352_1979
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352. Verordnung: Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 352. Verordnung: Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen
1979_352_0 352. Verordnung: Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen
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Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293,
wird verordnet
Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates
der Europäischen Patentorganisation
vom 21. Dezember 1978, mit dem die Ausführungsordnung
zum Europäischen Patentübereinkommen
geändert wird, hat dadurch zu erfolgen,
daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt
(Wien 1., Kohlmarkt 8—10) zur Einsicht
während der Amtsstunden aufgelegt wird.