“.

49. Die Anlage A/11/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Lackierer) erhält die Bezeichnung „A/11/1“.

50. Die Anlage A/11/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Maler und Anstreicher) erhält die

Bezeichnung „A/11/2“.

51. Die Anlage A/11/4 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Schilderhersteller) erhält die Bezeichnung

„A/11/3“.

52. Die Anlage A/11/5 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Vergolder und Staffierer) erhält die

Bezeichnung „A/11/4“.

53. Die Anlage A/13/1 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Sanitär- und Klimatechniker-Gas- und

Wasserinstallation, Sanitär- und Klimatechniker-Heizungsinstallation, Sanitär- und Klimatechniker-

Lüftungsinstallation) lautet

„Anlage A/13/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

A. SANITÄR- UND KLIMATECHNIKER-GAS- UND WASSERINSTALLATION

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweitenund dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

B. SANITÄR- UND KLIMATECHNIKER-HEIZUNGSINSTALLATION

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

C. SANITÄR- UND KLIMATECHNIKER-LÜFTUNGSINSTALLATION

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND GEMEINSAME

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe hinsichtlich ihrer

Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten kennen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

sowie die Arbeitsverfahren und -techniken nach dem Stand der Technik kennen und über die

berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.

Er soll über die für den Beruf bedeutsamen Grundgesetze der Physik, Chemie, Elektrotechnik und

Energietechnik Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Technologie

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten (Eisenwerkstoffe und Nichteisenmetalle, Kunststoffe und Nichtmetalle, Hilfs- und

Dichtungsmaterialien, Dämmstoffe). Eigenschaften. Verwendung. Bearbeitungsmöglichkeiten. Normung.

Entsorgung.

Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhabung. Einsatz. Instandhaltung.

Arbeitsorganisation

Arbeitsplatz. Technische Unterlagen. Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden.

Materialauswahl.

Mechanische Technologie

Korrosionsschutz und Oberflächenbehandlung. Dämmung. Vorfertigungen. Verbindungs-, Füge- und

Trenntechniken.

Rohrsysteme und -verbindungen

Arten. Herstellung. Montage. Justierung. Prüfung. Förder-, Sicherheits- und Sperrvorrichtungen.

Rohrleitungs- und Regelsysteme

Arten. Verlegung. Wartung. Instandsetzung.

Physik und Chemie

Physik

Größen. Gesetze. Allgemeine Mechanik. Mechanik der Flüssigkeiten und Gase. Wärme. Temperatur.

Zustandsänderungen. Strömungslehre. Festigkeit. Schall, Schallschutz.

Chemie

Aufbau der Materie. Elemente und Verbindungen. Wasser (Eigenschaften und Aufbereitung).

Elektrolytische Vorgänge. Technische Brenngase.

Elektrotechnik

Größen. Gesetze. Wirkungen des elektrischen Stromes. Sicherheitsmaßnahmen und Schutzeinrichtungen.

Energietechnik

Energiearten. Verbrennung, Heizwert und Brennwert.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Physik. Chemie.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berechnungen zur Mechanik und Meßtechnik

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Steigung und Gefälle. Kraft, Arbeit, Leistung,

Wirkungsgrad. Drücke.

Berechnungen zur Wärmelehre

Wärmemenge, -inhalt und Leistung. Mischungsrechnungen. Längen- und Volumsänderungen.

Warmwasserbereitung. Brennstoff- und Energiebedarf.

Berechnungen zur Mechanik der Flüssigkeiten und Gase

Rohrdimensionierung, Strömungsgeschwindigkeit und Durchflußmenge. Hauswasseranlage. Belastung,

Leistung und Wirkungsgrad. Anschluß- und Einstellwert für Gasverbrauchseinrichtungen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Berechnungen zur Mechanik und Meßtechnik

Volums- und Masseberechnungen. Drücke.

Berechnungen zur Wärmelehre

Warmwasserbereitung.

Berechnungen zur Mechanik der Flüssigkeiten und Gase

Rohrdimensionierung.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes auftretenden zeichnerischen Aufgaben

normgerecht ausführen können.

Er soll technische Zeichnungen lesen können, um danach wirtschaftlich und fachlich einwandfrei

arbeiten zu können sowie zur selbstständigen zeichnerischen Weiterbildung befähigt zu sein.

Lehrstoff

Zeichennormen

Blattgrößen. Maßstäbe. Darstellungsarten. Maßeintragung. Beschriftung.

Technisches Zeichnen

Darstellung einfacher Werkstücke in praxisüblichen Ansichten und räumlichen Darstellungen.

Schnittdarstellungen. Gewindedarstellung.

Zeichnen zur Installationstechnik

Sinnbilder und Rohrleitungskennfarben nach den geltenden Önormen und technischen Richtlinien.

Grundlagen des Bauzeichnens. Grundrissplan. Strang- und Raumschema. Anfertigung einfacher

Leitungsskizzen und Ausarbeitung von Installationsplänen. Materialauszug. Anlagenschema.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll durch Mess- und Prüfmethoden die Vorgänge und Zusammenhänge in der Sanitär-

und Klimatechnik besser verstehen, um die im Beruf vorkommenden Aufgaben lösen zu können.

Er soll über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Mess- und Prüfgeräte

Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Übungen im Bereich Physik

Druck. Dehnung. Wärmetechnische Größen. Schallschutz. Werkstoffbestimmungen.

Übungen im Bereich Elektrotechnik

Stromkreis und Ohmsches Gesetz. Messen elektrischer Größen.

Elektrolytische Vorgänge. Veranschaulichung der Funktion elektrotechnischer Bauteile im

Installationsbereich.

Übungen im Bereich Installation

Wasseruntersuchungen. Messen und Einstellen an Sanitär- und Gasprüfständen. Messen und

Einstellen an Heizungs- und Lüftungsanlagen. Einstellen von Steuer- und Regeleinrichtungen. Funktionskontrolle.

Strömungsvorgänge in Leitungen. Messen bei Verbrennungsvorgängen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Werk- und Hilfsstoffe sachgemäß handhaben, verarbeiten und entsorgen können.

Er soll die Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach dem Stande der Technik

sicher handhaben und instandhalten können.

Er soll die Arbeitsverfahren und -techniken fachgerecht anwenden und über Unfallverhütung und

Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Handhaben. Verarbeiten. Zur Entsorgung vorbereiten.

Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Zuschneiden. Spanendes und spanloses Formen. Fügen. Trennen.

Arbeitsverfahren an Rohrsystemen und -verbindungen

Biegen und Richten von Rohren. Löten, Schweißen und Kleben von Rohren. Montieren. Justieren.

Befestigen. Rohrarbeiten nach Vorfertigungsmethoden. Reparieren. Anbohren von Leitungen unter

Druck. Prüfen von Leitungen auf Belastung und Dichtheit.

Fachbereichsunterricht

Fachbereich Gas- und Wasserinstallation

Gas-Wasser-Technik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die zeitgemäßen Installationen von Gasverbrauchseinrichtungen, Wasserversorgungseinrichtungen

und von Abwasseranlagen kennen und unter Berücksichtigung der Sicherheit- und

Umweltstandards praxisbezogene Aufgabenstellungen lösen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Vorschriften. Technische Richtlinien. Önormen.

Das Wasser

Eigenschaften. Quellarten. Wassergewinnung. Wasserförderung. Wasserversorgung.

Wasserversorgungs- und Abwasserinstallationen

Verbrauchsleitungen und sanitäre Installationen. Armaturen. Sanitäre Einrichtungsgegenstände.

Sonderinstallationen. Ableitung der Abwässer. Mess-, Prüf- und Regelsysteme.

Das Gas

Eigenschaften. Technische Brenngase. Gasgewinnung. Gasförderung. Gasversorgung.

Gasverbrauchsinstallationen

Öffentliche Gasversorgung. Verbrauchsleitungen für Erdgas-, Flüssiggas- und Gasverbrauchsanlagen.

Abgasanlagen. Mess-, Prüf- und Regelsysteme.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Das Wasser

Wasserversorgung.

Wasserversorgungs- und Abwasserinstallationen

Sonderinstallationen.

Das Gas

Gasversorgung.

Gasverbrauchsinstallationen

Mess-, Prüf- und Regelsysteme.

Fachpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die speziellen Arbeitsverfahren und -techniken der Gas- und Wasserinstallation

fachgerecht anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Sanitär- und Gasinstallationen nach Plänen einschließlich Montage. Inbetriebnahme, Einstellungs-

und Servicearbeiten an Gasverbrauchseinrichtungen, Wasserversorgungseinrichtungen und Abwasseranlagen.

Feststellen und Beheben von Störungen an Leitungen, Armaturen, Geräten und Anlagen.

Fachbereich Heizungsinstallation

Heizungstechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die zeitgemäßen Installationen von Heizungsanlagen sowie Warmwasserversorgungsanlagen

und deren Komponenten kennen und unter Berücksichtigung der Sicherheits- und

Umweltstandards praxisbezogene Aufgabenstellungen lösen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Vorschriften. Technische Richtlinien. Önormen.

Energie

Feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe. Lagerung von Brennstoffen. Elektroheizung.

Fernwärmeversorgung. Alternativenergien.

Heizungsinstallationen

Heizungsarten nach Wärmeträgern. Wärmeerzeuger und -tauscher. Zusammenbau. Rohrführungen.

Hydraulische Grundschaltungen. Steuer- und Regeltechnik. Kesselraum und Schornstein. Heizflächen und

Zubehör.

Warmwasserversorgungsinstallationen

Warmwasserbereitung. Wärmerückgewinnung. Sonderinstallationen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Energie

Alternativenergien.

Heizungsinstallationen

Steuer- und Regeltechnik.

Warmwasserversorgungsinstallationen

Sonderinstallationen.

Fachpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die speziellen Arbeitsverfahren und -techniken der Heizungsinstallation fachgerecht

anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Heizungsinstallationen nach Plänen einschließlich Montage. Arbeiten an Heizungsanlagen sowie

Warmwasserversorgungsanlagen und deren Komponenten. Montieren und Verrohren von Heizungselementen.

Inbetriebnehmen von Heizungsanlagen. Feststellen und Beheben von Störungen sowie

Servicearbeiten an Leitungen, Armaturen, Geräten und Anlagen.

Fachbereich Lüftungsinstallation

Lüftungstechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die zeitgemäßen Installationen von Lüftungsanlagen und deren Komponenten

kennen und unter Berücksichtigung der Sicherheits- und Umweltstandards praxisbezogene Aufgabenstellungen

lösen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Vorschriften. Technische Richtlinien. Önormen.

Lüftungsanlageninstallationen

Lüftungssysteme. Rohrführungen. Steuer- und Regeltechnik. Wärmerückgewinnung. Sonderinstallationen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Lüftungsanlageninstallationen

Lüftungssysteme. Steuer- und Regeltechnik. Sonderinstallationen.

Fachpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die speziellen Arbeitsverfahren und -techniken der Lüftungsanlagenistallation

fachgerecht anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Lüftungsanlageninstallationen nach Plänen einschließlich Montage. Montieren von Lüftungselementen.

Inbetriebnehmen von Lüftungsanlagen. Feststellen und Beheben von Störungen sowie

Servicearbeiten an Leitungen, Armaturen, Geräten und Anlagen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der

Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

In „Fachzeichnen“ sind insbesondere Aufgabenstellungen, die das Verständnis für die Zusammenhänge

in der Sanitär- und Klimatechnik fördern, nützlich.

Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“, „Praktikum“ und „Fachpraktikum“ sollen die

Vorgänge und Zusammenhänge in der Sanitär- und Klimatechnik veranschaulichen und so die betrieb-

liche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu

führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

54. Die Anlage A/13/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Rohrleitungsmonteur) lautet

„Anlage A/13/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

ROHRLEITUNGSMONTEUR

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND GEMEINSAME

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe hinsichtlich ihrer

Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten kennen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

sowie die Arbeitsverfahren und -techniken nach dem Stand der Technik kennen und über die

berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.

Er soll über die für den Beruf bedeutsamen Grundgesetze der Physik, Chemie, Elektrotechnik und

Energietechnik Bescheid wissen.

Lehrstoff

Technologie

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten (Eisenwerkstoffe und Nichteisenmetalle, Kunststoffe und Nichtmetalle, Hilfs- und

Dichtungsmaterialien, Dämmstoffe). Eigenschaften. Verwendung. Bearbeitungsmöglichkeiten. Normung.

Entsorgung.

Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhabung. Instandhaltung.

Arbeitsorganisation

Arbeitsplatz. Technische Unterlagen. Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden. Materialauswahl.

Mechanische Technologie

Korrosionsschutz und Oberflächenbehandlung. Dämmung. Vorfertigungen. Verbindungs-, Füge- und

Trenntechniken.

Rohrsysteme und -verbindungen

Arten. Herstellung. Montage. Justierung. Prüfung. Förder-, Sicherheits- und Sperrvorrichtungen.

Rohrleitungs- und Regelsysteme

Arten. Wartung. Instandsetzung.

Physik und Chemie

Physik

Größen. Gesetze. Allgemeine Mechanik. Mechanik der Flüssigkeiten und Gase. Wärme. Temperatur.

Zustandsänderungen. Strömungslehre. Festigkeit. Schall, Schallschutz.

Chemie

Aufbau der Materie. Elemente und Verbindungen. Wasser (Eigenschaften und Aufbereitung).

Elektrolytische Vorgänge. Technische Brenngase.

Elektrotechnik

Größen. Gesetze. Wirkungen des elektrischen Stromes. Sicherheitsmaßnahmen und Schutzeinrichtungen.

Energietechnik

Energiearten. Verbrennung, Heizwert und Brennwert.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benützen können.

