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352_1979 AT

352. Verordnung: Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 352. Verordnung: Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen

Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293,

wird verordnet

Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates

der Europäischen Patentorganisation

vom 21. Dezember 1978, mit dem die Ausführungsordnung

zum Europäischen Patentübereinkommen

geändert wird, hat dadurch zu erfolgen,

daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt

(Wien 1., Kohlmarkt 8—10) zur Einsicht

während der Amtsstunden aufgelegt wird.

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