Lehrstoff

Berechnungen zur Mechanik und Meßtechnik

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Steigung und Gefälle. Kraft, Arbeit, Leistung,

Wirkungsgrad. Drücke.

Berechnungen zur Wärmelehre

Wärmemenge, -inhalt und Leistung. Mischungsrechnungen. Längen- und Volumsänderungen.

Warmwasserbereitung. Brennstoff- und Energiebedarf.

Berechnungen zur Mechanik der Flüssigkeiten und Gase

Rohrdimensionierung, Strömungsgeschwindigkeit und Durchflußmenge. Hauswasseranlage. Belastung,

Leistung und Wirkungsgrad. Anschluss- und Einstellwert für Gasverbrauchseinrichtungen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes auftretenden zeichnerischen Aufgaben normgerecht

ausführen können.

Er soll technische Zeichnungen lesen können, um danach wirtschaftlich und fachlich einwandfrei

arbeiten zu können sowie zur selbstständigen zeichnerischen Weiterbildung befähigt zu sein.

Lehrstoff

Zeichennormen

Blattgrößen. Maßstäbe. Darstellungsarten. Maßeintragung. Beschriftung.

Technisches Zeichnen

Darstellung einfacher Werkstücke in praxisüblichen Ansichten und räumlichen Darstellungen.

Schnittdarstellungen. Gewindedarstellung.

Zeichnen zur Installationstechnik

Sinnbilder und Rohrleitungskennfarben nach den geltenden Önormen und technischen Richtlinien.

Grundlagen des Bauzeichnens. Grundrißplan. Strang- und Raumschema. Anfertigung einfacher

Leitungsskizzen und Ausarbeitung von Installationsplänen. Materialauszug. Anlagenschema. Isometrische

Darstellung von Leitungsanlagen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll durch Mess- und Prüfmethoden die Vorgänge und Zusammenhänge im Bereich der

Rohrleitungstechnik besser verstehen, um die im Beruf vorkommenden Aufgaben lösen zu können.

Er soll über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Mess- und Prüfgeräte

Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Übungen im Bereich Physik

Druck. Dehnung. Wärmetechnische Größen. Schallschutz. Werkstoffbestimmungen.

Übungen im Bereich Elektrotechnik

Stromkreis und Ohmsches Gesetz. Messen elektrischer Größen.

Elektrolytische Vorgänge. Veranschaulichung der Funktion elektrotechnischer Bauteile im Installationsbereich.

Übungen im Bereich der Rohrleitungsmontage

Wasseruntersuchungen. Messen an Rohrleitungsanlagen. Einstellen von Steuer- und Regeleinrichtungen.

Funktionskontrolle. Strömungsvorgänge in Leitungen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Werk- und Hilfsstoffe sachgemäß handhaben, verarbeiten und entsorgen können.

Er soll die Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach dem Stande der Technik

sicher handhaben und instandhalten können.

Er soll die Arbeitsverfahren und -techniken fachgerecht anwenden und über Unfallverhütung und

Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Handhaben. Verarbeiten. Entsorgen.

Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Zuschneiden. Spanendes und spanloses Formen. Fügen. Trennen.

Arbeitsverfahren an Rohrsystemen und -verbindungen

Biegen und Richten von Rohren. Löten, Schweißen und Kleben von Rohren. Montieren. Justieren.

Befestigen. Rohrarbeiten nach Vorfertigungsmethoden. Reparieren. Anbohren von Leitungen unter

Druck. Prüfen von Leitungen auf Belastung und Dichtheit. Anfertigen von Rohrformstücken. Feststellen

und Beheben von Störungen. Ausführen von Servicearbeiten an Einbauten in Rohrleitungssystemen.

Inbetriebnehmen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

In „Fachzeichnen“ sind insbesondere Aufgabenstellungen, die das Verständnis für die Zusammenhänge

in der Sanitär- und Klimatechnik fördern, nützlich.

Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die

Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in

Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen

Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

55. Die Anlage A/14/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Modelltischer [Formentischler]) lautet

„Anlage A/14/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

MODELLTISCHLER (FORMENTISCHLER)

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Computergestützte Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Funktion einer computergestützten Anlage kennen, berufsbezogene EDV-

Programme einsetzen und die Ergebnisse praxisgerecht anwenden können.

Lehrstoff

Grundlagen

Hardware. Software. Betriebssysteme. Koordinatensystem.

Berufsbezogene EDV-Programme

Eingabe. Durchführung. Praktische Auswertung.

Maschinensteuerung

Programmerstellung. CNC-Simulation. Ausführung.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in seinem Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen, sorgfältig

auswählen, über deren vorschriftsmäßige Entsorgung sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften

Bescheid wissen.

Er soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte und Maschinen kennen sowie gründliche

Kenntnisse über Form- und Modelltechnik haben.

Er soll die für diesen Lehrberuf erforderlichen chemischen und physikalischen Grundgesetze kennen

sowie mit der berufsspezifische Schmelz-, Gieß- und Umwelttechnik vertraut sein.

Lehrstoff

Technologie

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk-, Hilfs- und Gusswerkstoffe

Arten. Eigenschaften. Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten. Normung. Entsorgung.

Werkzeuge, Geräte und Maschinen

Arten. Funktion. Einsatz und Wartung.

Bearbeitungstechniken

Messen, Anreißen. Spanende und spanlose Formgebung. Fügetechniken. Lösbare und unlösbare

Verbindungen. CNC-gestützte Technologien.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Chemische und physikalische Grundgesetze

Mechanik. Hydraulik. Pneumatik. Elektrotechnik. Wärmebehandlung. Organische und anorganische

Chemie.

Form- und Modelltechnik

Arten. Modell- und Kernkastenherstellung. Modellteilung. Instandsetzung und Reparatur der

Modelleinrichtungen. Hand- und Maschinenformtechnik. Herstellung von Dauerformen.

Gießtechnik

Gießgerechte Gestaltung von Gußteilen. Anschnitt- und Speisertechnik. Gußfehler. Qualitätssicherung.

Umwelttechnik

Umgang und Entsorgung der Rest- und Abfallstoffe. Abwasserentsorgung. Lärmschutz.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Probleme aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen und physikalischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und

Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Größen und Einheiten

Maße und SI-Einheiten.

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Prozentrechnungen. Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Kraft und Kräfteparallelogramm. Arbeit. Leistung. Geradlinige und kreisförmige Bewegung

(Schnittgeschwindigkeit und Drehzahl, Hauptzeitberechnungen). Festigkeitsberechnungen. Einfache und

mehrfache Übersetzungen. Berechnungen aus Pneumatik und Hydraulik.

Gießtechnische Berechnungen

Schwindmaßberechnungen. Anschnitt- und Speisertechnik.

Elektrotechnische Berechnungen

Ohmsches Gesetz. Spezifischer Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen mit Konstruktionslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen, Modellrisse und normgerechte Werkzeichnungen lesen sowie unter

Berücksichtigung verschiedener Konstruktionen ausführen können, um danach wirtschaftlich und fachlich

einwandfrei arbeiten zu können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Strichstärken und Linienarten. Schriftfeld und Stückliste. Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung.

Gewindedarstellungen. Rauhtiefezeichen. Bearbeitungszugaben. Passungen und Maßtoleranzen.

Werkzeichnungen

Schnittdarstellungen gießfertiger Formen. Modellaufnahmen von Maschinenelementen. Modellaufbau.

Modellrisse. Freihandskizzen und Werkzeichnungen nach Modellen als Teil- und Zusammenstellungszeichnungen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll mit der Handhabung, Pflege und Instandsetzung von Werkzeugen, Geräten und Maschinen

vertraut sein.

Er soll die berufsspezifischen Mess- und Bearbeitungstechniken durchführen können.

Er soll die in diesem Lehrberuf zeitgemäßen Arbeitstechniken und -verfahren ausführen können

sowie berufseinschlägige Sicherheitstechniken anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werkzeuge, Geräte und Maschinen

Arten. Handhaben. Pflegen und Instandsetzen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Handhaben. Verwenden und Entsorgen.

Messtechnik

Handhaben und Pflegen von Meßgeräten. Messen mechanischer und elektrotechnischer Größen.

Bearbeitungstechnik

Messen und Anreißen. Spanendes und spanloses Bearbeiten. Fügen und Trennen. Anfertigen von

Schablonen.

Form- und Modelltechnik

Herstellen von Modellen und Kernkästen. Reparaturarbeiten an Modelleinrichtungen. Herstellen von

Formen und Kernen. Zulegen.

Gießtechnik

Schmelzen. Abgießen.

Umwelttechnik

Entsorgen der Rest- und Abfallstoffe. Entsorgen des Abwassers. Lärmschutz.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das

Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der

Ergebnisse.

„Fachzeichnen mit Konstruktionslehre“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis

beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

„Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche

Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu

führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestüzter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

56. Die Anlage A/15/11 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Textilmechaniker) lautet

„Anlage A/15/11

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

TEXTILMECHANIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Mechanische Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie fachgerecht

auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit Funktion, Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Geräte und Maschinen vertraut

sein, die facheinschlägigen Fertigungstechniken sowie die Maschinenelemente kennen.

Er soll die Grundgesetze der Mechanik kennen sowie über den für diesen Lehrberuf erforderlichen

Bereich der Automatisierungstechnik Bescheid wissen.

Er soll insbesondere über den Bereich der Textilmaschinen, über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften

sowie über den Umweltschutz Bescheid wissen.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Ver- und Bearbeitung. Prüfung. Fehlererkennung.

Entsorgung.

Fertigungstechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Geräte und Maschinen

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und

Korrosionsschutz. Füge- und Trenntechniken.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.

Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Mechanik starrer und deformierbarer Körper

Größen und Einheiten. Grundgesetze der Statik und Dynamik.

Automatisierungstechnik

Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-

und Regelsysteme. CNC-Technik. SPS-Technik.

Textilmaschinen

Arten. Aufbau. Funktion. Einsatz. Nummerierungssysteme. Arten der technischen Kontrollen.

Ausrüstung und Veredlung. Einstellarbeiten. Fehlerursachen und -behebung. Prüfung und Wartung.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Probleme aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Fachbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Druck in Flüssigkeiten und Gasen. Festigkeit.

Berechnungen zur Maschinentechnik

Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Passungsrechnungen. Berechnung der Schnittgeschwindigkeit,

Drehzahl und des Vorschubs. Übersetzungsverhältnisse bei Riemen- und Zahnradtrieb. Berechnung der

Maße beim Kegeldrehen. Einfache Teilkopfberechnungen. Zahnradgrößen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes auftretenden zeichnerischen Aufgaben normgerecht

ausführen können.

Er soll technische Zeichnungen lesen können, um danach wirtschaftlich und fachlich einwandfrei

arbeiten zu können sowie zur selbstständigen zeichnerischen Weiterbildung befähigt sein zu können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächen-, Form- und Lageangaben. Toleranz- und

Passungsangaben.

Technische Zeichnungen

Anfertigung einfacher Skizzen nach Modellen und Textangaben. Darstellung von Maschinen- und

Bauelementen. Elektronische Schaltzeichen und Schaltpläne. Schematische Darstellung von Funktionsweisen.

Anfertigung und Lesen von Diagrammen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Mess- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für

eine zeitgemäße Fertigung notwendigen Maschinensteuerungen vornehmen zu können.

Er soll einfache Übungen zur Automatisierungstechnik selbstständig ausführen können, ihre

Betriebsverhältnisse erfassen sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Mess- und Prüfinstrumente

Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Übungen zur Messtechnik

Halbleiterbauelemente. Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Messtechnik.

Bestimmung elektrischer und nichtelektrischer Größen. Erstellen von Messprotokollen.

Schaltübungen

Einfache Stromkreise. Nachweis des Ohmschen Gesetzes. Analoge und digitale Schalttechnik.

Übungen zur Automatisierungstechnik

Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Steuerungen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben, einstellen, warten und instandhalten sowie

einfache Ersatzteile herstellen können.

Lehrstoff

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Aus-, Ein- und Zusammenbauen von Maschinenelementen und Maschinenteilen unter

besonderer Berücksichtigung der Textilmaschinen. Einstell- und Wartungsarbeiten an Textilmaschinen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen. Trennen. Erstellen von Arbeitsplänen.

Wärmebehandlung von Stählen

Oberflächenbehandeln. Weich- und Hartlöten. Einfache Elektroschweißarbeiten.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das

Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der

Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer Planung

durch Zeichnungen bedürfen.

Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die

Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in

Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen

Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

57. Die Anlage A/15/13 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Maschinenmechaniker) lautet

„Anlage A/15/13

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

MASCHINENMECHANIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten, dritten und vierten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Mechanische Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie

fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit den im Beruf eingesetzten Werkzeugen, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte vertraut

sein, über die Maschinenelemente Bescheid wissen sowie die berufsspezifischen Fertigungstechniken

kennen.

Er soll über die speziellen Arbeits- und Kraftmaschinen seines Arbeitsbereiches Bescheid wissen.

Er soll die Grundgesetze der Mechanik, Elektrotechnik und Elektronik kennen sowie über die in

diesem Lehrberuf erforderliche Mess- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Metallische und nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Bearbeitung. Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte

Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Einsatz.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und

Korrosionsschutz. Füge- und Trenntechniken.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.

Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.

Arbeits- und Kraftmaschinen

Arten. Aufbau. Funktion. Einsatz. Einbau. Ausbau. Justierung. Prüfung und Wartung.

Technische Grundlagen

Elektro-, Steuer- und Regeltechnik.

Automatisierungstechnik

Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-

und Regelsysteme. CNC-Technik. SPS-Technik.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Metallische und nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und

Geräte. Automatisierungstechnik.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Algebra

Zahlenbereiche, Gleichungen (lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen).

Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Kreisfunktionen). Vektoren. Binäres

Zahlensystem. Potenzen. Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Gewichtsberechnungen.

Geometrie

Planimetrie (Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis, Ellipse; Pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie

des recht- und schiefwinkeligen Dreiecks. Koordinatensystem. Codierte Informationen. Geometriedefinitionen.

Aufbereitung von Programmen.

Berechnungen zur Mechanik

Gradlinige und kreisförmige Bewegungen. Berechnungen aus der Kraftübertragung (Übersetzungen,

Dimensionierung, Getriebe). Kraft. Moment. Arbeit. Leistung. Wirkungsgrad. Reibung. Schiefe Ebene.

Wärmetechnik. Festigkeitsberechnungen. Berechnungen zu Elektrotechnik und Steuerungstechnik. Technologische

Aufbereitung von Programmen. Berechnungen aus der Arbeitsvorbereitung und Rationalisierung.

Erstellung einfacher Berechnungsprogramme.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Algebra. Berechnungen zur Mechanik.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Computergestütztes Zeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen entwerfen und Werkzeichnungen normgerecht ausführen sowie lesen

können, um an Hand von Plänen, Zusammenstellungszeichnungen und Geometrien selbstständig und

wirtschaftlich arbeiten zu können.

Lehrstoff

Grundlagen des Zeichnens

Normen. Symbole und Passungskurzzeichen. Ergänzende Aufgaben. Bemaßung. Maßstäbe. Oberflächenzeichnen.

Lage- und Formtoleranzen.

Darstellungszeichnungen

Darstellungsarten (Parallelprojektion, NC-gerechte Darstellung). Schnitte. Gewinde. Durchdringungen

und Verschneidungen.

Metalltechnische Skizzen und Zeichnungen

Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Zusammenbauzeichnungen zur Verbindungstechnik und

Kraftübertragungstechnik. Konstruktionszeichnungen für den Maschinenbau. Lesen und Anfertigen von

Schaubildern, Diagrammen und Schaltplänen.

Fertigungstechnische Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll vertiefte Kenntnisse über Technologien und Arbeitsverfahren haben, die durch die

Mikroelektronik in diesen Beruf einfließen.

Er soll über die theoretischen Grundlagen von CNC, CAM und CAQ Bescheid wissen, um auf

Simulatoren, gesteuerte Werkzeugmaschinen und Messeinrichtungen arbeiten zu können.

Lehrstoff

Rechner

Aufbau und Handhabung von PC- und Peripheriegeräten. Aufbau und Bedienung von CNC-

Maschinen. Programmarten. Programmaufbau nach DIN 66025.

Programmieren und Fertigen von Dreh- oder Frästeilen

Programmarten. Datentransfer. Werkzeugvoreinstellung und -verwaltung.

Konstruktion

Grundlagen in der 2D- und 3D-Konstruktion. Elementeigenschaften. Darstellungshilfen. Bemaßung.

Text. Zeichnungsausgaben und -verwaltung.

CAM

Geometrieerstellung und -übernahme. NC-Daten. Datentransfer. Fertigung.

CAQ

Normen. Begriffe. Qualitätssicherung. Qualitätsprüfungen. Dokumentation und Auswertung der

Daten. Kosten.

Prozessorientierte Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Mess- und Prüfinstrumente handhaben und instandhalten sowie grundlegende

Programmierungen am Mikrocomputer durchführen können.

Er soll praxisrelevante berufsbezogene Mess-, Prüf- und Schaltübungen ausführen können.

Er soll hydraulisch, pneumatisch und elektronisch gesteuerte Anlagen simulieren können, ihre

Betriebsverhältnisse erfassen, die einschlägigen Vorschriften beachten sowie über Unfallverhütung

Bescheid wissen.

Er soll im Prozessablauf Fehler und Störungen erkennen und beheben können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Mess- und Prüfinstrumente

Handhaben. Instandhalten.

Elektrotechnik

Schalt- und Bauelemente. Größen und Einheiten. Grundschaltungen. Wirkungen des elektrischen

Stromes.

Pneumatik und Elektropneumatik

Bauelemente. Pneumatische und elektropneumatische Schaltpläne. Zeitschaltungen. Steuerungen mit

einfach- und doppelwirkenden Zylindern. Selbsthalteschaltungen.

Wärmebehandlung

Grundlagen. Verfahren.

Werkstoffprüfung

Werkstattprüfverfahren. Metallographische Prüfverfahren. Härteprüfverfahren. Mechanisch-

technologische Prüfverfahren. Zerstörungsfreie Prüfverfahren.

Hydraulik und Elektrohydraulik

Physikalische Grundlagen. Bauelemente. Hydraulische und elektrohydraulische Schaltpläne. Steuerungen

mit einfach- und doppelwirkenden Zylindern. Druckabhängige Folgesteuerung.

Elektronik

Versuche zur Analog- und Digitaltechnik. Messungen an aktiven und passiven Bauelementen.

Schaltungen der Leistungselektronik und SPS.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll seine in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten

sowie seine persönlichen Erfahrungen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen anwenden können.

Er soll dadurch fertigungstechnische und betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen

und Zusammenhänge sowie Arbeitsabläufe kennen lernen und bewerten können.

Er soll im Zuge der Teilefertigung eine zusammenfassende Arbeit computerunterstützt durchführen

und präsentieren können.

Lehrstoff

Praktische Aufgabenstellungen zur Konstruktion von Teilen.

Arbeitsorientierte Aufgaben

Arbeitsvorbereitung. Programmierung. Werkzeugverwaltung. Fertigung.

Qualitätsorientierte Aufgaben

Qualitätsnormen. Qualitätssicherung. Qualitätskontrolle.

Datenorientierte Aufgaben

Technische Daten. Organisatorische Strukturen. Betriebswirtschaftliche Daten.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Computergestütztes Zeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, das

einer zeichnerischen Vorbereitung und Darstellung bedarf.

Der Unterrichtsgegenstand „Prozessorientierte Laboratoriumsübungen“ soll dem Schüler die

Möglichkeit geben, jene Steuerungstechniken zu erlernen, welche die betriebliche Ausbildung ergänzen.

Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen

Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Im „Praktikum“ sollen durch Aufgabenstellungen und handlungsorientiertem Unterricht die Schüler

zum logischen und vernetzten Denken sowie zum verantwortungsbewußten Entscheiden und Handeln

geführt werden.

Da in diesem Pflichtgegenstand projektorientierte Arbeiten durchgeführt werden, empfiehlt sich, im

Team zu planen und die Arbeiten zu dokumentieren.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

58. Die Anlage A/15/14 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Werkzeugmechaniker) lautet

„Anlage A/15/14

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

WERKZEUGMECHANIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten, dritten und vierten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Mechanische Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie

fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit den im Beruf eingesetzten Werkzeugen, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte vertraut

sein, über die Maschinenelemente und Werkzeuge Bescheid wissen sowie die berufsspezifischen

Fertigungstechniken kennen.

Er soll über die speziellen Arbeits- und Kraftmaschinen seines Arbeitsbereiches Bescheid wissen.

Er soll die Grundgesetze der Mechanik, Elektrotechnik und Elektronik kennen sowie über die in

diesem Lehrberuf erforderliche Meß- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Metallische und nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Bearbeitung. Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte

Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Einsatz.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und

Korrosionsschutz. Füge- und Trenntechniken.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.

Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.

Arbeits- und Kraftmaschinen

Arten. Aufbau. Funktion. Einsatz. Einbau. Ausbau. Justierung. Prüfung und Wartung.

Technische Grundlagen

Elektro-, Steuer- und Regeltechnik.

Automatisierungstechnik

Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-

und Regelsysteme. CNC-Technik. SPS-Technik.

Lehren- und Vorrichtungsbau

Bohrvorrichtungen. Fräs- und Haltevorrichtungen.

Gusswerkzeuge

Arten. Einsatz. Verwendung bei der Verarbeitung von Kunststoffen und Metallen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Metallische und nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und

Geräte. Automatisierungstechnik.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Algebra

Zahlenbereiche, Gleichungen (lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen).

Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Kreisfunktionen). Vektoren. Binäres

Zahlensystem. Potenzen. Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Gewichtsberechnungen.

Geometrie

Planimetrie (Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis, Ellipse; Pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie

des recht- und schiefwinkeligen Dreiecks. Koordinatensystem. Codierte Informationen. Geometriedefinitionen.

Aufbereitung von Programmen.

II 426

Berechnungen zur Mechanik

Geradlinige und kreisförmige Bewegungen. Berechnungen aus der Kraftübertragung

(Übersetzungen, Dimensionierung, Getriebe). Kraft. Moment. Arbeit. Leistung. Wirkungsgrad. Reibung.

Schiefe Ebene. Wärmetechnik. Festigkeitsberechnungen. Berechnungen aus der Steuerungstechnik.

Technologische Aufbereitung von Programmen. Berechnungen aus der Arbeitsvorbereitung und

Rationalisierung. Erstellung einfacher Berechnungsprogramme.

Berechnungen aus dem Werkzeug- und Formenbau

Zuhaltekräfte. Wärmebedarf im Formenbau. Schwerpunkt. Berechnungen aus der Stanzerei- und

Spritzgusstechnik.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Algebra. Berechnungen zur Mechanik. Berechnungen aus dem Werkzeug- und Formenbau.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Computergestütztes Zeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen entwerfen und Werkzeichnungen normgerecht ausführen sowie lesen

können, um anhand von Plänen, Zusammenstellungszeichnungen und Geometrien selbstständig und wirtschaftlich

arbeiten zu können.

Lehrstoff

Grundlagen des Zeichnens

Normen. Symbole und Passungskurzzeichen. Ergänzende Aufgaben. Bemaßung. Maßstäbe.

Darstellungszeichnungen

Darstellungsarten (Parallelprojektion, NC-gerechte Darstellung). Schnitte. Gewinde. Abweichungen.

Durchdringungen und Verschneidungen.

Metalltechnische Skizzen und Zeichnungen

Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Zusammenbauzeichnungen zur Verbindungstechnik und

Kraftübertragungstechnik. Konstruktionszeichnungen für den Maschinenbau. Lesen und Anfertigen von

Schaubildern, Diagrammen und Schaltplänen. Konstruktionszeichnungen und Zusammenstellungszeichnungen

für den Formenbau und die Stanztechnik.

Fertigungstechnische Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll vertiefte Kenntnisse über Technologien und Arbeitsverfahren haben, die durch die

Mikroelektronik in diesen Beruf einfließen.

Er soll über die theoretischen Grundlagen von CNC, CAM und CAQ Bescheid wissen, um auf

Simulatoren, gesteuerte Werkzeugmaschinen und Messeinrichtungen arbeiten zu können.

Lehrstoff

Rechner

Aufbau und Handhabung von PC- und Peripheriegeräten. Aufbau und Bedienung von CNC-

Maschinen. Programmarten. Programmaufbau nach DIN 66025.

Programmieren und Fertigen von Dreh- oder Frästeilen

Programmarten. Datentransfer. Werkzeugvoreinstellung und -verwaltung.

Konstruktion

Grundlagen in der 2D- und 3D-Konstruktion. Elementeigenschaften. Darstellungshilfen. Bemaßung.

Text. Zeichnungsausgaben und -verwaltung.

CAM

Geometrieerstellung. NC-Daten. Fertigung.

CAQ

Normen. Begriffe. Qualitätssicherung. Qualitätsprüfungen. Dokumentation und Auswertung der

Daten. Kosten.

Prozessorientierte Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Mess- und Prüfinstrumente handhaben und instandhalten sowie grundlegende

Programmierungen am Mikrocomputer durchführen können.

Er soll praxisrelevante berufsbezogene Mess-, Prüf- und Schaltübungen ausführen können.

Er soll hydraulisch, pneumatisch und elektronisch gesteuerte Anlagen simulieren können, ihre

Betriebsverhältnisse erfassen, die einschlägigen Vorschriften beachten sowie über Unfallverhütung

Bescheid wissen.

Er soll im Prozessablauf Fehler und Störungen erkennen und beheben können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Mess- und Prüfinstrumente

Handhaben. Instandhalten.

Elektrotechnik

Schalt- und Bauelemente. Größen und Einheiten. Grundschaltungen. Wirkungen des elektrischen

Stromes.

Pneumatik und Elektropneumatik

Bauelemente. Pneumatische und elektropneumatische Schaltpläne. Zeitschaltungen. Steuerungen mit

einfach- und doppelwirkenden Zylindern. Selbsthalteschaltungen.

Wärmebehandlung

Grundlagen. Verfahren.

Werkstoffprüfung

Werkstattprüfverfahren. Metallographische Prüfverfahren. Härteprüfverfahren. Mechanischtechnologische

Prüfverfahren. Zerstörungsfreie Prüfverfahren.

Hydraulik und Elektrohydraulik

Physikalische Grundlagen. Bauelemente. Hydraulische und elektrohydraulische Schaltpläne. Steuerungen

mit einfach- und doppelwirkenden Zylindern. Druckabhängige Folgesteuerung.

Elektronik

Versuche zur Analog- und Digitaltechnik. Messungen an aktiven und passiven Bauelementen.

Schaltungen der Leistungselektronik und SPS.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll seine in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten

sowie seine persönlichen Erfahrungen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen anwenden können.

Er soll dadurch fertigungstechnische und betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen

und Zusammenhänge sowie Arbeitsabläufe kennen lernen und bewerten können.

Er soll im Zuge der Teilefertigung eine zusammenfassende Arbeit computerunterstützt durchführen

und präsentieren können.

Lehrstoff

Praktische Aufgabenstellungen zur Konstruktion von Teilen.

Arbeitsorientierte Aufgaben

Arbeitsvorbereitung. Programmierung. Werkzeugverwaltung.

Qualitätsorientierte Aufgaben

Qualitätsnormen. Qualitätssicherung. Qualitätskontrolle.

Datenorientierte Aufgaben

Technische Daten. Organisatorische Strukturen. Betriebswirtschaftliche Daten.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das

Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der

Ergebnisse.

„Computergestütztes Zeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, das

einer zeichnerischen Vorbereitung und Darstellung bedarf.

Der Unterrichtsgegenstand „Prozessorientierte Laboratoriumsübungen“ soll dem Schüler die

Möglichkeit geben, jene Steuerungstechniken zu erlernen, welche die betriebliche Ausbildung ergänzen.

Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen

Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Im „Praktikum“ sollen durch Aufgabenstellungen und handlungsorientiertem Unterricht die Schüler

zum logischen und vernetzten Denken sowie zum verantwortungsbewußten Entscheiden und Handeln

geführt werden.

Da in diesem Pflichtgegenstand projektorientierte Arbeiten durchgeführt werden, empfiehlt sich, im

Team zu planen und die Arbeiten zu dokumentieren.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

59. Die Anlage A/16/1 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Gold- und Silberschmied und Juwelier,

Edelsteinschleifer) lautet

„Anlage A/16/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE

GOLD- UND SILBERSCHMIED UND JUWELIER, EDELSTEINSCHLEIFER

A. FÜR GOLD- UND SILBERSCHMIED UND JUWELIER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

B. FÜR EDELSTEINSCHLEIFER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Edelsteinkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über Edelsteine, Schmucksteine, Kunststeine, Imitationen, synthetische

Steine und organische Substanzen haben.

Lehrstoff

Edelsteine, Schmucksteine, Kunststeine, Imitationen, synthetische Steine und organische Substanzen

Systematik. Entstehung. Vorkommen. Physikalische und chemische Eigenschaften. Be- und

Verarbeitung. Handelsbezeichnungen und -nomenklaturen. Erkennungs- und Bestimmungsmöglichkeiten.

Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Edel-, Unedelmetalle und nichtmetallischen

Werk- und Hilfsstoffe haben, sie fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige

Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein, Kenntnisse über die berufsspezifischen

Fertigungstechniken haben sowie mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften

vertraut sein.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Edel-, Unedelmetalle, nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Legierungen. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Materialprüfung. Entsorgung

und Wiedergewinnung.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Verbindungs- und

Trenntechniken.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für diesen Beruf relevanten Grundgesetze der Physik und Chemie kennen sowie

Kenntnisse über die Feingehaltsprüfung haben.

Er soll Kenntnisse über die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken haben und mit den

berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Physik

Aggregatzustände. Festigkeit. Härte.

Chemie

Grundstoffe und Verbindungen. Säuren, Basen und Salze. Gemenge. Oxidation und Reduktion.

Feingehaltsprüfung

Punzierungsgesetz. Punzierungsvorgang. Punzenbilder. Feingehaltsproben.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Wärmebehandlung. Schmelzvorgang. Oberflächenbearbeitung und -gestaltung.

Stichtechniken. Galvanotechnik. Reinigung. Zurichtarbeiten. Plastische Formgebung. Montiertechnik.

Fassungen und Halterungen. Gußarten. Recycling.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und

Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Grundrechnenoperationen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.

Prozentrechnungen. Legierungsrechnungen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe und eine in der 4. Schulstufe.

Designentwicklung und Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Designs, computerunterstützte Zeichnungen und/ oder Handzeichnungen aus dem

Bereich seines Lehrberufes skizzieren und zeichnen, um danach selbstständig und ökonomisch arbeiten zu

können.

Er soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit und Kreativität unter Einbeziehung seiner Kenntnisse

in der Stilkunde weiterentwickeln und sich des ästhetischen Stellenwertes seiner Entwürfe bewußt sein.

Lehrstoff

Darstellungsmittel und -träger

Schreib- und Zeichengeräte. Farben. Schmuckstücke. Medaillen. Planketten. Andere Darstellungsträger.

Darstellungsmotive

Wappen. Zeichen. Symbole. Tier- und Pflanzendarstellungen. Ornamente. Menschliche Darstellungen.

Komplexe Objekte. Spezielle Designs.

Darstellungstechniken

Zeichennormen und Bemaßung. Punkt. Linie. Fläche. Zeichen auf verschiedenen Untergründen.

Schrift. Modelliertechniken. Kopieren. Vergrößern. Perspektiven. Verkleinern. Emailtechniken. Einsatz

der Computergrafik.

Designentwicklung

Kreativer Werdegang. Kompositionsentwicklung. Schmuckstückentwürfe nach Kundenwünschen.

Stilkunde

Stilepochen. Stilelemente. Stilmerkmale. Heraldik.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Edel-, Unedelmetalle, nichtmetallische Werk-

und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten können sowie die

zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Er soll an Hand von Designs, computergestützten Zeichnungen und/oder Handzeichnungen Modelle

anfertigen können.

Er soll Schmuckelemente und Schmuckstücke anfertigen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Edel-, Unedelmetalle, nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärmebehandeln.

Oberflächenbehandeln. Anfertigen von Schmuck.

Modellieren

Formen von Natur- und Kunststoffen. Herstellen von Gussformen. Gießen.

Designs

Herstellen von Gussmodellen. Fertigen von Schmuckelementen und Schmuckstücken. Juwelen

montieren und fassen. Schleifen und Polieren der Schmuckstücke.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das

Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der

Ergebnisse.

Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene Techniken zu

erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

60. Die Anlage A/16/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Metallschleifer und Galvaniseur) lautet

„Anlage A/16/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

METALLSCHLEIFER UND GALVANISEUR

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Physik und Chemie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für den Beruf wichtigen Grundgesetze der Physik sowie Chemie und

Elektrochemie kennen.

Lehrstoff

Physik

Aggregatzustände. Kraft. Moment. Energie, Energiequellen und Energiearten. Elektrotechnik.

Chemie und Elektrochemie

Grundstoffe und Verbindungen. Säuren, Laugen und Salze. Gemenge. Oxidation und Reduktion.

Galvanotechnik.

Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie

fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein, Kenntnisse über

Maschinenelemente sowie über die berufsspezifischen Fertigungstechniken haben.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.

Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und

Korrosionsschutz. Füge- und Trenntechniken.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die Galvanotechnik haben sowie über die berufsspezifischen

Arbeitsverfahren und -techniken Bescheid wissen.

Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie mit den Umweltschutzmaßnahmen

vertraut sein.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutzmaßnahmen.

Galvanotechnik

Galvanoplastik. Galvanostegie. Galvanisieren und Eloxieren. Galvanische Bäder.

Arbeitsverfahren und -techniken

Wärmebehandlung. Schmelzvorgang. Oberflächenbearbeitung und -gestaltung. Materialprüfung.

Qualitätssicherung.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.

Prozentrechnungen.

Berechnungen zur Mechanik

Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Wärme, Wärmedehnung.

Berechnungen zur Galvanotechnik

Chemische Verbindungen und Lösungen.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Ohmsches Gesetz. Widerstandsberechnungen. Elektrische Arbeit und Leistung.

Berechnungen zur Elektrochemie

Metallmasse. Expositionszeit. Schichtdicke. Wirkungsgrad.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen sowie lesen können,

um danach selbstständig und ökonomisch arbeiten und die notwendigen Berechnungen durchführen zu

können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Beschriftung. Maßstäbe. Darstellungsarten. Bemaßung.

Werkzeichnungen

Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Diagramme. Schaltpläne. Funktions-

und Blockschaltbilder.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten können sowie die

zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Chemisch und mechanisch Vorbehandeln.

Galvanotechnik

Abscheiden von Metallen. Eloxieren. Beschichten. Entfernen von Überzügen. Nachbehandeln.

Metallfärben. Qualität sichern.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer

zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene Techniken zu

erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

61. Die Anlage A/16/3 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Graveur, Gold-, Silber- und Metallschläger,

Gürtler, Metalldrücker) lautet

„Anlage A/16/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE

GRAVEUR, GOLD-, SILBER- UND METALLSCHLÄGER, GÜRTLER, METALLDRÜCKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die

Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen

zu bilden.

Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für den Beruf wichtigen Grundgesetze der Physik und Chemie kennen.

Er soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie fachgerecht

auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein, Kenntnisse über

Maschinenelemente sowie über die berufsspezifischen Fertigungstechniken haben.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Physik

Aggregatzustände. Kraft. Moment. Energie. Kinetik.

Chemie

Grundstoffe und Verbindungen. Säuren, Laugen und Salze. Gemenge. Oxidation und Reduktion.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Sicherungselemente. Antriebe und Bauelemente.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und

Korrosionsschutz. Füge- und Trenntechniken. CNC-Technik.

Lehrstoffspezifikationen

Graveur

Fertigungstechniken

Handgravuren. Punzenarten.

Gold-, Silber- und Metallschläger

Schlagwerkzeuge und Vorrichtungen

Arten. Einsatz. Wirkungsweise. Prüfmethoden.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die Punzierung haben, über die berufsspezifischen Arbeitsverfahren

und -techniken und über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.

Er soll mit der Stilkunde, der Schriftkunde und der Heraldik vertraut sein.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Punzierung

Gesetzliche Symbole. Punzierungsgesetz.

Arbeitsverfahren und -techniken

Oberflächenbearbeitung und -gestaltung. Montage. Wiedergewinnung und -verwertung. Materialprüfung.

Qualitätssicherung.

Stilkunde

Stilepochen. Stilelemente. Stilmerkmale. Ornamentik.

Schriftkunde

Historische Entwicklung. Schriftarten. Schriftformen.

Heraldik

Historische Entwicklung. Wappenaufbau. Wappengesetz.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.

Prozentrechnungen.

Berechnungen zur Mechanik

Bewegung. Kraft. Moment. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Reibung. Wärme, Wärmedehnung.

Festigkeit.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll normgerechte Werkzeichnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes – auch unter

Zuhilfenahme von CAD-Programmen – ausführen können, um danach selbstständig und ökonomisch

arbeiten zu können.

Er soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit und Kreativität unter Einbeziehung seiner Kenntnisse

aus der Stilkunde, Schriftkunde, Heraldik und Farbenlehre weiterentwickeln und sich des ästhetischen

Stellenwertes seiner Entwürfe bewußt sein.

Lehrstoff

Zeichennormen.

Beschriftung. Maßstäbe. Darstellungsarten. Bemaßung.

Werkzeichnungen

Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. CAD-Anwendungen.

Designs

Stilkundliche Entwürfe. Skizzen von Schriftarten. Heraldik. Farbkompositionen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten können sowie die

zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Er soll berufsspezifische Werkstücke herstellen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärmebehandeln.

Oberflächenbehandeln. Modellieren. Programmieren von CNC-Maschinen.

Werkstücke

Designs entwerfen. Stahl- und Kupferstiche stechen. Treibarbeiten und Feinziselierungen herstellen.

Galvanoplaste fertigen. Feinbleche ver- und bearbeiten.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das

Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der

Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer

zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene Techniken zu

erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

62. Die Anlage A/20/1 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Klaviermacher) lautet

„Anlage A/20/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

KLAVIERMACHER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten Klasse und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in

der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Musiklehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Grundkenntnisse über die Musiklehre und Musikgeschichte haben.

Lehrstoff

Musiklehre

Notenschrift. Intervalle. Tonleitern. Akkorde. Ungleichschwebende und gleichschwebende Temperatur.

Tonerzeugung, Tonumfang und Klangfarbe der Instrumente.

Musikgeschichte

Epochen. Komponisten. Werke. Aufführungspraktiken.

Instrumentenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Grundkenntnisse über die Instrumentenkunde haben.

Lehrstoff

Instrumentenkunde

Arten. Aufbau. Funktion. Verwandte Instrumente. Mensurierung. Stimmung. Intonation. Historische

Entwicklung.

Physik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die für seinen Beruf notwendigen Grundgesetze der Mechanik, Elektrotechnik,

Elektronik und Wärmelehre Bescheid wissen.

Lehrstoff

Mechanik

Größen und SI-Einheiten. Masse. Kraft. Arbeit. Leistung. Bewegung. Festigkeit. Statik.

Elektrotechnik

Größen und SI-Einheiten. Stromarten. Elektrizitätsleitung. Elektromagnetische Wellen und

Schwingungen.

Elektronik

Bauelemente. Grundschaltungen.

Wärmelehre

Temperatur. Molekularbewegung. Luftdruck und Luftfeuchtigkeit.

Akustik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die für seinen Beruf notwendigen Grundgesetze der Akustik Bescheid wissen.

Lehrstoff

Akustik

Größen der Schalltechnik. Infra-, Ultra- und Hörschall. Wellen und Schwingungen. Ton, Klang und

Obertöne. Schallquellen. Resonanz und Resonatoren. Raumakustik.

Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie

fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein sowie über die für seinen Beruf

notwendigen Arbeitsverfahren und -techniken Bescheid wissen.

Er soll Kenntnisse über die im seinem Beruf gebräuchlichen Stimm-, Intonier- und Regulierwerkzeuge

haben.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Lagerung. Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Aufbau. Normung. Einsatz. Wirkungsweise.

Arbeitsverfahren und -techniken

Spanende und spanlose Bearbeitung. Zerlegung. Reinigung. Zusammenbauarbeiten. Oberflächenbehandlung

und -gestaltung. Korrosion und Korrosionsschutz. CNC-Fertigung. Qualitätssicherung.

Stimm-, Intonier- und Regulierwerkzeuge

Arten. Anwendung.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.

Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Physik

Hebelgesetz. Kraft, Moment. Festigkeit. Wärmelehre und Wärmeausdehnung.

Berechnungen zur Technologie

Materialbedarf. Schnittgeschwindigkeit. Drehzahl. Vorschub.

Berechnungen zur Akustik

Schwingungen. Mensurierung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe und eine in der 4. Schulstufe.

Fachzeichnen mit Konstruktionslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können

sowie mit Aufbau und Funktion von rechnergestützten Systemen vertraut sein, um danach selbstständig

und ökonomisch arbeiten zu können.

Lehrstoff

Technische Zeichnungen

Zeichennormen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Konstruktionszeichnungen.

Rechnergestützes Zeichnen

Systemaufbau- und -funktion. Softwareanwendungen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll – allenfalls über Hospitationen und Exkursionen – die in diesem Lehrberuf

verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, verwenden, bearbeiten und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben, pflegen und instandhalten können sowie

die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Herstellen von Bauelementen. Arbeiten an Rasten, Resonanzböden, Stegen und Gehäusen.

Oberflächenbehandeln. Zusammenbauen. Einstellen. Justieren. Besaiten. Stimmen. Intonieren.

Baßsaitenspinnen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das

Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der

Ergebnisse.

„Fachzeichnen mit Konstruktionslehre“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis

beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

Im Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll im Hinblick auf die Unfallverhütung die Ausbildung an

Maschinen bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

63. Die Anlage A/20/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Orgelbauer, Harmonikamacher) lautet

„Anlage A/20/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE

ORGELBAUER, HARMONIKAMACHER

I. STUNDENTAFEL

A. ORGELBAUER

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten Klasse und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in

der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

I. STUNDENTAFEL

B. HARMONIKAMACHER

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu beachten und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Musiklehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Grundkenntnisse über die Musiklehre und Musikgeschichte haben.

Lehrstoff

Musiklehre

Notenschrift. Intervalle. Tonleitern. Akkorde. Ungleichschwebende und gleichschwebende Temperatur.

Tonerzeugung, Tonumfang und Klangfarbe der Instrumente.

Musikgeschichte

Epochen. Komponisten. Werke. Aufführungspraktiken.

Instrumentenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Grundkenntnisse über die Instrumentenkunde haben.

Lehrstoff

Instrumentenkunde

Arten. Aufbau. Funktion. Verwandte Instrumente. Mensurierung. Stimmung. Intonation. Historische

Entwicklung.

Physik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die für seinen Beruf notwendigen Grundgesetze der Mechanik, Elektrotechnik,

Elektronik, Pneumatik und Wärmelehre Bescheid wissen.

Lehrstoff

Mechanik

Größen und SI-Einheiten. Masse. Kraft. Arbeit. Leistung. Bewegung. Festigkeit. Statik.

Elektrotechnik

Größen und SI-Einheiten. Stromarten. Elektrizitätsleitung. Elektromagnetische Wellen und

Schwingungen.

Elektronik

Bauelemente. Grundschaltungen.

Pneumatik

Druck. Querschnitte. Steuerungssysteme.

Wärmelehre

Temperatur. Molekularbewegung. Luftdruck und Luftfeuchtigkeit.

Akustik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die für seinen Beruf notwendigen Grundgesetze der Akustik Bescheid wissen.

Lehrstoff

Akustik

Größen der Schalltechnik. Infra-, Ultra- und Hörschall. Wellen und Schwingungen. Ton, Klang und

Obertöne. Schallquellen. Resonanz und Resonatoren. Raumakustik.

Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie

fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein sowie über die für seinen Beruf

notwendigen Arbeitsverfahren und -techniken Bescheid wissen.

Er soll Kenntnisse über die in seinem Beruf gebräuchlichen Stimm-, Intonier- und Regulierwerkzeuge

haben.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Lagerung. Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Aufbau. Normung. Einsatz. Wirkungsweise.

Arbeitsverfahren und -techniken

Spanende und spanlose Bearbeitung. Zerlegung. Reinigung. Zusammenbauarbeiten. Oberflächenbehandlung

und -gestaltung. Korrosion und Korrosionsschutz. CNC-Fertigung. Qualitätssicherung.

Stimm-, Intonier- und Regulierwerkzeuge

Arten. Anwendung.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und

Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.

Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Physik

Hebelgesetz. Kraft, Moment. Wärmelehre und Wärmeausdehnung. Festigkeit. Pneumatik.

Berechnungen zur Technologie

Materialbedarf. Schnittgeschwindigkeit. Drehzahl. Vorschub.

Berechnungen zur Akustik

Schwingungen. Mensurierung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Lehrstoffspezifikation

Orgelbauer

Berechnungen zur Physik

Festigkeit. Statik.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe und eine in der 4. Schulstufe.

Fachzeichnen mit Konstruktionslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können

sowie mit Aufbau und Funktion von rechnergestützten Systemen vertraut sein, um danach selbstständig

und ökonomisch arbeiten zu können.

Lehrstoff

Technische Zeichnungen

Zeichennormen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Konstruktionszeichnungen. Darstellungen

von Trakturen, Windladen und Balgkonstruktionen.

Rechnergestützes Zeichnen

Systemaufbau- und funktion. Softwareanwendungen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll – allenfalls über Hospitationen und Exkursionen – die in diesem Lehrberuf

verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, verwenden, bearbeiten und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben, pflegen und instandhalten können sowie

die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Stimmen. Intonieren. Systematisches Suchen und Beheben von Fehlern. Fertigen von Einzelteilen,

auch an CNC-Maschinen.

Lehrstoffspezifikationen

Orgelbauer

Arbeitsverfahren und -techniken

Herstellen von Holz- und Metallpfeifen. Arbeiten an Windladen, Spieltischen und Trakturen

mechanischer, pneumatischer und elektrischer Systeme. Arbeiten an der Windversorgung und am

Gehäuse.

Harmonikamacher

Arbeitsverfahren und -techniken

Arbeiten an verschiedenen Registern. Einrichten der Mechanik.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen mit Konstruktionslehre“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis

beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

Im Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll im Hinblick auf die Unfallverhütung die Ausbildung an

Maschinen bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

64. Die Anlage A/20/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Blechblasistrumentenerzeuger) lautet

„Anlage A/20/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

BLECHBLASINSTRUMENTENERZEUGER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Musiklehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Grundkenntnisse über die Musiklehre und Musikgeschichte haben.

Lehrstoff

Musiklehre

Notenschrift. Intervalle. Tonleitern. Akkorde. Ungleichschwebende und gleichschwebende Temperatur.

Tonerzeugung, Tonumfang und Klangfarbe der Instrumente.

Musikgeschichte

Epochen. Komponisten. Werke. Aufführungspraktiken.

Instrumentenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Grundkenntnisse über die Instrumentenkunde haben.

Lehrstoff

Instrumentenkunde

Arten. Aufbau. Funktion. Verwandte Instrumente. Mensurierung. Stimmung. Intonation. Historische

Entwicklung.

Physik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die für seinen Beruf notwendigen Grundgesetze der Mechanik, Elektrotechnik,

Elektronik und Wärmelehre Bescheid wissen.

Lehrstoff

Mechanik

Größen und SI-Einheiten. Masse. Kraft. Arbeit. Leistung. Bewegung. Festigkeit. Statik.

Elektrotechnik

Größen und SI-Einheiten. Stromarten. Elektrizitätsleitung. Elektromagnetische Wellen und

Schwingungen.

Elektronik

Bauelemente. Grundschaltungen.

Wärmelehre

Temperatur. Molekularbewegung. Luftdruck und Luftfeuchtigkeit.

Akustik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die für seinen Beruf notwendigen Grundgesetze der Akustik Bescheid wissen.

Lehrstoff

Akustik

Größen der Schalltechnik. Infra-, Ultra- und Hörschall. Wellen und Schwingungen. Ton, Klang und

Obertöne. Schallquellen. Resonanz und Resonatoren. Raumakustik.

Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie

fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein sowie über die für seinen Beruf

notwendigen Arbeitsverfahren und -techniken Bescheid wissen.

Er soll Kenntnisse über die in seinem Beruf gebräuchlichen Stimm-, Intonier- und Regulierwerkzeuge

haben.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Lagerung. Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Aufbau. Normung. Einsatz. Wirkungsweise.

Arbeitsverfahren und -techniken

Spanende und spanlose Bearbeitung. Zerlegung. Reinigung. Zusammenbauarbeiten. Oberflächenbehandlung

und -gestaltung. Korrosion und Korrosionsschutz. Qualitätssicherung.

Stimm-, Intonier- und Regulierwerkzeuge

Arten. Anwendung.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.

Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Physik

Hebelgesetz. Kraft, Moment. Festigkeit. Wärmelehre und Wärmeausdehnung.

Berechnungen zur Technologie

Materialbedarf. Schnittgeschwindigkeit. Drehzahl. Vorschub.

Berechnungen zur Akustik

Schwingungen. Mensurierung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen mit Konstruktionslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können

sowie mit Aufbau und Funktion von rechnergestützten Systemen vertraut sein, um danach selbstständig

und ökonomisch arbeiten zu können.

Lehrstoff

Technische Zeichnungen

Zeichennormen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen.

Rechnergestützes Zeichnen

Systemaufbau- und funktion. Softwareanwendungen. Anfertigen von instrumententechnischen

Zeichnungen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll – allenfalls über Hospitationen und Exkursionen – die in diesem Lehrberuf

verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, verwenden, bearbeiten und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben, pflegen und instandhalten können sowie

die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Herstellen von Einzelteilen. Zusammenbauen. Stimmen. Intonieren. Restaurieren. Systematisches

Suchen und Beheben von Fehlern. Fertigen von Einzelteilen, auch an CNC-Maschinen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen mit Konstruktionslehre“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis

beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

Im Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll im Hinblick auf die Unfallverhütung die Ausbildung an

Maschinen bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

65. Die Anlage A/20/4 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Holzblasinstrumentenerzeuger) lautet

„Anlage A/20/4

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

HOLZBLASINSTRUMENTENERZEUGER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Musiklehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Grundkenntnisse über die Musiklehre und Musikgeschichte haben.

Lehrstoff

Musiklehre

Notenschrift. Intervalle. Tonleitern. Akkorde. Ungleichschwebende und gleichschwebende Temperatur.

Tonerzeugung, Tonumfang und Klangfarbe der Instrumente.

Musikgeschichte

Epochen. Komponisten. Werke. Aufführungspraktiken.

Instrumentenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Grundkenntnisse über die Instrumentenkunde haben.

Lehrstoff

Instrumentenkunde

Arten. Aufbau. Funktion. Verwandte Instrumente. Mensurierung. Stimmung. Intonation. Historische

Entwicklung.

Physik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die für seinen Beruf notwendigen Grundgesetze der Mechanik, Elektrotechnik,

Elektronik und Wärmelehre Bescheid wissen.

Lehrstoff

Mechanik

Größen und SI-Einheiten. Masse. Kraft. Arbeit. Leistung. Bewegung. Festigkeit. Statik.

Elektrotechnik

Größen und SI-Einheiten. Stromarten. Elektrizitätsleitung. Elektromagnetische Wellen und

Schwingungen.

Elektronik

Bauelemente. Grundschaltungen.

Wärmelehre

Temperatur. Molekularbewegung. Luftdruck und Luftfeuchtigkeit.

Akustik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die für seinen Beruf notwendigen Grundgesetze der Akustik Bescheid wissen.

Lehrstoff

Akustik

Größen der Schalltechnik. Infra-, Ultra- und Hörschall. Wellen und Schwingungen. Ton, Klang und

Obertöne. Schallquellen. Resonanz und Resonatoren. Raumakustik.

Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie

fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein sowie über die für seinen Beruf

notwendigen Arbeitsverfahren und -techniken Bescheid wissen.

Er soll Kenntnisse über die in seinem Beruf gebräuchlichen Stimm-, Intonier- und Regulierwerkzeuge

haben.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Lagerung. Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Aufbau. Normung. Einsatz. Wirkungsweise.

Arbeitsverfahren und -techniken

Spanende und spanlose Bearbeitung. Zerlegung. Reinigung. Zusammenbauarbeiten. Oberflächenbehandlung

und -gestaltung. Korrosion und Korrosionsschutz. Qualitätssicherung.

Stimm-, Intonier- und Regulierwerkzeuge

Arten. Anwendung.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch

planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.

Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Physik

Hebelgesetz. Kraft, Moment. Festigkeit. Wärmelehre und Wärmeausdehnung.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.

Berechnungen zur Technologie

Materialbedarf. Schnittgeschwindigkeit. Drehzahl. Vorschub.

Berechnungen zur Akustik

Schwingungen. Mensurierung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen mit Konstruktionslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können

sowie mit Aufbau und Funktion von rechnergestützten Systemen vertraut sein, um danach selbstständig

und ökonomisch arbeiten zu können.

Lehrstoff

Technische Zeichnungen

Zeichennormen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen.

Rechnergestützes Zeichnen

Systemaufbau- und funktion. Softwareanwendungen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll – allenfalls über Hospitationen und Exkursionen – die in diesem Lehrberuf

verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, verwenden, bearbeiten und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben, pflegen und instandhalten können sowie

die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Herstellen von Einzelteilen. Zerlegen, Reinigen und Zusammenbauen. Stimmen. Intonieren.

Restaurieren. Systematisches Suchen und Beheben von Fehlern. Fertigen von Einzelteilen, auch an CNC-

Maschinen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das

Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der

Ergebnisse.

„Fachzeichnen mit Konstruktionslehre“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis

beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

Im Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll im Hinblick auf die Unfallverhütung die Ausbildung an

Maschinen bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

66. Die Anlage A/20/5 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger)

lautet

„Anlage A/20/5

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

STREICH- UND SAITENINSTRUMENTENERZEUGER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Musiklehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Grundkenntnisse über die Musiklehre und Musikgeschichte haben.

Lehrstoff

Musiklehre

Notenschrift. Intervalle. Tonleitern. Akkorde. Ungleichschwebende und gleichschwebende

Temperatur. Tonerzeugung, Tonumfang und Klangfarbe der Instrumente.

Musikgeschichte

Epochen. Komponisten. Werke. Aufführungspraktiken.

Instrumentenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Grundkenntnisse über die Instrumentenkunde haben.

Lehrstoff

Instrumentenkunde

Arten. Aufbau. Funktion. Verwandte Instrumente. Mensurierung. Stimmung. Intonation. Historische

Entwicklung.

Physik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die für seinen Beruf notwendigen Grundgesetze der Mechanik, Elektrotechnik

und Wärmelehre Bescheid wissen.

Lehrstoff

Mechanik

Größen und SI-Einheiten. Masse. Kraft. Arbeit. Leistung. Bewegung. Festigkeit. Statik.

Elektrotechnik

Größen und SI-Einheiten. Stromarten. Elektrizitätsleitung. Elektromagnetische Wellen und

Schwingungen.

Wärmelehre

Temperatur. Molekularbewegung. Luftdruck und Luftfeuchtigkeit.

Akustik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die für seinen Beruf notwendigen Grundgesetze der Akustik Bescheid wissen.

Lehrstoff

Akustik

Größen der Schalltechnik. Infra-, Ultra- und Hörschall. Wellen und Schwingungen. Ton, Klang und

Obertöne. Schallquellen. Resonanz und Resonatoren. Raumakustik.

Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie

fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein sowie über die für seinen Beruf

notwendigen Arbeitsverfahren und -techniken Bescheid wissen.

Er soll Kenntnisse über die in seinem Beruf gebräuchlichen Stimm-, Intonier- und

Regulierwerkzeuge haben.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Lagerung. Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Aufbau. Normung. Einsatz. Wirkungsweise.

Arbeitsverfahren und -techniken

Spanende und spanlose Bearbeitung. Zerlegung. Reinigung. Zusammenbauarbeiten. Oberflächenbehandlung

und -gestaltung. Korrosion und Korrosionsschutz. Qualitätssicherung.

Stimm-, Intonier- und Regulierwerkzeuge

Arten. Anwendung.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.

Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Physik

Hebelgesetz. Kraft, Moment. Festigkeit. Wärmelehre und Wärmeausdehnung.

Berechnungen zur Technologie

Materialbedarf. Schnittgeschwindigkeit. Drehzahl. Vorschub.

Berechnungen zur Akustik

Schwingungen. Mensurierung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen mit Konstruktionslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können

sowie mit Aufbau und Funktion von rechnergestützten Systemen vertraut sein, um danach selbstständig

und ökonomisch arbeiten zu können.

Lehrstoff

Instrumententechnische Zeichnungen

Zeichennormen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen.

Rechnergestützes Zeichnen

Systemaufbau- und -funktion. Softwareanwendungen. Anfertigen von instrumententechnischen

Zeichnungen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll – allenfalls über Hospitationen und Exkursionen – die in diesem Lehrberuf

verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, verwenden, bearbeiten und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben, pflegen und instandhalten können sowie

die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Herstellen von Einzelteilen. Zusammenbauen. Stimmen. Intonieren. Restaurieren. Systematisches

Suchen und Beheben von Fehlern. Fertigen von Einzelteilen, auch an CNC-Maschinen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das

Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der

Ergebnisse.

„Fachzeichnen mit Konstruktionslehre“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis

beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

Im Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll im Hinblick auf die Unfallverhütung die Ausbildung an

Maschinen bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

67. Die Anlage A/22/1 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Buchbinder, Etui- und Kassettenerzeuger,

Kartonagewarenerzeuger) lautet

„Anlage A/22/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE

BUCHBINDER, ETUI- UND KASSETTENERZEUGER, KARTONAGEWARENERZEUGER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die

Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen

zu bilden.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in seinem Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen, sorgfältig

auswählen und über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen kennen sowie über

die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken Bescheid wissen.

Er soll rechnerische Aufgaben aus dem Bereich des Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und

lösen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Herstellung. Eigenschaften. Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten. Lagerung.

Wiederverwertung und Entsorgung. Qualitätssicherung.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Wartung. Steuer- und Regeltechnik. Normung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anzeichnen. Schneidearbeiten. Schachteln. Klebetechnik. Reparieren und Restaurieren.

Qualitätssicherung.

Fachliches Rechnen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.

Maßsystemumwandlungen. Materialberechnungen (Materialverbrauch, Goldener Schnitt).

Lehrstoffspezifikationen

Buchbinder

Kulturgeschichte des Buches

Entwicklung. Druckverfahren. Schriftformen. Literaturarten. Kunstgeschichtliche Einflüsse.

Arbeitsverfahren und -techniken

Schneidearten. Falzarten. Sammeln und Zusammentragen. Kollationierung. Heftarten. Bindearten.

Klebearten. Rückenverleimung. Deckenmachen. Verpackung. Versand. Deckenveredelung.

Buchblock und Einband

Handwerkliche und industrielle Herstellung. Qualitätssicherung.

Arbeitsablauf

Planen. Vorbereiten. Kontrollieren.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Arbeitsverfahren und -techniken

Klebetechnik. Restaurieren.

Buchblock und Einband

Handwerkliche und industrielle Herstellung. Qualitätssicherung.

Arbeitsablauf

Planen. Vorbereiten. Kontrollieren.

Etui- und Kassettenerzeuger

Arbeitsverfahren und -techniken

Schleifen. Raspeln. Feilen. Stanzen. Trennen. Verzierungen. Verbindungen. Anbringen von

Metallbeschlägen. Einsetzen von Schließen. Ausgestalten des Kassetteninneren. Füttern. Kaschieren.

Etuis und Kassetten

Arten. Erzeugung. Verwendung.

Kartonagewarenerzeuger

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und kombinierte Maschinensteuerung.

Einstellen. Einrichten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Musteranfertigung. Kaschierungen. Heftungen.

Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll geometrische Formen, Entwürfe und Zeichnungen aus dem Bereich seines

Lehrberufes skizzieren und zeichnen können, um danach selbstständig und ökonomisch arbeiten zu

können.

Er soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit und Kreativität unter Einbeziehung seiner Kenntnisse

in der Farbenlehre weiterentwickeln und sich des ästhetischen Stellenwertes seiner Entwürfe bewußt sein.

Lehrstoff

Geometrisches Zeichnen

Darstellen von Flächen und geometrischen Formen.

Entwürfe und Zeichnungen

Werkzeichnungen. Vergrößerungen und Verkleinerungen. Schriftformen und Schriftarten mit

Schriftübungen. Muster.

Farbenlehre

Farbkreis. Farbharmonien und -kontraste.

Lehrstoffspezifikation

Buchbinder

Entwürfe und Zeichnungen

Bucheinbände. Heraldik.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen,

verwenden, bearbeiten und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben, pflegen und instandhalten können sowie

die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anzeichnen. Zuschneiden. Kleben. Formen. Reparieren.

Lehrstoffspezifikationen

Buchbinder

Arbeitsverfahren und -techniken

Schneiden. Falzen. Sammeln und Zusammentragen. Kollationieren. Heften. Binden.

Rückenverleimen. Anfertigen von Buchblocks und Buchdecken. Prägen. Handvergolden. Produktqualität

sichern.

Etui- und Kassettenerzeuger

Arbeitsverfahren und -techniken

Schleifen. Raspeln. Feilen. Stanzen. Trennen. Verzieren. Verbinden. Anbringen von Metallbeschlägen.

Einsetzen von Schließen. Ausgestalten des Kassetteninneren. Füttern. Kaschieren.

Kartonagewarenerzeuger

Arbeitsverfahren und -techniken

Anfertigen von Mustern. Kaschieren. Heften.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer

zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

Der Unterrichtsgegenstand „Praktische Arbeit“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene

Techniken zu erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Er ist abhängig von den individuellen

Vorkenntnissen der Schüler in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

68. Die Anlage A/23/1 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Friseur und Perückenmacher [Stylist]) lautet

„Anlage A/23/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

FRISEUR UND PERÜCKENMACHER (STYLIST)

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsbezogenes Wissen über die biologischen Grundlagen, insbesondere die

Histologie, die Dermatologie und die krankhaften Veränderungen haben.

Er soll mit den erforderlichen Materialien und Arbeitsbehelfen unter Berücksichtigung des Unfallschutzes

und der Entsorgung vertraut sein und die notwendigen fachlichen Rechnungen durchführen

können.

Er soll Kenntnisse über die im Frisiersalon angewendete Arbeitstechniken haben.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften und andere Vorschriften zum Schutze der Gesundheit und des

Lebens.

Biologische Grundlagen

Haare, Haut und Nägel. Histologie. Dermatologie. Krankheiten und Anomalien. Ernährungslehre.

Werkzeuge und Apparate

Arten. Handhabung. Einsatz. Desinfektion. Instandhaltung. Einfache Apparate der Kosmetik.

Friseurkosmetische Materialien, Hilfsmittel und Waren

Arten. Eigenschaften. Wirkungsweise. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.

Haarbehandlung

Schneidetechniken. Formveränderungen. Farbveränderungen. Frisurenfinish. Pflege. Physikalische

und chemische Grundlagen. Diagnose und Behandlungspläne. Rasier- und Bartschneidetechniken.

Hautbehandlung

Hauttypen. Einfache apparative Kosmetik. Reinigungsmethoden. Kompressen, Packungen, Masken,

Pflege. Massage. Dekorative Kosmetik. Physikalische und chemische Grundlagen. Diagnose und

Behandlungspläne.

Hand- und Nagelpflege

Handmassage. Lackieren und Fassonieren der Fingernägel. Entfernen der Nagelhaut.

Maskenbilden und Perückenmachen

Grundlagen des Maskenbildens. Arbeit an Perücken und Haarersatzteilen.

Fachliches Rechnen

Mischungs- und Verdünnungsrechnungen. H2O2-Berechnungen. Grundlagen für die Kalkulation.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Biologische Grundlagen. Haar- und Hautdiagnose. Erstellen von Behandlungsplänen. Materialien.

Einfache apparative Kosmetik.

Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die Ausdrucksmittel des schöpferischen Gestaltens Bescheid wissen und

Kenntnisse über die Form- und Farbenlehre haben.

Es soll die für den Beruf notwendigen Darstellungen von Kopfformen und Frisuren zeichnerisch

anfertigen können.

Er soll die Grundsätze der Werbelehre in der Waren- und Leistungspräsentation zweckmäßig

einsetzen können.

Der Schüler soll kreativ arbeiten und durch Umsetzen eigener Ideen Freude am Gestalten finden.

Lehrstoff

Gestalten mit Formen und Farben

Flächen- und Raumverteilung. Farbenlehre. Farbharmonie. Farbwirkungsübungen.

Darstellung von Kopfformen und Frisuren

Proportionen des Kopfes. Formenelemente von Frisuren. Gesichtsform und Frisur. Betonen und

Ausgleichen verschiedener Gesichtsformen. Masken.

Werbetechnik

Grundkenntnisse der Werbelehre. Waren- und Leistungspräsentation. Einsetzen von Werbe- und

Dekorationsmitteln. Schaufenster- und Innenraumgestaltung.

Kundenberatung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kunden ihrem Typ entsprechend hinsichtlich Aussehen, Frisur und Pflege beraten

können. Er soll mit Kunden adäquat kommunizieren können.

Er soll Kundendateien computerunterstützt anlegen, führen und auswerten können.

Lehrstoff

Berufsbezogene Kundenberatung

Ermittlung des Kundenwunsches. Personenbezogene Beratung bezüglich Typ, Frisur und Pflegemaßnahmen.

Farbberatung. Abschlußtechniken. Behandlung von Kundenreklamationen.

Kundendateien

Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Organisation der Kundenkartei (Anlegen, Führen und

Behandlungskonsequenzen). Anwenden und Auswerten für weiterführende Behandlungen. Marketingmaßnahmen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten Werkzeuge und Apparate sachgemäß einsetzen

können und die facheinschlägigen Arbeitstechniken und -verfahren beherrschen.

Er soll über Unfallverhütung, Gesundheitsschutz, Rechtsvorschriften und Umweltschutz Bescheid

wissen und dieses Wissen anwenden.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Erste Hilfe. Gesundheitsschutz.

Werkzeuge und Apparate

Arten. Handhaben. Desinfizieren. Instandhalten.

Fiseurkosmetische Materialien, Hilfsmittel und Waren

Arten. Verwenden. Lagern. Entsorgen.

Herrenbedienen

Haar- und Kopfhautpflege

Beurteilen. Beraten. Reinigen. Kopfmassage. Farb- und Formveränderungen.

Haarschneiden

Anwendung von Grundtechniken. Naß- und Trockenschnitt nach der aktuellen Moderichtung.

Frisurenfinish.

Rasieren

Vorbehandeln. Rasieren. Nachbehandeln. Bartpflegen.

Damenbedienen

Haar- und Kopfhautpflege

Beurteilen. Beraten. Reinigen. Kopfmassage.

Haarschneiden

Anwenden von Grundtechniken. Haarschnitte nach der aktuellen Moderichtung.

Farb- und Formveränderungen

Durchführen traditioneller und moderner Farb-, Form-, Föhn-, Einlege- und Frisiertechniken.

Frisurenfinish durchführen.

Haarersatz

Arten. Pflegen. Frisieren.

Schönheitspflege

Hautpflege von Kopf, Gesicht, Hals und Dekolletee

Beurteilen. Behandeln verschiedener Hauttypen. Reinigen. Massieren.

Dekorative Kosmetik

Formen und Färben von Augenbrauen und Wimpern. Möglichkeiten der Haarentfernung. Make up.

Hand- und Nagelpflege

Hand massieren. Entfernen und Auftragen von Nagellack. Fassonieren der Fingernägel. Entfernen

der Haut.

Haararbeiten

Maßnehmen. Grundtechniken. Herstellen, Pflegen und Reparieren von Haarersatzteilen.

Maskenbilden

Erfassen von Anatomie und Mimik. Verändern von Gesichtsteilen. Anfertigen, Kleben und Formen

von Bärten. Schminken. Verwenden von Haarersatzteilen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben und

Situationen der Berufspraxis. Demnach sind die Bereiche „Haararbeiten“ und „Maskenbilden“, ihrem

Stellenwert in der Berufspraxis entsprechend, nur grundlegend zu vermitteln.

Vor dem Beginn der Arbeiten in einem Themenbereich müssen die Schüler mit Eigenschaften und

Anwendungen der Wirkstoffe und der verschiedenen Arbeitstechniken, vor allem mit den arbeitshygienischen

Vorschriften, Umweltschutz und den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.

Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem

durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades erreicht.

Um in „Fachzeichnen“ die Selbstständigkeit zu erhöhen und den Unterrichtserfolg zu sichern, soll

dem Schüler Gelegenheit geboten werden, komplexe Aufgabenstellungen zu lösen und Schaufenster zu

gestalten.

Beim Pflichtgegenstand „Kundenberatung“ empfehlen sich Methoden mit individuellen

Aufgabenstellungen, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern (zB

Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz des Videos ermöglicht Rückmeldungen und Übungen zum

adäquaten Verhalten.

Zur Sicherung des Unterrichtserfolges empfiehlt sich, Waren und audiovisuelle Mittel einzusetzen.

In Ergänzung der betrieblichen Ausbildung soll das „Praktikum“ dem Schüler vor allem Gelegenheit

zum Üben jener Arbeitstechniken geben, die einer besonderen unterrichtlichen Unterweisung bedürfen,

wobei eine möglichst enge Verbindung mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen herzustellen

ist.

Zum Üben besonderer Haarschneidetechniken empfiehlt sich beim Thema „Haarschneiden“ der

Einsatz von Haarteilen und Kunstköpfen.

Die einschlägigen Fachgebiete sind in enger Verbindung mit den Unterrichtsgegenständen

„Kundenberatung“ und „Fachkunde“ zu behandeln.“

69. Die Anlage A/23/2 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Fußpfleger, Kosmetiker) lautet

„Anlage A/23/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE

FUSSPFLEGER, KOSMETIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die

Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen

zu bilden.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über den Bau des menschlichen Körpers Bescheid wissen, spezielles Wissen über

die Bereiche Histologie, Dermatologie und Organlehre haben und krankhafte Veränderungen erkennen

können.

Er soll mit den erforderlichen Arbeitsmaterialien und Hilfsmitteln sowie dem Einsatz der

berufsspezifischen Instrumente, Apparate, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfen unter Berücksichtigung

des Unfallschutzes, der Hygienevorschriften und der Entsorgung vertraut sein.

Er soll über die berufsspezifischen Pflege- und Behandlungstechniken Bescheid wissen und

kundenindividuell nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten beraten können.

Er soll sichere Fertigkeiten in jenen Rechnungen haben, deren Kenntnis für die im Beruf

vorkommenden Arbeiten notwendig ist.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Berufsbedingte Belastungen. Vorschriften zum Schutze

des Lebens, der Gesundheit und der Umwelt. Behandlungsverbote.

Hygiene

Persönliche Hygiene. Betriebs- und Arbeitshygiene.

Kundenberatung

Allgemeine Beratung. Typberatung. Systemberatung.

Anatomie

Bau des menschlichen Körpers. Aufbau der Haut, der Nägel, der Haare und der Talg- und

Schweißdrüsen. Krankhafte Veränderungen der Haut und Nägel.

Organsysteme

Stütz- und Bewegungsapparat. Verdauungsorgane. Hormondrüsen. Atmungsorgane. Kreislauforgane.

Harn- und Geschlechtsorgane. Nervensystem. Lymphatische Organe. Krankhafte Veränderungen.

Arbeitsmaterialien und Hilfsmittel

Arten. Eigenschaften. Wirkungsweise. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.

Instrumente, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhabung. Instandhaltung. Einsatz. Pflege und Reinigung. Desinfektion.

Ernährung

Vollwertige Ernährung. Stoffwechsel. Ernährungsfehler und Folgeschäden.

Fachliches Rechnen

Mischungs- und Verdünnungsrechnungen. Arbeitszeit- und Materialverbrauchsberechnungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Anatomie

Krankhafte Veränderungen der Haut und Nägel.

Organsysteme

Krankhafte Veränderungen der Haut und der Anhanggebilde.

Arbeitsmaterialien

Wirkstoffe. Präparate.

Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Lehrstoffspezifikationen

Fußpfleger

Orthopädische Grundlagen

Anatomie und Physiologie von Bein, Fuß und Hand. Deformitäten.

Orthopädische Maßnahmen

Gymnastik. Strümpfe, Einlagen, Schuhe. Spangentechnik. Nagelprothetik. Orthese.

Physikalische Fußpflege

Arten. Anwendung von Wasser, Elektrizität, Licht, Wärme und Kälte. Fußbäder.

Fußbehandlung

Beurteilung. Fuß- und Beinmassagen, ausgenommen zu Heilzwecken. Kräuteranwendung. Einfache

apparative Behandlung. Pflege. Erkennung und Entfernung von Verhärtungen und Hühneraugen.

Verbände. Kompressen. Alters- und Diabeterfüße. Gefäßerkrankungen.

Nägelbehandlung

Formen und Deformationen von Nägeln. Behandeln und Normalisieren von Nägeln und mykotischen

Nägeln.

Pflegearbeiten

Hand- und Nagelpflege.

Kosmetiker

Anatomie, Physiologie und Pathologie der Haut

Hauttypen. Alterungsvorgang. Hautveränderungen und -anomalien. Hautdiagnose. Behaarungsstörungen.

Ansteckende Hauterkrankungen. Lichtschäden.

Physikalische Schönheitspflege

Arten. Anwendung von Wasser, Elektrizität, Licht, Wärme und Kälte. Apparative Kosmetik.

Hautbehandlung

Beurteilung. Wirkstoffkosmetik. Hautreiniging. Aktuelle Arbeitsvorgänge. Entfernung und Behandlung

von Behaarung. Behandlung der Hauttypen. Packungen und Masken. Aromatherapie.

Augenbrauen und Wimpern

Färbe- und Fassoniertechniken. Künstliche Wimpern.

Dekorative Kosmetik

Tages-, Abend- und Fantasie-Make-ups. Spezialschminktechniken.

Massagen

Arten. Griffe. Wirkungen.

Spezialbehandlungen

Dekolleté- und Halspflege. Pflege der Augen- und Mundpartie. Straffungsbehandlungen. Schlankheits-

und Cellulitebehandlung zu kosmetischen Zwecken. Behandlungspläne.

Fachzeichnen

(nur für Kosmetiker)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die Ausdrucksmittel des Zeichnens und Gestaltens Bescheid wissen und

Kenntnisse über die Formen- und Farbenlehre haben.

Er soll die für seinen Lehrberuf notwendigen Darstellungen des Kopfes und Gesichtes zeichnerisch

anfertigen können.

Lehrstoff

Gestalten mit Flächen, Formen und Farben

Flächenverteilung. Formelemente. Farbenlehre. Farbharmonie.

Kopf und Gesicht

Gesichtslinien, Mund, Augen und Brauen. Skizzen von Gesichtsformen. Make-up-Vorschläge.

Faschings- und Fantasiemasken.

Trends und Moden

Proportionszeichnungen des menschlichen Körpers. Tatoos.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Institut verwendeten Materialien und Hilfsmittel sowie Instrumente,

Apparate, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sachgemäß einsetzen können.

Er soll die facheinschlägigen Pflege- und Behandlungstechniken beherrschen.

Er soll über Unfallverhütung, Gesundheitsschutz und Umweltschutz Bescheid wissen und dieses

Wissen anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gesundheitsschutz.

Instrumente, Apparate, Geräte und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben. Desinfizieren. Sterilisieren. Instandhalten.

Arbeitsmaterialien und Hilfsmittel

Arten. Anwenden. Lagern. Entsorgen.

Maniküre

Hand- und Nagelpflege. Hände massieren. Lackieren der Fingernägel.

Lehrstoffspezifikationen

Fußpfleger

Arbeitsverfahren und -techniken

Techniken der physikalischen Fußpflege.

Beurteilen von Fuß und Bein. Massagen, ausgenommen zu Heilzwecken. Anwenden von Kräutern.

Verabreichen von Fußbädern. Einfache apparative Behandlungen. Reinigen und Pflegen. Entfernen von

Verhärtungen, Schwielen, Verhornungen und Hühneraugen. Druckschutzverbände und Kompressen

anlegen.

Behandeln und Normalisieren von Nägeln. Glätten, Schneiden. Schleifen. Feilen. Fräsen. Lackieren.

Anwenden der Spangentechnik, Nagelprothetik und Orthese.

Kosmetiker

Arbeitsverfahren und -techniken

Techniken der physikalischen Schönheitspflege.

Beurteilen der Hauttypen unter Berücksichtigung von Schönheitsfehlern. Anwenden pflegender

Kosmetik. Entfernen von Komedonen, Milien und Talgzysten. Reinigen der Haut. Auflegen von

Kompressen. Entfernen der Haare. Anwenden der apparativen Kosmetik. Verabreichen von Ampullen,

Packungen und Masken. Anwenden verschiedener Massagemethoden.

Pflegen, Formen und Färben von Augenbrauen und Wimpern. Aufsetzen und Einsetzen künstlicher

Wimpern.

Auftragen von Tages-, Abend- und Fantasie-Make-ups. Anwenden von Spezialschminktechniken.

Straffen und Pflegen des Dekolletés, des Halses und des Nackens. Pflegen der Mund- und

Augenpartie. Schlankheits- und Cellulitebehandlung. Anwenden von Kräutern und Aromen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der

Berufspraxis.

Vor Beginn der Arbeiten müssen die Schüler mit den Eigenschaften und Anwendungen der

verwendeten Wirkstoffe und den verschiedenen Arbeitstechniken vertraut sein.

Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem

durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades erreicht.

Um in „Fachzeichnen“ die Selbstständigkeit zu erhöhen und den Unterrichtserfolg zu sichern, soll

dem Schüler Gelegenheit gegeben werden, komplexe Aufgabenstellungen zu lösen.

Das Fachvokabular soll durch ständige Wiederholung und durch Anbieten von Fachzeitschriften und

Fachbüchern vertieft werden.

Beim Thema „Kundenberatung“ empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit mit „Deutsch und

Kommunikation“ mit individuellen Aufgabenstellungen. Der gezielte Einsatz eines Videogerätes

ermöglicht raschere Rückmeldungen und eine intensivere Auswertung des adäquaten Verhaltens und ist

sooft dies möglich ist anzuwenden. Besonderer Wert ist auf das Erziehen zum veranwortungsbewußten

Handeln und zum richtigen Umgang mit Kunden zu legen.

In Ergänzung der betrieblichen Ausbildung soll das „Praktikum“ dem Schüler vor allem Gelegenheit

geben, jene Arbeitstechniken zu erlernen, die ergänzend zur betrieblichen Ausbildung einer besonderen

unterrichtlichen Unterweisung bedürfen, wobei eine möglichst enge Verbindung mit den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen herzustellen ist.

Zum Erlernen besonderer Techniken und Arbeitsgänge empfiehlt es sich, an Modellen zu arbeiten.“

70. Die Anlage A/23/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Masseur) lautet

„Anlage A/23/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

MASSEUR

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Anatomie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über den Bau des menschlichen Körpers Bescheid wissen, spezielles Wissen über

die Bereiche Histologie, Dermatologie und Organlehre haben, die entsprechenden Fachausdrücke

verwenden und krankhafte Veränderungen erkennen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich bzw. zur Vorbereitung

auf die Berufsreifeprüfung komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Bau des menschlichen Körpers

Zelle. Gewebe. Organe. Stütz- und Bewegungsapparat. Krankhafte Veränderungen.

Histologie und Dermatologie

Aufbau und Funktion der Haut und der Hautanhangsgebilde. Krankhafte Veränderungen.

Organlehre

Bau und Lage der Sinnesorgane, Kreislauf-, Verdauungs- und Ausscheidungsorgane. Arten, Bau und

Lage der Drüsen. Krankhafte Veränderungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Aktiver und passiver Bewegungsapparat

Krankhafte Veränderungen.

Histologie und Dermatologie

Krankhafte Veränderungen.

Physiologie und Massage

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Massageinstitut verwendeten Einrichtungen, Instrumente, Geräte und

Arbeitsbehelfe kennen, adäquate Kundenberatung durchführen können, physikalische Grundkenntnisse

haben und über physikalische Wirkungen Bescheid wissen.

Er soll Badewirkstoffe kennen, Kenntnisse über die Wasseranwendung haben und über das Aufbereiten

und Verabreichen von Packungen, Wickeln und Kompressen Bescheid wissen.

Er soll im Besonderen den physiologischen Einfluß der Massage kennen sowie eine positive

Lebensführung befürworten.

Lehrstoff

Das Massageinstitut

Einrichtungen. Instrumente. Apparate. Arbeitsbehelfe. Hygiene.

Geräte

Handhabung. Instandhalten.

Physikalische Grundkenntnisse

Elektrizität. Licht. Wärme. Kälte. Wirkungen von Wasser und Bestrahlungen.

Anatomiebezogene Physiologie

Krankhafte physiologische Veränderungen. Hormone. Enzyme.

Physiologie der Massage

Stricharten und Handgriffe. Anwendung und Wirkung von Massagearten und -methoden.

Massageverbote.

Badewirkstoffe

Kräuter. Badezusätze.

Wasseranwendungen

Kenntnis. Wirkung.

Packungen, Wickel und Kompressen

Kenntnis. Wirkung. Anwendungsverbote.

Lebensführung

Gesunde Ernährung. Ernährungsfehler. Atem- und Bewegungsübungen. Gymnastische Übungen.

Kundenberatung

Allgemeine Beratung. Systemberatung.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Massageinstitut verwendeten Arbeitsbehelfe, Einrichtungen, Instrumente,

Geräte und Apparate sachgemäß einsetzen können und die Massagemethoden und -arten auch unter

Berücksichtigung von krankhaften somatischen Veränderungen anwenden können.

Er soll Bäder, Packungen, Wickel und Kompressen vorbereiten und verabreichen können.

Er soll Atem- und Bewegungsübungen vorzeigen und kontrollieren können und über Unfallverhütung

Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gesundheitsschutz.

Instrumente, Apparate, Geräte und Arbeitsbehelfe

Handhaben. Desinfizieren. Instandhalten.

Materialien und Hilfsmittel

Arten. Anwenden. Lagern. Entsorgen.

Massagetechniken

Stricharten. Handgriffe.

Massagearten und -methoden

Klassische Massage. Unterwassermassage. Bindegewebsmassage. Segmentmassage. Lymphdränage.

Fußreflexzonenmassage. Akupunktmassage. Alternative Massagetechniken. Apparative Massage. Wirkstoffanwendungen.

Bäder

Vorbereiten. Verabreichen.

Packungen, Wickel und Kompressen

Aufbereiten. Vorbereiten. Verabreichen.

Spezielle Übungen

Atemübungen, Bewegungsübungen und gymnastische Übungen vorzeigen und kontrollieren.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der Berufspraxis.

Vor Beginn der Arbeiten müssen die Schüler mit den Eigenschaften und Anwendungen der

verwendeten Materialien und Wirkstoffe und den verschiedenen Massagetechniken vertraut sein.

Die Schüler sollen vor allem mit den arbeitshygienischen Vorschriften, mit den Auflagen die den

Umweltschutz betreffen und mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.

Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem

durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades erreicht.

Beim Thema „Kundenberatung“ ist besonderer Wert auf das Erziehen zum veranwortungsbewußten

Handeln und zum richtigen Umgang mit Kunden zu legen.

In Ergänzung der betrieblichen Ausbildung soll das „Praktikum“ dem Schüler vor allem Gelegenheit

geben, jene Arbeitstechniken zu erlernen, die ergänzend zur betrieblichen Ausbildung einer besonderen

unterrichtlichen Unterweisung bedürfen, wobei eine möglichst enge Verbindung mit den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen herzustellen ist.“

71. Die Anlage A/25/1 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Zahntechniker) lautet

„Anlage A/25/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

ZAHNTECHNIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten, dritten und vierten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben und über

deren vorschriftsmäßige Vorbereitung zur Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein sowie Kenntnisse über die

berufsspezifischen Dentalguß- und Fertigungstechniken haben.

Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und den sonstigen in Betracht

kommenden Vorschriften vertraut sein.

Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften und sonstige in Betracht kommende Vorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Verarbeitung. Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Instandhaltung.

Dentalgusstechniken

Arten. Anwendungen.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und

Korrosionsschutz.

Fachliches Rechnen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.

Kraft. Moment. Reibung. Wärme, Wärmedehnung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Anatomie und Physiologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsrelevante Kenntnisse über Anatomie, Biologie des Kauapparates und über

Physiologie haben.

Er soll über die Zusammenhänge zwischen gesunden Zähnen und Gesundheit sowie über

Infektionskrankheiten und Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Biologie des Kauapparates

Entwicklung. Funktionelle Anatomie. Pathologische Veränderungen.

Anatomie

Schädel. Zahnarten und Zahnzahl im Milch- und bleibenden Gebiss. Zahnschemata. Morphologie der

Zähne. Endokrinologische und neuronale Versorgungsbahnen.

Physiologie

Funktion des Verdauungssystems, des Atmungssystems und des Nervensystems. Bewegungen des

Kiefers. Artikulation. Pathologische Veränderungen.

Gesundheit und Arbeitsplatz

Zusammenhänge zwischen Zahn, Verdauung und Gesundheit. Infektionskrankheiten. Allergien.

Hygienemaßnahmen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Biologie des Kauapparates.

Physiologie

Funktion des Verdauungssystems. Pathologische Veränderungen.

Prothetik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die für seinen Beruf notwendigen Kenntnisse der Prothetik, der Kieferorthopädie

und über die computerunterstützte Verfahrenstechnik Bescheid wissen.

Er soll mit den zeitgemäßen Zahnersatztechniken vertraut sein sowie Kenntnisse über die

berufseinschlägigen Hygienevorschriften haben.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Hygienevorschriften.

Prothetik

Abnehmbare und festsitzende Prothesenarten. Anfertigungsmethoden. Verankerungsmöglichkeiten.

Artikulation.

Kieferorthopädie

Schädel- und Kiefervermessung. Regulierungsgeräte.

Computerunterstützte Verfahrenstechnik

Kiefer. Gelenke. Modelle.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Prothetik

Abnehmbare und festsitzende Prothesenarten. Anfertigungsmethoden. Verankerungsmöglichkeiten.

Kieferorthopädie.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und zahntechnische Zeichnungen anfertigen, auswerten und lesen können,

um danach selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können.

Lehrstoff

Zahntechnische Zeichnungen

Zahnschemen. Zähne und Zahngruppen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll durch das Modellieren von Zähnen und Kauflächenreliefs die Funktionsabläufe von

Okklusion und Artikulation erkennen können.

Lehrstoff

Zähne und Kauflächenreliefs

Modellieren. Analysieren. Optimieren.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten können sowie die

zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Er soll provisorischen Zahnersatz und kieferorthopädische Geräte anfertigen können und

computerunterstützte Fertigungstechniken beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Vermessen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärmebehandeln.

Oberflächenbehandeln.

Abnehmbare und festsitzende Prothesenarten

Modellieren. Aufstellen. Anfertigen.

Kieferorthopädie

Biegen. Anfertigen. Fertig stellen.

Computerunterstützte Fertigungstechniken

Modelle abtasten. Daten erfassen. Anfertigen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung

des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer

zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die

Möglichkeit geben, jene Techniken zu erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in

Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen

Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens, der

Hygiene und der Umwelt hinzuweisen.“

72. Die Anlage A/25/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Bandagist) lautet

„Anlage A/25/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

BANDAGIST

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Anatomie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsspezifische Kenntnisse über die allgemeine und spezielle Anatomie sowie

über Physiologie haben.

Lehrstoff

Allgemeine Anatomie

Architektonik. Spezieller Bauplan (Zelle, Gewebe, Organe, Organismus, Allgemeine Krankheitslehre).

Pathologische Veränderungen. Physiologie.

Spezielle Anatomie

Interne Systeme (Kreislauf-, Lymph- und Hautsystem, Verdauungs-, Harn- und Geschlechtssystem).

Bewegungsapparat (Aktives und passives System, Extremitäten, Stamm, Absetzungen). Nervenapparat.

Pathologische Veränderungen.

Orthopädietechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für seinen Beruf notwendigen Kenntnisse über das Gesundheitswesen haben

sowie die Kunden einfühlsam betreuen können.

Er soll Kenntnisse in der Biomechanik haben sowie mit den berufseinschlägige Sicherheits- und

Hygienevorschriften vertraut sein.

Er soll über die spezielle Orthopädietechnik Bescheid wissen.

Lehrstoff

Gesundheitswesen

Versicherungssystem. Verrechnungen. Heil- und Hilfsmittel. Behandlungsmethoden.

Biomechanik

Statik und Dynamik des menschlichen Körpers.

Spezielle Orthopädietechnik

Inkontinenz- und Stomaversorgung. Kompressionsbehelfe. Einlagen. Bandagen und Orthesen im

Bereich der Extremitäten und des Stammes. Prothesen. Rehabilitationsbehelfe.

Kundenbetreuung

Anpassung. Erprobung, Beratung und Ausgabe von orthopädischen Behelfen.

Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie

fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein sowie Kenntnisse über die

berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken haben.

Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Handelsbezeichnungen, Normung. Verwendung. Bearbeitung. Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Arbeitsverfahren und -techniken

Urformungen (Gips- und Kunststofftechnik). Umformungen (Metall-, Gips-, Leder-, Textil-, Holz-

und Kunststofftechnik). Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz. Beschichtungen.

Füge- und Trenntechniken.

Fachliches Rechnen

Maße und SI-Einheiten. Längen-, Flächen-, Volums- und Maßeberechnungen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Werkzeichnungen normgerecht ausführen können.

Er soll Skizzen und Schnittmuster aus dem Bereich der Anatomie und Orthopädietechnik anfertigen,

um danach selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können.

Lehrstoff

Werkzeichnung

Zeichennormen. Oberflächenangaben. Gewinde und Nieten.

Zeichnungen aus der Anatomie

Maßverhältnisse des menschlichen Körpers. Anatomische Teil- und Ganzzeichnungen. Maß- und

Modellaufnahmen. Formvergleichszeichnungen.

Orthopädietechnische Zeichnungen

Elemente und Ganzzeichnungen von orthopädischen Heil- und Hilfsmittel.

Orthopädietechnisches Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten können sowie die

zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Formen. Fügen und Trennen. Urformen. Umformen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

In den Unterrichtsgegenständen „Anatomie“ und „Orthopädietechnik“ ist insbesondere auf die

medizinisch-technischen Fachausdrücke Bedacht zu nehmen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung

des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer

zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

Der Unterrichtsgegenstand „Orthopädietechnisches Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit

zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu

den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der

Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

73. Die Anlage A/25/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Orthopädiemechaniker) lautet

„Anlage A/25/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

ORTHOPÄDIEMECHANIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten Klasse und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in

der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Anatomie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsspezifische Kenntnisse über die allgemeine und spezielle Anatomie sowie

über Physiologie haben.

Lehrstoff

Allgemeine Anatomie

Architektonik. Spezieller Bauplan (Zelle, Gewebe, Organe, Organismus, Allgemeine Krankheitslehre).

Pathologische Veränderungen. Physiologie.

Spezielle Anatomie

Interne Systeme (Kreislauf-, Lymph- und Hautsystem, Verdauungs-, Harn- und Geschlechtssystem).

Bewegungsapparat (Aktives und passives System, Extremitäten, Stamm, Absetzungen). Nervenapparat.

Pathologische Veränderungen.

Orthopädietechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für seinen Beruf notwendigen Kenntnisse über das Gesundheitswesen haben

sowie die Kunden einfühlsam betreuen können.

Er soll Kenntnisse in der Biomechanik haben sowie mit den berufseinschlägige Sicherheits- und

Hygienevorschriften vertraut sein.

Er soll über die spezielle Orthopädietechnik Bescheid wissen.

Lehrstoff

Gesundheitswesen

Versicherungssystem. Verrechnungen. Heil- und Hilfsmittel. Behandlungsmethoden.

Biomechanik

Statik und Dynamik des menschlichen Körpers.

Spezielle Orthopädietechnik

Inkontinenz- und Stomaversorgung. Kompressionsbehelfe. Einlagen. Bandagen und Orthesen im

Bereich der Extremitäten und des Stammes. Prothesen. Rehabilitationsbehelfe.

Kundenbetreuung

Anpassung. Erprobung, Beratung und Ausgabe von orthopädischen Behelfen.

Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie

fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein sowie Kenntnisse über die

berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken haben.

Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Handelsbezeichnungen, Normung. Verwendung. Bearbeitung. Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Arbeitsverfahren und -techniken

Urformungen (Gips- und Kunststofftechnik). Umformungen (Metall-, Gips-, Leder-, Textil-, Holz-

und Kunststofftechnik). Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz. Beschichtungen.

Füge- und Trenntechniken.

Fachliches Rechnen

Maße und SI-Einheiten. Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Werkzeichnungen normgerecht ausführen können.

Er soll Skizzen und Schnittmuster aus dem Bereich der Anatomie und Orthopädietechnik anfertigen,

um danach selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können.

Lehrstoff

Werkzeichnung

Zeichennormen. Oberflächenangaben. Gewinde und Nieten.

Zeichnungen aus der Anatomie

Maßverhältnisse des menschlichen Körpers. Anatomische Teil- und Ganzzeichnungen. Maß- und

Modellaufnahmen. Formvergleichszeichnungen.

Orthopädietechnische Zeichnungen

Elemente und Ganzzeichnungen von orthopädischen Heil- und Hilfsmittel.

Orthopädietechnisches Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten können sowie die

zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Formen. Fügen und Trennen. Urformen. Umformen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

In den Unterrichtsgegenständen „Anatomie“ und „Orthopädietechnik“ ist insbesondere auf die

medizinisch-technischen Fachausdrücke Bedacht zu nehmen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung

des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer

zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

Der Unterrichtsgegenstand „Orthopädietechnisches Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit

zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu

den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der

Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

Artikel II

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1049, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekanntgemacht

Die jeweils unter II. der Anlagen wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden

von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2

des Religionsunterrichtsgesetzes bekanntgemacht.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

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